Die Gruppe wird durch drei Erzieher/innen begleitet. Weitere Begleitpersonen (Praktikantinnen / Praktikanten, Erziehungsberechtigte) sind möglich.

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1 Waldkindergarten-Solingen Die kleinen Baumhirten e.v. Josefstal Solingen Sicherheitskonzept Grundsätze: Die Gruppe wird durch drei Erzieher/innen begleitet. Weitere Begleitpersonen (Praktikantinnen / Praktikanten, Erziehungsberechtigte) sind möglich. Alle Erzieher/innen müssen über die Anzahl der Kinder, die betreut werden, sowie über eventuelle Besonderheiten einzelner Kinder informiert sein. Mindestens eine der vorgenannten Personen muss ein Mobil-Telefon sowie ein Notfall- Rufnummernverzeichnis bei sich tragen. Falls Notfallrufnummern im Speicher des Mobiltelefons abgelegt sind, müssen alle Erzieher /innen in die Handhabung des Mobiltelefons und die Aufruffunktion gespeicherter Nummern eingewiesen sein. Alle Erzieher/innen müssen den Aufenthaltsort und die Erreichbarkeit der Gruppe beschreiben können. Eine Lageskizze ist mitzuführen. ÖrtlicheHausärztinnen/Hausärzte, die im Notfall gerufen werden können, evtl. auch der Rettungsdienst, sollten den üblichen Aufenthaltsort der Gruppe kennen. Mit der Rettungszentrale ist ein Ort zu vereinbaren (Parkplatz vor dem Kindergarten), zu dem im Notfall der Rettungswagen bestellt werden kann. Am Treffpunkt der Waldkindergartengruppe sollte ein Kraftfahrzeug zur Verfügung stehen. Jede/r Erzieher/in ist in Erster Hilfe zu schulen. Jede/r Erzieher/in ist mit den besonderen Gefährdungen bekannt zu machen, die im Wald entstehen können. Die Unterweisung soll mindestens einmal im Jahr durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft durchgeführt werden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Bei der Nutzung des Geländes und von Gegenständen jeder Art müssen die Erzieher/innen darauf achten, dass sich daraus möglicherweise ergebende Risiken für die Kinder erkennbar und einschätzbar werden. Das gilt insbesondere für die Wahrnehmung und Einschätzung von Höhen, Tiefen, Geschwindigkeiten und Gewichten. Die Erzieher/innen achten darauf, dass nur auf Bäumen geklettert wird, die

