RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ABLAUF DER SCHULAUFNAHME. Edmund Rieger 2012

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1 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ABLAUF DER SCHULAUFNAHME Edmund Rieger 2012 Rudolf-Winterstein-Grundschule, Kösching

2 Hinweis 2 Diese Präsentation können Sie sich von unserer Homepage als PDF-Datei herunterladen oder dort durchblättern: Infocenter Schulaufnahme Alle Formulare/Anschreiben zur Schulaufnahme finden Sie unter der gleichen Adresse. Quellenangabe: Erstellt unter Zuhilfenahme von: SchulleiterABC, Ausgabe Bayern, 108. Ergänzungslieferung, 10.11, Mediengruppe Oberfranken

3 Inhaltsübersicht 3 Foliennummer Titel 4 Schulaufnahme - Schulpflicht 5 Entscheidung über die Aufnahme 6-8 Zurückstellung I - III 9 Zeitpunkt der Zurückstellung 10 Zurückstellungsbescheid 11 Vollzug der Zurückstellung Konkreter Ablauf I - IV 17 Terminplan 18 Einladung

4 Schulaufnahme 4 Schulpflicht: Sie beginnt für Ihr Kind am , wenn es bis zum 30. September 2012 mindestens sechs Jahre alt wird. Erziehungsberechtigte können ihr Kind zum Schuljahr 2012/13 zum Schulbesuch anmelden, auch wenn es nach dem 30. September 2012 geboren ist (ohne Zeitbeschränkung!) und zu erwarten ist, dass es im Unterricht aktiv mitwirken kann (vgl. hierzu weiter unten). Wichtig: Für Kinder, die nach dem 31. Dezember geboren sind, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

5 Entscheidung über die Aufnahme 5 Die Entscheidung über die Aufnahme/Zurückstellung trifft die Schulleitung. Zur Feststellung der Schulfähigkeit kann die Schulleitung die Teilnahme an einem speziellen Schulaufnahmeverfahren (z. B. Unterrichtsspiel ) verlangen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Beratungslehrkraft/Schulpsychologie, Schularzt, Information des Kindergartens. Weitere Gutachten von Beratungsstellen (z. B. Caritas) oder Fachärzten können beigefügt werden, sind aber nicht obligatorisch und deswegen auch nicht bindend für die Schulleitung.

6 Zurückstellung I 6 Die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes durch die Schulleitung soll als Ausnahme nur dann erfolgen, wenn nicht zu erwarten ist, dass es aufgrund seiner körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.

7 Zurückstellung II 7 Die Schulleitung kann ein Kind mit nichtdeutscher Muttersprache zurückstellen, wenn es über unzureichende Deutschkenntnisse verfügt und keinen Vorkurs besucht hat. Dies bedeutet: Hat das Kind einen Vorkurs besucht, darf es nicht zurückgestellt werden! Die Zurückstellung kann mit der Verpflichtung verbunden werden, dass das Kind im nächsten Schuljahr einen Kindergarten bzw. Vorkurs besucht. Die Schulleitung ist verpflichtet, solche Kinder der zuständigen Ausländerbehörde zu melden.

8 Zurückstellung III 8 Die Zurückstellung ist nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen. Dies bedeutet: Falls keine Aussicht besteht oder Zweifel bestehen, dass durch eine Zurückstellung die Schulfähigkeit erreicht werden kann, muss die Schulleitung die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die zuständige Förderschule beantragen. Liegt sonderpädagogischer Förderbedarf vor (als Ergebnis des Gutachtens der Förderschule), darf die Schulleitung keine Zurückstellung genehmigen (sog. Gesetzlicher Auftrag ).

9 Zeitpunkt der Zurückstellung 9 Die Zurückstellung kann erfolgen zwischen Schulanmeldung ( ) und Schuljahresbeginn ( ), nach Schuljahresbeginn bis zum 30. November 2012.

10 Zurückstellungsbescheid 10 Die Zustellung des Zurückstellungsbescheids (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung) erfolgt durch Zustellungsurkunde, Einschreibebrief oder durch die Behörde gegen Empfangsbestätigung oder durch Empfangsbestätigung nach persönlicher Vorsprache der Erziehungsberechtigten in der Schule. Ein Durchschlag des Zurückstellungsbescheids wird zum Schülerakt gelegt. Der an die Eltern zugestellte Bescheid muss bei der Schuleinschreibung im darauf folgenden Schuljahr vorgelegt werden.

