Schul- und Kultusreferat

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schul- und Kultusreferat"

Transkript

1 Telefon Telefax Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 4 Grund-, Haupt- und Förderschulen Sonderpädagogische Förderung in der Landeshauptstadt München Das sonderpädagogische Konzept für die Landeshauptstadt München Sitzungsvorlage Nr / V Bekanntgabe im Schul- und Sportausschuss des Stadtrates vom 29. April 2009 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1 Einleitung Die Landeshauptstadt München ist als Sachaufwandsträgerin der staatlichen Grund-, Haupt- und Förderschulen auch verantwortlich für die Ausstattung der 19 staatlichen Förderschulen bzw. Förderzentren im Stadtgebiet. Diese Schulen werden von ca Münchner Kindern besucht. Hiervon sind fünf Einrichtungen bereits staatliche Sonderpädagogische Förderzentren, ein Förderzentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, drei Schulen zur Sprachförderung (mit Schulvorbereitender Einrichtung und Klasse eins bis vier), acht Schulen zur Lernförderung, einer Schule zur Erziehungshilfe und eine Schule für Kranke. In den nächsten Jahren sollen die verbliebenen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sukzessive in Sonderpädagogische Förderzentren umgewandelt werden. Dies dient dem Anspruch an interdisziplinäres Arbeiten und ermöglicht Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen. Aufgrund der Verabschiedung der Novellierung des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) am 12. März 2003, nach der sonderpädagogische Förderung Aufgabe aller Schularten ist, steht die sonderpädagogische Förderung seit einigen Jahren unter dem Vorzeichen eines Paradigmenwechsels. Die Aufgaben der Förderschulen sind im Bay EUG dargelegt und definiert: Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können. Die schulische Unterrichtung und Förderung in Klassen mit bestimmten Förderschwerpunkten durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste sowie die vorschulische Förderung und die Unterstützung durch die Mobile Sonderpädagogische Hilfe sind in den Aufgaben der Förderschulen festgelegt. Die Klassenstärken in den Förderschulen liegen bei Schülern (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ausgenommen).

2 Seite 2 Im Rahmen einer aktiv gestaltenden Schulaufwandsträgerschaft unterstützt die Landeshauptstadt München die einzelnen im BayEUG definierten Bereiche. Mobile Sonderpädagogische Dienste und Hilfen, Beratungszentren, Außenklassen (wie im Folgenden beschrieben), Schulsozialarbeit an Förderschulen, Ganztagsangebote und Ganztagsklassen werden über den Sachaufwand finanziert. Zusätzlich wird besonderer Wert auf Teilnahme von Förderschulen an durch den Stadtrat initiierten Projekten gelegt. Genannt seien hier MÜKOS Münchner Konzept der Schulentwicklung, K.I.D.S. Kreativität in die Schulen und die Musikhörstunden. 2 Einschulung bzw. Überweisung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2.1 Schulanmeldung Die Schulanmeldung aller Kinder erfolgt grundsätzlich an der staatlichen Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn dort festgestellt wird bzw. die Annahme besteht, dass bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und eine aktive Teilnahme am Unterricht nicht möglich erscheint, wird die zuständige Förderschule eingeschaltet. Die Grundschule begründet ihre Entscheidung schriftlich. Sie legt dar, warum die Kriterien für eine aktive Teilnahme nicht erfüllt werden. Die Eltern werden in diesen Prozess selbstverständlich mit einbezogen. Nur Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am gemeinsamen Unterricht in der Grund-/Hauptschule nicht aktiv teilnehmen können oder deren sonderpädagogischer Förderbedarf auch mit Unterstützung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann, haben eine für sie geeignete Förderschule zu besuchen. Für den Fall, dass Schüler aktiv und mit Erfolg am Unterricht der Grund-/Hauptschule teilnehmen können und der sonderpädagogische Förderbedarf hinreichend erfüllt werden kann, besteht in der Regel kein Wahlrecht zugunsten der Förderschule. Der Begriff der aktiven Teilnahme ist in Art. 41 BayEUG wie folgt definiert: Eine Schülerin oder ein Schüler kann aktiv am gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen, wenn sie oder er dort, gegebenenfalls unterstützt durch Maßnahmen des Art. 21 Abs. 3 (Mobile Sonderpädagogische Dienste), überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet werden, den verschiedenen Unterrichtsformen der allgemeinen Schule folgen und dabei schulische Fortschritte erzielen kann sowie gemeinschaftsfähig ist. Direkt an der Förderschule erfolgt die Schuleinschreibung nur dann, wenn feststeht, dass ausschließlich die Förderschule dem sonderpädagogischen Förderbedarf des Kindes gerecht werden kann. (Bereits bestehende Erkenntnis aus der Frühförderung, Eltern sind einverstanden mit Einschulung). Sonderpädagogische Gutachten werden nur bei einer Anmeldung an der Förderschule erstellt. Ist die Grundschule mit der Einschulung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Grundschule einverstanden, so ist kein sonderpädagogisches Gutachten anzufertigen. Unabhängig davon werden im Vorfeld fachliche oder gutachterliche Stellungnahmen angefertigt, u. U. unter Einbeziehung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.

