P E P E. ädagogische ntwicklungsförderung für rimarschüler aus imsbüttel

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1 P E P E P E P E ädagogische ntwicklungsförderung für rimarschüler aus imsbüttel

2 PEPE Schul- und sozialpädagogisches Kleingruppenangebot mit 6 Plätzen An einer Grundschule In Kooperation mit der Jugendhilfe

3 Problem Kinder mit gravierenden Entwicklungsverzögerungen und deutlichen Auffälligkeiten im Verhalten werden ohne eine spezielle Unterstützung in ihrer Schullaufbahn dauerhaft erhebliche Schwierigkeiten haben werden. Bei der Lösung dieser Problemkonstellationen arbeiten die Schulen, die REBUS, die Jugendämter und die Jugendhilfeträger häufig eng und erfolgreich zusammen. In Einzelfällen aber spitzen sich Lebens- und Schulkrisen zu, so dass sowohl eine erfolgreiche schulische Integration als auch eine Stabilisierung des familiären Erziehungsumfeldes gefährdet sind, insbesondere wenn schulische Probleme mit umfassenden familiären Belastungen ein her gehen.

4 Ziel Das geplante Kooperationsprojekt PEPE möchte mit einer engen Verbindung von schulischen Maßnahmen und Hilfen zur Erziehung diesen Kindern mit einem besonderen Unterstützungsbedarf verbesserte Entwicklungsmöglichkeiten in Hamburg Eimsbüttel bieten

5 Kooperationspartner Jugendamt Eimsbüttel SAB B11-4 Rebus Stellingen Förderschule Bindfeldweg Rauhes Haus

6 Zielstellung Die Maßnahme PEPE unterstützt Familie, Umfeld und Schule von 6 Primarschüler/Innen, die zum SAB B11-4 gehören. Die Kinder erhalten bereits HzE und Entwicklungsförderung durch REBUS, weil familiäre Problemlagen verbunden mit schulischen Krisenlagen auftreten. PEPE hat die Integration dieser Primarschüler/Innen in den Unterricht einer Regelschule im SAB B11-4 zum Ziel. PEPE vermeidet stationäre Unterbringungen außerhalb der FHH PEPE bietet eine Kleinklasse auf Zeit und schafft damit ein soziales Lernfeld, das motivierende und stabilisierende Situationen und Beziehungen bietet. Sie leistet über individuelle pädagogische Förderung einen Beitrag zum Abbau der durch Verhaltensstörungen mitbedingten Entwicklungs- und Lernprobleme. PEPE ist eine familiäre und schulische Prozesse unterstützende Erziehungs- und Bildungsinstanz auf Zeit. In ihr realisieren Primarschüler/Innen einen Teil ihrer Schulpflicht. PEPE fördert die Reintegration. Sie unterstützt die Entwicklung dafür notwendiger Bedingungen beim Kind, dessen Familie und in der aufnehmenden Schule. PEPE stärkt Verantwortungsgefühl, erzieherische und soziale Kompetenz der Eltern.

7 Inhaltliche Leistungen Diagnostik der Störungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung in Zusammenarbeit mit Fachdiensten Intensive Elternarbeit Intensive pädagogische Gruppenarbeit Kleingruppenunterricht, Verhaltenstraining, Arbeit mit therapeutischen Elementen, Beratung von Stammschule und Familie, Beteiligung an Hilfe- und Förderplanung

8 Zugangsvoraussetzungen Zielgruppe sind Primarschüler/Innen des SAB B11-4 die bereits signifikant dissoziale Verhaltensstörungen zeigen und nur eingeschränkt gruppenfähig sind. Die Beschulung in einer Regelklasse ist zeitweise ausgeschlossen. Der Bedarf an erzieherischen Hilfen muss bestehen und im Vorfeld einer Aufnahme durch das Jugendamt festgestellt worden sein. Der Nachweis, dass schulische und sozialpädagogische Förder- und Erziehungsmaßnahmen im integrativen setting ausgeschöpft sind, muss durch die fallzuständigen Fachkräfte im ASD und in der REBUS geführt werden und dokumentiert sein.

