Universität Leipzig Veterinärmedizinische Fakultät. Hochschulgesetz SächsHG) vom 10. August 2009 folgende Studienordnung. Weise für Frauen und Männer.
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- Dominic Heinrich Vogt
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1 Universität Leipzig Veterinärmedizinische Fakultät Studienordnung für den Studieng V Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulgesetz SächsHG) vom 10 durch das Gesetz zur Änderung sächsi Hochschulgesetzes vom 26. Juni 2009 August 2009 folgende Studienordnung Die männlichen Personen- und Funkti Weise für Frauen und Männer. Inhaltsverzeichnis * 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Studienvoraussetzungen 4 Immatrikulation, Rückmeldung, Exma 5 Einführung in die Aufgaben des tierä 6 Studienfachberatung 7 Lehrveranstaltungen 8 Studienablauf, Regelstudienzeit, Prü 9 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlagen 1 Praktika laut 1 Abs. 2 Nr. 2 d
2 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung gilt für den S Grundlage der Studienordnung sind Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 200 Bonn am 11. August 2006), durch d sind und die ergänzende Prüfungsor 2 Studienbeginn Das Studium kann nur zum Winterse 3 Studienvoraussetzungen Die allgemeine Qualifikation für da (allgemeine Hochschulreife), einer durch Rechtsvorschrift oder von anerkanntes Zeugnis nachgewiesen der TAppV erworben worden sind, i vorzulegen. 4 Immatrikulation, Rückmeldung, Exmat Die Immatrikulation und die Rückme werden durch das Gesetz über d Hochschulgesetz SächsHG) und geregelt. 5 Einführung in die Aufgaben des tierär Zu Beginn des ersten Semesters w eine Übersicht zu tierärztlichen Auf
3 7 Lehrveranstaltungen (1) In den Pflichtlehrveranstaltungen (g Prüfungsanforderungen der Verordn 1 TappV ist in Übereinstimmung mit für den wissenschaftlich-theoretisch Zoologie und Botanik der Futter-, Gif im Fach Chemie von 126 auf 114 resultierenden Stunden werden in vorklinischen Semester im Kleingrup (2) Als Regelformen der Pflicht- und Wa Exkursionen können Bestandtei a) Vorlesungen (V) b) Seminare und Klinische Demons c) Kurse, Übungen, darunter Übun Für die unter b) bis c) a Querschnittsunterricht und Wahlpflic Teilnahme, entsprechend den Leistungsanforderungen nachzuweis (3) Pflichtlehrveranstaltungen einschlie zusammengefasst werden ( Fokus Disziplinen zeitlich und thematisch Aufteilung der Lehrangebote nach An (4) Alle Einrichtungen der Veterinärme an. In den Wahlpflichtlehrveranstaltu Studierenden Gelegenheit gegeb auseinanderzusetzen. Dabei können die intensive Ausbildung der Studie genutzt werden. Wahlpflichtveranstaltungen können zusammengefasst werden. Der Wah im Umfang von 126 Stunden wird vo im Klinisch-praktischen Jahr abgeh
4 (5) Für jeden Fokus und jeden Schwerp als Fokusverantwortlicher bzw. S Abstimmung mit dem Studiensekre ordnungsgemäßen Ablauf des jewei /Schwerpunktverantwortliche benenn (6) Im 5. Studienjahr erfolgt eine intrapraktisches Jahr ). Die in der Anlage 55 Abs.1 und Abs. 2, 57 Abs. 2, abschließend durch die TAppV vergleichbaren Ersatzausbildungen geregelt. Die intramurale Ausbildung der Veterinärmedizinischen Fakult Oberholz sowie in Form von Pfli (Schwerpunkte und Projekt). Ei Festlegungen durch die beteiligten E (7) Weiterhin können fakultative L schwerpunktartigen Erweiterung und (8) Die in der Stundentafel der Faku Studienordnung) geben den Um Veterinärmedizin an der Veterinärm Stundentafel ist Bestandteil der S werden in der Stundentafel nicht einzelner Veranstaltungen einsc Studienganges sowie Änderungen in sind unter Beachtung der TAppV mö und Anzeigeverfahrens nach 21 Ab (9) Eine nähere Beschreibung der a Themenkataloge vorgenommen. 8 Studienablauf, Regelstudienzeit, Prüfu (1) Das Studium der Tiermedizin glied einen praktischen Studienanteil. obligatorischen Lehrveranstaltungen Verlaufes des Studiums durch di
5 werden. Belegt werden können nur d Zulassungsvoraussetzungen lt. TApp wurden ( 8 TAppV). (4) An den Lehrveranstaltungen des 5. mindestens vier Fächer des Zugangsvoraussetzung für die klinisc Prüfungen nach 29 Nr. 1 bis 9 un bestanden sind. (5) Ein Anspruch auf eine Teilnahme a regelmäßige und erfolgreiche Teiln besteht ausschließlich zum Zeitpun Fachsemestern. Über Ausnahmen Seminarleiter. 9 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Studienordnung wurde a Veterinärmedizinischen Fakultät vom vom 24. Juni 2008 ausgefertigt. Si August 2009 genehmigt. Die Anzeig und Kunst wurde mit dem Schreiben Die Ordnung tritt am Tag nach ihre der Universität Leipzig rückwirkend z Leipzig, den 25. Januar 2010 Prof. Dr. Franz Häuser Rektor
6 Anlage 1 Praktika: Das Studium der Veterinärmedizin beinh grundsätzlich folgende Praktika: 70 Stunden in mindestens 2 Wochen Tierhaltung oder 140 Stunden in mindestens 4 Wochen in vor dem Physikum, 150 Stunden in mindestens 4 Wochen i Klinik nach dem Physikum, 75 Stunden in mindestens zwei Wochen und untersuchung nach dem 7. Semester 100 Stunden in mindestens drei Wochen nach dem 8. Semester 75 Stunden in mindestens zwei Wochen nach dem 8. Semester 700 Stunden in mindestens 16 Wochen oder in einer Tierklinik nach dem 8. Semester Ein Teil dieses Praktikums kann im Um höchstens 350 Stunden in acht Wochen
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