Sachstand inklusive Bildung in Baden- Württemberg

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1 Sachstand inklusive Bildung in Baden- Württemberg Manfred Burghardt Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung - Abteilung Sonderschulen - Ausbilder im Fachbereich PdL/PdE Oltmannsstraße Freiburg

2 Programm Begrüßung und Einführung Sachstand Inklusive Bildung in BW Erziehungsplan einer Mutter Pause um Uhr Gemeinsamer Unterricht ein Beispiel Worauf möchten wir achten? Vorbereiten der Hospitation in Gruppen Plenum Austausch über die Ergebnisse der Gruppenarbeit Organisation der Hospitation Ende gegen Uhr

3 Aktuelle Zahlen zur Sonderpädagogik in Ba-Wü Schüler besuchen derzeit in Ba-Wü eine Sonderschule. Dies sind aktuell 4,71 % der Schülerpopulation im Bund 4,92 % 1,9 % besuchen eine Förderschule im Bund 2,14 % 0,78 % besuchen eine Schule für Geistigbehinderte im Bund 0,94 % 0,44 % besuchen eine Schule für Körperbehinderte im Bund 0,31% 0,08 % besuchen eine Sehbehinderten Schule im Bund 0,06 % 0,16 % besuchen eine Schule für Hörgeschädigte im Bund 0,13 % 0,5 % besuchen eine Sprachbehindertenschule im Bund 0,5 % 0,58 % besuchen eine Schule für Erziehungshilfe im Bund 0,44 % 0, 19 % besuchen eine Schule für Kranke im Bund 0, 12 %

4 Ressourcen in der Kooperation Schüler werden in Ba-Wü an allgemeinen Schulen von Sonderschullehrerinnen begleitet und unterstützt. Davon haben Schülerinnen und Schüler Anspruch auf ein umfassendes sonderpädagogisches Bildungsangebot (Koop-Klassen, Außenklassen) 3,7 % aller Schüler mit einer Behinderung werden gemeinsam unterrichtet. Ca Sonderschullehrer-Std. werden dafür aufgewendet (6,7%) Schülerinnen und Schüler erhalten Beratung oder eine partielle sonderpädagogische Unterstützung mit 4,0 % der sonderpäd. Ressourcen (306 Deputate). Das Land Baden-Württemberg finanziert ca Sonderschullehrerstunden. Davon gehen rund 7 Prozent der Lehrerstunden in den vorschulischen Bereich.

5 Strukturbild Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Unterstützungsangebot Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Einlösung in kooperativen Bildungsangeboten oder an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren In Verantwortung der allgemeinen Pädagogik In Verantwortung der allgemeinen Pädagogik und der Sonderpädagogik (i. S. des Sonderpädag. Dienstes) In Verantwortung der allg. Pädagogik und der Sonderpädagog. Bildungs- und Beratungszentren In Verantwortung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

6 zum Vergleich - Finnland Special schools 3 % aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen / Ba-Wü 4,7 % Full-time special education 8 % aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen Part-time special education 20 % aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen / Ba-Wü 1,2 % In Finnland erhält ein Drittel aller Schüler sonderpädagogische Unterstützung In Deutschland nehmen ein Viertel aller Schüler privat Zusatzunterricht in Anspruch

7 Abschlüsse - Anschlüsse In Finnland haben ca. 14 % aller Jugendlichen keine gesicherten Anschlüsse. 5 % der Jugendliche werden als Drop outs geführt. In Baden-Württemberg haben laut Bertelsmann aktuell 5% keinen schulischen Abschluss Erhebung Referat Sonderschulen ,6 % (aus 4,7%) der Sonderschulabgänger ohne Anschluss.

