Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.:"

Transkript

1 Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: Status: öffentlich Datum: Verfasser/in: Neumann, Wolfgang Fachbereich: Schulverwaltungsamt Bezeichnung der Vorlage: Ergebnisse und Empfehlungen der AG SEP Sek I und II Beschlussvorschriften: Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Ausschuss für Schule und Bildung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss stimmt der Empfehlung der Arbeitsgruppe SEP Sek I und II zur Überführung der Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte in eine Gesamtschule zu. Die Schulverwaltung wird beauftragt, die beiden möglichen Standorte hinsichtlich ihrer baulichen Machbarkeit unter Berücksichtigung finanzieller Auswirkungen zu bewerten. Auf dieser Grundlage - und unter Beteiligung der Schulkonferenz der Gemeinschaftsschule und der Bezirksvertretung Bochum-Mitte - erarbeitet die Schulverwaltung die im Rahmen einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung erforderliche Beschlussvorlage für den Rat. Unabhängig davon wird die Schulverwaltung beauftragt, den Schulentwicklungsplan für alle weiterführenden Schulen - auf der Basis der Empfehlungen der Arbeitsgruppe aufzustellen. Begründung: 1. Ausgangslage Der Ausschuss für Schule und Bildung hat in seiner Sitzung am die Einrichtung der Arbeitsgruppe SEP Sekundarstufe I und II beschlossen, die die Arbeiten an der Schulentwicklungsplanung fachlich begleiten sollte. Die Arbeitsgruppe hat insgesamt fünfmal getagt, letztmalig am Ihr gehörten neben Mitgliedern des Ausschusses für Schule und Bildung Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitsgemeinschaft Bochumer Schulpflegschaften, des Schulamtes Seite 1 von 4

2 für die Stadt Bochum, der weiterführenden Schulen in Bochum, des Jugendamtes, des Kommunalen Integrationszentrums, des Schulverwaltungsamtes sowie der Stadtdirektor der Stadt Bochum an. 2. Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse der AG SEP Sek I und II 2.1 Rückblick auf die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen und schulorganisatorische Maßnahmen Die Schulverwaltung hat in der konstituierenden Sitzung zunächst die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen in den letzten 10 Jahren dargestellt. In diesem Zeitraum wurden in Bochum insgesamt 36 Grund- und weiterführende Schulen geschlossen, mit der Errichtung der Gemeinschaftsschule und der beiden Sekundarschulen standen den Schließungen drei Schulneugründungen gegenüber. Insgesamt sank die Zahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) in den letzten 10 Jahren um Die Übergängerquoten zu den Hauptschulen sind stark, zu den Realschulen leicht rückgängig, während die Gymnasien relativ konstante Zahlen aufweisen. Die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens verzeichnen ansteigende Übergangsquoten, wobei die Gesamtschulen in den letzten fünf Jahren zwischen 44 und 150 SuS abweisen mussten. 2.2 Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen im Planungszeitraum 2016/2017 bis 2021/2022 Valide Aussagen zur Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen sind derzeit aufgrund der nur schwer zu prognostizierenden Entwicklung der Zuwanderungszahlen nicht möglich. Das Schulamt für die Stadt Bochum hat im Mai 2016 die Anzahl der Seiteneinsteiger bei den Schulen abgefragt. Danach werden von den insgesamt aktuell Seiteneinsteigern 724 an Grundschulen, 920 an den weiterführenden Schulen und 415 an den Berufskollegs beschult. Nach der Bevölkerungs-Vorausberechnung des IT.NRW für die Jahre 2016 bis 2021 nimmt die Bevölkerung im Alter von 10 bis unter 16 Jahren (Sek I-Bereich) um rund 950 Personen, die Bevölkerung im Alter von 16 bis unter 19 Jahren (Sek II-Bereich) um rund Personen ab. Die Schulverwaltung hat in der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe für die Betrachtung der Schülerzahlenentwicklung verschiedene Szenarien der Schülerzahlentwicklungen präsentiert. Eine abschließende Bewertung der Zahlen wurde von der Arbeitsgruppe nicht vorgenommen aufgrund der nicht validen Annahmen und Entwicklungen. 2.3 Planungsmaximen Bevor sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe mit den einzelnen Schulformen befasst haben, wurden Planungsmaximen beraten und nach einer abschließenden Diskussion als Empfehlung beschlossen. Es wurden schulformübergreifende, -spezifische und besondere Planungsmaximen diskutiert. Neben der Festschreibung von Klassenfrequenzrichtwerten wurden auch Aussagen zu Zügigkeiten der Schulformen und zum Gemeinsamen Lernen ausformuliert. Der Entwurf der Planungsmaximen ist der Beschlussvorlage zur Kenntnis beigefügt. 2.4 Entwicklung der einzelnen Schulformen Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Sekundarschulen Die Mitglieder sprechen sich für einen Bestand der beiden Hauptschulen, der fünf Realschulen, der zehn Gymnasien und der beiden Sekundarschulen aus. Aufgrund der schwierigen Situation wurde eine Begleitgruppe zur Weiterentwicklung der Hauptschulen Seite 2 von 4