3 Seite Wechsel aus der Grund-/Hauptschule an die Förderschule Stellt eine Grund- oder Hauptschule bei einem Kind einen erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf fest (fehlende Fähigkeit zur aktiven Teilnahme) und ist dieser nach eingehender Beratung und Diagnostik unter Einbeziehung entsprechender Fachdienste (Mobile Sonderpädagogische Dienste, Schulpsychologen und -innen) nicht mit den Ressourcen der Grund- oder Hauptschule zu bewältigen, wird das Überweisungsverfahren eingeleitet. Nach eingehender Erörterung mit den Erziehungsberechtigten wendet sich die Grund-/Hauptschule mit einem Bericht über die Schülerin oder den Schüler an die voraussichtlich zuständige Förderschule und fordert ein sonderpädagogisches Gutachten an. Dieser Anforderung ist eine vorhandene Stellungnahme des MSD beizufügen. Die Förderschule erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, zu dessen Mitwirkung die Schülerin oder der Schüler verpflichtet ist; einer Einwilligung der Erziehungsberechtigten bedarf es hier nicht, diese müssen aber über die Maßnahme informiert werden. Besteht Einvernehmen über den verpflichtenden bzw. rechtlich möglichen Förderort bei den Erziehungsberechtigten sowie den beiden beteiligten Schulen, wird das Kind von der Schulleitung der abgebenden Schule an die zuständige Förderschule überwiesen. Eine Überweisung an die Förderschule gegen den Willen der Erziehungsberechtigten ist nur möglich, wenn die Förderschule nach Art. 41 BayEUG sowie 14 der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) der rechtlich einzig zulässige Förderort ist. Im Konfliktfall liegt die Entscheidungsbefugnis beim Staatlichen Schulamt. Durch entsprechende professionelle Beratung wird von allen Beteiligten in der Regel versucht, solche Fälle zu verhindern. 3 Sonderpädagogische Förderung als integrative Maßnahme 3.1 Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) Die MSD unterstützen die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach Maßgabe des Art. 41 BayEUG eine Grund-/Hauptschule oder eine Realschule oder ein Gymnasium besuchen können. Der Auftrag der MSD ist in Art. 21 BayEUG verankert. Sie können auch an einer anderen Förderschule eingesetzt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in mehreren Förderschwerpunkten sonderpädagogischen Förderbedarf hat und vom Lehrpersonal der besuchten Förderschule nicht in allen Schwerpunkten gefördert werden kann. Die MSD diagnostizieren und fördern die Schülerinnen und Schüler, beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch. MSD werden von den nächstgelegenen Förderschulen mit entsprechendem Förderschwerpunkt geleistet. Entsprechende Arbeit leisten die Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) in den Kindertageseinrichtungen. Die MSD sind auch im Sonderpädagogischen Beratungszentrum eingesetzt. Im laufenden Schuljahr stehen in der Landeshauptstadt München 978 Lehrerwochenstunden für die MSD zur Verfügung. 121 staatliche Lehrkräfte leisten diese wichtige Integrationsarbeit.

4 Seite Kooperationsklassen Kooperationsklassen unterrichten nach den Lehrplänen der Grund-/Hauptschule und werden aus dem Stundenkontingent der MSD versorgt. Dies sind Klassen der Grund-/Hauptschulen, die von Schülerinnen und Schülern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden von den bisher besuchten Förderschulen zum Besuch einer Kooperationsklasse ausgewählt. Die sonderpädagogische Förderung an den Grund-/Hauptschulen erfolgt in der Gruppe durch die MSD in abnehmender Form, das heißt, die Wochenstundenzahl von einer Stunde pro Schülerin / Schüler wird im zweiten Jahr reduziert, im dritten Jahr erfolgt nur noch eine bedarfsorientierte Beratung, eine enge Zusammenarbeit Grund-/Hauptschule Förderschule ist Vorraussetzung. Im laufenden Schuljahr bestehen an staatlichen Grund- und Hauptschulen in der Landeshauptstadt München 76 Kooperationsklassen. 3.3 Außenklassen Außenklassen werden für Schülerinnen und Schüler des Förderzentrums mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung an Grund-/Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien (Regelschulen) gebildet. Die sonderpädagogische Betreuung erfolgt - wie bei den Kooperationsklassen - durch Sonderschullehrerinnen oder lehrer. Es handelt sich hier allerdings nicht um Klassen der Regelschule, sondern des Förderzentrums. Die Kinder erhalten das Zeugnis des Förderzentrums. Im laufenden Schuljahr bestehen an Grundschulen zwei Außenklassen des Förderzentrums mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung sowie eine Außenklasse der privaten Otto-Steiner-Schule (Förderzentrum). 3.4 Alternatives schulisches Angebot (AsA) Das Alternative schulische Angebot (AsA) ist eine Form der Erziehungshilfe, die derzeit an mehreren Münchner Grund- und Hauptschulen erfolgreich durchgeführt wird. Das AsA soll vor allem präventiv wirken. Indem Schülerinnen und Schüler und ihre Interaktionspartner (Klasse, Lehrkräfte, Eltern) unterstützt werden, einen Weg der Problemlösung zu finden, soll das Auftreten massiver Verhaltensauffälligkeiten verhindert werden. Im AsA einer Schule stehen eine Sonderschullehrkraft des Förderschwerpunkts Emotionale und Soziale Entwicklung sowie eine erfahrene Grund- bzw. Hauptschullehrkraft je fünf Wochenstunden für die schulinterne Erziehungshilfe in Kooperation zur Verfügung. 4 Das Sonderpädagogische Förderzentrum (SFZ) 4.1 Grundlegendes Schulen zur sonderpädagogischen Förderung für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung sind Förderzentren mit dem jeweiligen Schwerpunkt. Schulen zur sonderpädagogischen Förderung mit nur einem der Förderschwerpunkte Sprache, Lernen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung führen die Bezeichnungen

