Bericht zum Winterdienst 2010/2011

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1 Bericht zum Winterdienst 2010/ Grundlagen und Rahmenbedingungen 1.1 Allgemeines Aufgrund des Straßenreinigungsgesetzes NRW ist die Aufgabe der Straßenreinigung einschließlich der Winterwartung den Gemeinden zugewiesen. Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage auf Fahrbahnen und Gehwegen Schnee zu räumen sowie Gehwege, Fußgängerüberwege und bestimmte Stellen der Fahrbahnen bei Glätte zu bestreuen. Die verkehrsmäßige Räum- und Streupflicht ist Bestandteil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Da es für die Gemeinden unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig zu räumen (entsprechendes gilt für das Streuen bei Glätte), sind die Schneeräumungsarbeiten nach Dringlichkeit auszuführen. Jede Gemeinde muss deshalb Räumpläne aufstellen, in den die zu räumenden Strecken nach ihrer Dringlichkeit bestimmte Einsatzstufen zuzuordnen sind. Auszugehen ist davon, dass die Schneeräumung zunächst an gefährlichen Stellen und in verkehrswichtigen Straßen einsetzen muss und sich die Reihenfolge der weiteren Räumung vor allem nach der Verkehrsbedeutung der Straßen richtet. Eine Streupflicht der Gemeinden besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel nur für gefährliche und verkehrswichtige Stellen auf Fahrbahnen, für Fußgängerüberwege und für Gehwege. Gefährliche Straßenstellen sind z.b. an scharfen oder unübersichtlichen oder sonst schwierigen Kurven, Gefällestrecken, Kreuzungen, Einmündungen oder Strecken mit auffallender Verkehrsdichte sowie belebte und unerlässliche Fußgängerüberwege. 1.2 Winterdienstpflichten und -aufgabenverteilung in Moers Fahrbahnen Die Winterdienstleistungen der ENNI Stadt & Service (vomals Städtische Betriebe Moers sbm) konzentrieren sich auf die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes auch im Winter bei schwierigen Witterungsverhältnissen. Die Ausführung erfolgt nach Dringlichkeit. In der Priorität 1 werden die verkehrswichtigen und verkehrsgefährlichen Straßen winterdienstlich behandelt. Dazu zählen Haupterschließungsstraßen, Straßen mit Buslinien insb. Schulbusverkehr, sonstige verkehrsbedeutende oder gefährliche Straßen. In der Priorität 2 sind untergeordnete Straßen zugeordnet, welche sich in einem Wohngebiet befinden, keinen Verkehrsmittelpunkt bilden bzw. deren Bedeutung lediglich darin besteht, Parkmöglichkeiten zu bieten oder die eine Erschließungsfunktion zu den Straßen der Priorität 1 haben. Die Gemeinde ist nur zu einer groben Schneeräumung verpflichtet, so dass dünnere Schneeschichten durchaus auf der Fahrbahn verbleiben dürfen. Zunächst einmal hat die Streu- und Räumpflicht in der Priorität 1 Vorrang. Es kommt auch oft vor, das die Strecken in der Priorität 2 dann gar nicht mehr bedient werden müssen, weil der Schnee in der Zwischenzeit geschmolzen ist. Der Winterdienst auf Fahrbahnen, die keine übergeordnete Verkehrsbedeutung und sehr wenig Verkehr haben (z.b. Spielstraßen, Anwohnerstraßen, Stichwegen), ist auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Winterdienstpflicht der Grundstückseigentümer in diesen Fällen beschränkt sich ausschließlich auf die winterdienstliche Behandlung der gekennzeichneten Fußgängerüberwege, Querungshilfe über die Fahrbahnen und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder -einmündungen.