3 beschlossen. Ihr sollen neben den politischen Mitgliedern der AG SEP Sek I und II und des Schulamtes für die Stadt Bochum die Schulleitungen der beiden Hauptschulen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtes, des Kommunalen Integrationszentrums und des Schulverwaltungsamtes angehören. Zur konstituierenden Sitzung dieser Begleitgruppe wird die Schulverwaltung unmittelbar nach den Sommerferien 2016 einladen Entwicklung der Gesamtschulen und der Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte Aufgrund der im Planungszeitraum zu erwartenden Schülerinnen- und Schülerzahlen sollen die vier Gesamtschulen im Planungszeitraum als Schulen des längeren gemeinsamen Lernens zunächst sechszügig weitergeführt werden. Eine regelmäßige Fünfzügigkeit soll im Planungszeitraum angestrebt werden. Die Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte, die im Schuljahr 2011/2012 im Rahmen eines Schulversuchs errichtet wurde, bildet im Schuljahr 2016/2017 erstmals einen 10. Jahrgang. Spätestens mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 ist die Gemeinschaftsschule in eine Sekundar- oder Gesamtschule zu überführen. Nach intensiver Diskussion und einer schulfachlichen Beratung durch die Bezirksregierung Arnsberg sprechen sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe mehrheitlich für eine Überführung der Gemeinschaftsschule in eine Gesamtschule aus. Darüber hinaus wird das Bedürfnis für die Schaffung weiterer Gesamtschulplätze in Bochum gesehen. Begründet wird der Bedarf mit der hohen Zahl der Erstanmeldungen an dieser Schulform. Im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2016/2017 übersteigt die Zahl der Erstwünsche die Aufnahmekapazitäten der 4 Gesamtschulen um mehr als 150 SuS. In den letzten 3 Jahren lagen diese Zahlen zwischen 93 und 120. Die gymnasiale Oberstufe an den Gesamtschulen ist in den letzten 5 Jahren um 23,6 % auf insgesamt SuS angestiegen. Die anzustrebende Fünfzügigkeit der Gesamtschulen verstärkt den Bedarf nach weiteren Gesamtschulplätzen. 2.5 Empfehlungen der Arbeitsgruppe Überführung der Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte in eine Gesamtschule Mit der Überführung der Gemeinschaftsschule in eine Gesamtschule wären nicht nur der neue 5. Jahrgang, sondern auch alle ehemaligen Gemeinschaftsschülerinnen und -schüler automatisch Gesamtschülerinnen bzw. -schüler. Diese würden jedoch weiterhin nach den Lehrplänen der Gemeinschaftsschule unterrichtet. An den Schulstandorten Gahlensche Straße und Feldsieper Straße steht für eine vierzügige Gesamtschule keine ausreichende Anzahl an Schulräumen zur Verfügung. Um den Raumbedarf im Bestand zu befriedigen, müsste für die Feldsieper Grundschule ein alternativer Standort nebst Gebäude gefunden werden. Aufgrund der Lage und des Einzugsbereichs der Grundschule haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe gegen eine Verlagerung der Grundschule ausgesprochen. Die Schulverwaltung hat im erweiterten Umfeld der Gemeinschaftsschule alternative Schulstandorte für eine Gesamtschule in Bochum geprüft. Der Standort Haydnstr. 1-3 steht wegen der Nutzung durch die dort vorhandene Werner-von-Siemens-Schule nicht zur Verfügung. An den Schulstandorten der ehemaligen Katholischen Hauptschule am Lenneplatz 21 und der ehemaligen International School am Lenneplatz 23 stehen für eine vierzügige Gesamtschule ebenfalls keine ausreichenden Klassen- und Fachräume zur Verfügung. Grundsätzlich sieht die Schulverwaltung jedoch die Möglichkeit, hier zusätzlichen Schulraum durch entsprechende bauliche Maßnahmen zu schaffen. Zusätzlicher Schulraum könnte ggf. am Standort Gahlensche Straße durch eine bauliche Maßnahme bereitgestellt werden. Eine gymnasiale Oberstufe ist schulrechtlich spätestens mit Beginn des Schuljahres 2023/24 Seite 3 von 4

4 zu errichten. Gleichwohl haben sich die Arbeitsgruppenmitglieder dafür ausgesprochen, diese so schnell wie möglich anzubieten, um auch der starken Nachfrage an den anderen Gesamtschulen begegnen zu können Vorgezogene anlassbezogene Schulentwicklungsplanung Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich dem Vorschlag des Schulverwaltungsamtes angeschlossen, die Überführung der Gemeinschaftsschule im Rahmen einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung vorzuziehen. In diesem Fall wären zur Vorbereitung des Ratsbeschlusses die Schulkonferenz der Gemeinschaftsschule, die Bezirksvertretung Bochum-Mitte und die sonstigen Gremien in der Beratungsfolge zu beteiligen, so dass evtl. eine Umsetzung noch zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ermöglicht werden könnte. Voraussetzung hierfür wäre allerdings, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Überführung rechtzeitig genehmigen kann. Nach Aussage der Schulaufsicht wird der Antrag auf Überführung allerdings erst dann geprüft, wenn es auch eine abschließende Aussage zum Standort der Schule gibt, da die Prüfung der Geeignetheit eines Standortes ein wesentlicher Baustein des Prüfverfahrens sei. Der Vorteil einer zügigen Überführung läge darin, dass bereits im nächsten Sommer ein Großteil des Anmeldeüberhangs an den Gesamtschulen abgebaut werden könnte. Bei der Aufstellung des gesamten Schulentwicklungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt wäre durch die erforderliche Beteiligung der Schulkonferenzen aller weiterführenden Schulen und aller Bezirksvertretungen eine Überführung der Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2017/2018 zeitlich kritisch zu bewerten. Zur Konkretisierung möglicher Standorte für die überführte Schule wird die Schulverwaltung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Gemeinschaftsschule ein Raumprogramm entwickeln, das die Anforderungen an eine vierzügige Gesamtschule - unter Berücksichtigung eines zukunftsweisenden Schulprogramms erfüllt. Auf dieser Basis sollen die Zentralen Dienste der Stadt Bochum beauftragt werden, Machbarkeitsstudien - unter Angabe der notwendigen Haushaltsmittel - für den Standort Lenneplatz 21 und 23 zu erstellen sowie für einen möglichen Ausbau am Standort Gahlensche Str. 204 b. Zwischenzeitlich wird die Schulverwaltung die Beratungsgespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg für eine genehmigungsfähige Überführung der Gemeinschaftsschule in eine Gesamtschule führen Aufstellung des Schulentwicklungsplans Unabhängig von der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung bezüglich der Gemeinschaftsschule regt die Arbeitsgruppe an, dass die Schulverwaltung den Schulentwicklungsplan für alle weiterführenden Schulen - auf der Basis der Empfehlungen der Arbeitsgruppe aufstellt. Finanzielle Auswirkungen: Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen: Jährliche Folgelasten (gemäß beiliegender Berechnung): Anlagen: Anlage - Schulformübergreifende Planungsmaximen Seite 4 von 4

