Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion
|
|
- Waldemar Ackermann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Amt für Schule Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration / Inklusion Rechtslage - Grundsatz Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gem. AO-SF Förderorte ( 20 Abs. 1 SchulG / 1 Abs. 2 AO-SF): - Allgemeine Schule (Gemeinsamer Unterricht [GU], Integrative Lerngruppen [ILG]) - Förderschulen 1
2 Rechtslage - Entwicklung Errichtung eines inklusiven Schulsystems gemäß der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen 2009 auf Bundesebene in Kraft getreten Beschluss des Landtages NRW vom Kernaussagen: 1. Die allgemeine Schule ist der Regelförderort. 2. Eltern können weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen. Aufforderung an die Landesregierung zur Entwicklung eines Inklusionsplanes und zur Vorbereitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für inklusive Bildung Rechtslage - Entwicklung Wesentliche Aussagen des Gutachtens Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen von Prof. Klaus Klemm und Prof. Ulf Preuss-Lausitz (Juni 2011) (siehe auch Mitteilung für den Schul- und Sportausschuss vom ): - Allen Schülerinnen und Schülern im gemeinsam Unterricht der Grundschulen ist die Fortsetzung dieser Unterrichtsform in allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I zuzusichern - Zielperspektive 85% inklusiver Unterrichtung bis 2020 durch 100%-ige Inklusion der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung (LSE) sowie 50%-iger Inklusion der übrigen Förderschwerpunkte (Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation) - Keine Eingangsklassen an LSE-Förderschulen ab 2012/2013 2
3 Rechtslage - Entwicklung Per Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom wurden Verwaltungsvorschriften zur Inklusion ( 37 AO-SF) geändert und das Recht auf integrative Beschulung gestärkt. Danach sind die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben völkerrechtsfreundlich auszulegen und so zu gestalten, dass dem Wunsch der Eltern nach Möglichkeit entsprochen werden kann. Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( ) sowie CDU ( ) im Landtag: - Grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Beschulung in der allgemeinen Schule ab 2013/14 (beginnend mit Klasse 1 und 5) - Recht auf Verbleib in einer allgemeinen Schule bei nachträglicher Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ab 2013/14 - Förderschulen in Bielefeld städtisch Schule am Schlepperweg (vbs) Ravensberger Schule (LWL) Schule Am Möllerstift* (ggmbh) Mamre-Patmos-Schule (vbs) Sonnenhellwegschule Westkampschule (LWL) Albatrosschule (LWL) Opticus-Schule (LWL) nichtstädtisch Sekundarstufe I SQ ESE SQ ESE GE KME GE GE KME SG GH SH BL Primarstufe SQ ESE SQ ESE SQ ESE SQ ESE SQ ESE SQ ESE GE KME GE GE KME SG GH SH BL Comeniusschule Bonifatiusschule Tieplatzschule Hamfeldschule Ganztagsschule am Lönkert Leineweberschule Schule am Kupferhammer *) Werkstufe in der Schule Am Niedermühlenhof 3
4 Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration/Inklusion Förderschulen in Bielefeld Städt. Förderschulen Leineweberschule Nichtstädt. Förderschulen Sonnenhellwegschule Hamfeldschule Ravensberger Schule, Opticus-Schule Tieplatzschule Mamre-Patmos-Schule Ganztagsschule am Lönkert Schule Am Möllerstift Schule am Kupferhammer Bonifatiusschule Albatrosschule, Westkampschule Comeniusschule Schule am Schlepperweg Schulentwicklungsplanung Sekundarstufe I Integration/Inklusion Förderschulen, GU-Schulen und ILG in Bielefeld GS Dreekerheide Grundschulen mit GU Leineweberschule GU im Aufbau Sonnenhellwegschule 2 Martin-Niemöller-Gesamtschule Eichendorffschule Hamfeldschule Schulen mit ILG Sudbrackschule Ravensberger Schule, Opticus-Schule ILG im Aufbau Tieplatzschule Bültmannshofschule GS Am Homersen Bosseschule Volkeningschule Städt. Förderschulen Rußheideschule Nichtstädt. Förderschulen Martinschule Mamre-Patmos-Schule Fr-v-B-Schulen GY/RS 2 Ges. Stieghorst Ganztagsschule am Lönkert Schule Am Möllerstift Vogelruthschule Bonifatiusschule GS Ubbedissen Schule am Kupferhammer RS Senne 2 Bahnhofschule Albatrosschule, Westkampschule Astrid-Lindgren-Schule Comeniusschule Schule am Schlepperweg 4
5 Aktuelle Situation 2011/12 Primarstufe Grundschulen mit GU: 11 Davon im Aufbau: 6 Weitere GU-Schulen ab 2012/13: 1 Aufnahmekapazitäten ab 12/13: Gesamtkapazität ab 2015/16: 72 SuS (12 Eingangsklassen mit je 6 Kindern) 288 SuS (12 Schulen mit je 6 Kindern in 4 Jahrgängen) Aktuelle Situation 2011/12 Primarstufe Förderschwerpunkte der SuS im Gemeinsamen Unterricht 2011/12 Sehen (einschl. blind) 2% Körperl./motorische Entw.; 7% Hören (einschl. gehörlos); 1% Geistige Entwicklung; 6% Lernen; 33% ESE; 33% Sprache; 18% 5
