GESCHÄFTSBERICHT 2015

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3 VERWERTUNGSGESELLSCHAFT WORT RECHTSFÄHIGER VEREIN GESCHÄFTSBERICHT KRAFT VERLEIHUNG 2015 Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2015 I. Allgemeines 1. Geräte-, Speichermedien- und Betreibervergütung 2. Bibliothekstantieme 3. Einnahmen im Bereich der öffentlichen Wiedergabe ( Kneipenrecht ) 4. Fotokopieren an Schulen 5. Kopienversand auf Bestellung 6. Übernahme von Fremdtexten in Schulbüchern 7. Intranetnutzungen an Schulen und Hochschulen 8. Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen 9. Kabelweitersendungen 10. Lizenzierung von elektronischen Nutzungen 11. Nutzung von vergriffenen Werken 12. Leistungsschutzrecht für Presseverlage 13. Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) 14. EU-Kommission 15. Dachorganisationen II. Interna 1. Wahrnehmungsberechtigte 2. Mitgliederversammlung 3. Klageverfahren gegen Verteilungsplan der VG WORT 4. Erfassungssysteme 5. Newsletter 6. Verwaltung III. Ausschüttungen in 2015 aus dem Aufkommen im Jahr 2014 IV. Einnahmen im Jahr 2015 V. Zahlungsverkehr mit dem Ausland VI. Aufwand und Ertrag VII. Soziale und fördernde Einrichtungen 1. Autorenversorgungswerk 2. Sozialfonds 3. Förderungsfonds Wissenschaft 3

4 I. ALLGEMEINES Die Erlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten sind von 144,18 Mio. auf 305,32 Mio. gestiegen. Im Jahr 2015 betrugen die operativen Verwaltungskosten 9,9 Mio. (Vj. 9,5 Mio.). Die Abschreibungen betrugen 0,4 Mio. (Vj. 0,5 Mio.). In den einzelnen Wahrnehmungsbereichen entwickelten sich die Einnahmen wie folgt (in Mio. ): 1. Bibliothekstantieme 10,00 10,74 2. Lesezirkel 0,06 0,06 3. Videovermietung 0,46 0,36 4. Fotokopieren an Schulen 1,89 2,42 5. Kopiergerätevergütung 77,43 230,32 6. Kopier-Betreibervergütung 3,17 1,77 7. Kopienversand 1,36 1,20 8. Intranet/On the spot Consultation 0,18 15,09 9. Rights Direct 0,28 0, Pressespiegel 3,77 3, Schulbuch 1,32 1, Hörfunk / Fernsehen 24,76 15, Kleine Senderechte + Sonstiges 0,59 0, Kabelweiterleitung Inland 6,17 6, Kabelweiterleitung Ausland 4,35 3, Sonstige Auslandserlöse 8,39 10,79 144,18 305,32 Einzelheiten zu den Einnahmen im Jahr 2015 werden unter IV. erläutert. Die Zahl der Ausschüttungsempfänger stieg um 0,63 % (Vj. +4,9 %) auf , davon Autoren und Verlage. Seit 2006 hat sich die Zahl der Ausschüttungsempfänger damit wie folgt entwickelt: Verlage Autoren Auf folgende Schwerpunkte der Arbeit der VG WORT im Geschäftsjahr 2015 ist hinzuweisen: 1. Der wichtigste Einnahmebereich der VG WORT ist weiterhin die Geräte-, Speichermedien- und Betreibervergütung nach 54, 54c UrhG. Hier sind zwei Bereiche zu unterscheiden: - Vergütungen für Vervielfältigungen von stehendem Text und Bild ( Reprographiebereich ), - Vergütungen für audio- und audiovisuelle Werke ( audiovisueller Bereich ). Die Vergütungen für den Reprographiebereich werden von der VG WORT und der VG Bild-Kunst geltend gemacht, die Vergütungen im audiovisuellen Bereich gemeinsam mit anderen Verwertungsgesellschaften über die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eingezogen. Hier liegt die Federführung bei der GEMA. Im Ergebnis konnten im Bereich der Reprographie im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von 230,32 Mio. (Vj. 77,43 Mio.) verbucht werden. Dabei entfielen 155,50 Mio. auf Nachzahlungen für Drucker, die die Gerätehersteller und -importeure auf der Grundlage eines Vergleichsvertrags für die Jahre 2001 bis 2007 an die VG WORT gezahlt haben. Mit diesem Vergleich konnte erfreulicherweise ein langjähriger Rechtsstreit in Bezug auf Drucker beendet werden, der unter anderem beim Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof anhängig gewesen war. Hinsichtlich der Vergütungsansprüche für PCs für die Jahre 2001 bis 2007, die ebenfalls Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzungen waren, fanden im Jahr 2015 Vergleichsverhandlungen statt, die aber bis zum Ende des Berichtsjahrs noch nicht abgeschlossen waren. Im Bereich der Betreibervergütung wurden der Gesamtvertrag mit den Copyshop-Betreibern und der Rahmenvertrag mit Bund und Ländern