P E P E. ädagogische ntwicklungsförderung für rimarschüler aus imsbüttel
|
|
- Adrian Simon Tiedeman
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 P E P E P E P E ädagogische ntwicklungsförderung für rimarschüler aus imsbüttel
2 PEPE Schul- und sozialpädagogisches Kleingruppenangebot mit 6 Plätzen An einer Grundschule In Kooperation mit der Jugendhilfe
3 Problem Kinder mit gravierenden Entwicklungsverzögerungen und deutlichen Auffälligkeiten im Verhalten werden ohne eine spezielle Unterstützung in ihrer Schullaufbahn dauerhaft erhebliche Schwierigkeiten haben werden. Bei der Lösung dieser Problemkonstellationen arbeiten die Schulen, die REBUS, die Jugendämter und die Jugendhilfeträger häufig eng und erfolgreich zusammen. In Einzelfällen aber spitzen sich Lebens- und Schulkrisen zu, so dass sowohl eine erfolgreiche schulische Integration als auch eine Stabilisierung des familiären Erziehungsumfeldes gefährdet sind, insbesondere wenn schulische Probleme mit umfassenden familiären Belastungen ein her gehen.
4 Ziel Das geplante Kooperationsprojekt PEPE möchte mit einer engen Verbindung von schulischen Maßnahmen und Hilfen zur Erziehung diesen Kindern mit einem besonderen Unterstützungsbedarf verbesserte Entwicklungsmöglichkeiten in Hamburg Eimsbüttel bieten
5 Kooperationspartner Jugendamt Eimsbüttel SAB B11-4 Rebus Stellingen Förderschule Bindfeldweg Rauhes Haus
6 Zielstellung Die Maßnahme PEPE unterstützt Familie, Umfeld und Schule von 6 Primarschüler/Innen, die zum SAB B11-4 gehören. Die Kinder erhalten bereits HzE und Entwicklungsförderung durch REBUS, weil familiäre Problemlagen verbunden mit schulischen Krisenlagen auftreten. PEPE hat die Integration dieser Primarschüler/Innen in den Unterricht einer Regelschule im SAB B11-4 zum Ziel. PEPE vermeidet stationäre Unterbringungen außerhalb der FHH PEPE bietet eine Kleinklasse auf Zeit und schafft damit ein soziales Lernfeld, das motivierende und stabilisierende Situationen und Beziehungen bietet. Sie leistet über individuelle pädagogische Förderung einen Beitrag zum Abbau der durch Verhaltensstörungen mitbedingten Entwicklungs- und Lernprobleme. PEPE ist eine familiäre und schulische Prozesse unterstützende Erziehungs- und Bildungsinstanz auf Zeit. In ihr realisieren Primarschüler/Innen einen Teil ihrer Schulpflicht. PEPE fördert die Reintegration. Sie unterstützt die Entwicklung dafür notwendiger Bedingungen beim Kind, dessen Familie und in der aufnehmenden Schule. PEPE stärkt Verantwortungsgefühl, erzieherische und soziale Kompetenz der Eltern.
7 Inhaltliche Leistungen Diagnostik der Störungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung in Zusammenarbeit mit Fachdiensten Intensive Elternarbeit Intensive pädagogische Gruppenarbeit Kleingruppenunterricht, Verhaltenstraining, Arbeit mit therapeutischen Elementen, Beratung von Stammschule und Familie, Beteiligung an Hilfe- und Förderplanung
8 Zugangsvoraussetzungen Zielgruppe sind Primarschüler/Innen des SAB B11-4 die bereits signifikant dissoziale Verhaltensstörungen zeigen und nur eingeschränkt gruppenfähig sind. Die Beschulung in einer Regelklasse ist zeitweise ausgeschlossen. Der Bedarf an erzieherischen Hilfen muss bestehen und im Vorfeld einer Aufnahme durch das Jugendamt festgestellt worden sein. Der Nachweis, dass schulische und sozialpädagogische Förder- und Erziehungsmaßnahmen im integrativen setting ausgeschöpft sind, muss durch die fallzuständigen Fachkräfte im ASD und in der REBUS geführt werden und dokumentiert sein.