2 - 2 - Gehwege Der Winterdienst auf Gehwegen ist auf die Grundstückseigentümer übertragen. Der Winterdienst auf Gehwegen an öffentlichen Liegenschaften (z.b. Schulen, Kindergärten), Fußgängerübergängen und Grünanlagen wird von der ENNI Stadt & Service ausgeführt. Radwege Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind die Radwege hinsichtlich der Winterdienstverpflichtung den Fahrbahnen zuzuordnen. Das bedeutet, dass hier nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Abschnitten eine Streupflicht besteht. Dies können Kreuzungen, Steigungs- und Gefällstrecken oder kurvenreiche Abschnitte sein. Auf Radwegen besteht damit keine pauschale Streupflicht sondern im Winter nur in Ausnahmefällen. Auf Radwegen z. B. in Grünanlagen besteht ebenfalls pauschal keine Räumpflicht, da diese keine gefährlichen Abschnitte darstellen (z. B. Grafschafter Rad und Wanderweg). Seitens der ENNI Stadt & Service werden verkehrswichtige und gefährliche Abschnitte von Radwege in der Priorität 1 winterdienstlich behandelt. Bushaltestellen An Bushaltestellen obliegt den Verkehrsunternehmen grundsätzlich keine primäre Verpflichtung, die zum Ein- und Aussteigen benutzte Gehwegfläche bei Schnee und Eisglätte zu bestreuen. Lediglich dort, wo baulich besonders ausgestaltete Haltestellenanlagen (Busbahnhof, Verkehrsinseln o. ä.) vorhanden sind, trifft die Streupflicht das Verkehrsunternehmen. Im Falle der Übertragung der gemeindlichen Streupflicht für Gehwege auf Anlieger sind also im Regelfall die Anlieger verpflichtet, den Gehweg an Omnibushaltestellen bei Glätte so zu bestreuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. 2. Winterdienstpraxis der ENNI Stadt & Service In der Priorität 1 sind in der Regel 20 Einsatzgruppen mit u. a. sechs Streu-/Räumfahrzeuge, weiteren Nutzfahrzeugen und 36 Mitarbeitern im Einsatz. Neben den Hauptverkehrsstraßen werden Radwege, besonders gefährliche Stellen wie z. B. auf Brücken und teilweise Gehwege (insb. Innenstadt) gestreut und geräumt. Darüber hinaus wird der Winterdienst an 96 Fußgängerüberwegen und Verkehrsinseln und Gehwegen an 64 Kinderspielplätzen, 33 Schulen, 16 Kindergärten, 6 Feuerwehren, 28 weiteren Liegenschaften der Stadt (z. B. Rathäuser, Jugendeinrichtungen, Sporthallen etc.) erbracht. Bei einem Einsatz in der Priorität 2 werden die Einsatzgruppen der Priorität 1 um weitere Mitarbeiter und Fahrzeuge ergänzt. In der Spitze setzt die ENNI Stadt & Service bis zu 70 Mitarbeiter, neun Streu-/Räumfahrzeuge und achtzehn Nutzkraftfahrzeuge in beiden Prioritäten ein. Auf Grund der extremen Witterungsverhältnisse in der Saison 2010/11 waren die Mitarbeiter der ENNI Stadt & Service immer wieder aufs Neue mit Streu- und Räumeinsätzen in der Priorität 1 befasst. Da die einsetzbaren Ressourcen begrenzt sind und darüber hinaus bei den eingesetzten Mitarbeitern auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetztes (Einsatz von max. 10 Stunden) geachtet werden muss, konnten die Straßen der Priorität 2 nicht immer zeitnah angefahren werden. Werden die Straßen jedoch nicht unmittelbar nach dem Schneefall geräumt, wird der Schnee durch den Fahrzeugverkehr verdichtet und ein Räumen/Abschieben bis auf die Straßenoberfläche hinunter ist dann nicht mehr möglich. Ausgebrachtes Salz fällt somit in den Schnee anstatt auf die freie Straßenoberfläche und das Salz kann seine Tauwirkung nicht mehr entfalten. Ein solcher Einsatz wäre ohne sinnvolles Ergebnis. Leistungsumfang (alle Angaben gerundet) Fahrbahnen Radwege Gehwege Plätze Priorität 1 160,0 km 51,0 km 8,0 km Priorität 2 174,0 km 3,0 km FB 6 (i. d. R. Spielplätze) 35,0 km 3,2 km FB 8 (auf/an Parkplätzen) 0,7 km 63,0 tm 2