dahingehend erweitert, dass nunmehr auch für Drucker eine Betreibervergütung zu bezahlen ist. Aufgrund der Verhandlungen verzögerte sich allerdings die Rechnungstellung gegenüber den Betreibern, so dass hier im Jahr 2015 zunächst weniger Einnahmen zu verzeichnen waren. Im audiovisuellen Bereich ist es Ende 2015 der ZPÜ gemeinsam mit VG WORT und VG Bild- Kunst gelungen, Gesamtverträge über die Vergütung von Tablets und Mobiltelefonen abzuschließen. Die Verträge für Tablets decken den Zeitraum 2012 bis 2018, die Verträge für Mobiltelefone den Zeitraum 2008 bis 2018 ab. Mit diesen Verträgen konnten auf dem Verhandlungswege jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten beendet werden. Allerdings sind für andere Geräteund Speichermedien (beispielsweise Unterhaltungselektronik oder CD/DVD-Rohlinge) weiterhin gerichtliche Gesamtvertrags- und Einzelverfahren anhängig. 4

5 2. Im Jahr 2015 haben Bund und Länder 17,22 Mio. (Vj. 17,22 Mio.) Bibliothekstantieme an die Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) gezahlt. Auf die VG WORT entfällt ein Anteil in Höhe von 10,74 Mio. (Vj. 10 Mio.). Grundlage hierfür ist der ungekündigte Gesamtvertrag zwischen ZBT und Bund und Ländern. 3. Die Einnahmen im Bereich der öffentlichen Wiedergabe ( Kneipenrecht ) betrugen im Jahr ,10 Mio. (Vj. 9,27 Mio.). Hier besteht weiterhin ein ungekündigter Gesamtvertrag mit der Vereinigung der Musikveranstalter aus dem Jahr Das Inkasso für diesen Vertrag wird durch die GEMA vorgenommen. 4. Die Einnahmen im Bereich Fotokopieren an Schulen sind im Jahr 2015 auf 2,42 Mio. (Vj. 1,89 Mio.) gestiegen. Grundlage ist ein neuer trilateraler Vertrag zwischen der Zentralstelle Fotokopieren an Schulen (ZFS), den vom Verband Bildungsmedien e.v. vertretenen Schulbuchverlagen sowie den Ländern, der Ende 2014 abgeschlossen werden konnte. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende Die Einnahmen für den Kopienversand auf Bestellung sind im Jahr 2015 auf 1,20 Mio. (Vj. 1,36 Mio.) gesunken. In diesem Betrag ist der innerbibliothekarische Leihverkehr enthalten. 6. Für die Übernahme von Fremdtexten in Sammlungen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch sind im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von 1,62 Mio. (Vj. 1,32 Mio.) zu verzeichnen. 7. Für Intranetnutzungen an Schulen wurden im Berichtsjahr 0,18 Mio. (Vj. 0,18 Mio.) Einnahmen erzielt. Die Vergütungen werden von der ZBT auf der Grundlage eines Gesamtvertrags mit den Ländern eingezogen. Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis 31. Juli 2017 vor. In Bezug auf Intranetnutzungen an Hochschulen wurde Anfang 2015 eine Vergütungsvereinbarung mit den Ländern abgeschlossen. Diese sieht pauschale Vergütungszahlungen für die Jahre 2004 bis 2015 in Höhe von insgesamt 14,91 Mio. vor. Auch für das Jahr 2016 wurde nochmals eine pauschale Vergütung vereinbart. Ab dem Jahr 2017 ist dagegen beabsichtigt, die Vergütungen auf der Grundlage von einem nutzerfreundlichen Meldeverfahren unmittelbar von den Hochschulen einzuziehen und einen entsprechenden Rahmenvertrag mit den Ländern zu schließen. 8. Für die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken wurden im Berichtsjahr lediglich Einnahmen in Höhe von 0,002 Mio. (Vj. 0,001 Mio.) erzielt. Ursächlich war hierfür, dass nur wenige Bibliotheken dem einschlägigen Rahmenvertrag von VG WORT und VG Bild-Kunst mit den Ländern beigetreten waren. Dabei spielte insbesondere das Gerichtsverfahren eines Verlags gegen eine Bibliothek eine Rolle, in dem es um die Reichweite der gesetzlichen Regelung zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen ging. Nachdem das Verfahren zwischen- zeitlich beim Europäischen Gerichtshof anhängig gewesen war, hatte der Bundesgerichtshof im April 2015 zugunsten der Bibliothek entschieden. Daraufhin wurde der Rahmenvertrag seitens der Länder gekündigt. Derzeit wird über den Abschluss eines neuen Rahmenvertrags unter der Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesgerichtshofs verhandelt. 