6 Aktuelle Situation 2011/12 Sekundarstufe I Integrative Lerngruppen (ILG): 5 (an 4 Schulen) Davon im Aufbau: 2 Weitere ILG ab 2012/13: 3 Aufnahmekapazitäten ab 12/13: Gesamtkapazität ab 2017/18: Zusätzlicher Bedarf für Übergänger aus GU: 48 SuS (8 Eingangsklassen mit je 6 Kindern) 288 SuS (8 ILG in 5 Schulen mit je 6 Kindern in 6 Jahrgängen) 4 ILG für 144 SuS Aktuelle Situation 2011/12 Sekundarstufe I Förderschwerpunkte der SuS in Integrativen Lerngruppen 2010/11 Hören (einschl. gehörlos); 3% Sehen (einschl. blind) 4% Körperl./motorische Entw.; 12% Lernen; 52% Geistige Entwicklung; 3% ESE; 19% Sprache; 7% 6
7 Grundlagen für die Prognosen Lineare Fortschreibung des Anteils der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Gesamtschüleraufkommen Lineare Fortschreibung der Anteile der einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte am Gesamtaufkommen Lineare Fortschreibung der Zusammensetzung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte im GU/in ILG Fortbestand der Rechtsgrundlage AO-SF Prognosevariante 1 Erhalt des Status Quo von 12 GU-Schulen in der Primarstufe und Anpassung der Aufnahmekapazitäten in der Sekundarstufe I auf 12 Integrative Lerngruppen (ILG) 7
8 Prognosevariante 1 - Primarstufe Bielefelder SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderorten 2006/07 bis 2020/21 (ab 2012/13 Prognose) ; 183 ; 403 sonst. Förderschulen Förderschulen, SQ, ESE ; 187 Gemeinsamer Unterricht 288 Prognosevariante 1 - Sekundarstufe I Bielefelder SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderorten 2006/07 bis 2020/21 (ab 2012/13 Prognose) ; 400 sonst. Förderschulen 311 Förderschulen, SQ, ESE 454 ; 591 ; 135 Bedarf durch GU Bestand 426 Integrative Lerngruppen 8
9 Prognosevariante 1 Auswirkungen auf städtische Förderschulen Verbundschulen /SQ/ESE* SQ ESE Bonifatiusschule Leineweberschule Ganztagsschule Comeniusschule am Lönkert Hamfeldschule Schule am Kupferhammer Tieplatzschule 2010/ SuS 167 SuS 61 SuS 2020/ SuS 149 SuS 53 SuS Veränderung - 25% -11% -13% Bedarf für 3 statt 5 Verbundschulen Geringerer Rückgang der Schülerzahlen aufgrund der hohen Spezialisierung der Schulen ist möglich. *) Verbund /SQ/ESE in der Primarstufe; Schule am Kupferhammer auch in der Sekundarstufe I Prognosevariante 1 Weiterer Raumbedarf für 4 zusätzliche ILG: 24 Gruppenräume (Umbau im Raumbestand oder Neubau) Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Schulgebäude 9
10 Prognosevariante 2 Verdoppelung des integrativen Angebots auf 24 Grundschulen mit Gemeinsamen Unterricht und 24 Integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I Primarstufe: Aufnahmekapazitäten ab 2013/14: Gesamtkapazität ab 2016/17: Sekundarstufe I: Aufnahmekapazitäten ab 2017/18: Gesamtkapazität ab 2022/23: 144 SuS (24 Eingangskl. mit je 6 Kindern) 576 SuS (24 Schulen mit je 6 Kindern in 4 Jg.) 144 SuS (24 Eingangskl. mit je 6 Kindern) 864 SuS (24 ILG mit je 6 Kindern in 6 Jg.) Prognosevariante 2 - Primarstufe Bielefelder SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderorten 2006/07 bis 2020/21 (ab 2012/13 Prognose) 403 ; 183 Förderschulen, SQ, ESE ; 187 sonst. Förderschulen zusätzlicher GU-Bedarf Gemeinsamer Unterricht
11 Prognosevariante 2 - Sekundarstufe I Bielefelder SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderorten 2006/07 bis 2020/21 (ab 2012/13 Prognose) ; 400 sonst. Förderschulen Förderschulen, SQ, ESE ; 135 Integrative Lerngruppen Bedarf durch GU Bestand Zusätzlicher ILG-Bedarf 714 Prognosevariante 2 Auswirkungen auf städtische Förderschulen Verbundschulen /SQ/ESE* SQ ESE Bonifatiusschule Leineweberschule Ganztagsschule Comeniusschule am Lönkert Hamfeldschule Schule am Kupferhammer Tieplatzschule 2010/ SuS 167 SuS 61 SuS 2020/ SuS 109 SuS 35 SuS Veränderung - 73% -35% -43% Bedarf für 1 statt 5 Verbundschulen Geringerer Rückgang der Schülerzahlen aufgrund der hohen Spezialisierung der Schulen ist möglich. *) Verbund /SQ/ESE in der Primarstufe; Schule am Kupferhammer auch in der Sekundarstufe I 11