2 gefahrlos zu beklettern sind. Das Klettern auf ungeeigneten Bäumen ist zu untersagen.. Unter Kletterbäumen, die als solche ausgesucht und festgelegt wurden, ist der Boden von Steinen und harten Gegenständen zu befreien. Falls der Boden durch Austrocknung hart geworden ist, muss der Kletterbaum vorübergehend gesperrt werden. Bei Kletteraktionen muss eine Aufsichtsperson dabei sein. Kontakte und Absprachen mit der zuständigen Forstverwaltung wegen möglicher Gefahren (beispielsweise nach Stürmen, während Waldarbeiten, in Jagd- und Schonzeiten, aufgrund von Witterungseinflüssen, usw.) sind ratsam. Werden an Bäumen im Aufenthaltsbereich der Walkindergartengruppe morsche und abgeknickte Äste entdeckt, so sind sie dem Forstamt zu melden und beseitigen zu lassen. Die Erzieher/innen tragen Sorge dafür und leiten die Kinder entsprechend an, dass der sie umgebende Naturraum und die in ihm lebenden Tiere durch den Kindergartenbetrieb so wenig wie möglich gestört und/ oder geschädigt werden. Für den Umgang mit chronisch kranken Kindern sind die besonderen Erfordernisse mit den Erziehungsberechtigten abzuklären. Handlungsabläufe in Notsituationen sind mit allen Beteiligten durchzusprechen. Dies sollte regelmäßig wiederholt werden. Erzieher/innen müssen Kenntnisse über Gift pflanzen erworben haben. Die Kinder dürfen ohne Zustimmung der Erzieher/innen nur von zu Hause mitgebrachte Lebensmittel zum Mund führen. Zecken und Fremdkörper werden üblicherweise von einer Ärztin/einem Arzt entfernt. Für den Fall, dass auf Grund einer Vereinbarung mit Erziehungsberechtigten ein/e Erzieher/in die Entfernung von Zecken vornehmen soll, ist eine Zeckenzange mitzuführen. Deren korrekter Gebrauch sollte regelmäßig geübt werden. Falls eine Zecke entfernt wurde, sind die Erziehungsberechtigten zu informieren. Das Datum eines Zeckenbisses sollte notiert werden, auf Hautveränderungen (Randbildung um die Einstichstelle, Rötung) ist zu achten. Die Erziehungsberechtigten sollten ihre Kinder abends nach Zecken absuchen. Auf Hautrötungen und andere Symptome, die auf Infizierung durch einen Zeckenbiss hinweisen könnten, ist zu achten. Die Erziehungsberechtigten müssen immer wieder in geeigneter Weise auf das Zeckenproblem aufmerksam gemacht werden. Vom Kindergarten erhalten sie ein Informationsblatt zum Thema Zecken. Für weitergehende Fragen werden sie an die Hausärztin/den Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt verwiesen.

3 Regeln: MIT DEN KINDERN ZU VEREINBARENDE REGELN Klare Regeln und Vereinbarungen mit Kindern begleitenden Alltag im Waldkindergarten. So sollen Gefahren für Kinder und Schädigungen der Natur so gering wie möglich gehalten werden. Die Kinder sollen die Notwendigkeit klarer Regeln aus eigener Anschauung erfahren, nachvollziehen und aus eigener Überzeugung einhalten können. Am einfachsten erreicht wird dies, wenn man die Regeln gemeinsam mit den Kindern erarbeitet. Aufsicht Festgelegte Aufenthaltsbereiche dürfen ohne Rücksprache mit den mit den Erziehern/innen nicht verlassen werden. Die Kinder halten sich in Sicht- bzw. Hörweite der Erzieher/innen auf. In gekennzeichneten Bereichen von Wald- und Forstarbeiten ist der Aufenthalt grundsätzlich nicht erlaubt. Klettern Geklettert wird grundsätzlich ohne Rucksack auf dem Rücken auf allen Bäumen, Stämmen, Hügeln usw., die vom aufsichtführenden Personal nicht ausdrücklich zum Klettern verboten wurden. Die Erzieher/innen haben darauf zu achten, dass nur auf Bäumen geklettert wird, die gefahrlos zu beklettern sind. Das Klettern auf ungeeigneten Bäumen ist den Kindern zu untersagen. Holzstapel werden weiträumig gemieden. In deren Nähe wird nicht gespielt. Auf gefälltem, aufeinanderliegendem Holz wird weder gespielt noch gewippt. Hochsitze und Sitzleitern dürfen nicht bestiegen werden. Kulturdenkmale werden nicht bestiegen oder beklettert. Spielverhalten Wie auch im Regelkindergarten werden Stöcke und Äste beim Spielen im Wald nicht in Gesichtshöhe gehalten. Mit einem Stock in der Hand darf nicht gerannt werden. Kleidung Zu jeder Jahreszeit tragen die Kinder langärmelige helle Oberbekleidung und