9 Aufgaben der BBS Vertreten durch die Schulen und die Schulaufsicht im SAB B 11-4 und REBUS Stellingen Schule/REBUS dokumentieren die bisherigen schulischen Maßnahmen. REBUS stellt das Vorliegen von dissozialem Verhalten und verminderter Gruppenfähigkeit fest und stellt den Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung in einem Förderplan dar. Schule/REBUS beteiligen sich an der Hilfeplanung des JA. Schule/REBUS sind verantwortlich für die Bereitstellung der für den Unterricht erforderlichen Lern- und Lehrmittel. Der SAB stellt die Lehrkräfte für das Projektteam im Umfang von ca 40 WAZ REBUS stellt eine REBUS Fachkraft für das Projektteam mit ca 12 WAZ FöBi stellt 10 Laz als Honorarmittel Die Schule Röthmoorweg stellt die Räumlichkeiten. Der Schulleiter der Schule Röthmoorweg übt das Hausrecht aus. Dem Unterrichtskonzept entsprechende und notwendige spezifische und individuelle Regelungen bezüglich der Bewertung schulischer Leistungen, liegen in der Verantwortung der Lehrkräfte im Projekt, der Stammschule und der Schulaufsicht. Die Stammschulen und die Schulaufsicht unterstützen die Reintegration der Kinder nach der Teilnahme am Projekt.
10 Aufgaben des Jugendamtes Das Jugendamt prüft den Bedarf und die Eignung der Jugendhilfemaßnahme (HzE) gemäß SGB VIII und arbeitet mit den Fachdiensten und Fachkräften in freier und öffentlicher Trägerschaft zusammen. Das Jugendamt entscheidet über die Bewilligung der Leistung und ist zuständig für das Hilfeplanverfahren gemäß 36 SGB VIII im gesamten Zeitraum der Hilfe. Die zuständige Schule/Rebus wird am Hilfeplanverfahren beteiligt. Das Jugendamt übernimmt die Kosten auf der Grundlage des Trägervertrages.. Das Jugendamt hat im Rahmen der Gewährleistungspflicht die Verantwortung für die Kontrolle der Jugendhilfeleistung bezogen auf den bzw. die Leistungsempfänger.
11 Aufgaben vom Rauhen Haus Der Träger stellt zur Realisierung der Maßnahme geeignete und erforderliche Fachkräfte zur Verfügung. Die Fachkräfte sind Angestellte des Trägers und unterstehen dessen Fach- und Dienstaufsicht. Der Träger bringt Sozialpädagog/Innen im Umfang von ca 50 Fachleistungsstunden in das Projektteam ein. Die Fachleistungsstunden werden anteilig in sozialpädagogische Maßnahmen in der Kleingruppe von PEPE und in familien- und umfeldbezogenen Hilfen erbracht.
12 Qualitätsmerkmale von PEPE Verlässlichkeit des schulischen Angebots, täglich von 8.30 bis Uhr Therapiegestütztes Konzept Enge Kooperation Beteiligter (Schule, REBUS, JH, Eltern) Kleingruppenerfahrung und Team-Teaching Arbeitsteilige, multiprofessionelle Organisation Konstanz in den Beziehungen Strategien des strukturiert-direktiven Lernens verknüpft mit Strategien informell-offenen Lernens im personal-sozialen Bereich Regelhafte Abläufe bei der Aufnahme, prozessbegleitend und bei der Reintegration
13 Aufnahmeverfahren Die Aufnahme eines schulpflichtigen Kindes in das Projekt kann auf Initiative der Schulen, der REBUS oder/und des ASD betrieben werden. Die Anfrage sollte an die zuständige REBUS gerichtet werden. Diese arbeitet entsprechend ihres Konzeptes einzelfallorientiert, transparent und dialogisch mit den jeweiligen Arbeitspartnern (Schule, Elternhaus, ASD, ggf. JH-träger) zusammen. Nach einer Kind-Umfeld-Diagnostik durch Fachkräfte (ASD/REBUS) wird der Unterstützungsbedarf festgestellt und Fördermaßnahmen/HzE in einer Förderplanung/Hilfeplanung beschrieben und mit Beteiligten abgestimmt. Förder- und Hilfeplan werden in den jeweiligen institutionellen Hierarchien (REBUS, SAB B11-4; ASD) genehmigt.
