FAQ Außerunterrichtliche Lernhilfe (AuL) Oktober 2014

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1 Fragen und Antworten zu Außerunterrichtlichen Lernhilfen (AuL/Lerntherapie) als freiwillige Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg Grundsätzlich gilt Folgendes zu beachten: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf außerunterrichtliche Lernhilfen (AUL) Es handelt sich immer um eine freiwillige Leistung der FHH. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf (alle Förderschwerpunkte) und eine AuL schließen sich gegenseitig aus. 1. a) Was ist Außerunterrichtliche Lernhilfe (AuL)? a. Die außerunterrichtliche Lernhilfe (AuL) ist eine Form eines lerntherapeutischen Unterstützungsangebots für Kinder und Jugendliche, die trotz ausreichender Beschulung und kognitiver Leistungsfähigkeit Lernstörungen entwickelt haben (vgl. Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (AUL), Hamburg 2006). Unter Lernstörungen versteht man erhebliche Teilleistungsschwächen beim Erwerb des Lesens, Schreibens und/oder Rechnens sowie anlagebedingte, isolierte Entwicklungsstörungen, die sich im schulischen Lernen durch massive Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und/oder Rechnen manifestieren. AuL/Lerntherapie grenzt sich ab - zur Nachhilfe (= Unterstützung bei partiellen und kurzfristigen Lernrückständen) - zur Verhaltens- und Gesprächstherapie (= psychologische Unterstützung) - zur sonderpädagogischen Förderung in allen Förderschwerpunkten. b) Wer hat Anspruch auf AuL? b. Die außerunterrichtliche Lernhilfe ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Stadt Hamburg. Einen Rechtsanspruch auf AuL gibt es aus diesem Grund nicht. Voraussetzungen für die Bewilligung von AuLwie zum Beispiel eine mindestens durchschnittliche kognitive Befähigung bei gleichzeitig weit unterdurchschnittlichen Leistungen in der 1

2 c) Welche Methoden verwendet AuL? d) Was ist der Unterschied zwischen lerntherapeutischer und sonderpädagogischer Förderung? 2. a. Welche Ausbildung haben AuL- Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten? b. Über welche Kompetenzen verfügen AuL-Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten? 3. Wie ist das Verfahren der Anerkennung durch die BSB? 4. Welche Art der Diagnostik wird bei AuL verwendet? Hamburger Schreibprobe (HSP) sind in der Richtlinie AuL definiert. c. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines didaktisch-methodischen und kindertherapeutischen, ganzheitlichen Ansatzes. d. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf ist immer umfassend und langandauernd, während AuL/Lerntherapie zur Förderung bei einer Teilleistungsproblematik auch kurzfristig zum Tragen kommt. a. Hierzu gibt es einen Orientierungsrahmen auf der Website des Fachverbandes Integrative Lerntherapie (FIL) zur Zertifizierung von Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten zum Erwerb des Titels Integrative Lerntherapeutin/ Integrativer Lerntherapeut, April 2014 sowie die Weiterbildungsordnung und Richtlinien zur Zertifizierung, November 2003 und ebenso beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (Zertifikat Psychologischer Lerntherapeut/Psychologische Lerntherapeutin). b. AuL/Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten verfügen über Diagnostik- und Förderkompetenz in den Bereichen - Senso- und Psychomotorik - Sprache, Schriftsprache - Rechnen - Verhalten - personale und soziale Identität - Beratungskompetenz - lösungsorientierte-systemische Beratungskompetenz - Team- und Kooperationsfähigkeit in Bezug auf schulische und außerschulische Partner Es gibt eine individuelle Prüfung durch die BSB (Referat Inklusion) der unter Frage 2 genannten Ausbildung und Qualifikationsgrundlage (z.b. abgeschlossenes einschlägiges Studium und individuelle Spezialisierung, mehrjährige Erfahrung im kindertherapeutischen Bereich). In einer kontinuierlichen Verlaufsdiagnostik werden Fortschritte, neue Ressourcen und neu erkannter, veränderter Unterstützungsbedarf erfasst. 2

