Das Prüfungsangebot richtet sich an alle Schüler öffentlicher berufsbildender Schulen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Prüfungsangebot richtet sich an alle Schüler öffentlicher berufsbildender Schulen."

Transkript

1 SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach Dresden Sächsische Bildungsagentur Direktor Herrn Béla Bélafi Annaberger Straße Chemnitz Ihr/-e Ansprechpartner/-in Sigrid Berndt Durchwahl Telefon Telefax smk.sachsen.de* Ihr Zeichen nachrichtlich: Sächsisches Bildungsinstitut Erlass Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) /176/1 Dresden, zur Durchführung von Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung im Schuljahr 2014/2015 im Freistaat Sachsen Die Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung (Beschluss der KMK vom in der Fassung vom ) ist Grundlage der Durchführung der Zertifikatsprüfung im Schuljahr 2014/2015 im Freistaat Sachsen. Die Rahmenvereinbarung weist die Zertifikatsprüfung als fakultatives Prüfungsangebot innerhalb der beruflichen Bildung aus: "Berufliche Schulen können auf freiwilliger Basis unabhängig von einer Benotung im Zeugnis eine Prüfung anbieten, in der sich Schülerinnen und Schüler ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren lassen können." Die KMK-Rahmenvereinbarung trifft im Weiteren Aussagen zu - Prüfungsniveaus und Berufsbezug, - Prüfungsteilen, - der Dauer der Prüfungen, - Prüfungsdurchführung und -bewertung, - dem auszustellenden Zertifikat. 1. Teilnahmeberechtigte Schüler an öffentlichen berufsbildenden Schulen Das Prüfungsangebot richtet sich an alle Schüler öffentlicher berufsbildender Schulen. Die Teilnahme ist den Schülern gestattet, die bei Ablauf der Meldefrist Schüler des jeweiligen Beruflichen Schulzentrums (BSZ) sind. Seite 1 von 7 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz Dresden Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

2 Schülern, bei denen nach dem bisherigen Leistungsstand zu erwarten ist, dass die Zertifikatsprüfung nicht erfolgreich absolviert wird, ist vor der Anmeldung zur Prüfung ein Beratungsgespräch mit dem entsprechenden Fremdsprachenlehrer zu empfehlen. Die BSZ entscheiden nach Maßgabe der jeweiligen personellen Voraussetzungen darüber, ob und in welchem Umfang (Schülerzahl) Zertifikatsprüfungen angeboten werden können. Bei nicht ausreichender Prüfungsmöglichkeit sind vom BSZ folgende Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen: a) Vermittlung von prüfungswilligen Schülern an ein BSZ, das freie Prüfungskapazitäten hat, b) Kooperation mit den Fremdsprachenlehrern eines anderen BSZ bei der Prüfungsdurchführung. Die BSZ treffen im Falle einer Kooperation untereinander Vorabsprachen; die Entscheidung obliegt der jeweils zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur. Übersteigt die Zahl der Interessenten nach Ausschöpfung der o. g. Möglichkeiten dennoch die Prüfungskapazität, hat das BSZ eine Auswahl nach sachlichen und nachvollziehbaren Kriterien vorzunehmen, die den Interessenten bekannt zu geben sind. 2. Teilnahmeberechtigte Schüler an Schulen in freier Trägerschaft Staatlich anerkannte Ersatzschulen können für ihre Schüler die Zertifikatsprüfung in den Bildungsgängen durchführen, für die die staatliche Anerkennung nach Landesrecht besteht. Für die Durchführung der Prüfung sind wie bei öffentlichen Schulen zwei Lehrkräfte erforderlich, die in der jeweiligen Fremdsprache unterrichten. Diese Lehrkräfte müssen bezüglich ihres Unterrichtseinsatzes von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde bestätigt sein. Sind bestätigte Lehrer der jeweiligen Fremdsprache an einer anerkannten berufsbildenden Ersatzschule nicht in der geforderten Anzahl vorhanden, ist die Kooperation mit einer anderen anerkannten berufsbildenden Ersatzschule oder einer öffentlichen berufsbildenden Schule möglich, sofern die zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zustimmt. 3. Prüfungsdurchführung im Schuljahr 2014/2015 im Freistaat Sachsen Im Schuljahr 2014/2015 werden im Freistaat Sachsen Zertifikatsprüfungen in Englisch - für kaufmännisch-verwaltende in den Stufen II und III - für Bankkaufleute in der Stufe III - für gastgewerbliche in den Stufen II und III Seite 2 von 7