14
15
16
17
18
19 Kooperationspartner
20
Ein Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule an 6 Grundschulen in Berlin Hellersdorf und Marzahn
* Ein Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule an 6 Grundschulen in Berlin Hellersdorf und Marzahn vorgestellt von: Dr. Martina Giest Leiterin Schulpsychologisches Beratungszentrum Marzahn-Hellersdorf
MehrTagesschule. Kooperationsprojekt - Schule und Jugendhilfe. Bremerhaven
Tagesschule Kooperationsprojekt - Schule und Jugendhilfe Bremerhaven 24.08.2011 Angelika Bruns, Leiterin des Förderzentrums Klaus Schmitz, stellv. Leiter des Helene-Kaisen-Hauses Unser Konzept Unterricht
MehrRegionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord. Januar 2013
Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen Regionale Bildungs- und Beratungszentren im Bezirk Nord Januar 2013 Absender
MehrGrundschulprojekt Harburg macht Schule. Bezirksamt Harburg Fachamt Jugend - und Familienhilfe
Grundschulprojekt Harburg macht Schule Bezirksamt Harburg Fachamt Jugend - und Familienhilfe Zielgruppe 8 bis 10 Schülerinnen und Schüler der Klassen 3-6, welche aus dem System der Regelschule herausgefallen
MehrInklusion durch Kooperation: Ganztägige Betreuung an Schule mit Tagesgruppe
z Inklusion durch Kooperation: Ganztägige Betreuung an Schule mit Tagesgruppe EREV Forum 24-2013 "Monster des Alltags" (Über) Leben lernen 15.-17.04. 2013 in Erfurt Was Sie erwartet: 1. Die Stiftung Das
MehrInklusionstagung des Landesinstituts
Konzeption der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zur Unterstützung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen Inklusionstagung des Landesinstituts 12.-15.11.2012 Absender Unterstützung
MehrRückenwind-Nord ein Kooperationsprojekt zwischen Schule, REBUS und Jugendhilfe
Rückenwind-Nord ein Kooperationsprojekt zwischen Schule, REBUS und Jugendhilfe Rahmenkonzept Dieses Rahmenkonzept regelt die Grundlagen und das Selbstverständnis der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
IV.7-5O8110-4.24 074 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Aufgrund des zunehmenden Förder- und Erziehungsbedarfs
MehrKonzept G 7-9. Frieden Mittelschule Schweinfurt Ludwigstr.5, Schweinfurt, Tel: 09721/ ; Fax: 09721/
Frieden Mittelschule Schweinfurt Ludwigstr.5, 97421 Schweinfurt, Tel: 09721/ 81-533; Fax: 09721/51-830 friedenschule@schweinfurt.de Konzept G 7-9 Jahrgangsgemischte, gebundene Ganztagsklasse (Jahrgangsstufe
MehrTagesgruppe für schuldistanzierte Kinder und Jugendliche Kurt Hahn
Tagesgruppe für schuldistanzierte Kinder und Jugendliche Kurt Hahn Caritas Kinder-und Jugendhilfezentrum Mariaschutz Helmut Stumpf 1. Pädagogische Grundlagen Initialzündung des Projektes Namenspatron Kurt
MehrGrundschulprojekt IGEL Individuelles ganzheitliches Erziehen und Lernen in der Grundschule. Konzeption
Jugend- und Familienhilfe Marienberg Psychologische Beratung ggmbh Grundschulprojekt IGEL Individuelles ganzheitliches Erziehen und Lernen in der Grundschule Konzeption Ausgangslage Die Zahl von so genannten
MehrQualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 2
Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 2 Die Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe bildet eine wesentliche Grundlage der pädagogischen Arbeit der offenen Ganztagsschule.
MehrEingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung
- 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur
MehrSTE PHAN 5 STI FU. Evangelische Jugendhilfe Oberharz. Diakonie~~
I STE PHAN 5 STI FU Evangelische Jugendhilfe Oberharz Diakonie~~ Willkommen bei der Evangelischen Jugendhilfe Oberharz! Die Evangelische Jugendhilfe Oberharz ist eine heilpädagogische Jugendhilfeeinrichtung
Mehrvom Kind her denken Übergänge gestalten Chancen und Ressourcen gemeinsam nutzen Forum GanzTagsSchule NRW 2016
vom Kind her denken Übergänge gestalten Chancen und Ressourcen gemeinsam nutzen Forum GanzTagsSchule NRW 2016 Referenten Daniela Sachweh Daniel Bögge Kreis Warendorf Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
MehrThemenübersicht. ! Allg. Informationen zur Schulstation. ! Zielgruppe. ! Schülerzahlen. ! Aufnahme und Beendigung. !