5 40 11 (3846) Planungsmaximen der Stadt Bochum zum SEP Sek I und II 2016/ /2022 (Nach Beschlussfassung in der AG SEP am ) Schulformübergreifende Planungsmaximen 1. Das vielfältige, differenzierte und grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet vergleichbare Bildungsangebot der weiterführenden Schulen in Bochum ist nicht nur zu erhalten, sondern bedarfsgerecht weiterzuentwickeln bzw. auszubauen. 2. Der Erhalt der - auch besonderen - Bildungsangebote hat angesichts der demographischen Entwicklung Vorrang vor dem Erhalt von Schulstandorten und Organisationsformen. 3. Die unterschiedlichen Bildungsangebote der verschiedenen Schulformen sind - soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist - so in der Fläche zu erhalten, dass eine ortsnahe oder - unter Berücksichtigung der Schülerfahrkostenverordnung - akzeptable Erreichbarkeit gewährleistet bleibt. 4. Es ist anzustreben, dass in Klassen des Gemeinsamen Lernens in der Realschule, in der Sek I des Gymnasiums und der Gesamtschule die Bandbreite von (in den Klassen 5 und 6 gilt eine Bandbreite von 25 29) unterschritten wird, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird. Bei Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an einer Haupt- oder Sekundarschule beträgt die festgelegte Obergrenze der Bandbreite Es sind Voraussetzungen zu schaffen, damit zugewanderte und als Flüchtlinge aufgenommene Schülerinnen und Schüler in Bochum im Sinne einer gelingenden Bildungsbiographie beschult werden können. Den besonderen Bedürfnissen dieser Schülerinnen und Schüler ist Rechnung zu tragen.

6 Schulformspezifische Planungsmaximen Hauptschulen 6. Hauptschulen sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mindestens zweizügig, darüber hinaus grundsätzlich nicht mehr als dreizügig zu führen. 7. Der Klassenfrequenzrichtwert von 24 ist anzustreben. Bei der Klassenbildung gilt eine Bandbreite von 18 bis Bei darunter liegenden Klassenbildungen bzw. nicht ausreichenden Zügigkeiten sind die entsprechenden Hauptschulstandorte zur Sicherstellung eines wohnortnahen und differenzierten Bildungsangebots durch schulorganisatorische Maßnahmen (z. B. Schulverbünde mit einer benachbarten Realschule) zu sichern. 9. Sollte die negative Entwicklung des Anwahlverhaltens zu den Hauptschulen im Planungszeitraum anhalten, ist eine Perspektive für den Erhalt und die Wirksamkeit der besonderen Angebote der Hauptschulen zu entwickeln. Realschulen Realschulen sollen zur Sicherung aller bestehenden Standorte zukünftig grundsätzlich dreizügig oder vierzügig, in Ausnahmefällen in einzelnen Jahrgängen unter Berücksichtigung des vorhandenen Raumangebotes - maximal fünfzügig gegliedert sein. Der Klassenfrequenzrichtwert von 28 ist anzustreben. Bei der Klassenbildung gilt eine Bandbreite von 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 und 6 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt eine Bandbreite von 25 bis 29. Besondere Angebote (Bilingualität, erweiterte Sprachenwahl, Sportklassen) bzw. Raumnutzungen (Lehrerraum-Prinzip) dürfen nicht zu einem erweiterten Raumbedarf führen.

7 Gymnasien 13. Aufgrund Ihres besonderen schulformspezifischen Bedarfs (Differenzierung bzw. Kursangebote in der gymnasialen Oberstufe) sind die Gymnasien zukünftig grundsätzlich vierzügig, maximal fünfzügig zu gliedern. 14. Die Klassenfrequenzwerte von 28 (Sekundarstufe I) und von 19,5 in der gymnasialen Oberstufe sind anzustreben. Bei der Klassenbildung gilt in der Sek I eine Bandbreite von 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 und 6 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt eine Bandbreite von 25 bis In der gymnasialen Oberstufe sind Grund- und Leistungskurse nur in dem Maße zu bilden, dass deren durchschnittliche Teilnehmerzahl den Wert von 19,5 nicht unterschreitet. 16. Quereinsteiger in die gymnasiale Oberstufe sollen an der aufnehmenden Schule nicht mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schülerzahl einer Jahrgangstufe bilden. 17. Besondere Bildungsangebote (Bilingualität, zusätzliche Sprachenwahl, Sportklassen usw.) dürfen nicht zu einem erweiterten Raumbedarf führen. Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschule 18. Alle Gesamtschulen sind maximal sechszügig zu gliedern. Eine regelmäßige Fünfzügigkeit ist im Planungszeitraum anzustreben. 19. Die Sekundarschulen sind maximal vierzügig zu gliedern.