3 - für gewerblich-technische (Metalltechnik) in der Stufe II - für gewerblich-technische (Elektrotechnik) in der Stufe II - für Chemie- und chemieverwandte in der Stufe II - für IT- in der Stufe II - für Gesundheits- und Pflegeberufe in der Stufe II - für erzieherische in der Stufe II und in Französisch - für gastgewerbliche in der Stufe II durchgeführt. Für die schriftliche Prüfung werden durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus zentrale Aufgaben gestellt. Die Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfung liegt im Zuständigkeitsbereich der Schulen. Die Prüfungsaufgaben für die mündliche Prüfung erarbeiten die Schulen nach Vorgaben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (Anlage). 4. Prüfungs- und Anmeldetermine Die Prüfungen finden im Schuljahr 2014/2015 zu folgenden Terminen statt: Prüfungssprache Berufsbereich Niveaustufe schriftliche Prüfung Englisch gastgewerbliche II 15. April 2015 Gesundheits- und Pflegeberufe erzieherische Englisch IT- II 12. Juni 2015 Englisch kaufmännisch-verwaltende II 23. Juni 2015 gewerblich-technische Englisch Chemie- und chemieverwandte II 26. Juni 2015 Englisch gastgewerbliche III 12. Juni 2015 kaufmännisch-verwaltende Englisch Bankkaufleute III 26. Juni 2015 Französisch gastgewerbliche II 10. Juni 2015 Die schriftliche Prüfung beginnt 9:00 Uhr. Das Prüfungsende richtet sich nach der jeweiligen Niveaustufe (s. Ziffer 6). Die mündliche Prüfung kann unabhängig von der schriftlichen Prüfung und frühestens ab 5. Januar 2015 durchgeführt werden. Den Termin der mündlichen Prüfung legen Seite 3 von 7

4 die Schulen fest. Er ist dem Schüler umgehend nach seiner Prüfungsanmeldung mitzuteilen, damit dieser eine ggf. notwendige Freistellung vom Ausbildungsbetrieb beantragen kann. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses informiert bei Bedarf die Ausbildungsbetriebe über die erforderliche Freistellung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung. Ein Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, das den Schülern zur Unterstützung des Anliegens mitgegeben werden sollte, liegt bei. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Leitung der jeweiligen Schule. Anmeldungen für die Zertifikatsprüfung im Schuljahr 2014/2015 müssen bis zum 28. November 2014 bei der Schulleitung vorliegen. Auf dem Anmeldeformular ist zu vermerken, in welcher der angebotenen Fremdsprachen und Niveaustufen und in welchem der angebotenen Berufsbereiche die Prüfung abgelegt werden soll. Die Fremdsprachenlehrer beraten die Schüler bezüglich dieser Entscheidung. Ein Wechsel der Fremdsprache, des Berufsbereiches oder der Niveaustufe nach erfolgter Anmeldung ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus möglich. Die Erfassung der Schulmeldungen sowie die statistische Auswertung der Zertifikatsprüfungen erfolgt ab Schuljahr 2014/15 mittels einer neuen Softwarelösung, die über das Schulportal bereitgestellt wird. Hinweise zu dem künftigen Verfahren werden in einem gesonderten Schreiben rechtzeitig übermittelt. 5. Prüfungsausschuss An jeder Schule, die Zertifikatsprüfungen durchführt, wird ein Prüfungsausschuss gebildet, dessen Vorsitzender für die Durchführung der Zertifikatsprüfung verantwortlich ist. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind: 1. als Vorsitzender der Schulleiter 2. als sein Vertreter der stellvertretende Schulleiter oder eine vom Schulleiter beauftragte Lehrkraft 3. alle Lehrkräfte, die vom Schulleiter mit der Durchführung der Zertifikatsprüfung beauftragt wurden. Der Vorsitzende benennt die Erst- und Zweitbewerter für die schriftlichen Prüfungen sowie jeweils einen Prüfer und einen Protokollanten für die mündlichen Prüfungen. Die protokollführenden Lehrkräfte müssen ebenfalls Lehrer der jeweiligen Fremdsprache sein. 6. Schriftliche Prüfung Für die schriftliche Prüfung beträgt die Prüfungsdauer - in Stufe II 90 Minuten - in Stufe III 120 Minuten. Seite 4 von 7

