Erstellungsdatum:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erstellungsdatum:"

Transkript

1 Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/073/14 öffentlich Reduzierung des maschinellen Winterdienstes Erstellungsdatum: Beratungsfolge: Datum der Sitzung Gremium Ortschaftsrat Gernrode Vorberatung Ortschaftsrat Bad Suderode Vorberatung Bau-, Stadtentwicklungs- und Sanierungsausschuss Quedlinburg Vorberatung Stadtrat der Stadt Quedlinburg Entscheidung Beschluss: Der Stadtrat beschließt die konsequente Reduzierung des Winterdienstes auf den Fahrbahnen im Gebiet der Kernstadt von Quedlinburg und den Ortsteilen auf die in den neuen Tourenplänen festgelegten Straßen und Straßenabschnitte. Erarbeitet durch: Frau Kerstin Held gez. i. V. Lilienthal Erforderliche Mitzeichnungen: 4.3 Bauhof gez. i. V. Lilienthal Verantwortlicher Fachbereich: 4 Bauen gez. Th. Malnati Oberbürgermeister Dr. Brecht gez. Brecht f

2 2 Sachverhalt: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Kommune als Straßenbaulastträger verpflichtet, die Aufgaben der Räum- und Streupflicht im Winter wahrzunehmen. Gesetzliche Grundlage ist das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt 10 Abs.2, 43, 47, welches die Verantwortlichkeit für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze regelt. Grundsätzlich sind bei der Durchführung des Winterdienstes Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben zu trennen. Pflichtaufgabe ist der Winterdienst auf Gehwegen, Bushaltestellen, Brücken und Fußgängerüberwegen. Im Rahmen der Straßenreinigungssatzung kann die Kommune diese Aufgabe auf die Anlieger übertragen. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Quedlinburg sieht diese Übertragung für die Gehwege vor. Der Bauhof führt den Winterdienst auf anliegerfreien Gehwegen, Brücken, Überwegen und auf räumlich von Gehwegen getrennten Bushaltestellen durch. Eine Reduzierung des Winterdienstes für die Gehwege ist nur im geringen Umfang möglich, da die fußläufige Erreichbarkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft gewährleistet werden muss. Wesentliche Einsparungen sind hier nicht zu erreichen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der ständigen Rechtsprechung des BGH (VersR 1991, S.665) besteht keine Pflicht zur flächendeckenden Räumung im Winterdienst für den Fahrzeugverkehr. Die Fahrbahnen sind verpflichtend nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu räumen und zu streuen, wobei beide Merkmale verkehrswichtig und gefährlich hierbei erfüllt sein müssen. Diese Kriterien treffen generell nur auf wenige Straßen, z.b. Autobahnen und Fernverkehrsstraßen, zu. Die Abschnitte der Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet werden durch die Straßenmeisterei geräumt und gestreut. Für Straßen, die als Gemeindestraßen in die Verantwortung der Stadt Quedlinburg fallen, treffen diese Merkmale nur auf 19 Straßen zu. (Anlage 1) Bisher wurde der Winterdienst in der Kernstadt auf 148 von 255 Straßen bzw. Straßenabschnitten durchgeführt. Hierbei handelt es sich auch um Straßen, in denen auf der Fahrbahn keine Straßenreinigung durch die Stadt erfolgt und die damit im Rahmen der Straßenreinigungsgebührensatzung nicht veranschlagt werden. In den Ortsteilen Gernrode und Bad Suderode erfolgte der Winterdienst auf den Fahrbahnen durch den Bauhof auf 80 von 130 Straßen. Damit bietet die Stadt den Service Winterdienst auf Fahrbahnen bisher sehr umfangreich und weit über die gesetzliche Verpflichtung hinaus an. Eine haftungsrechtliche Notwendigkeit oder Verpflichtung ergibt sich dadurch nicht. Eine Umlage der Kosten des Winterdienstes auf den Bürger, analog der Straßenreinigungsgebühr, ist entsprechend des Straßengesetzes LSA nicht möglich. Die Stadt trägt alle Kosten für den Winterdienst auf den Fahrbahnen. Im esdurchschnitt sind in der Kernstadt Kosten von ca ,00 für den Winterdienst auf Fahrbahnen entstanden. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass die Witterung sehr stark schwankt und auch in warmen en Material und Technik für einen Wintereinsatz vorgehalten werden muss. Bei einer möglichen Reduzierung könnte auf Grundlage der letzten esdurchschnitte, mit einer Einsparung von ca ,00 für die Kernstadt gerechnet werden. Für die Ortsteile liegt auf Grund der Unterbrechung in der Dokumentation im 2013 kein ausreichendes Datenmaterial vor. Eine mögliche Einsparung von 20 bis 25 % der Kosten ist in jedem Falle realistisch. Diese Einsparung kann jedoch nur dann erzielt werden, wenn neben der Reduzierung des Einsatzes von Streugut auch eine komplette maschinelle Tour und damit die komplette Technik und Mannstunden eingespart werden können. Die Einsparung von Arbeitsstunden ergibt sich zum überwiegenden Teil aus nicht mehr zu leistenden Arbeitsstunden eines Mitarbeiters außerhalb der regulären Arbeitszeit, in den frühen Morgenstunden, am späten Nachmittag und an den Wochenenden. Diese sind bisher zusätzlich zu bezahlen oder durch Freizeit auszugleichen. Nur ein geringer Stundenanteil stünde während der regulären Arbeitszeit zusätzlich zur Verfügung und würde für die Beschleunigung der Handräumung im Stadtgebiet genutzt werden.

