Tax Card 2012 kpmg.cz
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- Klara Sofie Waltz
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1 DIENSTLEISTUNGEN IM STEUERLICHEN BEREICH Tax Card 2012 kpmg.cz KPMG in der Tschechischen Republik
2 KÖRPERSCHAFTSTEUER Regulärer Steuersatz 19% Investmentfonds und Anlagefonds, Pensionsfonds 5% Dividenden (Quellensteuer) 15/0% Zeiträume für die steuerliche Abschreibung Kategorie Jahre 1 EDV-Ausstattung, bestimmte maschinelle Einrichtungen 3 2 Büroausstattung, bestimmte maschinelle Einrichtungen, Fahrzeuge 5 3 Schwermaschinen 10 4 Leitungen 20 5 Nicht der Abschreibungsgruppe 6 zuzuordnende Gebäude 30 6 Administrative und gewerblich genutzte Bauten, Hotels, Warenhäuser 50 Die Abschreibung kann entweder linear oder degressiv erfolgen. Die Abschreibung auf bestimmte neue Anlagen, die der Abschreibungsgruppe 1-3 zuzuordnen sind, kann im ersten Abschreibungsjahr um 10, 15 bzw. 20 Prozent erhöht werden. Für die Erzeugung von Solarenergie genutzte Anlagen sind linear über 240 Monate abzuschreiben. Steuerrechtliche Abschreibung von nach dem 1. Januar 2004 angeschafften immateriellen Vermögensgegenständen Monate Audiovisuelle Werke 18 Software sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse 36 Gründungskosten 60 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 72 Zulässig ist nur die lineare Abschreibung. Anrechenbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge Steuerliche Verlustvorträge, die in Veranlagungszeiträumen angefallen sind, welche im Jahr 2004 und später begonnen haben, können über 5 Jahre vorgetragen werden. Vor diesem Datum angefallene steuerliche Verlustvorträge können bis zu 7 Jahre vorgetragen werden. Der Verlustrücktrag ist unzulässig. Eine Gruppenbesteuerung ist nicht möglich. Quellensteuer bei Steuerausländern Beispiele: Dividenden 15/0% Zinsen 15/0% Lizenzgebühren 15% Gebühren für operatives Leasing 15% Finanzleasinggebühren 5% Die Quellensteuertarife können bei Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens minimiert werden (siehe die voranstehende Auflistung). Die Quellensteuer ist in der Regel dann zahlbar, wenn der Steuerzahler die Verbindlichkeit ausweist. Natürliche und juristische Personen aus EU- und EWR-Ländern mit quellensteuerpflichtigem Einkommen (mit Ausnahme von Dividenden) können entweder die Quellensteuer als Abgeltungsteuer betrachten oder eine Steuererklärung einreichen, in der sie die Ausgaben ausweisen und die Quellensteuer von der Steuerverbindlichkeit abziehen.
3 Schachtelprivileg Dividenden, die eine tschechische Muttergesellschaft oder eine Niederlassung einer EU-Gesellschaft von ihren in der EU, Norwegen oder Island angemeldeten Tochtergesellschaften erhalten hat, stellen unter bestimmten Bedingungen steuerfreie Einkünfte dar (z. B. bestimmte Gesellschaftsformen, Beteiligung von mindestens 10%, ununterbrochener Anteilsbesitz für die Dauer von 12 Monaten). Dividenden von Tochtergesellschaften in anderen Ländern, die mit der Tschechischen Republik ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben, sind ebenfalls von der Steuer befreit, sofern die Erträge Gegenstand einer Körperschaftsteuer in Höhe von mindestens 12% waren. Ausbezahlte Dividenden an eine Muttergesellschaft, die in der Tschechischen Republik, in einem EU-Mitgliedsstaat, Norwegen, Island oder in der Schweiz ansässig ist, unterliegen nicht der Quellensteuer, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.b. eine bestimmte rechtliche Gesellschaftsform, eine Mindestbeteiligung von 10% mit einer Haltungsdauer von 12 Monaten). Kapitalerträge aus dem Verkauf von Beteiligungen an einer Tochtergesellschaft, die in der EU, Norwegen, Island oder einem Land ansässig ist, das mit der Tschechischen Republik ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, und in dem der Körperschaftsteuersatz mindestens 12% beträgt, sind von der Steuer befreit, wenn die Beteiligung seit mindestens 12 Monaten besteht. Die Mindestbeteiligung ist gleich wie bei der Dividendenbefreiung. Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen Zinsen und Lizenzgebühren, die von einer in Tschechien ansässigen Gesellschaft oder von einer in Tschechien ansässigen Betriebsstätte einer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz angemeldeten Gesellschaft, an ein assoziiertes Unternehmen gezahlt werden, sind nicht Gegenstand der Quellensteuer in der Tschechischen Republik, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.b. ununterbrochene direkte Haltungsdauer der Beteiligung seit mindestens 24 Monaten). Verrechnungspreise Für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen ist generell der Fremdvergleichsgrundsatz anzuwenden. Die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien werden bei der Anwendung der landesinternen Verrechnungspreisvorschriften angewandt. Das Finanzministerium hat hierzu detaillierte Richtlinien erlassen. Es besteht die Möglichkeit, die Finanzbehörden um eine verbindliche Auskunft zur Verrechnungspreismethode (Advanced Pricing Agreement) zu ersuchen. Unterkapitalisierung Kredit- und darlehensbezogene Finanzaufwendungen sind nicht abzugsfähig, wenn: der Kredit- oder Darlehenszins vom Ertrag des Kreditnehmers abhängt oder die Gesamthöhe der bezogenen Kredite und Darlehen von verbundenen Unternehmen (einschließlich der Back-to-back-Finanzierung) das Vierfache des Eigenkapitals überschreitet (das Sechsfache für Banken und Versicherungsunternehmen). Veranlagungszeitraum Der Veranlagungszeitraum entspricht generell dem Kalenderjahr. Die Steuerzahler können sich jedoch auch für einen anderen Veranlagungszeitraum entscheiden, wenn sie das Finanzamt davon in Kenntnis setzen.
4 EINKOMMENSTEUER Steuersätze 15% Steuerbemessungsgrundlage für Beschäftigte Die Steuerbemessungsgrundlage für Beschäftigte wird vom Bruttoentgelt zuzüglich der Arbeitgeberanteile der Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Die Steuerbemessungsgrundlage für ausländische Beschäftigte, die nicht der tschechischen Sozial- und Krankenversicherungspflicht unterliegen, errechnet sich aus dem Bruttoentgelt zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozial- und Krankenversicherung, die der Arbeitgeber hätte abführen müssen, wenn das Entgelt sozial- und krankenversicherungspflichtig gewesen wäre. Für steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit einem Einkommen von Euro beträgt der effektive Steuer- und Sozialversicherungssatz 31,1%. Steuerbare Bezüge Beispiele: Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten Zuschuss für einen Aufenthalt im Entsendungsland Monatlich 1% der Anschaffungskosten eines Dienstwagens, der für private Zwecke genutzt wird vom Arbeitgeber übernommene private Kraftstoffkosten vom Arbeitgeber übernommene private Krankenversicherung Einkommen aus Aktienoptionen Verrechnung von im Aus- und/oder Inland entrichteten Steuern Steuerfreie Bezüge Beispiele: Renten- und Lebensversicherungsprämien bis zur gesetzlichen Obergrenze Unterbringung durch den Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen (monatlich bis zur Obergrenze von CZK 3.500) Ärztliche Pflege, sofern es sich nicht um einen monetären Zuschuss handelt Schulgebühren, sofern es sich nicht um einen monetären Zuschuss handelt Lohnsteuerermäßigungen Beispiele: Basisfreibetrag CZK Kinderfreibetrag CZK Ehegattenfreibetrag CZK Sozial- und Krankenversicherung Versicherungstyp Zu entrichten von Summe Sozialversicherung: Arbeitgeber (%) Arbeitnehmer (%) (%) Rentenversicherung Lohnausgleich/Krankengeld Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Summe (%) Die jährliche Obergrenze für die Sozialversicherungsbeiträge beträgt das 4-fache des durchschnittlichen Jahreseinkommens (im Jahre 2012: CZK ) und für die Krankenversicherungsbeiträge das 6-fache des durchschnittlichen Jahreseinkommens (im Jahre 2012: CZK ). Sie gilt für Beschäftigte und Selbständige. Der Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer für die ersten 21 Krankheitstage einen Lohnausgleich zu zahlen. Das gesetzlich festgelegte Krankengeld wird ab dem 22. Tag ausgezahlt.