12 Prognosevariante 2 Auswirkungen auf städtische Förderschulen Verbundschulen /SQ/ESE* SQ ESE Bonifatiusschule Leineweberschule Ganztagsschule Comeniusschule am Lönkert Hamfeldschule Schule am Kupferhammer Tieplatzschule 2010/ SuS 167 SuS 61 SuS 2020/ / SuS 101SuS 109 SuS 35 SuS Veränderung - 73% -86% -35% -43% Bedarf für 1 statt 5 Verbundschulen Geringerer Rückgang der Schülerzahlen aufgrund der hohen Spezialisierung der Schulen ist möglich. *) Verbund /SQ/ESE in der Primarstufe; Schule am Kupferhammer auch in der Sekundarstufe I Prognosevariante 2 Weiterer Raumbedarf für 12 zusätzliche GU-Schulen: 48 Gruppenräume (Umbau im Raumbestand oder Neubau) Weiterer Raumbedarf für 16 zusätzliche ILG: 96 Gruppenräume (Umbau im Raumbestand oder Neubau) Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Schulgebäude 12
13 Prognosevariante 3 Umsetzung des Klemm/Preuss-Lausitz-Gutachtens ab Schuljahr 2013/14 100%-ige Inklusion der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und ESE 50%-ige Inklusion der übrigen Förderschwerpunkte Prognosevariante 3 - Primarstufe Bielefelder SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderorten 2006/07 bis 2020/21 (ab 2012/13 Prognose) 403 sonst. Förderschulen ; 183 Förderschulen, SQ, ESE Inklusiver Unterricht Gemeinsamer Unterricht ;
14 Prognosevariante 3 - Sekundarstufe I Bielefelder SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderorten 2006/07 bis 2020/21 (ab 2012/13 Prognose) ; 400 sonst. Förderschulen 156 Förderschulen, SQ, ESE ; 591 Inklusiver Unterricht 1035 Integrative Lerngruppen ; 135 Prognosevariante 3 Auswirkungen auf städtische Förderschulen Auslaufende Auflösung aller städtischen Förderschulen ab Schuljahr 2013/14 aufgrund der 100%-igen Inklusion der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und ESE. 14
15 Prognosevariante 3 Rechnerische Verteilung der Inklusionsschüler im Schuljahr 2020/21 ohne Berücksichtigung von Wohnortnähe - 1,4 Inklusionsschülerinnen und schüler je Klasse in der Primarstufe - 2,0 Inklusionsschülerinnen und schüler je Klasse in der Sekundarstufe I Schaffung von räumlichen Differenzierungsmöglichkeiten an allen Schulen Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung aller Schulgebäude Prognosevariante 4 Teilweise Umsetzung des Klemm/Preuss-Lausitz-Gutachtens ab Schuljahr 2013/14; Wahlmöglichkeit des Förderortes auch für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und ESE 80%-ige Inklusion der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und ESE 25%-ige Inklusion der übrigen Förderschwerpunkte 15
16 Prognosevariante 4 - Primarstufe Bielefelder SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderorten 2006/07 bis 2020/21 (ab 2012/13 Prognose) 403 ; 183 Förderschulen, SQ, ESE sonst. Förderschulen Inklusiver Unterricht Gemeinsamer Unterricht ; 187 Prognosevariante 4 - Sekundarstufe I Bielefelder SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderorten 2006/07 bis 2020/21 (ab 2012/13 Prognose) ; 400 sonst. Förderschulen ; 591 Förderschulen, SQ, ESE Inklusiver Unterricht 867 Integrative Lerngruppen ;
17 Prognosevariante 4 Auswirkungen auf städtische Förderschulen Verbundschulen /SQ/ESE* SQ ESE Bonifatiusschule Leineweberschule Ganztagsschule Comeniusschule am Lönkert Hamfeldschule Schule am Kupferhammer Tieplatzschule 2010/ SuS 167 SuS 61 SuS 2020/21 83 SuS 109 SuS 35 SuS Veränderung - 89% -35% -43% Bedarf für 1 statt 5 Verbundschulen Geringerer Rückgang der Schülerzahlen aufgrund der hohen Spezialisierung der Schulen ist möglich. *) Verbund /SQ/ESE in der Primarstufe; Schule am Kupferhammer auch in der Sekundarstufe I Prognosevariante 4 Rechnerische Verteilung der Inklusionsschüler im Schuljahr 2020/21 ohne Berücksichtigung von Wohnortnähe - 1,1 Inklusionsschülerinnen und schüler je Klasse in der Primarstufe - 1,7 Inklusionsschülerinnen und schüler je Klasse in der Sekundarstufe I Schaffung von räumlichen Differenzierungsmöglichkeiten an allen Schulen Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung aller Schulgebäude 17
Auswirkungen der Inklusion auf die Schulentwicklungsplanung
Auswirkungen der Inklusion auf die Schulentwicklungsplanung Inklusion behinderter Menschen ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, ist kein allein bildungs- oder schulpolitisches Ziel, ist als Auftrag
MehrSchulische Inklusion und Gemeinsames Lernen in Bielefeld
Schulische Inklusion und Gemeinsames Lernen in Bielefeld Informationsabend für ElternvertreterInnen am 27. Januar 2015 Bielefelder Rathaus, Großer Saal veranstaltet vom Schulamt für die Stadt Bielefeld
MehrHerzlich willkommen! B. Streese, M. Palm
Herzlich willkommen! Informationen zum Gemeinsamen Lernen an Bielefelder Grundschulen vor dem Hintergrund des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Inhaltsverzeichnis Was bedeutet Inklusion? Zentrale Aspekte