3 - 3 - ZGM (nur KiTa) 1,3 km Friedhöfe 0,2 km 1,8 km 0,7 tm 2 ENNI Stadt & Service Liegenschaften 0,2 km 0,6 km 13,0 tm 2 Sonstige 1,6 km 17,0 tm 2 Summe 369,4 km 54,0 km 17,2 km 93,7 tm 2 Ferner sind 65 Liegenschaften des ZGM (Schulen, Feuerwehren, Jugendeinrichtungen etc.) in der winterdienstlichen Behandlung durch die ENNI Stadt & Service. Derzeit sind keine konkreten Daten vorhanden, weswegen diese in der Tabelle nicht aufgeführt sind. Jedoch ergeben sich bei der Annahme von 50 m Gehweg je Liegenschaft weitere 3,3 km zu betreuende Gehwege. 3. Entwicklung der Winterdiensteinsätze Während in den Jahren vor 2008 die durchschnittliche Anzahl der Einsätze in der Priorität 1 bei 16 und in der Priorität 2 bei 2 lag, sind die Winterdiensteinsätze in den letzten drei Jahren aufgrund der strengen Winter stark angestiegen. Darüber hinaus ist auf Grund der Einsparmaßnahmen beim ZGM (insb. Hausmeister) und den extremen Witterungsereignissen Anfang 2009 und 2010 eine stark steigende Nachfrage von Winterdienstleistungen der ENNI Stadt & Service festzustellen. Saison 2008/2009 Saison 2009/2010 Saison 2010/2011 (Stand 2/2011) Anzahl Einsätze Priorität Anzahl Einsätze Priorität Verbrauch Auftausalz 752 t 870 t t Verbrauch Auftausand 50 t Personalstunden Die Winterdiensteinsätze konzentrieren sich in der Regel auf einen relativ kurzen Zeitraum von nur wenigen Wochen. So gab es sowohl Anfang 2009 als auch Anfang 2010 (Januar, Februar) einen starken Wintereinbruch mit ungewöhnlich viel Schnee. In den Jahren zuvor gab es zwar längere Frostperioden, starke Schneefälle waren jedoch seit längerem nicht mehr festzustellen. Die aufgezeigten Einsätze in der Saison 2010/2011 lagen hauptsächlich im November und Dezember Winterdienststrategie 2010/2011 Salzbevorratung: frühzeitige Bestellung und permanente Nachbestellung Bereits im Frühjahr eines jeden Jahres werden regelmäßig die eigenen Lagerkapazitäten auf dem Betriebsgelände von t zu günstigen Konditionen aufgefüllt. Auf Grund der Erfahrungen des letzten Jahres, mit teilweise stark verzögerten Salznachlieferungen während der Winterdienstsaison, ist die ENNI Stadt & Service in der Saison 2010/11 dazu übergegangen, bei Salzentnahmen unverzüglich Auftausalz nachzubestellen. Da zu diesem frühen Zeitpunkt auf dem Markt kaum Salz bestellt wurde, gingen die Nachlieferungen auch zeitnah ein, so dass zu keinem Zeitpunkt während der Saison 2010/11 das Salzlager restlos leer war. Lagerkapazitäten Auf Grund der Erfahrung der vorausgegangenen Winterdienstsaison mit Lieferengpässen haben die ENNI Stadt & Service im Jahr 2010 weitere Lagerkapazitäten für Auftausalz gesucht. Da Salz aggressiv in Verbindung mit Metall reagiert, ist es jedoch schwer, hier geeig-

