Jugendsozialarbeit / Schulsozialarbeit der Landeshauptstadt Kiel standortbezogen projektbezogen sozialräumlich

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1 Regina Hartje Telefon: 0431/ Mail: Jugendsozialarbeit / Schulsozialarbeit der Landeshauptstadt Kiel standortbezogen projektbezogen sozialräumlich Projekte im Rahmen Bundesmittel /14

2 Jugendsozialarbeit an Schulen bedeutet eine verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schulen an einem Ort sozialpädagogisches Handeln und Prävention am Ort sowie im Umfeld der Schule jugendhilfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in der Schule eine zusätzliche Ressource, die die pädagogische Qualität der Schule weiterentwickeln hilft Freiwilligkeit Niederschwelligkeit Beziehungsarbeit 2

3 Jugendsozialarbeit an Schulen bedeutet: eine präventive Form der Jugendhilfe die ganzheitliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen (Persönlichkeitsentwicklung) den Abbau und die Vermeidung von Bildungsbenachteiligungen Unterstützung und Beratung von Lehrkräften und Eltern in erzieherischen Fragestellungen Wahrung des Jugendschutzes und der daraus abgeleiteten Verpflichtungen. Neutralität Verschwiegenheit Nachhaltigkeit 3

4 Allgemeine Grundlagen Freiwillige / zusätzliche Leistung der Jugendhilfe Grundlage 13 SGB VIII Unterstützungsangebot für Kinder/Jugendliche, Lehrkräfte, Eltern, Kompetenzen wechselseitig ergänzen Orientierung an den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen Ergänzung des Erziehungs- und Bildungsangebotes; präventives Angebot Keine Tätigkeiten die zu den Aufgaben der Lehrkräfte gehören 4

5 Grundsätze Schulsozialarbeit (Qualitätsmerkmale) Freiwilligkeit Niederschwelligkeit Prävention Nachhaltigkeit Partizipation Neutralität Integration Prozessorientierung Systemorientierung Sozialraumorientierung Ressourcenorientierung Schweigepflicht Zielvereinbarungen Dokumentation 5

6 6 Organisationsstruktur Beschäftigte der LH Kiel Dienst- und Fachaufsicht im Amt Koordination, Organisation und Verwaltung im Amt, Sachmittelbudget Arbeitsplatz und Ausstattung in der Schule Teamstruktur- Teamsitzungen, Kollegiale Beratung, Klausurtage, gemeinsame Fortbildungen, schulübergreifende Projekte 2/3 der Arbeitszeit Präsenzzeit, dazu zählen auch Vor- und Nachbereitungszeiten Festgelegtes Zeitraster als gemeinsame Vereinbarung

7 Standortbezogene Schulsozialarbeit feste und kontinuierlich angebundene sozialpädagogische Fachkräfte Sozialraumorientierte Schulsoz.-Arbeit Schulsozialarbeit kann an bestimmten Standorten darüber hinaus sozialraumbezogene unterstützende Beratungsangebote und Einzelfallangebote an umliegenden Schulen machen Projektorientierte Schulsozialarbeit Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit kann mit zeitlich befristeten Angeboten wie z. B. Sprechstunden, Klassenangeboten und Projekten unterstützen 7

8 Schulsozialarbeit beim örtlichen Jugendhilfeträger- Finanzierung Kommune: 28 Planstellen bis Ende 2013 Standortgebunden, projektbezogen und sozialraumorientiert ca. 1,4 Millionen p. A. Sachkosten ca inklusive Landesmittel für Grundschulen 4 x 0,5 St. Übergang KTE und Grundschule Bundesmittel (Bildung und Teilhabe) Projekte freier Träger (ca. 1 Millionen p. A., Personal- und Sachkosten) 8

9 Projekte Bundesmittel Schulsozialarbeit / 2014 Die Ratsversammlung hat am (Drucksache 0738/2011) die Verwaltung beauftragt, die für zur Verfügung stehenden Bundesmittel für Schulsozialarbeit wie folgt zu verwenden: Refinanzierung der bestehenden Schulsozialarbeit zu 100% - bzw. zu 75% Projekt Übergang Schule Beruf ab 04/2012 Projektmittel für freie Träger ab 1. Quartal 2012 bzw. ab 2. Quartal

