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1 Stadt Quedlinburg Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV-StRQ/073/14 öffentlich Reduzierung des maschinellen Winterdienstes Erstellungsdatum: Beratungsfolge: Datum der Sitzung Gremium Ortschaftsrat Gernrode Vorberatung Ortschaftsrat Bad Suderode Vorberatung Bau-, Stadtentwicklungs- und Sanierungsausschuss Quedlinburg Vorberatung Stadtrat der Stadt Quedlinburg Entscheidung Beschluss: Der Stadtrat beschließt die konsequente Reduzierung des Winterdienstes auf den Fahrbahnen im Gebiet der Kernstadt von Quedlinburg und den Ortsteilen auf die in den neuen Tourenplänen festgelegten Straßen und Straßenabschnitte. Erarbeitet durch: Frau Kerstin Held gez. i. V. Lilienthal Erforderliche Mitzeichnungen: 4.3 Bauhof gez. i. V. Lilienthal Verantwortlicher Fachbereich: 4 Bauen gez. Th. Malnati Oberbürgermeister Dr. Brecht gez. Brecht f
2 2 Sachverhalt: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Kommune als Straßenbaulastträger verpflichtet, die Aufgaben der Räum- und Streupflicht im Winter wahrzunehmen. Gesetzliche Grundlage ist das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt 10 Abs.2, 43, 47, welches die Verantwortlichkeit für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze regelt. Grundsätzlich sind bei der Durchführung des Winterdienstes Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben zu trennen. Pflichtaufgabe ist der Winterdienst auf Gehwegen, Bushaltestellen, Brücken und Fußgängerüberwegen. Im Rahmen der Straßenreinigungssatzung kann die Kommune diese Aufgabe auf die Anlieger übertragen. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Quedlinburg sieht diese Übertragung für die Gehwege vor. Der Bauhof führt den Winterdienst auf anliegerfreien Gehwegen, Brücken, Überwegen und auf räumlich von Gehwegen getrennten Bushaltestellen durch. Eine Reduzierung des Winterdienstes für die Gehwege ist nur im geringen Umfang möglich, da die fußläufige Erreichbarkeit innerhalb der geschlossenen Ortschaft gewährleistet werden muss. Wesentliche Einsparungen sind hier nicht zu erreichen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der ständigen Rechtsprechung des BGH (VersR 1991, S.665) besteht keine Pflicht zur flächendeckenden Räumung im Winterdienst für den Fahrzeugverkehr. Die Fahrbahnen sind verpflichtend nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu räumen und zu streuen, wobei beide Merkmale verkehrswichtig und gefährlich hierbei erfüllt sein müssen. Diese Kriterien treffen generell nur auf wenige Straßen, z.b. Autobahnen und Fernverkehrsstraßen, zu. Die Abschnitte der Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet werden durch die Straßenmeisterei geräumt und gestreut. Für Straßen, die als Gemeindestraßen in die Verantwortung der Stadt Quedlinburg fallen, treffen diese Merkmale nur auf 19 Straßen zu. (Anlage 1) Bisher wurde der Winterdienst in der Kernstadt auf 148 von 255 Straßen bzw. Straßenabschnitten durchgeführt. Hierbei handelt es sich auch um Straßen, in denen auf der Fahrbahn keine Straßenreinigung durch die Stadt erfolgt und die damit im Rahmen der Straßenreinigungsgebührensatzung nicht veranschlagt werden. In den Ortsteilen Gernrode und Bad Suderode erfolgte der Winterdienst auf den Fahrbahnen durch den Bauhof auf 80 von 130 Straßen. Damit bietet die Stadt den Service Winterdienst auf Fahrbahnen bisher sehr umfangreich und weit über die gesetzliche Verpflichtung hinaus an. Eine haftungsrechtliche Notwendigkeit oder Verpflichtung ergibt sich dadurch nicht. Eine Umlage der Kosten des Winterdienstes auf den Bürger, analog der Straßenreinigungsgebühr, ist entsprechend des Straßengesetzes LSA nicht möglich. Die Stadt trägt alle Kosten für den Winterdienst auf den Fahrbahnen. Im esdurchschnitt sind in der Kernstadt Kosten von ca ,00 für den Winterdienst auf Fahrbahnen entstanden. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass die Witterung sehr stark schwankt und auch in warmen en Material und Technik für einen Wintereinsatz vorgehalten werden muss. Bei einer möglichen Reduzierung könnte auf Grundlage der letzten esdurchschnitte, mit einer Einsparung von ca ,00 für die Kernstadt gerechnet werden. Für die Ortsteile liegt auf Grund der Unterbrechung in der Dokumentation im 2013 kein ausreichendes Datenmaterial vor. Eine mögliche Einsparung von 20 bis 25 % der Kosten ist in jedem Falle realistisch. Diese Einsparung kann jedoch nur dann erzielt werden, wenn neben der Reduzierung des Einsatzes von Streugut auch eine komplette maschinelle Tour und damit die komplette Technik und Mannstunden eingespart werden können. Die Einsparung von Arbeitsstunden ergibt sich zum überwiegenden Teil aus nicht mehr zu leistenden Arbeitsstunden eines Mitarbeiters außerhalb der regulären Arbeitszeit, in den frühen Morgenstunden, am späten Nachmittag und an den Wochenenden. Diese sind bisher zusätzlich zu bezahlen oder durch Freizeit auszugleichen. Nur ein geringer Stundenanteil stünde während der regulären Arbeitszeit zusätzlich zur Verfügung und würde für die Beschleunigung der Handräumung im Stadtgebiet genutzt werden.