5 Seite 5 - Schule zur Sprachförderung unterrichtet nach dem Lehrplan der Grundschule - Schule zur Lernförderung unterrichtet nach dem Lehrplan der Schule zur Lernförderung - Schule zur Erziehungshilfe unterrichtet nach dem Lehrplan der Grund- und Hauptschule. Schulen zur sonderpädagogischen Förderung, die die Förderschwerpunkte Sprache und Lernen umfassen, sind Sonderpädagogische Förderzentren; sie können auch den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung berücksichtigen. Frühere Bezeichnungen der jetzigen Förderschulen waren Hilfsschule, Sonderschule, Schule für Lernbehinderte, Schule zur individuellen Lernförderung die nun gültigen Begriffe (siehe oben) sollen dazu beitragen, eine Stigmatisierung der betroffenen Kinder zu vermeiden. 4.2 Aufbau eines Sonderpädagogischen Förderzentrums Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ) Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) Sonderpädagogisches Kooperationsklassen Beratungszentrum Alternatives Schulisches Angebot (ASA) Mobile sonderpädagogische Hilfen (MSH) Förderstufe IV Lehrplan der Schule zur Lernförderung (SDW = sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklassen) Förderstufe III Lehrplan der Schule zur Lernförderung Förderstufe II Lehrplan der Schule zur Lernförderung Lehrplan der Grund- und Hauptschule Lehrplan der Grundschule Förderstufe I Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen Klasse 1, 1A, 2 Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) Klasse 7-9 Klasse 5 und 6 Klasse 3 und 4 Lehrplan der Grundschule Förderschwerpunkt Sprache Klasse 1 und Sonderpädagogische Förderzentren als Zentralen sonderpädagogischer Kompetenz Die Arbeit im Förderzentrum erfolgt interdisziplinär und ressourcenorientiert. Förderung kann auf vielfältige Weise erfolgen: - Einsatz von ambulanten Diensten in der Regelschule für Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten z.b. Förderschwerpunkt Lernen und emotional-soziale Entwicklung oder Förderschwerpunkt Lernen und Sprache. - Vernetzte Arbeit im Beratungszentrum mit außerschulischen Institutionen und Einbeziehung von Lehrkräften der Regelschule.

6 Seite 6 - Fortbildungsangebote für die Lehrkräfte der Regelschule zu Themen der Sonderpädagogik. - Angebote der Förderwerkstätten auch für Lehrkräfte der Regelschule zur Optimierung der Förderung. Bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einer Schülerin bzw. eines Schülers wird mit den Lehrerinnen und Lehrern der Grund-/Hauptschule detailliert überprüft, ob und wie dem Förderbedarf eines Schülers entsprochen werden kann: Entweder unter den Rahmenbedingungen der Grund-/Hauptschule mit Hilfe des MSD oder nur im Stammbereich eines Förderzentrums. 4.4 Derzeitige und zukünftige Förderschullandschaft in der Landeshauptstadt München Ist-Stand M ünchen Förderschulen 1 SFZ Ost Astrid-Lindgren-Str. 2 SFZ Mitte I Dachauer Str.98 Bestehen bereits / w erden zu... 3 SFZ Mitte IV Innsbrucker Ring 4 SFZ Nord Paulckestraße 5 SFZ W est Schererplatz 6 FöZ geistige Entwicklung- Mathilde-Eller Klenzestraße 7 Schule zur Lernförderung Gilmstraße Schule zur Sprachförderung Droste-Hülshoff-Str. 8 Schule zur Lernförderung Herrnstraße Schule zur Lernförderung Kirchenstraße 9 Schule z. Lernförderung Boschetsrieder Straße Schule zur Sprachförderung Stielerstraße 10 Schule zur Lernförderung Rothpletzstraße Schule zur Lernförderung 11 Schule zur Lernförderung Schule zur Sprachförderung Fröttmaninger Straße G erhart-hauptm ann- Ring Theodor-Heuss-Platz Bestehen bereits geplant SFZ Süd-W est SFZ Mitte II SFZ Süd SFZ Nord-Ost SFZ Ost II 12 Schule zur Lernförderung Rothwiesenstraße SFZ Nord III Schule zur Erziehungshilfe Dachauer Str. 96 Schule für Kranke Kölner Platz 5 Ausblick Die oben beschriebenen Veränderungen beinhalten Synergieeffekte, sonderpädagogische Förderung und auch integrative und präventive Maßnahmen können zielgerichteter und ressourcenschonender eingesetzt werden. Durch die institutionelle Zusammenführung der Standorte unter einem Dach verbessert sich die Vernetzung und auch die Durchlässigkeit zwischen den unter 4.2 beschriebenen Zügen.

