S t a d t B u r g - B e s c h l u s s v o r l a g e. Befürwortung/Beschlussfassung Beratungsfolge Sitzungstermin ja nein Enthaltung

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1 S t a d t B u r g - B e s c h l u s s v o r l a g e Amt/Geschäftszeichen öffentlich Rechts- und Ordnungsamt nicht öffentlich Beschluss-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 2010/146 Befürwortung/Beschlussfassung Beratungsfolge Sitzungstermin ja nein Enthaltung Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Betreff : Kooperationsvereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Möser Beschlussvorschlag 1. Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Möser. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Kooperationsvereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Möser zu unterzeichnen. Beratungsergebnis Gremium : Sitzung am: TOP : Einstimmig Mit Stimmen mehrheit Ja Nein Enthaltung Befangen Laut Beschluss - vorschlag Abweichender Beschluss (Rückseite)

2 Seite 2 von Problembeschreibung/Begründung Rechtliche Grundlagen: 44 Abs. 3 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt (GO LSA), 1 ff. Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) Die Stadt Burg und die Gemeinde Möser wollen Aufgaben gemeinschaftlich oder füreinander wahrnehmen, um ihre Verwaltungskraft besser auszuschöpfen und Aufgaben durchführen, die über das eigene Gebiet hinaus wirken. Die Stadt Burg und die Gemeinde Möser streben durch den optimalen Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln die effektivere Erledigung gemeinsamer Aufgaben an. Dies soll die Einsparung von Haushaltsmitteln durch Senkung der Verwaltungskosten bewirken. Hierbei sollen neben den bereits fixierten, jeweils weitere Handlungsfelder ermittelt werden, bei denen durch eine Interkommunale Zusammenarbeit Synergien und damit Einsparpotenziale erzielt werden können. Dergleichen soll durch die koordinierte Verwaltungstätigkeit die Bürgerfreundlichkeit erhöht werden. Die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung wurde mit der Gemeinde Möser im Vorfeld abgestimmt und wird dort zeitgleich der Beschlussfassung des Gemeinderates zugeführt. Die Kooperationsvereinbarung bildet eine Grundsatzvereinbarung. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit bezüglich bestimmter Tätigkeitsfelder werden in separaten Verträgen zu regeln sein. gez. Rehbaum Bürgermeister Burg, Anlage: Kooperationsvereinbarung (Entwurf) Bestätigung nach Beschlussfassung Kurze Vorsitzender des Stadtrates Burg, Finanzielle Auswirkungen? X ja nein 1 Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) 2 davon Zuschüsse: 3 jährliche Folgekosten/-lasten EUR Land: EUR EUR Sonstige: EUR Veranschlagung im Haushaltsjahr 20 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt HH-Jahr: EUR Haushaltsstelle Folgejahr: EUR Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht Genehmigung Anzeige nicht erforderlich

3 Anlage zur Beschlussvorlage 2010/146 Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Burg, vertreten durch den Bürgermeister Jörg Rehbaum, In der Alten Kaserne 2, Burg, - nachfolgend Stadt Burg - und der Gemeinde Möser, vertreten durch den Bürgermeister Bernd Köppen, Brunnenbreite 7/8, Möser - nachfolgend Gemeinde Möser 1 Ziele der Kooperationsvereinbarung Die Stadt Burg und die Gemeinde Möser wollen Aufgaben gemeinschaftlich oder füreinander wahrnehmen, um ihre Verwaltungskraft besser auszuschöpfen und Aufgaben durchführen, die über das eigene Gebiet hinaus wirken. Die Stadt Burg und die Gemeinde Möser streben durch den optimalen Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln die effektivere Erledigung gemeinsamer Aufgaben an. Dies soll die Einsparung von Haushaltsmitteln durch Senkung der