3 3 Die Einsparung bei Material und Technik ergibt sich aus dem Verzicht auf die Beschaffung eines Räumfahrzeuges, welches bereits für die Wintersaison 2014/2015 benötigt werden würde, auf den Verzicht der Beschaffung von Streutechnik für die Ortsteile und die Einsparung bei Kraftstoff, Streusalz und Splitt. Durch die vorgeschlagenen Einsparungen beim Winterdienst auf den Fahrbahnen gewinnt der Bauhof zusätzlich Kapazität, um zeitiger und nachhaltiger auf den anliegerfreien Gehwegen, Brücken, Überwegen und räumlich getrennten Bushaltestellen zu räumen und zu streuen. In der Anlage 2 sind alle Straßen aufgelistet, die in der Kernstadt im Rahmen der Konsolidierung aus den Tourenplänen des Winterdienstes gestrichen werden könnten. In der Anlage 3 sind analog die Straßen in den Ortsteilen aufgelistet, die aus den Tourenplänen gestrichen werden könnten. In den Anlagen 4 und 5 erhalten Sie die neu erarbeiteten fiktiven Tourenpläne für den Winterdienst auf den Fahrbahnen für die Kernstadt und die Ortsteile Gernrode und Bad Suderode. Die bisherigen Winterdienstpläne ohne einen Verzicht auf Reduzierung sind in den Anlagen 6 für die Kernstadt und Anlage 7 der Ortsteile ersichtlich. Zusätzlich sind in den Anlagen 8, 9 und 10 die Straßenverzeichnisse von Quedlinburg, Gernrode und Bad Suderode beigefügt. Es wird durch den reduzierten Winterdienst auf den Fahrbahnen Einschränkungen im Komfort für die Bürger und Touristen geben. Es wurde aber darauf geachtet, dass Sammelstraßen und wichtige Zufahrten zu den Ortskernen weiterhin mit Winterdienst auf den Fahrbahnen versorgt werden. Zur ausführlichen Information der Bürger sollen nach einer Beschlussfassung die neuen Tourenpläne im Amtsblatt bekanntgegeben werden, damit sich die Anlieger der Straßen, in welchen die Fahrbahn nicht mehr geräumt und gestreut wird, auf die neue Situation einstellen und eigene Vorsorge treffen können. Zu dieser Vorsorge gehören auch die Bevorratung mit eigenem Streugut und die rechtzeitige Bestellung von Heizmaterial, um eine Lieferung bei möglicherweise widrigen Wetterumständen zu vermeiden. Wichtig ist auch, sich über die Sammelplätze der enwi zu informieren, an welchen die Mülltonnen zur Abholung bereitgestellt werden, wenn keine Abholung am Grundstück möglich ist. Eine Anforderung von Winterdienst auf der Fahrbahn außerhalb der festgelegten Tourenpläne kann nicht erfolgen, da mit der Reduzierung auch auf die Anschaffung eines Winterdienstfahrzeuges im 2014 in Höhe von verzichtet wird und damit zur Haushaltskonsolidierung beigetragen wird. Dieses Fahrzeug wär dann notwendig, um eine weitere Tour zeitnah abzudecken. Auch in den Ortsteilen ist eine dringende Beschaffung von Winterdienstanbautechnik bei einer Aufrechterhaltung des Winterdienstes in vollen Umfang nötig, da die jetzt vorhandene Anbautechnik verschlissen ist. Eine Entscheidung zur Reduzierung ist somit für die Winterdienstsaison 2014/15 unwiderruflich und muss damit von Verwaltung und Rat auch politisch getragen werden. Die Gesamteinsparungen im Winterdienst sind Teil der Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt.