Themenübersicht! Allg. Informationen zur Schulstation! Zielgruppe! Schülerzahlen! Aufnahme und Beendigung! Auftrag der SST! Inhalte der pädagogischen Arbeit! Schulische Inhalte! Konzept! Personelle Besetzung!
MehrLeistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Familienhilfe -
Anlage A Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Familienhilfe - Stand: 23. Dezember 2009 Die Ambulante Familienhilfe leistet Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Familien, die sich in einer
MehrDIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016
MehrOffene Ganztags Schule (OGS)
Offene Ganztags Schule (OGS) Kooperation der Förderschule Berliner Straße, des Bezirksjugendamtes Köln Mülheim, sowie der Jugend- und Behindertenhilfe Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft Projektansatz
MehrAufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim
- 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen
MehrFreiheitsentziehende Maßnahmen: Sackgasse oder Chance?
Freiheitsentziehende Maßnahmen: Sackgasse oder Chance? Freiheitsentziehende Maßnahmen und Hilfeplanverfahren im Jugendamt Ina Lübke Stadt Brandenburg an der Havel Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
MehrGesamtkonzeption der Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden
Die Zusammenarbeit zwischen den sozialpädagogischen BFZ-Fachkräften, den BFZ- Förderlehrkräften und dem Lehrkörper der allgemeinbildenden Schulen basiert auf der Gesamtkonzeption der Modellregion Inklusive
Mehr(in der Fassung vom )
Anlage D.7 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Stationäre sozialpädagogische Krisenintervention im Rahmen
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und
MehrGemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013
Gemeinsam lernen Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 1.Pädagogische Zielsetzung Inklusion durch Kooperation mit der allgemeinen
MehrKooperation von Schule und Jugendhilfe am Beispiel der Jugendsozialarbeit an Schulen
Was ist Jugendarbeit an Schulen? Definition Jugendsozialarbeit an Schulen - Definition Jugendsozialarbeit an Schulen - Adressaten der JaS - Maßnahmen und Leistungen der JaS - Konkrete Arbeit der JaS-Fachkraft
MehrFreiheitsentziehende Maßnahmen SFBB Winfried Flemming Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Rahmenbedingungen für Freiheitsentziehende Maßnahmen (FM) in der Jugendhilfe Die Rahmenbedingungen für FM in Berlin 1 Grundlage: 42 Abs. 5 SGB VIII im Rahmen der Inobhutnahme sind nur zulässig, wenn und
MehrFörderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Qualitätsmerkmale / Gelingensbedingungen
Abstimmung der Qualitätsmerkmale Die folgenden Qualitätsmerkmale bieten eine Orientierung für die Bildung der Kinder und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Sie sind
MehrFAQ Außerunterrichtliche Lernhilfe (AuL) Oktober 2014
Fragen und Antworten zu Außerunterrichtlichen Lernhilfen (AuL/Lerntherapie) als freiwillige Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg Grundsätzlich gilt Folgendes zu beachten: Es gibt keinen Rechtsanspruch
MehrAmbulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen nach 29, 30, 31 und 35 SGB VIII
Anlage D.1 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Ambulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen
MehrPsychisch erkrankte Kinder- und Jugendliche in der Schule. Teilhabeförderung und Nachteilsausgleich
Psychisch erkrankte Kinder- und Jugendliche in der Schule Teilhabeförderung und Nachteilsausgleich Klaus Seifried Schulpsychologiedirektor a.d. Diplom-Psychologe, Psycholog. Psychotherapeut, Lehrer www.klausseifried.de
MehrKonzeption der. Schulsozialarbeit. an der Astrid-Lindgren-Schule in der Stadt Schwentinental
Konzeption der Schulsozialarbeit an der Astrid-Lindgren-Schule in der Stadt Schwentinental Inhalt 1. Rechtsgrundlagen und Ziele der Arbeit 2. Angebotsstruktur 2.1 Arbeit mit einzelnen Schülern und Schülerinnen
MehrRechenschwäche und Rechenstörungen
Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)
MehrEvangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh
Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Konzeption Tagesgruppe in Schule in der Astrid-Lindgren-Schule Herne
MehrWhatsUp Kinder- Jugend- und Familienhilfen
