Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2014

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1 VERWERTUNGSGESELLSCHAFT WORT RECHTSFÄHIGER VEREIN KRAFT VERLEIHUNG Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2014 I. Allgemeines 1. Geräte-, Speichermedien- und Betreibervergütung 2. Bibliothekstantieme 3. Einnahmen im Bereich der öffentlichen Wiedergabe ( Kneipenrecht ) 4. Fotokopieren an Schulen 5. Kopienversand auf Bestellung 6. Übernahme von Fremdtexten in Schulbüchern 7. Intranetnutzungen an Schulen und Hochschulen 8. Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen 9. Kabelweitersendungen 10. Lizenzierung von elektronischen Nutzungen 11. Nutzung von vergriffenen Werken 12. Leistungsschutzrecht für Presseverlage 13. Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung 14. EU-Kommission 15. Dachorganisationen II. Interna 1. Wahrnehmungsberechtigte 2. Mitgliederversammlung 3. Klageverfahren gegen Verteilungsplan der VG WORT 4. Erfassungssysteme 5. Newsletter 6. Verwaltung III. Ausschüttungen in 2014 aus dem Aufkommen im Jahr 2013 IV. Einnahmen im Jahr 2014 V. Zahlungsverkehr mit dem Ausland VI. Aufwand und Ertrag VII. Soziale und fördernde Einrichtungen 1. Autorenversorgungswerk 2. Sozialfonds 3. Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft

2 I. ALLGEMEINES Die Erlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten sind von 128,76 Mio. auf 144,18 Mio. gestiegen. Im Jahr 2014 betrugen die operativen Verwaltungskosten 9,5 Mio. (Vj. 9,6 Mio.). Die Abschreibungen betrugen 0,5 Mio. (Vj. 0,9 Mio.). In den einzelnen Wahrnehmungsbereichen entwickelten sich die Einnahmen wie folgt (in Mio. ): 1. Bibliothekstantieme 13,43 10,00 2. Lesezirkel 0,06 0,06 3. Videovermietung 0,54 0,46 4. Fotokopieren an Schulen 1,78 1,89 5. Kopiergerätevergütung 49,97 77,43 6. Kopier-Betreibervergütung 2,60 3,17 7. Kopienversand 1,53 1,36 8. Intranet/On the spot Consultation 0,28 0,18 9. Rights Direct 0,23 0, Pressespiegel 3,66 3, Schulbuch 1,67 1, Hörfunk / Fernsehen 32,45 24, Kleine Senderechte + Sonstiges 0,74 0, Kabelweiterleitung Inland 6,85 6, Kabelweiterleitung Ausland 2,88 4, Sonstige Auslandserlöse 10,09 8,39 128,76 144,18 Einzelheiten zu den Einnahmen im Jahr 2014 werden unter IV. erläutert. Die Zahl der Ausschüttungsempfänger stieg um 4,9 % (Vj. +0,7 %) auf , davon Autoren und Verlage. Seit 2005 hat sich die Zahl der Ausschüttungsempfänger damit wie folgt entwickelt: Verlage Autoren Auf folgende Schwerpunkte der Arbeit der VG WORT im Geschäftsjahr 2014 ist hinzuweisen: 1. Der wichtigste Einnahmebereich der VG WORT ist weiterhin die Geräte-, Speichermedien- und Betreibervergütung nach 54, 54c UrhG. Hier sind zwei Bereiche zu unterscheiden: - Vergütungen für Vervielfältigungen von stehendem Text und Bild ( Reprographiebereich ), - Vergütungen für audio- und audiovisuelle Werke ( audiovisueller Bereich ). Die Vergütungen für den Reprographiebereich werden von der VG WORT und der VG Bild-Kunst geltend gemacht, die Vergütungen im audiovisuellen Bereich gemeinsam mit anderen Verwertungsgesellschaften über die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eingezogen. Hier liegt die Federführung bei der GEMA. Im Bereich der Gerätevergütung für Reprographiegeräte (z. B. Fotokopierer, Multifunktionsgeräte, Scanner oder Drucker) besteht weiterhin der Gesamtvertrag mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) am 3. Juli 2014 entschieden hatte, dass Drucker auch nach altem Recht (bis 2007) vergütungspflichtig sind, konnten die Rückstellungen für Drucker, die seit dem Jahr 2012 gebildet worden waren, aufgelöst werden. Im Ergebnis konnten im Bereich der Reprographiegeräte im Jahr 2014 damit Einnahmen in Höhe von 77,43 Mio. (Vj. 49,97 Mio.) verbucht werden. Mit der soeben erwähnten Entscheidung des BGH zu der Vergütungspflicht von Druckern ( Drucker und Plotter III ) sowie der parallel verhandelten Entscheidung zu der Vergütungspflicht von PCs ( PC III ) nach altem Recht konnten langjährige Verfahren der VG WORT, die zwischenzeitlich auch vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wurden, dem Grunde nach erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Die Höhe der Vergütungen, die in dem Zeitraum 2001 bis 2007 für Drucker und PCs gezahlt werden müssen, ist noch offen. Der BGH hat die Verfahren