7 Seite 7 Die Korreferentin, Frau Stadträtin Zurek, und die Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Burkhardt, haben Abdruck erhalten. II. Bekannt gegeben. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Elisabeth Weiß-Söllner 2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin II. Abdruck von I. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA II an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt mit der Bitte um Kenntnisnahme. III. Wv. im Schulreferat - F 4, Implerstraße 9 Schulreferat - F 4 I. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An. mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am.. Im Auftrag

1. Gesetzliche Grundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_9\Goetz\2008\1_Januar-März\Befugnisse MSD- Aufnahme- und Überweisungsverfahren 14 03_r.doc ENTWURF Datum:

Mehr

Schul- und Kultusreferat

Schul- und Kultusreferat Telefon 2 33-3 98 20 Telefax 2 33-3 98 40 Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 4 Grund-, Haupt- und Förderschulen Anhörungsverfahren zur Änderung der Volksschulorganisation in der Landeshauptstadt München;

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache Bayern versucht, durch eine Vielfalt schulischer Angebote für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

Berufliche Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Sigrid Welnhofer Agentur für Arbeit München Berufliche Beratung für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf berufliche Rehabilitation Inhaltsverzeichnis 1. Berufsberatung

Mehr

Schul- und Kultusreferat Rechtsabteilung

Schul- und Kultusreferat Rechtsabteilung Telefon 16-26593 Telefax 16-20359 Schul- und Kultusreferat Rechtsabteilung Einführung des Euro Umstellung von Rechtsinstrumenten hier: Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch

Mehr

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

Mehr

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG 1 Schulrechtliche Grundlagen im Arbeitsfeld des MSD Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG Stand: 09.07.2012 Art. 2 (2) Aufgaben der Schule/Inklusiver Unterricht (2) Inklusiver Unterricht

Mehr

Informationen zur Schuleinschreibung 2015

Informationen zur Schuleinschreibung 2015 Staatliches Schulamt Pfaffenhofen Beratungsstelle Ilmmünster Barbara Amasreiter, BRin, staatl. Schulpsy. Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster Tel: 08441/860896 Fax: 08441/860897 www.schulberatung-pfaffenhofen.de

Mehr

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Inklusive Bildung Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Arbeitskreis Barrierefreies Tübingen 06.07.2016 Rathaus Tübingen, Ratssaal 05.07.16 1 Bericht und Austausch

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_3\Dr. Hell\2012\März\27793_Weiterführung von Inklusionsmaßnahmen an den Grund- und Mittelschulen_(2.

Mehr

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt. An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes

Mehr

Kinder mit Behinderungen - vom Kindergarten in die Schule

Kinder mit Behinderungen - vom Kindergarten in die Schule Kinder mit Behinderungen - vom Kindergarten in die Schule Huainigg/ Ballhaus: Gemeinsam sind wir Klasse! Claudia Dippon Übergänge Schule Grundschule Grundschulförderklasse Sonder- Schule Kindergarten/

Mehr

Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4

Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4 Telefon: 0 233-83946 Telefax: 0 233-83944 Seite Referat 1 von für 6 Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4 Räume für Elterninitiative ManzoKids Antrag Nr. 14-20 / A 01093

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_3\Hahn\2011\April\42008_Unterricht und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf_r.doc Bayerisches

Mehr

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung Telefon: 324686-17 Telefax: 324686-20 Telefon: 16 22288 (GL) Az: 612/GL/00 Großmarkthalle Änderung der Betriebssatzung der Großmarkthalle München; Umstellung auf Euro Beschluss der Vollversammlung des

Mehr

GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015

GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 GEB für Stuttgart Sonderschulen 16. November 2015 Staatliches Schulamt Stuttgart / Schmalenbach Inklusion an Stuttgarter Schulen Inhalt 1. Informationen zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -

Mehr

Schulische Inklusion in Bayern Erste Ergebnisse der Befragung der allgemeinen Schulen und Förderschulen Lelgemann, Walter Klose & Singer (2015)

Schulische Inklusion in Bayern Erste Ergebnisse der Befragung der allgemeinen Schulen und Förderschulen Lelgemann, Walter Klose & Singer (2015) Schulische Inklusion in Bayern Erste Ergebnisse der Befragung der allgemeinen Schulen und Förderschulen Prof. Dr. R. Lelgemann Dr. Ch. Walter Klose Philipp Singer (Dipl. Päd.)! Fragestellung Fragestellung

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Telefon 16-24329 Telefax 16 25090 hp.heidebach@muenchen.de Hans Peter Heidebach Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Grundsatzfragen Anhörung Informations- und Kommunikationstechnik

Mehr

1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und. sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die

1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und. sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die 1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die zustehenden Förderzeiten zu differenzieren? Diese Unterscheidung führt tatsächlich

Mehr

Kommunalreferat Landwirtschaftliche Betriebe

Kommunalreferat Landwirtschaftliche Betriebe Telefon16-16/23969 Telefax16-16/26057 Az: 643/KR/00 der Landeshauptstadt München; 2 Wirtschaftsplanänderung 2000 Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 31.01.2001 Öffentliche Sitzung I. Vortrag

Mehr

FAQ zum Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion

FAQ zum Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion FAQ zum Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion Der Ministerrat hat am 24. Februar 2015 beschlossen, den Gesetzentwurf zur schulischen Inklusion in die Anhörung zu geben. Die Antworten zu den nachfolgend

Mehr

Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik

Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik Was ist ein Sonderpädagogischer Der Sonderpädagogische Förderplan ist ein förderdiagnostisches Planungs-

Mehr

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I Teil I I. Einleitung des Verfahrens: 4 Abs.1 SoFVO Deckblatt Name: Vorname: geb. am: Staatsangehörigkeit: Anschrift der meldenden Schule / Schulstempel Das Personensorgerecht liegt bei: Eltern: / Mutter:

Mehr

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung

Mehr

2. Dillinger Schulleitungskongress am 4. Mai Ganztagsschulen in Bayern

2. Dillinger Schulleitungskongress am 4. Mai Ganztagsschulen in Bayern 2. Dillinger Schulleitungskongress am 4. Mai 2012 Ganztagsschulen in Bayern Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung Mit dem Ausbau von Ganztagsschulen reagiert Bayern sowohl auf gesellschaftspolitische

