Antrag Antrag der Ratsgruppe Tierschutzpartei / FREIE WÄHLER zur Rettung eines satzungsgeschützen Baumes
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- Marcus Althaus
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1 X öffentlich nicht öffentlich An Ratsherr Rüdiger Gutt Bürgermitglied Willi Karl Schulte-Firnenburg Düsseldorf, den Antrag Antrag der Ratsgruppe Tierschutzpartei / FREIE WÄHLER zur Rettung eines satzungsgeschützen Baumes Sachdarstellung:Rettung eines satzungsgeschützten Baumes im Innenhof der Suitbertusstr. 88/90a-c Sehr geehrter Herr Gutt, im Namen der Ratsgruppe bitte ich Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am zu setzen und zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Ausnahmetatbestand, der zu der Erteilung der Fällgenehmigung geführt hat, nach wie vor zwangsläufig Bestand haben muss. Dazu ist die unten aktuell erläuterte Sachdarstellung jeweils neu zu prüfen und zu bewerten. Ziel ist es, möglichst einen Lösungsvorschlag für die Rettung des Baumes zu erarbeiten und zu finden. Dem Ausschuss ist darüber in einer der nächsten Sitzungen zu berichten. Sachdarstellung: Es betrifft einen schützenswerten Ahornbaum im Innenhof der Suitbertusstr. 88/90 a-c. Dieser Baum ist dem Gartenamt innerhalb der Verwaltung, auf Grund eines inzwischen ca. einem Jahr andauernden Streites, bekannt. Der Baum hat gem. Angabe der Verwaltung aktuell eine Größe von 15 Meter und einen Kronendurchmesser von 13 Meter. Seite 1 von 5
2 Der Ahornbaum dient hier nicht nur als grüne Oase und Sauerstoffspender, wofür er von den Anwohnern äußerst geschätzt wird, sondern zusätzlich als Nahrungsquelle und Lebensraum vieler heimischer Tierarten. Seine Eigenschaften zur positiven Entwicklung des Nahklimas sind zudem unbestritten und nicht zu unterschätzen. Im April 2014 sollte dieser kerngesunde Baum gefällt werden. Eine entsprechende, jedoch umstrittene, Baumfällgenehmigung lag zu der Zeit vor. Die Fällung konnte nur wegen der gerade stattfindenden Rast- und Brutzeit nicht durchgeführt werden und ist somit nur aufgeschoben. Die Baumfällgenehmigung basiert nach fester Überzeugung der Anwohner und der Tierschutzpartei auf nicht zutreffende Annahmen. Dazu später im Einzelnen noch mehr. In der Folge kam es zu heftigen Protesten der Anwohner. Ironischerweise ist der Feld-Ahorn im Oktober letzten Jahres durch die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und der Präsidentin der Baum des Jahres Stiftung, Dr. Silvius Wodarz, zum Baum des Jahres 2015 erkoren worden. Mit der Begründung, dass dieser Ahornbaum gerade wegen seiner speziellen Eigenschaften in der Stadt seine Stärken voll ausspielt und als besonders wertvoll und schützenswert gilt. Die Verwaltung, vertreten durch Oberbürgermeister Geisel, rechtfertigte die erteilte Baumfällgenehmigung zuletzt per Mail am in mehreren Punkten wie folgt: 1. Rechtfertigung/Annahme der Verwaltung: Als Begründung (Anm.: Für die Erteilung der Fällgenehmigung) wurde die Beschädigung der Garage angegeben. Diese Aussage kann nicht bestätigt werden. Es befindet sich tatsächlich ein Riss an der Seitenwand der Garage. Hierbei handelt es sich jedoch eindeutig um einen Putzriss. Der asphaltierte Boden vor dieser Seitenwand sowie die Rückwand der Garage sind ohne Wurzelschäden. Auf diesen Umstand ist die Verwaltung bisher nicht eingegangen. Im Rahmen einer Besichtigung vor Ort konnte nicht geklärt werden, ob es zu Rissen unterhalb der Garage gekommen ist. Davon wurde jedoch bisher nichts berichtet, insofern ist auch nicht davon auszugehen, zumal gem. Anwohneraussage der Garageneigentümer bereit wäre, die weitere Entwicklung des Baumes abzuwarten. Seite 2 von 5