11 Vollzug der Zurückstellung 11 Sofortiger Vollzug, wenn die Erziehungsberechtigten die Zurückstellung beantragt haben und die Schulleitung aufgrund der Ergebnisse des Unterrichtsspiels zustimmt. Entscheidung und Vollzug durch die Schulleitung aufgrund der Ergebnisse des Schulaufnahmeverfahrens nach erfolgter Elternberatung (Schulleitung und Schulpsychologie) Bei schriftlichem Widerspruch (einmonatige Widerspruchsfrist unmittelbar nach Zustellung des Zurückstellungsbescheides): Aussetzung des Vollzugs, bis über den Widerspruch entschieden ist. Damit soll ein eventuelles Lerndefizit beim Kinde vermieden werden, falls sich der Widerspruch als begründet herausstellt. Ausnahme: Sofortiger Vollzug mit schriftlicher Begründung, wenn ein Schulkind wegen mangelnder Schulreife den Unterrichtsbetrieb nachhaltig stört (bis möglich)

12 Konkreter Ablauf I 12 Vorkurskinder: 1. Teilnahme am Unterrichtsspiel 1 (vgl. Terminplan) 2. Elterngespräch mit Einblick in die Ergebnisse des Unterrichtsspiels, evtl. sonderpädagogische Untersuchung (Förderschule) 3. Entscheidung durch die Schulleitung nach Rücksprache mit Schulpsychologie, beteiligten Lehrkräften, Kindergarten und evtl. Förderschule

13 Konkreter Ablauf IIa 13 Rückstellungswunsch seitens der Eltern: 1. Antrag auf Rückstellung durch die Eltern mit Stellungnahme des Kindergartens (ab sofort möglich, spätestens bis ) 2. Teilnahme am Unterrichtsspiel 2 (vgl. Terminplan) 3. Elterngespräch mit Einblick in die Ergebnisse des Unterrichtsspiels, evtl. sonderpädagogische Untersuchung (Förderschule) 4. Entscheidung durch die Schulleitung nach Rücksprache mit Schulpsychologie, beteiligten Lehrkräften und evtl. Förderschule

14 Konkreter Ablauf IIb 14 Vorzeitiger Aufnahmewunsch seitens der Eltern: 1. Antrag auf Aufnahme durch die Eltern mit Stellungnahme des Kindergartens (ab sofort möglich, bis spätestens ) 2. Teilnahme am Unterrichtsspiel 2 (vgl. Terminplan) 3. Elterngespräch mit Einblick in die Ergebnisse des Unterrichtsspiels 4. Für Kinder, die nach dem geboren sind: Erstellung eines schulpsychologischen Gutachtens obligatorisch 4. Entscheidung durch die Schulleitung nach Rücksprache mit Schulpsychologie und beteiligten Lehrkräften, Elterngespräch

15 Konkreter Ablauf III 15 Tag der Schuleinschreibung - Ablauf Erziehungsberichtigte erscheinen mit Kind am Tag der Schuleinschreibung zur Überprüfung der Personalien (Di , ab 14:00h nach Einteilung, s. Terminplan) Durchführung des Kurzscreenings zur Überprüfung der Schulfähigkeit (nicht nötig für Kinder, die am Unterrichtsspiel 1+2 teilgenommen haben) Bei Auffälligkeiten: Einladung zum Unterrichtsspiel 3 (s. Terminplan) Ohne Auffälligkeiten: Aufnahme im Schuljahr 2012/13 (1. Schultag: Do, )

16 Konkreter Ablauf IV 16 Tag der Schuleinschreibung Benötigte Unterlagen: Ausweis des Erziehungsberechtigten, evtl. Sorgerechtsbeschluss Geburtsurkunde des Kindes (oder Familienstammbuch) Bescheinigung des Gesundheitsamts (Untersuchung im Kindergarten durch den Amtsarzt) Informationen für die Grundschule (Informationen des Kindergartens für die Grundschule, freiwillig*) * Falls nicht vorhanden, Teilnahme am Unterrichtsspiel 3 obligatorisch

17 Terminplan: Übersicht Unterrichtsspiel 1: alle Vorkurskinder (KW 7) 2. Abgabe Erfassungsbogen Schuleinschreibung: bis Mi, (KW 9) 3. Antrag auf Rückstellung mit Stellungnahme des Kindergartens: ab sofort möglich, spätestens bis Mi, (bitte Erfassungsbogen ebenfalls beifügen, vgl. 2.) 4. Unterrichtsspiel 2: Kinder mit Rückstellungswunsch/Vorzeitige Aufnahme, (KW 12) 5. Schuleinschreibung: Di, (KW 13) 14:00 15:00h Kindergärten Kasing + Im Bogen 15:00 16:00h Kindergärten Stegbach + Schlehenstein 6. Unterrichtsspiel 3: Kinder mit Auffälligkeiten (KW 16)

18 Einladung 18 Freitag, (KW 11), 14:00 bis 17:00 Uhr Tag der offenen Tür mit der Möglichkeit, Veranstaltungen an unserer Schule zu besuchen, sich bei Kaffee und Kuchen oder/und einer Brotzeit zu begegnen.

19 Fragen 19 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kindergarten oder an das Sekretariat der Rudolf-Winterstein-Grundschule ( 08456/96790 bzw. info@vs-koesching.de) oder besuchen Sie unsere Homepage ( Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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