HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN

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1 HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN

2 Arbeitsstelle Kooperation Beratung, Begleitung, Vernetzung Ansprechpartner Jugendamt und Schule Gemeinsame Projekte v. Jugendarbeit und Schule Ansprechpartner/In Inklusion Autismus-Beauftragte(r) Information Beratung Fortbildung Beratungslehrer/innen Schwerpunkt: Schullaufbahnberatung Migrationsbeauftragte(r) Information, Fortbildung, Beratung Fachberaterinnen und Fachberater Versch. Schwerpunkte (LRS; Dyskalkulie) Ansprechpartner AD(H)S Information und Beratung v. Lehrern und Eltern Regionale Fortbildung Unterstützungsangebote des Staatlichen Schulamts Schulpsychologische Beratungsstellen Psychologen: Beratung v. Eltern, Lernenden, Lehrern, Schsulen Kooperationsbeauftragte(r) Kindergarten Grundschule Schulaufnahme, Schulfähigkeit Sonderpädagogische Dienste Beratung von Lehrer/Innen und Eltern Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Arbeitsstelle Frühförderung Koordination, Vernetzung, fachliche Begleitung bei Behinderung/ Entwicklungsverzögerung Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Orientierungsplan, Sprachförderung, Einschulung

3 Rechtliche Grundlagen VV Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf ( , K.u.U. Sept. 08, S ) Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten. Die individuellen Lern-und Entwicklungsvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen bestimmen den Unterricht und erfordern Differenzierung und Individualisierung.

4 Nachteilsausgleich I Gründet auf dem Gleichheitssatz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (GG) Ausgleich von Nachteilen für SuS mit besonderem Förderbedarf oder Behinderungen Leistungsanforderungen dürfen aber nicht speziell herabgesetzt werden

5 Nachteilsausgleich II Entscheidung durch die den Schüler unterrichtenden Lehrer der Klassen-oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters, ggf. hinzuziehen weiterer Professionen Maßnahmen, z.b.: Anpassung/ Verlängerung der Arbeitszeit Nutzung von besonderen technischen, didaktisch-methodischen Hilfen (PC) Anpassung der Gewichtung der schriftlichen, mündlichen praktischen Leistungen Abweichen von äußeren Rahmenbedingungen in Prüfungen Ermessensspielräume bei Versetzungsentscheidungen, Ergänzungen der Noten durch verbale Beurteilungen, Ausnahmeregelungen bei Aufnahme in weiterführende Schulen

6 Eingliederungshilfe Rechtliche Grundlage: SGB XII 61 Leistungen zur... medizinischen Rehabilitation, Pflege zur Teilhabe am Arbeitsleben (bspw. Schreibmaschine für Blinde) zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (bspw. Blindenhunde) Hilfen zur schulischen und beruflichen Qualifikation: Finanzierung von Hilfsmitteln, begleitende Assistenz, medizinische Betreuungsperson

7 Pädagogische Assistenz Anspruch, wenn nachweisbar, dass nur durch eine unterstützende Person eine gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft möglich ist Gutachten Unterstützung durch IntegrationshelferIn/Assistentin

8 Beispiel Autismus Individuelle Bedingungen bei Klassenarbeiten, Zeit, Arbeitsintervalle, räumlichen Besonderheiten Bei schriftlichen Arbeiten zur Bewertung kann der Lehrer im Einzelfall eine andere Aufgabe stellen, die eher geeignet ist, einen individuellen Lernfortschritt zu dokumentieren Zulassung spezieller Arbeitsmittel, die die Wahrnehmungsproblematik berücksichtigen (bspw. große Schrift) Besondere Gewichtung mündlicher Leistungen (bspw. nichtsprechende SuS) Differenzierung des Arbeitsumfangs bei Schul-und Hausaufgaben

9 Chronische Erkrankungen Klinikschule Freiburg Informationen zu verschiedenen chronischen Erkrankungen, z.b. Rheuma, Mukoviszidose, Diabetes, Schulphobie, Anorexie, Autismus

10 Autismus II Weiterführende Literatur: hung/autismus-handreichung.pdf

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