Die sozialpädagogische Arbeitsgemeinschaft WhatsUp Kinder-, Jugend- und Familienhilfen wird im Jahr 2015 gegründet. Wir wollen als Zusammenschluß freiberuflich tätiger Menschen so flexibel wie möglich
MehrHilfen zur Erziehung in der Schule Gemischtes Doppel im Rhein-Hunsrück-Kreis
Hilfen zur Erziehung in der Schule Gemischtes Doppel im Rhein-Hunsrück-Kreis Tübingen, 15.02.2012 Der Rhein-Hunsrück-Kreis Rheinland-Pfalz Ländliche Struktur, 105.000 Einwohner Zum Kreis gehören 6 Verbandsgemeinden
MehrDas Jugendwohnen St. Hermann-Josef
Das Jugendwohnen St. Hermann-Josef bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien differenzierte Angebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß 27 ff, 35a, 41 SGB VIII. Unsere Werte Unserem
MehrKooperationseinrichtung Kleeblatt Erfurt
Kooperationseinrichtung Kleeblatt Erfurt Stadtweg 6 Mein Verhalten hab ich mir selbst beigebracht. Florian, 10 Jahre Vier Blätter ergeben ein Kleeblatt Schulamt Amt für Bildung Jugendamt AWO AJS ggmbh
MehrKomplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis. Die Kita in der Frühförderung
Komplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis Die Kita in der Frühförderung Chancen und Grenzen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, Tel.: 0 30 20 64 11-0, www.lebenshilfe.de
MehrJugendhilfe & Schule so kann die Zusammenarbeit gelingen!
Jugendhilfe & Schule so kann die Zusammenarbeit gelingen! Workshop 4: Hilfen zur Erziehung am Ort Schule Frankfurt, 29.2.2016 Albert Borde Stiftungsbereich Kinder & Jugendhilfe Das Rauhe Haus Jugendhilfe
MehrProf.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und
MehrDie Große Lösung umsetzen. Fachlichkeit und Kooperation, Prozesse und Strukturen
Die Große Lösung umsetzen Fachlichkeit und Kooperation, Prozesse und Strukturen SABRINA LANGENOHL Dipl.-Päd. Universität Münster Institut für Soziale Arbeit (ISA) Münster Arbeitsgemeinschaft für Kinder-
MehrRückkehr als Option. 1. Ein kurzer Rückblick auf die Entstehung des Modellprojektes.
Gliederung 1. Ein kurzer Rückblick auf die Entstehung des Modellprojektes. 2. Konzept, Partner und Beteiligte. (Grundlage dieser Präsentation sind die durch das Zentrum für Planung und Evaluation der Universität
MehrAußerschulische Förderung bei Legasthenie / Dyskalkulie
Außerschulische Förderung bei Legasthenie / Dyskalkulie Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Finanzierung Möglichkeiten der Finanzierung 1.) Förderung durch die Krankenkasse 2.) Förderung über das Jobcenter
MehrOrientierungshilfe. zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten
1 Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie Orientierungshilfe zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen
MehrBudgetierte stationäre Einrichtungen im Rahmen der Sozialraumorientierung im Kreis Nordfriesland Elke Schmidt & Catrin Lenius 1
Budgetierte stationäre Einrichtungen im Rahmen der Sozialraumorientierung im Kreis Nordfriesland 1 Inhalte Ausgangslage Grundlagen und Ziele der sozialraumorientierten Jugendhilfe Umbau der stationären
Mehr1. Allgemeine Informationen über die web-individualschule:
Fachtagung des LWL-Landesjugendamtes und der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster zum Thema Umgang mit Schulverweigerung und Schulmüdigkeit als gemeinsame Aufgabe von Schule und Jugendhilfe
MehrLeitgedanken und pädagogische Grundsätze
Leitgedanken und pädagogische Grundsätze Jede Schülerin und jeder Schüler fühlt sich angenommen! Jede Schülerin und jeder Schüler erlebt sich als kompetent! Jeder fühlt sich wertgeschätzt! Die Beziehung
MehrGemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule
Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens 3. Aufgaben der Förderschullehrer/-innen 4. Zielsetzung
MehrDer Förderausschuss- Hinweise zur Durchführung
Der Förderausschuss- Hinweise zur Durchführung 1.) Allgemeine Hinweise zur Einleitung eines Förderausschusses 1. Grundsätzlich ist vorab zu bedenken, dass eine Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische
MehrHeilpädagogisch- Therapeutische Einrichtung Werscherberg. Stationäre Jugendhilfe
Heilpädagogisch- Therapeutische Einrichtung Werscherberg Stationäre Jugendhilfe Förderung und Entwicklung Die Heilpädagogisch-Therapeutische Einrichtung Werscherberg ist eine Einrichtung der Jugendhilfe.