8 20. Die Klassenfrequenzrichtwerte von 28 (Sekundarstufe I) und von 19,5 in der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule sind anzustreben. Bei der Klassenbildung gilt bei der Gesamtschule in der Sek I eine Bandbreite von 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 und 6 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt eine Bandbreite von 25 bis 29. In der Sekundarschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 25. Es gilt die Bandbreite von Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 und 6 die Obergrenze der Bandbreite In der gymnasialen Oberstufe ist zu beachten, dass Grund- und Leistungskurse nur in dem Maß gebildet werden dürfen, dass die durchschnittliche Teilnehmerzahl den Wert von 19,5 nicht überschreitet. 22. Sollte der Anmeldeüberhang an den Gesamtschulen nicht sinken, ist das Angebot des Gemeinsamen Lernens im Planungszeitraum auszuweiten. 23. Der Schulversuch Gemeinschaftsschule kann aufgrund landesgesetzlicher Vorgaben nicht fortgeführt werden. Die Schule bildet im Schuljahr 2016/2017 letztmalig eine Eingangsklasse. Über die Zukunft der Schule ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung eine Entscheidung herbeizuführen. Besondere Planungsmaximen 24. Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I Schulen der Sekundarstufe I sind Orte der sonderpädagogischen Förderung. Der Unterricht wird als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt. Es werden Schulen, an denen neben den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung weitere Förderschwerpunkte, mindestens aber ein weiterer Schwerpunkt (Hören und Kommunikation, Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung) stattfindet, als Schwerpunktschulen geführt. Für das Gemeinsame Lernen sind die sächlichen Ausstattungen an den Schulen vorzuhalten.

9 25. Die Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen erfolgt anlassbezogen. Begabtenförderung 26. Die Förderung aller Begabungen ist Ziel jeder Schule und Schulform. Die Förderung besonderer Begabung in den weiterführenden Schulen ist auch weiterhin bedarfsgerecht vorzuhalten bzw. auszubauen.

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 5866 /14 öffentlich Datum 10.03. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/01 - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für und Weiterbildung 26.03.

Mehr

Frankfurt macht Schule. Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum!

Frankfurt macht Schule. Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum! Frankfurt macht Schule Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum! 1 Tagesablauf 14.30 Uhr Begrüßung 14.50 Uhr Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016-2020 Hintergrund Grundschulen Weiterführende

Mehr

Kooperation Erwitte und Anröchte im Schulbereich

Kooperation Erwitte und Anröchte im Schulbereich Kooperation Erwitte und Anröchte im Schulbereich Laurentius Hauptschule Erwitte Hauptschule Anröchte Hauptschule Anröchte Realschule Anröchte 24.05.2011 Kooperation der Kommunen Erwitte und Anröchte im

Mehr

Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung)

Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Vom 17. Februar 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 165) Auf Grund des 106

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin TOP. Verbandsversammlung 20. Oktober 2014

Beratungsfolge Sitzungstermin TOP. Verbandsversammlung 20. Oktober 2014 Schulverband Nordeifel Monschau, den 25.09.2014 Die Verbandsvorsteherin Frau Compes/Lam Beschlussvorlage öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verbandsversammlung 20. Oktober 2014

Mehr

Vorstellung denkbarer Szenarien. Fachgespräch zur Entwicklung der Sekundarstufe I

Vorstellung denkbarer Szenarien. Fachgespräch zur Entwicklung der Sekundarstufe I Vorstellung denkbarer Szenarien Fachgespräch zur Entwicklung der Sekundarstufe I Überblick Szenarien Nachfolgend ein Überblick der denkbaren Szenarien, die heute vorgestellt und diskutiert werden sollen.

Mehr

Wir machen Menden. neues Schulangebot. Gesamtschule

Wir machen Menden. neues Schulangebot. Gesamtschule Wir machen Menden neues Schulangebot Gesamtschule Rückblick 20.09.2011 Ratsbeschluss: Planungsauftrag an die Verwaltung 10.10.2011 Informationsveranstaltung zur Gesamtschule und Sekundarschule Lendringsen

Mehr

Mitteilung der Verwaltung

Mitteilung der Verwaltung Mitteilung der Verwaltung ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Situation der Schullandschaft der Stadt Neuss SITZUNG (DATUM, GREMIUM) 30.06.2016 Schulausschuss wegen Beratungsbedarf vertagt

Mehr

Gemeinde Jüchen. Fragen Antworten. zur Weiterentwicklung der Schullandschaft in Jüchen

Gemeinde Jüchen. Fragen Antworten. zur Weiterentwicklung der Schullandschaft in Jüchen Gemeinde Jüchen Amt 40 SB: Herr Krahwinkel Fragen Antworten zur Weiterentwicklung der Schullandschaft in Jüchen Ist es bei der Befragung der Eltern zur Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule

Mehr

Schulkonsens NRW. CDU, SPD und Grüne beschließen am Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023

Schulkonsens NRW. CDU, SPD und Grüne beschließen am Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023 Schulkonsens NRW CDU, SPD und Grüne beschließen am 19.07.2011 Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023 Neues Schulgesetz am 20.10.2011 verabschiedet Ausgangslage Demografische Entwicklung

Mehr

Schulentwicklung für Bielefeld. November 2016

Schulentwicklung für Bielefeld. November 2016 Schulentwicklung für Bielefeld November 2016 Das Verschwinden der Hauptschulen. Quelle: Amt für Schule, 11.11.2016 Das Verschwinden der Hauptschulen. - 10 Prozentpunkte Quelle: Amt für Schule, 11.11.2016

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2012/2013 Stand: August 2012 Baden-Württemberg Schulart Vorgaben

Mehr

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I (

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I ( Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags

Mehr

Herausgeber: Mai 2015, Stadt Leverkusen

Herausgeber: Mai 2015, Stadt Leverkusen Teilschulentwicklungsplan REALSCHULEN 2015/2016 2019/2020 1 Mai 2015, Stadt Leverkusen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen

Mehr

Beschlussvorlage. Betrifft: Errichtung einer Sekundarschule am Schulstandort Lindenstraße 140, Düsseldorf

