Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert
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- Hartmut Sauer
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1 Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport beim Deutschen Städtetag/Städtetag NRW
2 Überblick Paradigmenwechsel: Bildung als kommunales Handlungs- und Gestaltungsfeld Paradigmenwechsel: Inklusion statt Integration Paradigmenwechsel: Förderschulen und allgemeine Schulen miteinander statt nebeneinander
3 Paradigmenwechsel in der kommunalen Bildungspolitik Bildungspolitik als zentrales kommunales Politikfeld: Daseinsvorsorge und Infrastruktur Qualifizierte Bildung und Fachkräfteangebot als Standortfaktor im Wettbewerb der Städte Bildung als entscheidender Faktor für Integration Vermeidung/Senkung von sozialen Folgekosten und Fehlentwicklungen durch erfolgreiche Bildungsbiografien
4 Kommunale Bildungspolitik Investitionen in Bildungsinfrastruktur (z.b. Ganztagsschulen) Erweiterte Schulträgerschaft seit 90er Jahren Kommunale Bildungslandschaft als Leitidee Kongress Bildung in der Stadt des DST 2007 (
5 Leitbild Kommunale Bildungslandschaft Definition: Vernetztes System institutionalisierter Zusammenarbeit der Bildungsakteure vor Ort Erziehung, Bildung, Betreuung Räumliche Abgrenzung: Kommunale Gebietskörperschaften ( i.d.r. kreisfreie Städte/Kreise) Kommunale Rolle: Organisation, Moderation
6 Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages (2007) Individuelle Potentiale und deren Förderung als Ausgangspunkt für Bildung in den verschiedenen Lebensphasen Ganzheitlicher Bildungsansatz inkl. kultureller Bildung Kooperation der Bildungsakteure vor Ort in verbindlichen Strukturen Übergangsmanagement ( Anschlüsse statt Ausschlüsse ) Einbeziehung von Eltern/Familien als Bildungspartner
7 Infrastruktur der kommunalen Bildungslandschaft Bildungskonferenz: Zielformulierung, grundsätzliche Vereinbarung Gemeinsames Steuerungsgremium: Koordination Bildungsbüro: Organisation, Management der Zusammenarbeit Ggf.: Fonds für innovative Projekte
8 Umsetzung/Beispiele NRW: z.zt. 39 Kommunale Bildungsnetzwerke (Verträge Land - kreisfreie Städte/Kreise) Etablierung von Bildungsregionen (z.b. Freiburg) BMBF-Projekt Lernen vor Ort Entwicklung von bildungspolitischen Leitbildern (z.b. Essen ) Kommunale Bildungsberichte (z.b. Dortmund, München, Offenbach)
9 Paradigmenwechsel: Inklusion statt Integration UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen seit in Kraft Ausrichtung nicht mehr am Fürsorgeprinzip/medizin. Versorgung, sondern an Menschenrechten Art. 24: Inklusive Beschulung als Regel, Zielmarke: 80 % Ist-Stand: nur 16 % integrative Beschulung in Deutschland, NRW im Durchschnitt Offene Fragen: Rechtsanspruch auf integrative Beschulung? Auswirkungen auf Auslegung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG?
10 Auswirkungen der UN- Konvention auf die Kommunen Kommunen als Träger stattlicher Gewalt durch UN- Konvention verpflichtet Forderungen an die Schulträger: Herstellung von Barrierefreiheit Schaffung der sächlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen Ausweitung des GU auf weiterführende Schulen Umsteuerung von Ressourcen von Förderschulen zu inkl. allgemeinbildenden Schulen Schulentwicklungsplanung: Zukunft der Dualität Förderschulen - GU
11 Kompetenzzentren Grundidee positiv: Dezentralität und Vernetzung sonderpädagogischer Förderung Vernetzung mit schulunterstützenden kommunalen Diensten Verbesserung der Integrationschancen Positiv: Garantie der Lehrerausstattung unabhängig vom Förderort (Förderschule allgemeine Schule)
12 Kompetenzzentren: Offene Fragen / Probleme Wahrnehmung der Erstverantwortung für individuelle Förderung jedes Kindes durch Grundschulen Vorgabe Kostenneutralität durch das Land: Lehrerausstattung/finanzielle Ressourcen unzureichend Finanzielle Belastung der Kommunen: Kommunale Dienste (z. B. Schulpsychologie) Sozialkosten (Integrationshelfer, Eingliederungshilfe gem. 35 a SGB VIII) Fehlende Finanzierungsregelung im SchulG für spezielles Personal (z. B. Therapeuten)
13 Perspektiven: Kompetenzzentren und Inklusion KsF: Erster Schritt - Brücke - in Richtung Integration/Inklusion Änderung des SchulG ( 20,7): Wahlrecht beim Förderort (Förderschule/GU) Schrittweiser Systemwechsel bei Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, e-s Entwicklung: KsF Schwerpunktschulen in jeder Schulform Inklusion Duales FS-System für KB, Sinnesgeschädigte
14 Perspektiven: Kompetenzzentren und Inklusion Keine Verlagerung der Kosten auf die Kommunen Konnexität muss beachtet werden Kommunen und Land müssen sich auf gemeinsames Umsetzungskonzept für Inklusion einschließlich flankierender Maßnahmen und Finanzierung verständigen
15 Fazit Ausbau integativer/inklusiver Beschulung ist eine Herausforderung in schwieriger Zeit Umsetzung nur schrittweise möglich, Beginn jetzt! Umsetzung wird nur durch Zusammenarbeit von Land und Kommunen gelingen können Keine Überforderung der Diskussion durch Schulstrukturdebatte
16 Die Menschen bauen zu viele Mauern und zu wenig Brücken Isaac Newton
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