9. Die Einnahmen für Kabelweitersendungen belaufen sich im Jahr 2015 auf 6,31 Mio. (Vj. 6,17 Mio.). Grundlage sind Gesamt- und Einzelverträge der Verwertungsgesellschaften ( Münchener Runde ) mit den Kabelnetzbetreibern. Ferner erhalten die Verwertungsgesellschaften VG WORT, GVL und VG Bild- Kunst ( ARGE Kabel ) noch gesonderte Zahlungen. 10. Die Kooperation mit der US-amerikanischen Verwertungsgesellschaft CCC und deren Tochtergesellschaft RightsDirect über die Lizenzierung von elektronischen Nutzungen in Unternehmen und Behörden wurde im Jahr 2015 fortgesetzt. Hier konnten weitere Vereinbarungen im Unternehmensbereich abgeschlossen werden. Insgesamt belaufen sich die Einnahmen in 2015 auf 0,61 Mio. (Vj. 0,28 Mio.). 11. Nachdem Ende 2014 der Rahmenvertrag zwischen VG WORT und VG Bild-Kunst sowie Bund und Ländern über die Nutzung von vergriffenen Werken abgeschlossen worden war, wurden im Jahr 2015 die ersten vor 1966 erschienenen vergriffenen Werke in das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und anschließend auf der Grundlage einer Lizenz der Verwertungsgesellschaften durch die Bibliotheken digitalisiert und öffentlich zugänglich gemacht. Die vereinbarten Vergütungen werden im Jahr 2016 in Rechnung gestellt werden. 12. Der VG WORT wurden weiterhin keine Leistungsschutzrechte für Presseverlage zur Wahrnehmung eingeräumt. Die Beteiligungsansprüche der Urheber, die die VG WORT wahrnimmt, können erst durchgesetzt werden, wenn seitens der Presseverlage Einnahmen aufgrund des Leistungsschutzrechts erzielt werden. Ob und wann dies gelingt, ist weiterhin offen. 13. Das Gesetzgebungsverfahren für ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ist bereits weit fortgeschritten. Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetzentwurf im Frühjahr 2016 verabschiedet wird. Die VG WORT hat bereits mit den Vorarbeiten für die Umsetzung des VGG begonnen. Da insoweit eine Vielzahl von Änderungen der Satzung, des Wahrnehmungsvertrags und des Verteilungsplans erforderlich sein wird, soll am 10. September 2016 eine außerordentliche Mitgliederversammlung der VG WORT stattfinden. Neben dem VGG befindet sich ein Entwurf für Änderungen im Bereich des Urhebervertragsrechts im Gesetzgebungsverfahren. Ferner ist damit zu rechnen, dass demnächst ein Gesetzesvorschlag für eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorgelegt werden wird. 14. Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission im Dezember 2015 den Vorschlag für eine Verordnung 5

6 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt vorgelegt. Ferner hat sie gleichzeitig eine Mitteilung Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht veröffentlicht. Mit weiteren Regelungsvorschlägen der EU-Kommission im Bereich des Urheberrechts ist im Jahr 2016 zu rechnen. 15. Die VG WORT engagiert sich nach wie vor bei ihren europäischen und internationalen Dachorganisationen. Herr Rainer Just ist weiterhin Präsident der International Federation of Reproduction Rights Organisations (IFRRO). Herr Dr. Robert Staats ist Vizepräsident der Société des Auteurs Audiovisuels (SAA). II. INTERNA 1. Wahrnehmungsberechtigte Die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten und Berechtigten stieg um 2,9 % (Vj. 3,1 %). Das Gesamtregister aller Autoren und Verlage (einschließlich Ausländer, Pseudonyme und Tochterverlage) umfasst jetzt insgesamt Namen (Vj ). Ohne Berücksichtigung von ausländischen Autoren und Verlagen sowie Pseudonymen ergibt sich folgendes Bild: WB-Autoren WB-Verlage Berechtigte Autoren Berechtigte Verlage Insgesamt Bei der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten am 29. Mai 2015 fanden turnusgemäß die Wahlen der Delegierten statt. 2. Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung der VG WORT tagte am 30. Mai 2015 in München. Die Mitgliederversammlung genehmigte den Jahresabschluss Der Verwaltungsrat und der Vorstand wurden entlastet. Ferner ging es neben einigen Änderungen von Satzung und Verteilungsplan, die vor allem im Zusammenhang mit einer Zusammenlegung von Sozialfonds und Beihilfefonds Wissenschaft standen, um die turnusgemäße Neuwahl des Verwaltungsrats. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung fand sich der neu gewählte Verwaltungsrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Herr Lutz Franke und Herr Professor Bernhard v. Becker wurden als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats wiedergewählt. 3. Klageverfahren gegen Verteilungsplan der VG WORT Die Gremien der VG WORT haben sich auch im Jahr 2015 intensiv mit dem Klageverfahren eines Mitglieds (Autor) gegen den Verteilungsplan der VG WORT befasst. Gegenstand des Rechtsstreits ist insbesondere die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen der VG WORT. Der Bundesgerichtshof hatte aufgrund der mündlichen Verhandlung am 18. Dezember 2014 das Verfahren zunächst ausgesetzt. Hintergrund war ein beim EuGH anhängiges belgisches Verfahren, in dem es unter anderem auch um die Verlegerbeteiligung ging. Nachdem der EuGH am 12. November 2015 seine Entscheidung verkündet hatte, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren wieder aufgenommen. Die erneute mündliche Verhandlung fand am 10. März 2016 statt; als Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde der 21. April 2016 festgelegt. Wegen des anhängigen Gerichtsverfahrens, sowie weiterer Parallelverfahren, fand am 20. März 2015 eine außerordentliche Verwaltungsratssitzung der VG WORT statt. Der Vorstand der VG WORT hatte auf der Grundlage eines anwaltlichen Gutachtens und nach sorgfältiger Abwägung der Interessen der Urheber und Verlage am 18. März 2015 beschlossen, die Ausschüttungen an Autoren unter Vorbehalt und mit Hinweis auf mögliche Rückforderungen durchzuführen. Die Ausschüttung an Verlage wurde dagegen grundsätzlich bis zu einer Entscheidung des EuGH zurückgestellt. Davor war eine Ausschüttung an Verlage nur möglich, wenn sie sich verpflichteten, die erhaltenen Ausschüttungen der VG WORT ggf. binnen 30 Kalendertagen zurückzuerstatten, falls die Entscheidungen des EuGH oder des BGH dies erforderlich machen und die VG WORT die Verlage zur Rückerstattung auffordern würde. Der Verwaltungsrat der VG WORT hat am 20. März 2015 diesem Vorgehen zugestimmt. Ferner hat der Verwaltungsrat eine gemeinsame Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat der VG WORT zur Ausschüttungsentscheidung verabschiedet. Am 29. Mai 2015 fand die reguläre Verwaltungsratssitzung der VG WORT in München statt. Bei dieser Sitzung wurden die Beschlüsse vom März 2015 bestätigt sowie auf der Grundlage eines weiteren anwaltlichen Gutachtens beschlossen, die Ausschüttungen an ausländische Schwestergesellschaften unter Information über die anhängigen Gerichtsverfahren durchzuführen. Am 27. November 2015 schließlich hat der Vorstand der VG WORT infolge der Entscheidung des EuGH vom 12. November 2015 und auf der Grundlage eines erneuten anwaltlichen Gutachtens mit Zustimmung des Verwaltungsrats beschlossen, Ausschüttungen an Autoren wie bisher unter Vorbehalt vorzunehmen. Über Ausschüttungen an Verlage soll dagegen erst nach Verkündung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem dort anhängigen Verfahren entschieden werden. Lediglich für Schulbuchverlage und Bühnenverlage gelten Besonderheiten. Ferner wurde beschlossen, zur Hemmung der Verjährung und zur Sicherung einer etwaigen späteren Korrektur der im Jahr 2012 erfolgten Ausschüttungen, alle Verlage, die im Jahr 6

7 2012 Ausschüttungen der VG WORT erhalten hatten, zur vollständigen Rückzahlung der erhaltenen Gelder oder zur Abgabe einer Verjährungsverzichtserklärung aufzufordern. Infolge dessen haben die meisten Verlage eine entsprechende Verjährungsverzichtserklärung abgegeben. Gegenüber den verbleibenden Verlagen wurden zur Verjährungsunterbrechung Mahnverfahren eingeleitet. 