HERZLICH WILLKOMMEN. zur Informationsveranstaltung für Eltern von 3- bis 4-jährigen Kindern 2015
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- Ruth Fuchs
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1 HERZLICH WILLKOMMEN zur Informationsveranstaltung für Eltern von 3- bis 4-jährigen Kindern
2 Ablauf der Informationsveranstaltung 1. Begrüßung 2. Benennung der Vortragsthemen 3. Kurzinformationen über die Themen 4. Fragerunde an den Themenwänden 5. Ende der Veranstaltung 2
3 Themen Kooperation Eltern - Kindertageseinrichtung Schule Frau Bode-Brock (Kita-Fachberaterin, Amt für Kinder, Jugend u. Schule) und Herr Zeller (Leiter der Grundschule an der Heinrichstraße) Bildungsdokumentation Frau Bode-Brock (Kita-Fachberaterin) Einschulung/Rechtliche Grundlagen/Aufnahmeverfahren Herr Hofmann (Amt für Kinder, Jugend u. Schule) Vorzeitige Einschulung Schuleingangsuntersuchung Vorschulische Sprachstandsfeststellung Schuleingangsphase Frau Freitag (Schulrätin für alle MH-er Grundschulen) Gemeinsames Lernen Frau Kocks (Inklusionskoordinatorin) Schulische Betreuungsangebote/Aufnahmeverfahren OGS Herr Hofmann (Amt für Kinder, Jugend u. Schule) Bildungsberatungsangebot für Migranten Frau Eikmeyer-Kitschenberg (Kommunales Integrationszentrum) Herkunftssprachlicher Unterricht Herr Schultheis (Fachberater HSU) 3
4 Kooperation Eltern - Kindertageseinrichtung - Schule Förderung und Begleitung der Entwicklung der Kinder als kontinuierlicher Prozess 4
5 Bildungsdokumentation Schriftliche Dokumentation des Bildungs- und Entwicklungsprozesses des Kindes Erstellung individueller Fördermaßnahmen Entwicklungsgespräche mit den Eltern 5
6 Umgang mit der Dokumentation Trägerspezifische Verfahren zur Dokumentation Einverständniserklärung der Eltern Möglichkeit der Einsicht Weitergabe der Dokumentation und deren Inhalt nur mit Einwilligung der Eltern Aushändigung der Dokumentation zum Ende der Kindergartenzeit 6
7 Einschulung Rechtliche Grundlagen ( 34, 35 SchulG) Schulpflichtig ist, wer in NRW seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres. Seit 2011 wurde der Einschulungsstichtag dauerhaft auf den festgelegt. 7
8 Zum Schuljahr 2017/18 werden demnach die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom bis geboren sind. Die Anmeldung an einer Grundschule Ihrer Wahl erfolgt an zwei Tagen Ende Oktober 2016 Nähere Einzelheiten zum Anmeldeverfahren erfahren die Eltern aller schulpflichtigen Kinder rechtzeitig durch einen Informationsbrief, und - die städtische Internetseite wird entsprechend aktualisiert ( 8
9 Aufnahmeverfahren Grundsätzlich haben Eltern die freie Schulwahl; die alten Schulbezirke gibt es seit einigen Jahren nicht mehr Eingeschränkt wird diese Wahlfreiheit durch die begrenzte Anzahl der möglichen Eingangsklassen ( Kommunale Klassenrichtzahl und maximale Klassenstärke ; beides per Gesetz und Verordnung geregelt) Folge: Aufnahmekapazität kann an manchen Schulen erschöpft sein; es kann zu Ablehnungen durch die Schulleitungen kommen 9
10 Aufnahmeentscheidung bei Anmeldeüberhang Einzelfallprüfung (!) Aufnahmekriterien gem. Ausbildungsordnung Grundschule, zum Beispiel - wohnortnahe Beschulung - Geschwisterkinderregelung usw. 10
11 Zurückstellung vom Schulbesuch Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Eine Rückstellung aus anderen Gründen, z. B. auf persönlichen Wunsch, ist nicht möglich! 11
12 Vorzeitige Einschulung (zum Schuljahr 2016/17) Was ist zu tun? Beratungsgespräch mit der KiTa Anmeldung an der Grundschule (Antrag auf vorzeitige Einschulung, also ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht) Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens 12
13 Zeitschiene April Okt./Nov. August 2015 Ende Oktober Aug Infoabend Anmeldung Einschulung Anmeldung zur vorzeitige zur normalen vorzeitigen Einschulung Einschulung Einschulung 13
14 Vorzeitige Einschulung Entscheidungshilfen für Eltern: 1. Wie zeigt sich das Kind im Kindergarten? 2. Wie zeigt sich das Kind zu Hause? 14
