Weltweit engagiert. Standard Audit File for Tax (SAF-T) Izabela Karolak I
|
|
- Melanie Henriette Ursler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Weltweit engagiert Standard Audit File for Tax (SAF-T) Izabela Karolak I
2 Agenda 01 Wesen und Ziel der Einführung der SAF-T 02 Unternehmen, die zur Datenübermittlung verpflichtet sind 03 Pflichten der Steuerpflichtigen 04 Empfehlungen und Hinweise 2
3 Wesen und Ziel der Einführung der SAF-T Am 1. Juli 2016 wird die Novelle des Gesetzes vom 10. September 2015 über die Änderung der Abgabenordnung (Dz.U. [poln. GBl.] aus 2015 Pos. 1649) in Kraft treten, welche die Standard Audit File for Tax (SAF-T) einführt. Dies ist eine neue Form der Übermittlung der ganzen oder eines Teils der Steuerbücher und Buchungsbelege, die eine bestimmte logische Struktur in elektronischer Form oder auf elektronischen Datenträgern aufweisen. 3
4 Wesen und Ziel der Einführung der SAF-T Die Datei besteht aus Berichtsstrukturen, d.h. XML-Dateien (Standard OECD SAF-T 2.0) 07 Eintragungen über Einnahmen 01 Handelsbücher 06 Einnahmen- und Ausgabenbuch SAF-T Kontoauszug 02 USt.-Rechnungen Lager Umsatzsteuer-register über den Einkauf und Verkauf
5 Wesen und Ziel der Einführung der SAF-T Ab dem 1. Juli 2016 kann die Übermittlung von Dokumenten auf folgende Weise erfolgen: traditionell in Form eines elektronischen Dokuments auf elektronischen Datenträgern Die Übersendung der SAF-T wird anhand eines Schnittstellenprogramms übersandt, das auf einer vom Finanzministerium genannten Internetseite verfügbar ist. Die übermittelten Informationen werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, die durch ein gültiges qualifiziertes Zertifikat überprüft werden kann. Als Nachweis der Datenübermittlung dient die amtliche Empfangsbestätigung über die Bücher (poln. Abk.: UPO), die: über das elektronische Postfach des EDV-Systems der Finanzverwaltung herausgegeben wird nach Durchführung einer korrekten Überprüfung der logischen Struktur, der Korrektheit der Daten, der Echtheit der Bücher sowie der Befugnis, diese Bücher zu unterzeichnen die Integrität der übermittelten Bücher gewährleistet und einen Nachweis darstellt, indem sie den Übermittlungszeitpunkt bestätigt. 5
6 Wesen und Ziel der Einführung der SAF-T Die elektronischen Datenträger, auf welchen die Bücher gespeichert und übermittelt werden können, müssen: so gekennzeichnet sein, dass ihre eindeutige Identifizierung möglich ist; die Übermittlung zwischen allgemein zugänglichen Lesegeräten ermöglichen; bei einer Temperatur von C und bei einer relativen Feuchtigkeit von 40-50% aufbewahrbar sein. Die elektronischen Datenträger müssen eine wahrheitsgetreue Lesbarkeit der Daten auf Geräten unterschiedlicher Hersteller, die für die betreffende Datenträgerart geeignet sind, gewährleisten können. 6
7 Wesen und Ziel der Einführung der SAF-T Die Einführung einer Standard Audit File for Tax (SAF-T) zielt darauf ab: 1) die Kosten zu senken, die den Steuerpflichtigen und deren Geschäftspartnern bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten entstehen 2) die Kosten der Finanzverwaltung zu senken 3) die Ergebnisse von steuerlichen Außenprüfungen zu verbessern 4) die Analyse der Daten durch Verwendung ihrer elektronischen Form zu erleichtern, was im Ergebnis zu einer effizienteren und genaueren Prüfung führt 5) in Fällen, die keine Zweifel wecken, auf die Außenprüfung zu verzichten 6) die Kontakte der Steuerpflichtigen, Steuerzahler und Einzugsbevollmächtigten mit der Finanzverwaltung zu verbessern. 7
8 Unternehmen, die zur Datenübermittlung verpflichtet sind Großunternehmen Mittelständische Unternehmen Kleinunternehmen Mikrounternehmen die in mindestens einem der vergangenen zwei Geschäftsjahre im Jahresdurchschnitt 250 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt haben, oder die mit Waren, Erzeugnissen und Dienstleistungen oder Finanzgeschäften einen Netto-Jahresumsatz im PLN-Gegenwert von über 50 Mio. Euro erzielt haben, und die in mindestens einem der vergangenen zwei Geschäftsjahre im Jahresdurchschnitt weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt haben, und die mit Waren, Erzeugnissen und Dienstleistungen oder Finanzgeschäften einen Netto-Jahresumsatz im PLN-Gegenwert bis