4 4 Finanzielle Auswirkungen Veranschlagung im laufenden Haushaltsjahr Nein Nein Pflichtaufgaben freiwillige Aufgaben Ergebnisplan BUst Finanzplan BUst Gesamtkosten der Maßnahmen (Anschaffungs-/ Herstellungskosten) Verpflichtungsermächtigungen Nein Jährliche Folgekosten/ Folgelasten keine Gesamtfinanzierung Eigenanteil Folgejahre Gesamtfinanzierung Erträge/Einzahlungen (Zuschüsse, Beiträge etc.)

5 5 Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Aufstellung aller Straßen bei denen das Merkmal verkehrswichtig und gefährlich zutrifft (19 Straßen) Kein Winterdienst auf folgenden Straßen der Stadt Quedlinburg ab der Winterdienstperiode Kein Winterdienst auf folgenden Straßen der Ortsteile Gernrode und Bad Suderode ab der Winterdienstperiode Tourenpläne des Winterdienstes für die Winterdienstperioden der Stadt Quedlinburg ab Tourenpläne des Winterdienstes für die Winterdienstperioden der Ortsteile Gernrode und Bad Suderode ab Anlage 6 Winterdienstpläne der Stadt Quedlinburg ohne Reduzierung Winterdienstperioden bis Anlage 7 Winterdienstpläne der Ortschaften Gernrode und Bad Suderode ohne Reduzierung Winterdienstperioden bis Anlage 8-10 Straßenkataster Quedlinburg, Gernrode und Bad Suderode

Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Kindertageseinrichtungen in Quedlinburg. Erstellungsdatum:

Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Kindertageseinrichtungen in Quedlinburg. Erstellungsdatum: Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/098/11 öffentlich Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Kindertageseinrichtungen in Quedlinburg Erstellungsdatum: 16.02.2012 Beratungsfolge:

Mehr

Erstellungsdatum: 05.08.2009. 19.08.2009 Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg Vorberatung 20.08.2009 Stadtrat der Stadt Quedlinburg Entscheidung

Erstellungsdatum: 05.08.2009. 19.08.2009 Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg Vorberatung 20.08.2009 Stadtrat der Stadt Quedlinburg Entscheidung Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/044/09 öffentlich Umsetzung des Beschlusses des Stadtrates vom 14.05.2009 (BV- StRQ/019/09) zur Maßnahmenliste zum Konjunkturpaket II sowie den weiteren

Mehr

Winterdienst im Stadtgebiet - organisatorische Anpassungen

Winterdienst im Stadtgebiet - organisatorische Anpassungen Gemeinderat 21.07.2014 TOP 6 Winterdienst im Stadtgebiet - organisatorische Anpassungen ös I. Zu beraten ist: über organisatorische Anpassungen des städtischen Winterdienstes zur Erfüllung gesetzlicher

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Mehr

(3) Soweit die Gemeinde nach Absatz 2 verpflichtet bleibt, übt sie die Reinigungspflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe aus.

(3) Soweit die Gemeinde nach Absatz 2 verpflichtet bleibt, übt sie die Reinigungspflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe aus. Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schkopau (Straßenreinigungssatzung) Auf der Grundlage der 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVB1. LSA S.

Mehr

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1 Gemeinde Obersulm S T R E U P F L I C H T S A T Z U N G Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege In der Fassung vom 13.11.2001 In Kraft getreten

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom 18.12.1989) Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Gemeinde Remshalden 6/6

Mehr

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom S e i t e 1 S A T Z U N G ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom 05.12.1989) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 04. November 1987, geändert am 27.02.1991 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 22. Dezember 1989, geändert durch Satzung vom 26. Januar 1990 1 Übertragung

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 1 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Mehr

Stadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg

Stadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg TOP 8.1 Gesellschafterbeschluss für die Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbh Quedlinburg - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 - sowie Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates

Mehr

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: S a t z u n g Satzung der Stadt Gernsbach über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 11. Dez. 1989. Aufgrund von 41 Abs.

Mehr

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1 Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht - Satzung) vom 27. November

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Stadt Bad Saulgau S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) (Neufassung unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung

Mehr

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 04. Oktober 1989 Rechtskräftig ab 1. Januar 1990 1 Satzung über die Verpflichtung

Mehr

Gemeinde Wimsheim Enzkreis

Gemeinde Wimsheim Enzkreis Gemeinde Wimsheim Enzkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht Satzung) vom 05.12.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

USB Winterdienst. Straßenreinigung im Herbst und Winter.