MehrKlaus Ehling Amt für Schule und Weiterbildung STELLUNGNAHME Stadt Münster 16/3575 A15, A11
Klaus Ehling 02.03.2016 Amt für Schule und Weiterbildung STELLUNGNAHME Stadt Münster 16/3575 16 A15, A11 Schriftliche Stellungnahme für die Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtages
MehrSonderpädagogische Förderung in der Grundschule. am Beispiel der Region Hannover Nordwest
Sonderpädagogische Förderung in der Grundschule am Beispiel der Region Hannover Nordwest Struktur der sonderpädagogischen Förderung (außerhalb der Förderschule) sollen Prävention Diagnostik Förderung Beratung
MehrKrankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen
Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für Kranke Wenn Schülerinnen und Schüler längerfristig
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion
MehrSozialpädagogische Familienhilfe im System der Behindertenhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe im System der Behindertenhilfe Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten Dialogforum Berlin, 25. und 26.Januar 2018 Präsentation Petra Schrecker-Steinborn
MehrVerfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen
Verfahrensfragen der freiheitsentziehende Ziele - Voraussetzungen - Anforderungen - Verfahren 1 Einziger (!) jugendhilferechtlicher Anknüpfungspunkt für f r FM ist 42 Abs. 5 SGB VIII Inobhutnahme Freiheitsentziehende
MehrDer Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven)
Der Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven) Inklusion An allen Schulen nehmen Schülerinnen und Schüler mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen am Unterricht teil. Heterogenität
MehrStefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS
Stefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS Auf dem Weg zur inklusiven Schule Bay EUG Art. 41 Schulpflicht (1) 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch
MehrKonzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind
Konzeption Trainingswohnen für Schwangere bzw. Mütter mit Kind (Stand 08.2014) pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Te.: 07121 / 9249-0, Fax: 07121
MehrKreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE. Fachtag Krefeld
Kreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE Fachtag 29.09.2014 Krefeld 1 Vorstellung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf zuständig für 10 Städte und Gemeinden Jugendämter
MehrHeilpädagogisch- Therapeutische Wohngruppen
Heilpädagogisch- Therapeutische Wohngruppen Heilpädagogisch-Therapeutische Wohngruppen im Martin-Luther-Haus Die Heilpädagogisch-Therapeutischen Wohngruppen gehören zum Martin-Luther-Haus. Diese Gemeinschaften
MehrGemeinsames Lernen an der Sternenschule
Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem
MehrLVR V -Dez e er e n r at S ch c ulen e u nd Ju J gen e d Landes e jugen e damt
Die offene Ganztagsschule Bildungsort für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf? Fragen und Gedanken von Dr. Karin Kleinen Die UN-Konvention vom 3. Mai 2008 begründet ein internationales Recht von
MehrKooperation Jugendhilfe und Schule
Kooperation Jugendhilfe und Schule Praxisbericht Flankierende und unterstützende Maßnahmen in der offenen Ganztagsbetreuung Kornelia Jordan Teamleiterin Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe in Moers
MehrÜBZ Diagnostik, Beratung und Therapie für Kinder
ÜBZ Diagnostik, Beratung und Therapie für Kinder ÜBZ Diagnostik, Beratung und Therapie für Kinder im Martin-Luther-Haus Das ÜBZ (Überregionales Beratungszentrum) ist eine auf Krisenhilfe, Diagnostik, Beratung
MehrFlexsiS. Flexibel strukturierte Integrationshilfe an Schulen. Siedlungsschule Realschuleplus Speyer
FlexsiS Flexibel strukturierte Integrationshilfe an Schulen Siedlungsschule Realschuleplus Speyer Inklusion - Grundsätzliches Inklusion = Bestandteil des Bildungswesens Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe
MehrKonzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind
Konzeption Trainingswohnen für Schwangere bzw. Mütter mit Kind (Stand 09.2007) pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Te.: 07121 / 9249-0, Fax: 07121