insoweit an die Instanzgerichte zurückverwiesen. Derzeit wird versucht, auf außergerichtlichem Wege mit der Geräteindustrie eine Einigung über die Vergütungshöhe zu erreichen. Sollte dies im Laufe des Jahres 2015 nicht möglich sein, werden die gerichtlichen Verfahren fortgesetzt werden müssen. Im Bereich der Betreibervergütung konnte mit dem Verband der privaten Hochschulen (VPH) Ende 2014 ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Der Gesamtvertrag mit den Copyshop-Betreibern und der Rahmenvertrag mit Bund und Ländern (vertreten durch die Kommission Bibliothekstantieme) bestehen fort. Mit den Copyshop-Betreibern werden vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung Drucker und Plotter III derzeit Verhandlungen über die Vergütungspflicht für Drucker im Rahmen der 2

3 Betreibervergütung geführt; entsprechende Verhandlungen mit der Kommission Bibliothekstantieme sollen folgen. Im audiovisuellen Bereich ist hervorzuheben, dass es Anfang 2014 der ZPÜ gemeinsam mit VG WORT und VG Bild-Kunst gelungen ist, mit dem BITKOM und dem Bundesverband der Computerhersteller e.v. (BCH) einen neuen Gesamtvertrag über die Vergütung von PCs abzuschließen. Dieser Vertrag deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2016 ab. Er war die Grundlage für Nachzahlungen von PC-Vergütungen für die Jahre 2011 bis 2013 in Höhe von 15,5 Mio. im audiovisuellen Bereich. Ansonsten setzten sich die streitigen Auseinandersetzungen mit der Geräteindustrie auch im Jahr 2014 fort. Es sind weiterhin Gesamtvertragsverfahren im Hinblick auf Vergütungszahlungen für PCs (2008 bis 2010 gegen BITKOM) sowie für CD/DVD-Rohlinge, Unterhaltungselektronik (u.a. CD/DVD-Recorder), USB- Sticks/ Speicherkarten, Festplatten, Blu-Ray-Rohlinge und Tablets anhängig. Außerdem wird für die genannten Produkte sowie für Mobiltelefone auch eine Vielzahl von Einzelverfahren geführt. 2. Im Jahr 2014 haben Bund und Länder 17,22 Mio. (Vj. 17,07 Mio.) Bibliothekstantieme an die Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) gezahlt. Grundlage hierfür ist weiterhin der ungekündigte Gesamtvertrag zwischen der ZBT und der Kommission Bibliothekstantieme. Allerdings wird derzeit die Verteilung zwischen den Verwertungsgesellschaften innerhalb der ZBT neu verhandelt; diese Verhandlungen waren zum Jahresende 2014 noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wurde vorläufig ein Betrag in Höhe von 10,0 Mio. verbucht. 3. Die Einnahmen im Bereich der öffentlichen Wiedergabe ( Kneipenrecht ) betrugen im Jahr ,27 Mio. (Vj. 8,6 Mio.). Hintergrund ist hier ein Gesamtvertrag mit der Vereinigung der Musikveranstalter aus dem Jahr Das Inkasso für diesen Vertrag wird durch die GEMA vorgenommen. 4. Die Einnahmen im Bereich Fotokopieren an Schulen sind im Jahr 2014 auf 1,89 Mio. (Vj. 1,78 Mio.) gestiegen. Grundlage für die Vergütungszahlungen ist weiterhin der trilaterale Vertrag zwischen der Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS), den vom Verband Bildungsmedien e.v. vertretenen Schulbuchverlagen sowie den Ländern. Der Vertrag sowie eine Ergänzungsvereinbarung über digitale Nutzungen war bis 2014 befristet. Ende 2014 konnten die Verhandlungen mit den Ländern über einen neuen trilateralen Vertrag erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Dieser sieht höhere Vergütungszahlungen und eine Laufzeit bis Ende 2018 vor. 5. Die Einnahmen für den Kopienversand auf Bestellung sind im Jahr 2014 auf 1,36 Mio. (Vj. 1,53 Mio.) gesunken. Hier ist der innerbibliothekarische Leihverkehr enthalten. 6. Für die Übernahme von Fremdtexten in Sammlungen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch sind im Jahr 2014 Einnahmen in Höhe von 1,32 Mio. (Vj. 1,67 Mio.) zu verzeichnen. 