zu 50 Mio. Euro erzielt haben, oder die in mindestens einem der vergangenen zwei Geschäftsjahre im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt haben, und die mit Waren, Erzeugnissen und Dienstleistungen oder Finanzgeschäften einen Netto- Jahresumsatz im PLN- Gegenwert bis zu 10 Mio. Euro erzielt haben, oder die in mindestens einem der vergangenen zwei Geschäftsjahre im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt haben, und die mit Waren, Erzeugnissen und Dienstleistungen oder Finanzgeschäften einen Netto- Jahresumsatz im PLN- Gegenwert bis zu 2 Mio. Euro erzielt haben, oder bei denen die Summe der Aktiva in der Bilanz zum Ende eines dieser Geschäftsjahre den PLN- Gegenwert von 43 Mio. Euro überschritt. bei denen die Summe der Aktiva in der Bilanz zum Ende eines dieser Geschäftsjahre den PLN- Gegenwert von 43 Mio. Euro nicht überschritt. bei denen die Summe der Aktiva in der Bilanz zum Ende eines dieser Geschäftsjahre den PLN- Gegenwert von 10 Mio. Euro nicht überschritt. bei denen die Summe der Aktiva in der Bilanz zum Ende eines dieser Geschäftsjahre den PLN- Gegenwert von 2 Mio. Euro nicht überschritt. Achtung! Von der Zugehörigkeit zu einer der o.g. Kategorien hängt es ab, ab welchem Tag das betreffende Unternehmen den sich aus der SAF-T ergebenden Pflichten unterliegt. Ab dem 1. Juli 2018 wird zur Anwendung der SAF-T jeder Unternehmer verpflichtet sein, der seine Steuerbücher EDV-gestützt führt. 8
9 Unternehmen, die zur Datenübermittlung verpflichtet sind Um den Status eines Unternehmens zu ermitteln, sind die in Euro angegebenen Beträge nach dem Mittelkurs der Polnischen Nationalbank vom letzten Tag des Geschäftsjahres, das zu diesem Zweck bestimmt wurde, in PLN umzurechnen. Die durchschnittliche Beschäftigung im Jahr wird auf Vollzeitstellen hochgerechnet. Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Beschäftigung werden Arbeitnehmer, die sich im Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub oder Erziehungsurlaub befinden sowie diejenigen, die als Auszubildende beschäftigt sind, nicht berücksichtigt. Bei einem Unternehmer, der kürzer als ein Jahr tätig ist, wird sein voraussichtlicher Nettoumsatz aus dem Verkauf von Waren, Erzeugnissen und Dienstleistungen oder aus Finanzgeschäften sowie seine durchschnittliche Beschäftigung auf der Grundlage der Daten für den letzten vom Unternehmer dokumentierten Zeitraum geschätzt. 9
10 Unternehmen, die zur Datenübermittlung verpflichtet sind Gemäß Art. 29 der Gesetzesnovelle können KMU im Sinne des Gesetzes über die Gewerbefreiheit im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 30. Juni 2018 die Daten fakultativ als SAF-T übermitteln. Die o.g. Pflicht wird ihnen erst ab dem 1. Juli 2018 obliegen. Die Pflicht, die Daten in SAF-T-Strukturen zu übermitteln, wurde demnach folgendermaßen zeitlich aufgeteilt: 1. Juli 2016 Großunternehmen (obligatorisch); 1. Juli Juni 2018 Mikro-, Klein- und mittelständische Unternehmen (fakultativ); 1. Juli 2018 Mikro-, Klein- und mittelständische Unternehmen (obligatorisch). Die Steuerpflichtigen warten auf eine Stellungnahme des Finanzministeriums zur Anwendung der Übergangsvorschriften gegenüber Steuerpflichtigen wie Gemeinden und Hochschulen, die keine Unternehmer sind. 10
11 Pflichten der Steuerpflichtigen Die Steuerpflichtigen werden verpflichtet sein, die Daten als SAF-T zu übermitteln, und zwar: auf Aufforderung im Laufe von Prüfungstätigkeiten, steuerlichen Außenprüfungen und Steuerverfahren ohne Aufforderung ausschließlich im Bereich der Umsatzsteuerregister über den Einkauf und Verkauf Gemäß dem Gesetz vom 13. Mai 2016, das noch vom Präsidenten zu unterzeichnen ist, sind juristische Personen, Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit sowie natürliche Personen, die ihre Steuerbücher EDV-gestützt führen, verpflichtet, ohne Aufforderung der Steuerbehörde eine Information über die geführte Erfassung, von der in Art. 109 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes vom 11. März 2004 die Rede ist (Umsatzsteuerregister), als SAF-T Umsatzsteuerregister über den Einkauf und Verkauf mit Hilfe von elektronischen Kommunikationsmitteln zu übermitteln, und zwar für monatliche Zeiträume bis zum 25. des Folgemonats nach jedem weiteren Monat, wobei der Monat, den die betreffende Information betrifft, anzugeben ist. Die monatliche Datenübermittlung obliegt auch denjenigen Steuerpflichtigen, welche die quartalsweise Umsatzsteuerabrechnung gewählt haben. 11