USB Winterdienst. Straßenreinigung im Herbst und Winter. USB Winterdienst. Straßenreinigung im Herbst und Winter www.usb-bochum.de Sicher durch den Winter. Gemeinsam gegen Schnee und Eis Wenn Schnee- und Eisglätte zu erwarten sind, leistet der USB im Bochumer

Mehr

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 7. Dezember 1989 In der Fassung vom

Mehr

Stadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg

Stadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg TOP 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellen der endgültigen Tagesordnung geändert endgültig beschlossen Ja 29 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Mehr

Winterdienst in Deutschland

Winterdienst in Deutschland Winterdienst in Deutschland DMI Winterproloog 26.9.2013 Utrecht (NL) Dr.- Ing. Horst Hanke Vorsitzender des deutschen Winterdienst-Ausschusses Deutschland Straßennetz Verantwortlichkeiten Klima Salzverbrauch

Mehr

Beschluss öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg

Beschluss öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg TOP 6.1 Abrechnung des verbindlichen Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Quedlinburg für das Haushaltsjahr 2012 bis zum Haushaltsjahr 2020 bzw. zur vollständigen Abdeckung der entstandenen Fehlbeträge

Mehr

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Gemeinde Ellhofen Landkreis Heilbronn Streupflichtsatzung Aufgrund von Paragraf 41 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und Paragraf 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit 06 Umwelt- und Naturschutzamt Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt -Abfallgebührensatzung

Mehr

Winterdienstkonzept der Gemeinde Mauensee

Winterdienstkonzept der Gemeinde Mauensee Winterdienstkonzept der Gemeinde Mauensee Gültig ab Winter 2015/2016 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck des Konzepts 2 2. Geltungsbereich 2 3. Umfang des Winterdienstes 2 3.1 Präzisierung 2 3.2 Privatstrassen

Mehr

Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin

Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Federführend: FBL Stadtentwicklung und Bauen Drucksache-Nr.: Status: Datum: 10/290 öffentlich 27.10.2010 Beratungsfolge: Datum Gremium 16.11.2010 Ausschuss

Mehr

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G Gemeinde Ostrach Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs.2 des Straßengesetzes

Mehr

Optimiertes. Management. Praktische Empfehlungen für die Betriebe. Karlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetrieb

Optimiertes. Management. Praktische Empfehlungen für die Betriebe. Karlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetrieb Optimiertes Salzmengen- Management Karlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetrieb 1.2.1012 Praktische Empfehlungen für die Betriebe Dr.- Ing. Horst Hanke Vorsitzender des AA Winterdienst der FGSV Gliederung

Mehr

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen 3.6 Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen vom 27.09.1988 In Kraft seit: 01.11.1988 AZ:

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4119

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4119 Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4119 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/3472 - Ist es sinnvoll, dass Gebühren für Straßenreinigung

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Lesefassung der Straßenreinigungsgebührensatzung (Stand: )

Lesefassung der Straßenreinigungsgebührensatzung (Stand: ) HINWEIS: Lesefassung der Straßenreinigungsgebührensatzung (Stand: 01.01.2016) Bei dem folgenden Text handelt es sich um die Lesefassung der ab 01.01.2016 geltenden Straßenreinigungsgebührensatzung. SATZUNG

Mehr

- ENTWURF - 1 Allgemeines

- ENTWURF - 1 Allgemeines Anlage 1 zur BV-StRQ/022/16 - ENTWURF - Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Selke/Obere Bode der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wirtschaftshof

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wirtschaftshof Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wirtschaftshof Aufgrund der 6 (1), 116 (1) und (3) der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA, S. 568) zuletzt geändert am 05.12.2000 (GVBl.