4 - 4 - nete Lagerhallen anzumieten. Es konnte zwar die zeitlich befristete Anmietung einer Holzlagerhalle für weitere 700 Tonnen Salz akquiriert werden, jedoch musste diese Kapazität aufgrund der permanenten Auffüllung des eigenen Lagers nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die Anmietung weiterer Lagerkapazitäten birgt jedoch das Risiko, dass das zusätzlich gelagerte Salz bei einem milden Winter nicht benötigt wird. Das Salz kann deswegen durch zu lange Lagerung verklumpen. Das dadurch unbrauchbar gewordene Salz müsste dann kostenintensiv gesiebt werden. Darüber hinaus verliert Salz nach ca. 2 Jahren seine Tauwirkung und müsste dann entsorgt werden. Streumitteleinsatz Die ENNI Stadt & Service setzen grundsätzlich Auftausalz in Verbindung mit Sole ein. Der Einsatz von Sole lässt das Salz besser an der Straßenoberfläche haften und erzielt somit eine bessere Tauwirkung und mindert darüber hinaus den Salzbedarf. Ergänzend zu dem Auftausalz wurde in der Saison 2010/11 erstmals der Einsatz von Auftausand aus den Niederlanden geprüft. Dieser Sand entstammt aus Ausbaggerungsarbeiten an der Küste. Der Auftausand hat zwar die vom Händler in Aussicht gestellte gute Auftaueigenschaft bestätigt, konnte aber auf Grund des Tunneleffekts im Streuaufbau und den darin enthaltenen zu großen Steinen nicht dauerhaft eingesetzt werden. Einsatz Dritter Während der Saison 2010/11 wurden erstmals Dritte zur Unterstützung der Erbringung von Winterdienstleistungen der ENNI Stadt & Service beauftragt. Die Erfahrungen waren grundsätzlich positiv. Der Einsatz Dritter entlastet zum einen die eigenen Einsatzkräfte und dient der Sicherstellung der zu erbringenden Aufgaben. Umweltaspekte In der Vergangenheit wurde beim Streudienst auf Gehwegen in der Regel ein Salz/Sandgemisch ausgebracht. Dieses taute zum einen Schnee und Eis auf und hatte darüber hinaus eine abstumpfende Wirkung. Aus Umweltschutzgründen wurde erstmals zur Saison 2010/2011 hier gänzlich auf Sand bzw. Splitt umgestellt. Es sei angemerkt, dass zwar die Anschaffungskosten deutlich geringer sind, jedoch nach dem Winter die ausgebrachten Mengen wieder aufgekehrt und entsorgt werden müssen. Diese Verfahrensweise soll jedoch zukünftig beibehalten werden. 5. Ausblick auf zukünftige Maßnahmen Neben der Fortsetzung der in der Saison 2010/11 bewährten Strategie und aufbauend auf den Erfahrungen des vergangenen Winter verfolgen die ENNI Stadt & Service für die kommenden Winterdienste folgende Maßnahmen. Fahrzeugkapazitäten Die Anpassung bzw. Ergänzung des Fuhrparks und der Winterdienstgeräte ist Bestandteil des jährlichen Investitionsplanes. Nachdem in den Jahren vor Gründung der ENNI Stadt & Service aufgrund der milden Winter eine Reduzierung der technischen Winterdienstkapazitäten erfolgte, liegt jetzt das Hauptaugenmerk auf die innovative Anpassung der Fahrzeugkapazitäten. D.h., dass bei Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen stets geprüft wird, ob diese Fahrzeuge auch mit Zusatz- bzw. Sonderausstattungen für den Winterdienst ausgerüstet werden können. Darüber hinaus beobachten die ENNI Stadt & Service stets die neuste Entwicklung auf dem Markt der Winterdienstgeräte. So werden z.b. mittlerweile Winterdienstgeräte angeboten, die erhitzte Salzsole mit Hochdruck auf den Straßenkörper sprüht. Diese Technik führt laut ersten Testberichten zu einem besseren und beständigerem Ergebnis. In wie fern derartige innovative Techniken auch bei den ENNI Stadt & Service einsetzbar sind, muss erst noch geprüft werden.