10 Rahmenbedingungen und Kriterien: Die Projekte sollen eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten (auf das Kalenderjahr bezogen) haben Die Projekte können an allen Schularten/Schulformen durchgeführt werden Die Projekte sollen dazu beitragen, gelingende Übergänge von der Kindertageseinrichtung/ Grundschule an die weiterführenden Schulen bzw. von der Schule in den Beruf zu ermöglichen Die Projekte müssen mit der Schulleitung, der Schulsozialarbeit (wenn vor Ort vorhanden) sowie dem zuständigen Sozialzentrum abgestimmt sein Die Projekte sollen sich in erster Linie an benachteiligte Schülerinnen und Schüler richten Projekte Bundesmittel Schulsozialarbeit /

11 Rahmenbedingungen und Kriterien: Die Projekte sollen am tatsächlichen Bedarf der Schülerinnen und Schüler einer oder mehrerer Schulen ausgerichtet sein ( z.b. Beispiel Initiativen zur Reintegration von Schülerinnen und Schülern in den Regelunterricht bei Schulabsentismus) Die Projekte sollen insbesondere die sozialen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern fördern sowie ihre kreativen und kommunikativen Fähigkeiten erweitern Zusätzlich zum sozialpädagogischen Angebot für Schülerinnen und Schüler einer/mehrerer Schulen, sollen die Projekte geeignete Maßnahmen beinhalten, die Eltern/Personensorgeberechtigte in den Prozess einbinden und in ihrer Erziehungsverantwortung stärken 11 Projekte Bundesmittel Schulsozialarbeit / 2014

12 Rahmenbedingungen und Kriterien: Projekte, die zur Verbesserung des sozialen Miteinanders von Schülerinnen und Schülern gedacht sind, sollen mindestens einen Klassenverband einer Klassenstufe erreichen Die Projekte sollen sowohl jungen- wie mädchenspezifische Aspekte berücksichtigen Die Projekte müssen dokumentiert und in regelmäßigen Abständen mit dem Amt für Schule, Kinder- und überprüft und abgestimmt werden Ergänzende Auswahlkriterien vom (Vertreter/innen der Ratsversammlung, des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Schule und Sport) Projekte Bundesmittel Schulsozialarbeit /

13 Ergänzungen durch die RV und KAG Förderung der Lebens- und Sozialkompetenzen. Berücksichtigung der verschiedenen Übergänge innerhalb der Bildungsinstitutionen u.a. im Sinne der 1. Kieler Bildungskonferenz. Einhaltung der Mindestanforderungen wie z.b. Projektdauer mindestens 6 Monate, Vernetzung mit vorhandenen Angeboten, aussagekräftige Anträge, Trägervielfalt. Unterstützung der sozialen, kreativen und lebenspraktischen Kompetenzen ( andere Lernzugänge schaffen,...). Projekte Bundesmittel Schulsozialarbeit /

14 Ergänzungen durch die RV und KAG Erprobung von Projekten, die besondere Bedarfslagen aufgreifen (z.b. Absentismus, Integration, Inklusion,...). Gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Teilhabe von Mädchen und Jungen, Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Verteilung der Projektmittel auf unterschiedliche Schularten/ -standorte und Sozialräume. Abwägung anderer geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten (z.b. Besondere Projekte an Schulen,...). Projekte Bundesmittel Schulsozialarbeit 14

15 Verfahren Mitteleinsatz Monitoring Antragstellung über das Amt Projekt- und Finanzplanung Vereinfachter Verwendungsnachweis / Grundlage sind die Förderungsgrundsätze der LH Kiel Sachberichte / zahlenmäßiger Nachweis Erklärung der Schulen / Zustimmung des Schulamtes / Abstimmung mit der Schulsozialarbeit / Sozialzentrum Entscheidung: Fachgremien / Ratsversammlung aktuell: Verlängerung bis Planung ab 2013: Monitoring Projekte Bundesmittel für Schulsozialarbeit /

16 Regina Hartje Telefon: 0431 / Mail: r.hartje@kiel.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amt für Schule, Kinder- und Andreas-Gayk-Str Kiel

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