Beschlussvorlage. Betrifft: Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg

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1 Beschlussvorlage Betrifft: Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften beschließt die Mittelbereitstellung für die Baureifmachung der Gewerbegrundstücke am Tichauer Weg durch das Wirtschaftsförderungsamt Abteilung Liegenschaften. Sachdarstellung: Die neue Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Tichauer Weg musste wegen der notwendigen Anbindung des Kanalsystems an das Höhenniveau des vorhandenen Teils des Tichauer Weges in einer Hochlage von ca. 1,20 bis 1,30 Meter errichtet werden mit der Folge, dass sich die Gewerbegrundstücke in einer entsprechenden Tieflage befinden. Um die Gewerbeflächen ordnungsgemäß erschließen und entwässern zu können, ist es notwendig, eine bis an das Straßenniveau angepasste Auffüllung der Gewerbeflächen mit Bodenaushub vorzunehmen. Im Jahre 2011 wurde in einem ersten Abschnitt eine Fläche von ca m² mit Bodenaushub aufgefüllt und in den rückwärtigen Grenzbereichen durch bereits vorhandene Betonwinkelelemente abgestützt (siehe NÖ-Vorlage 62/57/2011). Anschließend konnten die aufgefüllten Gewerbegrundstücke vermarktet werden. Aufgrund der großen Nachfrage nach Gewerbegrundstücken soll nunmehr der zweite Abschnitt mit einer Grundstücksfläche von ca m² mit Bodenaushub aufgefüllt werden. Zur dauerhaften Standsicherheit war zunächst vorgesehen, dass der aufgefüllte Boden ebenfalls mit Betonwinkelelementen auf der rückwärtigen Grundstücksgrenze abgestützt wird. Es bestünde zwar die Möglichkeit, dass der Ausgleich des Höhenunterschiedes durch Auffüllung mit geeignetem Boden und Absicherung mittels einer Böschung erfolgt. Von dieser Variante wurde jedoch Abstand genommen, da sie im Vergleich zur Absicherung durch Betonwinkelelemente kostenintensiver und zeitaufwändiger wäre. Die Errichtung einer grenzständigen Winkelstützwand samt Auffüllung des Geländes löst nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW) Abstandflächen aus, die sich auch auf den Grundstücken der angrenzenden Eigentümer befinden würden. Sofern die Abstandflächen nicht auf dem eigenen Grundstück liegen, bestehen gegen die Zulassung der für eine Heilung eines Abstandflächenverstoßes erforderlichen Abweichungen im Sinne der BauO NRW keine Bedenken unter der Maßgabe, dass die Zustimmung aller betroffenen Angrenzer vorgelegt wird. Die Stadt Düsseldorf hatte sich daher in den letzten Monaten intensiv bemüht, von den betroffenen Eigentümern ein sogenanntes Nachbareinverständnis zu erhalten. Diese Bemühungen führten zu dem Ergebnis, dass lediglich ein Grundstücksnachbar sein Einverständnis erteilt hat. Die weiteren Grundstücksnachbarn haben ihre Seite 1 von 6

2 Zustimmung, auf die im Übrigen kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch besteht, nicht abgegeben. Daher sollen die zur Absicherung des aufgefüllten Bodens notwendigen Betonwinkelelemente nunmehr lediglich teilweise auf der Grundstücksgrenze und ansonsten auf den Baugrundstücken selbst unter Einhaltung der notwendigen Abstandflächen von 3 Metern errichtet werden. Für die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke hat dies keine negativen Folgen, da auf den Baugrundstücken im rückwärtigen Bereich ohnehin ein fünf bis acht Meter breiter Pflanzstreifen planungsrechtlich festgesetzt ist. Für den künftigen Höhenunterschied innerhalb des Pflanzstreifens wird im Zuge der Baureifmachung eine Absturzsicherung in Form eines Zaunes vorgesehen sowie die Erreichbarkeit des tiefer liegenden Bereichs durch eine Treppe sichergestellt. Für die vorgesehenen Arbeiten zur Baureifmachung fallen voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von ,00 EUR (Ingenieurleistungen, Rodungsarbeiten, Errichtung der Winkelstützmauern, Bodenauffüllung, Sonstiges) an. Es ist vorgesehen, dass die Rodungsarbeiten noch im Jahre 2015 beginnen und diese sowie die übrigen Arbeiten zur Baureifmachung im Jahre 2016 fortgesetzt und abgeschlossen werden. Aufgrund der großen Nachfrage nach Gewerbegrundstücken wird davon ausgegangen, dass der 2. Abschnitt des Gewerbegebietes am Tichauer Weg in einer Größe von ca m² nach erfolgter Baureifmachung erfolgreich vermarktet werden kann. Sollte sich diese Einschätzung bestätigen, kann mit einer Gesamtkaufpreiseinnahme in Höhe von rd. 3 Mio. EUR gerechnet werden. Die für die Baureifmachung im Haushaltsjahr 2016 benötigten Mittel in Höhe von insgesamt ,00 EUR werden zusätzlich zum bereits geplanten Ansatz bereitgestellt. Für 2016 ist ein Ansatz in Höhe von EUR geplant, hieraus müssen jedoch sämtliche, in der Verwaltung der Abteilung 80/62/7 stehende Grundstücke unterhalten werden. Sollten die Mittel nicht bereitgestellt werden, ist die angestrebte, zeitnahe Baureifmachung nicht möglich. Auftragssachkonto: PSP-Element: Immobilienhandel Buchungskreis: 1000 Kostenart: Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen Profitcenter: Kostenstelle: E Seite 2 von 6

3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften /-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: x beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Lageplan 2 Lageplan fiskalisch 3 Luftbild Alternative: keine Amt / Institut: Wirtschaftsförderungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Geisel Seite 3 von 6

4 Anlage 1 Seite 4 von 6

5 Anlage 2 Seite 5 von 6

6 Anlage 3 Seite 6 von 6

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