8 Behinderung, Aktivität und Teilhabe Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen In der Fassung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 (BGBl. I S. 606) 2 Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

9 Behinderung, Aktivität und Teilhabe Zielsetzung des Bildungsgangs Förderschule ist es, den Bildungsanspruch dieser Kinder und Jugendlichen aufzunehmen und ihnen durch Bildung, Hilfen zur Erziehung sowie Eingliederungshilfe gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zielsetzung der Schule für Erziehungshilfe ist es, den Bildungsanspruch dieser Kinder und Jugendlichen aufzunehmen, ihre Handlungsfähigkeit durch Bildung, Erziehung und Hilfen zur Alltagsbewältigung zu steigern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Schule für Geistigbehinderte hat das Ziel Kindern und Jugendlichen zu helfen, sich die zur Lebensbewältigung erforderlichen Kompetenzen anzueignen... ihre Persönlichkeit zu entwickeln und zur für sie befriedigenden Teilhabe zu gelangen.

10 UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 7 / Kinder mit Behinderung 1. Die Vertragsstaaten treffen alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen. 2. Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderung betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. 3. Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Kinder mit Behinderung das Recht haben, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußeren...

11 UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 8 / Bewusstseinsbildung 1. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um a) auf allen Ebenen der Gesellschaft, einschließlich der Familie, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern; b) Stereotype, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderung,..., in allen Bereichen des Lebens zu bekämpfen 2. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen umfassen a) die Einleitung und Durchführung wirksamer Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit mit dem Ziel, b) die Aufgeschlossenheit gegenüber den rechten von MmB zu erhöhen, c) eine positive Wahrnehmung und ein größeres soziales Bewusstsein gegenüber MmB zu fördern d) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von MmB und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern

12 UN-Behindertenrechtskonvention 24 Abs. b Persons with disabilities can access an inclusive, quality and free primary education and secondary education on an equal basis with others in the communities in which they live.

13 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Was will diese Konvention? erstes universelles Rechtsdokument, das die bestehenden Menschenrechte bezogen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert Ziel - die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Was sagt diese Konvention zum Bereich Bildung? Menschen mit Behinderungen sollen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden. Leitbild ist das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen. Bei allen Maßnahmen ist vorrangig das Kindeswohl zu berücksichtigen.

14 UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Wie ist diese Konvention rechtlich zu bewerten? völkerrechtlicher Vertrag, der durch Gesetz in nationales Recht umgesetzt und seit dem geltendes Recht ist Art und Weise der Umsetzung der vertraglichen Verpflichtungen obliegt den einzelnen Vertragsstaaten die Konvention selbst enthält keine Vorgaben dazu, wie die Ziele der Konvention erreicht werden sollen - Umsetzungsspielraum für die Länder ist gegeben die Konvention macht keine Aussagen zur Qualität inklusiver Settings

15

16 Inklusion Inklusion als Aufgabe heißt Gemeinsamkeit in Verschiedenheit gestalten Homogenität Lernende werden gleich wahrgenommen und gleich behandelt Heterogenität um Unterschieden der Lernenden Rechnung zu tragen, werden Anpassungen vorgenommen Diversität Unterschiede zwischen den Lernenden sind Ressource für individuelles und gegenseitiges Lernen und für Entwicklung

17 Inklusion Merkmale Inklusion verstanden als Bildung für alle lebenslang Inklusion verstanden als grundsätzliche Herangehensweise an Bildung und Gesellschaft Inklusion verstanden als Entwicklung einer Schule für alle Inklusion in Bezug auf alle von Exklusion bedrohten Gruppen Inklusion als Problematik von Schülern mit einer Behinderung sowie Personen, bei denen ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch festgestellt wurde

18 Empfehlungen Expertenrat 2010 Recht auf Bildung Schulpflicht Der Expertenrat sieht das Recht auf Bildung für alle Kinder in Baden-Württemberg verwirklicht Anstelle eines Feststellungsbescheides der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule Klärung und Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und / oder Bildungsangebots Schulpflicht als Pflicht zum Besuch allgemein bildender Schulen und Pflicht zum Besuch der Berufsschule (schließt junge Menschen mit Behinderung ein)