5 - 5 - Gegenwärtig steht bereits fest, dass für künftige Winterdiensteinsätze mindestens zwei zusätzliche Fahrzeuge mit einem Schneepflug nachgerüstet werden. Darüber hinaus wird eine Kleinkehrmaschine ausschließlich für die Reinigung von Geh- und Radwegen beschafft, die aufgrund ihrer Ausstattung auch vollwertig im Winterdienst eingesetzt werden kann. Hierzu werden aktuell Vorführungen und Tests durchgeführt. Der Markt für die Anmietung von Fahrzeugkapazitäten für den Winterdienst ist sehr begrenzt. Die Hersteller bzw. Vermietungsgesellschaften hatten während der letzten Winterperioden stets alle zur Verfügung stehenden Einheiten mittelfristig vermietet. In der Folge war eine kurzfristige Anmietung nicht möglich. Da nicht im Voraus abgesehen werden kann, ab wann und wie umfangreich der Winter Einzug hält, sind zusätzliche Fahrzeuge und Maschinen grundsätzlich im Zeitraum Ende Oktober bis mindestens Ende Februar durchgängig anzumieten. Aus Kostengründen haben die ENNI Stadt & Service bislang davon abgesehen. Interkommunale Zusammenarbeit Zurzeit praktizieren die ENNI Stadt & Service eine Zusammenarbeit mit dem Straßenbetrieb NRW, von dem Sole zum Streuen von Feuchtsalz am Betriebshof Straßen NRW in Moers Genend bezogen wird. Eigenbedarf und Lieferengpässe beim Straßenbetrieb NRW führen allerdings dazu, dass Sole kaum bezogen werden konnte. Aktuell plant die Stadt Neukirchen-Vluyn die Beschaffung einer Soleaufbereitungsanlage. Die ENNI Stadt & Service hat ihr Interesse an einer Mitnutzung bekundet. Darüber hinaus wird das Thema Winterdienst regelmäßig mit Vertretern der wir4-kommunen erörtert. Kooperationen konnten bislang noch nicht umgesetzt werden. Einsatz Dritter Der Einsatz Dritter zur Unterstützung im Winterdienst soll konzeptionell ausgebaut werden. Hierbei soll auch der Einsatz von z. B. Landwirten in ländlichen Außengebieten geprüft werden, die bspw. bei extremen Schneeverwehungen in Abstimmung mit der Einsatzleitung der ENNI Stadt & Service, die Erreichbarkeit von einzelnen Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortslage von Moers sicherstellen. Ein flächendeckendes Freiräumen aller Straßen in den Außenbereichen soll nach wie vor nicht erfolgen. Servicepaket Winterdienst für Grundstückseigentümer Im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung und der Winterdienstpflicht auf Gehwegen stellt sich die Frage nach der Entlastung der Grundstückseigentümer. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen es grundsätzlich zu, mit einer Änderung der Straßenreinigungssatzung Grundstückseigentümer von der Winterdienstpflicht auf öffentlichen Gehwegen zu befreien. Allerdings können nicht einzelne Grundstücke sondern nur komplette Straßen von der Winterdienstpflicht befreit werden. In diesem Fall fällt die Winterdienstpflicht auf den Gehwegen auf die ENNI Stadt & Service zurück. Die Rückübertragung auf die ENNI Stadt & Service hätte jedoch weit reichende Auswirkungen auf die vorzuhaltenden Personalund Fahrzeugressourcen mit der Folge von Kosten- und Gebührensteigerungen als auch eine Risikoausweitung bei extremen Witterungsereignissen zur Folge, da eine Räum- und Streupflicht bis 7.00 Uhr zu gewährleisten wäre. Grundstückseigentümer, die sich bspw. aus Alters- und/oder Krankheitsgründen nicht in der Lage sehen ihren Winterdienstpflichten nachzukommen, können bereits heute die Winterdienstpflicht z. B. in Form einer Drittbeauftragung auf entsprechende Dienstleister übertragen. Die ENNI Stadt & Service prüft im Hinblick auf den demografischen Wandel, ob sie ein Servicepaket Winterdienst für Grundstückseigentümer anbieten kann. 6. Exkurs: Ausweitung der Winterdienstleistung Priorität 1 auf das gesamte Stadtgebiet Bedingt durch die extremen Schneefälle Anfang als auch Ende 2010 wurde verstärkt die Frage aufgeworfen, warum nicht alle Straßen im Stadtgebiet gleichrangig winterdienstlich