4. Erfassungssysteme Die VG WORT baute im Bereich Fernsehen den Datenbestand für die automatische Sendeerfassung weiter aus. Ende 2015 waren rund (Vj ) Werktitel mit rund Beteiligungen (Vj ) in den Datenbanken der VG WORT erfasst. Im Hörfunkbereich wird das Verfahren der automatischen Sendeerfassung seit Ende 2006 nur für Werke mit eigenen Sendeplätzen, wie z.b. Hörspiele, Features oder Essays mit einer Länge von über 30 Minuten angewendet. Hier sind inzwischen über Werke (Vj ) mit rund Beteiligungen (Vj ) gespeichert. Nach wie vor mussten aktuelle Kurzbeiträge sowohl im Bereich des Fernsehens als auch des Hörfunks von den Autoren direkt bei der VG WORT gemeldet werden. Weiterhin versuchte die VG WORT, dort wo Meldungen zur Teilnahme an ihren Ausschüttungen Voraussetzung sind, elektronische Meldemöglichkeiten anzubieten. Generell wurden diese immer stärker genutzt. Bis Ende 2015 haben sich ca Autoren (Vj ) für den elektronischen Meldeweg bei der VG WORT registrieren lassen. Das Meldeportal Texte Online Melden (T.O.M.) funktioniert reibungslos. Trotz weiterer neuer elektronischer Meldemöglichkeiten, z.b. Anmeldungen von Videos, und der erheblichen Zunahme von Meldungen insgesamt, arbeitete das System reibungslos und wies keine Laufzeitenprobleme auf. Die sehr große Leistungsfähigkeit und die höhere Bedienerfreundlichkeit begünstigten einen kontinuierlichen und effizienten Prozessablauf in der VG WORT. Ohne das Meldesystem T.O.M. wäre ferner der Bereich Texte im Internet (METIS) nicht denkbar. Die Anzahl der Meldungen stieg nach wie vor stark. Im Jahr 2015 wurden 13 Mio. (Vj. 10,6 Mio.) Texte im Internet gekennzeichnet und die Zugriffe darauf gezählt. Das interne EDV-System wurde ständig optimiert, lief aber ebenfalls stabil und erhöhte die Effizienz. Die EDV-Systeme der VG WORT funktionierten insgesamt störungsfrei. 5. Newsletter Der kostenlose elektronische Newsletter der VG WORT hat über (Vj ) Abonnenten. Zum elektronischen Bezug von VG WORT AKTUELL kann sich jeder anmelden, der eine gültige - Adresse hat und dessen Browser SSL- Verschlüsselungen akzeptiert. Näheres unter 6. Verwaltung Zum 31. Dezember 2015 waren in den gemieteten Räumen in der Unteren Weidenstr. 5 in München beschäftigt: Geschäftsführende Vorstandsmitglieder 2 2 Ganztags beschäftigte Angestellte Teilzeitbeschäftigte Angestellte Im VG BÜRO BERLIN, das gemeinsam mit der VG Bild-Kunst betrieben wird, waren 2015 unverändert 3 Vollzeitkräfte beschäftigt. Das VG Büro Berlin führt u.a. die Geschäfte der aus GVL, VG Bild-Kunst und VG WORT bestehenden ARGE KABEL und erhält hierfür 2 % Inkassoprovision von deren Aufkommen aus der Kabelweitersendung sind der VG WORT für das Büro Berlin T 85 Kosten entstanden (Vj. T 82). Die Leiterin des VG Büros Berlin Frau Iris Mai führt auch die Geschäfte der Deutschen Literaturkonferenz e.v. III. Ausschüttungen in 2015 aus dem Aufkommen im Jahr 2014 Die Summe der Ausschüttungen sank auf ,-- (Vj. 105,91 Mio.). Grund ist der Rückgang der Ausschüttungen an Verlage. Das Aufkommen aus dem Ausland ist hierin mit ,-- (Vj. 6,17 Mio.) nur insoweit enthalten, als es in die allgemeinen Ausschüttungen geflossen ist, weil es nicht individuell zugeordnet werden konnte oder weil es wie die Kabelvergütung gemeinsam mit dem entsprechenden deutschen Aufkommen ausgeschüttet wurde. 1. Im Bereich Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken wurden insgesamt d.h. einschließlich des auf Belletristik entfallenden Anteils am Reprographieaufkommen 8,74 Mio. (Vj. 9,69 Mio.) an Autoren (Vj ) und 299 Verlage (Vj ) ausbezahlt. Der Sockelbetrag für den Reproanteil, den jeder ausschüttungsberechtigte Autor unabhängig von der Ausleihhäufigkeit seiner Werke erhält, stieg von 65,91 auf 87,45. 7

8 Die Ausschüttung gliedert sich wie folgt: Autoren Verlage Gesamt für für Vorjahre Insgesamt Im Rahmen der Presseausschüttungen wurde das zur Verfügung stehende Aufkommen aus der Reprographievergütung in Höhe von ,-- (Vj. 3,85 Mio.) vollständig für die Presse-Repro- Ausschüttung verwendet. Innerhalb der zwei Sparten wurden folgende Ausschüttungen vorgenommen: a) Für Vervielfältigungen in Pressespiegeln wurden an Journalisten (Vj ) ,-- (Vj. 3,31 Mio.) ausbezahlt, durchschnittlich also 150,-- pro Autor (Vj. 162,--). b) Im Bereich Presse-Repro erhielten Journalisten (Vj ) ,-- (Vj. 6,72 Mio.), durchschnittlich also 477,-- (Vj. 526,--) pro Autor. Für das Kopieren aus der Presse wurde im Jahr 2015 kein Verlagsanteil an BDZV und VDZ ausbezahlt. An Verlage, die nicht Mitglied im BDZV oder VDZ sind, wurden im Jahr ,-- (Vj ,--) ausbezahlt. 