19 Expertenratsempfehlungen & Schulbesuchverordnung barrierefreie Zugänge zum Bereich Bildung : für Menschen mit Behinderung muss der Staat Vorkehrungen treffen, dass spezielle Unterstützungsangebote vorgehalten werden, die solche Zugänge sichern Regionalisierung der Behindertenhilfe Die Zivilgesellschaft ist zu beteiligen Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; die Sonderpädagogik trägt nicht die Verantwortung für Inklusion Einzelfallorientierung mit passgenauen Lösungen; handlungsleitend dabei die Pflicht zu individualisieren

20 Expertenratsempfehlungen & Schulbesuchverordnung Zieldifferenter Unterricht Einführung und schulgesetzliche Verankerung des zieldifferenten gemeinsamen Unterrichts Allgemeine Schule vor Sondereinrichtungen einen Realisierungsvorbehalt gibt es nicht Elternwahlrecht Die Entscheidung der Eltern soll grundsätzlich von der Schulverwaltung übernommen werden, es sei denn, dass zwingende Gründe entgegenstehen Trennung von Diagnostik und Lernortentscheid Die Ermittlung des Anspruchs auf sonderpäd. Ressourcen sollte multiprofessionell und interdisziplinär erfolgen, ohne Etikettierung den Erziehungsplan der Eltern aufnehmend Zeitliche Befristung jeglicher sonderpädagogischen Maßnahme

21 Expertenratsempfehlungen & Schulbesuchverordnung Öffnung von sonderpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung Formen gemeinsamen Lernens sollten an allgemeinen Schulen gruppenbezogen organisiert werden. Ausnahmen sind Einzelfall bezogen möglich. Struktur- und Kostenfragen Die zur Verfügung stehenden Ressourcen (Sonderschullehrerstunden, Ressourcen der Schulträger) für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sollen weiterhin bei der Sonderpädagogik verankert bleiben, um sie von dort aus passgenau zum Einsatz zu bringen. Ansprechpartnersystem Um die besonderen Belange von Kindern mit Behinderungen, Benachteiligungen oder chronischen Erkrankungen an allgemeinen Schulen besser berücksichtigen zu können, soll ein Ansprechpartnersystem in den allgemeinen und beruflichen Schulen aufgebaut werden.

22 Entwicklungen der jetzigen Landesregierung Die Schulbesuchverordnung bleibt gültig bis zur Schulgesetznovellierung zum Schj.Beginn 2013/14 Gemeinschaftsschule Schüler mit Behinderung sind Schüler der Gemeinschaftsschule Sonderpädagogen an der Gemeinschaftsschule zählen zu Kollegium der Gemeinschaftsschule Ein Bildungsplan für alle Schüler Noch offen: Kann eine Sonderschule Gemeinschaftsschule werden?

23 01 - Kooperationsklasse 12 42,86% 02 - Inklusionsklasse 13 46,43% 03 - Außenklasse 3 10,71% 04 - Sonstiges 0 0,00% 05 - nicht beantwortet 1 3,57%

24 Einzelfall-Lösungen Insgesamt erhalten 31 Schülerinnen und Schüler im Regierungspräsidium Freiburg ein individuelles inklusives Einzelfallangebot 27 Schülerinnen und Schüler besuchen die Grundschule 4 Schülerinnen und Schüler besuchen die Haupt- bzw. Werkrealschule

25 Sachstand inklusive Bildung in Baden- Württemberg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Manfred Burghardt Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung - Abteilung Sonderschulen - Ausbilder im Fachbereich PdL/PdE Oltmannsstraße Freiburg

26 Koalitionsvertrag

27 Koalitionsvertrag

28 Methode World Cafe 5er Gruppen, eine Person schreibt, eine Person verbleibt am Tisch und erläutert in Runde 2 kurz die Ergebnisse, 15 min 1. Frage: Welche Erfahrungen habe ich persönlich mit Grenzen zwischen Menschen (gruppen)?