12 Pflichten der Steuerpflichtigen Übergangsvorschriften Die Information in Form der SAF-T Umsatzsteuerregister über den Einkauf und Verkauf ist für die Monate ab dem 1. Juli 2016 abzugeben, wobei die KMU im Sinne des Gesetzes vom 2. Juli 2004 über die Gewerbefreiheit (Dz. U. aus 2015 Pos. 584 m.ä.) in den Monaten zwischen dem 1. Juli 2016 und 31. Dezember 2016 dazu nicht verpflichtet sind; die Mikrounternehmen im Sinne des unter Pkt. 1 genannten Gesetzes in den Monaten zwischen dem 1. Juli 2016 und 31. Dezember 2017 dazu nicht verpflichtet sind. Großunternehmen im Sinne des Gesetzes über die Gewerbefreiheit sind verpflichtet, ab dem 1. Juli 2016 Folgendes zu übermitteln: Struktur Umsatzsteuerregister über den Einkauf und Verkauf, monatlich ohne Aufforderung; jede SAF-T-Struktur auf Aufforderung der Steuerbehörden und der Finanzkontrollbehörden. Werden die Pflichten zur Datenübermittlung nicht erfüllt, so müssen Steuerpflichtige mit finanzstrafrechtlichen Konsequenzen rechnen. 12
13 Empfehlungen und Hinweise Um die SAF-T zu implementieren, müssen mindestens drei Schritte ergriffen werden: Sachliche Analyse der generierten SAF-T 3 SAF-T 1 Analyse der verwendeten IT- Systeme und Ermittlung der Quellen, aus denen die Daten, die der Berichterstattung in SAF-T- Form unterliegen, stammen. 2 Einführung der Änderungen in die IT- Systeme und Generierung der SAF-T 13
14 Empfehlungen und Hinweise Da die SAF-T-Strukturen sehr detailliert sind, müssen deren Inhalte mit dem Umfang der in IT- Systemen existierenden Daten verglichen werden, um die änderungsbedürftigen Bereiche ermitteln zu können. Während der Implementierung muss die Frage der Überprüfung der als SAF-T generierten Daten geklärt werden, da dies nach dem Öffnen der Datei, aufgrund deren Formats, nicht mehr möglich ist. Die SAF-T unterliegt ähnlich wie andere Belege der Archivierung. Das Finanzministerium hat die Schaffung weiterer Strukturen (z.b. für die Verbrauchsteuer und Kassenbons) sowie die Änderung bereits veröffentlichter Strukturen (z.b. Lager) angekündigt. 14
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (Übermittlungsverordnung Verwaltungsverfahren, ÜbVV) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b
MehrVerordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vom 18. Juni 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b Absatz 2, 21a Absatz 1 und 34 Absatz 1
MehrFinanzbericht der SdpZ
Finanzbericht der SdpZ BESTÄTIGUNGSVERMERK EINES UNABHÄNGIGEN WIRT- SCHAFTSPRÜFERS für den Rat der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit haben wir den beigefügten Jahresabschluss der Stiftung Fundacja
MehrBMF Stand: Referat IV D 2. Entwurf eines BMF-Schreibens. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
BMF Stand: 6.10.2000 Referat IV D 2 Entwurf eines BMF-Schreibens Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den
MehrSpendenabsetzbarkeit. Automatischer Datenaustausch ab Christine Dietz, MA - Mag. Friedrich Möstl - Mag. Sabine Neubauer
Spendenabsetzbarkeit Automatischer Datenaustausch ab 2017 Christine Dietz, MA - Mag. Friedrich Möstl - Mag. Sabine Neubauer Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 2. Meldeverpflichtungen der empfangenden
MehrVerordnung (EU) Nr. 1097/2010 der Kommission. vom 26. November 2010
Stand 29. November 2000 39 cc Verordnung (EU) Nr. 1097/2010 der Kommission vom 26. November 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung
MehrMerkblatt KMU zur Antragstellung der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015)
Merkblatt KMU zur Antragstellung der Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015) Stand: 04.03.2016 (Änderungen sind grün gekennzeichnet) Für Antragsteller nach RL TWN/2015 ist ab dem Antragsjahr
MehrMITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.9.2011 KOM(2011) 589 endgültig 2009/0035 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise
MehrEinrichten und Nutzung des Governikus Communikator
