Behinderung bedrohter Kinder in

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1 Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg RAHMENKONZEPTION ZUR FRÜHERKENNUNG UND FRÜHFÖRDERUNG BEHINDERTER UND VON BEHINDERUNG BEDROHTER KINDER IN BADEN -WÜRTTEMBERG. HRSG.: MINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALORDNUNG BADEN-WÜRT TEMBERG, STUT TGART

2 Frühförderung gehört zum Gesamtsystem der Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen und betrifft 6% aller Kinder im Vorschulalter ist ein Hilfeangebot für behinderte, von Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Kinder ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt, für ihre Eltern und Bezugspersonen hat zum Ziel, die Behinderung / Entwicklungsstörung zu vermeiden, zu mildern oder auszugleichen umfasst Diagnostik, Beratung und frühe Förderung

3 Entwicklungsverzögerung oder Behinderung? Risikokinder: 15 % aller Neugeborenen unterliegen pränatalen, perinatalen oder postnatalen Risiken Erbliche Erkrankungen (Sinnesorgane, Nerven, Muskeln, Stoffwechsel, Blut, Haut, hormonbildende Organe, Knochenbildung, Immunsystem), und chromosomale Anomalien angeborene Fehlbildungen oder Anfallsleiden ungünstige psychosoziale Faktoren

4 Anspruch auf Frühförderung haben Kinder, die in einem oder mehreren der folgenden Entwicklungsbereiche Auffälligkeiten zeigen: - Wahrnehmung (Sehen, Hören, Fühlen) - Kognition - Sozial- Emotionales Verhalten - Spielverhalten - Bewegung - Sprache

5 Individuelle Wege in der Frühförderung ambulante Therapien nach Einzelverordnung Kinderarzt Rezept Therapeutin Interdisziplinäre Frühförderstelle der Caritas Konstanz (Außenstellen: Singen und Radolfzell) Komplexleistung Kinderarzt Rezept Förderplan für ein Jahr bei wechselnden Therapeuten Zelglestraße Singen Sonderpädagogische Beratungsstellen für Frühförderung an den SBBZ ren kostenlos rezeptfrei mobil freiwillig Verbund der Beratungsstellen Julius-Bührer-Str Singen Mittwochs zwischen Uhr

6 Formen der Frühförderung einzelberatend oder in Gruppen: - Gebärdenunterstützte Kommunikation in der Kita Einzeltherapie 1-2 mal wöchentlich Ergotherapie Logopädie Physiotherapie Heilpädagogik vorwiegend einzeltherapeutisch unterschiedliche Therapeutenteams 1-2 mal wöchentlich Team-Singen: Logopädin, Ergotherapeutin, Physiotherapeutin, Heilpädagogin, Psychologin - Psychomotorik in der Schulsporthalle - Sprachfördergruppen (Kinder und Eltern-Kind) - Allgemeine Entwicklungsförderung - Eltern-Kind-Gruppen für hörgeschädigte Kinder außerdem: Anonyme Beratung der Erzieherinnen und Leitungen von Kitas, Hilfe bei Eingliederungsanträgen für die Kitas, Antragstellung für die Aufnahme in den Schulkindergarten G/S, Beratung für ein SBA Inklusion oder SBBZ

7 Das Netzwerk - Kindertageseinrichtungen - Schulkindergärten - Gesundheitsamt (ESU I+II) Ärzte: - Kinderärzte - HNO-Ärzte - Augenärzte - SPZ Kind - Kinder- und und Jugendwerk Familie Gailingen - Kinder- und Jugendpsychiater - Uniklinken Kooperationslehrer - Pädaudiologie Jugendamt Beratungsstellen: - IFF Caritas - Psychologische Beratungsstelle des LKrKN - Verbund der sonderpädagogischen Beratungsstellen Therapeuten: - Heilpädagogen - Logopäden - Ergotherapeuten - Physiotherapeuten - Psychologen

8 Übergang zur Einschulung 74 SchG Zurückstellung vom Schulbesuch Ansprechpartner ist jetzt die zuständige Grundschule bzw. die zuständige Kooperationslehrerin. Wenn die Frühförderung miteinbezogen werden soll, müssen die Sorgeberechtigten einwilligen! SchG Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Antragstellung immer bis am zuständigen SBBZ Die Eltern können mit der Schulleitung der Grundschule und der Kooperationslehrkraft (Formular: Pädagogischer Bericht für Schulanfänger) einen Antrag auf Überprüfung auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebots stellen. Auch das Schulamt kann ein Feststellungsverfahren ohne Antrag einleiten. Die Beteiligung an der sonderpädagogischen Diagnostik (Schulleistungs- und Intelligenztest) und die Beteiligung an einer amtsärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt sind dann auf Verlangen der Schulaufsichtsbehörde Pflicht. Neu: Anträge können jetzt in Ausnahmefällen auch direkt aus der sonderpädagogischen Frühförderung erfolgen.

9 Zeitschiene für Kooperationslehrkräfte Mai/Juni Einverständniserklärung der Eltern für KOOP Kita/GS Juni bis Okt bis 31.Okt bis oder neu Beginn der Kooperation: Gespräch mit ErzieherInnen über auffällige Kinder anhand Formular: Pädagogischer Bericht für Schulanfänger Meldung von auffälligen Kindern an die Schulleitung der eigenen Schule oder an die Schulleitung der zuständigen Schule (U-Heft, ESU I+II) gegebenenfalls Meldung der Eltern bei einer Sonderpädagogischen Beratungsstelle Antrag auf SBA an das zuständige SBBZ: Eltern stellen den Antrag bei der zuständigen Schulleitung ihrer Grundschule mit der Kooperationslehrkraft (Kopie des Antrags ohne Formular: Pädagogischer Bericht für Schulanfänger geht zeitgleich an das SSA) Antragstellung erfolgt direkt aus der sonderpädagogischen Frühförderung heraus und wird bei der Grundschule abgegeben (Schulkindergarten, sonderpädagogische Beratungsstellen)

10 Sonderpädagogische Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebote - 15 SchG Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf ADS, ADHS,LRS Dyskalkulie Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf zielgleich zeitlich begrenzt Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot zielgleich oder zieldifferent teilweise befristet In Verantwortung der allgemeinen Schule In Verantwortung der allgemeinen Schule unterstützt durch den Sonderpädagogischen Dienst des SBBZ In Verantwortung der allgemeinen Schule unterstützt durch SonderpädagogInnen des SBBZ = Inklusion In Verantwortung des SBBZ (im SBBZ selbst oder in kooperativen Organisationsformen an allg. Schulen)

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