Beschlussvorlage. Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die nachfolgenden Maßnahmen:

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1 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Umsetzung Maßnahmen der 4. Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Hier: Grundschulen und Schulen der Sekundarstufen I und II (SOM IV) Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die nachfolgenden Maßnahmen: a) Grundschulen Grundschulen Jahnstraße a) Verlagerung der Regenbogenschule, Gemeinschaftsgrundschule Jahnstraße 97, Düsseldorf, Schulnr , in einen zu errichtenden Neubau am Standort Kirchfeldstr , Düsseldorf, zum Schuljahr 2020/21. Die IPM soll mit dieser Maßnahme beauftragt werden. Mit der Verlagerung wird die Zügigkeit von einem auf drei Züge erhöht. Die Schule wird wie folgt umbenannt: Regenbogenschule Städtische Gemeinschaftsgrundschule Kirchfeldstraße Primarstufe Kirchfeldstraße Düsseldorf. b) St.-Peter-Schule, Katholische Grundschule Jahnstraße, Jahnstraße 97, Düsseldorf, Schulnr , Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug zu einer dreizügigen Grundschule ab Schuljahr 2020/21. Grundschule Glasmacherviertel a) Erwerb eines Grundstücks im südlichen Teil des Neubaugebietes Glasmacherviertel, Düsseldorf.. b) Errichtung einer Grundschule im Glasmacherviertel zum Schuljahr 2019/20 vorbehaltlich des Grundstückserwerbs. Die Zügigkeit der Schule wird nach 81 Abs. 1 i.v.m. 82 Abs. 2 SchulG NRW auf drei Züge festgelegt. Seite 1 von 8

2 Die Schule erhält folgenden Namen: Städtische Gemeinschaftsgrundschule Glasmacherviertel Primarstufe (Festlegung der Straße und der Hausnummer erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt) Düsseldorf. Carl-Sonnenschein Schule, Städt. Katholische Grundschule Gerresheimer Landstr. 89, Düsseldorf, Schulnr , Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug zu einer zweizügigen Grundschule ab Schuljahr 2018/19. Grundschule Schloss Benrath, Städt. Gemeinschaftsgrundschule Erich-Müller-Str. 31, Düsseldorf, Schulnr , Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug zu einer zweizügigen Grundschule ab Schuljahr 2019/20 vorbehaltlich der baulichen Machbarkeit. St.-Cäcilia-Schule, Städt. Katholische Grundschule Erich-Müller- Str. 31, Düsseldorf, Schulnr , Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug zu einer zweizügigen Grundschule ab Schuljahr 2019/20 vorbehaltlich der baulichen Machbarkeit. b) Schulen der Sekundarstufen I und II Heinzelmännchenweg, Flurstück 324, Flur 11, Gemarkung Flingern Errichtung eines Gymnasiums, sukzessive aufbauend beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum gemäß 81 Abs. 2 SchulG. Die Schule soll als Halbtagsschule geführt werden mit der Option, den Ganztag zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen. Die Zügigkeit der Schule wird nach 81 Abs. 1 i.v.m. 82 Abs. 6 SchulG in der Sekundarstufe I auf vier Züge festgelegt. Die Schule erhält folgenden Namen: Städtisches Gymnasium Heinzelmännchenweg Sekundarstufen I und II Heinzelmännchenweg (Festlegung der Hausnummer erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt) Düsseldorf Dumont-Lindemann-Schule, Städt. Gemeinschaftshauptschule Weberstr. 3, Düsseldorf, Schulnr , Abriss und Neubau des Schulgebäudes der Dependance am Standort Kirchfeldstr , Düsseldorf, in zwei Bau- Seite 2 von 8

3 abschnitten. Die IPM soll mit dieser Maßnahme beauftragt werden. Städt. Comenius-Gymnasium, Sekundarstufen I und II, Hansaallee 90, Düsseldorf, Schulnr , Erhöhung der Zügigkeit um einen Zug auf fünf Züge ab Schuljahr 2018/19, sobald die Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Pfaffenmühlenweg (nördlich Theodor-Fliedner-Gymnasium) a) Erwerb eines Grundstücks nördlich des Theodor-Fliedner- Gymnasiums, Düsseldorf. b) Errichtung einer Gesamtschule vorbehaltlich des Grundstückserwerbs, sukzessive aufbauend beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 zum gemäß 81 Abs. 2 SchulG. Die Schule soll als Ganztagsschule geführt werden. Die Zügigkeit der Schule wird nach 81 Abs. 1 i.v.m. 82 Abs. 7 SchulG NRW in der Sekundarstufe I auf vier Züge festgelegt. Die Schule erhält folgenden Namen: Städtische Gesamtschule Pfaffenmühlenweg Sekundarstufen I und II Pfaffenmühlenweg (Festlegung der Hausnummer erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt) Düsseldorf Städt. Gemeinschaftshauptschule Benrath, Melanchthonstr. 2, Düsseldorf, Schulnr , Abriss und Errichtung eines Neubaus für eine zweizügige Hauptschule 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, für die unter 1. genannten Schulstandorte die erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen (Ausnahme siehe 3.). 3. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die IPM, die erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse für die Maßnahmen am Schulstandort Kirchfeldstraße (betr. Regenbogenschule, Gemeinschaftsgrundschule Jahnstraße 97, und Dumont-Lindemann-Schule, Kirchfeldstr ) herbeizuführen. 4. Die Kämmerin wird ermächtigt, für notwendige Sofortmaßnahmen 2,5 Millionen Euro und für Planungsleistungen 5 Millionen Euro bereitzustellen. Seite 3 von 8

