Sicherheit von Spielzeug Abschlussbericht. Regierungspräsidium Kassel

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1 Sicherheit von Spielzeug Abschlussbericht Dez. 35.1: Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Claus Baßfeld Dez. 35.3: Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Christina Knost, Jörg Freudenstein

2 Übersicht 1 Einleitung Rechtsgrundlagen Projektdurchführung Prüfinhalte Produktspektrum Probenahme Prüfungen und Prüfergebnisse Ergebnisse Modul I mechanische und physikalische Eigenschaften Ergebnisse Modul I Kennzeichnungen Ergebnisse Modul II Migration von bestimmten Inhaltsstoffen Maßnahmen Bewertung und Fazit Modul I Mechanisch/physikalische Eigenschaften und Kennzeichnungen Modul II Migration von bestimmten Inhaltsstoffen... 12

3 1 Einleitung Die hessische Arbeitsschutzverwaltung führte im Rahmen ihres Auftrags zur Marktüberwachung von Produkten in der Zeit von Mai bis Oktober 2009 eine Schwerpunktaktion zum Thema Sicherheit von Spielzeug durch. Die Planung und Durchführung des Projekts erfolgte in Abstimmung und Kooperation mit einem EU-Marktüberwachungsprojekt, in das die hessischen Ergebnisse einfließen. Der besondere Focus dieses Projekts lag auf der Sicherheit von Spielzeug, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten deklariert bzw. geeignet ist. Spielzeug für diese Altersgruppe unterliegt besonderen Anforderungen und muss den in diesem Alter typischen Verhaltensweisen standhalten. Es ist beispielsweise davon auszugehen, dass kleine Kinder mit Spielzeugen werfen oder hämmern, am Spielzeug saugen, lecken oder knabbern, das Spielzeug, insbesondere greifbare Teile wie z.b. Knöpfe, Augen oder Griffe, genau untersuchen und durch Ziehen, Zerren oder Drehen besonders belasten. Dementsprechend wurde das Spielzeug in dieser Untersuchung insbesondere hinsichtlich der Verletzungsmöglichkeit durch scharfe Ecken und Kanten, der Verschluckbarkeit von Kleinteilen, der Strangulationsgefahr durch Schnüre und der Aufnahmemöglichkeit von bestimmten gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen überprüft. 2 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das in Deutschland die europäische Spielzeugrichtlinie (88/378/EWG) 1 durch die 2. Verordnung zum GPSG (Spielzeug-Verordnung) in nationales Recht umsetzt. Zur Bewertung der Konformität mit der Spielzeugrichtlinie wurden die folgenden Normen herangezogen: DIN EN 71-1, Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften, 1 Die Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) wurde am 30. Juni 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist ab dem 20. Juli 2011 anzuwenden (Artikel 2 Absatz 1 und Anhang II Teil 3 -chemische Eigenschaften -sind ab 20. Juli 2013 anzuwenden). 3/12

4 DIN EN 71-3, Sicherheit von Spielzeug - Teil 3: Migration bestimmter Elemente. Zur Einstufung der Spielzeuge in die Produktkategorien und die Altersklassen (Spielzeug für Kinder unter oder über 36 Monaten) wurden nachfolgende Leitlinien berücksichtigt: DIN Fachbericht 125: Klassifizierung von Spielzeug - Leitlinien, Deutsche Fassung CR 14379, Leitlinie Nr.11 zur Anwendung der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (88/378/EWG), Europäische Kommission. 3 Projektdurchführung 3.1 Prüfinhalte Die Schwerpunktaktion war thematisch in zwei Bereiche (Modul I und Modul II) unterteilt. Modul I Überprüfung der Anforderungen der DIN EN 71-1 (mechanische, physikalische Eigenschaften und Kennzeichnungen), d. h. Gefährdungen durch: verschluckbare Kleinteile, Stoßgefahr, scharfe Spitzen und Kanten, Strangulierung sowie Kennzeichnung der Spielzeuge Modul II Überprüfung der Anforderungen der DIN EN 71-3 (Migration von Inhaltsstoffen), d. h. Gefährdungen durch das Herauslösen von Blei, Chrom, Cadmium, Barium, Quecksilber, Antimon, Selen, Arsen aus Spielzeugmaterialien 3.2 Produktspektrum Im Rahmen der Aktion wurde typisches Kleinkinderspielzeug aus verschiedenen Produktkategorien für die Alterklasse von 0 bis 36 Monaten überprüft, wie z. B. Puppen, Plüschtiere, Rasseln, Puzzle, Schiebespielzeug oder Sandspielzeug. 4/12

