Reglement Schülerzuteilung

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1 Reglement Schülerzuteilung Wir machen Schule. Exzellent. Für alle.

2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen Zuständigkeit Zweck Vorzeitige Einschulung, Rückstellung Vorzeitige Einschulung Verfahren Rückstellung Verfahren Zuteilungsverfahren Klassenbildung Zuteilungskriterien Grundsatz Einteilung Verfahren Umteilung bei Umzug Schulweg Zusammensetzung der Klasse Klassenzusammensetzung Schlussbestimmungen von 5

3 1 Grundlagen 1.1 Zuständigkeit Gestützt auf die Bestimmungen des Volksschulgesetztes und der Volksschulverordnung erlässt die Primarschulpflege ein Reglement für die Schülerzuteilung. Der Ausschuss Schulbetrieb teilt die Schülerinnen und Schüler in die Schuleinheiten der Stadt Wetzikon ein. Die Schulleitungen teilen die Schülerinnen und Schüler in die Klassen ein. 1.2 Zweck Das Reglement Schülerzuteilung erläutert die Zuteilungskriterien und das Zuteilungsverfahren. 2 Vorzeitige Einschulung, Rückstellung 2.1 Vorzeitige Einschulung Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden, sofern der Entwicklungsstand es als angezeigt erscheinen lässt Verfahren Gesuch für eine vorzeitige Einschulung des Kindes. Es ist ein Arztzeugnis beizulegen. Im Frühling besucht das Kind eine Schnupperwoche in einem Kindergarten der Primarschule Wetzikon. Der Ausschuss Schulbetrieb entscheidet in der Folge über das Gesuch aufgrund - der Ausführungen im Arztzeugnis - der Stellungnahme der Kindergartenlehrperson und der weiteren Fachlehrpersonen nach den Erfahrungen und Beobachtungen während der Schnupperwoche 2.2 Rückstellung Kinder können wegen noch mangelnder intellektueller oder körperlicher Schulreife für ein Jahr zurückgestellt werden Verfahren Gesuch für die Rückstellung des Kindes um ein Jahr. Es ist ein Arztzeugnis beizulegen. Der Ausschuss Schulbetrieb entscheidet in der Folge über das Gesuch aufgrund - der Ausführungen im Arztzeugnis von 5

4 3 Zuteilungsverfahren 3.1 Klassenbildung Aufgrund der Schülerzahlen setzt der Ausschuss Schulbetrieb die Einzugsgebiete der Schulen für die Zuteilung der Kinder in die 1. Kindergärten, die 1. Klassen und in die 4. Klassen jedes Jahr neu fest. 4 Zuteilungskriterien 4.1 Grundsatz Bei der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler in die Schulen und Klassen ist auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulweges und auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Klassen zu achten. Bei der Zuteilung im Rahmen des Stufenwechsels ist zudem zu beachten, dass in der Regel mindestens zwei Kinder einer Klasse in eine neue Klasse eingeteilt werden. Weiter werden wenn möglich die Kinder einer Familie in die gleiche Schuleinheit eingeteilt. 4.2 Einteilung In der Regel werden die Kinder aufgrund ihrer Wohnadresse eingeteilt. Die Einteilung kann von dieser Regel abweichen, wenn - sich die Kinder unter der Woche mehrheitlich an einem anderen Ort als der regulären Wohnadresse (z.b. Kinderkrippe, Tagesfamilie usw.) aufhalten. Während der übrigen Zeit besteht kein Anspruch auf einen Transport oder eine Begleitung durch die Schule zur Wohnadresse - gesundheitliche Gründe vorliegen, welche die maximale Länge des regulär zumutbaren Schulweges verkürzen Verfahren Gesuch für eine von der Regel abweichende Einteilung in die Schule. Werden gesundheitliche Gründe geltend gemacht, ist ein Arztzeugnis beizulegen. 4.3 Umteilung bei Umzug Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Wetzikon werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel in die Schule umgeteilt, in welcher die übrigen Kinder aus dem Wohnquartiert eingeteilt sind. 4.4 Schulweg Die Verantwortung für die Kinder auf dem Schulweg liegt bei den Eltern. Die Primarschule Wetzikon hat jedoch für einen zumutbaren Schulweg für die Schülerinnen und Schüler besorgt zu sein. Bei der Zuteilung der Kinder in die Schule wird darauf geachtet, dass - Schülerinnen und Schüler aus dem selben Wohnquartier in der Regel der gleichen Schule zugeteilt werden - Die Dauer, die Länge und die Gefahren des Schulweges wie folgt berücksichtigt werden: von 5

5 Schulstufe Dauer Länge Höhenunterschied Zumutbare Gefahren Kindergarten 4x pro Tag bis 1. Klasse 4x pro Tag bis 2. Klasse 4x pro Tag bis 3. Klasse 4x pro Tag bis 4. Klasse 4x pro Tag bis 5. Klasse 4x pro Tag bis 6. Klasse 4x pro Tag bis 4.5 Zusammensetzung der Klasse 1.40 km 1.60 km 1.80 km 2.00 km 2.50 km 2.75 km 3.00 km 50 m Fussgängerwege oder Trottoirs, Querung von Strassen mit, Querung von Hauptstrassen mit und Mittelinsel Bei der Zuteilung der Kinder in die Schulen und in die Klassen wird auf folgende Kriterien geachtet: - Die Klassengrösse sollte über die ganze Primarschule Wetzikon ausgeglichen sein - Die Zuteilungskreise der Schulraumplanung müssen zwingend eingehalten werden - In allen Klassen soll es noch Platz für allfällige Zuzüge unmittelbar vor Schulbeginn und während des Schuljahres haben 4.6 Klassenzusammensetzung Die Schulleitungen achten nach Möglichkeit auf eine ausgewogene Zusammensetzung aller Klassen in Bezug auf: - die Aufteilung von Mädchen und Knaben - die schulischen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler - die Aufteilung von Kindern aus fremden Kultur- und Sprachkreisen Speziell berücksichtigt werden bei der Klassenzusammensetzung die Wünsche der Erziehungsberechtigten in Bezug auf die Einteilung von Geschwistern (insbesondere von Zwillingen), welche gleichzeitig die gleiche Klasse besuchen. 5 Schlussbestimmungen Das Reglement tritt mit der Genehmigung durch die Primarschulpflege am 2. März 2015 in Kraft und ersetzt alle früheren Regelungen von 5

3.1. Kindergarteneintritt und Einschulung

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