5 Steuerbemessungsgrundlage für Selbständige Selbständige können die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge nicht von ihrer Steuerbemessungsgrundlage absetzen. Das Gesetz ermöglicht allerdings einen pauschalen Betriebsausgabenabzug in Höhe von 40-60% (bei landwirtschaftlicher und handwerklicher Tätigkeit 80%). Kapitalerträge Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien im Betriebsvermögen sind mit dem allgemeinen Steuersatz zu versteuern. Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien, die nicht für betriebliche Zwecke gehalten werden, sind steuerfrei, sofern entsprechende Mindesthaltungsfristen erfüllt sind. Kapitalerträge aus Wertpapieren sind nach einer Haltungsdauer von 6 Monaten von der Steuer befreit, sofern der Anteil des Investors am Kapital oder den Stimmungsrechten des Emittenten während der letzten 24 Monate vor dem Verkauf der Wertpapiere zu keinem Zeitpunkt 5% überschritten hat. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, sind die Erträge nach einer Haltungsdauer von 5 Jahren steuerbefreit. Kapitalerträge aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften sind nach einer Haltungsdauer von 5 Jahren steuerbefreit. DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN Zum 1. Januar 2012 waren mit folgenden Ländern rechtsgültige Verträge abgeschlossen. Albanien Armenien Australien Österreich Aserbeidschan Belgien Weißrussland Bosnien und Herzegowina Brasilien Bulgarien Kanada China Kroatien Zypern Dänemark Ägypten Estland Äthiopien Finnland Frankreich Georgien Deutschland Griechenland Ungarn Island Indien Indonesien Irland Israel Italien Japan Jordanien Kasachstan Kuwait Lettland Libanon Litauen Luxemburg Makedonien Malaysia Malta Mexiko Moldawien Mongolei Montenegro Marokko Niederlande Neuseeland Republik Niger Norwegen Demokratische Volksrepublik Korea Philippinen Polen Portugal Rumänien Russland Serbien Singapur Slowakei Slowenien Südafrika Südkorea Spanien Sri Lanka Schweden Schweiz Syrien Tadschikistan Thailand Tunesien Türkei Ukraine Vereinigte Arabische Emirate Großbritannien Vereinigte Staaten Usbekistan Venezuela Vietnam
6 UMSATZSTEUER Es gibt zwei Umsatzsteuertarife: USt-Regelsatz von 20% Die meisten Produkte und Dienstleistungen. Ermäßigter USt-Satz von 14% Grundnahrungsmittel, pharmazeutische Produkte, Papiererzeugnisse, Bücher, Zeitungen, bestimmte medizinische Ausstattung, Wärme, Sozialwohnungen. Umsatzsteuerfreie Leistungen Warenexport, innergemeinschaftliche Lieferungen, internationale Beförderung und hiermit verbundene Dienstleistungen, Dienstleistungen auf Waren, die nachträglich in Nicht-EU-Länder geliefert wurden und andere im USt-Gesetz definierte Lieferungen. Bestimmte Lieferungen und Leistungen sind von der Steuer befreit (z. B. Finanzdienstleistungen, Immobilienverkauf). Für die Vorsteuerabzugsberechtigung ist eine direkte Zuordnung zu den steuerbaren Leistungen ausschlaggebend. Falls eine solche direkte Zuordnung nicht möglich ist, kommt eine Pro-rata-Methode zur Anwendung. Tschechische natürliche und juristische Personen müssen sich zur USt anmelden wenn ihr Umsatz (abzüglich der steuerfreien Aktivitäten) in den vorausgehenden 12 Kalendermonaten MCZK 1 (EUR ) überschritten hat. Für Steuerausländer ist keine Untergrenze angesetzt. Eine gemeinsame Anmeldung zur USt im Rahmen der Gruppe ist zulässig. VERBRAUCHSTEUERN Verbrauchsteuern sind für Kohlenwasserstofftreibstoffe und Schmierstoffe, Spirituosen, Wein, Bier und Tabakwaren zu entrichten. Die Verbrauchsteuern werden für jede Produktgruppe auf Grundlage einer bestimmten Mengeneinheit erhoben. ENERGIESTEUERN Energiesteuern werden für Erdgas und andere Gase, elektrischen Strom und feste Heizstoffe erhoben. Gegenstand der Energiesteuer sind ausschließlich Lieferungen dieser Produkte innerhalb der Tschechischen Republik. Es gibt eine ganze Reihe von Befreiungen (zum Beispiel für die in der Metallurgie oder Rohstoffgewinnung und -verarbeitung genutzte Energie). Wird ein Antrag auf Befreiung gestellt, ist eine Bewilligung des Zollamtes erforderlich. GRUNDSTEUER Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach der Ausmessung des im Eigentum des Steuerzahlers befindlichen Grundbesitzes. Die Steuertarife bemessen sich nach den einschlägigen Vorschriften. Die Grundsteuer für landwirtschaftlichen Grundbesitz beträgt 0,75% seines Schätzwertes. Sondertarife sind für Wälder, Seen und Teiche anwendbar. Für den übrigen Grundbesitz wird der Steuertarif auf Grundlage der Ausmessung festgesetzt. Der Tarif beträgt CZK 2 pro Quadratmeter für Baugrundstücke, CZK 5 pro Quadratmeter für gefestigte, zu Geschäftszwecken genutzte Grundstücke und CZK 0,20 pro Quadratmeter für anderen Grundbesitz. Die Grundsteuer ist für körperschaftsteuerliche Zwecke absetzbar.