3. Für Fotokopieren an Schulen erhielten 122 Schulbuchverlage (Vj. 120) insgesamt ,-- (Vj. 0,80 Mio.). Für Fotokopieren an Volkshochschulen erhielten 4 Verlage (Vj. 12) insgesamt ,-- (Vj. 0,17 Mio.). In diesen Ausschüttungen war wie immer der Autorenanteil entsprechend dem Verteilungsplan, der von den Verlagen an die Autoren weitergeleitet wird, mit enthalten. 4. Im Bereich Wissenschaft wurden aus Mitteln des Reprographieaufkommens sowie der Bibliothekstantieme insgesamt ,-- (Vj. 39,78 Mio.) ausgeschüttet. a) Die Verteilung der Meldungen wissenschaftlicher Autoren auf die einzelnen Werkekategorien hat sich nur geringfügig verschoben: 1. Ergänzungslieferungen 0,9 % 0,8 % 2. Broschüren 0,4 % 0,4 % 3. Bücher 8,9 % 8,8 % 4. Buchbeiträge 23,1 % 22,9 % 5. Zeitschriftenbeiträge 66,7 % 67,1 % 100 % 100 % Der Ausschüttungsbetrag pro Buch lag bei 900,-- (Vj. 800,--). Insgesamt wurden im Rahmen der Buchausschüttung an Autoren 14,78 Mio. (Vj. 14,47 Mio.), auf folgende Jahre verteilt, ausbezahlt: für für für für Der Ausschüttungsbetrag für Beiträge lag bei 2,00 (Vj. 2,00) pro Seite (1.500 Anschläge). Insgesamt wurden für Beiträge 8,17 Mio. (Vj. 8,09 Mio.), auf folgende Jahre verteilt, ausbezahlt: für für für Diese Ausschüttungen beinhalten auch die für digitale Offline-Produkte an Autoren verteilten Beträge. An diesen Ausschüttungen nahmen Autoren teil (Vj ). An Urheberorganisationen wurden ,-- in 2015 ausgeschüttet (Vj. 0). b) Die Gesamtausschüttung an Verlage im Wissenschaftsbereich belief sich auf ,-- (Vj. 17,23 Mio.). Der Verlagsanteil bei der Buchausschüttung setzte sich aus einem Sockelbetrag pro Buch in Höhe von 7,50 (Vj. 6,00) und einem Zuschlag pro Ladenpreis von 0,12 (Vj. 0,11) sowie einem Zuschlag in Höhe von 390,-- (Vj. 310,--) pro 0,1 Mio. Umsatz zusammen. Insgesamt wurden im Rahmen der Buchausschüttung ,-- an 223 Verlage (Vj. 11,51 Mio. an Verlage) ausbezahlt. Die Zeitschriftenausschüttung setzte sich aus einem Sockelbetrag pro deutschsprachiger Zeitschrift von 1.040,-- (Vj. 900,--) sowie Zuschlägen von 2,86 (Vj. 2,50) pro -Abonnementpreis und 0,071 (Vj. 0,059) pro verbreitetem Exemplar der Auflage zusammen. Für englischsprachige Zeitschriften wurden 400,-- (Vj. 380,--) als Sockelbetrag, 0,12 pro -Abonnementpreis (Vj. 0,12) sowie 2,60 (Vj. 8

9 1,60) pro verbreitetem Exemplar der Auflage ausgeschüttet. Insgesamt wurden im Rahmen der Zeitschriftenausschüttung ,-- an 58 Verlage (Vj. 5,67 Mio. an 852 Verlage) ausbezahlt. c) In diesen Zahlen sind Ausschüttungen an ausländische Schwestergesellschaften (insbes. in USA und Großbritannien) aus dem Kopieraufkommen in Höhe von insgesamt ,-- (Vj. 2,07 Mio.) enthalten. d) Von dem auf Digitale Offline Produkte (CDs und DVDs) entfallenden Anteil am Reprographie- Aufkommen wurden ausgeschüttet: für Fachbücher ,-- (Vj. 0,031 Mio.) an 9 Verlage (Vj. 65) für Fachzeitschriften 2.505,-- (Vj. 0,017 Mio.) an 3 Verlage (Vj. 28) 5. Für die Übernahme von Fremdtexten in Schulbüchern wurden (einschließlich des hierin enthaltenen Anteils am Aufkommen für Fotokopieren an Schulen von 100 %) folgende Ausschüttungen durchgeführt: Autoren Verlage a) Der Punktwert für Fernsehen betrug 0,40 (Vj. 0,24), der Punktwert für Hörfunk 1,50 (Vj. 1,50). Insgesamt wurden im Rahmen der Hauptausschüttung an (Vj ) Autoren und 66 Verlage (Vj. 431) ,-- (Vj. 7,70 Mio.) ausbezahlt. Die Ausschüttung gliedert sich wie folgt: Hörfunk Autoren Verlage Insgesamt für für Vorjahre Insgesamt Fernsehen Autoren Verlage Insgesamt für für Vorjahre Insgesamt b) Für die Sonderausschüttung PC 2011 und 2012 wurden ,-- ausgeschüttet. 7. Für Kleine Senderechte wurden an Autoren (Vj ) und 106 Verlage (Vj. 799) insgesamt ,-- (Vj ,--) ausbezahlt ,-- (Vj. 0,24 Mio.) ausbezahlt; entsprechend der Vereinbarung zwischen Produzenten und der Writers Guild in Hollywood erhalten hiervon Produzenten und Drehbuchautoren je 50 %. 9. Vom Aufkommen aus der Kabelweitersendung wurden insgesamt ,-- ausgeschüttet (Vj. 10,26 Mio.). Davon entfielen ,-- auf Hörfunk und ,-- auf Fernsehen. In der Gesamtausschüttung sind direkt aus dem Ausland bezahlte Kabelvergütungen in Höhe von ,-- (Vj. 2,88 Mio.) enthalten. 10. Vom Aufkommen aus dem Kopienversand auf Bestellung wurden ,-- (Vj. 0,008 Mio.) ausgeschüttet. 