5 Untersucht wurden hessenweit Spielzeuge aller Preisklassen im gesamten Handelsspektrum vom Sonderpostenmarkt über die Fachabteilung von Kaufhausketten bis zum einzelnen Fachhändler. 3.3 Probenahme Die Probenahme erfolgte hessenweit durch die Dezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik der drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe in Kassel Probenauswahl Modul I Die Probenauswahl für Modul I wurde vor Ort unter Berücksichtigung der vorgegebenen Produktkategorien und mit Hinblick auf mögliche verschluckbare Kleinteile getroffen. Die so getroffene Auswahl an Spielzeugen wurde anschließend in der Geräteuntersuchungsstelle im Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe in Kassel hinsichtlich der mechanischen und physikalischen Anforderungen und der Kennzeichnungen überprüft Probenauswahl Modul II Zur Probenauswahl für Modul II wurde vor Ort ein mobiles Analysegerät eingesetzt. Mit Hilfe dieses Röntgenfluoreszenzanalysators (RFA) lässt sich der Gesamtgehalt von verschiedenen Inhaltsstoffen im Spielzeug mittels zerstörungsfreier Prüfung bestimmen. Bild 1: Röntgenfluoreszenzanalysator [ RFA ] 5/12

6 Spielzeuge für die sich ein Anfangsverdacht bezüglich der enthaltenen Inhaltsstoffe bei der Prüfung mit dem RFA ergab, wurden zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt. Da letztlich im Sinne der Norm DIN EN 71-3 nicht entscheidend ist, welchen Gesamtgehalt an gefährlichen Stoffen ein Spielzeug enthält, sondern welche Mengen davon sich aus dem Spielzeug herauslösen lassen, wurden die Spielzeuge mit Anfangsverdacht in der Ländermessstelle für Gefahrstoffe im Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe einer genauen chemischen Analyse bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte unterzogen. 4 Prüfungen und Prüfergebnisse Die Prüfergebnisse sind zur besseren Bewertbarkeit getrennt nach Modul I und Modul II und den Kennzeichnungen dargestellt. 4.1 Ergebnisse Modul I mechanische und physikalische Eigenschaften Insgesamt wurden 65 Spielzeuge in der Geräteuntersuchungsstelle des Fachzentrums für Produktsicherheit und Gefahrstoffe bezüglich der Einhaltung der mechanischen und physikalischen Anforderungen der Norm DIN EN 71-1 überprüft. Hierbei wurden verschiedene, den Vorgaben der Norm entsprechende Einzelprüfungen wie Zug-, Drehmoment-, Fall- oder Schlagprüfung vorgenommen sowie die Abmessungen der Einzelteile hinsichtlich der Verschluckbarkeit kontrolliert. Weiterhin wurde überprüft, ob die Spielzeuge zu lange Schnüre besitzen und ob eine Verletzungsgefahr durch scharfe Spitzen oder Kanten vorliegt. Bild 2: Zugprüfung 6/12

7 Bild 3: Teddy mit verschluckbaren Kleinteilen nach der Zugprüfung Bild 4: Rassel mit verschluckbaren Kleinteilen nach der Schlagprüfung Insgesamt wurden bei 25 der überprüften 65 Spielzeuge sicherheitstechnische Mängel festgestellt, davon 24-mal verschluckbare Kleinteile und einmal Strangulationsgefahr. Modul I - mechanische und physikalische Eigenschaften 65 überprüfte Spielzeuge unauffällig sicherheitstechnische Mängel 38,5 % verschluckbare Kleinteile 96 % Strangulationsgefahr 4% Diagramm 1: Ergebnisse Modul I mechanische/physikalische Eigenschaften 7/12

8 4.2 Ergebnisse Modul I Kennzeichnungen Im Rahmen der Laborprüfungen wurde ebenfalls die vorschriftsmäßige Kennzeichnung der Spielzeuge hinsichtlich der CE-Kennzeichnung, der Herstellerangaben und der Handhabungsvorgaben geprüft. Dabei zeigten sich in 17 Fällen Mängel, das entspricht 26% der überprüften Spielzeuge. Häufig war an den Spielzeugen keine vollständige Herstellerangabe vorhanden, die CE-Kennzeichnung fehlte oder Aufschriften waren zu klein oder nicht auf Deutsch angebracht. Weiterhin war ein Großteil der geprüften Spielzeuge als nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten gekennzeichnet. Aufgrund der Eigenschaften und Funktionsweisen wurden diese Spielzeuge jedoch genau für diese Altersgruppe nach dem DIN Fachbericht 125 als geeignet einklassifiziert und geprüft. 4.3 Ergebnisse Modul II Migration von bestimmten Inhaltsstoffen Insgesamt wurden bei der Probenauswahl vor Ort 355 Spielzeuge mittels Röntgenfluoreszenzanalysator durch 2210 Einzelmessungen bezüglich der enthaltenen Inhaltsstoffe voruntersucht. Bei 35 Spielzeugen ergab sich dabei ein Anfangsverdacht bezüglich der enthaltenen Inhaltsstoffe, so dass diese anschließend einer chemischen Analyse unterzogen wurden. Modul II - "Schwermetalle" in Spielzeugen 355 überprüfte Spielzeuge mit Anfangsverdacht; 10% unauffällig mit Grenzwertüberschreitung 1% Diagramm 2: Ergebnisse Modul II In der Ländermessstelle für Gefahrstoffe im Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe wurden 87 chemische Einzelanalysen durchgeführt. Bei drei Spielzeugen wurde eine Grenzwertüberschreitung nach DIN EN 71-3 fest- 8/12