29 Methode World Cafe 5er Gruppen, eine Person schreibt, eine Person verbleibt am Tisch und erläutert in Runde 2 kurz die Ergebnisse, 15 min 2. Frage: Welche Erfahrungen habe ich mit der - teilweisen Auflösung der Grenzen, mit der Teilhabe ALLER Menschen? Was gibt es schon im GS-Bereich an Möglichkeiten der Inklusion? Was ließe sich vielleicht auf das Gymnasium übertragen?

30 Methode World Cafe 5er Gruppen, eine Person schreibt, eine Person verbleibt am Tisch und erläutert in Runde 2 kurz die Ergebnisse, 15 min 3. Frage: Was hat Inklusion mit meiner Sichtweise des Lehrerberufs zu tun? Was gefällt mir? Was befürchte ich? Was möchte / muss ich mir diesbezüglich aneignen?

31 Hausaufgabe Bitte sprechen Sie mit den für Schulentwicklung Verantwortlichen an Ihrer Schule über das Thema Inklusion und sprechen dabei folgende Themen an: 1. Gymnasium: Wie sehen Sie die Entwicklung hin zur Inklusion am Gymnasium? Sonderschule: Wie sehen Sie die Zukunft der Sonderpädagogik? 2. Gymnasium: Wann rechnet die Schule mit Anmeldungen von SuS mit besonderem Förderbedarf auch über körperliche Beeinträchtigungen hinaus? Wie sollte sich Ihrer Ansicht nach die Schule darauf vorbereiten? Sonderschule: Wie entwickeln sich die Zahlen an den Sonderschulen? 3. Gymnasium: Welche Erfahrungen hat die Schule mit der Integration beeinträchtigter SuS? Sonderschule: Welche Erfahrungen macht die Sonderschule mit einem gemeinsamen Unterricht?

32 Die ICF als Orientierung für die Weiterentwicklung sonderpäd. Angebote

33 Expertenratsempfehlungen & Schulbesuchverordnung Begleitsystem - Ziel: Erfahrungen sammeln und mit allen Beteiligten Lösungen entwickeln, um im Jahr 2013 entscheiden zu können, was gesetzlich wie zu regeln ist. Einrichtung von Bildungswegekonferenzen Konzept einer Schulangebotsplanung auf SSA-Ebene regionale Datensammlung (wo sind Bedarfe?) Ausgestaltung eines Netzwerkes zwischen allgemeinen Schulen und Sonderschulen auf Schulamtsebene und auf Ebene der Regierungspräsidien Ansprechpartner auf allen Verwaltungsebenen Manual zur Planung inklusiver Schul- und Bildungsangebote Diagnostik / BWK / Schulangebotsplanung / Kommunikation / Sonderpäd. Dienste / didakt. Konzepte

34 Unterstützungssysteme Nachteilsausgleich Eingliederungshilfe Assistenz LRS-Förderung Dyskalkulie-Förderung Autismusbeauftragte Schulpsychologen AbH usw.

35 Weiterentwicklung inklusiver Bildungsangebote in Baden-Württemberg Derzeitige Bearbeitungsstationen Das Land (LS) hat eine umfassende Bestandsaufnahme zur Sonderpädagogik erarbeitet./ Bildungsberichterstattung Sonderpädagogische Förderung in Ba-Wü. Stgt Der Ministerrat hat 2009 einen Expertenrat berufen. Expertenrat legte Anfang 2010 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Bildung von Menschen mit Behinderung vor Im Mai 2010 beschließt der Ministerrat diese Empfehlungen Im August 2010 startet eine Klärungs- und Erprobungsphase in 5 Erprobungsschulämtern. Das KMK erlässt für diese 5 Ämter eine Schulbesuchsverordnung. Ziel: 2013 findet eine Schulgesetzänderung plus untergesetzlichen Regelungen statt

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