11. Für Texte im Internet wurden im Berichtsjahr ,-- an Autoren und 8 Verlage ausgeschüttet (Vj. 3,81 Mio. an Autoren und 266 Verlage). IV. Einnahmen im Jahr Die Einnahmen für die Bibliothekstantieme betrugen 10,74 Mio. (Vj. 10,00 Mio.). 2. Als Lesezirkelvergütung wurden 0,06 Mio. (Vj. 0,06 Mio.) ausgewiesen. 3. Die Vergütung für Videokassettenvermietung betrug 0,36 Mio. (Vj. 0,46 Mio.). 4. Die Reprographievergütung erbrachte insgesamt 234,51 Mio. (Vj. 82,49 Mio.). Enthalten ist hier eine Nachzahlung für Drucker für die Jahre 2001 bis 2007 über 155,50 Mio. Dieses Aufkommen gliedert sich wie folgt (in Mio. ): Fotokopieren an Schulen 1,89 2,42 Gerätevergütung 77,43 230,32 Betreibervergütung 3,17 1,77 Gesamt 82,49 234,51 a) Im Einzelnen entwickelten sich die Einnahmen aus der Gerätevergütung wie folgt (in Mio. ): Fotokopiergeräte u. Multifunktionsgeräte 50,54 49,67 Telefaxgeräte 0,55 0,50 Drucker PCs 25, ,78 10,02 Scanner 1,23 6,35 Gesamt 77,43 230,32 8. Vom Aufkommen für Videovermietung wurden insgesamt ,-- (Vj. 0,53 Mio.) individuell ausgeschüttet, davon (Vj. 0,28 Mio.) für das laufende Jahr. Für US-Filmproduktionen wurden 9

10 b) Die Einnahmen aus der Betreibervergütung entwickelten sich wie folgt (in Mio. ): Hochschulen/Bibliotheken 1,16 0,85 Sonst.Bildungseinrichtungen, Bundesbehörden u. Einzelhandel 0,90 0,59 Copy-Shops 1,11 0,33 Insgesamt 3,17 1,77 5. Die Einnahmen für den Kopienversand auf Bestellung sind von 1,36 Mio. auf 1,20 Mio. gesunken. 6. Die Pressespiegelvergütung betrug 3,75 Mio. (Vj. 3,77 Mio.). Hierin sind Vergütungen der PMG für elektronische Pressespiegel in Höhe von 3,04 Mio. (Vj. 2,97 Mio.) enthalten. Vertrag mit der GEMA über die Wahrnehmung der Vertonungsrechte 0,057 Mio. (Vj: 0,044 Mio.). Vergütung für Blindenausgaben ( 45a UrhG) 0,025 Mio. (Vj. 0,027 Mio.). Vergütungen für die Nutzung von Altwerken auf CD ROM und Online 0,042 Mio. (Vj. 0,025 Mio.). Vergütungen nach 137 l UrhG im audiovisuellen Bereich in Höhe von 0,001 Mio. (Vj. 0,01 Mio.). Dieses 2015 erzielte Aufkommen bildet die Grundlage für die Ausschüttung im Jahr Die Vergütung für die Übernahme von Fremdtexten in Schulbüchern stieg auf 1,62 Mio. (Vj. 1,32 Mio.). 8. Im Berichtsjahr wurden 0,18 Mio. (Vj. 0,18 Mio.) Einnahmen für die Intranetnutzungen an Schulen nach 52a UrhG erzielt. Im Berichtsjahr wurden erstmals für die Intranetnutzungen an Hochschulen 14,91 Mio. erzielt. Für die Nutzung an Leseplätzen nach 52b UrhG wurden 0,002 Mio. (Vj. 0,001 Mio.) erzielt. 9. Im Berichtsjahr wurden für die Lizenzierungen von elektronischen Nutzungen 0,61 Mio. (Vj. 0,28 Mio.) eingenommen. 10. Das Gesamtaufkommen in den Bereichen Hörfunk/ Fernsehen belief sich auf 15,81 Mio. (Vj. 24,76 Mio.). Davon entfielen 9,10 Mio. (Vj. 9,27 Mio.) auf die Vergütung für öffentliche Wiedergabe und 6,71 Mio. (Vj. 15,49 Mio.) auf die Geräteund Speichermedienvergütung; der Anteil des sog. Kneipenrechts liegt damit bei rund 58 % (Vj. 37 %) entfielen auf den Audiobereich 34 %, auf den Videobereich 66 % der Einnahmen (Vj. 25 % Audio, 75 % Video). 11. Die Zahlungseingänge für Kleine Senderechte sanken auf 0,42 Mio. (Vj. 0,48 Mio.). 12. Das Aufkommen aus Kabelweitersendungen betrug 6,31 Mio. (Vj. 6,17 Mio.) und gliedert sich wie folgt (in Mio. ): Kabelnetzbetreiber 4,87 5,01 ARD und ZDF 1,29 1,29 Sonstige Sendeunternehmen 0,01 0,01 6,17 6, Aus kleineren Aufkommensquellen flossen 0,13 Mio. (Vj. 0,11 Mio), die sich wie folgt zusammensetzen: V. Zahlungsverkehr mit dem Ausland Das Aufkommen aus den traditionellen Gegenseitigkeitsverträgen mit den ausländischen Schwestergesellschaften stieg von 8,39 Mio. auf 10,79 Mio. und gliedert sich wie folgt (in Tsd. ): Österreich Schweiz Italien Frankreich USA Großbritannien Norwegen Tschechien Belgien Schweden Niederlande Spanien Ungarn 1 1 Sonstige Für Kabelweitersendung deutscher Programme im Ausland ist ein Gesamtaufkommen von 3,92 Mio. (Vj. 4,35 Mio.) ausgewiesen, das sich wie folgt gliedert (in T ): Österreich Schweiz Frankreich Niederlande Belgien Dänemark Sonstige