Beschlussvorlage. Betrifft: Errichtung einer Sekundarschule am Schulstandort Lindenstraße 140, Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Errichtung einer Sekundarschule am Schulstandort Lindenstraße 140, 40233 Düsseldorf Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt

Mehr

Gemeinsame Schulentwicklungsplanung

Gemeinsame Schulentwicklungsplanung Gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Städte Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth Voruntersuchung der Planungsvarianten Präsentation Radevormwald 27.10.2014 Arbeitsgemeinschaft Kommunale Planung

Mehr

Schülerzahlentwicklung seit 1970 nach Schulform

Schülerzahlentwicklung seit 1970 nach Schulform Schülerzahlentwicklung seit 1970 nach Schulform Amtliche Schuldaten Prognose Sonstige * Berufskolleg Gymnasium Gesamtschule Sekundar-/ Gemeinschaftsschule Realschule Hauptschule Grundschule *) Sonstige:

Mehr

Beschlussvorlage. Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die nachfolgenden Maßnahmen:

Beschlussvorlage. Beschlussdarstellung: 1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die nachfolgenden Maßnahmen: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Umsetzung Maßnahmen der 4. Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Hier: Grundschulen und Schulen der Sekundarstufen I und II (SOM

Mehr

Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach

Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach UWG Rheinbach Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach UWG-Fraktion im Rat der Stadt Rheinbach Schweigelstraße 23 53359 Rheinbach 21.03.13 Stellungnahme UWG-Fraktion zur Machbarkeitsstudie zur Entwicklung

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2017/2018 Stand: September 2017 Baden-Württemberg Untergrenze

Mehr

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Dr. Stephan Boes 1 Folgende Aspekte des gemeinsamen Lernens werden aus statistischer

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2015/2016 Stand: September 2015 Baden-Württemberg Vorgaben

Mehr

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Amtlichen Schuldaten (Schuljahr 2013/14)

Mehr

Regionale Schulentwicklung

Regionale Schulentwicklung Regionale Schulentwicklung in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen Stand Oktober 2014 Schulen und Schüler Schulen und Schüler an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen 2012/2013 Landkreis

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2016/2017 Stand: August 2016 Baden-Württemberg Schulart Klassenbildung

Mehr

Elternbefragung. zur. Ermittlung des Interesses. an der Errichtung. einer 5. Integrierten Gesamtschule. in Braunschweig

Elternbefragung. zur. Ermittlung des Interesses. an der Errichtung. einer 5. Integrierten Gesamtschule. in Braunschweig Elternbefragung zur Ermittlung des Interesses an der Errichtung einer 5. Integrierten Gesamtschule in Braunschweig Was soll erfragt werden? Die Stadt Braunschweig ist u. a. Träger der allgemein bildenden

Mehr

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17 Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17 Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Amtlichen Schuldaten

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVD/Sr: DS 1932-5(15)3 R/Schule/Arbeitsverzeichnis/Schulorganisation/ 2007/Klassenbildung_2007 Klassenbildung

Mehr

Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen

Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen 1 Beschlüsse Der Beschluss des Schulträgers auf Errichtung einer Schule bedarf nach 81 (3) Schulgesetz NRW (SchulG) der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Mehr

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

Mehr

Wie sind die Voraussetzungen für die Errichtung von weiterführenden Schulen?

Wie sind die Voraussetzungen für die Errichtung von weiterführenden Schulen? Presse Niedersächsisches Kultusministerium 22.01.2016 Wie sind die Voraussetzungen für die Errichtung von weiterführenden Schulen? Abgeordnete Christian Dürr, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Almuth

Mehr

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen an öffentlichen und privaten Schulen Schulform Zunahme bzw. Abnahme 2016/17 2017/18 2017/18 gegenüber 2016/17 ist voraussichtlich absolut in % Grundschule / Jahrgänge 1 bis 4 632.796 639.130 6.334 1,0

Mehr

Hessisches Kultusministerium

Hessisches Kultusministerium Hessisches Kultusministerium Häufig gestellte Fragen: Möglichkeit eines Wechsels der zeitlichen Organisation der gymnasialen Mittelstufe für laufende Jahrgänge (G8/G9) Letzte Aktualisierung: 21. März 2014

Mehr

Diskussionsveranstaltung. Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme

Diskussionsveranstaltung. Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme www.ssp-bonn.de Diskussionsveranstaltung Inklusion in Bonn eine Bestandsaufnahme 21.5.2015 Stadtschulpflegschaft Bonn Bernd Klagge Schulgruppe Förderschulen Dr. Ulrich Meier Vorsitzender Stadtschulpflegschaft

Mehr

Ergebnisse der Prognose und Raumanalyse. Ulrike Lexis Petershagen, Ausschuss

Ergebnisse der Prognose und Raumanalyse. Ulrike Lexis Petershagen, Ausschuss Ergebnisse der Prognose und Raumanalyse Ulrike Lexis Petershagen, Ausschuss 24.10.2016 AGENDA SEP bei Dr. Garbe & Lexis Schülerzahlenentwicklung; Raumanalyse; Empfehlungen Folie 2 Dr. Garbe & Lexis Folie

Mehr

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Staatliches Schulamt Biberach Informationsveranstaltung über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen mit Schwerpunkt Gemeinschaftsschule Montag, 9. Dezember 2013, 19:00 Uhr Laupheim Staatliches

Mehr

Die Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind unter der Tel.-Nr und zu erreichen.