7 GRUNDERWERBSTEUER Diese Steuer ist vom Verkäufer der Liegenschaft zu entrichten und ist für Zwecke der Einkommensteuer absetzbar. Der Steuersatz beträgt 3% und wird entweder vom Kaufpreis oder vom Liegenschaftswert berechnet. Ausgegangen wird dabei jeweils vom höheren Betrag. SCHENKUNG- UND ERBSCHAFTSTEUER Die Schenkungsteuer trägt der Empfänger der Schenkung, außer wenn der Schenkende ein tschechischer Steuerinländer ist und der Empfänger der Schenkung nicht. In diesem Fall ist die Steuer vom Schenkenden zu entrichten. Schenkungen und Erbschaften zwischen nahen Verwandten sind von der Steuer befreit. Der Schenkungsteuertarif für die übrigen Steuerzahler liegt zwischen 7 und 40% in Abhängigkeit vom Wert der Schenkung. Die Steuertarife für die Erbschaftsteuer entsprechen der Hälfte des Schenkungsteuertarifs. STRASSENSTEUER Die Straßensteuer ist in der Regel vom Betreiber eines in der Tschechischen Republik angemeldeten Fahrzeuges zu entrichten. Die Steuer reicht von CZK bis CZK für PKW und von CZK bis CZK für andere Fahrzeuge. INVESTITIONSFÖRDERUNG Die wichtigsten Investitionsanreize für produzierende Gesellschaften: Körperschaftsteuerermäßigung (Steuerferien) für bis zu fünf Jahre für neue und bestehende Steuerzahler Finanzielle Förderung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Fortbildung der Beschäftigten in ausgewählten Regionen der Tschechischen Republik Grundübertragung zu Vorzugspreisen Der Förderungshöchstbetrag hängt von der geographischen Lage der Investition ab. Die Einkommensteuerermäßigung, die finanzielle Förderung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und der ermäßigte Verkauf von Grundbesitz können insgesamt bis zu 40% der förderungsfähigen Kosten (entsprechen grundsätzlich dem Investitionsvolumen) betragen. Die finanzielle Unterstützung für die Fortbildung von Beschäftigten deckt 35% der Fortbildungskosten. Grundlegende Bedingungen: Mindesthöhe der Investition von MCZK 100, die in Regionen mit einer hohen Arbeitslosenrate auf MCZK 60 (50) herabgesetzt ist Mindestens 60% der Investitionen müssen in neue maschinelle Einrichtungen fließen Das System der Investitionsanreize sollte innerhalb des Jahres 2012 attraktiver werden. Zu den bedeutendsten vorgesehenen Änderungen gehören die Verlängerung der Steuerferien von fünf auf zehn Jahre, zusätzliche monetäre Förderungen für strategische Investitionen und neue Förderungen für Technologiezentren und Shared Service Centres. Sonderabzug: Die von Steuerzahlern geleisteten Forschungs- und Entwicklungskosten können als Sonderabzug angerechnet werden, d.h., dass berechtigte Forschungs- und Entwicklungskosten für steuerliche Zwecke im Grunde doppelt abgesetzt werden. EU-FONDS Tschechische und EU-Fonds bieten weitere Zuschussmöglichkeiten. Unternehmen stehen verschiedene EU-Förderprogramme zur Verfügung. Individuelle Programme sind allerdings in der Regel befristet verfügbar und erfordern kontinuierliche Überwachung.
8 Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: KPMG Česká republika, s.r.o. Pobřežní 1a Prag 8 T: F: oder Václav Baňka E: vbanka@kpmg.cz Jana Bartyzalová E: janabartyzalova@kpmg.cz Eva Doyle E: evadoyle@kpmg.cz Radek Halíček E: rhalicek@kpmg.cz Marie Konečná E: mkonecna@kpmg.cz Jan Linhart E: jlinhart@kpmg.cz Pavel Rochowanski E: prochowanski@kpmg.cz Jan Žůrek E: jzurek@kpmg.cz Diese Broschüre wurde als Grobüberblick zu den geläufigsten Steuertarifen und Gebühren erstellt und entspricht dem Stand zum 1. Januar Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte auf Grundlage dieser Information handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation KPMG Česká republika, s.r.o., a Czech limited liability company and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative ( KPMG International ), a Swiss entity. All rights reserved. The KPMG name, logo and cutting through complexity are registered trademarks or trademarks of KPMG International. Design und Erstellung KPMG Česká republika, s.r.o. Gedruckt in der Tschechischen Republik. Mai 2012
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