Mehr

31. Netzwerktreffen Köln 21. und 22. März 2011

31. Netzwerktreffen Köln 21. und 22. März 2011 Einführung und Umsetzung inklusiver Bildungsangebote Länderbericht Thüringen 31. Netzwerktreffen Köln 21. und 22. März 2011 1 Veränderte Schuleingangsphase 1998 Projekt zur Schulentwicklung Veränderte

Mehr

SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern

SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Bildung und Sport Vereinsförderung, Zuschüsse RBS-SPA-V1

Bildung und Sport Vereinsförderung, Zuschüsse RBS-SPA-V1 Telefon: 0 233-83729 Telefax: 0 233-989 83729 Seite Referat 1 von 5für Bildung und Sport Vereinsförderung, Zuschüsse RBS-SPA-V1 Schützengesellschaft 12 Apostel Verlängerung des Mietvertrages über Räumlichkeiten

Mehr

RBS-KBS Schulentwicklungsplanung Mittelschulen und Förderzentren 2030. Inhaltsverzeichnis

RBS-KBS Schulentwicklungsplanung Mittelschulen und Förderzentren 2030. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Stadtbezirk 1 und 5...2 SFZ München Mitte 2/ an der Isar, Herrenstraße (Stb 01) und Kirchenstraße (Stb 05)...2 Stadtbezirk 2 und 19...3 SFZ München Süd, Boschetsrieder Straße (Stb 19),

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG Fachtagung Inklusive Schule der VKS München, 23. November 2011 MRin Tanja Götz 1 I. Inklusion durch

Mehr

Die Aufsichtsratsmitglieder der Deutsches Theater Betriebs-GmbH werden gemäß 10 (2) der Satzung vom Gesellschafter ernannt.

Die Aufsichtsratsmitglieder der Deutsches Theater Betriebs-GmbH werden gemäß 10 (2) der Satzung vom Gesellschafter ernannt. Telefon 2 33 2 81 32 Telefax 2 33 2 61 92 Kulturreferat Vertretung der Landeshauptstadt München im Aufsichtsrat der Deutsches Theater München Betriebs-GmbH und der Beschluss des Kulturausschusses vom 13.11.2003

Mehr

Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV) Vom 20. Dezember 2008

Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV) Vom 20. Dezember 2008 Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SchulgespflV Ausfertigungsdatum: 20.12.2008 Gültig ab: 01.01.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl 2009, 10 Gliederungs- 2126-3-2-UG Nr: Verordnung zur

Mehr

München installiert Wasserspender zum kostenlosen Auffüllen von Wasserflaschen

München installiert Wasserspender zum kostenlosen Auffüllen von Wasserflaschen Telefon: 233-26181 Telefax: 233-21136 Elisabeth Tietjens Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV München installiert Wasserspender zum kostenlosen Auffüllen

Mehr

christoph ratz & ullrich reuter, uni würzburg 1

christoph ratz & ullrich reuter, uni würzburg 1 christoph ratz & ullrich reuter, uni würzburg 1 Schulische Integration - Überblick 1. Von der Exklusion zur Inklusion - Überblick 2. Der Bayerische Weg 3. Ergebnisse aus der Integrationsforschung 4. Das

Mehr

V. 5 Informationsblätter

V. 5 Informationsblätter V. 5 Informationsblätter V. 5.1 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stand: Januar 2001 Informationsblatt Außenklassen der Sonderschulen an allgemeinen Schulen 1. Ausgangslage Seit

Mehr

Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B

Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B Telefon: 0 233-83776 Telefax: 0 233-989 83776 Seite Referat 1 von für 5 Bildung und Sport Geschäftsbereich Berufliche Schulen RBS-B Freigabe des Zuschusses an die Münchner Volkshochschule GmbH für das

Mehr

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung Telefon: 233-2 32 77 Telefax: 233-2 42 38 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/1 Gartenstadtsatzung (GartS); Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Begründung; Nichtzulassungsbeschwerde

Mehr

Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014

Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014 Herzlich Willkommen INKLUSION MACHT (GRUND)SCHULE KITA UND DANN? Informationsveranstaltung 23. September 2014 Inhalte 1. Begrüßung 2. Rechtliche Grundlagen und Umsetzungen für Krefeld 3. Vorstellung möglicher

Mehr

Vom. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen, Geltungsbereich

Vom. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen. 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen, Geltungsbereich Verordnung des Kultusministeriums über die Feststellung und Erfüllung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote SBA-VO) Vom Auf Grund

Mehr

Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4

Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4 Telefon: 0 233-83940 Telefax: 0 233-83944 Seite Referat 1 von für 9 Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4 Vorstellung der Ergebnisse der Elternbefragung zum Thema ganztägige

Mehr

Organisation Externe Beschulung

Organisation Externe Beschulung Organisation Externe Beschulung Rechtliche Grundlagen Hess. Schulgesetz 53 (3) Zwischen der Förderschule und der allgemeinen Schule können Formen der Kooperation entwickelt werden, in denen das Kind Schülerin

Mehr

Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 1 Berufliches Schulwesen

Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 1 Berufliches Schulwesen Telefon 233-26687 Telefax 233-24594 Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 1 Berufliches Schulwesen BVJ/k Eine Chance für Münchner Jugendliche Antrag Nr. 02-08/A 04319 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die

Mehr

Schulwesen in Bayern. Rechtliche Aspekte

Schulwesen in Bayern. Rechtliche Aspekte Schulwesen in Bayern Rechtliche Aspekte Zuständigkeiten Bund - Länder Bundesaufgaben: Art. 91b Abs. 2 GG: Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des