Die Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind unter der Tel.-Nr und zu erreichen. Bauausschuss Düsseldorf, den 27.06.2016 Schulausschuss Die Vorsitzenden E I N L A D U N G Hiermit laden wir zu einer Sitzung ein. Sie findet am Mittwoch, 6. Juli 2016 um 16:30 Uhr statt. Sitzungsort: Rathaus

Mehr

Beispiele der Unterrichtsorganisation und der methodischen Konzeption einer Sekundarschule Eltern Sekundarschule Tag der offenen Tür 1

Beispiele der Unterrichtsorganisation und der methodischen Konzeption einer Sekundarschule Eltern Sekundarschule Tag der offenen Tür 1 Beispiele der Unterrichtsorganisation und der methodischen Konzeption einer Sekundarschule 28.01.2017 Eltern Sekundarschule Tag der offenen Tür 1 Sekundarschule - teilintegriert - 13 12 11 Duale Berufs-

Mehr

Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen

Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen Gemeinsame Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 19. Juli 2011 CDU, SPD

Mehr

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Drucksache 17 / 13 570 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 02. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2014) und Antwort

Mehr

Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen

Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Recht und Behinderung UdS Arbeitsgruppe 1 07. Juli 2016 Kontakt und weitere Informationen: A.Sastges-Schank@bildung.saarland.de / 0681-501-7986 http://www.saarland.de/118308.htm

Mehr

Konzept Gemeinschaftsschule

Konzept Gemeinschaftsschule Konzept Gemeinschaftsschule Vortrag am 29. November 2007 in Soest vor Schulträgervertretern aus dem Regierungsbezirk Arnsberg Dr. Ernst RösnerR Institut für f r Schulentwicklungsforschung (IFS) Universität

Mehr

Umfrage für Eltern von Kindern an Bonner Förderschulen

Umfrage für Eltern von Kindern an Bonner Förderschulen Umfrage für Eltern von Kindern an Bonner Förderschulen Ausgangssituation 2016/17 Umfrageergebnisse 2016/17 Stadtschulpflegschaft Bonn (www.ssp-bonn.de) 1 Ausgangssituation: Kinder mit Förderbedarf 1 Kind

Mehr

Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat - Stadtschulamt - Herr Faulhaber Tel

Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat - Stadtschulamt - Herr Faulhaber Tel Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat - Stadtschulamt - Herr Faulhaber - 40.51.1 Tel. 069 212 34843 Dezernat für Bildung und Frauen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den Magistratsvortrag

Mehr

SCHULSTRUKTUR FÜR NIEDERSACHSEN. Großer Gestaltungsspielraum für die Schulträger Erhalt des differenzierten Schulsystems

SCHULSTRUKTUR FÜR NIEDERSACHSEN. Großer Gestaltungsspielraum für die Schulträger Erhalt des differenzierten Schulsystems SCHULSTRUKTUR FÜR NIEDERSACHSEN Großer Gestaltungsspielraum für die Schulträger Erhalt des differenzierten Schulsystems AUSGANGSSITUATION Demografische Entwicklung zeigt starken Schülerrückgang: Bis zum

Mehr

Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013

Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 Auf Grund des 82 Absatz 10 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S.

Mehr

Bildungspolitik in Brandenburg

Bildungspolitik in Brandenburg Bildungspolitik in Brandenburg Probleme der Transformation eines Bildungssystems unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1991 bis 2020 Bildungssoziologie und politik im Überblick 19. Februar 2013

Mehr

Neue Sekundarschulen in der Stadt Arnsberg

Neue Sekundarschulen in der Stadt Arnsberg Neue Sekundarschulen in der Stadt Arnsberg Zusammenfassung der wesentlichen Erwartungen und Kritikpunkte aus den Schulkonferenzen der bestehenden Schulen Stellungnahme der Verwaltung Sitzung des Rates

Mehr

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2013/2014. Vom 13. Mai 2013

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2013/2014. Vom 13. Mai 2013 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2013/2014 Vom 13. Mai 2013 Auf Grund des 93 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW.

Mehr

Drucksachen-Nr. 36/2010. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Produktkonto. Deckungsvorschlag:

Drucksachen-Nr. 36/2010. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Produktkonto. Deckungsvorschlag: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 36/2010 Version Datum 22.04.2010 Blatt Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Ausschuss für

Mehr

Informationshinweise Elternbefragung

Informationshinweise Elternbefragung Stadt Salzgitter Der Oberbürgermeister Fachdienst Bildung Thiestraße 26a 38226 Salzgitter Tel. 05341/839-3280 Mail: schulverwaltung@stadt.salzgitter.de Informationshinweise Elternbefragung zur Ermittlung

Mehr

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte Schulamt für den Kreis Düren Informationen zum AO-SF- Verfahren für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Gemeinsamen Lernen Verordnung über die sonderpädagogische

Mehr

Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der. Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes

Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der. Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Empfehlungen zu zentralen Fragestellungen bei der 02. Dezember 2016 Seite 1 von 10 Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes

Mehr

Die Berliner Schulstrukturreform

Die Berliner Schulstrukturreform Die Berliner Schulstrukturreform 26.06.2009 1 Die Ziele Qualität weiter verbessern, Chancengleichheit herstellen Alle Schülerinnen zum bestmöglichen Schulabschluss führen Abhängigkeit des Schulerfolgs

Mehr

Studie Nach dem NRW-Schulkonsens wie weiter auf dem Weg zu einer Schule für alle?

Studie Nach dem NRW-Schulkonsens wie weiter auf dem Weg zu einer Schule für alle? Studie Nach dem NRW-Schulkonsens wie weiter auf dem Weg zu einer Schule für alle? Präsentation am 27. August 2016 an der Ruhr-Universität BOCHUM Der Aufbau der Studie 1.Teil: Kapitel 2. bis 4. Entwicklung

Mehr

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW.