1. Vorbereitung 1.1. ELiA Einrichten und Nutzung des Governikus Communikator Falls noch nicht vorhanden, laden Sie die Installationsdatei (150 MB) für das Antragstellungsprogramm ELiA herunter: Link zur
MehrLEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG
LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT für Leistungen ab 01.07.2011 Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen? Jeder Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne unabhängig
MehrInformation des Bundesministeriums für Finanzen zur FinanzOnline-Registrierung und zur Spendendatenübermittlung in FinanzOnline
Information des Bundesministeriums für Finanzen zur FinanzOnline-Registrierung und zur Spendendatenübermittlung in FinanzOnline Gibt eine natürliche Person ab dem Kalenderjahr 2017 eine Spende an eine
MehrDER KLEINUNTERNEHMER UND DIE UMSATZSTEUER
MERKBLATT Recht und Steuern DER KLEINUNTERNEHMER UND DIE UMSATZSTEUER Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht
MehrWeltweit engagiert. Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht. Kateřina Jordanovová Praha
Weltweit engagiert Aktuelles aus tschechischem Steuerrecht Kateřina Jordanovová Praha 07.12.2016 Rödl & Partner 08.08.2011 1 Änderungen 2016/2017 Gesetz über die elektronische Erfassung von Umsätzen (Meldung
Mehr-Archivierung Version 1.0. Autor: Torsten Montag Version: 1.0 Download unter: Archivierung
Email-Archivierung. Daten Autor: Torsten Montag Version: 1.0 Download unter: http://www.gruenderlexikon.de/ebooks/email- Archivierung 2012 gruenderlexikon.de Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis E-Mail-Archivierung:
MehrZusammenfassende Meldung Meldezeiträume
Zusammenfassende Meldung Meldezeiträume Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 119 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Abgabefristen.1. Monatliche Abgabe.. Vierteljährliche Abgabe.3. Jährliche Abgabe 3. Details
MehrElektronisches Steuerverfahren
Elektronisches Steuerverfahren 46. Berliner Steuergespräch 18. Februar 2013 in Berlin StB/WP Dipl.-Kfm. Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer Seite 1 Elektronisches Steuerverfahren
MehrAngenommen von der Versammlung des Madrider Verbands am 11. Oktober 2016 In Kraft getreten am 1. November 2017
Gemeinsame Ausführungsordnung vom 18. Januar 1996 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der
MehrÜbermittlung der Elektronischen Dokumentation zur Früherkennungs-Koloskopie. IT-Beratung
Bildnachweis: fotolia_zerbor IT-Beratung Übermittlung der Elektronischen Dokumentation zur Früherkennungs-Koloskopie Merkblatt für Arztpraxen zur Übermittlung der elektronischen Koloskopie-Dokumentation
MehrEuropa setzt bei der Umsatzsteuer zunehmend auf Clearance und Tax Reporting Version 1.0
Europa setzt bei der Umsatzsteuer zunehmend auf Clearance und Tax Reporting Version 1.0 [26.03.2018] Von: Stefan Groß, Nina Kupke und Jakob Hamburg Vor dem Hintergrund des massiven Umsatzsteuerbetrugs
MehrDie elektronische Steuerprüfung. Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung. - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen
Die elektronische Steuerprüfung Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen Was ist eine elektronische Betriebsprüfung? Seit 2002 haben die Finanzämter
MehrSonstige Marktregeln Strom
Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 11 Datenformat zur Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte vom Netzbetreiber an den Lieferanten gemäß 2 DAVID-VO Version 1.0 Dokumentenhistorie Version
MehrVerordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV) 1 172.021.2 vom 18. Juni 2010 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel
MehrElektronische Betriebsprüfung und Auswirkungen auf die IT. IBS-Jahresfachkonferenz 2002 IT-Revision 6-7. Juni Dr.
und Auswirkungen auf die IT IBS-Jahresfachkonferenz 2002 IT-Revision 6-7. Juni 2002 Dr. Mathias Philipp 1. Einleitung 2. Datenzugriff durch die Finanzverwaltung 2.1 Rechtliche Änderungen 2.2 Auslegung
MehrTeil 2 Investitionszulagengesetz 2010
Seite 1 von 5 Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Kommentierung Handbuch von G. Brüggen C. Geiert.../2 Seite 2 von 5 Anhang 2 zu 9 Feststellung des KMU-Status Mit ihrer Empfehlung aus dem Jahr 2003 hat
MehrWarum sind gerade auch mittelständische Unternehmen betroffen?