4 lange Hosen (Dornen, Stacheln, Zecken, Insektenstiche usw.). Geschlossenes, festes Schuhwerk. Bei Regenwahrscheinlichkeit Gummistiefel oder wasserdichte Wander- bzw. Trekkingschuhe. Umwelt Tiere, die zur Beobachtung gefangen werden, bleiben nur für kurze Zeit in dem Beobachtungsbehälter, und werden am Fundort wieder ausgesetzt. Auf forstliche und jagdliche Schongebiete und -zeiten ist besondere Rücksicht zu nehmen. Jungpflanzungen werden nicht betreten. Bäume und Sträucher werden nicht verletzt, blühende Pflanzen nicht gepflückt, wildlebende Tiere nicht verfolgt. Im Wald wird nichts zurückgelassen. Besonders nach Rastpausen werden alle Spuren des Aufenthaltes beseitigt. Hygiene Ohne Zustimmung der Erzieher/innen dürfen keine Waldfrüchte (Beeren, Gräser, Pilze u. ä.) in den Mund gesteckt bzw. gegessen werden. Vor dem Essen und nach dem "Toilettengang" sind die Hände zu waschen. Es wird kein Wasser aus stehenden oder fließenden Gewässern getrunken. Zahme Wildtiere, Kadaver, Kot und Wildköder (sie können Tollwutviren in abgeschwächter Form enthalten) dürfen nicht berührt werden. Wespen Süßigkeiten und süße Getränke sollten nach Möglichkeit nicht mitgenommen werden. In den Sommermonaten sollte wegen der Wespengefahr zudem auf Obst und Wurst verzichtet werden. Ausrüstung: Die Auswahl muss u.a. von den örtlichen Gegebenheiten abhängig gemacht werden. Kinder und Erzieher Festes Schuhwerk Der Witterung angepasste Bekleidung

5 Kinder Jedes Kind führt im Rucksack eine isolierende Sitzunterlage mit. Jedes Kind hat einen zweiten Satz Wäsche (+ Schuhwerk) in seiner Box im Kindergarten hinterlegt. Thermosflasche ohne Glaseinsatz. Sämtliche Trinkgefäße dürfen keine größeren Öffnungen haben, damit keine Wespen und andere Insekten hineinfliegen können. Rettung Mobiltelefon, mit geladenem Akku sowie geladenem Ersatzakku. Im Winter Handy in isolierender Tasche transportieren. Notfall-Rufnummernverzeichnis (Ärzte, Krankenwagen, Giftzentrale, Eltern, Forstamt usw.) Lageplan / Lageskizze, Wegbeschreibung Erste Hilfe Erste-Hilfe-Material, zusätzlich wärmeisolierende Decke Ein 2. Erste-Hilfe-Set Einmalhandschuhe Hände-Desinfektionsmittel (für Kinder unzugänglich aufzubewahren) Verbandbuch, Stift Zeckenzange (nur für herbeigerufene Eltern, die die Entfernung vornehmen wollen oder wenn die Erlaubnis zur Entfernung schriftlich vorliegt) Sonstiges Dose / Plastikbeutel Thermosflasche ohne Glaseinsatz (Bruchgefahr) Pinzette, Lupe Je nach Bedarf Frischwasserkanister mit Zapfhahn und biologisch abbaubarer Seife Toilettenpapier (ungebleicht) Klappspaten zum Vergraben der Exkremente Müllbeutel, verschließbar

