Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Technik Bericht über die Brandverhütungsschauen Schulzentrum und Ufgauhalle
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- Bertold Holtzer
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1 DR-Nr. 41/2011 Stadt Rheinstetten TOP 5. Große Kreisstadt Anlage: Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Technik Tagesordnungspunkt: Bericht über die Brandverhütungsschauen Schulzentrum und Ufgauhalle Beschlussvorschlag: Abweichender Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig: ( ) Ja Nein Enth. OB CDU SPD ULR FDP Grüne FW Summe Gemäß 18 GemO sind befangen und wirken an der Beratung und Beschlussfassung nicht mit: Bitte teilen Sie Befangenheitstatbestände vor der Sitzung der Verwaltung mit. In Zweifelsfällen bitten wir um ausreichend frühzeitige Information, damit die erforderliche Prüfung des Sachverhalts durch die Verwaltung erfolgen kann. -1-
2 Sachdarstellung: Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. (...) Sie ist in allen baulichen Anlagen und Räumen durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann (Nr. 1.1 VwV Brandverhütungsschau ). Der Brandverhütungsschau unterliegen (unter anderem) alle Versammlungsstätten und großen Schulen. Zuständig für die Brandverhütungsschauen ist die Untere Baurechtsbehörde ( 47 Abs. 1 LBO i. V. mit Nr. 4 VwV Brandverhütungsschau). Der Eigentümer einer baulichen Anlage ist verpflichtet, die bei der Brandverhütungsschau festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Schulzentrum, Sonnenstr. 14 Brandverhütungsschau vom Das Schulzentrum umfasst das Walafrid-Strabo-Gymnasium mit derzeit ca. 630 Schülern und die Realschule mit derzeit ca. 450 Schülern. Zuzüglich der Lehrer befinden sich somit täglich ca Personen gleichzeitig im Gebäude. Die Aula der Schule wird darüber hinaus für Veranstaltungen an Externe vermietet, hier finden Veranstaltungen mit bis zu 480 Besuchern statt. Dabei können sich Schulbetrieb und externe Veranstaltungen mitunter überschneiden. Im Rahmen einer Bestandsevaluierung durch das von der Stadt Rheinstetten beauftragte Ingenieurbüro IBE wurden erhebliche Mängel im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes festgestellt. So haben beispielsweise die Trennwände der notwendigen Flure tatsächlich keinerlei Brandschutzqualität. Diese Tatsache in Kombination mit der Gesamterschließung über offene Treppen (keine Treppenhäuser!) bedeutet, dass die Gesamtanlage derzeit nicht in Abschnitte gegliedert ist. Dies birgt im Brandfall sowohl für die Nutzer des Schulzentrums (Lehrer und Schüler) als auch für die Feuerwehr erhebliche Gefahren. Nach Kenntnis dieser Tatsachen wurde von der Baurechtsbehörde kurzfristig eine Brandverhütungsschau angeordnet. Die zur Gesamtanlage gehörende Keltenhalle (Mehrzweckhalle) wurde in diesem Zusammenhang nicht betrachtet. Hier wurde 2005 eine Brandverhütungsschau durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel inzwischen beseitigt. Insgesamt wurde bei der Begehung die von Büro IBE geleistete Vorarbeit bestätigt. Der zwischenzeitlich von Herrn Dr. Max erarbeitete Vorentwurf des Brandschutzkonzeptes sieht großzügige Bereichsbildungen (Brandabschnitte) vor, die eine hohe Nutzungsflexibilität gewährleisten. Das Konzept ist auch stufenweise realisierbar. Um den Betrieb des Schulzentrums aufrecht erhalten zu können müssen schon vor Umsetzung des Brandschutzkonzeptes einige baulichen und organisatorischen Sofortmaßnahmen durchgeführt werden. Die wichtigsten sind : -2-
3 Übergaberaum Hackschnitzel Die Feinstaubbelastung im Heizraum, die durch die Anlieferung der Holschnitzel entsteht (Abladen mittels Überdruck im Silofahrzeug), muss dringend reduziert werden! Durch den Feinstaub sind Schäden am Hydraulikmotor vorprogrammiert (Brandgefahr!). Außerdem entstehen durch die Hackschnitzellieferung beträchtliche Feinstaubablagerungen im Heizraum selbst, dies führt zu einer Erhöhung der Brandlasten. Hier ist umgehend mit dem Betreiber (EnBW) eine Lösung zu suchen! Aula Die Aula ist eine Versammlungsstätte im Sinne der VStättVO. Es gibt weder eine Lüftungsanlage noch eine Sicherheitsbeleuchtung. Außerdem sind die vorhandenen Rettungswege zu lang. Der im Umlauf befindliche Bestuhlungsplan mit 482 Plätzen wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben! Das Sicherheitsrisiko ist beim jetzigen baulichen Zustand der Versammlungsstätte zu groß. Die bereits mit diesem Plan genehmigten Veranstaltungen werden geduldet, allerdings wird zur teilweisen Kompensation der baulichen Mängel für diese Veranstaltungen eine Brandsicherheitswache angeordnet. Das gegenwärtige Höchstmaß an Bestuhlung beträgt 414 Plätze. Bei Veranstaltungen ist entsprechend dem genehmigten Bestuhlungsplan zu bestuhlen. Der Bestuhlungsplan muss an zentraler Stelle ausgehängt sein. Veranstaltungen mit mehr als 414 Besuchern werden vorsorglich bis auf weiteres untersagt Die vorhandenen Türen zum Lichthof müssen bei den