7. Für Intranetnutzungen an Schulen wurden im Berichtsjahr 0,18 Mio. (Vj. 0,15 Mio.) Einnahmen erzielt. Die Vergütungen werden von der ZBT auf der Grundlage eines Gesamtvertrags mit den Ländern eingezogen. Dieser Gesamtvertrag konnte Anfang 2014 mit erhöhten Vergütungszahlungen neu abgeschlossen werden. Er sieht eine Laufzeit bis 31. Juli 2017 vor. In Bezug auf Intranetnutzungen an Hochschulen sind auch im Jahr 2014 keine Zahlungen an die VG WORT geleistet worden. Der diesbezügliche Rechtsstreit zwischen der VG WORT und den Ländern ist nach Zurückverweisung durch den BGH wieder beim OLG München anhängig, er ruht aber derzeit. Hintergrund ist, dass die VG WORT mit den Ländern im Jahr 2014 außergerichtliche Verhandlungen geführt hat. Diese konnten Ende 2014 im Hinblick auf die Vergütungen für den Zeitraum 2004 bis 2015 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zahlungen wurden dabei bis zum 31. März 2016 gestundet. Für den Zeitraum ab 2016 soll ein Rahmenvertrag mit den Ländern abgeschlossen werden, der eine nutzungsbezogene Abrechnung entsprechend der Entscheidung des BGH vorsieht. Dafür wird im Rahmen eines gemeinsamen Pilotprojekts mit den Ländern an der Universität Osnabrück seit Herbst 2014 die Einführung eines Meldeportals der VG WORT erprobt. 8. Für die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken wurden im Berichtsjahr lediglich Einnahmen in Höhe von 0,001 Mio. (Vj. 0,13 Mio.) erzielt. Grundlage ist ein Rahmenvertrag mit den Ländern, dem die Bibliotheken beitreten können. Ein solcher Beitritt wurde aber bisher nur in einigen Fällen erklärt. Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, dass weiterhin der Rechtsstreit Ulmer Verlag./. TU Darmstadt anhängig ist, in dem es um die Reichweite der einschlägigen Schrankenregelung des 52b UrhG geht. Nachdem der vom BGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens befasste EuGH im September 2014 seine Entscheidung verkündet hatte, ist der Rechtsstreit wieder beim BGH anhängig. Derzeit ist offen, wann mit einer Entscheidung des BGH zu rechnen ist. 9. Die Einnahmen für Kabelweitersendungen belaufen sich im Jahr 2014 auf 6,17 Mio. (Vj. 6,85 Mio.). Grundlage sind Gesamt- und Einzelverträge der Verwertungsgesellschaften ( Münchener Runde ) mit den Kabelnetzbetreibern. Ferner erhalten die Verwertungsgesellschaften VG WORT, GVL und VG Bild- Kunst ( ARGE Kabel ) noch gesonderte Zahlungen. 10. Die Kooperation mit der US-amerikanischen Verwertungsgesellschaft CCC und deren Tochtergesellschaft RightsDirect über die Lizenzierung von elektronischen Nutzungen in Unternehmen und Behörden wurde im Jahr 2014 fortgesetzt. Hier konnten weitere Vereinbarungen im Unternehmensbereich abgeschlossen werden. Insgesamt belaufen sich die Einnahmen in 2014 auf 0,28 Mio. (Vj. 0,23 Mio.). 3

4 11. Nachdem zum 1. April 2014 die gesetzlichen Regelungen für die Nutzung von vergriffenen Werken in Kraft getreten sind, ist es Ende 2014 gelungen, sich mit Bund und Ländern (vertreten durch die Kommission Bibliothekstantieme) auf einen Rahmenvertrag zu einigen. Er sieht vor, dass auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen VG WORT und VG Bild-Kunst die erforderlichen Rechte für vergriffene Werke, die vor 1966 erschienen sind, gegen eine angemessene Vergütung an die Bibliotheken vergeben. Voraussetzung ist dafür, dass die Werke in ein neues Register beim DPMA eingetragen werden und der Rechtsinhaber der Nutzung nicht widerspricht. Mit der Digitalisierung der vergriffenen Werke soll seitens der Bibliotheken im Jahr 2015 begonnen werden. 12. Die VG WORT hatte Ende 2013 beschlossen, dass sie das neu geschaffene Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Zukunft wahrnehmen möchte. Allerdings sind ihr bisher keine Leistungsschutzrechte von Presseverlagen eingeräumt worden. Die Beteiligungsansprüche der Urheber, die die VG WORT unabhängig vom Leistungsschutzrecht wahrnimmt, hängen davon ab, dass die Presseverlage Einnahmen aufgrund des Leistungsschutzrechts erzielen. Inwieweit dies gelingt, ist derzeit noch offen. 13. Die Vorarbeiten für die Umsetzung der Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung haben im Jahr 2014 begonnen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hatte im Sommer 2014 einen Fragebogen an die beteiligten Kreise versandt, zu dem auch die VG WORT Stellung genommen hat. Ferner fand eine Vielzahl von Veranstaltungen zur Umsetzung der Richtlinie statt, an denen sich die VG WORT aktiv beteiligt hat. Mit einem Referentenentwurf des BMJV ist im ersten Halbjahr 2015 zu rechnen. 14. Auf europäischer Ebene hat die neue EU- Kommission im Herbst 2014 ihre Arbeit aufgenommen. Für das Urheberrecht ist nicht mehr der Bereich Binnenmarkt, sondern die Generaldirektion Connect zuständig. Regelungsvorschläge der EU- Kommission im Bereich des Urheberrechts sind bereits für Herbst 2015 angekündigt. 