HERZLICH WILLKOMMEN ELTERNINFORMATIONSVERANSTALTUNG 2 JAHRE VOR DER EINSCHULUNG ZUR

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1 HERZLICH WILLKOMMEN ZUR ELTERNINFORMATIONSVERANSTALTUNG 2 JAHRE VOR DER EINSCHULUNG

2 ÜBERBLICK Information über die Bildungsförderung von 0-10 jährigen Kindern Gesetzliche Grundlagen/ Informationen Gegenüberstellung Kita und Grundschule Sprachstandsfeststellung,-förderung weitere vorschulische Fördermöglichkeiten Gemeinsamkeiten= Bildungspartnerschaft Einladung zur Kooperation

3 INFORMATIONSVERANSTALTUNG NACH 36 SCHULG Der Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen/Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Eltern über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten werden.

4 KINDERBILDUNGSGESETZ (KIBIZ) Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen, -tagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.

5 SCHULGESETZ 1 Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage, Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.

6 GEGENÜBERSTELLUNG Kindergarten Besuch Kita nicht verpflichtend Einrichtung mit gesetzlichem Bildungsauftrag mit eigenen Ausprägungen Kita bietet Bildungsmöglichkeiten an, begegnet Forscherdrang der Kinder mit Lerngelegenheiten, keine Leistungsziele Grundschule Besuch Grundschule verpflichtend Staatlicher Bildungsauftrag, in Richtlinien und Lehrplänen festgelegt GS bietet Bildungsprozesse zielorientiert an, Erwerb von festgeschriebenen Kompetenzen am Ende von Klasse 2 und 4

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8 10 GEMEINSAME BILDUNGSBEREICHE FÜR KITA UND GRUNDSCHULE 1. Bewegung 2. Körper, Gesundheit und Ernährung 3. Sprache und Kommunikation 4. Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung 5. Musisch-ästhetische Bildung 6. Religiöse und ethische Bildung 7. Mathematische Bildung 8. Naturwissenschaftliche, technische Bildung 9. Ökologische Bildung 10. Medien

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19 Altersintegrierte Sprachbildung & Bundesprogramm Sprach-Kita

20 SPRACHBILDUNG

21 KOOPERATION KITA GS - ELTERN Kita Eltern Das Kind steht im Mittelpunkt. Inhalt und Qualität der Erziehung sollen von Kontinuität geprägt sein. Schule

22 SCHULAUFNAHME Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind ab 1.8. schulpflichtig. Kinder, die nach dem sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig (kein Ausstieg aus dem Verfahren). Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

23 ANMELDEVERFAHREN Die Personensorgeberechtigten der Schulneulinge werden frühzeitig (ca. September Vorjahr) durch den Schulträger schriftlich über die bevorstehende Einschulung informiert. Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind spätestens zum 15. November an der gewünschten GS. Anspruch auf Aufnahme des Kindes in die gewünschte GS besteht jedoch nur in die der Wohnung des Kindes nächstgelegenen GS im Rahmen der Aufnahmekapazitäten (vorher festgelegt!) der Schule.

24 WIE GEHT ES WEITER - ZEITLEISTE Informationsveranstaltung der Schulträger Schulärztliche Untersuchung Beginn der Schulpflicht Anmeldung in der gewünschten Grundschule Bescheid über die Aufnahme Tage der offenen Tür Evtl. Kontakt mit Stadt Hospitation Vorschulkinder Sept. Okt./ Nov. Ab Nov Dez Jan April/ Mai bis Juli Ab 1. Aug

25 SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG-SOPESS Hör- und Sehtest Körperliche Untersuchung Allgemeine Entwicklung Selektive Aufmerksamkeit Zahlen & Mengenvorwissen Körperliche Koordination Visuelle Wahrnehmung und Schlussfolgern Visuomotorik Sprache Impfpass & Vorsorgeheft mitbringen Die Einladung erfolgt automatisch nach der Anmeldung in der Schule

26 ZURÜCKSTELLUNG Schulpflichtige Kinder können nur noch aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des Schularzt- Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen.

27 SCHULAUFNAHME Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme eines Kindes in die Schule. Übersteigt die Anmeldezahl die Aufnahmekapazität einer Schule, die vom Schulträger festgelegt ist, werden die Schulleitungen die Aufnahmen mit benachbarten Schulen abstimmen. Die Aufnahmebescheide der Schulleitungen werden an die Personensorgeberechtigten üblicherweise im April verschickt.

28 SCHULEINGANSPHASE - ORGANISATION Schuleingangsphase: Dauer 1 bis 3 Jahre Versetzungszeugnis in Klasse 3- Ende Zu 1) und 2) je nach Beschlüssen der jeweiligen Schulkonferenz!

29 INKLUSION Heterogenität ist Normalität Zentral: Kinder in ihrer Vielfalt schätzen und konstruktiv begleiten Bildungseinrichtungen, die allen Kindern und Jugendlichen optimale Lerngelegenheiten bieten Individuelle Förderung für faire Chancen und Potenzialentwicklung

30 OPTIMALES LERNEN UND FÖRDERN Eltern Kita Kind Schule Sozial- arbeit

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32 ZUM GUTEN SCHLUSS Als Bildungspartner sind wir im Interesse aller Kinder an Ihrer Zusammenarbeit interessiert! Haben Sie noch Fragen? Weitere Informationen: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

HERZLICH WILLKOMMEN ELTERNINFORMATIONSVERANSTALTUNG 2 JAHRE VOR DER EINSCHULUNG ZUR

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