5 7. Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung soll als Partnerprüfung von zwei Schülern durchgeführt werden. Die Prüfungsdauer beträgt pro Partnerprüfung in - Stufe II: 20 Minuten - Stufe III: 25 Minuten. Die Festlegungen zur Gewährung einer Vorbereitungszeit sind für die jeweilige Stufe den beiliegenden Hinweisen zu den Prüfungsanforderungen und zur Durchführung der Prüfung zu entnehmen. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist dem Schüler unmittelbar nach der Prüfung mitzuteilen. 8. Zugelassene Hilfsmittel Für die schriftliche Prüfung ist ein allgemein sprachliches zweisprachiges Wörterbuch (Fremdsprache Deutsch und Deutsch Fremdsprache) als Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Während der mündlichen Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen. Wird eine Vorbereitungszeit gewährt, ist für ihre Dauer ein Wörterbuch zuzulassen, sofern die Aufgabenstellung dies erfordert. 9. Protokoll Über die schriftliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen, das insbesondere Angaben über Beginn und Ende, die Belehrungen über die Bestimmungen hinsichtlich von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen sowie über besondere Vorkommnisse enthält. Es ist von den Aufsicht führenden Lehrkräften zu unterschreiben. Das Protokoll der mündlichen Prüfung muss über die Prüfungsaufgaben und die Bewältigung der Prüfungsanforderungen Auskunft geben. Ebenso ist das Ergebnis der mündlichen Prüfung festzuhalten. 10. Nachteilsausgleich Im Prüfungsverfahren sind die besonderen Belange behinderter Schüler zu berücksichtigen. Der Schüler hat den Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Prüfung auf seine Behinderung hinzuweisen, wenn diese im Prüfungsverfahren berücksichtigt werden soll. Der Prüfungsausschuss legt geeignete Maßnahmen hinsichtlich Organisation und Gestaltung der Prüfung fest, die die Belange des behinderten Schülers berücksichtigen, jedoch die Prüfungsanforderungen qualitativ nicht verändern. Seite 5 von 7

6 11. Festsetzung des Prüfungsergebnisses Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsaufgaben erfolgt schulintern durch einen ersten und zweiten Korrektor. Können sich die beiden Korrektoren bei der Bewertung eines Kompetenzbereichs der schriftlichen Prüfung (Rezeption, Mediation, Produktion) nicht auf ein Ergebnis (Zahl der Bewertungseinheiten) einigen, ist für jeden Kompetenzbereich das arithmetische Mittel zu bilden, ohne dass gerundet wird. Ergibt sich ein Gesamtergebnis von n,5, wird aufgerundet. Die Zertifikatsprüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil jeweils mindestens die Hälfte der erreichbaren Bewertungseinheiten erzielt wurde. Ein Ausgleich zwischen schriftlichem und mündlichem Prüfungsteil ist nicht möglich. 12. Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße Eine Täuschungshandlung liegt vor, wenn ein Schüler es unternimmt, das Ergebnis einer Prüfung oder eines Prüfungsteils durch das Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel, durch die Hilfe eines Dritten oder durch die Hilfe für einen Dritten zu beeinflussen. Liegt eine Täuschungshandlung vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Behindert ein Schüler durch sein Verhalten eine Prüfung so, dass es nicht möglich ist, diese ordnungsgemäß durchzuführen, wird er von dieser Prüfung ausgeschlossen. Stellt sich nach Aushändigen des Zertifikates eine Täuschungshandlung heraus, kann die zuständige Regionalstelle die Prüfungsentscheidung zurücknehmen und das Zertifikat einziehen. Die Schüler sind vor Beginn der Prüfung auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen. 13. Zertifikat bei bestandener Prüfung Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat von der die Prüfung durchführenden Schule bis spätestens 25. September 2015 zu übergeben. Es ist das vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene Zeugnismuster zu verwenden. Das Zeugnismuster ist im Formularservice des Sächsischen Bildungsservers ( veröffentlicht. Das Zertifikat ist nach Möglichkeit im DIN A 3-Format (beidseitig bedruckt) auszufertigen. Im Übrigen gelten die Regelungen der "Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Zeugnisse für berufsbildende Schulen" in der geltenden Fassung. Die prüfenden Lehrer sind entsprechend den schulorganisatorischen Möglichkeiten bei formalen und schreibtechnischen Aufgaben zu unterstützen. 14. Verfahren bei Verhinderung an der Prüfungsteilnahme und bei Nichtbestehen einer Zertifikatsprüfung Ein Anspruch auf Nach- oder Wiederholungsprüfung besteht nicht. Bei Nichtbestehen der Prüfung oder Verhinderung der Teilnahme kann eine erneute Teilnahme im Schuljahr 2015/2016 beantragt werden, sofern der Antragsteller im Schuljahr 2015/2016 Schüler einer berufsbildenden Schule im Freistaat Sachsen ist. Seite 6 von 7

7 War die Verhinderung selbstverschuldet, ist eine erneute Prüfungsteilnahme ausgeschlossen. Bei Nichtbestehen der Prüfung ist die Anerkennung der darunter liegenden Stufe nicht möglich. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung in derselben Niveaustufe in der Absicht, eine Verbesserung des Prüfungsergebnisses zu erzielen, ist nicht möglich. 15. Bekanntgabe des Erlasses Der Inhalt des Erlasses ist Schülern von berufsbildenden Schulen, Lehrern und ggf. Eltern durch die Schulleitung in geeigneter Form bekannt zu geben. Wilfried Kühner Abteilungsleiter 5 Anlagen - Formblatt zur Prüfungsanmeldung für Schüler - Freistellungsersuchen des SMK - Formblatt "Freistellungsantrag" für Zertifikatsprüfungen im Schuljahr 2014/ Hinweise zu den Prüfungsanforderungen und zur Durchführung der Prüfung für die Zertifikatsprüfungen der Stufen II und III Seite 7 von 7

Das Prüfungsangebot richtet sich an alle Schüler öffentlicher berufsbildender Schulen.