15. Die VG WORT engagiert sich nach wie vor intensiv bei ihren europäischen und internationalen Dachorganisationen. Herr Rainer Just wurde im Herbst 2014 als Präsident von IFRRO wiedergewählt. Dr. Robert Staats ist weiterhin Vizepräsident der Europäischen Dachorganisation für den audiovisuellen Bereich SAA. II. INTERNA 1. Wahrnehmungsberechtigte Die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten und Berechtigten stieg um 3,1 % (Vj. 3,2 %). Das Gesamtregister aller Autoren und Verlage (einschließlich Ausländer, Pseudonyme und Tochterverlage) umfasst jetzt insgesamt Namen (Vj ). Ohne Berücksichtigung von ausländischen Autoren und Verlagen sowie Pseudonymen ergibt sich folgendes Bild: WB-Autoren WB-Verlage Berechtigte Autoren Berechtigte Verlage Insgesamt Mitgliederversammlung Am 24. Mai 2014 fand die ordentliche Mitgliederversammlung der VG WORT in Berlin statt. Die Mitgliederversammlung genehmigte einstimmig (keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen) den Jahresabschluss Der Verwaltungsrat (einstimmig bei Stimmenthaltung der Verwaltungsratsmitglieder) und der Vorstand (keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen) wurden entlastet. Die Mitgliederversammlung hat umfangreiche Ergänzungen und Änderungen der Satzung der VG WORT beschlossen. Dabei wurden u.a. die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der VG WORT vereinheitlicht und erleichtert. Die Änderungen der Satzung wurden am 30. Oktober 2014 von der vereinsrechtlichen Aufsichtsbehörde der VG WORT genehmigt. Ferner hat die Mitgliederversammlung noch einige kleinere Änderungen des Wahrnehmungsvertrags, des Inkassoauftrags für das Ausland und des Verteilungsplans beschlossen. Hervorzuheben ist ferner, dass Herr Prof. Dr. Wilhelm Nordemann von der Mitgliederversammlung der VG WORT zum Ehrenmitglied ernannt wurde. Herr Prof. Dr. Nordemann ist seit 1979 Mitglied der VG WORT und wirkte lange Jahre in wichtigen Funktionen in ihren Gremien mit. 4

5 3. Klageverfahren gegen Verteilungsplan der VG WORT Die Gremien der VG WORT haben sich auch im Jahr 2014 mit dem Klageverfahren eines Mitglieds (Autor) gegen den Verteilungsplan der VG WORT intensiv beschäftigt. Gegenstand des Rechtsstreits ist insbesondere, dass die VG WORT ihre Erlöse aufgrund von feststehenden Quoten an Urheber und Verleger verteilt und Ausschüttungen an bestimmte Urheberorganisationen vornimmt. Nachdem das OLG München am 17. Oktober 2013 wie bereits zuvor das Landgericht München gegen die VG WORT entschieden hatte, hatte die VG WORT Revision eingelegt. Die mündliche Verhandlung vor dem BGH fand am 18. Dezember 2014 statt. Der BGH hat beschlossen, das Verfahren mit Blick auf ein derzeit beim EuGH anhängiges anderes Verfahren zunächst auszusetzen. Dieses Verfahren betrifft die Rechtslage in Belgien, hat u. a. aber ebenfalls die Frage der Beteiligung von Verlagen an urheberrechtlichen gesetzlichen Vergütungsansprüchen zum Gegenstand. In dem Verfahren vor dem EuGH fand die mündliche Verhandlung am 29. Januar 2015 statt. Schlussanträge des Generalanwalts sind für den 30. April 2015 angekündigt. Wann mit einer Entscheidung des EuGH und daran anschließend mit einer Fortsetzung des Verfahrens vor dem BGH gerechnet werden kann, ist derzeit offen. Neben dem Ausgangsverfahren sind noch 27 vergleichbare Verfahren von Autoren vor dem Amtsgericht und dem Landgericht München I anhängig. Die allermeisten dieser Verfahren ruhen derzeit oder sind ebenfalls ausgesetzt. Vor dem Hintergrund des Klageverfahrens kamen Vorstand und Verwaltungsrat der VG WORT bereits am 13. Februar 2014 zu Sondersitzungen zusammen und haben nach sorgfältiger Prüfung u.a. mit Hilfe eines anwaltlichen Gutachtens und Abwägung aller Fakten entschieden, dass die Hauptausschüttung im Sommer 2014 unter Vorbehalt und mit Hinweis auf mögliche Rückforderungen durchgeführt werden kann. Daneben bildete die VG WORT Rückstellungen, um ggf. Forderungsausfälle abdecken zu können. Über die Durchführung der Hauptausschüttung im Jahr 2015 soll im Rahmen einer außerordentlichen Verwaltungsratssitzung am 20. März 2015 entschieden werden. 