3 3 Die Einsparung bei Material und Technik ergibt sich aus dem Verzicht auf die Beschaffung eines Räumfahrzeuges, welches bereits für die Wintersaison 2014/2015 benötigt werden würde, auf den Verzicht der Beschaffung von Streutechnik für die Ortsteile und die Einsparung bei Kraftstoff, Streusalz und Splitt. Durch die vorgeschlagenen Einsparungen beim Winterdienst auf den Fahrbahnen gewinnt der Bauhof zusätzlich Kapazität, um zeitiger und nachhaltiger auf den anliegerfreien Gehwegen, Brücken, Überwegen und räumlich getrennten Bushaltestellen zu räumen und zu streuen. In der Anlage 2 sind alle Straßen aufgelistet, die in der Kernstadt im Rahmen der Konsolidierung aus den Tourenplänen des Winterdienstes gestrichen werden könnten. In der Anlage 3 sind analog die Straßen in den Ortsteilen aufgelistet, die aus den Tourenplänen gestrichen werden könnten. In den Anlagen 4 und 5 erhalten Sie die neu erarbeiteten fiktiven Tourenpläne für den Winterdienst auf den Fahrbahnen für die Kernstadt und die Ortsteile Gernrode und Bad Suderode. Die bisherigen Winterdienstpläne ohne einen Verzicht auf Reduzierung sind in den Anlagen 6 für die Kernstadt und Anlage 7 der Ortsteile ersichtlich. Zusätzlich sind in den Anlagen 8, 9 und 10 die Straßenverzeichnisse von Quedlinburg, Gernrode und Bad Suderode beigefügt. Es wird durch den reduzierten Winterdienst auf den Fahrbahnen Einschränkungen im Komfort für die Bürger und Touristen geben. Es wurde aber darauf geachtet, dass Sammelstraßen und wichtige Zufahrten zu den Ortskernen weiterhin mit Winterdienst auf den Fahrbahnen versorgt werden. Zur ausführlichen Information der Bürger sollen nach einer Beschlussfassung die neuen Tourenpläne im Amtsblatt bekanntgegeben werden, damit sich die Anlieger der Straßen, in welchen die Fahrbahn nicht mehr geräumt und gestreut wird, auf die neue Situation einstellen und eigene Vorsorge treffen können. Zu dieser Vorsorge gehören auch die Bevorratung mit eigenem Streugut und die rechtzeitige Bestellung von Heizmaterial, um eine Lieferung bei möglicherweise widrigen Wetterumständen zu vermeiden. Wichtig ist auch, sich über die Sammelplätze der enwi zu informieren, an welchen die Mülltonnen zur Abholung bereitgestellt werden, wenn keine Abholung am Grundstück möglich ist. Eine Anforderung von Winterdienst auf der Fahrbahn außerhalb der festgelegten Tourenpläne kann nicht erfolgen, da mit der Reduzierung auch auf die Anschaffung eines Winterdienstfahrzeuges im 2014 in Höhe von verzichtet wird und damit zur Haushaltskonsolidierung beigetragen wird. Dieses Fahrzeug wär dann notwendig, um eine weitere Tour zeitnah abzudecken. Auch in den Ortsteilen ist eine dringende Beschaffung von Winterdienstanbautechnik bei einer Aufrechterhaltung des Winterdienstes in vollen Umfang nötig, da die jetzt vorhandene Anbautechnik verschlissen ist. Eine Entscheidung zur Reduzierung ist somit für die Winterdienstsaison 2014/15 unwiderruflich und muss damit von Verwaltung und Rat auch politisch getragen werden. Die Gesamteinsparungen im Winterdienst sind Teil der Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt.
4 4 Finanzielle Auswirkungen Veranschlagung im laufenden Haushaltsjahr Nein Nein Pflichtaufgaben freiwillige Aufgaben Ergebnisplan BUst Finanzplan BUst Gesamtkosten der Maßnahmen (Anschaffungs-/ Herstellungskosten) Verpflichtungsermächtigungen Nein Jährliche Folgekosten/ Folgelasten keine Gesamtfinanzierung Eigenanteil Folgejahre Gesamtfinanzierung Erträge/Einzahlungen (Zuschüsse, Beiträge etc.)
5 5 Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Aufstellung aller Straßen bei denen das Merkmal verkehrswichtig und gefährlich zutrifft (19 Straßen) Kein Winterdienst auf folgenden Straßen der Stadt Quedlinburg ab der Winterdienstperiode Kein Winterdienst auf folgenden Straßen der Ortsteile Gernrode und Bad Suderode ab der Winterdienstperiode Tourenpläne des Winterdienstes für die Winterdienstperioden der Stadt Quedlinburg ab Tourenpläne des Winterdienstes für die Winterdienstperioden der Ortsteile Gernrode und Bad Suderode ab Anlage 6 Winterdienstpläne der Stadt Quedlinburg ohne Reduzierung Winterdienstperioden bis Anlage 7 Winterdienstpläne der Ortschaften Gernrode und Bad Suderode ohne Reduzierung Winterdienstperioden bis Anlage 8-10 Straßenkataster Quedlinburg, Gernrode und Bad Suderode
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