MehrPraxissemester in einer Tagesgruppe
Praxissemester in einer Tagesgruppe Was ist die Tagesgruppe? eine Tagesgruppe ist eine teilstationäre Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe nach 32 SGB VIII. die Tagesgruppenarbeit umfasst insbesondere
MehrVerhängung von Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen nach Art. 86ff BayEUG
Regierung von Oberbayern 19.10.2016 Verhängung von Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen nach Art. 86ff BayEUG 1. Allgemeines: Abgrenzung: Art. 86 Abs. 1 BayEUG Erziehungsmaßnahmen, d.h. erzieherische Maßnahmen
MehrPrüfkriterien für die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Anerkennung. Die Prüfung der formalen Voraussetzungen umfasst folgende Kriterien:
Anlage 1 zur Vorlage II/4/2015 Prüfprotokoll des Antrages Löhn & Kurzbuch Impuls / Sozialpädagogische Familienhilfe GbR auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII vom 04.11.2014
MehrKinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich)
Kinder- und Jugendhilfe Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich) ÜBERBLICK 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Jugendhilfemaßnahmen
MehrArbeitsgemeinschaft Integration Heidenheim e.v. Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Konzeption
Arbeitsgemeinschaft Integration Heidenheim e.v. Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Konzeption Integrative Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf im Regelkindergarten 2 Inhaltsübersicht Vorwort Seite
MehrRegeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW
Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen (Runderlass des MFKJKS vom 17.02.2014-5MB!.
MehrTannenhof Berlin-Brandenburg Kurzbeschreibung Kindertagesgruppen. Rahmenziele unserer Kindertagesgruppen
Rahmenziele unserer Kindertagesgruppen Die übergeordneten Ziele der Tagesgruppen sind: - Die Symptomaufarbeitung des einzelnen Kindes - Die Stärkung der Familien in ihrer Erziehungskompetenz - Die Stabilisierung
MehrPERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt?
PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt? 37 DER RÜCKFÜHRUNGSPARAGRAPH: 37 SGB VIII NOCH NIE GEHÖRT? 37 - Zusammenarbeit bei
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
MehrAntrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung für die Schülerin/den Schüler:
(Schule) (Ort) (Datum) (Telefonnummer bei Rückfragen) (E-Mail) Ministerium für Bildung und Kultur Trierer Straße 33 Referat C 2 66111 Saarbrücken Schulstempel: Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der
MehrA n g e b o t e s c h u l b e z o g e n e r J u g e n d s o z i a l a r b e i t a u s S i c h t d e r J u g e n d h i l f e P a n k o w
Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Jugend, Schule und Sport Allgemeine Förderung junger Menschen und Familien Bearbeitung: Jug 1300 Email: jutta.reiter@ba-pankow.verwalt-berlin.de Telefon: 90295 3701, Telefax:-3711
MehrBetreuungsweisung. Caritasverband Koblenz e. V. Engagiert für Menschen
Caritasverband Koblenz e. V. Betreuungsweisung Jugend-Gefährdeten-Hilfe Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz Tel.: (02 61) 1 39 06-2 00 Fax: (02 61) 1 39 06-2 90 E-Mail: jugendhilfe@caritas-koblenz.de
MehrFragebogen zur Beschreibung der schulischen Situation und des Förderbedarfs. Name: Klasse: Schule: Klassenleitung/Ansprechpartner/-in in der Schule:
Fragebogen zur Beschreibung der schulischen Situation und des Förderbedarfs Name: Klasse: Schule: Klassenleitung/Ansprechpartner/-in in der Schule: Telefon: 1. Allgemeine Situation der Schülerin bzw. des
MehrSchulsozialarbeit an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule. aktuelle Herausforderungen aus Jugendhilfesicht
Schulsozialarbeit an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule aktuelle Herausforderungen aus Jugendhilfesicht Mareile Kalscheuer, LWL-Landesjugendamt Fachtagung Gemeinsame Erziehungsverantwortung
MehrBetriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Beratungs- und Aufsichtsmaterialien Referat 43
Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Beratungs- und Aufsichtsmaterialien Referat 43 Stand: 26.08.2014 Beratungs- und Aufsichtsmaterialien von Referat 43 Antragsformulare Grundlagenpapier Voraussetzungen
MehrSchulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland
Schulische Inklusion und Jugendhilfe Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland Aufgaben der Jugendhilfe Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe gem. 1 Abs. 3 SGB VIII Junge Menschen in ihrer individuellen und
MehrAmt für Jugend und Familie. - Jugendamt -
1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen und FGKiKP durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen
MehrAnlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren
Anlagen zum Leitfaden zum Hilfeplanverfahren Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer Verfahren in der Zusammenarbeit über Einleitung Beginn Durchführung und Beendigung der Hilfe zwischen Jugendamt und Betreuungshilfe
MehrA. Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung der Jugendkriminalität. Gemeinsame Bekanntmachung
31211 - A Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung der Jugendkriminalität Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Unterricht und Kultus sowie für
MehrSonderpädagogische Unterstützung in der Schule
Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Beratung mit den Fachkräften der Kita Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes? Ist zu erwarten, dass das Kind in der Grundschule ohne besondere Hilfen lernen
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt 23.11.2016 Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII Wichtige Aspekte für die Gewährung von Hilfen - Vortrag im Rahmen des 7. Irsser Symposiums für Kinder- und Jugendpsychiatrie
MehrHilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII
Hilfen zur Erziehung 27 ff. SGB VIII Spezifische rechtliche und pädagogische Merkmale der Hilfen zur Erziehung (HzE) HzE wird - als Leistung der Jugendhilfe - von KlientInnen freiwillig in Anspruch genommen
MehrFörderprojekt Tierpaten. Ein Praxisbeispiel inklusiver Pädagogik für Schülerinnen und Schüler mit sozialem und emotionalem Förderbedarf
Förderprojekt Tierpaten Ein Praxisbeispiel inklusiver Pädagogik für Schülerinnen und Schüler mit sozialem und emotionalem Förderbedarf Das Förderprojekt Tierpaten ist eines von vielen Hamburger Projekten,
MehrKurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf
Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf Laut Artikel 41 BayEUG (2011) erfüllten Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der
Mehrin Glinde/ Kreis Stormarn
in 21509 Glinde/ Kreis Stormarn Ein gemeinsames Schulprojekt des Kinderhauses Glinde der SVS, der Grundschule Wiesenfeld/Glinde, der Grundschule Tannenweg/Glinde, der Grundschule Willinghusen, der Grundschule
MehrLern und Entwicklungsplanung. Dokumentation der Lernbiographie von Kindern mit Unterstützungsbedarf
Lern und Entwicklungsplanung Dokumentation der Lernbiographie von Kindern mit Unterstützungsbedarf 1 Aufgaben und Ziele Zielgruppe der sonderpädagogischen Förderplanung sind Schülerinnen und Schüler mit
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrBesser bilden. Schule und Jugendhilfe: Das Kooperationsprogramm für mehr Bildungsqualität.
1 Sage mir, wo du herkommst. Soziale Herkunft prägt die schulische Leistung. In Deutschland wird das individuelle Bildungsniveau so stark wie in keinem anderen Industriestaat durch die soziale Herkunft
MehrSchulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK
Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und
MehrRahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen
Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält
MehrGender Budgeting in den Hilfen zur Erziehung. Eine gemeinsame Präsentation von IMMA und dem Stadtjugendamt
Stadtjugendamt Gender Budgeting in den Hilfen zur Erziehung Eine gemeinsame Präsentation von IMMA und dem Stadtjugendamt Jutta Döring, Stadtjugendamt Controlling S-II-LC, 2 IMMA e.v. Initiative für Münchner
Mehr