Kapitel I. Stationäre Behandlung - Allgemeine Krankenhausleistung - Pflegesatz

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1 Behandlungskostentarif BGU Frankfurt 06 Behandlungskostentarif für Patienten der Gesetzlichen Unfallversicherung Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik (BGU) Frankfurt am Main gültig ab Kapitel I. Stationäre Behandlung - Allgemeine Krankenhausleistung - Pflegesatz Ziffer Bezeichnung Entgelthöhe 06 Abrechnungseinhe it Erläuterung / Abrechnungskriterium / Zusätze Entgeltschlüssel Pflegesatz für Rückenmarkverletzung 99 Haupt- oder Nebendiagnose Querschnitt (ICD-Liste gemäß Anlage zum Leitfaden Neues Vergütungssystem); Behandlung im Querschnittzentrum 0000 Pflegesatz für Rückenmarkverletzung mit Beatmungspflichtigkeit auf Normalstation. Haupt- oder Nebendiagnose Querschnitt (ICD-Liste gemäß Anlage zum Leitfaden Neues Vergütungssystem); Behandlung im Querschnittzentrum; Beatmungspflichtigkeit auf Normalstation 0000 Pflegesatz für Septische Chirurgie 7 Operativ-rekonstruktive und konservativ-chirurgische Behandlung bei akuten und chronischen Infektionen von Weichteilen, Knochen und Gelenken sowie deren Folgebehandlung; Erregernachweis nicht obligat Pflegesatz für komplexe Handchirurgie 6 Kriterien gemäß SAV-Verfahren; VAV 8.; 8.; 8.; 8.; Pflegesatz für Intensivtherapie.768 Medizinische Notwendigkeit der Intensivbehandlung Kapitel II. Stationäre Behandlung - Allgemeine Krankenhausleistung - Fallpauschale Seite von 0

2 Behandlungskostentarif BGU Frankfurt 06 Fallpauschalen gemäß dem jeweils gültigen Fallpauschalen- Katalog Relativ-gewicht x Klinikindividueller Pauschale Fall Alle akutstationär behandelten Patienten, die keinem der genannten akutstationären Pflegesätze zuzuordnen sind, werden über Fallpauschalen im Sinne des DRG-Systems abgerechnet. Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma, die nach den Empfehlungen der DGUV für Qualitätsstandards in der Gesetzlichen Unfallversicherung bei Schädel-Hirn-Verletzungen in Phase A (akut/intensiv-stationär) behandelt werden, werden ebenfalls nach Fallpauschalen vergütet. Das Relativgewicht richtet sich nach dem jeweils gültigen Fallpauschalenkatalog. Des weiteren gelten für die Abrechnung die im Leitfaden zum neuen Vergütungssystem detaillierten Regelungen. 700xxxx Klinik-individueller. Pauschale Fall Jeweils gültiger Landesbasisfallwert zzgl. Zuschlag je effektiver Bewertungsrelation A Zuschlag. Klinik-individueller Betrag je effektiver Bewertungsrelation; Zahlungsrelevant nur im Rahmen des Klinikindividuellen es (LBFW B Zuschlag) Zuschlag bei Überschreiten der OGVD gemäß dem jeweils gültigen Fallpauschalen-Katalog Relativ-gewicht / Tag x Klinikindividueller Pauschale Tag Das Relativgewicht richtet sich nach dem jeweils gültigen Fallpauschalenkatalog. Des weiteren gelten für die Abrechnung die im Leitfaden zum neuen Vergütungssystem detaillierten Regelungen. 70xxxx Abschlag bei Verlegung gemäß dem jeweils gültigen Fallpauschalen-Katalog Relativ-gewicht / Tag x Klinikindividueller Pauschale Tag Das Relativgewicht richtet sich nach dem jeweils gültigen Fallpauschalenkatalog. Des weiteren gelten für die Abrechnung die im Leitfaden zum neuen Vergütungssystem detaillierten Regelungen. 70xxxx 6 Abschlag bei Nichtereichen der UGVD gemäß dem jeweils gültigen Fallpauschalen-Katalog Relativ-gewicht / Tag x Klinikindividueller Pauschale Tag Das Relativgewicht richtet sich nach dem jeweils gültigen Fallpauschalenkatalog. Des weiteren gelten für die Abrechnung die im Leitfaden zum neuen Vergütungssystem detaillierten Regelungen. 70xxxx Kapitel III. Stationäre Rehabilitation - Pflegesätze Seite von 0

3 Behandlungskostentarif BGU Frankfurt 06 Pflegesatz für Schmerztherapie 66 Unter Schmerztherapie werden Fälle verstanden in denen Patienten speziell zu Behandlung von langanhaltenden bis chronischen Schmerzsyndromen aufgenommen werden (zukünftig als nur noch als rehabilitative Leistung). Diese Fälle haben in der Regel sehr hohe Verweildauern. Eine im Rahmen der Akutbehandlung durchgeführte Schmerztherapie ist hiermit nicht gemeint. Diese ist über die Fallpauschale inkl. Zuschlag bereits vergütet. Heilverfahrenskontrolle in der Neuropsychiatrie Stationäre Heilverfahrenskontrolle auf neuro-psychiatrischem Fachgebiet. Die Abrechnung für Leistungen auf neurologisch-psychiatrischen und psychologischen Fachgebiet erfolgt gesondert nach bzw. Analogziffern in der jeweils gültigen Fassung. Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR) 9 Arbeitssimulationsgeräte ERGOS 6 Pauschale Fall davon: KSR / BGSW / SRA Komplex Stationäre Rehabilitation (KSR) Die Anforderungen an die KSR gem. Beschluss der GFK der DGUV /0 müssen erfüllt sein. Der Verordnungsvordruck muss verwendet werden. Berufsgenossen-schaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) 6 Die Anforderungen an die BGSW gem. Beschluss der GFK der DGUV /0 müssen erfüllt sein. Der Verordnungsvordruck muss verwendet werden. Stationäre Reha-Abklärung (SRA).600 Die Anforderungen an die SRA gem. Beschluss der GFK der DGUV /0 müssen erfüllt sein. Der Pauschale, - Verordnungsvordruck muss verwendet werden. Die Abrechnung für Leistungen auf neurologischpsychiatrischen und psychologischen Fachgebiet erfolgt gesondert nach bzw. Analogziffern in Tage der jeweils gültigen Fassung. Kapitel IV. Spezielle Zuschläge bei stationärer Versorgung Seite 6 von 0