3 5. Arbeitet eine AuL Lerntherapeutin/ ein Lerntherapeut mit der Schule zusammen? Durch den Vorklärungsbogen zur LSE-Diagnostik können sonderpädagogischer Förderbedarf und Lerntherapie aufgrund einer Teilleistungsproblematik voneinander abgegrenzt werden. Zum Therapieverständnis der AuL gehört die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowohl mit den in der Schule an der Entwicklung eines Kindes beteiligten Personen wie z.b. den Lehrkräften, den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, der Förderkoordinatorin oder dem Förderkoordinator als auch mit therapeutischen Fachkräften (Logopädie, Ergo- und Physiotherapie, Psychotherapie usw.). Die Zusammenarbeit mit den pädagogischen Kräften der Schule erstreckt sich u.a. auf folgende Punkte: - Gespräch mit Lehrkräften und Förderkoordinatorinnen und Förderkoordinatoren über die Eindrücke und Beobachtungen aus der Lerntherapie - zeitliche und inhaltliche Abstimmung von Regelunterricht und Lerntherapie, falls diese in schulischen Räumen im Ganztag stattfindet - Absprachen über gegenseitige Hospitationen - Absprache über die jeweilige Förderplanung und Gespräche mit den Sorgeberechtigten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben - Kooperation mit anderen im Rahmen des schulischen Ganztags tätigen therapeutischen Fachkräften (vgl. Handreichung Inklusive Bildung: Therapie und Schule) bei Bedarf 6. a. Arbeitet eine AuL Lerntherapeutin/ ein Lerntherapeut mit den Sorgeberechtigten zusammen? a. Die enge Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten ist Teil des Konzeptes der AuL. Hierbei sind denkbar: - Elterngespräche zwecks Beratung zu schulbezogenen Erziehungsthemen möglichst in Abstimmung mit den Lehrkräften - Vermittlungsgespräche im Fall zusätzlich erforderlicher Maßnahmen - Bilanzierungsgespräche zu weiterführenden Maßnahmen b. Können die Sorgeberechtigten die AuL Lerntherapie auswählen? b. Die Sorgeberechtigten können eine Lerntherapeutin oder einen Lerntherapeuten selbst auswählen und haben ein informationelles Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf den Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes. Die Schule des Kindes darf über gut erreichbare an- 3

4 erkannte Lerntherapiepraxen informieren. 7. Wer finanziert AuL? In der Regel finanzierte die BSB die AUL als freiwillige Leistung im Rahmen einer Kleingruppenförderung. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit bietet die Anerkennung der lerntherapeutischen Versorgung als Jugendhilfemaßnahme gemäß 35a, 27, 28 SGB VIII durch das zuständige Jugendamt. In einigen Schulen engagieren sich Fördervereine und Stiftungen für Lerntherapieangebote. Sorgeberechtigte haben auch die Möglichkeit, außerunterrichtliche Lerntherapie selbst zu finanzieren. 8. a. Gibt es Formulare, die Schulen und Sorgeberechtigte verwenden müssen, wenn sie AuL beantragen wollen? b. Was muss vor der Antragstellung stattgefunden haben? c. Gibt es Schülerinnen und Schüler, die keine AuL erhalten können? a. Es gibt eine Reihe von Schritten, die sowohl von den Sorgeberechtigten als auch von der besuchten Schule und dem zuständigen Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) eingehalten werden müssen, um einen vollständigen Antrag auf AuL zu stellen. Alle Formulare finden sich auf der Website der BSB unter b. Das Kind muss mindestens ein halbes Jahr an einer Sprachfördermaßnahme oder an einer Lernförderung gemäß 45 HmbSG teilgenommen haben, ohne dass die Schwierigkeiten behoben werden konnten. Außerdem muss das Ergebnis eines Intelligenztests im Bereich der Normalwerte liegen (vgl. Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (AUL), Hamburg 2006). c. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf (alle Förderschwerpunkte) und eine AuL schließen sich gegenseitig aus. Fragen aller Art hierzu bitte an 4

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