V O R L A G E. Sitzung -Nr.
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- Eduard Ursler
- vor 7 Jahren
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1 V O R L A G E Gremium Sitzung -Nr. Datum TOP SIVO-Nr. Magistrat M- 53/11 Stadtverordnetenversammlung S- 17/11 Ausschuss: Haupt- und Finanz Bau- und Verkehr Sozial- und Verkehr Landwirtsch., Forsten u. Umwelt Betreff: Bürgerhaus Weckesheim Brandschutzsanierung Sachverhalt: Die Stadt Reichelsheim betreibt sechs Bürgerhäuser, in jedem Stadtteil eins, davon werden zwei durch Pächter bewirtschaftet. Das Bürgerhaus Weckesheim wurde 1964 erbaut und ist das älteste von den sechs bestehenden im Stadtgebiet. Am Bürgerhaus Weckesheim wurden seit 1964 folgende Umbau-/Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt: 1967 Anbau Kollegraum/Gaststätte und Keglerstube 1988 Dachsanierung (Walmdach) und Anbau Eingangsbereich Gaststätte 1993 Schornsteinsanierung 1993/1994 Küchenumbau 2002 Klavierraum und Thekenumbau 2003/2004 Toilettenanbau / barrierefreier Eingang 2009/2010 Pelletheizung mit Pelletlager Im ursprünglichen Bestand wurde seit der Eröffnung 1964 grundlegend nur eine Dach- und Schornsteinsanierung durchgeführt. Es wurden überwiegend nur zwingend notwendige Reparaturen ausgeführt. Im Zuge der Erteilung der Konzession für die Schank- und Speisewirtschaft Bürgerhaus Weckesheim wurde 2009 der Wetteraukreis zur Stellungnahme im Bereich Brandschutz angefragt. Der Wetteraukreis teilte der Stadt mit Schreiben vom mit, dass von Seiten der Bauaufsichtsbehörde bezüglich des Brandschutzes keine Stellungnahme abgegeben werden kann, da ein schlüssiges Brandschutzkonzept fehlt und eine Beurteilung nicht möglich ist. Der Wetteraukreis riet in seinem Schreiben einen Bauantrag zur brandschutztechnischen Sanierung einschließlich Vorlage eines Brandschutzkonzeptes für das Bürgerhaus Weckesheim einzureichen. 1
2 Im Jahr 2002 wurde mit Einführung der neuen Hessischen Bauordnung und Änderung der Sachverständigen- und Nachweisberechtigten-Verordnung im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes staatliche Aufgaben privatisiert. Seit dieser Gesetzesänderung erfolgt durch die Brandschutzdienststellen nur noch die Prüfung des Brandschutzes. Für die Beurteilung von Sonderbauten ist die Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes durch einen Nachweisberechtigten oder Sachverständigen Brandschutz erforderlich. Für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wurden im Haushalt 2010 die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt. Das Büro von der Heid wurde im September 2010 beauftragt ein Brandschutzkonzept für das Bürgerhaus zu erstellen. In diesem Zuge wurden die vorhandenen technischen Installationen der Gewerke Elektro, Lüftung und Heizung durch das Ingenieur- & Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Jürgen Maier & Dipl.-Ing. Rainer Kress unter dem Aspekt der zurzeit gültigen technischen Richtlinien und Verordnungen für eine weitere Nutzung überprüft und bewertet. Das Brandschutzkonzept und das Gutachten der Technischen Gebäudeausrüstung ist in der Anlage beigefügt. Im wesentlichen müssen folgende Brandschutzmaßnahmen zwingend ergriffen werden, um die Versammlungsstätte in der heutigen Form weiter betreiben zu können: Herstellung der Flucht- und Rettungswege Einbau von Rauchschutz- und Feuerschutztürelementen zur Sicherung der Flucht- und Rettungswege Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung Einbau einer Unterdecke in der Mehrzweckhalle und der Bühne aus nichtbrennbaren Baustoffen. Einbau einer flächendeckenden Hausalarmierungsanlage Einbau einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage in der Mehrzweckhalle Einbau einer neuen Lüftungsanlage Herstellen einer Brandwand (Brandüberschlag) zum Nachbargebäude Schließen von Öffnungen entsprechend dem erforderlichen Feuerwiderstand Erneuerung der elektrischen Anlage Herstellen von separaten Technikräumen Austausch der Heizungsverteiler/Sammler Zur Herstellung der Fluchtwege und der abgeschlossenen Technikräumen sind Raumveränderung erforderlich. Des Weiteren ist eine Brandschutzordnung nach DIN Teil A und B (regelt das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall und beschreibt Maßnahmen zur Brandverhütung) zu erstellen. Flucht- und Rettungswegpläne und Feuerwehrpläne sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle auszuhängen und der Feuerwehr auszuhändigen. Nach Vorliegen des Brandschutzkonzeptes ist festzustellen, dass die Versammlungsstätte in der momentan vorhandenen Form auf eigenes Risiko der Stadt Reichelsheim betrieben wird. Auch wenn das Gebäude nicht mehr als Versammlungsstätte (Personenzahl im gesamten Gebäude auf max. 199 Personen begrenzt) betrieben wird, entspricht es nicht den Anforderungen an ein öffentliches Gebäude. Der Bergwerksraum und der Kollegraum haben keinen 2. Rettungsweg, die elektrische Anlage entspricht nicht den Vorschriften der 2
3 DIN VDE (Betreiber ist für den sicheren Zustand der Elektrischen Anlage verantwortlich) und die nach HBO erforderlichen Brandabschnitte zum Kellergeschoss sind nicht hergestellt. Bis zum Abschluss der Brandschutzsanierung ist das Gebäude zu sperren. Das Büro von der Heid hat die Kosten für die Sanierungskosten im Bereich Gebäude und das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Maier & Kress für die Gebäudetechnik auf Grundlage einer überschlägigen Kostenschätzung berechnet. Überschlägige Kostenschätzung: Bauwerkskosten gem. Kostenschätzung Büro von der Heid (gerundet) : ,00 Bauwerkskosten Technische Anlagen gem. Kostenschätzung IMK: Elektrotechnische Anlage ,00 RLT-Anlagen ,00 Heizungstechnische Anlagen Umbau Heizkörper zur Herstellung der Fluchtwege aus dem Kolleg- und Bergwerksraum und Neuinstallation Heizkörper auf der Bühne, ca ,00 Summe Bauwerkskosten netto: ,00 Für den Bereich der Gebäudetechnik können die Kosten erst präzisiert werden, wenn eine Planung für die technische Gebäudeausrüstung vorliegt. Weitere notwendige Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten sind in den oben genannten Kosten nicht enthalten. Für die Nebenkosten müssen anhand der o.g. Baukosten folgende Kosten veranschlagt werden: Architektenleistung gem. HOAI Honorarzone III, Mindestsatz, LPH 5-9, gerundet netto: ,00 Elektroplanung gem. HOAI Honorarzone II, Mindestsatz, LPH 1-9, gerundet netto: ,00 Lüftung-/Heizungsplanung gem. HOAI Honorarzone II, Mindestsatz, LPH 1-9, gerundet netto: ,00 Wärmeschutzberechnung, pauschal netto ca ,00 Sonstige Nebenkosten (Baugenehmigungsgebühren, Abnahme-/ Besprechungstermine mit dem vorbeugenden Brandschutz, Sachverständigenabnahmen, Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne usw.) pauschal, netto ,00 Summe Nebenkosten netto: ,00 3