Mehr

Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt Anlage:

Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt Anlage: DR-Nr. 160/2008 Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt TOP Anlage: Vorlage zur Sitzung am 17.09.2008 Beratungsfolge: AUT 17.09.2008 Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsregelungen

Mehr

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE im KTB angenommen am: 17. März 2014 Vorlage-Nr.: KT I/15/2014 Datum: 11.03.2014 Ersteller: öffentlich X Herr Rosenthal nicht öffentlich Beschluss-Nr.: B-KT I/22/2014

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t Öffentlicher Teil Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg SI/HFAQ/04/16 Sitzungstermin: Mittwoch, 15.06.2016 17:00 bis 18:30 Uhr Ort, Raum: Ratssitzungszimmer des Rathauses, Markt

Mehr

Streuplan der Gemeinde Wartmannsroth

Streuplan der Gemeinde Wartmannsroth Streuplan der Gemeinde Wartmannsroth Streumittel Zur Sicherung des Winterdienstes sind ca. 28 to Streusalz bereitzuhalten. Dieses Streusalz wird im Salzsilo am gemeindlichen Bauhof gelagert. Darüber hinaus

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung

Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Az. Drucksachen-Nr. 19/1182 18.11.2011 Anfrage gem. 27 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - Gerda Azadi, Anke Ehlers, Vasco Schultz

Mehr

Satzung der Stadt Chemnitz über Ehrungen und Auszeichnungen

Satzung der Stadt Chemnitz über Ehrungen und Auszeichnungen Stadt 10.300 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über Ehrungen und Auszeichnungen Redaktioneller Stand: April 2003 Inhalt 1 2 Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Chemnitz 3 Verleihung des Ehrenpreises

Mehr

Räum- und Streuplan der Gemeinde Nünchritz

Räum- und Streuplan der Gemeinde Nünchritz Räum- und Streuplan der Gemeinde Nünchritz 1. Allgemeines 1.1. Die Gemeinde ist verpflichtet, die im Winter durch Schneefall und Glätte auftretenden Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen, Gehwegen und Plätzen

Mehr

Stadt Ulm Information. Sicher durch den Winter die Räum- und Streupflicht

Stadt Ulm Information. Sicher durch den Winter die Räum- und Streupflicht Stadt Ulm Information Sicher durch den Winter die Räum- und Streupflicht Winterzeit ist Schneeräumzeit Wenn die ersten Schneeflocken fallen und die Quecksilbersäule unter den Nullpunkt rutscht, dann ist

Mehr

Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld

Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld Beschlussnummer 2005/097/11, SR-2009-2014/137/16, SR-2009-2014/193/24 Präambel Auf der Grundlage der 4, 95 und 97 der Gemeindeordnung

Mehr

Alleenfreundlicher Winterdienst

Alleenfreundlicher Winterdienst PETER KREMER REC H T S A N W A L T PK RA Kre m e r * Heinric h- Roller- Stra ß e 19 * 10405 Berlin Heinric h- Roller- Stra ß e 19 1040 5 Berlin TEL: 030/ 288 76 783 F AX : 030/ 288 76 788 Funk: 0172 64

Mehr

Satzung der Stadt Finsterwalde

Satzung der Stadt Finsterwalde Satzung der Stadt Finsterwalde Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Finsterwalde Aufgrund von 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Bekanntmachung

Mehr

3 Begriffsbestimmungen (1) (2) (3) (4) (5) 4 Anliegerpflichten (1) (2) (3) (4) (5) (6)

3 Begriffsbestimmungen (1) (2) (3) (4) (5) 4 Anliegerpflichten (1) (2) (3) (4) (5) (6) Amtliche Bekanntmachung Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Anliegerpflicht für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen in Dresden (Winterdienst-Anliegersatzung) Vom 7. Dezember 2001 Aufgrund

Mehr

Workshop zum kommunalen Klimaschutz Unter welchen Bedingungen können Kommunen in Haushaltskonsolidierung Fördermittel beantragen?

Workshop zum kommunalen Klimaschutz Unter welchen Bedingungen können Kommunen in Haushaltskonsolidierung Fördermittel beantragen? Workshop zum kommunalen Klimaschutz Unter welchen Bedingungen können Kommunen in Haushaltskonsolidierung? Kommunen in Haushaltskonsolidierung der Haushaltsausgleich wird im Ergebnishaushalt nicht erreicht

Mehr

Straßenreinigungssatzung. der Gemeinde Helbra. vom

Straßenreinigungssatzung. der Gemeinde Helbra. vom Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Helbra vom 22.04.1999 Aufgrund der 6, 8 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen - Anhalt vom 05.10.1993 (GVBI. S. 568) zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Stadt Burg - Informationsvorlage

Stadt Burg - Informationsvorlage P:\AMT1\Ratsverw\Daten für Internet\20101216\BV 2010_144.doc Stadt Burg - Informationsvorlage x öffentlich nicht öffentlich Amt/Geschäftszeichen Der Bürgermeister 11.11.2010 Beschluss-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t Öffentlicher Teil Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg SI/HFAQ/04/12 Sitzungstermin: Donnerstag, 29.03.2012 16:00 bis 19:40 Uhr Ort, Raum: Ratssitzungszimmer des Rathauses,