Das Prüfungsangebot richtet sich an alle Schüler öffentlicher berufsbildender Schulen. SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 01079 Dresden Sächsische Bildungsagentur Direktor Herrn Béla Bélafi Annaberger Straße 119 09120 Chemnitz Ihr/-e Ansprechpartner/-in Sigrid Berndt

Mehr

des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 8. Dezember 2015 Nummer 27 Inhaltsverzeichnis Bildung

des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 8. Dezember 2015 Nummer 27 Inhaltsverzeichnis Bildung Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 8. Dezember 2015 Nummer 27 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Seite Rundschreiben 9/15 vom 30. November 2015

Mehr

Ordentliche Abschlussprüfung

Ordentliche Abschlussprüfung Abschlussprüfung an Realschulen Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Auf Grund von 35 Abs. 3 und 89 Abs. 1, 2 Nr. 5 und Abs. 3

Mehr

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom )

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom ) Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974

Mehr

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Abschlußprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Abschlußprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Abschlußprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen Vom 16. April 1993 Aufgrund 62 Abs. 1 und 3 des Schulgesetzes für den Freistaat

Mehr

Notenliste. Anlage 1 (zu Nummer 1 Buchst. a) für die Abschlussprüfung an Berufsfachschulen *) für die Abschlussprüfung an Fachschulen *)

Notenliste. Anlage 1 (zu Nummer 1 Buchst. a) für die Abschlussprüfung an Berufsfachschulen *) für die Abschlussprüfung an Fachschulen *) Anlage 1 (zu Nummer 1 Buchst. a) Name und Anschrift der Schule Schuljahr Notenliste für die Abschlussprüfung an Berufsfachschulen *) für die Abschlussprüfung an Fachschulen *) für die Abschlussprüfung

Mehr

Prüfungsordnung Zertifikat Waldpädagogik

Prüfungsordnung Zertifikat Waldpädagogik Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Landesverband Baden-Württemberg e. V. Prüfungsordnung Zertifikat

Mehr

1. Zulassung. 1.2 Die Zulassung bedarf eines förmlichen Antrags. Sie erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde oder deren Beauftragte oder Beauftragten.

1. Zulassung. 1.2 Die Zulassung bedarf eines förmlichen Antrags. Sie erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde oder deren Beauftragte oder Beauftragten. Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München per E-Mail An alle Regierungen Bearbeitet von Telefon / Fax Zimmer E-Mail Martin Kratz +49 (89) 2176-3330 / -403330 4109 Martin.Kratz@reg-ob.bayern.de

Mehr

Abendrealschulen Abschlussprüfung. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen

Abendrealschulen Abschlussprüfung. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen Vom 5. September 2006 (GBl. S. 297; K.u.U. S. 302) Auf Grund von 23 Satz 1 Nr. 6 des Privatschulgesetzes in der Fassung

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Vom 23. Dezember 1999 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen

VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen VwV Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der

Mehr

Sprachfeststellungsprüfungen im Fach Russisch

Sprachfeststellungsprüfungen im Fach Russisch Sprachfeststellungsprüfungen im Fach Russisch Fortbildung der Russischlehrkräfte in Niedersachsen, Hildesheim, 10. Februar 2017 Fortbildung der Russischlehrkräfte in Niedersachsen, Hildesheim, 10. Februar

Mehr

Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10

Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Koordinatoren: Herr Bewier, Herr Pohl (SST, Ausland) Zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen findet ein Treffen aller beteiligten Kolleginnen und Kollegen

Mehr

Koordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland)

Koordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland) Vereinbarungen zu den Zentralen Prüfungen Klasse 10 Koordinatoren: Herr Bewier, Frau Mandau (UdU), Herr Pohl (SST, Ausland) Zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen findet ein Treffen aller beteiligten

Mehr

Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nr. 8/2016 4. August 2016 Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Prüfungen

Mehr

MELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE Name : Vorname: Staatsangehörigkeit: geboren am: geboren in:

MELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE Name : Vorname: Staatsangehörigkeit: geboren am: geboren in: An das Staatliche Schulamt Ludwigsburg Mömpelgardstraße 26 71640 Ludwigsburg MELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE 2009 Anmeldefrist: 1. März 2009 Bitte Antrag in Druckschrift ausfüllen! Personalbogen

Mehr

Wie hat sich die Zahl der betroffenen Kinder seit 2010 entwi

Wie hat sich die Zahl der betroffenen Kinder seit 2010 entwi STAATSMINISTERIUM Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz

Mehr

Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II

Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (gem. Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.f. vom 24.10.2008) (Beschluss der Kultusministerkonferenz

Mehr

Hauptschulabschlussprüfung Leitfaden für Schüler und Schülerinnen Prüfungen... 1 Gewichtung der Prüfungen... 3 Bestehen und Nichtbestehen...