6 Eventuell Bestimmungsbuch für Giftpflanzen mit ausführlichen Bildern und Symptombeschreibung bei Einnahme oder Berührung Bestimmungsbücher Tiere, Spuren, Pflanzen Bollerwagen, luftbereift, zum Transport von Material (oder fußlahmen Kindern) Gefährdungsbeurteilung: Kinder Stichwort Gefährdung/Belastung Mögliche Maßnahmen Aufenthalt im Wald Verlieren der Gruppe, mit all den sich daraus gebenden Gefährdungen. Anordnung treffen, dass die Kinder sich nur im Blickfeld aufhalten dürfen. Räumliche Grenzen mit den Kindern Absprechen. Klettern auf Bäumen Klettern auf gestapelten Holzstämmen Herunterfallen, Schürfverletzungen, Knochenbrüche, Platzwunden, Strangulieren Abrutschen, Einklemmen Die Auswahl von Kletterbäumen soll unter Mitwirkung der zuständigen Försterei erfolgen. Es kommen nur gesunde Bäume mit niedrigem Astansatz in Frage, die den Einstieg und vor allem auch das Herunterklettern zulassen. Die maximale Kletterhöhe ist zu kennzeichnen. Der Boden ist frei zu machen von Steinen, Wurzeln und anderen Gegenständen. Geklettert wird nur, wenn die Bäume trocken sind. Es wird nie mit dem Rucksack auf dem Rücken oder mit Ketten, Schlüsselbändern o. Ä. um den Hals geklettert. Das Klettern und Wippen auf gestapelten Holzstämmen ist grundsätzlich zu verbieten. (Lebensgefahr!!)

7 Spielen im Wald Erdrosseln, Einschnüren Kleidung darf keine Kordeln aufweisen. Auf gar keinen Fall im Hals- oder Kopfbereich mit Kordelstoppern, Feststellern oder Knoten. Verdickungen können in Astgabelungen hängen bleiben und zur tödlichen Gefahr werden. Alternativ: Druckknöpfe, Klettband, Gummizüge (auch Sollbruchstellen). Spielen in und an Pfützen und stehenden Gewässern Infektionen Beim Spielen an Pfützen und stehenden Gewäs sernist besonders darauf zu achten, dass die Kinder kein Wasser trinken oder ihre Finger in den Mund nehmen. Kinder und Erzieher/in Stichwort Gefährdung/Belastung Mögliche Maßnahmen Herumliegende Gegenstände Schneiden, Stechen und Infizieren durch Gegenstände die im Wald weggeworfen wurden. Tägliche Begehung der Spielfläche vor Freigabe zum Spielen. Parallel dazu sind mit den Kindern klare Regeln zu vereinbaren, wie mit Gegenständen umgegangen wird, von denen eine Gefahr ausgehen kann. (z.b. grundsätzlich nicht berühren und das aufsichtführende Personal umgehend informieren). Schlechtes Wetter Bei Unwettern, Regen, Sturm, Hagel usw. Gefahr durch: Herabfallende oder abknickende Äste (Schneelast), umstürzende Bäume, Durchfeuchtung der Kleidung, Erkältungskrankheiten, Ängste Vorhaltung einer Schutzhütte, z.b. Bauwagen oder Ähnliches, bei starkem Wind spielen die Kinder bevorzugt im Jungholz oder auf einer Lichtung, hier besteht keine Gefahr durch herabfallende Äste oder große herabfallende Schneemengen/Eiszapfen. Das ständige Beobachten des Wetters ist von großer Bedeutung. Wenn das Wetter zu schlecht ist Wald meiden. Im Winter ist nach Schneefall darauf zu achten, dass sich die Kinder und Erzieher/innen nicht unter Bäumen und Ästen aufhalten, die so mit Schnee bedeckt sind, dass diese unter der Last umknicken oder abbrechen könnten.