Mehr

Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet

Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet Gemeinde Bühlertann GRDrs 57/2015 GZ: Bürgermeister Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet Beschlussvorlage Bühlertann, den 16.09.2015 Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat

Mehr

Zweckvereinbarung. über die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes der Gemeinden Aholfing, Perkam und Rain

Zweckvereinbarung. über die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes der Gemeinden Aholfing, Perkam und Rain Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes der Gemeinden Aholfing, Perkam und Rain Die Verwaltungsgemeinschaft Rain (VG), vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden

Mehr

Abgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung)

Abgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung) Abgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung) vom 04.03.1993 in der Fassung vom 16.11.2015 Aufgrund der 10, 58 und 111 Abs.

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Hohendodeleben

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Hohendodeleben Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Hohendodeleben Auf Grund 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt vom 03.10.1999 (GVBl. LSA 1993 S. 568) in der derzeit

Mehr

Behandlung im Stadtvorstand gem. 58 (3) S. 2 i. V. m. 47 (1) S. 2 Nr. 1 GemO am

Behandlung im Stadtvorstand gem. 58 (3) S. 2 i. V. m. 47 (1) S. 2 Nr. 1 GemO am Beschlussvorlage Drucksache Nr. öffentlich 1157/2012 Amt/Aktenzeichen Datum TOP Entsorgungsbetrieb/70 10 21 06.11.2012 Behandlung im Stadtvorstand gem. 58 (3) S. 2 i. V. m. 47 (1) S. 2 Nr. 1 GemO am 20.11.2012

Mehr

RÄUM- UND STREUPLAN der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab

RÄUM- UND STREUPLAN der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab RÄUM- UND STREUPLAN der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab 1 Allgemeines 1.1 Die Stadt ist verpflichtet, die im Winter durch Schneefall und Glätte auftretenden Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen, Gehwegen und

Mehr

Hauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H

Hauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H Hauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H I. Form der Gemeindeverfassung... 2 1 Gemeinderatsverfassung... 2 II. Gemeinderat... 2 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten... 2 3 Zusammensetzung...

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen Vom 26. Oktober 2011

Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen Vom 26. Oktober 2011 Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz III B 13 Tel.: 925-2446 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorlage - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz

Mehr

Verkehrssicherungspflicht Die Umlage der Kosten. Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln

Verkehrssicherungspflicht Die Umlage der Kosten. Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln Die Umlage der Kosten Volker J. Ziaja Rechtsanwalt Grundmann Immobilienanwälte Berlin/Köln www.e-b-z.de 2015 Prof. Dr. Volker Eichener Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? In 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB

Mehr

Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ilsede

Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ilsede 1 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ilsede Auf Grund der 6 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i. d. F. vom 17.12.2010 (Nieders. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2

Mehr

20. Jahrgang 14. Juni 2016 Nr. 23 INHALTSVERZEICHNIS. Stadt Burg

20. Jahrgang 14. Juni 2016 Nr. 23 INHALTSVERZEICHNIS. Stadt Burg Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich: Der Bürgermeister der Stadt Burg, Tel. 03921/921-0, Zusammenstellung: Büro des Bürgermeisters / Ratsverwaltung der Stadtverwaltung Burg, Tel.: 03921/921-670.

Mehr

Konzept Winterdienst in der Stadt Erfurt für die Jahre 2015 bis 2017 Drucksache 1114/14

Konzept Winterdienst in der Stadt Erfurt für die Jahre 2015 bis 2017 Drucksache 1114/14 Konzept Winterdienst in der Stadt Erfurt für die Jahre 2015 bis 2017 Drucksache 1114/14 Stadtverwaltung Erfurt Tiefbau- und Verkehrsamt 13.04.2015 Konzept Winterdienst in der Stadt Erfurt für die Jahre

Mehr

Stadt Dessau-Roßlau. 17. November November Dezember /15 S Juli 2014

Stadt Dessau-Roßlau. 17. November November Dezember /15 S Juli 2014 Stadt Dessau-Roßlau Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Stadtrates, der Ortschaftsräte und der ehrenamtlich Tätigen der Stadt Dessau- Roßlau (Entschädigungssatzung) Unterzeichnung durch OB

Mehr

Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende -

Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses Öffentliche Einladung der Stadt Gütersloh Gütersloh, den 29.05.2013 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Haldensleben (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Haldensleben (Straßenreinigungsgebührensatzung) Stadt Haldensleben Die Bürgermeisterin Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Haldensleben (Straßenreinigungsgebührensatzung) Aufgrund der 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012