Hauptschulabschlussprüfung Leitfaden für Schüler und Schülerinnen Prüfungen... 1 Gewichtung der Prüfungen... 3 Bestehen und Nichtbestehen... prüfung Inhaltsverzeichnis 1 Prüfungen... 1 a. Themenorientierte Projektprüfung... 1 b. Dezentrale Prüfung Englisch... 1 c. Schriftliche Prüfung Deutsch... 2 d. Schriftliche Prüfung Mathematik... 2 e.

Mehr

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden STAATSMl NlSTERIU M FÜR KULTUS ~SACH sen Die Staatsministerin SÄCHSISC HES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin 10 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 2000 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin FremdSprPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1999 Vollzitat: "Verordnung über die

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.02.1980 i. d. F. vom 09.06.2017) 2/13 Vereinbarung über

Mehr

~ SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident,

~ SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSM1N1STER1UM FÜ R KULTUS ~ SACHSEN Die Staatsministerin SÄC HSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias

Mehr

Hinweise zu den Prüfungen und besonderen Leistungsfeststellungen an der 76. Oberschule Dresden

Hinweise zu den Prüfungen und besonderen Leistungsfeststellungen an der 76. Oberschule Dresden Hinweise zu den Prüfungen und besonderen Leistungsfeststellungen an der 76. Oberschule Dresden Kleiderordnung Wir erwarten eine dem Anspruch einer Prüfung angepasste Bekleidung, um die Bedeutung einer

Mehr

S SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden

S SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz

Mehr

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter/Geprüfte Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung der IHK Rhein-Neckar

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter/Geprüfte Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung der IHK Rhein-Neckar Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter/Geprüfte Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung der IHK Rhein-Neckar vom 6. April 2016 1 Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung

Mehr

Zugangsprüfungsordnung (ZuPO)

Zugangsprüfungsordnung (ZuPO) Zugangsprüfungsordnung (ZuPO) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Prüfungskommission 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung 5 Durchführung der Prüfung und Bewertung 6 Bestehen

Mehr

Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Änderung der Schulordnung Berufliche Gymnasien

Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Änderung der Schulordnung Berufliche Gymnasien Es wird verordnet aufgrund von Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Änderung der Schulordnung Berufliche Gymnasien Vom 2 Februar 2010 12 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A - Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

Mehr

MSA Mittlerer SchulAbschluss für die ISS MSA

MSA Mittlerer SchulAbschluss für die ISS MSA MSA Mittlerer SchulAbschluss für die ISS Seit dem Schuljahr 2005/06 ist der Mittlere Schulabschluss (MSA) verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen (Sek-I-VO 33-47 und AV Prüfungen

Mehr

S SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden

S SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜRKULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias

Mehr

- 13/1 - Prüfungsordnung für den Nachweis von Kenntnissen in Latein für Magisterstudiengänge am Fachsprachenzentrum der Universität Leipzig

- 13/1 - Prüfungsordnung für den Nachweis von Kenntnissen in Latein für Magisterstudiengänge am Fachsprachenzentrum der Universität Leipzig - 13/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fachsprachenzentrum Prüfungsordnung für den Nachweis von Kenntnissen in Latein für Magisterstudiengänge am Fachsprachenzentrum der Universität Leipzig Aufgrund von ' 15 Abs.

Mehr

Prüf- und Zertifizierungsordnung. Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat

Prüf- und Zertifizierungsordnung. Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat Prüf- und Zertifizierungsordnung Ausbildungen mit Personenzertifikat Auditoren-Ausbildungen mit Personenzertifikat Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 3 2. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel...

Mehr

Informationen zur Schulfremdenprüfung 2017 an der Reinhold-Nägele-Realschule Weinstadt

Informationen zur Schulfremdenprüfung 2017 an der Reinhold-Nägele-Realschule Weinstadt Reinhold-Nägele-Realschule Beutelsbacher Str. 76 71384 Weinstadt Telefon (0 71 51) 3 69 06-0 Telefax (0 71 51) 3 69 06-25 Informationen zur Schulfremdenprüfung 2017 an der Reinhold-Nägele-Realschule Weinstadt

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Referaten 74 in den Regierungspräsidien

Mehr

Begründung. I. Allgemeine Begründung

Begründung. I. Allgemeine Begründung Begründung I. Allgemeine Begründung Mit dem Gesetz über die generalistisch ausgerichtete Gesundheits- und Krankenpflegehilfe vom XX.XX.XXXX ist ein Weg beschritten, das künftige Aufgabenspektrum der Pflege