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW. Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW www.inklusion.gew-nrw.de Wieso hat die GEW diese Umfrage gemacht? Seit dem Schuljahr 2014/2015 setzen engagierte Kolleginnen und Kollegen an den

Mehr

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen

Mehr

Schulpolitischer Konsens. Auswirkungen auf den Kreis Kleve

Schulpolitischer Konsens. Auswirkungen auf den Kreis Kleve Schulpolitischer Konsens Auswirkungen auf den Kreis Kleve Gliederung Inhalte des Konsens Auswirkungen auf die Grundschulen im Kreis Sekundarschule/ Gesamtschule Inklusion Inhalte Individuelle Förderung

Mehr

Herzlich Willkommen! Ablauf

Herzlich Willkommen! Ablauf Herzlich Willkommen! Informationsveranstaltung für Eltern der Schülerinnen und Schüler in den 2. und 3. Klassen: Elternbefragung zur Gründung einer weiteren Gesamtschule Ablauf Informationen zum Stand

Mehr

Wir in LEVERKUSEN machen SCHULE.

Wir in LEVERKUSEN machen SCHULE. Wir in LEVERKUSEN machen SCHULE. Bildung ist unser Kapital 1 Die schulische Infrastruktur in Leverkusen ist weit gefächert 25 Grundschulen 4 Förderschulen 2 Hauptschulen 3 Realschulen 5 Gymnasien 1 Sekundarschule

Mehr

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Schüler in Förderschulen und Integrationsschüler in anderen allgemein bildenden

Mehr

Sekundarschule. Rahmenkonzept. Soest Bad Sassendorf. entwickelt von der pädagogischen Arbeitsgruppe

Sekundarschule. Rahmenkonzept. Soest Bad Sassendorf. entwickelt von der pädagogischen Arbeitsgruppe Sekundarschule Soest Bad Sassendorf Rahmenkonzept entwickelt von der pädagogischen Arbeitsgruppe Gliederung des Konzepts 1. Was ist eine Sekundarschule? 2. Organisationsform 3. Wie wird an einer Sekundarschule

Mehr

Produktbereich 40: Fachbereich Schule

Produktbereich 40: Fachbereich Schule Produktbereich 40: Fachbereich Schule Produktgruppe Produkte 40 01 Schulen 40 01 01 Grundschulen 40 01 02 Hauptschulen 40 01 03 Realschulen 40 01 04 Gymnasien 40 01 05 Gesamtschulen 40 01 06 Förderschulen

Mehr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen: 16/10 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen

Mehr

III Organisationshilfen

III Organisationshilfen 2 Formulierungen und Hinweise auf den Zeugnissen (Quelle: Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zu 18 und zu 21) Allgemeine Informationen III Organisationshilfen Aufhebung des Förderbedarfs Wechsel des

Mehr

Sekundarschule Remscheid Bildungsperspektiven ermöglichen

Sekundarschule Remscheid Bildungsperspektiven ermöglichen Sekundarschule Remscheid Bildungsperspektiven ermöglichen Elterninformation Impressum Stadt Remscheid Die Oberbürgermeisterin Fachdienst 2.40 Schule und Bildung Herr Eschweiler Schützenstr. 57 42849 Remscheid

Mehr

Schulentwicklungsplanung in der Stadt Lippstadt

Schulentwicklungsplanung in der Stadt Lippstadt FB Jugend und Soziales Schulentwicklungsplanung in der Stadt Lippstadt - Standort der Gesamtschule Mittwoch, 02.05.2012 FB Jugend und Soziales aktuelle Beschlusslage Umzug Edith-Stein-Realschule in die

Mehr

Schülerzahlen für die Schulen im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt

Schülerzahlen für die Schulen im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6598 12. 03. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Schülerzahlen für die

Mehr

Sonderschule für Lernbehinderte*** insgesamt

Sonderschule für Lernbehinderte*** insgesamt Tabelle 7: Schülerzahlenprognose für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Greven (mit Wanderungsannahme +170) bei schrittweiser Vorverlagerung des Einschulungsalters* und bei Verkürzung der gymnasialen

Mehr

DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010

DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 Landtagsfraktion Hessen HESSENGERECHT. DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 www.spd-fraktion-hessen.de SPD-Fraktion im

Mehr

Antworten zu den Fragen, die bei den Informationsveranstaltungen gestellt worden sind:

Antworten zu den Fragen, die bei den Informationsveranstaltungen gestellt worden sind: Antworten zu den Fragen, die bei den Informationsveranstaltungen gestellt worden sind: 1. Was ist, wenn ein Kind an der Sekundarschule die Qualifikation für die Oberstufe erhält, aber in der 13 die Zulassung

Mehr

FDP. DIE LIBERALEN Freie Demokratische Partei Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Konzept zur Schulentwicklungsplanung.

FDP. DIE LIBERALEN Freie Demokratische Partei Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Konzept zur Schulentwicklungsplanung. FDP DIE LIBERALEN Freie Demokratische Partei Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel Konzept zur Schulentwicklungsplanung in Castrop-Rauxel FDP-Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel Stand: 01.06.2011

Mehr

Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven

Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven Dr. Monika Pavetic 1 Gliederung (1) Erhebung der amtlichen Schuldaten in NRW (2) Schulbildung in NRW im Kontext der Bildungspolitik und des demografischen

Mehr

Standortkonzept Trierer Schulen 2020+

Standortkonzept Trierer Schulen 2020+ Schulentwicklungskonzept Trier 2020+ Entwurf Teilbericht 11 Standortkonzept Trierer Schulen 2020+ Schulentwicklungskonzept Trier 2020+ Erstellt vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Dr. Johannes

Mehr

Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016)

Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016) Presse Niedersächsisches Kultusministerium 28.10.2016 Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016) Abgeordnete Kai Seefried, Ulf Thiele und Jörg Hillmer

Mehr

Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg

Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg Bewertungsvorschlag der Verwaltungen Lengerich und Tecklenburg zu den im Rahmen der regionalen Schulentwicklungsplanung eingegangenen Stellungnahmen der umliegenden Kommunen

Mehr

Schulentwicklungsplan

Schulentwicklungsplan Schulentwicklungsplan 2012-2017 Wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, müssen wir zulassen, dass sich alles verändert. Tomasi di Lampedusa Folie 2 Änderungen der Schulorganisation seit SEP