Veranstaltungen entriegelt sein, damit diese im Brandfall zum Rauchabzug geöffnet werden können! Alarmierungsanlage Schule Die Alarmierung ist uneinheitlich, es gibt 3 verschiedene Anlagen, die Alarmtöne sind nicht eindeutig. Hier muss kurzfristig ein eindeutiger Feueralarm-Ton eingeführt und mit den Schülern die Entfluchtung geübt werden. Organisatorischer Brandschutz allgemein Die Feuerwehr Rheinstetten kann wegen der vor beschriebenen baulichen Mängel bei einem Brandfall die Personenrettung nicht gewährleisten. Es muss daher bei Brandalarm automatisch eine benachbarte Wehr alarmiert werden! Die Zufahrtsstraße von der Querspange sollte einen separaten Namen erhalten, dies bewirkt ein schnelleres Auffinden des rückwärtigen Einganges bei der Keltenhalle (zwischenzeitlich Haupteingang der Schule) Dies würde das Auffinden der Gebäude durch Außenstehende und Rettungskräfte erleichtern Bei der Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen gilt folgende Priorität: 1. Heiz- und Technikzentrale ertüchtigen in Einheitliche und eindeutige Alarmierungsanlage schaffen in Bereichsbildungen (Brandbekämpfungsabschnitte) und Fluchttreppen herstellen (entsprechend noch vorzulegendem Brandschutzkonzept) in 2011 beginnen 2012 fertig stellen 4. Flächendeckende Brandmeldeanlage herstellen Bei Generalsanierung Gebäude -3-
4 Ufgauhalle, Dammfeld 9-13 Brandverhütungsschau vom und Die Ufgauhalle wird als Mehrzweckhalle betrieben und ist eine Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung. Die Mehrzweckhalle, die Vereinsküche, der Akkumulatorenraum, die Geräte- und Stuhllagerräume, die Umkleiden und auch das Foyer bilden eine bauliche Einheit. Es gibt hier keine Brandabschnitte. Diese sind auch nachträglich schlecht herstellbar, da zahlreiche Durchdringungen (Leitungen, Türen etc.) vorhanden sind. Selbst der Heizraum ist nicht konsequent baulich von den übrigen Bereichen getrennt. Es wird vermutet, dass die Durchdringungen zwischen Heizraum und Hallenbereich ohne Brandschutzqualität ausgeführt sind. Durch den Einbau einer auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschalteten flächendeckenden Brandmeldeanlage nach DIN und VDE 0833 können diese baulichen Mängel weitgehend kompensiert werden. Der Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage hat daher oberste Priorität. Weiter ist eine Sicherheitsstromversorgung gemäß 14 VStättVO einzubauen Damit die Halle im Brandfall zur Rettung von Personen gezielt entraucht werden kann sind die Oberlichter in der Halle sind als RWA nach DIN auszubilden. Kegelbahn Es fehlt ein zweiter Rettungsweg. Dieser ist entweder als Tür mit mind. 1,00m lichter Durchgangsbreite oder als Drehflügelfenster, Mindestmaß 90X120 cm herzustellen. Außerdem ist das Dämmmaterial an den Wänden (kaschierte Glaswolle) ist auf seine Tauglichkeit (Schadstoffe) zu prüfen, ggf. zu entfernen und gegen ein entspreched geeignetes Dämmmaterial zu ersetzen Organisatorischer Brandschutz und erforderliche Unterlagen: Es sind Feuerwehrpläne nach DIN zu erstellen. Es ist eine Brandschutzordnung (Teile A - C) nach DIN zu erarbeiten. Es sind Flucht- und Rettungswegepläne nach DIN zu erstellen und auszuhängen. Für jede Bestuhlungsvariante müssen vermaßte Bestuhlungspläne erstellt werden. Der für die jeweilige Veranstaltung aktuelle Bestuhlungsplan muss ausgehängt werden. Die maximale Anzahl der Besucher ist hierbei nach der Breite der vorhandenen Rettungswege zu ermitteln (und nicht nach der Hallengröße!). Bei Großveranstaltungen ab 1500 Personen wird zur teilweisen Kompensation der baulichen Mängel ab sofort (bis zur Fertigstellung der Sanierungsarbeiten) eine Brandsicherheitswache angeordnet. Die Hausmeister sind für die Anbringung von Fluchtwegeplänen, Beseitigung von Störungen, Einhaltung der Bestuhlungspläne und der Brandschutzordnung zuständig.. Firsten und Genehmigungen Die Planung der Rauch- und Wärmeabzüge, der Brandmeldeanlage und der Sicherheitsstromversorgung ist der Baurechtsbehörde bis spätestens Ende 2011 zur Genehmigung vorzulegen. Die bauliche Umsetzung aller erforderlicher Maßnahmen sollte bis Ende 2013 fertig gestellt sein. -4-
5 Haushaltsrechtliche Beurteilung: keine Auswirkungen auf den Haushalt einmalige Anschaffungs- und Herstellungskosten i.h.v. Euro keine Folgekosten Folgekosten geschätzt pro Jahr i.h.v. Euro keine Folgeeinnahmen Folgeeinnahmen geschätzt pro Jahr i.h.v. Euro Ausgaben im Haushaltsplan enthalten unter Finanzposition Einnahmen im Haushaltsplan enthalten unter Finanzposition Stelle im Stellenplan enthalten angedachte Finanzierung der Maßnahmen über Einsparungen bei Mehreinnahmen bei kein Deckungsvorschlag des Fachamtes Hinweis: sofern kein Deckungsvorschlag aufgeführt ist, muss die Deckung über allgemeine Steuermittel oder Mittel der Rücklage erfolgen. Gefertigt: Bauamt / Baurecht Sachbearbeiter/in: Ingrid Kraft Gesehen: Oberbürgermeister Bürgermeister Kämmerei Hauptamt -5-
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