Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt Anlage:

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1 DR-Nr. 160/2008 Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt TOP Anlage: Vorlage zur Sitzung am Beratungsfolge: AUT Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsregelungen in der Karlsruher Straße Beschlussvorschlag: 1. Es wird die vorgeschlagene Variante B2 umgesetzt. 2. Es wird der Fahrbahnrand neben dem Parkstreifen (entlang der Straßenbahngleise) 10 cm neben der Fahrbahnrinne markiert. 3. Die Karlsruher Straße wird gegenüber der Kirchgasse und der Bürgerstraße bevorrechtigt. 4. Es wird keine Grenzmarkierung (Zeichen 299 StVO) an der Karlsruher Straße vor der Einmündung Bürgerstraße angebracht. Abweichender Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig: ( ) Ja Nein Enth. OB CDU SPD ULR FDP Grüne FW Summe Gemäß 18 GemO sind befangen und wirken an der Beratung und Beschlussfassung nicht mit: -1-

2 Bitte teilen Sie Befangenheitstatbestände vor der Sitzung der Verwaltung mit. In Zweifelsfällen bitten wir um ausreichend frühzeitige Information, damit die erforderliche Prüfung des Sachverhalts durch die Verwaltung erfolgen kann. -2-

3 Sachdarstellung: Das Parken an der Karlsruher Straße wurde durch das Markieren von Parkplätzen auf der Fahrbahn im September 2007 geordnet. Dadurch sollte insbesondere die Verkehrssituation für die Fußgänger durch das Freihalten des Gehweges von parkenden Fahrzeugen verbessert und Kleinunfälle (Abfahren von Außenspiegel und Schrammen) im Begegnungsverkehr wegen fehlendem Seitenabstand bei halb auf dem Gehweg parkenden Fahrzeugen verhindert werden. Es wurde entschieden zunächst keine Beschilderung die das Parken nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt aufzustellen, sondern die Erfahrungen hierzu abzuwarten. Die Regelung wird weitgehend beachtet, so dass auf die Beschilderung derzeit verzichtet werden kann. Beschwerden gibt es von Verkehrsteilnehmern über: Behinderungen durch die parkenden Fahrzeuge für den Fahrverkehr. Ausweichverkehr über die Friedrich-Ebert-Straße und Theodor-Heuss-Straße. Ausweichstellen zwischen den Parkplätzen seien für LKW zu kurz. Bei starkem Verkehrsaufkommen entstünden chaotische Verhältnisse, insbesondere wenn jeder Verkehrsteilnehmer auf seinem Recht besteht. Die Situation an der Einmündung Karlsruher Straße / Bürgerstraße habe sich nach Beobachtungen eines Stadtrates verschlechtert. Er regte daher an, die Vorfahrtsregelung zu überprüfen. Die Verbesserungsmöglichkeiten wurden in der verkehrsrechtlichen Besprechung vom vor Ort mit folgendem Ergebnis besprochen: Die Parkstreifen neben den Straßenbahngleisen sind relativ schmal, so dass breitere Fahrzeuge in die Fahrbahn ragen. Sie werden deswegen nur wenig genutzt. Um die Parkplätze optisch zu verbreitern und den Verkehr auf der Karlsruher Straße etwas davon abzurücken wurde entschieden den Fahrbahnrand ca. 10 cm neben der Straßenrinne entlang den Parkstreifen zu markieren. Die Vorfahrtsregelung an den Einmündungen Kirchgasse und Bürgerstraße wurde ebenfalls diskutiert. Die übrigen Straßeneinmündungen sind gegenüber der Karlsruher Straße untergeordnet. Durch den Ausbau und Verlauf der Karlsruher Straße haben die Verkehrsteilnehmer den Eindruck sich auf einer durchgängig vorfahrtsberechtigten Straße zu befinden. Die Rechts-vor-Links- Regelung an den Einmündungen der Kirchgasse und Bürgerstraße wird daher häufig nicht beachtet. Es kommt zu problematischen Situationen, wenn an der Karlsruher Straße vor den Einmündungen (auch außerhalb des 5m-Bereichs) geparkt wird, da das wartepflichtige Fahrzeug dann die Karlsruher Straße blockiert. Es wird daher vorgeschlagen die Karlsruher Straße durchgehend zu bevorrechtigen, d.h. die Kirchgasse und Bürgerstraße jeweils unterzuordnen. Der Vorschlag wird dem AUT zur Entscheidung vorgelegt. Zu Engpässen durch parkende Fahrzeuge kommt es insbesondere vor der Sparkasse. Um den problematischen Bereich zu entschärfen werden zwei Lösungen vorgeschlagen: 1. Es wird eine Ausweichstelle über den Seitenstreifen geschaffen. Dadurch wird auch die Zufahrt zu den Grundstücken hinter den Straßenbahngleisen und den davor- bzw. dahinterliegenden Parkplätzen verbessert (insbesondere die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt aus Grundstücken). Es sind hierfür bauliche Maßnahmen erforderlich. Es gehen zwei Parkplätze verloren. -3-