3 2. Rechtfertigung/Annahme der Verwaltung: Der Baum führt zu einer Verschattung in Wohnräumen. Diese Aussage ist irreführend. Unabhängig davon, dass die in Frage kommenden Wohnräume auf der Nordseite liegen, verursacht in einem Fall ein Seitenstamm eine Lichtbeeinträchtigung in einem Anbau. Deren Bewohner setzen sich aber ebenfalls für den Erhalt des Baumes ein. Dieser Umstand wäre außerdem durch eine Baumpflege leicht in den Griff zu bekommen. Auch darauf ist die Verwaltung bisher nicht eingegangen. 3. Rechtfertigung/Annahme der Verwaltung: Der Ahornbaum kann eine Höhe von 25 Metern und einen Kronendurchmesser von 20 Metern erreichen..es liegt von daher nahe, dass dieser Ahorn.dieses (Anm.: Die Garage) beschädigt. Die Größenangaben dürften in diesem Fall etwas übertrieben dargestellt sein. Der Baum ist bereits ca Jahre alt und hat den weitaus größten Teil seines Wachstums hinter sich. Ahornbäume wachsen überwiegend in jungen Jahren. Die bisher nicht durch den Baum aufgetretenen Schäden an der Garage sind auch in Zukunft nicht zwangsläufig zu erwarten. Dass der Garageneigentümers bereit ist, die weitere Entwicklung des Baumes abzuwarten, wurde bereits unter Punkt 1 erwähnt. Die Möglichkeiten einer professionellen Baumpflege sind dabei ebenfalls noch nicht berücksichtigt. 4. Rechtfertigung/Annahme der Verwaltung: meine Mitarbeiter im Gartenamt versuchen, durch Gespräche mit dem Garagenbesitzer und dem Baumeigentümer, einen zumindest temporären Erhalt des Baumes zu erreichen. Seite 3 von 5
4 Über den Verlauf und dem Ergebnis dieser Gespräche ist der Tierschutzpartei bisher nichts bekannt. In der letzten Antwort vom Oberbürgermeister Geisel vom , wurde auch nichts darüber berichtet. Somit ist dieser Hinweis unverbindlich und sagt erst einmal nur wenig aus. Gespräche im Sinne des Baumerhalts wären zudem nur dann zielführend, wenn die in den Punkten 1 5 aufgeführten Umstände dabei berücksichtigt würden. 5. Rechtfertigung/Annahme der Verwaltung: Die Fällgenehmigung als solche kann aber nicht.zurückgezogen werden, da der Ausnahmetatbestand, der satzungsgemäß zur Befreiung führt, unverändert bestehen bleibt. Diese Schlussfolgerung der Verwaltung beruht auf die o.a, dringend zu überprüfenden Annahmen. An dieser Stelle muss nochmals auf die besondere Bedeutung des Ahornbaumes für die Anwohner hingewiesen werden. Dieser Baum steigert subjektiv und objektiv die Lebensqualität vor Ort und stellt unbestritten eine Bereicherung für Mensch und Tier dar. Mit der Fällung des Baumes würde weitaus mehr zerstört werden, als anhand der Aktenlage erkennbar wäre. Dies ist allen Menschen in Düsseldorf bewusst, die nach dem Sturm Ela im letzten Jahr großzügig für die Pflanzung neuer Bäume gespendet haben. Mit freundlichen Grüßen Claudia Krüger Ratsfrau Willi Karl Schulte-Firnenburg Torsten Lemmer Geschäftsführer Seite 4 von 5
5 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ausschuss für öffentliche Einrichtungen /-¹ 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Seite 5 von 5
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