MehrStadt Bielefeld Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Stadt Bielefeld Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf www.bielefeld.de www.inklusion-schule-bielefeld.de Schulische Angebote für Kinder und Jugendliche Wieder mit Ablaufplan Übergang von der Primarstufe
MehrStadt Bielefeld Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Stadt Bielefeld Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf www.inklusion-schule-bielefeld.de Schulische Angebote für Kinder und Jugendliche Jetzt in einfacher Sprache Inhalt Schulische Angebote für Kinder
MehrSchulische Inklusion und Gemeinsames Lernen in Bielefeld
Schulische Inklusion und Gemeinsames Lernen in Bielefeld Informationsveranstaltung für sonderpädagogische Lehrkräfte am 3. März 2015, 14.30-16 Uhr in der Martin Niemöller Gesamtschule veranstaltet vom
MehrWorkshop 1 Berufskollegs und Inklusion
7. regionale Bildungskonferenz Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion Geplante Änderungen in NRW zum Schuljahr 2016 / 17 2013 - Übergangsvorschrift im Schulgesetz Die Regelungen in 19 Absatz 5 Satz 3 finden
MehrBegründung des Regierungsentwurfs zu 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Begriffswandel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten,
MehrSchulische Angebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem
Schulische Angebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 1 Inhalt Schulische Angebote für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf... 3 1 Wie läuft ein Verfahren
MehrWie man besondere Bedürfnisse in einer Schule unterrichtet
Quantitative Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im Kreis Unna erfasster Zeitraum: Schuljahr 8/9 Schuljahr / Haftungsausschluss Die Inhalte dieser Broschüre wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert
MehrSchulische Angebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem
Schulische Angebote für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 1 Inhalt Schulische Angebote für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf...3 1 Wie läuft ein Verfahren
Mehr~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden
STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 0 0900079 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn
MehrGemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht
Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Dr. Stephan Boes 1 Folgende Aspekte des gemeinsamen Lernens werden aus statistischer
MehrDiskussionsveranstaltung. Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme
www.ssp-bonn.de Diskussionsveranstaltung Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme 21.5.2015 Stadtschulpflegschaft Bonn Bernd Klagge Schulgruppe Förderschulen Dr. Ulrich Meier Vorsitzender Stadtschulpflegschaft
MehrHandlungsfelder für Schulträger. Focus: Förderschulen
INKLUSION IM KREIS KLEVE Handlungsfelder für Schulträger Focus: Förderschulen Schulausschuss Stadt Goch: 07.03.13 Die Auftraggeber Förderschwerpunkte in NRW 43 % Lernen (LE) 15 % Emotionale und soziale
MehrSchulentwicklungsplanung Sekundarstufen I und II
Amt für Schule Schulentwicklungsplanung Sekundarstufen I und II Basisdaten der Schulentwicklungsplanung Datenmaterial Entwicklung der Schülerzahlen nach Schulformen, Schulen und Jahrgängen Übergangsverhalten
MehrElterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung
Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen
MehrBürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans
Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.v. www.inklusion-olpe.de Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans Hintergrund unseres Antrages Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW
Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES)
MehrUmsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen
Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Recht und Behinderung UdS Arbeitsgruppe 1 07. Juli 2016 Kontakt und weitere Informationen: A.Sastges-Schank@bildung.saarland.de / 0681-501-7986 http://www.saarland.de/118308.htm
MehrMinisterin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes Bild der Folgekosten für die Kommunen
Presseinformation Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Telefon (0211) 5867-3505/06 Telefax (0211) 5867-3225 KSV-Gutachten zur schulischen Inklusion Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes
MehrQuantitative Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im Kreis Unna
Quantitative Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im Kreis Unna Schuljahr 8/9 Schuljahr / Haftungsausschluss Die Inhalte dieser Broschüre wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und implementiert.
MehrHerzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014
Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014 Inhalte 1. Begrüßung 2. Rechtliche Grundlagen und Umsetzungen für Krefeld 3. Vorstellung möglicher
MehrZeugnisse und Leistungsbewertung in integrativen Lerngruppen oder im "Gemeinsamen Unterricht" in der Sekundarstufe I
Zeugnisse und Leistungsbewertung in integrativen Lerngruppen oder im "Gemeinsamen Unterricht" in der Sekundarstufe I 1. Hinweise zum Zeugnis und Leistungsbewertung in integrativen Lerngruppen und Einzelintegrationen
MehrBielefeld. Amt für Schule. Schulische Angebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Bielefeld Amt für Schule Schulische Angebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Für Kinder, bei denen sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule Anhaltspunkte
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung
MehrDie Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes
P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über
MehrInklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW
Fachbeirat inklusive schulische Bildung am Freitag, den 06. November 2015, 15:00-18:00 Uhr Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und
MehrPortfolio Teil II für die Hauptphase
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ***** Schulname ***** Schulort Schuljahr 20*****/20***** Portfolio Teil II für die Hauptphase Seite 2 von 17 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine
MehrEntwurf Schulgesetznovelle Sachsen. Erste Stellungnahme
Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen Erste Stellungnahme Mehr gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Den wohl größten Veränderungsprozess werden Sachsens Schulen
MehrSchulentwicklungsplanung für den Bildungsstandort Gescher
Schulentwicklungsplanung für den Bildungsstandort Gescher 1 Vorwort Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung der räumlichen und sächlichen Ressourcen, um eine leistungsfähige Bildungslandschaft
MehrSonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen
Sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen Statistische Daten und Kennziffern zum Thema Inklusion - 2011/12 Statistische Übersicht 377-1. Auflage Impressum: Ministerium für Schule und Weiterbildung
MehrAntrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel
Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung
Mehr4.3.2 Besondere Aspekte bei zielgleicher Förderung... 4
1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 2 4.1 Allgemeine Hinweise... 2 4.2 Förderschwerpunkte und Bildungsgänge... 2 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse in Bildungsgängen der allgemeinen Schulen
MehrAntrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel
Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung
MehrFrankfurt macht Schule. Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum!
Frankfurt macht Schule Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum! 1 Tagesablauf 14.30 Uhr Begrüßung 14.50 Uhr Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016-2020 Hintergrund Grundschulen Weiterführende
MehrSTATISTIK DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER 2017/2018
STATISTIK DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER 2017/2018 Grundschulen Förderschulen Sekundarschule Hauptschulen Realschulen Gesamtschule Gymnasium S.Hofschlaeger/pixelio.de Foto: Dieter Schütz / pixelio.de Dieter
MehrReformvariante* ( Doppelzählung )
30. Januar 2014 Mehrausgaben je Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinen Schulen bis zum Schuljahr 2016/17 Berechnungen auf Basis der Ergebnisse von Schwarz
MehrVerfahren und Förderung in der Sekundarstufe II ( 19 Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung)
Absatz 1 (1) Sonderpädagogische Förderung aufgrund eines Verfahrens nach den 11 bis 15 endet spätestens 1. mit dem Ende der Vollzeitschulpflicht oder 2. nach einem Schulbesuch von mehr als zehn Schuljahren
MehrSchulamt für die Stadt Dortmund
1. UN-Behindertenrechtskonvention und inklusive Schule 2. Struktur und Organisation der sonderpädagogischen Förderung in Dortmund (Förderschulen, GU Primarstufe, GU Sekundarstufe I) 3. Sachstand Pilotprojekt
MehrSonderpädagogische Förderung
Finetti / Fotolia SCHULAMT FÜR DEN KREIS PADERBORN Sonderpädagogische Förderung nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) im Schulgesetz Wo kann ein Kind sonderpädagogisch gefördert
MehrGesprächskreis Inklusion
Gesprächskreis Inklusion Düsseldorf, den 13. Dezember 2010 1 Koalitionsvertrag 2010 2015 : NRWSPD Bündnis 90/Die Grünen Wir schaffen Inklusion Die UN-Konvention räumt Kindern mit Behinderungen das Recht
MehrInklusion. Inklusiver Unterricht und. sonderpädagogische Förderung