9 Aufgaben der BBS Vertreten durch die Schulen und die Schulaufsicht im SAB B 11-4 und REBUS Stellingen Schule/REBUS dokumentieren die bisherigen schulischen Maßnahmen. REBUS stellt das Vorliegen von dissozialem Verhalten und verminderter Gruppenfähigkeit fest und stellt den Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung in einem Förderplan dar. Schule/REBUS beteiligen sich an der Hilfeplanung des JA. Schule/REBUS sind verantwortlich für die Bereitstellung der für den Unterricht erforderlichen Lern- und Lehrmittel. Der SAB stellt die Lehrkräfte für das Projektteam im Umfang von ca 40 WAZ REBUS stellt eine REBUS Fachkraft für das Projektteam mit ca 12 WAZ FöBi stellt 10 Laz als Honorarmittel Die Schule Röthmoorweg stellt die Räumlichkeiten. Der Schulleiter der Schule Röthmoorweg übt das Hausrecht aus. Dem Unterrichtskonzept entsprechende und notwendige spezifische und individuelle Regelungen bezüglich der Bewertung schulischer Leistungen, liegen in der Verantwortung der Lehrkräfte im Projekt, der Stammschule und der Schulaufsicht. Die Stammschulen und die Schulaufsicht unterstützen die Reintegration der Kinder nach der Teilnahme am Projekt.

10 Aufgaben des Jugendamtes Das Jugendamt prüft den Bedarf und die Eignung der Jugendhilfemaßnahme (HzE) gemäß SGB VIII und arbeitet mit den Fachdiensten und Fachkräften in freier und öffentlicher Trägerschaft zusammen. Das Jugendamt entscheidet über die Bewilligung der Leistung und ist zuständig für das Hilfeplanverfahren gemäß 36 SGB VIII im gesamten Zeitraum der Hilfe. Die zuständige Schule/Rebus wird am Hilfeplanverfahren beteiligt. Das Jugendamt übernimmt die Kosten auf der Grundlage des Trägervertrages.. Das Jugendamt hat im Rahmen der Gewährleistungspflicht die Verantwortung für die Kontrolle der Jugendhilfeleistung bezogen auf den bzw. die Leistungsempfänger.

11 Aufgaben vom Rauhen Haus Der Träger stellt zur Realisierung der Maßnahme geeignete und erforderliche Fachkräfte zur Verfügung. Die Fachkräfte sind Angestellte des Trägers und unterstehen dessen Fach- und Dienstaufsicht. Der Träger bringt Sozialpädagog/Innen im Umfang von ca 50 Fachleistungsstunden in das Projektteam ein. Die Fachleistungsstunden werden anteilig in sozialpädagogische Maßnahmen in der Kleingruppe von PEPE und in familien- und umfeldbezogenen Hilfen erbracht.

12 Qualitätsmerkmale von PEPE Verlässlichkeit des schulischen Angebots, täglich von 8.30 bis Uhr Therapiegestütztes Konzept Enge Kooperation Beteiligter (Schule, REBUS, JH, Eltern) Kleingruppenerfahrung und Team-Teaching Arbeitsteilige, multiprofessionelle Organisation Konstanz in den Beziehungen Strategien des strukturiert-direktiven Lernens verknüpft mit Strategien informell-offenen Lernens im personal-sozialen Bereich Regelhafte Abläufe bei der Aufnahme, prozessbegleitend und bei der Reintegration

13 Aufnahmeverfahren Die Aufnahme eines schulpflichtigen Kindes in das Projekt kann auf Initiative der Schulen, der REBUS oder/und des ASD betrieben werden. Die Anfrage sollte an die zuständige REBUS gerichtet werden. Diese arbeitet entsprechend ihres Konzeptes einzelfallorientiert, transparent und dialogisch mit den jeweiligen Arbeitspartnern (Schule, Elternhaus, ASD, ggf. JH-träger) zusammen. Nach einer Kind-Umfeld-Diagnostik durch Fachkräfte (ASD/REBUS) wird der Unterstützungsbedarf festgestellt und Fördermaßnahmen/HzE in einer Förderplanung/Hilfeplanung beschrieben und mit Beteiligten abgestimmt. Förder- und Hilfeplan werden in den jeweiligen institutionellen Hierarchien (REBUS, SAB B11-4; ASD) genehmigt.

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