9 gestellt. Die Migrationsgrenzwerte der Norm wurden dabei erheblich (teilweise um mehr als das 30fache) überschritten. An einem Spielzeug wurde eine gleichzeitige Überschreitung der Grenzwerte für Blei und Chrom und an zwei weiteren Spielzeugen jeweils eine Überschreitung bei Blei und eine bei Chrom ermittelt. 5 Maßnahmen Die mangelhaften Produkte wurden durch die Vollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien in das europäische Datenbanksystem ICSMS 2 eingestellt, mit dem die Marktaufsichtsbehörden untereinander vernetzt sind. Parallel dazu erfolgte eine Risikobewertung und Einstufung der festgestellten Mängel. Die Einstufung der Mängel erfolgte in 4 Mängelklassen analog der Rapexleitlinie 3 : Mängelklasse 0 - kein Risiko formaler Mangel ohne sicherheitstechn. Auswirkung (z.b. unvollständige Herstellerangabe) 1 - geringes Risiko formaler Mangel mit möglicher sicherheitstechnischer Auswirkung ( z.b. fehlender Sicherheitshinweis) 2 - mittleres Risiko sicherheitstechnischer Mangel mit höchst unwahrscheinlichem Eintritt (Zusammentreffen mehrerer abhängiger Faktoren erforderlich) 3 - ernstes Risiko sicherheitstechnischer Mangel (z.b. verschluckbare Kleinteile nach Zugprüfung) Diese Einstufung führte zu der in Diagramm 3 dargestellten Verteilung nach Mängelklassen. In 26 Fällen, d.h. bei den mit mittlerem und ernstem Risiko bewerteten Proben, führte diese Bewertung zum Einstellen des Inverkehrbringens des jeweiligen Spielzeugs beim Händler bzw. Importeur, bei dem die Ware gefunden bzw. beschlagnahmt wurde. 2 ICSMS information and communication system for pan-european market supervision 3 Risikobewertung sicherheitstechnischer Mängel auf der Basis der Leitlinie für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Systems zum raschen Informationsaustausch (RAPEX) und für Meldungen nach Art. 11 der RL 2001/95/EG 9/12

10 Mängelklassifizierung ohne Risiko 7% ernstes Risiko 79% mittleres Risiko 14% Diagramm 3: Verteilung der Mängelklassen In den Fällen, in denen Hersteller oder Importeur nicht in Hessen ansässig waren, wurden die zuständigen Marktaufsichtsbehörden über ICSMS informiert, so dass Mängelbeseitigung und weitere Maßnahmen, wie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vorgesehen, beim erstmaligen Inverkehrbringen durchgeführt werden können. 6 Bewertung und Fazit Die im Rahmen der diesjährigen Schwerpunktaktion gewonnenen Ergebnisse lassen abschließend unterschiedliche Schlussfolgerungen für Modul I und Modul II zu. 6.1 Modul I Mechanisch/physikalische Eigenschaften und Kennzeichnungen Abschließend lassen sich die Ergebnisse für Modul I entsprechend Diagramm 4 zusammenfassen. Insgesamt wurden 65 Spielzeuge bezüglich der formalen und sicherheitstechnischen Anforderungen der Norm DIN EN 71-1 überprüft. Bei fast der Hälfte (48%) der überprüften Spielzeuge (31 von 65) wurden Mängel festgestellt. Auffällig ist die Mängelquote von fast 40% im Bereich der sicherheitstechnischen Mängel. Als besonderer Schwachpunkt erwiesen sich dabei verschluckbare Kleinteile, die von Kleinkindern eingeatmet oder verschluckt 10/12