4. Erfassungssysteme Die VG WORT baute im Bereich Fernsehen den Datenbestand für die automatische Sendeerfassung weiter aus. Ende 2014 waren rund (Vj ) Werktitel mit rund Beteiligten (Vj ) in den Datenbanken der VG WORT erfasst. Im Hörfunkbereich wird das Verfahren der automatischen Sendeerfassung seit Ende 2006 nur für Werke mit eigenen Sendeplätzen, wie z.b. Hörspiele, Features oder Essays mit einer Länge von über 30 Minuten angewendet. Hier sind inzwischen über Werke (Vj ) mit rund Beteiligten (Vj ) gespeichert. Nach wie vor mussten aktuelle Kurzbeiträge sowohl im Bereich des Fernsehens als auch des Hörfunks von den Autoren direkt bei der VG WORT gemeldet werden. Weiterhin versuchte die VG WORT, dort wo Meldungen zur Teilnahme an ihren Ausschüttungen Voraussetzung sind, elektronische Meldemöglichkeiten anzubieten. Generell wurden diese immer stärker genutzt. Bis Ende 2014 haben sich ca Autoren (Vj ) für den elektronischen Meldeweg bei der VG WORT registrieren lassen. Das Meldeportal Texte Online Melden (T.O.M.) funktioniert reibungslos. Trotz weiterer neuer elektronischer Meldemöglichkeiten, z.b. Anmeldungen von Videos, und der erheblichen Zunahme von Meldungen insgesamt, arbeitete das System reibungslos und wies keine Laufzeitenprobleme auf. Die sehr große Leistungsfähigkeit und die höhere Bedienerfreundlichkeit begünstigten einen kontinuierlichen und effizienten Prozessablauf in der VG WORT. Ohne das Meldesystem T.O.M. wäre ferner der Bereich Texte im Internet (METIS) nicht denkbar. Die Anzahl der Meldungen stieg nach wie vor stark. Im Jahr 2014 wurden 10,6 Mio. (Vj. 6,3 Mio.) Texte im Internet gekennzeichnet und die Zugriffe darauf gezählt. Das interne EDV-System wurde ständig optimiert, lief aber ebenfalls stabil und erhöhte die Effizienz. Die EDV-Systeme der VG WORT funktionierten insgesamt störungsfrei. 5. Newsletter Der kostenlose elektronische Newsletter der VG WORT hat inzwischen über (Vj ) Abonnenten. Zum elektronischen Bezug von VG WORT AKTUELL kann sich jeder anmelden, der eine gültige - Adresse hat und dessen Browser SSL- Verschlüsselungen akzeptiert. Näheres unter 6. Verwaltung Zum 31. Dezember 2014 waren in den gemieteten Räumen in der Unteren Weidenstr. 5 in München beschäftigt: Geschäftsführende Vorstandsmitglieder 2 2 Ganztags beschäftigte Angestellte Teilzeitbeschäftigte Angestellte

6 Im VG BÜRO BERLIN, das gemeinsam mit der VG Bild-Kunst betrieben wird, waren 2014 unverändert 3 Vollzeitkräfte beschäftigt. Das VG Büro Berlin führt u.a. die Geschäfte der aus GVL, VG Bild-Kunst und VG WORT bestehenden ARGE KABEL und erhält hierfür 2 % Inkassoprovision von deren Aufkommen aus der Kabelweitersendung sind der VG WORT für das Büro Berlin T 82 Kosten entstanden (Vj. T 71). Die Leiterin des VG Büros Berlin Frau Iris Mai führt auch die Geschäfte der Deutschen Literaturkonferenz e.v. III. Ausschüttungen in 2014 aus dem Aufkommen im Jahr 2013 Die Summe der Ausschüttungen stieg auf ,-- (Vj. 92,41 Mio.). Das Aufkommen aus dem Ausland ist hierin mit ,-- (Vj. 6,58 Mio.) nur insoweit enthalten, als es in die allgemeinen Ausschüttungen geflossen ist, weil es nicht individuell zugeordnet werden konnte oder weil es wie die Kabelvergütung gemeinsam mit dem entsprechenden deutschen Aufkommen ausgeschüttet wurde. Für das Fotokopieren aus der Presse wurde im Jahr 2014 lediglich an den BDZV ein Teilbetrag des Verlagsanteils in Höhe von ,- ausbezahlt, der dort für Zwecke der journalistischen Ausbildung zu verwenden ist. An Verlage, die nicht Mitglied im BDZV oder VDZ sind, wurden im Jahr ,-- ausbezahlt. 3. Für Fotokopieren an Schulen erhielten 120 Schulbuchverlage (Vj. 131) insgesamt ,-- (Vj. 0,65 Mio.). Für Fotokopieren an Volkshochschulen erhielten 12 Verlage (Vj. 13) insgesamt ,-- (Vj. 0,1 Mio.). In diesen Ausschüttungen war wie immer der Autorenanteil entsprechend dem Verteilungsplan, der von den Verlagen an die Autoren weitergeleitet wird, mit enthalten. 4. Im Bereich Wissenschaft wurden aus Mitteln des Reprographieaufkommens sowie der Bibliothekstantieme insgesamt ,-- (Vj. 45,37 Mio.) ausgeschüttet. a) Die Verteilung der Meldungen wissenschaftlicher Autoren auf die einzelnen Werkekategorien hat sich nur geringfügig verschoben: 1. Im Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken wurden insgesamt d.h. einschließlich des auf Belletristik entfallenden Anteils am Reprographieaufkommen 9,69 Mio. (Vj. 9,74 Mio.) an Autoren (Vj ) und Verlage (Vj ) ausbezahlt. Der Sockelbetrag für den Reproanteil, den jeder ausschüttungsberechtigte Autor unabhängig von der Ausleihhäufigkeit seiner Werke erhält, sank von 71,68 auf 