Der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention

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1 Erich Weigl Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention Nicht weil die Dinge schwierig sind, wagen wir sie nicht sondern weil wir sie nicht wagen, sind sie schwierig März

2 Artikel 24 der UN-Konvention Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen 2

3 Education, Art. 24 States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels and lifelong learning. 3

4 Umsetzung dieses Rechts durch die Sicherstellung, dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden, angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden, 4

5 Inklusive Bildung (Art.24) heißt: bestmögliche Bildungschancen für jeden Einzelnen mit dem Ziel einer gesellschaftlichen Teilhabe, bis hin zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Alle Talente fördern AUCH die Förderschule hat den Auftrag bestmögliche Chancen bzw. eine bestmögliche Förderung jedes einzelnen Kindes / Jugendlichen in den verschiedenen Förderschwerpunkten zu garantieren Der zentrale Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf ist Ausgangspunkt für den je individuellen Bildungsbedarf Dieser individuelle Bildungsanspruch ist Bezugspunkt für alle pädagogischen und schulischen Bildungsmaßnahmen 5

6 Geplante Weiterentwicklung in Bayern Elternwahlrecht Ausweitung des lernzieldifferenten Unterrichts an der allgemeinen Schule Neukonzeption des Lehrplans für den Förderschwerpunkt LERNEN Implementierung der Integrationshelfer Installierung eines Tandems von schulischen Kooperations- und Behindertenbeauftragten Weiterentwicklung in den Bereichen Nachteilsausgleich, Leistungsbewertung, Schulfinanzierung und schulische Abschlüsse Entwicklung von Schulverbünden Ausbau und Zusammenarbeit schulischer und außerschulischer Institutionen und Partner 6

7 Förderschwerpunkt Sprache Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkte Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Bayern befürwortet das Angebot der Förderschulen, Förderzentren und Sonderpädagogischen Förderzentren. Förderschwerpunkt Sehen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Förderschwerpunkt Hören In allen Förderschwerpunkten sind Diagnostik, Förderung, Beratung, Koordinierung und Fortbildung primäre Aufgaben sonderpädagogischen Handelns. Besondere Bedeutung wird aufgrund des neuen BayEUG der Kooperation zwischen den Schularten beigemessen (Art. 30 BayEUG). 7

8 Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) Haus der Förderschule Das Haus der Förderschule Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können. (Art. 19 Abs. 1 BayEUG) Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen Schulvorbereitende Einrichtungen 8 Zusammenarbeit zwischen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und allgemeinen Schulen in Unterricht und Schulleben Weiterführende Schulen zur sonderpädagogischen Förderung Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung Förderschwerpunkt Sehen Förderschwerpunkt Hören Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Förderschwerpunkt Sprache Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Klassen für Kranke Hausunterricht Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung mobile sonderpädagogische Hilfe (MSH) im Kindergarten, in der Familie und im Rahmen der Frühförderung

9 Sechs Bereiche der Kooperation Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) Kooperationsklassen Außenklassen Sonderform: AsA Kooperative Sprachförderung KSF Beratungszentrum Öffnung der Förderschulen für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Die pädagogische Wirklichkeit des Miteinander von allgemeiner Schule und Förderschule entfaltet sich in sechs verschiedenen Förderwegen, die es konsequent weiterzuentwickeln gilt. 9

10 Außen- und Kooperationsklassen Kooperationsklassen Außenklassen Schuljahr 2004/05 Schuljahr 2004/05 Entwicklung Schuljahr 2005/06 Schuljahr 2005/06 Schuljahr 2006/07 Schuljahr 2006/07 Schuljahr 2007/08 Schuljahr 2007/08 Schuljahr 2008/09 Gesamt Schuljahr 2008/09 Gesamt

11 Weiterentwicklung quantitative Ausweitung der Kooperation allg. Schule/Förderschule Rahmenbedingungen allgemein (KMK): Auf der Grundlage der KMK-Empfehlungen und unter Beteiligung der Erziehungsberechtigten sowie unter Beachtung der jeweils gegebenen oder bereitstellbaren Rahmenbedingungen ist im Dialog der Partner zu prüfen, ob der Schüler oder die Schülerin in die allgemeine Schule aufgenommen wird oder dort verbleibt, erforderlichenfalls mit Unterstützung sonderpädagogischer Dienste, oder Unterricht und Förderung in einer Förderschule erhält. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können allgemeine Schulen besuchen, wenn dort die notwendige sonderpädagogische und auch sächliche Unterstützung sowie die räumlichen Voraussetzungen gewährleistet werden können und die Förderung der Schülerinnen und Schüler den individuellen Förderbedürfnissen und Bildungsansprüchen entsprechen. 11