I Inklusion Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung II Impressum Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon 0251 411-0 Telefax 0251 411-2525 E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013
Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen Fachtagung Schulsozialarbeit in Niedersachsen am 13. November 2013 Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung was heißt das genau? Quelle: Statistische
MehrPilotprojekt NRW Kompetenzzentrum für sonderpädagogische
Pilotprojekt NRW Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung Fortbildungsveranstaltung BAK BAK Sektion Sektion Sonderpädagogik Am Am 30. 30. und und 31.10.2009 Ablauf der Tagung (1. Tag) 1. Impulsreferat
MehrZ E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse)
Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der
MehrSTATISTIK DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER 2016/2017
Schuljahresstatistik 2016/17 STATISTIK DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER 2016/2017 Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de Foto: Dieter Schütz / pixelio.de Grundschulen Förderschulen Sekundarschule Hauptschulen
MehrInklusion auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen
Inklusion auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen Ist-Zustand und Perspektiven inklusiver Beschulung im Regierungsbezirk Düsseldorf und Konsequenzen für die Lehrerausbildung Gliederung Stand der Inklusion heute
MehrBrandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005
Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Schüler in Förderschulen und Integrationsschüler in anderen allgemein bildenden
MehrVerordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013
Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 Auf Grund des 82 Absatz 10 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S.
MehrUnterrichtsausfall und Stellenbesetzungen an den Schulen in der Stadt Bielefeld
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14936 24.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5754 vom 20. März 2017 des Abgeordneten Ralf Nettelstroth CDU Drucksache 16/14581
MehrVorstellung des KsF-Albatros-Schule im Rahmen der Veranstaltung Inklusive Schulentwicklung Schritt für Schritt in die Praxis
Vorstellung des KsF-Albatros-Schule im Rahmen der Veranstaltung Inklusive Schulentwicklung Schritt für Schritt in die Praxis (Martin-Luther-King-Schule Münster, 13.November 2013) Kompetenzzentrum Albatros-Schule
MehrEntwurf der Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung ( AO-SF)
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Staatssekretär Ludwig Hecke 40190 Düsseldorf - per E-Mail - Münster - Köln, 17. Februar 2014 Entwurf der Verordnung zur Änderung
MehrEin Vorschlag der Förderschulaufsicht für den Kreis Kleve
RAHMENKONZEPT ZUR ZUKUNFT DER FÖRDERSCHULEN IM KREIS KLEVE Ein Vorschlag der Förderschulaufsicht für den Kreis Kleve INTENTION DER SCHULAUFSICHT Transparenz schaffen Perspektiven aufzeigen für Schüler,
MehrRessourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt
Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt Meine Schule will inklusiv arbeiten. Damit es gelingt, benötigen wir gerade am Anfang
MehrAuf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem
Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Düsseldorf, 14. Oktober 2011 1 Gesprächskreis Inklusion: Das Programm für den 14.10.2011 Teil A: Wo stehen wir heute? Teil B: An welchen weiteren Punkten arbeiten
MehrSonderpädagogischer Förderbedarf bei Schülerinnen und Schülern in der Stadt Hamm welche Zahlen, Daten und Fakten hat die Landesregierung?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3832 20.08.2013 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1456 vom 19. Juli 2013 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/3628
MehrSchulentwicklungsplanung für den
Schulentwicklungsplanung für den - Förderschulen - Fortschreibung 2013 Vorstudie Arbeitsgemeinschaft Kommunale Planung Untere Marktstraße 9 44787 Bochum Telefon 0234 / 66 00 2 Telefax 0234 / 66 00 1 komplan@aol.com
MehrNeuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Sc!iulen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Bildung NRW, 4fü 90 Düsseldorf /15', OktOber 2018 Seite 1 von 6 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold,
MehrLandeselterntag 2013 am in Speicher
Landeselterntag 2013 am 09.11.2013 in Speicher Forum 5: Inklusion und ihre Rahmenbedingungen Sylvia Sund, Medard-Schule Trier und Theresia Görgen, Studienseminar Grundschulen Trier Übersicht 1. Schulgesetz
MehrDie Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht
Pädagogik Marco Nadorp Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG... 2 2. DAS AO-SF-VERFAHREN... 2 3. DER GEMEINSAME UNTERRICHT... 3 3.1. INKLUSION IM