11 werden können. In diesem Bereich besteht somit auch zukünftig weiterer Handlungsbedarf. Bei den Kennzeichnungen der Spielzeuge fiel negativ auf, dass häufig keine vollständige Herstellerangabe für die Produkte vorhanden war. Auffällig bei der Kennzeichnung der Spielzeuge war weiterhin, dass oftmals gerade Produkte, die typischerweise geeignet und interessant für Kinder unter 3 Jahren sind, mit einem Warnhinweis Nicht geignet für Kinder unter 36 Monaten wegen verschluckbarer Kleinteile gekennzeichnet waren. Das Anbringen eines solchen Warnhinweises entlässt den Hersteller jedoch nicht aus seiner Verantwortung nur sicheres Spielzeug auf den Markt zu bringen und die geltenden Sicherheitsanforderungen der Norm einzuhalten. Anhand von Diagramm 4 wird deutlich, dass bei 17% der überprüften Spielzeuge, d.h. nahezu bei jedem sechsten Spielzeug, Kennzeichnungsmängel und sicherheitstechnische Mängel gleichzeitig vorlagen. Auf die Fehler bezogen bedeutet das wiederum, dass zweidrittel der falsch gekennzeichneten Spielzeuge auch sicherheitstechnisch nicht in Ordnung waren. Dies legt den Schluss nahe, dass Hersteller, die bei der Kennzeichnung nachlässig sind, auch der Sicherheit nicht die größte Beachtung schenken. unauffällig 52 % Gesamtergebnis Projekt Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren 2009 nur formale Mängel 9 % formale und sicherheitstechnische Mängel 17 % nur sicherheitstechnische Mängel 22 % Diagramm 3: Gesamtergebnis-Modul I Fehlerhafte und auffällige Kennzeichnungen können bereits vor Ort einen Anhaltspunkt für eventuelle Probleme und eine notwendige Probenahme im Rahmen der Marktüberwachungstätigkeit liefern. Auch der Verbraucher sollte die Kennzeichnung der Spielzeuge (z. B. die vollständige Herstellerangabe) als Auswahlkriterium berücksichtigen. 11/12

12 Weiterhin sollte auch zukünftig gerade bei typischem Spielzeug für Kleinkinder ein Hauptaugenmerk auf mögliche Verletzungsgefahren durch scharfe Kanten und zu lange Schnüre und insbesondere auf sich ablösende und verschluckbare Kleinteile liegen. 6.2 Modul II Migration von bestimmten Inhaltsstoffen Positiv ist die ermittelte Mängelquote von nur einem Prozent im Bereich der Migration von bestimmten Elementen aus Spielzeug zu bewerten. Nur bei drei der überprüften 355 Spielzeuge wurden die Migrationsgrenzwerte der Norm DIN EN 71-3 überschritten. Durch dieses Ergebnis wird auch eine Untersuchung aus dem Jahre 2008 bestätigt, die zu einem vergleichbaren Ergebnis führte. Dies ist besonders erfreulich, da es in der Vergangenheit wiederholt Rückrufe auch namhafter Hersteller wegen zu hoher Bleigehalte in Spielzeug gab. Negativ fiel bei den Ergebnissen jedoch auf, dass bei den 3 Spielzeugen mit Grenzwertüberschreitungen sehr hohe Werte für die betroffenen Elemente Blei und Chrom ermittelt wurden (teilweise um mehr als das 30fache überschritten). Begleitende Kontrollen im Rahmen der Marktüberwachungstätigkeit über weitere Jahre hinweg werden dazu beitragen können, diesen niedrigen Stand bezogen auf die Mängelquote beizubehalten, bzw. noch zu reduzieren. Zukünftig ist auch von Bedeutung die Änderungen und die Umsetzung der neuen Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) 4 bezüglich der Migration von Inhaltsstoffen (geänderte Grenzwerte und neue Elemente) in weiteren Prüfungen zu berücksichtigen und zu bewerten. Bei der Durchführung des Projekts war eine durchgehende Akzeptanz im Handel festzustellen, die die Prüfungen vor Ort, die anschließenden Probennahmen und nicht zuletzt auch die entsprechenden Maßnahmen begleitet hat. Das Ergebnis dieses Projekts macht deutlich, dass im Produktbereich Spielzeug noch ein erheblicher Kontrollbedarf besteht. Dies wird auch durch den Jahresbericht 2008 der Europäischen Kommission über das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (Rapex) bestätigt, in dem festgestellt wird, dass 53 % der Warnmeldungen auf Spielzeuge entfielen. 4 Die Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) wurde am 30. Juni 2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist ab dem 20. Juli 2011 anzuwenden (Artikel 2 Absatz 1 und Anhang II Teil 3 -chemische Eigenschaften -sind ab 20. Juli 2013 anzuwenden). 12/12

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