Mehr

Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW

Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW Fachbeirat inklusive schulische Bildung am Freitag, den 06. November 2015, 15:00-18:00 Uhr Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und

Mehr

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Dr. Stephan Boes 1 Folgende Aspekte des gemeinsamen Lernens werden aus statistischer

Mehr

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für Kranke Wenn Schülerinnen und Schüler längerfristig

Mehr

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Grundsatzfragen

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Grundsatzfragen Telefon: 233-27668 Telefax: 233-22734 Ulfried Müller Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Grundsatzfragen Ausstieg aus den Atomkraftwerken Isar I und Isar II Antrag

Mehr

Sonderpädagogische Schülerakte Teil II

Sonderpädagogische Schülerakte Teil II II. Durchführung des Verfahrens: 4 Abs. 3 8 SoFVO Prüfung / Ergebnisse 1. Das : Wird zum ersten Mal durchgeführt: Ja (weiter mit 1.1 und 1.2) Nein (weiter mit 2.) 1.1 Entscheidung über das weitere Vorgehen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Stand: Februar

Inhaltsverzeichnis. Stand: Februar Inhaltsverzeichnis Stadtbezirk 1 und 5...2 SFZ München Mitte 2/ an der Isar, Herrenstraße (Stb 01) und Kirchenstraße (Stb 05)...2 Stadtbezirk 2 und 19...3 SFZ München Süd, Boschetsrieder Straße (Stb 19),

Mehr

Herzlich willkommen! Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn. Eduard-Otto-Straße Bonn Tel.: Fax:

Herzlich willkommen! Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn. Eduard-Otto-Straße Bonn Tel.: Fax: Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn Herzlich willkommen! Eduard-Otto-Straße 9 53129 Bonn Tel.: 0228-77 75 04 Fax: 0228-77 75 25 bonnsfuenfte@schulen-bonn.de www.bonnsfuenfte.de 06.10.2016

Mehr

Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW

Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW Eckpunkte für die Zuweisung von Stellen aus dem regionalen Stellenbudget für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (LES)

Mehr

Stellungnahme zum Antrag der Erziehungsberechtigten auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Bezirk) für eine Schulbegleitung

Stellungnahme zum Antrag der Erziehungsberechtigten auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Bezirk) für eine Schulbegleitung Behinderung/en: Stellungnahme zum Antrag der Erziehungsberechtigten auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Bezirk) für eine Schulbegleitung I. ALLGEMEINE ANGABEN: Name der Schülerin / des Schülers: Geburtsdatum:

Mehr

Konzept G 7-9. Frieden Mittelschule Schweinfurt Ludwigstr.5, Schweinfurt, Tel: 09721/ ; Fax: 09721/

Konzept G 7-9. Frieden Mittelschule Schweinfurt Ludwigstr.5, Schweinfurt, Tel: 09721/ ; Fax: 09721/ Frieden Mittelschule Schweinfurt Ludwigstr.5, 97421 Schweinfurt, Tel: 09721/ 81-533; Fax: 09721/51-830 friedenschule@schweinfurt.de Konzept G 7-9 Jahrgangsgemischte, gebundene Ganztagsklasse (Jahrgangsstufe

Mehr

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 05.05.2009 1. Rechtliche Grundlagen - Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom

Mehr

5. Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung. 5.1 Sonderpädagogische Förderung durch vorbeugende Maßnahmen

5. Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung. 5.1 Sonderpädagogische Förderung durch vorbeugende Maßnahmen 5. Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung 5. Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung Die schulische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen bezieht alle Schularten und Schulstufen ein. Dabei

Mehr

Kommunalreferat Immobilienmanagement

Kommunalreferat Immobilienmanagement Telefon: 0 233-24817 Telefax: 0 233-20358 Az.: IM-SO-GGV Kommunalreferat Immobilienmanagement Bauvorhaben Errichtung eines neuen Personenaufzuges und barrierefreie Umgestaltung des Eingangsbereiches Stiftungsanwesen

Mehr

Einschulung und Inklusion

Einschulung und Inklusion Fortbildung für Beratungslehrkräfte 13. Februar 2012 Stockdorf 07. März 2012 Pfaffenhofen Einschulung und Inklusion Referenten: Monika Beer, Leonie Budjarek, Anke Denkhaus, Heinz Schlegel 1 Einschulung

Mehr

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Text aus KMS vom 29.08.2005, Nr. IV.7-5 O 8110-4.6 368) Auf Grund der besonderen Bedeutung einer

Mehr

Unser Zeichen Ruf (089) Zimmer-Nr. München, SchR II / nui Fax (089) Schulanmeldung 2015

Unser Zeichen Ruf (089) Zimmer-Nr. München, SchR II / nui Fax (089) Schulanmeldung 2015 Nr. 14/2015 Unser Zeichen Ruf (089) 544135-42 Zimmer-Nr. München, 02.02.2015 SchR II / nui Fax (089) 544135-67 536 Mitteilung nach Schulverteiler IIa, IIIa (per E-Mail) Schulanmeldung 2015 Anlagen: 1.