4 Zusammenstellung der überschlägig ermittelten Kosten: KG 300 Bauwerk ,00 KG 400 Bauwerk Technische Anlagen ,00 Elektrotechnische Anlage ,00 RLT-Anlage ,00 Heizungstechnische Anlage ,00 KG 700 Nebenkosten ,00 Architektenleistung ,00 Elektroplanung ,00 Heizung/Lüftungsplanung ,00 Wärmeschutzberechnung 5.000,00 Sonstige Nebenkosten (Baugenehmigungsgebühr, ,00 Abnahmen usw.) Summe netto: , % MwSt ,00 Summe brutto: ,00 Für das Jahr 2011 ist im BGH Weckesheim die Erneuerung der Heizungsverteilung im Heizraum vorgesehen. Diese Maßnahme sollte gemeinsam mit der Brandschutzsanierung durchgeführt werden. Die im Haushalt 2011 hierfür vorgesehenen Mittel in Höhe von ,- sind in der o.g. Kostenaufstellung nicht enthalten. Finanzierungsvorschlag: Die Finanzierung der Brandschutzsanierung könnte wie folgt durchgeführt werden: 1. ) Verwendung von Mitteln für bereits 2010/2011 geplante Investitionen: - Umschichtung der im Haushalt unter der Investition Wohngebäude I bisher eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt ,- (2010: ,- und 2011: ,- ). Die Wohnhäuser wurden unter der Bedingung verkauft, dass dieses Gelder in die Gebäude der Stadt Reichelsheim investiert werden. - Umschichtung der unter der Investition I Straße Dorn-Assenheim Kirchplatz eingestellten Mittel in Höhe von ,-. Die Umgestaltung des Kirchplatzes kann verschoben werden und sollte in die mittelfristige Finanzplanung wieder im Haushalt eingestellt werden. - Umschichtung der unter der Investition I1375-K01 Trauerhalle Beienheim (Glasfenster) eingestellten Mittel in Höhe von ,-. Die künstlerische Gestaltung der Fenster kann verschoben und in die mittelfristige Finanzplanung wieder im Haushalt eingestellt werden. 2. ) Restliche Finanzierung im Haushaltsplan 2012: - Verkauf des Gebäudes Hainweg 4-6 in Weckesheim - Rest über Auflösung von Rücklagen / Aufnahme von Darlehen 4
5 Nächste Schritte: Die nächsten Schritte zur Durchführung der Brandschutzsanierung sind: 1.) Ermittlung des zukünftigen Raumbedarfes und Festlegung für wie viele Personen das Bürgerhaus in Zukunft maximal zugelassen wird. Diese Festlegung ist erforderlich, da sich hieraus die technisch erforderliche Ausstattung (z.b. Dimensionierung einer Lüftungsanlage) ableitet. Bei einer Begrenzung der Personenanzahl auf kleiner 200 Personen (keine Versammlungsstätte) verringern sich die Anforderung. 2.) Beauftragung der Fachtechnikplaner für Lüftung/Heizung/Sanitär und Elektro und der Architektenleistung für die Erstellung einer Planung und Ermittlung von detaillierteren Kosten. Die Planung und Kostenermittlung sollte in zwei Varianten durchgeführt werden: a) Variante 1: Versammlungsstätte, wie zurzeit betrieben b) Variante 2: Begrenzung des Bürgerhauses auf eine maximale Personenzahl von 199 Personen. Das Bürgerhaus wird nicht als Versammlungsstätte betrieben. 3.) Nach Vorlage der Planung und Entscheidung, welche Ausführungsvariante umgesetzt werden soll, ist das Brandschutzkonzept entsprechend anzupassen. 4.) Festlegung der Finanzierung und des Durchführungszeitraums. 5.) Einreichen des Brandschutzkonzeptes als Bauantrag beim Wetteraukreis. 6.) Beauftragung der Ausführungsplanung und Durchführung der Brandschutzsanierung. Beschlussvorschlag: 1.) Der Magistrat wird beauftragt die Fachplaner für Lüftung/Heizung/Sanitär und Elektro und die Architektenleistung für die unter Punkt 2 der nächsten Schritte beschriebenen Leistung zu beauftragen. 2.) Die im Haushalt unter dem Produkt Bürgerhäuser, Sachkonto Instandhaltung Gebäude eingestellten Mittel in Höhe von ,- für die Heizraumsanierung BGH Weckesheim sollen für die Bezahlung der Planungsleistung verwendet werden. Die Gelder für die Heizraumsanierung werden im nächsten Haushalt neu eingestellt. Dies ermöglicht eine sofortige Projektweiterbearbeitung. 3.) Die Vorlage wird zur weiteren Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Für die Richtigkeit: Reichelsheim, den Name/Abteilung: Klöppel, Bauverwaltung Unterschrift Anlagen: - Brandschutzkonzept vom , Büro von der Heid - TGA-Konzept vom , IMK - Kostenschätzung der Bauwerkskosten vom , Büro von der Heid 5
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