6 - 6 - Anschaffung und Unterhaltung von 15 zusätzlichen Streu-/Räumfahrzeugen, die nur für den Winterdienst beschafft würden und in der übrigen Zeit ungenutzt auf dem Betriebsgelände stehen behandelt werden. Das gesamte Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 450 Straßenkilometer. Um diesen Wünschen nachzukommen, wäre die Ausweitung der vorzuhaltenden Ressourcen in erheblichem Umfang erforderlich. Ohne Berücksichtigung einer Rückübertragung der Gehwege auf die ENNI Stadt & Service würden sich Personal-, Fahrzeug- und Materialaufwendungen rund um den Faktor 2,5 vergrößern. Hierbei und auch bei den folgenden Ausführungen handelt es sich um eine überschlägige Berechnung ohne Berücksichtigung gebührenrechtlicher Fragen (bspw. Mehraufwand erstmalige Veranlagung von Grundstückseigentümer, Ansatzfähigkeit von Überkapazitäten, Veranlagung von Wirtschaftswegen). Folgende Maßnahmen zur Umsetzung eines flächendeckenden Winterdienstes wären notwendig: Maßnahme Investitions- Kosten p.a. volumen T 402 T Erhöhung der Salzlagerkapazität: Bau eines Salzlagers 150 T 16 T Einlagerung von mindestens Tonnen Salz 185 T temporäre Aufstockung des Personalbestandes um 33 Mitarbeiter 223 T Unabhängig von der Praktikabilität und Organisation eines gleichrangigen Winterdienstes für ein Stadtgebiet, das gilt insbesondere für die zeitlich befristete Einstellung oder Entleihe der erforderlichen Mitarbeiter (u.a. Führerscheinklasse 2 erforderlich) und der Ausführung des Winterdienstes im gesamten Stadtgebiet bis 7.00 Uhr, steigen die Winterdienstkosten unter Annahme der durchschnittlichen Einsatzzeiten der vergangenen drei Jahre von bisher durchschnittlich 494 T p.a. um 826 T auf T p.a. Mit dieser Kostensteigerung würde eine Gebührenerhöhung mit dem Faktor 1,8 bei den Grundstückseigentümern in der heutigen Priorität 1 und dem Faktor 4,6 bei den Grundstückseigentümern der heutigen Priorität 2 einhergehen. Alle Grundstückseigentümer (z.b. in verkehrsberuhigten Bereichen), die bisher nicht veranlagt werden, müssten zur Zahlung der Winterdienstgebühr herangezogen werden. Die Gebührensätze würden sich voraussichtlich wie folgt entwickeln: 2011 Veranlagung aller Eigentümer in einer Prioritätenklasse Priorität 1 0,95 /m 1,71 /m Priorität 2 0,37 /m 1,71 /m Straßen ohne Winterdienst - 1,71 /m Darüber hinaus würde die Ausweitung des gleichrangigen Winterdienstes auf das gesamte Stadtgebiet auch mit einer stärkeren Belastung des städtischen Haushalts durch den Anstieg des städtischen Winterdienstanteils um 206 T auf 330 T p.a. einhergehen. Eine derartige Vorgehensweise ist aus anderen Kommunen nicht bekannt. Aus Gründen des Umweltschutzes bewerten die ENNI Stadt & Service einen flächendeckenden Winterdienst mit der Priorität 1 als sehr kritisch. Hier würden erhebliche zusätzliche Mengen Auftausalz in die Umwelt und somit in das Grundwasser verbracht. Dieses entspricht nicht der Umweltund Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens. 7. Resümee Die ENNI Stadt & Service erbringen bereits heute deutlich mehr Leistungen im kommunalen Winterdienst als es der Gesetzgeber fordert. Die in der Wintersaison 2010/11 umgesetzten Maßnahmen haben gezeigt, dass auf den verkehrswichtigen und verkehrsgefährlichen Stra-

7 - 7 - ßen in der Priorität 1 die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht und die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Straßennetzes gewährleistet werden konnte. Die Umsetzung des Winterdienstes steht immer im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung, Gebührenbelastung für die Kunden und dem Wünschenswerten. Eine flächendeckende Ausweitung des kommunalen Winterdienstes würde zwingend einen erheblichen Ausbau der Ressourcen erfordern, die nur zeitlich befristet und ausschließlich bei extremer Witterung benötigt werden. Dieser Weg wird nicht favorisiert. Ausgehend von den Erfahrungen der Wintersaison 2010/11 wird für die Planung der kommenden Winterdienste ein Hauptaugenmerk auf die Optimierung der Einsätze in der Priorität 2 gelegt. Moers,

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