Mehr

ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer

ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer I. Studium der sonderpädagogischen Fachrichtungen I. Studium der sonderpädagogischen Fachrichtungen 1. Arten der Praktika Gemäß 34 Abs. 1 Satz 1 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008

Mehr

"Kooperative Angebote Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Kooperative Angebote Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Ministerium für Kultus- Jugend und Sport Baden-Württemberg Schulversuchsbestimmung gemäß 22 SchG "Kooperative Angebote Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung

Mehr

Regionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord. Januar 2013

Regionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord. Januar 2013 Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen Regionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord Januar 2013 Absender

Mehr

Weiterentwicklung der Realschulen

Weiterentwicklung der Realschulen Weiterentwicklung der Realschulen Zielsetzung der Landesregierung Weiterentwicklung des Schulsystems in Baden-Württemberg zu einem Zwei-Säulen-System. Die Realschulen leisten durch die Stärkung individualisierter

Mehr

Rahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe

Rahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dieses vertreten durch Herrn Staatsminister Siegfried Schneider und dem Bildungswerk

Mehr

Schul- und Kultusreferat

Schul- und Kultusreferat Telefon 2 33-3 9820 Telefax 2 33-3 98 40 Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 4 Grund-, Haupt- und Förderschulen Projekt Qualifizierungsorientierte Fördergruppenarbeit Abschlussbericht - Evaluation Sitzungsvorlage

Mehr

Inklusionstagung des Landesinstituts

Inklusionstagung des Landesinstituts Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen Inklusionstagung des Landesinstituts 12.-15.11.2012 Absender Unterstützung

Mehr

Verhängung von Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen nach Art. 86ff BayEUG

Verhängung von Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen nach Art. 86ff BayEUG Regierung von Oberbayern 19.10.2016 Verhängung von Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen nach Art. 86ff BayEUG 1. Allgemeines: Abgrenzung: Art. 86 Abs. 1 BayEUG Erziehungsmaßnahmen, d.h. erzieherische Maßnahmen

Mehr

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I 1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,

Mehr

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW.

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW. Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW www.inklusion.gew-nrw.de Wieso hat die GEW diese Umfrage gemacht? Seit dem Schuljahr 2014/2015 setzen engagierte Kolleginnen und Kollegen an den

Mehr

Arbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden

Arbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden Arbeitspapier Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte Schleswig-Holstein. Der echte Norden Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Der Rosenheimer Weg Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Diese Vereinbarung entstand mit großem Engagement und in enger Kooperation folgender Beteiligter: Amt für Kinder, Jugendliche

Mehr

Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4

Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4 Telefon: 0 233-83940 Telefax: 0 233-83944 Seite Referat 1 von für 6 Bildung und Sport Fachabteilung 4 Grund-, Hauptund Förderschulen RBS-F4 Satzung über den Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätten der

Mehr

Johann-Comenius-Schule. Sonderpädagogisches Förderzentrum

Johann-Comenius-Schule. Sonderpädagogisches Förderzentrum Johann-Comenius-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterricht Wir ermöglichen jedem Kind durch individualisierten und differenzierten Unterricht persönliche und schulische Erfolgserlebnisse. Wir

Mehr

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje 1 UN Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von

Mehr

Migration und Integration im Freistaat Sachsen Schulische Integration

Migration und Integration im Freistaat Sachsen Schulische Integration Migration und Integration im Freistaat Sachsen Schulische Integration Überblick Schüler mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen in sächsischen Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien und Förderschulen

Mehr

Wie weiter ab Klasse 7?

Wie weiter ab Klasse 7? Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium

Mehr

Vorschulische Sprachförderung

Vorschulische Sprachförderung Vorschulische Sprachförderung (Für einen Vortrag vor Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtungen wurden die folgenden Auszüge aus amtlichen Texten zusammengestellt. Die mündlich vorgetragene Kommentierung

Mehr

Übergang Kindertagesstätte Schule: passgenaue Bildungsangebote für jedes Kind

Übergang Kindertagesstätte Schule: passgenaue Bildungsangebote für jedes Kind Übergang Kindertagesstätte Schule: passgenaue Bildungsangebote für jedes Kind Annette Sauter-Schimak (Schulrätin SSA Donaueschingen) Gudrun Burgmaier-Fehrenbach, Kerstin Greimel (Arbeitsstelle Frühförderung

Mehr

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau -1- Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 A.1 GEGENSTAND 3 A. GRUNDLEGENDES 3 B. SCHULANGEBOTE 4 B.1 GRUNDANGEBOT UND GLIEDERUNG 4

Mehr

Der Schwerpunkt der Freiwilligenagentur Tatendrang liegt hierbei im Bereich von Bildung und Migration.

Der Schwerpunkt der Freiwilligenagentur Tatendrang liegt hierbei im Bereich von Bildung und Migration. Telefסּn: 0 233-48454 Telefax: 0 233-9848454 Sozialreferat Seite 1 von 6 Zentrale S-Z-BE Aufnahme Projekt Lesezeichen der Freiwilligenagentur Tatendrang in die Regelförderung ab 2014 Produkt 7.3.1 Bürgerschaftliches

Mehr

Von der Exklusion zur Inklusion im deutschen Bildungssystem Umsetzung, Auswirkungen und Perspektiven

Von der Exklusion zur Inklusion im deutschen Bildungssystem Umsetzung, Auswirkungen und Perspektiven Von der Exklusion zur Inklusion im deutschen Bildungssystem Umsetzung, Auswirkungen und Perspektiven Vortrag im Rahmen der DAJ-Fortbildung 2013 am 5.12. in Erfurt Prof. em. Dr. Klaus Klemm Universität

Mehr

Baureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom

Baureferat Hochbau. Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725. Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Telefon: 0 233-60831 Telefax: 0 233-61725 Baureferat Hochbau Seite 1 Die Landeshauptstadt München setzt auf Ökostrom Antrag Nr. 08-14 / A 02375 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Helmut

