Einschulung und Inklusion

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1 Fortbildung für Beratungslehrkräfte 13. Februar 2012 Stockdorf 07. März 2012 Pfaffenhofen Einschulung und Inklusion Referenten: Monika Beer, Leonie Budjarek, Anke Denkhaus, Heinz Schlegel 1

2 Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Neuerungen auf der Grundlage des BayEUG seit Schuljahr 2011/12 2

3 Auftrag Art. 2 Abs. 2 Satz 1 BayEUG: Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen. 3

4 Ausgestaltung Gemeinsamer Unterricht ist an allen Schularten möglich Unterstützung durch die Förderschulen Umsetzung innerhalb des differenzierten Schulsystems Zustimmung Sachaufwandsträger (Sehen, Hören, KmE) Individuelle Lernziele und Abschlüsse möglich Nachteilsausgleich, Förderpläne 4

5 Grenzen der Inklusion Art. 41 BayEUG Abs. 5 Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion nicht hinreichend gedeckt werden und ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder Beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich, besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule. 5

6 Formen des gemeinsamen Unterrichts Art. 30a BayEUG - kooperatives Lernen Kooperationsklassen Art. 30a Abs. 7 Ziff. 1 BayEUG Partnerklassen Art. 30a Abs. 7 Ziff. 2 BayEUG 6

7 Formen des gemeinsamen Unterrichts Kooperationsklassen Art. 30a Abs. 7 Ziff. 1 BayEUG 7

8 Formen des gemeinsamen Unterrichts Partnerklassen Art. 30a Abs. 7 Ziff. 2 BayEUG 8

9 Formen des gemeinsamen Unterrichts Art. 30 b BayEUG - inklusive Schule Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler Art. 30b Abs. 2 BayEUG Inklusive Schule / Schulen mit dem Schulprofil Inklusion Art. 30b Abs. 3 bis 5 BayEUG Klassen mit festem Lehrertandem an Schulen mit dem Schulprofil Inklusion Art. 30b Abs. 5 BayEUG 9

10 Formen des gemeinsamen Unterrichts Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler Art. 30b Abs. 2 BayEUG 10

11 Formen des gemeinsamen Unterrichts Inklusive Schule / Schulen mit dem Schulprofil Inklusion Art. 30b Abs. 3 bis 5 BayEUG 11

12 Formen des gemeinsamen Unterrichts Klassen mit festem Lehrertandem an Schulen mit dem Schulprofil Inklusion Art. 30b Abs. 5 BayEUG 12

13 Art. 41 BayEUG Abs. 1 Entscheidung über den Lernort Grundsätzlich Wahlrecht zwischen allgemeiner und Förderschule; Beratung! Anmeldung an Regelschule (Sprengelschule, Profilschule) oder Förderschule Beachtung schulartspezifischer Voraussetzungen; Zustimmung des Sachaufwandsträgers der Regelschule Kindeswohl als Grenze Förderschule: Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die der besonderen Förderung bedürfen; sonderpädag. Gutachten erforderlich 13

14 Schulanmeldung an der Grundschule Anmeldetermin der Grundschulen Persönliche Schulanmeldung Feststellung der Schulfähigkeit Kooperation Kindergarten/ MSH Schulanmeldung: Screening/ Schulspiel belegte Feststellungen der Erziehungsberechtigten ärztlichen Einschulungsuntersuchung 14

15 Schulanmeldung an der Grundschule Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit Schulleiter kann die Teilnahme an Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen (VSO 2, Abs. 4). Zusammenarbeit mit den Förderschulen Lehrkräfte der GS schätzen Vorliegen und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. SonderschullehrerInnen der MSD können bei Schuleingangsgesprächen anwesend sein. Beratung der Eltern durch die Grundschule 15

16 Schulaufnahme Schulleiter entscheidet über Schulaufnahme VERWALTUNGSAKT Zurückstellung VERWALTUNGSAKT Aufnahme in Grundschule Einschätzung des des Förderbedarfs 16

17 Aufgabe der Regelschule: Einschätzung des sonderpäd. Förderbedarfs Beobachtungen und Ergebnisse des Verfahrens zur Feststellung der Schulfähigkeit schriftlich dokumentieren Aussagen des Schularztes und Aussagen des Kindergartens und Kinderarztes heranziehen (Datenschutz beachten) Zurückstellungen beachten gemeinsame Beratung aller an Schuleinschreibung u. Schulspiel beteiligten KollegInnen 17

18 Schulaufnahme Grundsätzliches Wahlrecht zwischen allgemeiner Schule und Förderschule Einschulung in die Grundschule 18

19 Ausnahmen Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion nicht hinreichend gedeckt werden Anmeldung an der Förderschule mit sonderpädagogischem Gutachten 19

20 Erstellung eines Sonderpädagogisches Gutachtens Ein sonderpädagogisches Gutachten wird erstellt bei: Aufnahme in die eine Förderschule (BayEUG: Art 41 Abs. 4 Satz 2) im Konfliktfall nach Ablehnung durch die allgemeine Schule bei einer zweiten Zurückstellung 20

21 Sonderpädagogisches Gutachten stellt den Förderbedarf dar legt den Förderort fest wird von einem Sonderpädagogen des zuständigen Förderzentrums erstellt Der Schlusssatz im Sonderpädagogischen Gutachten lautet: Der oben beschrieben Förderbedarf rechtfertigt den Besuch eines Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt..(bzw. den Besuch eines SFZ) 21

22 Einverständnis Alle Parteien sind mit dem festgestellten Förderort des sonderpädagogischen Gutachtens einverstanden Der Empfehlung des Gutachtens wird entsprochen 22

23 Konfliktfall Eltern oder Grundschule sind mit der Empfehlung nicht einverstanden Konfliktfall das Schulamt übernimmt das Verfahren 23