11 Die Zahlungen der VG WORT an ihre ausländischen Schwestergesellschaften betrugen 7,2 Mio. (Vj. 7,7 Mio.). Mio Aufwand Ertrag Die Außenhandelsbilanz entwickelte sich wie folgt: T Einnahmen Ausgaben VI. Aufwand und Ertrag Die Nettoerlöse aus der Wahrnehmung von Urheberrechten beliefen sich im Berichtsjahr auf ,-- (Vj. 144,18 Mio.). Die Zinserträge betrugen 0,435 Mio. (Vj. 0,677). Die sonstigen betrieblichen Erträge (insbes. Provisionen und Geschäftsführungsvergütungen) betrugen 3,270 Mio. (Vj. 1,523 Mio.). Diese Erträge fließen vollständig in die Ausschüttung. Die Verwaltungskosten ohne Abschreibungen sind von 9,5 Mio. auf 9,9 Mio. gestiegen, die Abschreibungen betragen 0,4 Mio. (Vj.: 0,5 Mio.). Die Nettoaufwendungen, d. h. die tatsächlichen Verwaltungskosten inkl. Abschreibungen abzüglich der Verwaltungserträge, sind im Berichtsjahr auf (Vj. 8,45 Mio.) gesunken. Sie machten 2,4 % (Vj. 6,4 %) der Inlandserlöse aus. Der Aufwand der VG WORT und ihre Erträge aus Urheberrechten entwickelten sich in den letzten 10 Jahren wie folgt: VII. Soziale und fördernde Einrichtungen 1. Autorenversorgungswerk Die Zuweisungen an das Autorenversorgungswerk sind in der Satzung der VG WORT festgelegt. Im Jahr 2015 erhielt das AVW 3,38 Mio. (Vj. 3,15 Mio.) Zuwendungen von der VG WORT. Das AVW hat ,703 Mio. (Vj. 5,132 Mio.) an Autoren (Vj ) ausgezahlt. Hiervon entfielen Mio. (Vj. 4,798 Mio.) auf Zuschüsse zur Altersvorsorge und Mio. (Vj. 0,334 Mio.) auf Zuschüsse zur Krankenversicherung wurden die bestehenden Richtlinien für das AVW II erweitert: Freiberufliche Autoren können zwischen dem 50. und 67. Lebensjahr (Renteneintrittsalter) einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss zu einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge stellen. Der mögliche Zuschuss wurde auf bis zu erhöht. Diesen einmaligen Zuschuss können nur Autoren beantragen, die nicht bereits im Rahmen von AVW I Zuschüsse erhalten haben. Weitere Auskünfte: oder per avw@vgwort.de. 11

12 2. Sozialfonds Der Sozialfonds gewährt Beihilfen für in Not geratene Wort-Autoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen. Unterstützt werden können Personen, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. Für das Geschäftsjahr 2015 wurden dem Sozialfonds von der VG WORT 0,42 % (Vj. 2,0 % ohne Bereich Wissenschaft) der Ausschüttungssumme zugeführt; dies sind 1,2 Mio (Vj. 1,1 Mio.). In vier Sitzungen bewilligte der Beirat 356 Antragstellern (Vj. 386) insgesamt 1,0 Mio. an Zuwendungen (Vj. 1,0 Mio.) sowie 0,03 Mio. als Darlehen (Vj. 0,06 Mio.). Der Sozialfonds verfügt über finanzielle Reserven von 0,565 Mio. (Vj. 0,428 Mio.). Der Sozialfonds hat im Herbst 2015 die Geschäfte des ehemaligen Beihilfefonds Wissenschaft übernommen. Weitere Auskünfte: oder per sozialfonds@vgwort.de. 3. Förderungsfonds Wissenschaft Dem Förderungsfonds sind im Berichtsjahr satzungsgemäß 50 % der Bibliothekstantieme Wissenschaft in Höhe von 0,989 Mio. (Vj. 0,878 Mio.) zugewiesen worden. Der Bewilligungsausschuss, der über die Vergabe von Druckkostenzuschüssen entscheidet, behandelte im Berichtsjahr in vier Sitzungen 238 Anträge (Vj. 240); ausgezahlt wurde für 156 (Vj. 156) wissenschaftliche Werke einschl. der Bewilligungen aus Beiratsmitteln eine Förderungssumme von insgesamt 1,13 Mio. (Vj. 1,07 Mio.). Mit beteiligte sich der Förderungsfonds am Übersetzungspreis Geisteswissenschaften International. Für Stipendien im Urheberrechtsbereich wurden (Vj ) und für die Literaturausstattung an Lehrstühlen für Urheberrecht (Vj ) aufgewandt. Für den Heinrich Hubmann Preis wurden ausgezahlt. München, im April 2016 DER VORSTAND Untere Weidenstr München Telefon (089) Telefax (089) Büro Berlin: Köthener Straße Berlin Telefon (030) / Telefax (030) Internet: Ehrenpräsidentin: Dr. Maria Müller-Sommer Ehrenpräsident: Prof. Dr. Ferdinand Melichar Vorsitzender des Verwaltungsrates: Lutz Franke Stellvertreter: Prof. Dr. Bernhard von Becker Vorstand: Hans Peter Bleuel Rainer Just (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied) Eckhard Kloos Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke Dr. Robert Staats (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied)

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