8 Forstarbeiten Es besteht die Gefahr, dass Kinder oder Erziehungspersonen von umstürzenden Bäumen und Ästen getroffen werden. Mit dem Forstamt ist über anstehende Forstarbeiten und die damit verbundene Zuweisung von Aufenthaltsbereichen zu kommunizieren. Die Kinder sind über die Bedeutung der Warnschilder zu informieren. Der Aufenthalt in diesen gesperrten Bereichen ist natürlich zu untersagen. Gewitter Blitzschlag Beim Aufziehen eines Gewitters ist der Wald Unverzüglich zu verlassen. Auf keinen Fall Schutz unter hohen freistehenden Bäumen suchen. Auf freiem Feld sollte man sich mit geschlossenen Füßen auf den Erdboden hocken. Niemals darf man die höchste Erhebung im Gelände bilden. Feldkapellen, Kreuze, Scheunen, Masten und die Nähe von Wasser sollte man meiden. Das Aufsuchen von trockenen Gräben und Böschungen senkt das Risiko. Im Wald bieten niedriges Gebüsch und Dickichte Schutz. Aufenthalt in der Nähe von Gewässer Ertrinken Gefährlich Stellen an Gewässern meiden. (Steile, rutschige Uferzonen, Schlick, starke Strömung usw.) Wetterfeste Kleidung Zu dünne oder falsche Bekleidung. Es ist zu beachten, dass die Temperatur im Wald häufig niedriger ist, als in der umliegenden Gegend. Im Winter bietet sich das Tragen von langer, atmungsaktiver Unterwäsche an. Bei Regenwetter empfiehlt sich wasserdichte, atmungsaktive Regenkleidung. Im Winter sind gefütterte Gummistiefel oder Wander-und Trekkingschuhe mit Profilsohle erforderlich. Als Kopfbedeckung bietet sich bei Regenwetter das Tragen eines "Südwesters" an. Außerdem ist das Mitführen einer isolierenden Sitzunterlage sinnvoll. Kälte/ Schlechte Witterung Erkältungserkrankungen, Erfrierungen Eine schützende vorübergehende Unterkunftsmöglichkeit bei gefährlicher Witterung, wie starken Stürmen, schweren Gewittern usw. muss in der Nähe vorhanden sein. Zecken Zeckenbiss / Infektion Frühsommer-Meningo- Enzephalitis (FSME) Lyme-Borreliose Achtung bei Spiel in niedrigem Buschwerk, Sträuchern, Gräsern und Farnen. Hauptsächlich im Frühjahr und Herbst, aber auch zu anderen Zeiten ist hier mit Zecken zu rechnen. Zu den gefährlichen Zeiten und an den gefährdeten Orten müssen alle Körperteile bedeckt sein. Mützen mit Nackenschutz, Hosenbeine in die Strümpfe stecken, lange Ärmel.

9 Auch von März bis Oktober sollte Kleidung getragen werden, die den Körper vollständig bedeckt. Helle Kleidung erleichtert das Auffinden von Zecken nach dem Waldaufenthalt. Zeckenbisse können Früh-Sommer-Meningo- Enzephalitis (FSME, eine Erkrankung des zentralen Nervensystems; Impfung ist möglich) und Borreliose (eine Erkrankung des Nervensystems und der Gelenke) übertragen. Zecken sollten bei Kinder vom Personal nur dann entfernt werden, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Eltern hierfür vorliegt. Ansonsten sind beim Entdecken einer Zecke umgehend die Eltern zu informieren. In jedem Fall sollte ein Arzt aufgesucht werden. Da die Borrelienbakterien im Darm der Zecke sitzen und erst nach mehrstündigem Saugvorgang in das Opfer gelangen können, ist es wichtig, die Zecke schnell zu finden und fachgerecht zu entfernen, um eine Infektion zu vermeiden. Insektenstiche Bei Neigung zu Überreaktionen können Insektengifte lebensbedrohliche Folgen haben. Nicht nach Insekten schlagen und vor allem in den Sommermonaten auf den Verzehr von süßen Nahrungsmitteln verzichten. Vereinbarungen über die eventuell erforderliche Gabe von Medikamenten sollten zwischen den Eltern der betroffenen Kinder und den Erziehungspersonen bzw. dem Träger der Einrichtung schriftlich festgelegt werden. Unter Umständen muss ein Notfall- Set mitgeführt werden. Ozon Hohe Ozonwerte Körperliche Belastungen vermeiden, keine Wettkampf- Spiele, ruhiger Aufenthalt im Freien. Bei Asthma- Kindern ist die Abstimmung mit den Eltern erforderlich. Vergiftung Vergiftung durch den Verzehr von Waldfrüchten (Beeren, Pilzen) Symptome einer Vergiftung können Benommenheit, Übelkeit, Brechreiz, Schweißausbrüche, Durchfall o.ä. sein. Die Erziehungspersonen sollten sich vor der Auswahl von Aufenthaltsbereichen im Wald in Absprache mit der Försterei über den Bewuchs mit Giftpflanzen informieren. Die Rufnummer der Giftnotrufzentrale ist immer mitzuführen. Zeigen sich Anzeichen einer Vergiftung, ist sofort ein(e) Arzt/Ärztin aufzusuchen.