65,91. Die Ausschüttung gliedert sich wie folgt: Autoren Verlage Gesamt für für Vorjahre Insgesamt Im Rahmen der Presseausschüttungen wurde das zur Verfügung stehende Aufkommen aus der Reprographievergütung in Höhe von ,-- (Vj. 4,4 Mio.) vollständig für die Presse-Repro- Ausschüttung verwendet. Innerhalb der zwei Sparten wurden folgende Ausschüttungen vorgenommen: a) Für Vervielfältigungen in Pressespiegeln wurden an Journalisten (Vj ) ,-- (Vj. 3,63 Mio.) ausbezahlt, durchschnittlich also 162,-- pro Autor (Vj. 181,--). b) Im Bereich Presse-Repro erhielten Journalisten (Vj ) ,-- (Vj. 4,23 Mio.), durchschnittlich also 526,-- (Vj. 327,--) pro Autor. 1. Ergänzungslieferungen 0,9 % 0,9 % 2. Broschüren 0,4 % 0,4 % 3. Bücher 8,9 % 8,9 % 4. Buchbeiträge 22,4 % 23,1 % 5. Zeitschriftenbeiträge 67,4 % 66,7 % 100 % 100 % Der Ausschüttungsbetrag pro Buch lag wie im Vorjahr bei 800,--. Insgesamt wurden im Rahmen der Buchausschüttung an Autoren 14,47 Mio. (Vj. 15,43 Mio.), auf folgende Jahre verteilt, ausbezahlt: für für für für

7 Der Ausschüttungsbetrag für Beiträge lag bei 2,00 (Vj. 2,00) pro Schreibmaschinenseite. Insgesamt wurden für Beiträge 8,09 Mio. (Vj. 9,49 Mio.), auf folgende Jahre verteilt, ausbezahlt: für für für Diese Ausschüttungen beinhalten auch die für digitale Offline-Produkte an Autoren verteilten Beträge. An diesen Ausschüttungen nahmen Autoren teil (Vj ). An Urheberorganisationen wurden in 2014 keine Beträge ausgeschüttet (Vj. 0,17 Mio.). b) Die Gesamtausschüttung an Verlage im Wissenschaftsbereich belief sich auf ,-- (Vj. 20,43 Mio.). Der Verlagsanteil bei der Buchausschüttung setzte sich aus einem Sockelbetrag pro Buch in Höhe von 6,00 (Vj. 7,20) und einem Zuschlag pro Ladenpreis von 0,11 (Vj. 0,13) sowie einem Zuschlag in Höhe von 310,-- (Vj. 360,--) pro 0,1 Mio. Umsatz zusammen. Insgesamt wurden im Rahmen der Buchausschüttung ,-- an Verlage (Vj. 13,25 Mio. an Verlage) ausbezahlt. Die Zeitschriftenausschüttung setzte sich aus einem Sockelbetrag pro deutschsprachiger Zeitschrift von 900,-- (Vj ,--) sowie Zuschlägen von 2,50 (Vj. 3,13) pro - Abonnementpreis und 0,059 (Vj. 0,074) pro verbreitetem Exemplar der Auflage zusammen. Für englischsprachige Zeitschriften wurden 380,-- (Vj. 420,--) als Sockelbetrag, 0,12 pro -Abonnementpreis (Vj. 0,14) sowie 1,60 (Vj. 2,31) pro verbreitetem Exemplar der Auflage ausgeschüttet. Insgesamt wurden im Rahmen der Zeitschriftenausschüttung ,-- an 852 Verlage (Vj. 7,06 Mio. an 846 Verlage) ausbezahlt. c) In diesen Zahlen sind Ausschüttungen an ausländische Schwestergesellschaften (insbes. in USA und Großbritannien) aus dem Fotokopieraufkommen in Höhe von insgesamt ,-- (Vj. 2,60 Mio.) enthalten. d) Von dem auf Digitale Offline Produkte (CDs und DVDs) entfallenden Anteil am Reprographie- Aufkommen wurden ausgeschüttet: für Fachbücher ,-- (Vj. 0,074 Mio.) an 65 Verlage (Vj. 74) für Fachzeitschriften ,-- (Vj. 0,044 Mio.) an 28 Verlage (Vj. 26) 5. Für die Übernahme von Fremdtexten in Schulbüchern wurden (einschließlich des hierin enthaltenen Anteils am Aufkommen für Fotokopieren an Schulen von 100 %) folgende Ausschüttungen durchgeführt: Autoren Verlage a) Der Punktwert für Fernsehen betrug 0,24 (Vj. 0,35), der Punktwert für Hörfunk 1,50 (Vj. 2,00). Insgesamt wurden im Rahmen der Hauptausschüttung an (Vj ) Autoren und 431 Verlage (Vj. 110) ,-- (Vj. 11,22 Mio.) ausbezahlt. Die Ausschüttung gliedert sich wie folgt: Hörfunk Autoren Verlage Insgesamt für für Vorjahre Insgesamt Fernsehen Autoren Verlage Insgesamt für für Vorjahre Insgesamt b) Für die Sonderausschüttung PC wurden ,-- ausgeschüttet. 7. Für Kleine Senderechte wurden an Autoren (Vj ) und 799 Verlage (Vj. 801) insgesamt ,-- (Vj ,--) ausbezahlt. Hierin ist wie immer der Zuschlag für private Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe enthalten. 8. Vom Aufkommen für Videovermietung wurden insgesamt ,-- (Vj. 0,61 Mio.) individuell ausgeschüttet, davon (Vj. 0,32 Mio.) für das laufende Jahr. Für US-Filmproduktionen wurden ,-- (Vj. 0,29 Mio.) ausbezahlt; entsprechend der Vereinbarung zwischen Produzenten und der Writers Guild in Hollywood erhalten hiervon Produzenten und Drehbuchautoren je 50 %. 9. Vom Aufkommen aus der Kabelweitersendung wurden insgesamt ,-- ausgeschüttet (Vj. 8,47 Mio.). Davon entfielen ,-- auf Hörfunk und ,-- auf Fernsehen. In der Gesamtausschüttung sind direkt aus dem Ausland bezahlte Kabelvergütungen in Höhe von ,-- (Vj. 3,57 Mio.) enthalten. 7