Mehr

Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes A für die Gymnasiale Oberstufe

Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes A für die Gymnasiale Oberstufe Teilfortschreibung des ntwicklungsplanes A für die Gymnasiale Oberstufe Vorhandene Kapazität in den Oberstufen allgemeinbildender n In den Oberstufen der Gymnasien, den Oberstufen der Gesamtschulen und

Mehr

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen Schulamt für die Stadt Bielefeld Harald Drescher 6. April 20 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen Erlass des MSW vom 2.2.2009 Schulgesetz

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen Schulform Schülerinnen und Schüler Zunahme bzw. Abnahme 2014/15 2015/16 2015/16 gegenüber 2014/15 ist voraussichtlich absolut in % Grundschule

Mehr

Lengerich Lienen Tecklenburg

Lengerich Lienen Tecklenburg Lengerich Lienen Tecklenburg Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung vom Schuljahr 2015/16 bis zum Schuljahr 2020/21 mit einem Ausblick bis zum Schuljahr 2025/26 Entwurf Stand 13.9.2016 Lengerich Lienen

Mehr

Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II ( 19 Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung)

Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II ( 19 Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung) Absatz 1 (1) Sonderpädagogische Förderung aufgrund eines Verfahrens nach den 11 bis 15 endet spätestens 1. mit dem Ende der Vollzeitschulpflicht oder 2. nach einem Schulbesuch von mehr als zehn Schuljahren

Mehr

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Verdichtung an den Berliner Schulen?

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Verdichtung an den Berliner Schulen? Drucksache 17 / 18 838 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 04. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2016) und Antwort

Mehr

Elternbefragung. zur. Ermittlung des Interesses. an der Errichtung. einer Oberschule Soltau (Klassen 5-10) und

Elternbefragung. zur. Ermittlung des Interesses. an der Errichtung. einer Oberschule Soltau (Klassen 5-10) und Elternbefragung zur Ermittlung des Interesses an der Errichtung einer Oberschule Soltau (Klassen 5-10) und Wietzendorf (nur Klassen 5 und 6) mit gymnasialem Angebot nur in Soltau 1. Was soll erfragt werden?

Mehr

Drucksachen-Nr. 61/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. 61/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 61/2009 Version Datum 04.05.2009 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Ausschuss

Mehr

Elternbefragung zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in der Stadt Bramsche HINWEISE. Fachdienst Bildung, Kultur und Sport

Elternbefragung zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in der Stadt Bramsche HINWEISE. Fachdienst Bildung, Kultur und Sport Elternbefragung zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in der Stadt Bramsche HINWEISE Fachdienst Bildung, 1) Was soll erfragt werden? Fachdienst Bildung, Der Landkreis Osnabrück ist Träger

Mehr

zur Beschlussvorlage 170/2016 Antrag der IGS auf Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Hameln ab dem Schuljahr 2017/2018

zur Beschlussvorlage 170/2016 Antrag der IGS auf Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Hameln ab dem Schuljahr 2017/2018 Offener Brief 19.09.2016 zur Beschlussvorlage 170/2016 Antrag der IGS auf Einrichtung einer Oberstufe an der IGS Hameln ab dem Schuljahr 2017/2018 Sehr geehrte Damen und Herren, alle Gremien der IGS Hameln

Mehr

B Ü R G E R M E I S T E R A M T D E R S T A D T W E H R

B Ü R G E R M E I S T E R A M T D E R S T A D T W E H R B Ü R G E R M E I S T E R A M T D E R S T A D T W E H R Amt: Ordnungsamt Datum: 02.10.2009 Verfasser: Bernd Oßwald Telefon: 07762/ 808-400 Vorlage Nr. 57 / 2009 AZ: 231.0 Beschlussvorlage an Gremium /

Mehr

Personalversammlung Heilbronn Annemarie Raab Personalratsvorsitzende beim Staatlichen Schulamt Stuttgart

Personalversammlung Heilbronn Annemarie Raab Personalratsvorsitzende beim Staatlichen Schulamt Stuttgart 24.11.2016 Personalversammlung Heilbronn Annemarie Raab Personalratsvorsitzende beim Staatlichen Schulamt Stuttgart weil es das Recht ist, für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in

Mehr

Hessisches Kultusministerium

Hessisches Kultusministerium Hessisches Kultusministerium 18. September 2012 Freiheit und Vielfalt als Markenzeichen der Hessischen Schullandschaft - Weiterentwicklung von G8 und Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 Kultusministerin

Mehr

Drucksachen-Nr. 6-A/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Drucksachen-Nr. 6-A/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 6-A/2004 Version Datum 23.04.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Mehr

Herzlich Willkommen zum Info-Abend Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I

Herzlich Willkommen zum Info-Abend Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I Herzlich Willkommen zum Info-Abend Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I Janusz-Korczak-Schule Übergang nach Klasse 4 DIE BESTE SCHULE FÜR MEIN KIND Hauptschule Realschule? Gymnasium Gesamtschule

Mehr

Ministerium, Bezirksregierungen, Schulämter Schulverwaltung als Überlieferungsthema im Landesarchiv NRW

Ministerium, Bezirksregierungen, Schulämter Schulverwaltung als Überlieferungsthema im Landesarchiv NRW Bastian Gillner / Jens Heckl Ministerium, Bezirksregierungen, Schulämter Schulverwaltung als Überlieferungsthema im Landesarchiv NRW 67. Westfälischer Archivtag, Gladbeck, 17./18. März 2015 2015 Objekte

Mehr

Irisschule LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung

Irisschule LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung Irisschule LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung Förderung blinder, sehbehinderter und mehrfachbehindert-sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher im Münsterland

Mehr

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I 1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.* Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung

Mehr