Mehr

Formulare in sonderpädagogischen Verfahren

Formulare in sonderpädagogischen Verfahren Formulare in sonderpädagogischen Verfahren Die folgenden Formulare regeln die Verfahrenswege für die verschiedenen Anlässe der präventiven Unterstützung durch ein BFZ und der Entscheidungsverfahren zum

Mehr

Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.11

Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.11 Telefon 0 233-92245 Telefax 0 233-25926 Frau Seidel Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.11 Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes; Personalüberleitungsvertrag

Mehr

Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft

Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Telefon 233-9 21 27 Telefax 233-2 89 98 Stadtkämmerei HA I/1 - Betriebswirtschaft Veräußerung von Vermögenswerten zur Gewinnung von Finanzierungsmitteln Sachstandsbericht 2002 Bekanntgabe in der Sitzung

Mehr

Herzlich willkommen! B. Streese, M. Palm

Herzlich willkommen! B. Streese, M. Palm Herzlich willkommen! Informationen zum Gemeinsamen Lernen an Bielefelder Grundschulen vor dem Hintergrund des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Inhaltsverzeichnis Was bedeutet Inklusion? Zentrale Aspekte

Mehr

Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in der Schule

Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in der Schule Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in der Schule 11.Rheumatag Freiburg 11.10.2009 J.W. Schmidt, Klinikschule Freiburg Krankheit ist Leben unter veränderten Bedingungen. Rudolf Virchow Schulrechtliche

Mehr

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst Der Mobile Sonderpädagogische Dienst ist ein Angebot des Sonderpädagogischen Förderzentrums Prien am Chiemsee als unterstützende Maßnahme an allgemeinen Schulen für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache

Mehr

Informationsabend für Eltern von Schulanfängern

Informationsabend für Eltern von Schulanfängern Informationsabend für Eltern von Schulanfängern Volksschule Eckersdorf Katja Färber, Lehrerin; Zusammenarbeit Schule- Kindergarten Inge Kraus, Lehrerin Sylvia Franz, Lehrerin Angelika Sopko-Glatz, Lehrerin

Mehr

Presseinformation zum Schuljahresbeginn 2014/2015

Presseinformation zum Schuljahresbeginn 2014/2015 Presseinformation zum Schuljahresbeginn 2014/2015 Situation an den oberfränkischen Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen im Schuljahr 2014/15 Regierung von Oberfranken Ludwigstraße

Mehr

Inhaltsübersicht. Teil 1 Grundlegende Regelungen im Bereich Förderschulen und Schulen für Kranke

Inhaltsübersicht. Teil 1 Grundlegende Regelungen im Bereich Förderschulen und Schulen für Kranke Inhaltsübersicht 03 Förderschulen in Bayern Loseblatt-Sammlung mit Erläuterungen Inhaltsübersicht 01 Vorwort 02 Gliederung 03 Inhaltsübersicht 06 Kontrollblatt/Anleitung zum Einordnen 07 Stichwortverzeichnis

Mehr

Grundschule Karlstraße

Grundschule Karlstraße Grundschule Karlstraße Karlstraße 21 38300 Wolfenbüttel 05331/93248-0 05331/93248-14 11 Schritte auf dem Weg zur Schule 1. Schulpflicht und Anmeldung 2. Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung 3.

Mehr

1. Das sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentrum als wichtiger Baustein präventiver und integrativer Arbeit

1. Das sonderpädagogische Kompetenz- und Beratungszentrum als wichtiger Baustein präventiver und integrativer Arbeit Sonderpädagogisches KOMPETENZ- & BERATUNGS-ZENTRUM Fürth FÜ-Nord: Tel.: 0911 / 97381 22, E-Mail: kbz@ols-fuerth.de FÜ-Süd: Tel.: 0911 / 97422 20, E-Mail: kbz@jws-fürth.de 1. Das sonderpädagogische Kompetenz-

Mehr

UK Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Volksschulordnung F, VSO-F) vom 11.

UK Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Volksschulordnung F, VSO-F) vom 11. - 1-2233 - 2-1 - UK Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Volksschulordnung F, VSO-F) vom 11. September 2008 Auf Grund von Art. 24 Nrn. 1 bis 7, Art. 30 Abs. 1 Satz 7, Art.

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.- Nr. 981/08)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.- Nr. 981/08) 223 240 Unterrichtsorganisation an Realschulen plus Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.- Nr. 981/08) Unter Wahrung eigener

Mehr

Bildung und Sport Fachabteilung 1 - Berufliche Schulen RBS-F1

Bildung und Sport Fachabteilung 1 - Berufliche Schulen RBS-F1 Telefon: 0 233-83775 Telefax: 0 233-83785 Seite Referat 1 von für 6 Bildung und Sport Fachabteilung 1 - Berufliche Schulen RBS-F1 Schüler/innen und Klassenstand Berufliche Schulen der Landeshauptstadt

Mehr

*) Die Fassung berücksichtigt die Berichtigung vom 12. Juli 2011 (K.u.U. S. 120) Allgemeine Ziele und Grundsätze 1. ABSCHNITT

*) Die Fassung berücksichtigt die Berichtigung vom 12. Juli 2011 (K.u.U. S. 120) Allgemeine Ziele und Grundsätze 1. ABSCHNITT Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: MVersetzO BW 2010 Ausfertigungsdatum: 12.12.2010 Gültig ab: 26.01.2011 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2011, 9 Gliederungs-Nr: 2200-3 Verordnung des Kultusministeriums

Mehr