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung

Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK, BESCHLUSS-NR. 330 R:\B1\KMK-BESCHLUSS\RVFRSPRZERT02-04-26.DOC Rahmenvereinbarung

Mehr

Lise-Meitner-Schule. Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen

Lise-Meitner-Schule. Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen Lise-Meitner-Schule Kooperative Gesamtschule Stuhr-Moordeich Zentrale und landesweite Abschlussprüfungen am Ende des Sekundarbereichs I Schuljahr 2015 / 2016 H. Basedau (Hauptschulzweigleiter) D. Schweer-Hots

Mehr

Prüfungsordnung Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Prüfungsordnung Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 11472 Prüfungsordnung Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 13. März 2017 (Abl. S. 1401) 1 Sachkundeprüfung Der Nachweis

Mehr

4. Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch

4. Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch 4. Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch 4. Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch 4.1 Möglichkeiten des Nachweises gesicherter

Mehr

~ SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden

~ SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden STAATSMINI STERIUM FÜR KULTUS ~ SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 100910 I 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias

Mehr

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS 5jSACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz

Mehr

Seite 1 Abschlussprüfung Waldorfschule, Realschulabschluss. Verordnung des Kultusministeriums über die Realschulabschlussprüfung

Seite 1 Abschlussprüfung Waldorfschule, Realschulabschluss. Verordnung des Kultusministeriums über die Realschulabschlussprüfung Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Realschulabschlussprüfung an Freien Waldorfschulen Vom 13. November 2006 (GBl. S. 369; K.u.U. S. 334) Auf Grund von 10 Abs. 2 und 23 Satz 1 Nr. 6 des

Mehr

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband

Mehr

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera hat am 14. Februar 2017 auf Grund von 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Mehr

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 1 Sachkundeprüfung Der Nachweis der Sachkunde gem. 34a GewO i.v.m. 5a BewachV kann durch eine Prüfung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen

Mehr

Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009

Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009 Ordnung für die Studienbegleitende Ausbildung Deutsch als Zweitsprache an der Universität Regensburg Vom 18. Juni 2009 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen

Mehr

Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule

Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule Es wird verordnet aufgrund von Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule Vom 18. Juli 2003 62 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat

Mehr

1 Stellung Die Freie Fachschule für Sozialwesen Dresden ist in Rechtsträgerschaft der Thüringer Sozialakademie ggmbh.

1 Stellung Die Freie Fachschule für Sozialwesen Dresden ist in Rechtsträgerschaft der Thüringer Sozialakademie ggmbh. Schulordnung der Freien Fachschule für Sozialwesen Dresden Grundlage der Schulordnung ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt

Mehr

Haftungsausschluss. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen vom 10. Februar 2006 (GBI. 3/2006, S.

Haftungsausschluss. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen vom 10. Februar 2006 (GBI. 3/2006, S. Haftungsausschluss Die Texte der einzelnen Gesetze / Verordnungen wurden eingescannt und Änderungen - soweit bekannt - eingearbeitet. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt und in

Mehr

Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II

Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.f. vom 08.12.2016) - 2 - Um die Vergleichbarkeit der in der

Mehr

(Fächer und Schulart), der Einsatzschule (Fächer und Schulart) der Art der Einstellung (befristet oder unbefristet), aufgeschlüsselt nach

(Fächer und Schulart), der Einsatzschule (Fächer und Schulart) der Art der Einstellung (befristet oder unbefristet), aufgeschlüsselt nach STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen 2009

Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen 2009 Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen 2009 - Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen vom 10. Februar 2006 - Verordnung des Kultusministeriums

Mehr

P R Ü F U N G S O R D N U N G. 2 Bekanntgabe und Anerkennung der Prüfungsordnung

P R Ü F U N G S O R D N U N G. 2 Bekanntgabe und Anerkennung der Prüfungsordnung P R Ü F U N G S O R D N U N G für den Präventionsbereich Bildung 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung findet auf Prüfungen Anwendung, die im Rahmen von Qualifizierungsveranstaltungen der Berufsgenossenschaft

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Abteilungen 7 in den Regierungspräsidien

Mehr

Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte

Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation für das Berufsbild staatlich anerkannte Kindheitspädagogin oder staatlich anerkannter Kindheitspädagoge

Mehr

Meldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018

Meldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018 STAATLICHES SCHULAMT NÜRTINGEN An das Staatliche Schulamt Nürtingen Marktstraße 14 72622 Nürtingen z.hd. Frau Basler Meldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018 Anmeldefrist: 1. März 2017 Bitte

Mehr

Leistungsbewertung RECHTSRAHMEN. Bernd Brunkau

Leistungsbewertung RECHTSRAHMEN. Bernd Brunkau Leistungsbewertung RECHTSRAHMEN Bernd Brunkau Ministerin: Ute Schäfer Ministerium für Schule, Jugend und Kinder Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW Ministerin: Hannelore Kraft Bereinigte