4 2 Stadt Burg Gemeinde Möser Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit Verwaltungskosten bewirken. Hierbei sollen neben den bereits fixierten, jeweils weitere Handlungsfelder ermittelt werden, bei denen durch eine Interkommunale Zusammenarbeit Synergien und damit Einsparpotenziale erzielt werden können. Dergleichen soll durch die koordinierte Verwaltungstätigkeit die Bürgerfreundlichkeit erhöht werden. 2 Gebiete der Zusammenarbeit Folgende Aufgabengebiete sollen einer Zusammenarbeit unterfallen: - gemeinsame Lohnabrechnung - gemeinsame Beschaffung von Technik und Material für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden - Vernetzung der Meldestellen - gemeinsamer Energieeinkauf - gemeinsame Vermarktung der Gewerbegebiete - gemeinsame Beschaffung von ADV Hard- und/oder Software sowie ADV-Systembetreuung - Zusammenarbeit der Bauhöfe (z.b. Technikauslastung) - gemeinsame Vollstreckung als Vollstreckungsbehörde im Sinne von 6 Vollstreckungsgesetz - Zusammenarbeit in der Bauleitplanung - Zusammenarbeit im Kulturbereich (Kulturmanagement) - gemeinsame Bußgeldstelle Diese Auflistung ist nicht abschließend. Eine Erweiterung der Aufgabengebiete ist jederzeit möglich. 3 Grundsätze der Zusammenarbeit (1) Die Vertragsparteien vereinbaren, bei Beschaffungen für die Verwaltung zusammenzuarbeiten und wenn möglich diese Beschaffungen koordiniert vorzunehmen, um über größere Einkaufskontingente Rabattierungen und Kostenersparnisse zu erzielen, welche die Beschaffungen kostengünstiger machen. Hierbei sollen wenn zweckdienlich - gemeinsame Ausschreibungen erfolgen. Im Weiteren vereinbaren die Vertragsparteien, vor der notwendigen Beschaffung von technischem Spezialgerät jeweils eine Abstimmung vorzunehmen um eine

5 3 Stadt Burg Gemeinde Möser Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit unnötige Mehrfachbeschaffung zu verhindern, wenn durch einen gemeinsam genutzten Geräteund Werkzeugpool Unterhaltungs- und Beschaffungskosten gespart werden können. (2) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Stadt Burg auf Grund der höheren Personaldichte und des höheren Grades der Spezialisierung der vorhandenen Personalkapazitäten für die Erledigung von Aufgaben der in 2 genannten Gebiete der internen und hoheitlichen Verwaltung sowie des Vollzugs der Gemeinde Möser tätig wird. Der Umfang des Tätigwerdens, die Gegenstände desselben und die Kostenerstattungsregelungen bleiben gesonderten vertraglichen Regelungen vorbehalten. (3) Die Vertragsparteien benennen jeweils einen Ansprechpartner und einen Vertreter desselben. Diese Ansprechpartner kommunizieren auf direktem Wege bezüglich aller Belange die die Zusammenarbeit der Vertragspartner beim Vollzug der Kooperationsvereinbarung betreffen. (4) Die Bürgermeister der Vertragsparteien tauschen sich mindestens einmal im Jahr zu den aktuellen Aspekten der interkommunalen Zusammenarbeit aus. Die hierfür zu organisierenden Arbeitstreffen finden abwechselnd am jeweiligen Verwaltungssitz der Vertragsparteien statt. Etwaige Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien beim Vollzug oder der Auslegung der Kooperationsvereinbarung, welche nicht auf Arbeitsebene durch die Ansprechpartner gelöst werden können, werden durch die Bürgermeister der Vertragsparteien geklärt. 4 Übertragung hoheitlicher Aufgaben Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben von der Gemeinde Möser auf die Stadt Burg zur Erfüllung erfolgt durch Abschluss gesonderter öffentlich-rechtlicher Zweckvereinbarungen, welche unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Gemeinderäte der Vertragsparteien stehen und der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedürfen. 5 Haftung Die Vertragspartner haften für die Aufgabenerledigung durch ihre Bediensteten beim Vollzug dieser Kooperationsvereinbarung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hierbei ist die Haftung auf den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherungen der Vertragsparteien beim Kommunalen Schadensausgleich beschränkt.

6 4 Stadt Burg Gemeinde Möser Kooperationsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit 6 Vertragslaufzeit / Kündigung Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie ist mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Kalenderhalbjahr kündbar. Im Falle der Kündigung setzen sich die Vertragspartner einvernehmlich über eine etwaige Kostenfolge auseinander. 7 Salvatorische Klausel Sollte sich eine der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen als unwirksam erweisen, wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Eine ungültige oder unklare Vereinbarung ist so zu deuten, zu ergänzen oder erforderlichenfalls zu berichtigen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Das gleiche gilt hinsichtlich etwa hervortretender Vertragslücken. Burg, 2010 Möser, 2010 Dienstsiegel Dienstsiegel.. Rehbaum Bürgermeister Stadt Burg. Köppen Bürgermeister Gemeinde Möser

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