Frühförderung Sachsen
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- Sara Brigitte Salzmann
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2 Frühförderung Sachsen
3 Kinderzahlen Sozialpädiatrische Zentren Es liegen keine zusammenfassende Daten der betreuten Kinder vor. Bericht Behindertenbericht barrierefrei 2009 Stand 2004
4 Kinderzahlen Interdisziplinäre Frühförderstellen 39 Frühförderstellen, betreuten durchschnittlich 141 Kinder insgesamt Kinder Alter Anzahl Prozent < , , ,7 >= ,7 Insgesamt ,0 Bericht Behindertenbericht barrierefrei 2009 Stand 2004
5 Kinderzahlen Erscheinungsbilder Interdisziplinäre Frühförderstellen 35,0 % Entwicklungsverzögerungen 19,0 % Mehrfachbehinderungen 11,1 % Sprachbehinderungen 10,0 % Körperliche Entwicklungsstörungen 7,7 % Verhaltensstörungen 6,7 % Geistige Entwicklungsstörungen 2,6 % Seelische Behinderungen 1,0 % Hörbehinderungen 0,8 % Sehbehinderungen 0,4 % Anfallsleiden 4,6 % Sonstiges Bericht Behindertenbericht barrierefrei 2009/Stand 2004
6 Kinderzahlen Integrationskindertagesstätten: = Eingliederungshilfe je 1000 Kinder = 18,7 Integrationskinder Bericht Behindertenbericht barrierefrei 2009/Stand = Eingliederungshilfe Stand 2011
7 Anzahl der Einrichtungen 7 Sozialpädiatrische Zentren (Aue, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Riesa) 39 anerkannte Interdisziplinäre Frühförderstellen (landesweit verbreitet) 1024 Integrationskindertagesstätten (landesweit verbreitet)
8 Träger der Einrichtungen Lebenshilfe Diakonie Freie Träger Humanitas Volkssolidarität Arbeiterwohlfahrt Städtische Einrichtungen Kliniken Poliklinik Ect.
9 Definition Rechtliche Grundlage Sozialpädiatrisches Zentrum 119 SGB V (1) Sozialpädiatrische Zentren, die fachlich medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche sozialpädiatrische Behandlung bieten, können vom Zulassungsausschuss ( 96) zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern ermächtigt werden. Die Ermächtigung ist zu erteilen, soweit und solange sie notwendig ist, um eine ausreichende sozialpädiatrische Behandlung sicherzustellen. (2) Die Behandlung durch sozialpädiatrische Zentren ist auf diejenigen Kinder auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit oder einer drohenden Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Frühförderstellen behandelt werden können. Die Zentren sollen mit den Ärzten und den Frühförderstellen eng zusammenarbeiten.
10 Definition Rechtliche Grundlage Interdisziplinäre Frühförderstelle 30 SGB IX Früherkennung und Frühförderung 56 SGB IX Heilpädagogische Leistungen 53 SGB IX Leistungsberechtigte und Aufgabe 2 7 Frühförderverordnung Rahmenvereinbarung Freistaat Sachsen
11 Definition Rechtliche Grundlage Integrationskindertagesstätte 53 SGB XII Leistungsberechtigte, Aufgabe 54 SGB XII Leistung der Eingliederungshilfe 56 SGB IX Heilpädagogische Leistung 1 9 Sächsische Integrationsverordnung
12 Definitionen Aufgabe Sozialpädiatrisches Zentrum medizinische, psychologische, therapeutische und heilpädagogische Diagnostik von entwicklungsverzögerten und behinderten Kindern interdisziplinäre Bestimmung des Förder und Behandlungsbedarfs Durchführung von therapeutischer Behandlung und pädagogischer Förderung familienorientiert (umfassende Entwicklungsberatung der Familien, Eltern und Betreuungspersonen) Vernetzung zu Praxen, Einrichtungen, Institutionen ambulant
13 Definitionen Aufgabe Interdisziplinäre Frühförderstelle interdisziplinäre ganzheitliche Entwicklungsdiagnostik heilpädagogische Förderung und therapeutische Behandlung niedrigschwellig, lebensortnah (ambulant und mobil in der Häuslichkeit und Kindertagesstätte) familienorientiert (Entwicklungsberatung von Familien, Eltern und Betreuungspersonen) Kooperation/Vernetzung zu Praxen Einrichtungen, Institutionen