8 10. Vom Aufkommen aus dem Kopienversand auf Bestellung wurden 7.752,-- (Vj. 0,62 Mio.) ausgeschüttet. 11. Für Texte im Internet wurden im Berichtsjahr ,-- an Autoren und 266 Verlage ausgeschüttet (Vj. 3,67 Mio. an Autoren und 228 Verlage). 12. Für die Nachausschüttung Multifunktionsgeräte wurden nachträglich noch ,-- (Vj. 0,48 Mio.) ausgeschüttet. IV. Einnahmen im Jahr Die Einnahmen für die Bibliothekstantieme betrugen vorläufig 10,00 Mio. (Vj. 13,43 Mio.). 2. Als Lesezirkelvergütung wurden 0,06 Mio. (Vj. 0,06 Mio.) ausgewiesen. 3. Die Vergütung für Videokassettenvermietung betrug 0,46 Mio. (Vj. 0,54 Mio.). 4. Die Reprographievergütung erbrachte insgesamt 82,49 Mio. (Vj. 54,35 Mio.). Dieses Aufkommen gliedert sich wie folgt (in Mio. ): Fotokopieren an Schulen 1,78 1,89 Gerätevergütung 49,97 77,43 Betreibervergütung 2,60 3,17 Gesamt 54,35 82,49 a) Im Einzelnen entwickelten sich die Einnahmen aus der Gerätevergütung wie folgt (in Mio. ): Fotokopiergeräte u. Multifunktionsgeräte 47,74 50,54 Telefaxgeräte 0,77 0,55 Drucker -,-- 25,11 Scanner 1,46 1,23 Gesamt 49,97 77,43 b) Die Einnahmen aus der Betreibervergütung entwickelten sich wie folgt (in Mio. ): Hochschulen/Bibliotheken 1,35 1,16 Sonst.Bildungseinrichtungen, Bundesbehörden u. Einzelhandel 0,73 0,90 Copy-Shops 0,52 1,11 Insgesamt 2,60 3,17 5. Die Einnahmen für den Kopienversand auf Bestellung sind von 1,53 Mio. auf 1,36 Mio. gesunken. 6. Die Pressespiegelvergütung betrug 3,77 Mio. (Vj. 3,66 Mio.). Hierin sind Vergütungen der PMG für elektronische Pressespiegel in Höhe von 2,97 Mio. (Vj. 2,63 Mio.) enthalten. 7. Die Vergütung für die Übernahme von Fremdtexten in Schulbüchern sank auf 1,32 Mio. (Vj. 1,67 Mio.). 8. Im Berichtsjahr wurden 0,18 Mio. (Vj. 0,15 Mio.) Einnahmen für die Intranetnutzungen an Schulen nach 52a UrhG erzielt. Für die Nutzung an Leseplätzen nach 52b UrhG wurden 1.000,-- (Vj. 0,13 Mio.) erzielt. 9. Im Berichtsjahr wurden für die Lizenzierungen von elektronischen Nutzungen 0,28 Mio. (Vj. 0,23 Mio.) eingenommen. 10. Das Gesamtaufkommen in den Bereichen Hörfunk/ Fernsehen belief sich auf 24,76 Mio. (Vj. 32,45 Mio.). Davon entfielen 9,27 Mio. (Vj. 8,55 Mio.) auf die Vergütung für öffentliche Wiedergabe und 15,49 Mio. (Vj. 23,9 Mio.) auf die Geräteund Speichermedienvergütung; der Anteil des sog. Kneipenrechts liegt damit bei rund 37 % (Vj. 26 %) entfielen auf den Audiobereich 25 %, auf den Videobereich 75 % der Einnahmen (Vj. 21 % Audio, 79 % Video). Die Gerätevergütung beruht ausschließlich auf einer Nachzahlung von PC- Vergütung in Höhe von 15,5 Mio. für die Jahre 2011 bis 2013 nach Abzug von Verwaltungskosten. 11. Die Zahlungseingänge für Kleine Senderechte sanken auf 0,48 Mio. (Vj. 0,53 Mio.). 12. Das Aufkommen aus Kabelweitersendungen betrug 6,17 Mio. (Vj. 6,85 Mio.) und gliedert sich wie folgt (in Mio. ): Kabelnetzbetreiber 5,54 4,87 ARD und ZDF 1,29 1,29 Sonstige Sendeunternehmen 0,02 0,01 6,85 6,17 8

9 13. Aus kleineren Aufkommensquellen flossen 0,11 Mio. (Vj. 0,21 Mio), die sich wie folgt zusammensetzen: Vertrag mit der GEMA über die Wahrnehmung der Vertonungsrechte 0,044 Mio. (Vj: 0,038 Mio.). Vergütung für Blindenausgaben ( 45a UrhG) 0,027 Mio. (Vj. 0,024 Mio.). Die Zahlungen der VG WORT an ihre ausländischen Schwestergesellschaften betrugen 7,7 Mio. (Vj. 8,0 Mio.). Die Außenhandelsbilanz entwickelte sich wie folgt: T Einnahmen Ausgaben Vergütungen für die Nutzung von Altwerken auf CD ROM und Online 0,025 Mio. (Vj. 0,046 Mio.). Von der GVL gingen für die Leistungsschutzrechte Tonträger produzierender Verlage keine Gelder ein (Vj. 0,1 Mio.). Erstmalig Vergütungen nach 137 l im audiovisuellen Bereich in Höhe von 0,01 Mio. Dieses 2014 erzielte Aufkommen bildet die Grundlage für die Ausschüttung im Jahr V. Zahlungsverkehr mit dem Ausland Das Aufkommen aus den traditionellen Gegenseitigkeitsverträgen mit den ausländischen Schwestergesellschaften sank von 10,09 Mio. auf 8,39 Mio. und gliedert sich wie folgt (in Tsd. ): Österreich Schweiz Italien Frankreich USA Großbritannien Norwegen Spanien Tschechien Niederlande Schweden Belgien Ungarn 2 1 Sonstige Für Kabelweitersendung deutscher Programme im Ausland ist ein Gesamtaufkommen von 4,35 Mio. (Vj. 2,88 Mio.) ausgewiesen, das sich wie folgt gliedert (in T): Österreich Schweiz Belgien Dänemark Niederlande Sonstige