MehrSprechzettel von Ministerin Sylvia Löhrmann. für die Kabinettspressekonferenz
Sprechzettel von Ministerin Sylvia Löhrmann für die Kabinettspressekonferenz zur Verabschiedung des Aktionsplans Eine Gesellschaft für alle NRW inklusiv -Es gilt das gesprochene Wort! - I. Inklusive Schule:
MehrMission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW
Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Nordrhein-Westfalen http://vbe-nrw.de/index.php?content_id=3525 Studiendesign
MehrInklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo
FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen
MehrZeitschiene für die Inklusion in den Schuljahren 2018/ /2025. Stand: November 2018
Zeitschiene für die Inklusion in den Schuljahren 2018/2019 2024/2025 Stand: November 2018 Ziele der Landesstrategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem Mecklenburg-Vorpommern Umsetzung der Landesstrategie
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Auswertung Nordrhein-Westfalen 22. Mai 34770/Q7407 Le/Hm Studiendesign Grundgesamtheit: Lehrer an allgemeinbildenden Schulen
MehrLWL-Schulen. WS 1: Inklusion Folgen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes für den Planungsprozess
LWL-Schulen WS 1: Inklusion Folgen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes für den Planungsprozess Verstehen lernen, was Schule morgen braucht Dortmund, 16. Mai 2014 Die LWL-Förderschulen FSP Körperliche und
MehrInklusion Folgen des neuen Schulrechts für die SEP 1. WS Fachdialog Lexis,
Inklusion Folgen des neuen Schulrechts für die SEP 1. WS Fachdialog Lexis, 16.5.2014 Was wir vorhaben kurzer Input Ulrike Lexis kurzer Input Doris Löpmeier Ihre Arena Folie 2 19/05/14 Warum Inklusion?
MehrÜbersicht über Kinder mit Förderbedarf in den Schulen der Gemeinde Grefrath
Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. S 068 V Vorberatung keine Vorberatung keine Beschlussfassung Schulausschuss öffentlich Datum: 27.01.2015 Amt/Aktenzeichen 10/401.14 Auskunft erteilt:
MehrZur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje
Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje 1 UN Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von
MehrSonder-und Integrationspädagogische Förderung in Thüringen. Thüringer Landtag -Erfurt,
Sonder-und Integrationspädagogische Förderung in Thüringen Thüringer Landtag -Erfurt, 3.12.2010 Prof. Dr. AdaSasse, Dipl.-Math. Ursula Schulzeck, Thüringer Forschungs-und Arbeitsstelle für den Gemeinsamen
Mehr4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht
4-1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 4-2 4.1 Allgemeine Hinweise... 4-2 4.2 Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne Schulpflicht... 4-3 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse im Gemeinsamen
MehrIII Organisationshilfen
2 Formulierungen und Hinweise auf den Zeugnissen (Quelle: Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zu 18 und zu 21) Allgemeine Informationen III Organisationshilfen Aufhebung des Förderbedarfs Wechsel des
MehrWer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.
Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de
MehrKompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung: Was kommt auf die Grundschulen zu? VBE-Grundschultag, 17. Mai 2008
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung: Was kommt auf die Grundschulen zu? VBE-Grundschultag, 17. Mai 2008 Diagnose Beratung Prävention Unterricht 1 Ausgangslage I 1 Abs. 1 Schulgesetz: Jeder
MehrInklusive Erziehung und Bildung von Menschen mit Behinderungen als regionale Herausforderung
Inklusive Erziehung und Bildung von Menschen mit Behinderungen als regionale Herausforderung Lokale Untersuchungen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe Johannes Schädler, Ramona Alexandra Hensch,
MehrDavon Kinder in. integrativen Tageseinrichtungen. in Trägerschaft der Jugendhilfe. in schulischer Trägerschaft**
Exklusion und Inklusion von Kindern bis zum Schuleintritt mit besonderem Förderbedarf* in Kindertageseinrichtungen nach Art der Einrichtungen in den Bundesländern (2009/2010) absolut Kinder mit Behinderungen
MehrWas tut die Landesregierung, um gravierende Verschlechterungen an Förderschulen durch die rot-grüne Umsetzung der Inklusion zu verhindern?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11934 09.05.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4632 vom 5. April 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/11636
MehrAktuelle Aspekte der Schulentwicklungsplanung - Ausgangslage, Beschreibungen und Problemaufrisse
Fachtagung Kooperation von Schule und Jugendhilfe Aktuelle Aspekte der Schulentwicklungsplanung - Ausgangslage, Beschreibungen und Problemaufrisse Ernst Rösner, Institut für Schulentwicklungsforschung
Mehr36. Landeselterntag. Inklusion im Thüringer Schulgesetz Stand und Perspektiven
