Inklusion im Landkreis Esslingen

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1 Inklusion im Landkreis Esslingen - Regionale Planungskonferenz - 1

2 Tagesordnung Begrüßung Information über die Schulgesetzänderung Austausch Pause Aufgaben der regionalen Arbeitsgruppen Bildung von Untergruppen Arbeit in Untergruppen 2

3 Das neue Schulgesetz Information über die Neuerungen 3

4 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren ( 15) Ausbau der Beratungs- und Unterstützungsleistungen Vorhalten eigener Bildungsangebote

5 Förderschwerpunkte Bisherige Bezeichnung Förderschule Schule f. Sprachbehinderte Schule f. Sehbehinderte Schule f. Blinde Schule für Hörgeschädigte Schule für Erziehungshilfe Schule f. geistig Behinderte Schule f. Körperbehinderte Schule f. Kranke Neue Bezeichnung Förderschwerpunkt Lernen Sprache Sehen Hören emotionale und soziale Entwicklung geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung SuS in längerer Krankenhausbehandlung

6 Aufhebung der Pflicht zum Besuch der Sonderschule Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer darauf aufbauenden Schule ( 72) Möglichkeit des zieldifferenten Unterrichts ( 15 Abs. 4) keine Schulbezirke für Kinder mit festgestelltem Anspruch auf sonderpäd. Bildungsangebot ( 76) kooperative Organisationsformen weiter möglich ( 15 Abs. 6)

7 Schulbesuchszeit ( 84) kann in der Grundschule um ein Jahr verlängert werden kann in der Sekundarstufe um zwei Jahre verlängert werden kann die Berufsschulpflicht um ein Jahr verlängert werden

8 Antragstellung und Feststellung des Anspruchs ( 82) Antrag ( Homepage) der Eltern über die Schule an das Schulamt bis spätestens Ende Januar evtl. Antrag auf Schulbegleitung (Sozialer Dienst) oder Assistenz (Amt f. besondere Hilfen) durch die Eltern SSA beauftragt ein SBBZ mit der Diagnostik Abgabe des Gutachtens bis Ende März/April Prüfung der Unterlagen zeitnah zur Abgabe des Gutachtens

9 Wie finden Sie den Musterbrief?

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12 Antragstellung und Feststellung des Anspruchs ( 82) Antrag ( Homepage) der Eltern über die Schule an das Schulamt bis spätestens Ende Januar evtl. Antrag auf Schulbegleitung (Sozialer Dienst) oder Assistenz (Amt f. besondere Hilfen) durch die Eltern SSA beauftragt ein SBBZ mit der Diagnostik Abgabe des Gutachtens bis Ende März/April Prüfung der Unterlagen zeitnah zur Abgabe des Gutachtens

13 - 82 SchG: - Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht nicht, wenn der Schüler mithilfe sonderpädagogischer Beratung und Unterstützung dem Bildungsgang der allgemeinen Schule folgen kann. 13

14 Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf z. B. LRS, Dyskalkulie, AD(H)S, Autismus, Traumata, Körperbehinderung, Lernort allg. S. in der Verantwortung der allg. Schulen Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf sonderpäd. Unterstützung z. B. Hörschädigung, Sehschädigung, Körperbehinderung, soz.-emot. Entwicklung, Lernen, Autismus, Lernort in der Verantwortung der allg. Schulen und der Sopäd. allg. (Sopäd. S. Dienst) Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf sonderpäd. Bildungsangebot z. B. Körperbehinderung, soz.-emot. Entwicklung, Lernen, Sprache, geistige Entwicklung, Lernort in der Verantwortung der allg. allg. Schulen S. und der Sopäd. Lernort SBBZ in der Verantwortung der Sopäd.

15 Elternwahlrecht ( 83) Entscheidungsmöglichkeit zwischen Besuch eines SBBZ oder einer allgemeinen Schule Wunsch ist leitend für SSA Wunsch Allgemeine Schule: o Durchführung einer Bildungswegekonferenz o Grundlage raumschaftsbezogene Schulangebotsplanung (Abs. 3) o SSA macht ein Bildungsangebot gruppenbezogen o vor Übergang in berufliche Schule erneute BWK kein absolutes Elternwahlrecht auf eine bestimmte Schule Eltern informieren die Schulen bei Anmeldung über sonderpäd. Bildungsanspruch

16 Status der Schüler_innen Schüler_innen mit festgestellten Anspruch auf ein sonderpäd. Bildungsangebot zählen bei der allgemeinen Schule Ausnahme: SBBZ in privater Trägerschaft Schüler_innen zählen aber auch an den SBBZ Bereitstellung der Ressourcen

17 Mögliche Lernorte für Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Bildungsangebote I allg. S. allg. S. SBBZ SBBZ kooperative Organisationsform (Außenklasse) S. der allg. Schule S. mit Förderschw. A S. mit Förderschw. B SBBZ

18 Mögliche Lernorte für Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Bildungsangebote II allg. S. allg. S. Einzelintegration gruppenbezogene Lösung S. der allg. Schule S. mit Förderschw. A S. mit Förderschw. C S. mit Förderschw. B

19 FS Lernen FS Sprache FS geistige Entwicklung FS körperl./mot. Entwicklung FS emot./soz. Entwicklung Außenstellen FS Hören FS Sehen Schule für Kranke Schule für Erziehungshilfe ohne öffentlichrechtliche Beauftragung Staatliches Staatliches Schulamt Schulamt Nürtingen Nürtingen

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 20

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