4 Behandlungskostentarif BGU Frankfurt 06 Isolierungszuschlag Normalstation 9 Medizinisch begründete infektiologisch bedingte Insolierung eines Patienten. Abrechenbar nur bei stationären Pflegesatzfällen (akut und Reha); Fälle, die über Fallpauschalen vergütet werden können keine Zuschläge für Isolation zusätzlich abrechnen Isolierungszuschlag Intensivstation Medizinisch begründete infektiologisch bedingte Insolierung eines Patienten. Abrechenbar nur bei stationären Pflegesatzfällen (akut und Reha); Fälle, die über Fallpauschalen vergütet werden können keine Zuschläge für Isolation zusätzlich abrechnen Zuschlag für medizinisch notwendige Aufnahme von Begleitperson 6 Medizinisch begründete Aufnahme von Begleitpersonen Kapitel V. Zusatzentgelte für stationäre Versorgung Kategorie : Zusatzentgelte, gemäß gültigem Fallpauschalen- Katalog(Anlagen und ) lt. gültigem FP- Katalog zusätzlich zu DRG und stationären Pflegesätzen (Akut und Reha) abrechenbar 76ZExxxx Kategorie : Zusatzentgelte, gemäß gültigem Fallpauschalen- Katalog (Anlagen und 6) Echtkosten gem. Kostennachweis zusätzlich zu DRG und stationären Pflegesätzen (Akut und Reha) abrechenbar 760xxxxx Kategorie : Einzelleistungen, Echtkosten je die Mehrkosten für einen Fall > abzurechnender bedeuten, aber nicht Leistung/ über den Fallpauschalen-Katalog Medikament/ abgebildet sind Medikaldukt zusätzlich zu DRG und stationären Pflegesätzen (Akut und Reha) abrechenbar. Kostenübernahme ist im Einzelfall mit dem Träger abzustimmen. 76xxxxx Kapitel VI. Ambulante und Teilstationäre Leistungen D-Arzt Ambulanz (Allgemeine und Besondere Heilbehandlung) Seite 7 von 0

5 Behandlungskostentarif BGU Frankfurt 06 Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) 88 EAP: Isolierte Krankengymnastische Therapie nur innerhalb der EAP EAP: Isolierte Physikalische Therapie 7 nur innerhalb der EAP EAP: Isolierte Medizinische Trainingstherapie 7 nur innerhalb der EAP 6 Ambulante Physiotherapie Analog gültiger Gebührenvereinb arung zwischen DGUV und Physiotherapeu-tischen Berufsverbänden 7 Ambulante Ergotherapie Analog gültiger Gebührenvereinb arung zwischen DGUV und Ergotherapeutischem Berufsverband Seite 8 von 0

6 Behandlungskostentarif BGU Frankfurt 06 8 BG-Sprechstunde 9 BG-Ambulanz 0 Ambulante Schmerztherapie Erstvorstellung 70 Erstvorstellung Bildgebende Verfahren, Labor, usw. werden gesondert berechnet Ambulante Schmerztherapie Folgevorstellung 00. Folgevorstellung Bildgebende Verfahren, Labor, usw. werden gesondert berechnet Ambulante Schmerztherapie Weitere Vorstellungen 60 Vorstellung Bildgebende Verfahren, Labor, usw. werden gesondert berechnet Sondersprechstunde mit Mitarbeiter und Patient 0 Vorstellung Ggf. inklusive Reha-Plan. Großgeräteleistungen, Radiologische Leistungen, Labor und konsiliarische Erörterungen werden gesondert abgerechnet Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (AMBR) 9 Die ambulante Leistungserbringung kann durch die MAIN.BGMED Rehazentrum GmbH mit eigener Rechnungslegung erfolgen. Es gelten für diesen Fall die jeweiligen Bestimmungen des gültigen Behandlungskostentarifs der BGU Frankfurt am Main. Kapitel VII. Ambulante und Stationäre Gutachten Vergütung für stationäre Gutachtenpatienten Seite 9 von 0

7 Behandlungskostentarif BGU Frankfurt 06 Vergütung für ambulante Gutachtenpatienten Freiburger Arbeitsunfallstudie II (FAUST II) Kapitel VIII. Weitere Leistungsangebote für ambulante, teilstationäre oder rehabilitative Patienten 0 dokumentiertem Fall Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) (ohne Unterbringung) 7 Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) (Unterbringung) 7 Übernachtung 6 7 neuronal gesteuertes / elektromechanisch kontrolliertes exoskelettal gestütztes Lokomotionstraining exoskelettal gestütztes Lokomotionstraining neuronal gesteuertes / elektromechanisch kontrolliertes exoskelettal gestütztes Lokomotionstraining exoskelettal gestütztes Lokomotionstraining 00 Sitzung bei ambulanter Behandlung 00 Sitzung bei ambulanter Behandlung 0 Sitzung bei stationärer Behandlung, zuzüglich des Pflegesatzes 0 Sitzung bei stationärer Behandlung, zuzüglich des Pflegesatzes Seite 0 von 0

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