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 17. August 2006 Nr. 37/2006 I n h a l t : Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen

Mehr

Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr

Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr Zentrale Prüfungen Klasse 11 Schuljahr 2016-2017 Termine für die zentralen Prüfungen 2017 Schriftliche Prüfungen 2017 Deutsch: Dienstag, 16. Mai 2017 (Nachschreibtermin: Dienstag, 30. Mai 2017) Englisch:

Mehr

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter/Geprüfte Finanzanlagenfachmann/-frau der IHK Rhein-Neckar

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter/Geprüfte Finanzanlagenfachmann/-frau der IHK Rhein-Neckar Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter/Geprüfte Finanzanlagenfachmann/-frau der IHK Rhein-Neckar vom 5. Dezember 2012 in der Fassung der letzten Änderung vom 2. Juli 2014. 1 Sachkundeprüfung

Mehr

Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss

Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss Hr. Kühn/Fr. Steffen Pädagogische Koordinatoren 23.09.2016 John-Lennon-Gymnasium Zehdenicker Straße 17 10119 Berlin 030.4050 0110/11

Mehr

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~ SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz

Mehr

Abschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte

Abschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte Abschlussprüfung und Abschlüsse an der Realschule Sickte Termine im Schuljahr 2013/14: 07.05.2014 12.05.2014 14.05.2014 schriftliche Prüfung Deutsch schriftliche Prüfung Englisch schriftliche Prüfung Mathematik

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_2\Ceglarek\2005\September\98286_AP2006_KMS_sept_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und

Mehr

Staatliches Schulamt Nürtingen

Staatliches Schulamt Nürtingen Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht

Mehr

Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MK vom

Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MK vom Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen hat am 28. Juni 2018 auf Grund von 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJVO)

Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJVO) Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJVO) Vom 22. Juli 2004 (GBl. S. 658) Geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. S.

Mehr

für schulfremde Bewerberinnen und Bewerber, die die Prüfung nicht bestanden haben.

für schulfremde Bewerberinnen und Bewerber, die die Prüfung nicht bestanden haben. Az.: 22-12 (22-75-24) Zeugnisse und Bescheinigungen für die Vom 18. April 2017 I. Hiermit werden gemäß 13 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit 17 der Zeugnisordnung (Nachdruck BrSBl. 242.01) sowie gemäß 23

Mehr

Prüfungsordnung der Handelskammer Hamburg für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe vom 2. März 2017, zuletzt geändert am 6.

Prüfungsordnung der Handelskammer Hamburg für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe vom 2. März 2017, zuletzt geändert am 6. Prüfungsordnung der Handelskammer Hamburg für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe vom 2. März 2017, zuletzt geändert am 6. September 2018 1 Sachkundeprüfung Der Nachweis der Sachkunde gemäß 34 a

Mehr

vom 11. November 2010

vom 11. November 2010 Satzung über die Hochschulzugangsprüfung für qualifizierte Berufstätige an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Amberg-Weiden (Hochschulzugangsprüfungssatzung) vom 11. November 2010

Mehr

MSA. Der mittlere Schulabschluss 2017/2018

MSA. Der mittlere Schulabschluss 2017/2018 MSA Der mittlere Schulabschluss 2017/2018 Der MSA besteht aus zwei Teilen, beide Teile müssen bestanden werden. 1) Prüfungsteil 2) Jahrgangsteil (schulische Bewertungen der Jahrgangsstufe 10) 1) MSA PRÜFUNGSTEIL

Mehr

~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden

~SACHsEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden STAATSMlNlSTERIUM DER JUSTIZ ~SACHsEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz

Mehr

Information über wesentliche Prüfungsbestimmungen zur Abschlussprüfung

Information über wesentliche Prüfungsbestimmungen zur Abschlussprüfung Information über wesentliche Prüfungsbestimmungen zur Abschlussprüfung der Fachoberschule Fachoberschule mit den Schwerpunkten `Wirtschaft und Verwaltung und `Wirtschaftsinformatik Eichendorffstraße 67-69

Mehr

Zu einer schulpraktischen Ausbildung in einem Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt kann zugelassen werden, wer

Zu einer schulpraktischen Ausbildung in einem Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt kann zugelassen werden, wer Stand: Dezember 2016 Merkblatt zur schulpraktischen Ausbildung in einem Fach / in einer Fachrichtung / in einem Förderschwerpunkt gemäß QualiVO Lehrer 1, Ausbildungsbeginn: 01.08.2017, Bewerbungsschluss:

Mehr

Prüfungsordnung für die Prüfung zu zertifizierten fachkundigen Datenschutzbeauftragten