4 oder: 2. Es werden die zwei markierten Parkplätze vor der Sparkasse entfernt. Als Ersatz werden vor der Einmündung Bürgerstraße 2-3 Parkplätze (evtl. ohne Einteilung, nur mit Rahmen ) markiert. Die Bürgerstraße wird untergeordnet. Die Wartelinie mit Mittelmarkierung vor der Einmündung Bürgerstraße wird entfernt und dadurch das Parken dort ermöglicht. Es gingen inzwischen noch folgende Anträge und Anregungen zur Verkehrsregelung an der Karlsruher Straße ein: 1. Antrag der Fraktion Unabhängige Liste Rheinstetten zum Entfernen aller markierten Parkbuchten: Die Fraktion Unabhängige Liste Rheinstetten beantragt das Entfernen aller auf den Straßenbelag der Karlsruher Straße (Hausnummern 34,36,38) gezeichneten Parkbuchten. Seit Installierung dieser Parkbuchten hat sich gezeigt, dass der Verkehrsfluss in der Karlsruher Straße erschwert wird und sie sogar zu einer Verstärkung des Flaschenhalsproblems geführt hat. Da dies vom Ausschuss für Umwelt und Technik in seiner Sitzung vom (DR-Nr. 126/2007) nicht beabsichtigt war, ist die Wiederherstellung des früheren Zustandes dringend erforderlich. 2. Anregung eines Gewerbebetriebes auf Entfernen der markierten Parkbuchten vor der Sparkasse (Karlsruher Str. 38). Die Zufahrt zu der Tiefgarage Karlsruher Straße 38 sei durch einscherende Autos häufig blockiert. Darüber hinaus sei es wegen der Parkbuchten sehr schwierig mit größeren Fahrzeugen (Transporter) von der Karlsruher Straße rückwärts auf die Parkplätze bei Haus Nr. 21 (hinter Straßenbahnschienen gelegen) einzuparken. In der Hauptverkehrszeit zwischen Uhr und Uhr komme es häufig zu Hupkonzerten wegen der Behinderungen durch die parkenden Fahrzeuge. 3. Anregung eines Anwohners auf Markierung einer Zickzacklinie (Zeichen 299 StVO) an der Karlsruher Straße vor der Einmündung Bürgerstraße um das Parken dort zu unterbinden. Die Markierung würde von den Verkehrsteilnehmern eher beachtet als die jetzt vorhandene durchgezogene Mittelmarkierung auf der Karlsruher Straße vor der Einmündung der Bürgerstraße. Diesem Antrag kann aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden, da in diesem Bereich bereits eine durchgehende Mittelmarkierung, die das Halten verbietet vorhanden ist. Daraus ergeben sich die folgende möglichen Varianten: A. Rücknahme der Markierung Alle markierten Parkplätze werden entfernt. A 1: Ohne weitere Regelung wird der gleiche Zustand mit den gleichen Problemen wie vorher wieder hergestellt. A 2: Da es in erster Linie zu den Hauptverkehrszeiten zu Problemen kommt, wird das Parken während dieser Zeiten in Teilbereichen untersagt oder A 3: das Dauerparken wird durch eine Parkscheibenregelung unterbunden. A 4: Das Parken wird generell nur zum Be- und Entladen erlaubt. -4-