24 Schulfähigkeit 24

25 Schulfähigkeit- Definition Mit Schulfähigkeit wird ein Entwicklungsstand bezeichnet, der das Kind befähigt, im Rahmen einer Gruppe die Kulturtechniken zu erlernen. Dieser Entwicklungsstand ergibt sich aus der Wechselwirkung zwischen der strukturellen Reifung, den kognitiven Fähigkeiten, den emotionalen und sozialen Erfahrungen und den Stützfaktoren der Intelligenz. 25

26 Ökopsychologisches Schulreifemodell bearbeitet von Fr. Dr. Ulbricht,

27 Individuelle Voraussetzungen Körperlicher Entwicklungsstand Körpergröße ca. 1,20m; Gewicht ca. 20 kg Zahnwechsel, Gestaltwandel Wichtig: Gesamtbild von Eltern, Kindergarten, Kinderarzt und Schule 27

28 Individuelle Voraussetzungen Motorik Visuomotorische Koordination Körperkoordination und Tiefensensibilität Feinmotorik 28

29 Individuelle Voraussetzungen Kognitive Lernvoraussetzungen Regelbewusstsein logische Denkstrukturen Entnahmefähigkeit 29

30 Individuelle Voraussetzungen Sprachverständnis aktiver Wortschatz passiver Wortschatz spricht meist in ganzen Sätzen phonematisch-akustische Differenzierung kinästhetisch-artikulatorische Differenzierung 30

31 Individuelle Voraussetzungen Phonologische Bewusstheit formalen Aspekte der Sprache erkennen Silben segmentieren Reime erkennen, Wortlängen unterscheiden Anlaute erkennen Phonologische Bewusstheit im engeren Sinne setzt phonematisches Gehör voraus 31

32 Individuelle Voraussetzungen Mathematische Vorläuferfähigkeiten Serialität: Mengenvergleich zählen und Zahlenkenntnis: ordnen und klassifizieren simultane Mengenerfassung Alltagsverständnis für mathematische Operationen 32

33 Individuelle Voraussetzungen Visuelle und auditive Wahrnehmung Figur- Grund-Wahrnehmung Wahrnehmungskonstanz Raum-Lage-Wahrnehmung Wahrnehmen der räumlichen Beziehungen Auditive Differenzierungsfähigkeit Auditives Kurzzeitgedächtnis 33

34 Individuelle Voraussetzungen Emotionaler Entwicklungsstand gesundes Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten sich trauen, Fehler zu machen Frustationstoleranz Unabhängigkeit von einer andauernden direkten Zuwendung durch einen Erwachsenen ungewohnten Situationen angstfrei begegnen 34

35 Individuelle Voraussetzungen Motivation und Konzentration Freude an der Lösung von Aufgaben haben sich anstrengen wollen bei Spiel und Arbeit Ausdauer zeigen (ca. 10 Minuten) störende Impulse ausblenden können zielstrebig an eine Sache heran gehen und diese beenden 35

36 Individuelle Voraussetzungen Soziale Kompetenzen Freude am Spiel und an der Arbeit mit anderen Kindern sich in einer Gruppe angesprochen fühlen sich an Regeln halten können und wollen auf andere Rücksicht nehmen können sich fair durchsetzen können kleinere Konflikte selbstständig lösen können 36

37 Schulische Umweltbedingungen Stoffanforderungen/ Lehrplan Rahmenbedingungen (Klassengröße, Ausstattung) Schulische Lernumwelt - Lernangebote Unterrichtsqualität (Differenzierungsangebote) Anforderungen und Führungsstil des Lehrers Image des Lehrers 37

38 Familäre Umweltbedingungen soziale und materielle Bedingungen familiäre und institutionelle vorschulische Förderung häusliche Lernumwelt Einstellung zum Lernen kultureller Hintergrund 38

39 Örtliche Bedingungen gesellschaftliche Wertvorstellungen (Leistungs)- ansprüche soziale Erwartungen Bedeutung und Image der Schule soziale Struktur und Schichtung am Wohnort 39

40 Quellen Schenk-Danzinger: Entwicklung Sozialisation Erziehung, Klett-Cotta Verlag, 1996 Doris Berger u.a.: Das Münchner Einschulungsverfahren (MEV II), GS Manzostr Gerlinde Neudörfer-Oyntzen, Birgit Rödl: SZS- Schnupperstunden zur Schuleinschreibung, Copyland Druckzentrum, 2010, 24,90.- Fechter u.a.: SFD- Informelle Schulfähigkeitsdiagnostik, Copyland Druckzentrum GmbH, 2009, 36,90.- Ganser, Bernd: Sicher zur Schulfähigkeit mit Bodo und Lilo ; Auer Verlag, ,

41 Lösungsorientierte Beratungsstruktur Gespräche mit den Eltern eröffnen (Wertschätzung, Herstellen einer positiven Atmosphäre) Grundlagen für die Entscheidung schaffen (auf das Elternrecht hinweisen, Rolle als Berater klären) Stärken- und Schwächenprofil gemeinsam entwickeln Folgerungen für den Lern- und Förderbedarf ziehen Entscheidung der Eltern unterstützen bzw. weitere Entscheidungshilfen geben Gespräch abschließen 41

42 Visualisierung der Stärken und Schwächen Bild von Jungen mit Schultüte 42

43 Visualisierung der Stärken und Schwächen Bild von Mädchen mit Schultüte 43

44 Lern und Förderbedarf Leitfragen: Welche individuellen Lernvoraussetzungen hat das Kind? Welcher individuelle Förderbedarf resultiert daraus? Welche besonderen Unterstützungsformen sind notwendig? 44

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