Prüfungsordnung für die Prüfung zu zertifizierten fachkundigen Datenschutzbeauftragten Prüfungsordnung für die Prüfung zu zertifizierten fachkundigen Datenschutzbeauftragten 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung zum fachkundigen Datenschutzbeauftragten bei udis, der

Mehr

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar hat am 28. Juni 2017 auf Grund von 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung

Mehr

3 Gliederung der Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und aus einem mündlichen Teil.

3 Gliederung der Prüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und aus einem mündlichen Teil. Sprachprüfungsordnung des Fachbereichs Katholische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für Lateinisch, Griechisch und Hebräisch vom 4. Oktober 1982 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Katholische

Mehr

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~ SACH sen Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTU S Postfach 10 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler

Mehr

Prüfungsordnung zum Erwerb des UNIcert am Sprachenzentrum der Universität Stuttgart

Prüfungsordnung zum Erwerb des UNIcert am Sprachenzentrum der Universität Stuttgart Prüfungsordnung zum Erwerb des UNIcert am Sprachenzentrum der Universität Stuttgart (Fassung von 2012) Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung gelten unabhängig von der geschlechtsbezogenen

Mehr

~ SACHsEN. Dresden~. Mai Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden

~ SACHsEN. Dresden~. Mai Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~ SACHsEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910101079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler

Mehr

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen hat am 23. März 2017 auf Grund von 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

Belehrung Abitur 2017

Belehrung Abitur 2017 Belehrung Abitur 2017 Diese Belehrung und weitere Informationen sind zu finden unter Homepage/Lernen/Abitur/Informationen http://www.halepaghenschule.de/lernen/abitur/informationen.html Niedersächsischer

Mehr

Informationen zu: Abschlussprüfung 2016

Informationen zu: Abschlussprüfung 2016 Informationen zu: Abschlussprüfung 2016 www.realschule-schesslitz.de Staatliche Realschule Scheßlitz Montag, 19. Oktober 2015 I. Termine 2016 Mo 14.03. Do 17.03. Speaking-Test Englisch (kurz vor/nach Pfingsten)

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Externenprüfung für den Hauptschulabschluss (Klasse 9) und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10

Allgemeine Hinweise zur Externenprüfung für den Hauptschulabschluss (Klasse 9) und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Allgemeine Hinweise zur Externenprüfung für den Hauptschulabschluss (Klasse 9) und den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 1 Allgemeinbildende Abschlüsse der Klassen 9 und 10 Die folgenden schulischen Abschlüsse

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung)

Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Vom 4. August 1994 (GBl. S. 417) Zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 19. April

Mehr

Hans-Sachs-Berufskolleg. Kfz-/Metalltechnik. Förderkonzept. Schuljahr 2008/09. Technische Zeichner

Hans-Sachs-Berufskolleg. Kfz-/Metalltechnik. Förderkonzept. Schuljahr 2008/09. Technische Zeichner Förderkonzept Schuljahr 2008/09 Leistungskonzept für die Schüler des dualen Ausbildungssystems 17.04.2008 48 Schulgesetz Bei durch die Schule erkannten Defiziten (Fehlzeiten, mangelhafte Leistungen) wird

Mehr

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Cottbus hat am 23. März 2017 auf Grund von 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung

Mehr

Angaben zum Träger (Bitte A1 oder A2 einreichen) Angaben zum Träger Natürliche Person Angaben zum Träger Juristische Person / Personengesellschaft

Angaben zum Träger (Bitte A1 oder A2 einreichen) Angaben zum Träger Natürliche Person Angaben zum Träger Juristische Person / Personengesellschaft Antrag auf Anerkennung einer Ersatzschule gemäß Sächsischem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) sowie Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Genehmigung

Mehr

Prüfungsordnung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Prüfungsordnung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Prüfungsordnung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Trier hat am 09. August 2018 auf Grund von 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des

Mehr

Belehrung Abitur 2019

Belehrung Abitur 2019 Belehrung Abitur 2019 Diese Belehrung und weitere Informationen sind zu finden unter Homepage/Lernen/Abitur/Informationen http://www.halepaghenschule.de/lernen/abitur/informationen.html Niedersächsischer

Mehr

Verwaltungsvorschrift vom 10. März Az.: /63. A. Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes

Verwaltungsvorschrift vom 10. März Az.: /63. A. Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes Landesrecht BW Vorschrift Normgeber: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Aktenzeichen: 41-6620.520/63 Erlassdatum: 10.03.2012 Fassung vom: 10.03.2012 Gültig ab: 01.05.2012 Quelle: Gliederungs-Nr:

Mehr

Stufenversammlung MSS 13

Stufenversammlung MSS 13 Stufenversammlung MSS 13 Informationen zum Abitur 09.01.2014 Themenübersicht Termine Abitur 2014 Freiwilliges Zurücktreten Versäumnis Täuschungshandlungen, Änderung von Prüfungsentscheidungen Ordnungswidriges

Mehr