15 Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr Für alle Kinder ist vor der Einschulung eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Verpflichtung zu dieser schulärztlichen Untersuchung ist im Schulgesetz NRW ( 35 und 54) geregelt. Nach 1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) entscheiden die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage dieser Untersuchung über die Aufnahme des Kindes in die Grundschule. 15
16 Schwerpunkte der schulärztlichen Untersuchung Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte Seh- und Hörtest Ermittlung des allgemeinen Entwicklungsstandes Überprüfung der Sprachentwicklung Körperliche Untersuchung 16
17 Schulrelevante Grundfähigkeiten Zu den schulrelevanten Grundfähigkeiten gehören: altersentsprechende motorische Körperkoordination altersentsprechende Wahrnehmungsfähigkeit altersgemäße Sprach- und Sprechfähigkeit präzise periphere Hör- und Sehfähigkeit ausreichende körperliche Belastbarkeit. 17
18 Schulfähigkeit Ich- Stärken Bewegung Wahrnehmung Umgang mit anderen Mathe- und Lernen Leisten matik Sprache Umwelt- erfahrung 18
19 Vorschulische Sprachstandsfeststellung Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung durch Delfin 4 - gilt nur für Kinder, die (noch) keine KiTa besuchen und - KiTa-Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben Der Name Delfin 4 ist die Abkürzung für Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz in Nordrhein- Westfalen bei 4-Jährigen 19
20 Delfin 4 umfasst ein Testverfahren sowie darauf abgestimmte Empfehlungen für die Förderung und die Arbeit mit den Eltern. Mit diesem Verfahren wird überprüft, bei welchen Kindern zwei Jahre vor der Einschulung (mit Geburtsdatum vom bis ) ein zusätzlicher pädagogischer Sprachförderbedarf besteht. Besuch im Pfiffikushaus ( ) Einzelbeobachtung des Kindes durch eine Grundschullehrkraft (Dauer: ca. 30 Min., Testmaterial: sog. Brettspiel ) Einladungen zu den Testterminen werden in Kürze von den Grundschulen versandt 20
21 Besuch im Pfiffikushaus ( ) Falls zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt wird: Kinder, die bereits eine KiTa besuchen, werden ab dem Sommer in ihrer KiTa gefördert Eltern, deren Kinder noch keine KiTa besuchen, wird empfohlen, ihre Kinder anzumelden, damit die Förderung ab dem Sommer beginnen kann Kinder, die an keiner Kita angemeldet werden, müssen spät. ab Sept an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme teilnehmen (Verpflichtung zur Teilnahme gem. 36 Abs. 2 SchulG NRW ) 21
22 Schuleingangsphase Seit dem gibt es an den Grundschulen in NRW die Flexible Schuleingangsphase. Die Schuleingangsphase umfasst die Klassen 1 und 2. Jahrgangsunterricht / Jahrgangsübergreifender Unterricht Die Kinder können die Ziele des 2. Schuljahres in ein, zwei oder drei Jahren erreichen; Regelzeit ist 2 Jahre. 22
23 Grundsätzliche Überlegungen Kinder sind in ihrer Entwicklung verschieden Die Grundschule greift den unterschiedlichen Entwicklungsstand auf Unterschiede sollen nicht nivelliert (beseitigt/aufgehoben) werden. Individuelle Förderung Individuelle Zeitvorgaben 23
24 Gemeinsames Lernen Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Lern- und Entwicklungsstörungen Lernen Sprache Emotionales und soziales Verhalten Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sehen Hören 24
25 Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch die Eltern über eine Schule Recht auf den Besuch einer Regelschule (nicht unbedingt Wunschschule) 10 Schwerpunktschulen für das Gemeinsame Lernen über das Stadtgebiet verteilt Pestalozzischule (Broich) Lierbergschule (Speldorf) GGS an der Zunftmeisterstraße (Stadtmitte) Schule am Dichterviertel (Eppinghofen) Hölterschule (Holthausen) Barbaraschule (Dümpten) Erich-Kästner-Schule (Dümpten) Astrid-Lindgren-Schule (Dümpten) GGS Styrum (Styrum) Brüder Grimm Schule (Styrum) 25