Tax Compliance 1 Unter Tax Compliance versteht man die Einhaltung und Überwachung steuerlicher Regelungen sowie die vollständige und fristgerechte Erfüllung der damit verbundenen Pflichten. Die Nichterfüllung
Mehrebilling 2013 Was bedeutet die neue EU-Regelung für den österreichischen Handel und Industrie?
ebilling 2013 Was bedeutet die neue EU-Regelung für den österreichischen Handel und Industrie? ebilling Frühstück, 6. März 2013 Mag. Karl Cegner, Leitung Kompetenzzentrum ebusiness, GS1 Austria GmbH Papier
MehrDer neue Dienst der elektronischen Rechnungsstellung FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Der elektronische Rechnungsaustausch mit der öffentlichen Verwaltung Der neue Dienst der elektronischen Rechnungsstellung FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG...3 FAQ
Mehr1. Die Signaturen auf den PDF-Dokumenten der Deutschen Rentenversicherung werden als ungültig ausgewiesen oder mit Gültigkeit unbekannt gekennzeichnet
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Anworten darauf. Inhalt: 1. Die Signaturen auf den PDF-Dokumenten der Deutschen Rentenversicherung werden als ungültig ausgewiesen oder mit Gültigkeit unbekannt
MehrDie Informationspflichten der Verantwortlichen
Die Informationspflichten der Verantwortlichen Folie: 1/17 Die Informationspflichten der Verantwortlichen 1. Regelungen 2. Inhalt 3. Zeitpunkt 4. Form 5. Ausnahmen 6. Sanktionen 7. Handlungsbedarf Folie:
MehrOberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesrechnungshof
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
MehrMERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten?
MERKBLATT Thema Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Steuerrechtlich gelten folgende Aufbewahrungsfristen: Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (01.01.2015: Vernichtung aus 2004 und früher) Bücher und Aufzeichnungen
MehrAnleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau
Amt für Informatik Anleitung Elektronischer Rechtsverkehr des Kantons Thurgau Version: 1.0 Datum: 08.03.2011 Ersteller: Ressort Sicherheit Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger sowie Anwältinnen und Anwälte
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
22.5.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 126/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 440/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur
MehrRechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung. Datenschutz-Forum 28. Juni 2005
Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung Datenschutz-Forum 28. Juni 2005 Gründe für Archivierung Kaufmännische Buchführung Spezialgesetze Beweissicherung Nachvollziehbarkeit des Handelns Dokumentation
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
5.3.2002 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 62/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 407/2002 DES RATES vom 28. Februar 2002 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen
MehrTeil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.
Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung
MehrVereinbarung. über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke
Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke vom 08.12.2016 Stand: 01.08.2017 Zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung,
MehrArchivierung von elektronischen Rechnungen
Archivierung von elektronischen Rechnungen swissdigin-forum, 13.06.2007 Inhalt Ihre Fragen Was ist anders bei der Prüfung Einzelfragen Schlussbemerkungen 2 1 (Brennende) Fragen Unterschiede aus MWST-Sicht
MehrDr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) :57 Folie 1
Dr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) 25.10.2017 18:57 Folie 1 RA Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) Rechtsanwalt in Linz seit 09.09.1999 vorwiegend im Bereich Beratung tätig diverse Publikationen im Bereich
MehrAnlage EÜR übermitteln
Anlage EÜR übermitteln Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1254 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. EÜR Betriebseinnahmen 3.2. EÜR Betriebsausgaben 3.3. EÜR Ermittlung
MehrVerordnung für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften im Saarland
Verordnung für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften im Saarland Vom 12. Dezember 2006 Auf Grund von 130a Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrRevision der DIN EN ISO 9001 Dokumentierte Informationen. Ausschlüsse : nicht zutreffende Anforderungen begründen
Seite 1 von 17 Dokumentationsanforderungen Anwendungsbereich 4 Kontext der Organisation 4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs Bestehende Dokumente Kommentar verfügbar sein und aufrechterhalten werden Ausschlüsse
MehrVerordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 11b Absatz 2, 21a Absatz 1 und 34 Absatz 1 bis des Bundesgesetzes
MehrStadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts
Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts Dieser Kundenleitfaden dient dazu, den Kunden auf bestimmte steuerliche Rechtsvorschriften hinzuweisen. Er ersetzt
MehrSpendenabsetzbarkeit ab einfach automatisch. Ein Service für Spenderinnen und Spender.
