Frühe Hilfen und vorschulische Bildungsangebote für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und (drohender) Behinderung

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1 Frühe Hilfen und vorschulische Bildungsangebote für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und (drohender) Behinderung Frühförderung für Kind und Familie Das System der v Einrichtungen der Frühförderung v Interdisziplinäre Partner v Fachliche Ansprechpartner v Vorschulische Einrichtungen Interdisziplinären Frühförderung in Baden-Württemberg 1 2 Systemelemente v Frühförderung - Sonderpädagogische Beratungsstellen - Interdisziplinäre Frühförderstellen v Interdisziplinäre Partner v Vorschulische Einrichtungen - Schulkindergarten für Kinder mit Behinderung - Integration im Kindergarten v Schulische Einrichtungen (Sonderschulen) und Sonderpädagogische Förderung Fachliche Ansprechpartner v Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung / Frühkindliche bildung und Frühförderung Baden Württemberg / Regionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung und Frühförderung bei den Staatlichen Schulämtern System Frühförderung Baden-Württemberg Strukturen I - kreisbezogen 38 Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF) bei 44 Stadt- und Landkreisen Fachkräfte medizinisch: med. Therapeuten (i. Verb. mit niedergel. Pädiatern) pädagogisch: Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Psychologen im ausgewogenen Verhältnis Neutraler Ort Träger Freie oder kommunale Träger 378 Sonderpädagogische Beratungsstellen (SPB) Fachkräfte je nach Schwerpunktpädagogik Geistige Behinderung Körperbehinderung Sprachbehinderung Lernbehinderung, Verhaltensstörung Ort Beratungsstellen zumeist den Sonderschulen angegliedert oder als Verbund Träger Schulverwaltung / kommunaler oder privater Schulträger 3 4

2 Systemelemente v Interdisziplinäre Partner Kinderärzte frei praktizierende Therapeuten (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) Kinderkliniken / Sozialpädiatrische Zentren / Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie Gesundheitsamt Fachberatung für Kindertageseinrichtungen Ämter und Behörden (Sozialamt, Bereich Jugendhilfe: ASD und JA, Psych. Beratungsstellen,..) Elternverbände und Selbsthilfe Verbände der freien Wohlfahrtspflege Frühförderung für behinderte, von Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Kinder Schule in Baden-Württemberg Schulartübergreifende Angebote Inklusive Bildungsangebote rechte Spalte Sonderpädagogische Beratungsstellen Rechtliche Grundlagen v Sonderpädagogische Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Kultus und Sport BW v Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg - Rahmenkonzeption 1993 /1998 v 1993: Frühförderungsgrundsätze des Sozialministeriums v 1993/1994: Festlegung der sonderpädagogischen Ressourcen für die Frühförderung durch das Ministerium für Kultus und Sport v Jährl. Organisationserlass 7 8

3 Frühförderung Grundlagen Definition: Frühförderung ist ein Hilfeangebot für behinderte oder von Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Kinder sowie deren Eltern und Bezugspersonen. Ziel: Entwicklungsstörungen bzw. Behinderungen und deren Folgen vermeiden, mildern, kompensieren. Das Kind soll bestmöglich in seiner Entwicklung unterstützt werden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können Arbeitsfelder: frühestmögliche Erkennung von Entwicklungsauffälligkeiten individuelle Förderung und Behandlung Beratung und Begleitung der Eltern, Familien und Bezugspersonen Kooperation, Vernetzung und Interdisziplinäre Zusammenarbeit Frühförderung Grundlagen Anspruch besteht für Kinder und deren Familien, Bezugspersonen: bei Verdacht oder Feststellung einer Entwicklungsstörung / Behinderung von der Geburt an in der Regel bis zur Aufnahme in einen Schulkindergarten bzw. in die Schule bei integrativer Erziehung in einer Kindertageseinrichtung Frühförderung durch sonderpädagogischen Beratungsstellen ist eine Freiwilligkeitsleistung, es besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftrag für Frühförderung wird durch die Eltern/ Erziehungsberechtigte erteilt; Frühförderung kann und darf nur im Einvernehmen mit den Eltern stattfinden. Gespräche und Datentransfer das Kind betreffend dürfen nur mit Einwilligung der Eltern (Erziehungsberechtigten) erfolgen Frühförderung Grundlagen - Frühförderung umfasst die Aufgabenbereiche Prinzipien der Frühförderung: Ganzheitlichkeit Kind- und Familienorientierung Interdisziplinarität, Koordinierung und Vernetzung Regionalisierung Ganzheitlichkeit Interdisziplinarität (Kooperation / Koordination), Vernetzung ZUGANG zur Frühförderung: Niederschwellig (ohne Zuweisung) in Interdisziplinären Frühförderstellen Sonderpädagogische Beratungsstellen durch ärztliche Zuweisung in Sozialpädiatrischen Zentren Praxen med. Therapeuten (Logo, Ergo, Physio) Kind- und Familien- Orientierung Regionalisierung Frühdiagnostik gezielte und fortlaufende multidisziplinäre Diagnostik Frühtherapie gezielte Behandlung festgestellter Störungen (medizinischtherapeutisch) Frühberatung Unterstützung und Begleitung der Eltern/ Familie und Institutionen Früherziehung pädagogische Förderung des Kindes 11 12