10 Pflanzen, die eine Vergiftung verursacht haben könnten, sollten zur eindeutigen Bestimmung mitgenommen werden. Sonnenbrand Sonnenstich Dehydration Tuch, Kappe oder Hut als Kopfbedeckung aufsetzen, viel trinken, um den Flüssigkeits- und Salzverlust auszugleichen. Sonnenschutzmittel ab Lichtschutzfaktor 15. Bei starker Sonneneinstrahlung Schatten aufsuchen. Die Kinder werden morgens von den Eltern eingecremt. Sonneneinstrahlung Waldunspezifische Gefahren alte Bunkeranlagen, benachbarte Industriebetriebe, Steinschlaggefahr usw. Es sollen nur Waldgebiete genutzt werden, die keine untypischen Gefahrenquellen aufweisen. Bodenbelastung Vergiftung, Verätzung, Verletzungen anderer Art Es gibt Waldgebiete, in denen sich im Waldboden noch Schadstoffe, Altlasten oder Kriegsmunition befinden. Auskunft über mögliche Bodenbelastungen gibt das zuständige Umweltamt. Notfall: Polizei: 110 Feuerwehr: 112 Rettungsleitstelle: 112

11 Giftnotruf (NRW): Rettungsdienst oder Giftnotruf? Wenn das Kind bereits Anzeichen einer Vergiftung zeigt, beispielsweise wenn es erbricht oder bewusstlos ist, müssen Sie über den Notruf 112 sofort den Rettungsdienst alarmieren. Nehmen Sie - sofern bekannt - den Auslöser der Vergiftung mit in die Klinik, damit die Vergiftung mit den richtigen Mitteln behandelt werden kann. Wenn noch keine Vergiftungserscheinungen aufgetreten sind, rufen Sie zunächst die Giftnotrufzentrale an. Dort bekommen Sie fachkundigen Rat für das weitere Vorgehen. Diese Angaben braucht die Giftnotrufzentrale 1. Wer ist betroffen? Kind oder Erwachsener? Alter, Geschlecht, ungefähres Körpergewicht. 2. Was ist eingenommen worden? Zum Beispiel Arzneimittel, Haushaltsreiniger, Chemikalie, Pflanze, Pilze, Lebensmittel, Drogen. Wichtig ist die möglichst genaue Bezeichnung auf der Verpackung. 3. Wann ist es passiert und wie lange war das Kind mit der giftigen Substanz in Kontakt? 4. Wie ist es passiert? Hat das Kind die giftige Substanz geschluckt, eingeatmet oder damit Hautkontakt gehabt? 5. Wie viel? Möglichst genaue Mengenangabe, beispielsweise die Anzahl von Tabletten oder Pflanzenteilen, Flaschengröße und fehlende Menge. 6. Wie geht es dem Kind? Atmung, Kreislauf, Bewusstsein. 7. Welche Maßnahmen sind bereits unternommen worden? 8. Unter welcher Telefonnummer sind Sie jetzt erreichbar?

12 Forstamt: Markus Schlösser Fon: Fax: Mobil: Umweltamt: Dr. Klaus Strehlau Fon: Fax: Gesundheitsamt: Joachim Eichenberg fon: 0212 / fax: 0212 / Taxi: Taxizentrale Solingen oder (Taxiruf) Eigenes Handy: (für Rückruf)

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