www.tmbjs.de 19. Mai 2017 36. Landeselterntag Inklusion im Thüringer Schulgesetz Stand und Perspektiven Frau Dr. Kindervater, Frau Helm 1 www.tmbjs.de 19. Mai 2017 36. Landeselterntag Historie Stellungnahme
MehrSchließung der Förderschule und Auflösung des Schulzweckverbandes Xanten-Sonsbeck-Alpen zum
Zu Punkt : Schließung der Förderschule und Auflösung des Schulzweckverbandes Xanten-Sonsbeck-Alpen zum 01.08.2016 Vorlagen Nr. 1303 Fe./2015 Das Engelbert-Humperdinck-Förderzentrum ist seit Jahrzehnten
MehrGemeinsamer Unterricht
Gemeinsamer Unterricht Anspruch im Nds.Schulgesetz seit 1993 Regel-Ausnahme-Verhältnis 4 Integration Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 1 Satz 2), sollen
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7233 21. Wahlperiode 20.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 12.12.16 und Antwort des Senats
MehrBildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert
Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport beim Deutschen Städtetag/Städtetag NRW Überblick
MehrUmfrage für Eltern von Kindern an Bonner Förderschulen
Umfrage für Eltern von Kindern an Bonner Förderschulen Ausgangssituation 2016/17 Umfrageergebnisse 2016/17 Stadtschulpflegschaft Bonn (www.ssp-bonn.de) 1 Ausgangssituation: Kinder mit Förderbedarf 1 Kind
Mehr1. Schwerpunkt - Auftrag inklusive Schule. Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen
1. Schwerpunkt - Auftrag inklusive Schule Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen Die Schulen haben das Ziel, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Sie sind im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages
MehrInklusion im Landkreis Esslingen
Inklusion im Landkreis Esslingen - Regionale Planungskonferenz - 1 Tagesordnung Begrüßung Information über die Schulgesetzänderung Austausch Pause Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppen Bildung von Untergruppen
MehrDie Verwaltungsvorschriften werden an die Änderungen der AO-SF aus dem Jahr 2014 angepasst.
Stand: 31. August 2015 13 41 Nr. 2.1/Nr. 2.2 13 41 Nr. 2.2 Einleitender Text bei der Veröffentlichung im Amtsblatt Die Verwaltungsvorschriften werden an die Änderungen der AO-SF aus dem Jahr 2014 angepasst.
MehrBeschlussvorlage. 1 Anlage(n) öffentlich. nichtöffentlich /2011
Kreis Olpe Der Landrat FD Personal, Schulen, Sport und Kultur AZ: Beschlussvorlage 1 Anlage(n) X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 21.04.2011 87/2011 Beratungsfolge
MehrEine Schule für alle: Bildungssystem und Inklusion
Eine Schule für alle: Bildungssystem und Inklusion Evangelische Akademie Tutzing 21.5.2011 Prof. em. Dr. Klaus Klemm Universität Duisburg-Essen Gliederung 1. Von der Hilfsschule zur Inklusion: Ein historischer
MehrGesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion
Gesprächskreis Heterogenität und Bildung in Deutschland 2. Thema: Inklusion Berlin, Dr. Jörg Dräger Inklusion ist rechtliche Verpflichtung, erzeugt politischen Druck und ist Treiber für individuelle Förderung
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Islordrhein-Westfalen. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Islordrhein-Westfalen Ministetium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
MehrSachsen-Anhalt: Umsetzung der Inklusion durch Gemeinsamen Unterricht als (Ein-)Sparmodell?
Magdeburg, 15.08.2013 Sachsen-Anhalt: Umsetzung der Inklusion durch Gemeinsamen Unterricht als (Ein-)Sparmodell? Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, die Beschlüsse der UN-Behindertenrechtskonvention
MehrVorlage zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien:
Vorlage Nr. 135 /WP14 öffentliche Sitzung Vorlage zu den Sitzungen der nachfolgenden Gremien: Schul- und Kulturausschuss 09.12.2014 TOP Kreisausschuss 11.12.2014 TOP Kreistag 11.12.2014 TOP TOP Förderschulen
MehrStatistik-TELEGRAMM 2017/18
Statistik-TELEGRAMM 2017/18 Schuleckdaten 2017/18 Zeitreihen 2008/09 bis 2017/18 Statistische Übersicht Nr. 397-1. Auflage Februar 2018 Impressum Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2279 21. Wahlperiode 24.11.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 16.11.15 und Antwort des Senats
MehrSchuljahresbeginn in Ostwestfalen-Lippe: Anhang
Schuljahresbeginn in OstwestfalenLippe: Anhang I Allgemeine Zahlen, Daten, Fakten zur Schullandschaft in OWL Tabelle a Wie viele Schüler gibt es in OWL? ii Tabelle b idötze: Wie viele Kinder werden an
MehrDie flexible Eingangsstufe
Die flexible Eingangsstufe Forum Unterrichtspraxis didacta, Hannover Flexible Eingangsstufe Seit 2003 können die Grundschulen in Niedersachsen eine so genannte "Flexible Eingangsstufe" führen. Das bedeutet,
MehrUmsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern
Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen
Mehr