4 Arbeitsformen Ganzheitlichkeit Entwicklungs- und Verhaltensdiagnostik Anamnese, Medizinische Diagnose, Förderdiagnostik Sonderpädagogische Diagnostik Erfassung des Sprachstandes Psychologische Diagnostik medizinische Behandlung (Therapie) Krankengymnastik Ergotherapie Logotherapie pädagogische Förderung Hausfrühförderung Spielgruppe Psychomotorik Schwimmgruppe Sprachförderung Fördergruppe gemeinsame Angebote - gemeinsame Förderplanung Förderung im Kindergarten Begleitung im Kindergarten Kleingruppe im Kindergarten Vermittlung von Hilfen Begleitung der Eltern - Elternberatung - Kita-Beratung Mutter-Kind-Gruppe Elternabend Eltern-Kind-Nachmittage Beratung im Kindergarten Beratung der Erzieherin Berurteilung der kindlichen Gesamtentwicklung im Kontext seiner Lebensumwelt Erfassung der individuellen Persönlichkeit des Kindes mit seinen Ressourcen und Bedürfnissen in seinem sozialen Kontext Therapie und Förderung Systematisches Zusammentragen, Dokumentieren und verbinden von Informationen aus verschiedensten fachlichen Quellen (nur mit Einverständnis der Eltern!) Zusammenfassung verschiedener notwendiger fachlicher Aspekte für Therapie und Förderung zu einem interdisziplinären Förder- und Behandlungsplan Kind- und Familienorientierung Zugänglichkeit der Angebote Verbindung der kindbezogenen Angebote mit Angeboten der Beratung und Begleitung der Bezugspersonen Achtung und Stärkung der Verantwortung der Eltern in der Fürsorge für ihr Kind Anerkennung der Eltern als gleichberechtigte Partner und Experten für ihr Kind Kritische Reflexion der Rolle der Frühförderin im System Familie Interdisziplinarität (Kooperation/Koordination) und Vernetzung Kennenlernen der Kompetenzen, Angebote und Zuständigkeiten anderer Professionen in der Region Finden einer gemeinsamen Sprache Gremien, Arbeitskreise und Teams auf verschiedenen Ebenen bilden Grundlage für eine kindbezogene Kooperation Auftragsklärung/ Arbeitsbündnisse Orientierung an Ressourcen, Stärken u. Bedürfnissen des Kindes und der Familie Gemeinsame Diagnostik u. Förderplanung mit den Eltern mobile Förderung / Hausfrühförderung Datenschutz Casemanagement 15 Kooperationsverbund innerhalb der SPB Kooperationsverbund SPB+IFFS+Klinik+SPZ + Gesundheitsämter/ KJGD +Ärzten in Niederlassung +Therapeuten/ Heilpädagogen Bildung einer Kreisarbeitsgemeinschaft Frühförderung unter Federführung der Kommune Sozialamt/Jugendamt interdisziplinärer Förder- und Behandlungsplan Fachgremien Arbeitskreise Interdisziplinäre Praxisbegleitungsgruppen (IPF) Förderung durch das Land Baden- Württemberg Fortbildung für interdisziplinären Teilnehmerkreis regional/ überregional 16

5 Regionalisierung Chancengleichheit im Zugang zu den Angeboten in der Region durch: Koordination und Strukturierung der Angebote für Frühförderung Flächendeckender Ausbau von Interdisziplinären Frühförderstellen auf Landkreisebene (IFFS) Bedarfsorientierte Strukturentwicklung der sonderpädagogischen Beratungsstellen (SPB) regionaler Wegweiser Frühförderung Bildung von Kreisarbeitsgemeinschaften Frühförderung, Erreichbarkeit einer SPB innerhalb von 15 bis 30 Min. für 90 % der Eltern

6 Möglichkeiten der vorschulischen Bildung und Erziehung behinderter und entwicklungsverzögerter Kinder in Baden-Württemberg Kindergarten nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) Behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder werden im Kindergarten gefördert als Integrative Gruppen nach dem KiTaG in allen Betriebsformen des Kindergartens mit Unterstützung durch die Kindergartenfachberatung Heilpädagogische Fachdienste Mitarbeiter/innen von Frühförderstellen (Sonderpädagogische Beratungsstellen und Interdisziplinäre Frühförderstellen) Integrationshelfer/innen im Rahmen der Leistungen des SGB VIII und SGB XII Die einzelnen Formen und Unterstützungssysteme können einzeln oder auch kombiniert werden. Sie sind regional unterschiedlich vorhanden. KiTaG 2 (2): Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Dies ist auch im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung nach 3 Abs. 3 angemessen zu berücksichtigen. 35 a SGB VIII und 53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bleiben unberührt. Kindergarten und Schulkindergarten für behinderte Kinder Formen der Kooperation: Intensive und kontinuierliche inhaltliche Kooperation räumlich getrennter Kindergärten und Schulkindergärten Kindergarten und Schulkindergarten unter einem Dach mit gemeinsamen Planungen, Aktivitäten, Projekten etc. Kindergarten und Schulkindergarten als gemeinsame integrative Gruppe Merkmale guter Kooperation: geplant und kontinuierlich auf allen Ebenen (Kinder, Eltern, Mitarbeiter/innen, Träger) Organisatorische Möglichkeiten aller Formen bei Unterbringung unter einem Dach: Austausch von Gruppen Außengruppen des Schulkindergartens im Kindergarten Außengruppe des Kindergartens im Schulkindergarten Kooperation von zwei Trägern Ein Träger betreibt Kindergarten und Schulkindergarten Vogt (KVJS), Schmid (Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg), Schulkindergarten für behinderte Kinder Unterschiedliche Typen: Schulkindergärten für geistig behinderte körperbehinderte sprachbehinderte förderbedürftige erziehungshilfebedürftige blinde / sehbehinderte hörgeschädigte Kinder In den Schulkindergarten werden Kinder mit besonders hohem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen, der in einer Kindertageseinrichtung auch mit begleitenden Hilfen nicht erfüllt werden kann. Aufnahme erfolgt nur mit Einverständnis der Eltern. Schulkindergärten sind damit subsidiär; es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz.

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