4 Sachdarstellung: Ausgangssituation Die Landeshauptstadt Düsseldorf verzeichnet seit Jahren steigende Einwohnerzahlen. Mit dem Anwachsen der Bevölkerung steigen auch die Anforderungen an die soziale Infrastruktur. Angesichts der sich erhöhenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler reicht das vorhandene Raumangebot in den Schulen nicht mehr aus, um dem zu erwartenden Bedarf an Schulplätzen gerecht zu werden. Der 4. Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan prognostiziert von 2014/15 bis 2020/21 eine Steigerung von rund Kindern bzw. Jugendlichen (davon etwa im Grundschulbereich und ca im Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen). Daher hat die Stadt Düsseldorf bereits drei Maßnahmenpakete (SOM I-III, s. ö. Vorlagen 40/ 18/ 2014, 40/ 23/2015, 40/ 53/2015 und 40/ 89/2015) auf den Weg gebracht, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Im Grundschulbereich wurde bislang die Schaffung von insgesamt 101 Unterrichtsräumen beschlossen, im Bereich der weiterführenden Schulen von insgesamt 208 Räumen. Die Maßnahme Erhöhung der Zügigkeit von fünf auf sechs Züge am Geschwister- Scholl-Gymnasium wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt. Somit müssen von den zuvor genannten 208 Unterrichtsräumen 8 Räume (= 1 Zug) subtrahiert werden. Danach fehlen - auch unter Berücksichtigung redaktioneller Anpassungen - an Grundschulen bis zum Schuljahr 2020/21 noch weitere 50 Unterrichtsräume zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Schulangebotes, an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen fehlen 141 Räume. Berücksichtigt werden muss, dass Zuwächse durch Neubaugebiete in der Bevölkerungsprognose nur teilweise enthalten sind. Auch konnten die Bedarfe für die schulische Versorgung von Flüchtlingen rechnerisch nicht konkret erfasst werden. Das vorliegende vierte Maßnahmenpaket sieht die Schaffung von 121 zusätzlichen Unterrichtsräumen vor. Dazu werden im Grundschulbereich durch Erweiterungen und Neubauten insgesamt 9 zusätzliche Züge geschaffen (= 45 Räume). Das Angebot im Bereich der Sekundarstufen I und II wird ebenfalls um 9 Züge (= 76 Unterrichtsräume) erweitert. Die baulichen Maßnahmen sind in einem nächsten Schritt unter Berücksichtigung von Fach- und Verwaltungsräumen sowie Ganztagsflächen und Sportübungseinheiten zu konkretisieren. Eine vollständige Bedarfsdeckung auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung ist mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht gegeben. Aus Sicht der Verwaltung sollte aber, auch wenn von weiter ansteigenden Einwohnerzahlen auszugehen ist, vor der Beschlussfassung weiterer Maßnahmen erst die Fortschreibung der Schüler- und Raumprognosen für den Zeitraum abgewartet werden. Mit Blick auf ein etwaiges weiteres Maßnahmenpaket bleibt auch das Ergebnis des Auftrags an die Verwaltung, die Nutzung von Bürogebäuden für schulische Zwecke zu prüfen, abzuwarten. Darstellung der Maßnahmen Seite 4 von 8

5 Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen vorgestellt. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der baulichen Umsetzung. Grundschulen am Standort Jahnstraße Verlagerung der Gemeinschaftsgrundschule Jahnstraße in einen Neubau zum Schuljahr 2020/21 und Erhöhung der Zügigkeit von einem auf drei Züge am Standort Kirchfeldstr Erhöhung der Zügigkeit der St.-Peter-Schule, Katholische Grundschule Jahnstraße, um einen Zug zu einer dreizügigen Grundschule. Die steigenden Schülerzahlen im Stadtbezirk 3 insbesondere aufgrund der geplanten Neubaugebiete (z.b. Baugebiet südwestlich Witzelstraße, nördlich Suitbertusstraße) führen zu einem Platzbedarf, der mit den vorhandenen Kapazitäten im Stadtbezirk nicht gedeckt werden kann. Neubau einer dreizügigen Grundschule am Standort Kirchfeldstr Die IPM soll mit dieser Maßnahme beauftragt werden, da sie bereits eine Brandschutzsanierung im Bestandsgebäude vornimmt und eine Studie für die Weiterentwicklung des Standortes erstellt hat (ö. Vorlage 40/16/2016). Grundschule Glasmacherviertel Errichtung einer dreizügigen Grundschule zum Schuljahr 2019/20. Das Neubaugebiet Glasmacherviertel löst einen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen aus, der nicht durch bestehende Einrichtungen gedeckt werden kann. Neubau eines dreizügigen Grundschulgebäudes inklusive Einfachsporthalle. Zuvor muss das Grundstück durch die Stadt Düsseldorf vom Investor Patrizia erworben werden. Eine positive Machbarkeitsstudie liegt vor. Carl-Sonnenschein Schule, Städt. Katholische Grundschule Gerresheimer Landstraße Erhöhung der Zügigkeit von einem auf zwei Züge sukzessive ab Schuljahr 2018/19. Geplante Neubaugebiete im Stadtteil Unterbach (ehem. Rewe-Gelände und westl. Breidenplatz) erfordert die Schaffung eines weiteren Zuges. Seite 5 von 8