5 Durch A 2 bis A 4 werden nicht so viele Parkplätze gleichzeitig genutzt. Es muss mit höheren Geschwindigkeiten der KFZ gerechnet werden. B. Änderung der Markierung B 1: Die markierten Parkplätze vor Karlsruher Str. 38 werden entfernt. Die Engstelle wird beseitigt und die Zufahrt zu der Tiefgarage von Nr. 38 und dem Grundstück Nr. 21 wird erleichtert. Voraussetzung ist, dass das Parken dort durch Haltverbot untersagt wird. Ohne Haltverbot wird der Gehweg, wie in der Vergangenheit zugeparkt oder es gibt die gleichen Behinderungen wie jetzt. B 2: Die markierten Parkplätze vor Karlsruher Str. 36 werden entfernt. Die Ausweichstelle zwischen Nr. 34 und 38 wird dadurch verlängert und eine Engstelle fällt weg. Dadurch wird die Situation insgesamt entspannt. Der Bereich sollte mit Haltverbot beschildert werden (s. B 1.). B 3: Die Parkplätze werden teilweise auf dem Gehweg markiert. Es verbleibt beim Gehweg eine Restbreite von 1,40 m. Die Restfahrbahnbreite der Karlsruher Straße beträgt 4,24 m. Mit dieser Variante wird der alte Zustand in geregelter Form wieder hergestellt. Die Gehwege sollten wegen des Fußgängeraufkommens an der Karlsruher Straße, bei denen auch Begegnungen noch bequem möglich sein sollten, grundsätzlich von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Generell sollten bei den Varianten B die bahnseitige Parkstreifen durch eine Linie 10 cm neben der Bordrinne verbreitert werden. C. Bauliche Maßnahmen C 1: Die markierten Parkplätze bleiben bestehen. Der Parkstreifen entlang der Straßenbahn zwischen Nr. 34 und 38 wird entfernt und die Fläche zur Fahrbahn umgebaut. Dadurch wird die Fahrbahn in diesem Bereich auf 5 m verbreitert und die Durchfahrt in Richtung Bürgerstraße erleichtert. Es fallen 6 Parkplätze auf dem Parkstreifen weg. Außer dem Antrag der Fraktion Unabhängige Liste Rheinstetten liegen die Stellungnahme des Arbeitskreises Verkehr der Lokalen Agenda sowie die Schreiben zweier Anwohner der Karlsruher Straße zur Information bei. Von dem Arbeitskreis Verkehr wurde vorgeschlagen derzeit keine Änderungen vorzunehmen. geschätzte Kosten der Varianten: Variante A1: 300,00 Variante A2 bis A4: 2.500,00 Variante B 1 und B 2: 2.000,00 Variante B 3: 1.300,00 Variante C: ,00 Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, dem konstengünstigeren Vorschlag der verkehrsrechtlichen Besprechung zu folgen und die Variante B2 umzusetzen. Das heißt, vor Haus Nr 36 wird eine Begegnungsmöglichkeit, auch für größere Fahrzeuge geschaffen. Dabei soll die Karlsruher Straße gegenüber der Bürgerstraße bevorrechtigt werden. -5-

6 Haushaltsrechtliche Beurteilung: keine Auswirkungen auf den Haushalt einmalige Anschaffungs- und Herstellungskosten i.h.v. je nach Variante 300 bis Euro keine Folgekosten Folgekosten geschätzt pro Jahr i.h.v. Euro keine Folgeeinnahmen Folgeeinnahmen geschätzt pro Jahr i.h.v. Euro Ausgaben im Haushaltsplan enthalten unter Finanzposition Einnahmen im Haushaltsplan enthalten unter Finanzposition Stelle im Stellenplan enthalten angedachte Finanzierung der Maßnahmen über Einsparungen bei Mehreinnahmen bei kein Deckungsvorschlag des Fachamtes Hinweis: sofern kein Deckungsvorschlag aufgeführt ist, muss die Deckung über allgemeine Steuermittel oder Mittel der Rücklage erfolgen. Gefertigt: Ordnungsamt Sachbearbeiter/in: Johanna Mayer -6-

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