14 Kinder und Familie stehen im Zentrum
15 Definition Aufgabe Integrationskindertagesstätte gemeinsame Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von entwicklungsverzögerten, behinderten Kindern und Kindern ohne Entwicklungsbeeinträchtigungen in der Gruppe Bestimmung des Förderbedarfs Förderplanung gezielte Förderung innerhalb der Gruppe Beratung der Eltern und Bezugspersonen Kooperation/vernetzung mit Praxen, Einrichtungen, Institutionen erfolgt in der Kindertagesstätte
16 Abgrenzung Heilpädagogische Förderung und Therapien Heilpädagogische Maßnahmen greifen vor therapeutischen Maßnahmen Heilpädagogik kann durch ihren: ganzheitlicher Ansatz Spiel und Verhaltensbeobachtung Screenings, allgemeine Entwicklungstests ect. Entwicklungseinschätzung und förderung leisten, aber keine spezifische Einschätzung und Therapie in Bezug auf Funktionsstörungen ersetzen.
17 Abgrenzung Heilpädagogische Förderung und Therapien Heilpädagogik: verhaltens, entwicklungs, persönlichkeits, beziehungsorientiert ganzheitlich Kind und seine Familie im Zentrum Therapie: Reagiert vordergründig auf Funktionsbeeinträchtigungen des Kindes
18 Definition Zielgruppe SPZ Entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder und Jugendliche vom Lebensjahr Interdisziplinäre Frühförderstelle Entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder vom 0. Lebensjahr Schuleintritt Integrative Kindertagesstätte Entwicklungsverzögerte, behinderte Kinder und Kinder ohne Entwicklungsbeeinträchtigungen vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Kinder mit geistigen, körperlichen, seelischen Beeinträchtigungen und deren Familie
19 Zugangsvoraussetzungen SPZ Überweisung der Kinderärztin Interdisziplinäre Frühförderstelle Antragstellung Sozialhilfeträger Integrative Kindertagesstätte Antragstellung Sozialhilfeträger
20 Zugangswege Sozialpädiatrisches Zentrum Interdisziplinäre Frühförderstelle Integrationskindertagesstätte Kindertagesstätten Kinderärzte, Therapeuten, Pädagogen Schulen (SPZ) Erziehungs und Lebensberatungsstellen Kliniken Mundpropaganda, usw.
21 Netzwerkstelle Frühförderung MV Netzwerkstelle Frühförderung Mecklenburg Vorpommern (MV) Ziele: Umsetzung und Ausbau der interdisziplinären Frühförderung Vernetzung der Frühförderstellen Weiterentwicklung der Landesrahmenempfehlung in Zusammenarbeit mit den Frühförderstellen, Wohlfahrtsverbänden und Landesregierung Schaffung einer Diskussionsplattform zum Thema: Interdisziplinären Frühförderung
22 Netzwerkstelle Frühförderung MV Netzwerkstelle Frühförderung Mecklenburg Vorpommern (MV) Aufgaben: Regionale und überregionale Vernetzung der Frühförderstellen in MV Kooperation mit politischen Gremien des Landes MV, Wohlfahrtsverbänden, Fachverbänden, überregionalen fachlichen Arbeitsgruppen fachlich, inhaltliche Beratung zum Thema: Interdisziplinäre Frühförderung Statistische Erhebung zu Kinderzahlen, Strukturen, Arbeitsweisen der Frühförderstellen Durchführung und Leitung von Arbeitskreisen Organisation von Fort und Weiterbildungen Publikationen und Rundbriefe zum Thema: Interdisziplinäre Frühförderung
23 Fachverbände Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung
24 Informationsquellen
25 Frühförderung Sachsen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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58 Frühförderung und besondere Schulangebote für behinderte Kinder Mögliche Schädigungen frühzeitig erkennen Wird nach der Geburt oder im Rahmen der obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen bei einem Kind
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