12 Weiterentwicklung qualitative Weiterentwicklung Dialog Eltern Schule im Sinne einer gemeinsamen Entscheidungsfindung in gemeinsamer Verantwortung Eingangsdiagnostik/Verlaufsdiagnostik/Förderdiagnostik Zustimmung der Schulträger beider Schulen Mitwirkung/Dialog der Schulleiter und Lehrkräfte beider Schulen Zusammenarbeit der Eltern beider Schularten Modus 21, Experimentierklausel Kontext mit der individuellen Förderung aller Schüler Handreichungen Außenklassen und Kooperationsklassen 12

13 Weiterentwicklung Schwierigkeiten / Grenzen geeignete Räumlichkeiten personelle Voraussetzungen Klassenstärken Budget an Lehrerstunden je Schüler an Volksschulen / Förderschulen personelle Möglichkeiten der Förderschule Kapazitätsgrenzen der MSD Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf als Instrument => Ausloten der gegebenen oder bereitstellbaren Rahmenbedingungen (KMK) 13

14 Formen der integrativen Beschulung durch kooperative Modelle M S D Förderschwerpunkte: Sprache Lernen Emotionale und soziale Entwicklung Hören Sehen Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung * ) bei aktiver Teilnahme Förderung an der allgemeinen Schule nach Art. 41 Abs. 1 BayEUG Kooperationsklasse Alternatives schulisches Angebot (AsA) Sonderpäd. Stützund Förderklasse Kooperationsklasse Öffnung für Schüler ohne sonderpädagogischem Förderbedarf Integration durch Kooperation, Außenklassen, Einzelintegration* ) 14

15 Weiterentwicklung des MSD quantitativer Ausbau im Rahmen der personellen Möglichkeiten Diagnostik - Förderung - Beratung - Koordinierung der Hilfemaßnahmen - Fortbildung Personaleinsatz - personelle Konstanz Einbettung in Art. 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayEUG Lehrerbildung, Lehrerfortbildung (2005 bis 2008: Diagnose und Förderung der individuellen Lernleistungen ) Individualisierung (KMS vom Nr. IV.3-S Individuelle Förderung an Grund- und Hauptschulen) qualitativer Ausbau der MSD Ausbildung - Fortbildung - Kongress 1.April 2009, LMU München MSD als Motor bei der individuellen Förderung an allgemeinen Schulen 15

16 Mobile Sonderpädagogische Hilfe - BayEUG Art. 22 Abs. 2 MSH Für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf Entwicklung ihrer Fähigkeiten Entwicklung ihrer Gesamtpersönlichkeit Selbstständiges Lernen und Handeln Schulfähigkeit 16

17 Sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen Sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen Förderung von Schülern mit sehr hohem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung Unterschiedliche Maßnahmen der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Förderschulen wurden initiiert, mit nur kurzem oder gar keinem Erfolg Spezifisches Erziehungskonzept: * Ganztagsbetreuung * Unterricht + sozialpädagogische/therapeutische Unterstützung * Integration von Unterricht Einzelförderung Erziehung therapeutischer Intervention * Verzahnung von Schule und Jugendhilfe ( 35a SGB VIII) 2008/2009: Bayernweit 45 sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen 17

18 Wünsche zur UN-Konvention: Sowohl die Zivilgesellschaft - als auch alle Schularten - sollten sich mit Verantwortung dieses Themas annehmen. Im Dialog der Partner sollte es noch mehr gelingen, Kreativität, Fachlichkeit und Gestaltungswillen für inklusive Ziele zu entwickeln. 18

19 Gerade in einer Zeit gesellschaftlicher Unsicherheiten bedarf es der klaren Positionierung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Mitmenschen, dass die Förderung aller Talente zu mehr Chancengerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit führen wird. 19

20 Bildungspolitische Grundsätze Dr. Ludwig Spaenle Es gibt bereits im Grundschulalter Kinder, die eine noch individuellere und noch intensivere Förderung brauchen. Hier spielen die bayerischen Förderschulen mit ihrem differenzierten Förderangebot eine maßgebliche Rolle: Sie erlauben es, diejenigen Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern, die auf sonderpädagogische Hilfe angewiesen sind, sie ermöglichen individuelle Lösungen, sie erlauben eine personenbezogene Integration durch das Angebot der Förderzentren, des MSD, der Ganztagsschule und durch die zielführende Diskussion der UN-Konvention. 20

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