Mehr

RÄUM- und STREUPLAN. der Gemeinde Pfaffenhofen Landkreis Heilbronn

RÄUM- und STREUPLAN. der Gemeinde Pfaffenhofen Landkreis Heilbronn RÄUM- und STREUPLAN der Gemeinde Pfaffenhofen Landkreis Heilbronn 1. Allgemeines Nach 43 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg obliegt es den Gemeinden als öffentlichrechtliche Pflicht, im Rahmen des

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben Aufgrund der 5, 8 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. 06. 2014

Mehr

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld vom 20.08.2010 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012, gültig ab 10.03.2012 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Lesefassung Satzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Magdeburg - Straßenreinigungsgebührensatzung -

Lesefassung Satzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Magdeburg - Straßenreinigungsgebührensatzung - Lesefassung Satzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Magdeburg - Straßenreinigungsgebührensatzung - In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2011 (Amtsblatt

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

0339/07-TO Organ Sitzungstermin Datum

0339/07-TO Organ Sitzungstermin Datum HANSESTADT ROSTOCK BÜRGERSCHAFT Einladung Nummer 0339/07-TO Organ Sitzungstermin Datum Hauptausschuss 12.06.2007 17:00 02.06.2007 Sitzungsort Genehmigungsvermerk Beratungsraum II / Rathaus, Neuer Markt

Mehr

Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum:

Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum: Stadt Schwentinental Die Bürgermeisterin Beratungsart: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum: 07.03.2013 Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss Sitzungstag 1

Mehr

Winterdienstgebühren. in GroßEllershausen, Hetjershausen und Knutbühren. Vortrag Winterdienstgebühren am

Winterdienstgebühren. in GroßEllershausen, Hetjershausen und Knutbühren. Vortrag Winterdienstgebühren am Winterdienstgebühren in GroßEllershausen, Hetjershausen und Knutbühren Vortrag Winterdienstgebühren am 15.02.2013 1 VG Göttingen, Urteil vom 17.04.2012 3 A 389/10: Die einheitliche Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

Mehr

Oberbürgermeister

Oberbürgermeister Oberbürgermeister 24.10.2016 An die Mitglieder des Stadtrates Ergänzung zur BV-StRQ/059/16 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017; 1. Änderungsliste zum Stellenplan 2017 Gegenüber

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Gleina

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Gleina Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Gleina Auf der Grundlage von 8 und 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S.

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadthof Bitterfeld-Wolfen

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadthof Bitterfeld-Wolfen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadthof Bitterfeld-Wolfen Auf der Grundlage des 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 i.v.m 4 des Gesetzes über die

Mehr

Information zur Einführung von Straßenreinigungsgebühren

Information zur Einführung von Straßenreinigungsgebühren Information zur Einführung von Straßenreinigungsgebühren Warum sollen überhaupt Straßenreinigungsgebühren eingeführt werden? In vielen anderen Städten und Gemeinden ist die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Möser (Straßenreinigungssatzung)

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Möser (Straßenreinigungssatzung) Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Möser (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 03.10.1993 (GVBl.

Mehr

Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0070/ HF/04 1

Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0070/ HF/04 1 0070/2008 23.HF/04 1 zuständig AB 21 - Kämmerei Datum 18.03.2008 Bearbeiter/in Herr Erwin Jäger Status öffentlich Sichtvermerk Fachbereich/ Abteilung Dezernent Kämmerer Beratungsfolge Termin TOP Haupt-

Mehr

Landkreis Leipzig. Beschluss 2009/047. weitergereicht an: am: Gremium: Kreistag. Beschluss-Nr.: 2009/047. Aktenzeichen: Vorlage-Nr.

Landkreis Leipzig. Beschluss 2009/047. weitergereicht an: am: Gremium: Kreistag. Beschluss-Nr.: 2009/047. Aktenzeichen: Vorlage-Nr. Landkreis Leipzig Beschluss 2009/047 weitergereicht an: am: Gremium: Kreistag Sitzung: 5. Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschluss-Nr.: 2009/047 Aktenzeichen: Vorlage-Nr.: 2009/047/3 Datum:

Mehr

Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013

Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Der Oberbürgermeister IV/51-514-RAA-De Dezernat/Fachbereich/AZ 03.04.13 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Integrationsrat 16.04.2013 Beratung öffentlich

Mehr

Gemeinderat öffentlich Entscheidung. ja, siehe II.