Spendenabsetzbarkeit ab 1. 1. 2017 einfach automatisch Ein Service für Spenderinnen und Spender. Steuern sparen leicht gemacht Die Spendenabsetzbarkeit wird mit 1.1.2017 neu geregelt. Ihre Spenden werden
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 167/22 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1158 R KOMMISSION vom 29. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Verfahren und Formen des Informationsaustauschs der
MehrRICHTLINIE DES RATES 96/93/EG
RICHTLINIE DES RATES vom 17. Dezember 1996 über Bescheinigungen für Tiere und tierische Erzeugnisse 96/93/EG (EG ABl. Nr. L 13, v. 16.01.97, S. 28) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag
MehrCD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich
CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen
MehrExact.GlobeLohn Österreich: Elektronische Übermittlung der Kommunalsteuererklärung
Exact.GlobeLohn Österreich: Elektronische Übermittlung der Kommunalsteuererklärung Allgemeine Grundlagen Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der Unternehmer die Kommunalsteuererklärung bis Ende März einreichen.
MehrAnforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen
Ein Merkblatt Ihrer IHK Anforderungen an Einleitung Seit Mitte 2011 können auch in elektronischer Form erstellt werden. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde diesbezüglich geändert. Elektronisch übermittelte
MehrIFV-Analytics. Preisliste und Information Gefährdungsanalysen
Preisliste und Information Gefährdungsanalysen Gefährdungsanalysen, gem. 16 Abs 7 TrinkwV 2001, bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes... Informationsmaterial und Preisliste des Fachbereichs
MehrDatenschutzinformation für Bewerber
Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ( DFL GmbH ) und die nachfolgenden weiteren Gesellschaften der Unternehmensgruppe sind als so genannte Verantwortliche im Sinn der Europäischen Datenschutzgrundverordnung
MehrAnlage 2 zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entryexit-system
Anlage 2 zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entryexit-system und Transportkunden zum Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entry-exit-system und
MehrVerordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV) 1 172.021.2 vom 18. Juni 2010 (Stand am 1. Januar 2017) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel
MehrNewsletter DOKUMENTENFORM UND ELEKTRONISCHE FORM ÄNDERUNGEN IM ZIVILRECHT SEPTEMBER Dokumentenform
Newsletter SEPTEMBER 2016 DOKUMENTENFORM UND ELEKTRONISCHE FORM ÄNDERUNGEN IM ZIVILRECHT Gesetz vom 10. Juli 2015 über die Änderung des Zivilgesetzbuches sowie einiger anderer Gesetze (Gesetzblatt 2015,
MehrHDE-Sonderinfo. Einführung der elektronischen. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum was ändert sich für die Arbeitgeber?
HDE-Sonderinfo Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 18. Oktober 2010 Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 1.1.2012 - was ändert sich für die Arbeitgeber? Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens
MehrArbeitgeberpflichten, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergeben (2012)
Arbeitgeberpflichten, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergeben (2012) Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem herannahenden Jahresende möchten wir Sie an einige wesentliche
MehrGoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt.
GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt. (Lohndaten, Sozialabgaben, Buchführung) DATEV eg; alle Rechte vorbehalten
MehrSteuerkalender für das II. Quartal 2018
Steuerkalender für das II. Quartal 2018 STEUERKALENDER FÜR DAS II. QUARTAL 2018 April 2018 2. April Lohnsteuer Abführung der berechneten und einbehaltenen Lohnsteuer auf ausgezahltes Krankengeld, Kinderpflegegeld,
MehrInformationsschreiben an alle klassischen Stiftungen
Westschweizer BVG-und Stiftungen Aufsichtsbehörde Avenue de Tivoli 2 Postfach 5047 1002 Lausanne Lausanne, Januar 2017 N 2017-01 1. Rechtsgrundlagen 1 2. Vorzuweisende Dokumente 2 2.1 Stiftungen mit einer
MehrFragebogen zur Ermittlung der Belastung durch Aufbewahrungspflichten digitaler Unterlagen
Fragebogen zur Ermittlung der Belastung durch Aufbewahrungspflichten digitaler Unterlagen Vorbemerkung: Wir möchten Ihnen die Gelegenheit bieten, zu einem Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft
MehrErgänzende Geschäftsbedingungen für Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortliche
für Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortliche Die Ferngas Netzgesellschaft mbh ist berechtigt, diese ergänzenden Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung
MehrSchutz Kritischer Infrastrukturen im Energiesektor: Umsetzung und Zertifizierung des IT-Sicherheitskatalogs für Strom- und Gasnetzbetreiber
Schutz Kritischer Infrastrukturen im Energiesektor: Umsetzung und Zertifizierung des IT-Sicherheitskatalogs für Strom- und Gasnetzbetreiber Alexander Frechen, Referent Energieregulierung DAkkS Akkreditierungskonferenz
MehrBenutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen"
Benutzerhinweise zum elektronischen Formular "Nachweisführung für Unternehmen" I. Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Stichprobenkontrollen des BAFA ist das Gesetz über
MehrGesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Bundesrat Drucksache 356/13 BRFuss 17.05.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages In - Fz Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Der Deutsche
MehrWE MANAGE INFORMATION
WE MANAGE INFORMATION Herzlich Willkommen! www.alos.ch WE MANAGE INFORMATION Rechtskonforme elektronische Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen MLaw, Philip Oehen Rechtsanwalt & Notar Gartenstrasse 4 6300
MehrInformation zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftskontakten
Information für Geschäftspartner Datenschutz thyssenkrupp Rasselstein GmbH Dezember 2018 Steel Packaging Steel Seite 1/5 Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung
MehrDatenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO
Datenschutzhinweise für Versicherungsmakler Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
MehrWas ist ecodms? Ein DMS ist ein elektronischer Katalog oder eine Bibliothek für Dokumente. Jedes einzelne Dokument im DMS-System sagt uns:
Was ist ecodms? Ein DMS ist ein elektronischer Katalog oder eine Bibliothek für Dokumente. Jedes einzelne Dokument im DMS-System sagt uns: Worum geht es? Wer hat es archiviert? Wer darf es sehen? Wer KANN
MehrGoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff
GoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff Erläuterungen und praktische Hinweise zu dem BMF-Schreiben
MehrVerordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ERVVO M-V) * Vom 5. Januar 2007
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ERVVO M-V) * Vom 5. Januar 2007 Aufgrund 1. des 130a Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrDatenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe)
Datenschutzhinweise LBG (Ludewig, Busch, Gloe) Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem
MehrRumänien. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Rumänien Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Rumänien hat keine Gegenseitigkeitsabkommen
MehrPrüfung elektronisch signierter PDF-Rechnungen mit dem Adobe Reader
Prüfung elektronisch signierter PDF-Rechnungen mit dem Adobe Reader Zusammenfassung In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie von Mediaprint elektronisch signierte PDF- Rechnungen mit dem Adobe Reader prüfen
MehrMERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN
MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN 01 Bedeutung 02 Wer muss ein Kassenbuch führen? 03 Wie kann ein Kassenbuch geführt werden? 04 Voraussetzungen 05 Besonderheiten bei
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 162/14 23.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1111 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zu den Verfahren und Formularen für die Übermittlung von Informationen
MehrWithholding Statement/Written Agreement for Foreign (non-u.s.) Partnerships and Foreign (non-u.s.) Simple/Grantor Trusts
Withholding Statement/Written Agreement for Foreign (non-u.s.) Partnerships and Foreign (non-u.s.) Simple/Grantor Trusts Mit Bank/QI ist nachfolgend die gemeint. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird
MehrWithholding Statement/Written Agreement for Foreign (non-u.s.) Partnerships and Foreign (non-u.s.) Simple/Grantor Trusts
Withholding Statement/Written Agreement for Foreign (non-u.s.) Partnerships and Foreign (non-u.s.) Simple/Grantor Trusts Mit Bank/QI ist nachfolgend die VP Bank AG gemeint. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit
MehrDBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland. Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes
DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes A. Allgemeines 1. Begriff der DBA-Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs.
MehrRechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte
Rechtssicherer Austausch elektronischer Rechnungen: Umsatzsteuerliche und buchhalterische Aspekte Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Rechtssicherer Austausch elektronischer
MehrDQ S UL Management Systems Solutions
Die ISO 9001:2008 Die wesentlichen Änderungen, Interpretationen und erste Erfahrungen Frank Graichen DQ S UL Management Systems Solutions Umstellungsregeln Veröffentlichung:14.November 2008 (englische
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:
MehrDie digitale Unterschrift in der Verwaltung
Die digitale Unterschrift in der Verwaltung DSB-Frühjahrstagung 2017-30.03.2017 Tramin, Fortbildungsakademie Schloss Rechtenthal Michele Tais Abteilung Informationstechnik michele.tais@provinz.bz.it Digitaler
MehrCybercrime. eidas Summit. von Beweisen und Vermutungen. Dr. Viola Bensinger GREENBERG TRAURIG GERMANY, LLP RECHTSANWÄLTE
eidas Summit Cybercrime und im Rechtliche Anforderungen an Anwender elektronischenhackerangriffe Geschäftsverkehr von Beweisen und Vermutungen Berlin, 8. November 2016 Dr. Viola Bensinger GREENBERG TRAURIG
MehrDie neue elektronische Vollständigkeitserklärung
Die neue elektronische Vollständigkeitserklärung Ulrich Tepper IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 17.November 2008 Grundlage Wer Verkaufsverpackungen.. (die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen)..
MehrElektronische Übermittlung von Eingaben in Zivil- und Strafprozessen im Kanton Zug
Finanzdirektion Amt für Informatik und Organisation (AIO) Elektronische Übermittlung von Eingaben in Zivil- und Strafprozessen im Kanton Zug Anleitung für Parteien im Gerichtsverfahren Inhaltsübersicht
MehrIHK-Information Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:
IHK-Information Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert. Das
MehrFAQ zur Zustellplattform
FAQ zur Zustellplattform Inhaltsverzeichnis 1 Was ist die Zustellplattform der FINMA? 3 2 Welchen Nutzen bietet die Zustellplattform? 3 3 Wo ist die Zustellplattform zu finden? 3 4 Was ist der Unterschied
MehrDokumentation. Novaline XML-Transfer 2
Dokumentation Novaline XML-Transfer 2 Mai 2016 Inhalt: Inhalt:... 1 Kapitel 1 Allgemeine Informationen... 2 Kapitel 2 Zum Umgang mit dieser Dokumentation... 2 Kapitel 3 Novaline XML - Transfer... 2 3.1
MehrInformation zur Verarbeitung Ihrer. Beschäftigtendaten. Data Protection thyssenkrupp MillServices & Sytems GmbH May Version: IVB_200618_DE_1.
InformationzurVerarbeitungIhrer Beschäftigtendaten DataProtection thyssenkruppmillservices&sytemsgmbh May2018 Version:IVB_200618_DE_1.0 1 InformationzurVerarbeitungIhrerBeschäftigtendaten 0. WelcheInformationenenthältdiesesDokumentfürSie?
MehrSteuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage
Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen
MehrRödl & Partner in Warschau. Ordnung über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen durch Rödl & Partner in Polen
Rödl & Partner in Warschau Ordnung über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen durch Rödl & Partner in Polen Rödl & Partner ul. Prota 51 00-838 Warszawa Telefon: +48 (22) 6962800 Telefax: +48 (22)
MehrINFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ Onlinebewerbungen Einwilligung und Aufklärung Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Online-Stellenausschreibung. Die (VNG) legt großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen
MehrRechnung im Sinne der Umsatzsteuer
Berlin, 10.07.2012 Rechnung im Sinne der Umsatzsteuer 1. Eine Rechnung kann jedes Dokument sein, unabhängig von der Bezeichnung ( 14 Abs. 1 UStG). Nach 31 UStDV können dies ein oder mehrere Dokumente sein.
MehrEidgenössisches Finanzdepartement EFD Gesetzliche Anforderungen an die elektronische Rechnung aus Sicht der ESTV
Gesetzliche Anforderungen an die elektronische Rechnung aus Sicht der ESTV IFA-Landesgruppe Liechtenstein Fachsymposium zum Thema Mehrwertsteuer 17. September 2015 Überblick Betrachtung aus dem Blickwinkel
MehrKMU Erklärung. AntragstellerIn: Name Anschrift: Telefon-Nr.:
KMU Erklärung AntragstellerIn: Name Anschrift: Telefon-Nr.: Email: Die folgende Erklärung dient der Einstufung Ihres Unternehmens als kleines Unternehmen im Sinne der derzeitigen EU-Definition (Empfehlung
MehrBeschreibung zur Überprüfung einer digital signierten E-Rechnung
Beschreibung zur Überprüfung einer digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) sind ab 1.1.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen vorsteuerabzugsberechtigt,
Mehr