26 Schulische Betreuungsangebote "Schule von acht bis eins Dieses Betreuungsangebot bietet interessierten Eltern für ihre Kinder eine verlässliche Betreuung über den Unterricht (in der Regel bis Uhr) hinaus an. Für das in unterschiedlicher Trägerschaft geführte Betreuungsangebot "Schule von acht bis eins" ist ein Elternbeitrag an den jeweiligen Träger zu entrichten. Offene Ganztagsschule Seit dem Schuljahr 2008/09 bieten alle Grundschulen in Mülheim an der Ruhr das schulische Betreuungsangebot Offene Ganztagsschule an. Ebenso wird die Wilhelm-Busch-Schule am Springweg (Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale u. soziale Entwicklung) und ihr Teilstandort an der Klotzdelle (bisher Tersteegen-Schule) als OGS geführt. 26
27 Die Offene Ganztagsschule Betreuung von Uhr die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend, im Einzelfall sind Ausnahmen möglich (z.b. für einmal wöchentlich stattfindende Veranstaltungen wie Musikschulunterricht o.ä.) OGS-Betreuung ist ca. 4 Wochen im Jahr geschlossen 3 Wochen in den Sommerferien zwischen Weihnachten und Neujahr zwei pädagogische Planungstage im Jahr Gemeinsames (kostenpflichtiges) Mittagessen Hausaufgabenbetreuung Freizeitgestaltung und Gruppenangebote zu den Themen Musik, Kreativität und Sport 27
28 Aufnahmeverfahren OGS u. 8-1 Die Aufnahmeentscheidung für die OGS und das Betreuungsangebot Schule von acht bis eins werden von der Schulleitung getroffen Nachfrage übersteigt regelmäßig die Anzahl der Betreuungsplätze Aufnahmekriterien ähnlich wie bei Schulplatzvergabe 28
29 Was kostet die Offene Ganztagsschule? Die Kinder nehmen an einem verbindlichen warmen Mittagessen teil, das zusätzlich durchschnittlich 3,00-3,50 pro Mahlzeit kostet; MülheimPass-Inhaber zahlen weniger. Der Elternbeitrag ist nur für ein Kind zu zahlen! Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder eine Offene Ganztagsschule bzw. nimmt ein Kind eine Tagespflege in Anspruch, so wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben; die anderen Kinder sind kostenfrei. Hierbei ist für das Kind der Beitrag zu leisten, für das der höhere Beitrag festzusetzen ist. Nehmen beitragsfreie Kinder an der Verpflegung teil, ist diese jedoch zu bezahlen. 29
30 Beitragstabelle (Stand: April 2015) Die Eltern haben bei Aufnahme eines Kindes in eine Offene Ganztagsschule anhand der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen mitzuteilen, in welche Einkommensgruppe sie einzustufen sind. Gesamtbetrag der Einkünfte bis EUR u. Mülheim Pass bis EUR bis EUR Elternbeiträge 0,00 EUR 15,00 EUR 35,00 EUR Der Beitrag wird für ein Schuljahr ( bis des nächsten Jahres) per Leistungsbescheid festgesetzt. bis EUR bis EUR über EUR 70,00 EUR 130,00 EUR 150,00 EUR 30
31 Beratung und Hilfe für zugewanderte Kinder, Jugendliche und Eltern in Fragen: der vorschulischen Sprachförderung und Bildung der schulischen und der außerschulischen Förderung (Förderangebote) der Schullaufbahn, z.b. bei der Einschulung oder beim Übergang in die weiterführende Schule bei schulischen Problemen, z.b. im Leistungsbereich oder bei Konflikten etc. 31
32 Vernetzung zwischen Elternhaus und Bildungseinrichtungen: Unterstützung von Eltern bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder, z.b. durch RUCKSACK-Gruppen in der Kita Zusammenarbeit mit Erzieherinnen und Erziehern und Lehrkräften in den Mülheimer Tageseinrichtungen für Kinder und in den Schulen 32
33 Herkunftssprachlicher Unterricht -Muttersprachlicher Unterricht- Im HSU erlernen die Kinder ihre Muttersprache in Wort und Schrift Teilnahme schon in der Grundschule möglich Verbindliche Anmeldung in der Schule HSU umfasst 3 bis 5 Stunden pro Woche zusätzlich zum anderen Unterrichtsangebot HSU-Angebot nicht an jeder Grundschule vorhanden, aber alle HSU- Angebote in Mülheim an der Ruhr stehen allen Schülern zur Verfügung Derzeitiges Angebot in Mülheim an der Ruhr: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch HSU wird von ausgebildeten Lehrkräften, die beim Land NRW angestellt sind, durchgeführt. 33
34 DANKE für Ihre Aufmerksamkeit 34
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