Gemeinderat öffentlich Entscheidung. ja, siehe II. TOP 6 Drucksache Nr.: 2013-073 Sitzung: GR 18.03.2013 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 2.20 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Beschluss-Nr.: VII-0289/2012 Anzahl der Ausfertigungen: 14

Beschluss-Nr.: VII-0289/2012 Anzahl der Ausfertigungen: 14 Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Stadtentwicklung B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Benennungsabsicht für einen Privatweg

Mehr

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG Präambel Geschäftsleitung und Betriebsrat wollen das Arbeitszeitmodell NEZE im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

VORBEMERKUNGEN. zum Haushalt der Stadt Bamberg. für das Haushaltsjahr 2016

VORBEMERKUNGEN. zum Haushalt der Stadt Bamberg. für das Haushaltsjahr 2016 71 VORBEMERKUNGEN zum Haushalt der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2016 72 73 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung, der Bezirksordnung und anderer

Mehr

Einsatzplan. für Räum- und Streuarbeiten auf Straßen und Gehbahnen. Stand: August 2015

Einsatzplan. für Räum- und Streuarbeiten auf Straßen und Gehbahnen. Stand: August 2015 Einsatzplan für Räum- und Streuarbeiten auf Straßen und Gehbahnen Stand: August 2015 D02-014.05-V2 WD Einsatzplan für Räum-und Streuarbeiten Seite 1 von 9 Der Winterdienst-Einsatzplan gliedert sich wie

Mehr

Der Winterdienst kommt sind Sie bereit? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Winterdienst-Pflichten der Bürgerinnen und Bürger

Der Winterdienst kommt sind Sie bereit? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Winterdienst-Pflichten der Bürgerinnen und Bürger Der Winterdienst kommt sind Sie bereit? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Winterdienst-Pflichten der Bürgerinnen und Bürger Wozu diese Broschüre? Die Winterdienst-Pflichten innerhalb der Stadt

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Querfurt Abwasserbetrieb

Betriebssatzung der Stadt Querfurt Abwasserbetrieb Betriebssatzung der Stadt Querfurt Abwasserbetrieb Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVB1. LSA S. 568), zuletzt geändert Artikel 2 des Gesetzes

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. des Amtes Landschaft Sylt, Kreis Nordfriesland

H A U P T S A T Z U N G. des Amtes Landschaft Sylt, Kreis Nordfriesland H A U P T S A T Z U N G des Amtes Landschaft Sylt, Kreis Nordfriesland Aufgrund des 24 a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. April 1990 (GVOBl. Schl.-H. Seite

Mehr

Amtsblatt Stadt Halberstadt

Amtsblatt Stadt Halberstadt Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den 14.02.2011 Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger

Mehr

Beschlussvorlage. Betrifft: Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg

Beschlussvorlage. Betrifft: Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg Beschlussvorlage Betrifft: Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften beschließt die Mittelbereitstellung

Mehr

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet der Gemeinde Benndorf (Straßenreinigungssatzung) Der Gemeinderat Benndorf hat am 18.12.2000 auf Grund der 6, 8 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung

Mehr

Empfehlungen der Personalabteilung des Bischöflichen Stiftungsschulamtes. zur Rufbereitschaft der Schulhausmeister beim Winterdienst

Empfehlungen der Personalabteilung des Bischöflichen Stiftungsschulamtes. zur Rufbereitschaft der Schulhausmeister beim Winterdienst Bischöfliches Stiftungsschulamt Stand: 26. Oktober 2016 Abt. I - Personalwesen Empfehlungen der Personalabteilung des Bischöflichen Stiftungsschulamtes zur Rufbereitschaft der Schulhausmeister beim Winterdienst

Mehr

Satzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung. Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

Satzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung. Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Satzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen Leo - Schmitt sche - Stiftung. (2) Sie ist eine nicht-rechtsfähige Stiftung und wird als

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) Stadt Zschopau S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

S t a d t B u r g - B e s c h l u s s v o r l a g e. Befürwortung/Beschlussfassung Beratungsfolge Sitzungstermin ja nein Enthaltung

S t a d t B u r g - B e s c h l u s s v o r l a g e. Befürwortung/Beschlussfassung Beratungsfolge Sitzungstermin ja nein Enthaltung S t a d t B u r g - B e s c h l u s s v o r l a g e Amt/Geschäftszeichen öffentlich Rechts- und Ordnungsamt 30 10 nicht öffentlich Beschluss-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 2010/146 Befürwortung/Beschlussfassung

Mehr