6 Der jetzige OGS-Bau soll abgerissen und durch einen dreigeschossigen Baukörper ersetzt werden. Ein Teil der benachbarten Fläche auf dem Grundstück des ehem. Rewe-Geländes wird als Pausenhof mit eingeplant. Eine positive Machbarkeitsstudie liegt vor. Grundschule Schloss Benrath, Städt. Gemeinschaftsgrundschule Erich- Müller-Straße Erhöhung der Zügigkeit von einem auf zwei Züge sukzessive ab Schuljahr 2019/20. Das Neubaugebiet Paulsmühle löst einen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen aus, der die vorhandenen Kapazitäten übersteigt. Der zusätzliche Raumbedarf wird durch die Errichtung eines Erweiterungsbaus unter Inanspruchnahme des benachbarten Schulgrundstückes gedeckt. St.-Cäcilia-Schule, Städt. Katholische Grundschule Erich-Müller-Straße Erhöhung der Zügigkeit von einem auf zwei Züge sukzessive ab Schuljahr 2019/20. Das Neubaugebiet Paulsmühle löst einen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen aus, der die vorhandenen Kapazitäten übersteigt. Der zusätzliche Raumbedarf wird durch die Errichtung eines Erweiterungsbaus unter Inanspruchnahme des benachbarten Schulgrundstückes gedeckt. Heinzelmännchenweg Errichtung eines vierzügigen Gymnasiums zum Schuljahr 2020/21. Neubau eines vierzügigen Gymnasiums inklusive Dreifachsporthalle. Zuvor muss das Grundstück einer schulischen Nutzung zugeführt werden. Dependance der Dumont-Lindemann-Schule, Städt. Gemeinschaftshauptschule Weberstraße, Kirchfeldstraße Keine Abriss des sanierungsbedürftigen Schulgebäudes und Errichtung eines Neubaus in zwei Bauabschnitten. Die vorhandene Sporthalle bleibt bestehen. Seite 6 von 8

7 Parallel soll am Standort die Regenbogenschule untergebracht werden (s.o.). Die Bereiche für Haupt- und Grundschule sind klar voneinander zu trennen (Zugänge, Schulhöfe). Die IPM soll mit dieser Maßnahme beauftragt werden, da sie bereits eine Brandschutzsanierung im Bestandsgebäude vornimmt und eine Studie für die Weiterentwicklung des Standortes erstellt hat (ö. Vorlage 40/16/2016). Städt. Comenius-Gymnasium, Hansaallee Erhöhung der Zügigkeit von vier auf fünf Züge sukzessive ab Schuljahr 2018/19, sobald die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Der zusätzliche Raumbedarf, die bereits jetzt notwendigen Fachräume sowie die Erfüllung der räumlichen Anforderungen zum bereits bestehenden Ganztag werden durch die Errichtung von Erweiterungsbauten gedeckt. Pfaffenmühlenweg (nördlich Theodor-Fliedner-Gymnasium) Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule zum Schuljahr 2020/21. Neubau einer vierzügigen Gesamtschule inklusive Dreifachsporthalle. Zuvor ist eine Akquirierung des im Eigentum der Evangelischen Kirche Rheinland befindlichen Grundstückes erforderlich. Städt. Gemeinschaftshauptschule Benrath, Melanchthonstraße Keine Abriss des abgängigen Schulgebäudes und Neubau einer zweizügigen Hauptschule. Bei Überplanung des Grundstückes muss die erforderliche Erweiterung der Grundschulen Erich-Müller-Str. 31 berücksichtigt werden. Vor Beginn der Maßnahme ist für die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftshauptschule Benrath, die derzeit in einer Containeranlage unterrichtet werden, bis zur Fertigstellung des Neubaus eine Übergangslösung an einem anderen Standort zu schaffen. Seite 7 von 8

8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung /-¹ Bezirksvertretung /-¹ Bezirksvertretung /-¹ Bezirksvertretung /-¹ Bezirksvertretung /-¹ Bezirksvertretung /-¹ Schulausschuss /-¹ Bauausschuss /-¹ Rat ) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Alternative: keine Amt / Institut: Schulverwaltungsamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche Seite 8 von 8

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