10 VI. Aufwand und Ertrag VII. Soziale und fördernde Einrichtungen Die Nettoerlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten beliefen sich im Berichtsjahr auf ,-- (Vj. 128,76 Mio.). Die Zinserträge betrugen 0,677 Mio. (Vj. 0,612). Die sonstigen betrieblichen Erträge (insbes. Provisionen und Geschäftsführungsvergütungen) betrugen 1,523 Mio. (Vj. 1,728 Mio.). Diese Erträge fließen vollständig in die Ausschüttung. Die Verwaltungskosten ohne Abschreibungen sind von 9,6 Mio. auf 9,5 Mio. gesunken, die Abschreibungen betragen 0,5 Mio. (Vj.: 0,9 Mio.). Die Nettoaufwendungen, d. h. die tatsächlichen Verwaltungskosten inkl. Abschreibungen abzüglich der Verwaltungserträge, sind im Berichtsjahr auf (Vj. 8,79 Mio.) gesunken. Sie machten 6,4 % (Vj. 7,6 %) der Inlandserlöse aus. Der Aufwand der VG WORT und ihre Erträge aus Urheberrechten entwickelten sich in den letzten 10 Jahren wie folgt: Mio Aufwand Ertrag 1. Autorenversorgungswerk Die Zuweisungen an das Autorenversorgungswerk sind in der Satzung der VG WORT festgelegt. Im Jahr 2014 erhielt das AVW 3,15 Mio. (Vj.: 7,31 Mio.) Zuwendungen von der VG WORT. Das AVW hat ,132 Mio. (Vj. 5,487 Mio.) an Autoren (Vj ) ausgezahlt. Hiervon entfielen 4,798 Mio. (Vj. 5,141 Mio.) auf Zuschüsse zur Altersvorsorge und 0,334 Mio. (Vj. 0,346 Mio.) auf Zuschüsse zur Krankenversicherung wurden die bestehenden Richtlinien für das AVW II erweitert: Freiberufliche Autoren können zwischen dem 50. und 67. Lebensjahr (Renteneintrittsalter) einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss zu einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge stellen. Der mögliche Zuschuss wurde auf bis zu erhöht. Diesen einmaligen Zuschuss können nur Autoren beantragen, die nicht bereits im Rahmen von AVW I Zuschüsse erhalten haben. Weitere Auskünfte: oder per avw@vgwort.de. 10

11 2. Sozialfonds Der Sozialfonds gewährt Beihilfen für in Not geratene Wort-Autoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen. Unterstützt werden können Personen, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. Für das Geschäftsjahr 2014 wurden dem Sozialfonds von der VG WORT 2,0 % (Vj. 1,9 %) der Ausschüttungssumme (ohne Wissenschaft) zugeführt; dies sind 1,1 Mio (Vj. 1,1 Mio.). In vier Sitzungen bewilligte der Beirat 386 Antragstellern (Vj. 363) insgesamt 1,0 Mio. an Zuwendungen (Vj. 1,0 Mio.) sowie 0,06 Mio. als Darlehen (Vj. 0,05 Mio.). Der Sozialfonds verfügt über finanzielle Reserven von 0,428 Mio. (Vj. 0,459 Mio.). Weitere Auskünfte: oder per sozialfonds@vgwort.de. 3. Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft a) Der Beihilfefonds erhielt entsprechend seinen finanziellen Bedürfnissen 0,33 % (Vj. 0,33 %) des Aufkommens im Wissenschaftsbereich, das entspricht 0,161 Mio. (Vj. 0,137 Mio.). Er gewährte laufende und einmalige Beihilfen in Höhe von insgesamt ,-- (Vj. 0,125 Mio.). b) Dem Förderungsfonds sind im Berichtsjahr satzungsgemäß 50 % der Bibliothekstantieme Wissenschaft in Höhe von 0,878 Mio. (Vj. 1,163 Mio.) zugewiesen worden. Der Bewilligungsausschuss, der über die Vergabe von Druckkostenzuschüssen entscheidet, behandelte im Berichtsjahr in vier Sitzungen 240 Anträge (Vj. 240); ausgezahlt wurde für 156 (Vj. 118) wissenschaftliche Werke einschl. der Bewilligungen aus Beiratsmitteln eine Förderungssumme von insgesamt 1,07 Mio. (Vj. 0,839 Mio.). Mit beteiligte sich der Förderungsfonds am Übersetzungspreis Geisteswissenschaften International. Für Stipendien im Urheberrechtsbereich wurden (Vj ) und für die Literaturausstattung an Lehrstühlen für Urheberrecht (Vj ) aufgewandt. München, im April 2015 DER VORSTAND Untere Weidenstr München Telefon (089) Telefax (089) Büro Berlin: Köthener Straße Berlin Telefon (030) / Telefax (030) Internet: Ehrenpräsidentin: Dr. Maria Müller-Sommer Ehrenpräsident: Prof. Dr. Ferdinand Melichar Vorsitzender des Verwaltungsrates: Lutz Franke Stellvertreter: Prof. Dr. Bernhard von Becker Vorstand: Hans Peter Bleuel Rainer Just (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied) Eckhard Kloos Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke Dr. Robert Staats (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied) 11

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