Die Bundesstadt Bonn verkauft. 1 Baugrundstück zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte

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1 Exposé Die Bundesstadt Bonn verkauft 1 Baugrundstück zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte in Bonn-Bad Godesberg, - Ortsteil Heiderhof - Auskunft erteilt Gabriele Krisch Stabsstelle Liegenschaftsmanagement im Baudezernat der Bundesstadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Bonn Tel: Fax: gabriele.krisch@bonn.de

2 Grundstücksangaben Lage: Bonn-Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof (Pappelweg, zwischen Haus Nr. 135a und 137) Größe: 335 qm Bauliche Ausnutzung: gemäß Bebauungsplan Nr in der Fassung der 1. Änderung vom : - Reines Wohngebiet (WR) - II-geschossige Bauweise (bis 9,5 m Tiefe), - I-geschossiger Anbau im rückwärtigen Bereich (bis 3,5 m Tiefe) - Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 - Geschossflächenzahl (GFZ) 0,7 - Flachdach Bebauungsplanausschnitt und textliche Festsetzungen siehe Anlagen Kaufpreis: sh. nachstehende Tabelle Flurstück Gemarkung Muffendorf, Flur 10 Nr Größe 335 qm Kaufpreis (erschließungsbeitragsfrei) ,00 EUR (= 290,00 EUR/qm) Sonstiges Doppelhaushälfte zum Flurstück Nr (Baulast); Leitungsrechte (Strom/Kanal/Fernwärme zugunsten der Versorgungsträger bzw. Anlieger) Zuzüglich zum Kaufpreis ist der Wert der Kanalbeitragsfreiheit mit 8,71 EUR/qm, insgesamt somit 2.917,85 EUR, auszugleichen.

3 Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr wurde zwischen den Hausgrundstücken Pappelweg Nr. 135 und Nr. 137 die Möglichkeit geschaffen, eine bisher als Spielplatz bzw. öffentliche Grünanlage genutzte Fläche einer baulichen Nutzung (Doppelhaus) zuzuführen. Bei dem hier angebotenen Grundstück Nr handelt es sich im Wesentlichen um den Bereich des ehemaligen Kinderspielplatzes. Entsprechend der planungsrechtlichen Ausweisung ist eine Bebauung mit einer Doppelhaushälfte mit zwei Vollgeschossen zulässig zur Gartenseite hin schließt sich eine eingeschossige Anbauzone an. Der Neubau ist nach Maßgabe der Bauordnungsbehörde auf das inzwischen errichtete Nachbargebäude (Pappelweg Nr. 135a) in Geschosszahl, Traufen-, Firsthöhe und Dachneigung abzustimmen (Grenzbauverpflichtungsbaulast). An der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstückstücks Nr verlaufen ein privater Abwasserkanal sowie Versorgungsleitungen für Strom und Fernwärme. Zur Sicherung des Kanals und vorhandener Leitungen wurde im Bebauungsplan ein Leitungsrecht zu Gunsten der Eigentümer der durch den Kanal erschlossenen Hausgrundstücke sowie der Versorgungsträger festgesetzt. Ein Abzweig der Fernwärmeleitung quert das Grundstück im rückwärtigen Gartenbereich. Den Verlauf der grundbuchlich gesicherten Leitung samt Schutzstreifen bitte ich dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Anschluss an das lokale Fernwärmenetz der Wohnbau Service Bonn GmbH (Heizwerk Heiderhof) ist verpflichtend. Sämtliche Flächen, die von Leitungstrassen betroffenen sind, dürfen nicht überbaut werden und sind von tiefwurzelnden Pflanzen freizuhalten. Bei der Kaufpreisfestsetzung für das Grundstück wurden die Belastungen durch die jeweiligen Leitungsrechte wertmindernd berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass Rückbau und Räumung des Grundstücks von den vorhandenen Aufbauten durch die vorausgegangene Nutzung als Spielplatz (u. a. Betonmauern und elemente, Spielgeräte), aber auch die Freimachung von Bewuchs wie Bäumen und Sträuchern ausschließlich Sache des Käufers ist. Es ist davon auszugehen, dass der Baumbestand im Zuge der Bebauung nicht erhalten werden kann. Sämtliche Bäume fallen unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn. Für die zu fällenden Bäume sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Ersatzpflanzungen oder eine Ausgleichszahlung entsprechend der Baumschutzsatzung vorzunehmen. Die vor dem Grundstück stehende Laterne wird auf Kosten der Stadt versetzt, damit der planungsrechtlich ausgewiesene Stellplatz (im Grenzabstand) ungehindert angefahren werden kann Der Käufer hat sich zur Bebauung des Grundstücks mit einem Energiesparhaus vom Typ KfW-Effizienzhaus 55 EnEV 2014 innerhalb von 2 Jahren und anschließender Eigennutzung (5 Jahre) zu verpflichten. Die Finanzierung des Bauvorhabens muss gewährleistet sein.

4 Auskünfte können telefonisch unter der Rufnummer bei Frau Gabriele Krisch oder - nach telefonischer Vereinbarung - persönlich im Stadthaus, Etage 5 C, Stabsstelle Liegenschaftsmanagement, Berliner Platz 2, Bonn erfragt werden. Interessenten richten ihre schriftliche Bewerbung unter Verwendung eines telefonisch anzufordernden bzw. im Internet ( hier unter Volltextsuche: Verkauf städtischer Grundstücke eingeben) abrufbaren Fragebogens an die Stabsstelle Liegenschaftsmanagement (VI-23) der Bundesstadt Bonn, Bonn. Anlagen - Auszug Stadtplan - Lageplan (Maßstab ca. 1 : 1.000) - Auszug Bebauungsplan Nr (Maßstab ca. 1:500) - Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr vom Lageplan (Maßstab ca. 1 : 500) mit Darstellung Fernwärmeleitung samt Schutzstreifen

5 Auszug Stadtplan Datum: Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn. Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers Maßstab : 1:5000

6 Auszug Lageplan Maßstab 1:1000 Datum: (Antrag-Nr.: ) BUNDESSTADT BONN - Kataster- und Vermessungsamt - Gemeinde Bonn Gemarkung Muffendorf, Flur 10 u.a. Flurstück 1090/- u.a. R m H m H m R m Dieser Auszug ist gesetztlich geschützt ( 5 VermKatG NRW). Vervielfältigungen, Umarbeitungen, Veröffentlichungen oder die Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung des Herausgebers, ausgenommen Vervielfältigungen und Umarbeitungen zur innerdienstlichen Verwendung bei Behörden oder zum eigenen Gebrauch. Gebäude mit besonderer Umringsstruktur( - - )sind in ihrer Lage nur ungefähr bekannt. Dieser Kartenauszug ist nicht amtlicher Nachweis des Liegenschaftskatasters.

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