Nutzungsbestimmungen Mobile ID
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- Linda Heintze
- vor 8 Jahren
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1 Nutzungsbestimmungen Mobile ID 1. Allgemeines Die Nutzungsbestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von Swisscom (nachstehend «AGB»). Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB vor. Mit der Registrierung für den Mobile ID-Dienst von Swisscom (nachstehend «Mobile ID») und dessen Aktivierung erklärt sich der Kunde mit diesen Vertragsbestimmungen einverstanden. Der Kunde sichert zu, dass er über die nötige Geschäftsfähigkeit verfügt, um sich zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten zu können. Mobile ID bedingt den geeigneten Zugang zum Mobilfunknetz. 2. Leistungen von Swisscom Allgemein Nach der erfolgten Aktivierung durch den Kunden stellt Swisscom auf der SIM-Karte eine Mobile ID- Applikation («SIM-App») zur Verfügung. Der Dienst Mobile ID ermöglicht die Authentisierung an Anwendungen von angeschlossenen Service Providern. Die Nutzung des Dienstes Mobile-ID und der SIM-App setzen eine SIM-Karte neuerer Generation mit erweiterten Sicherheitsfunktionen sowie kundenseitig ein geeignetes Endgerät voraus. Sofern der anfängliche Austausch der SIM-Karte erforderlich ist, erhalten Mobilfunkkunden von Swisscom einmalig kostenlos eine entsprechende SIM-Karte neuerer Generation, welche die bestehende SIM-Karte ersetzt. Die SIM-App und der Dienst Mobile ID stehen nur auf der Haupt-SIM-Karte zur Verfügung. Support Der Support zur Mobile ID Applikation und zum Mobile ID-Dienst wird grundsätzlich nur online erbracht (z.b. in Form von Foren oder FAQs). Verliert der Kunde die Kontrolle über seine SIM-Karte oder die darauf gespeicherte Mobile ID-PIN (z.b. physischer Verlust der SIM-Karte, Vergessens der Mobile ID-PIN, Bekanntgabe der Mobile ID-PIN, etc.) kann ausschliesslich über die angebotenen Support-Prozesse von Swisscom Ersatz bestellt werden. Bereitstellung von Updates / Upgrades Swisscom ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Updates oder Upgrades der SIM-App zur Verfügung zu stellen. 3. Leistungen und Pflichten des Kunden Aktivierung
2 Vor der erstmaligen Nutzung muss der Dienst Mobile ID in der SIM-App aktiviert werden. Für die Aktivierung muss sich der Kunde mit Vor- und Nachnamen, Adresse und Adresse registrieren. Diese Daten werden nur für Support-Prozesse mit Mobile ID verwendet und sind wahrheitsgetreu anzugeben. Der Kunde hält seine bei Swisscom in Bezug auf Mobile ID hinterlegten Adressdaten jederzeit aktuell und stellt sicher, dass die angegebene Briefadresse für den Empfang von persönlichen vertraulichen Informationen geeignet ist. Bei offensichtlich oder mutmasslich ungültigen oder falschen Kontaktinformationen ist Swisscom berechtigt, den Dienst Mobile ID für den entsprechenden Kunden auch ohne vorgängige Ankündigung mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Kunde definiert zudem eine persönliche, nur ihm bekannte Mobile ID PIN, mit welcher er sich in der Folge authentisiert. Nutzungszweck Der Mobile ID-Dienst gilt für den normalen Eigengebrauch von Privatnutzern. Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Eigengebrauch eines durchschnittlichen Privatnutzers ab oder bestehen Anzeichen, dass die SIM-Karte für Spezialanwendungen benutzt wird, behält sich Swisscom jederzeit vor, die Leistungserbringung einzustellen oder einzuschränken, oder eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen. Einschränkungen (z.b. Limitierung der Anzahl der Mobile ID-Anfragen) werden individuell oder separat online bekanntgegeben. Bei einer Nutzung ausserhalb der Schweiz muss der Kunde die lokale Gesetzgebung beachten. Updates / Upgrades Der Kunde ist damit einverstanden, dass Swisscom Updates und Upgrades bereitstellen und die Weitererbringung des Dienstes davon abhängig machen kann, dass der Kunde diese nach Anweisung von Swisscom (in der Regel online) bezieht und installiert. Sorgfaltspflichten Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Mobile ID-PIN ein persönliches Sicherheitselement ist und keinesfalls bekannt gegeben oder zugänglich gemacht werden darf. Der Kunde ist alleine verantwortlich für den Schutz seiner Mobile ID-PIN, insbesondere für deren Schutzwert wie auch vor Zugriffen Dritter. Die Mobile ID-PIN muss streng geheim gehalten und unter keinen Umständen anderen Personen bekannt gemacht werden. Insbesondere darf die Mobile ID-PIN weder auf oder im Mobilgerät vermerkt noch in anderer Weise zusammen mit diesem aufbewahrt oder zugänglich gemacht werden. Um den Schutz gegen missbräuchliche Verwendung der Mobile ID sicherzustellen, dürfen bei der Auswahl der Mobile ID-PIN keine trivialen oder gängigen Kombinationen (z.b ) oder anderweitig mit geringem Aufwand ermittelbaren Nummernkombinationen wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen etc. gewählt werden.
3 Wenn der Kunde weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass ein Dritter Kenntnis von der Mobile ID- PIN oder Kontrolle über den privaten Schlüssel auf der SIM-Karte erlangt hat, muss er unverzüglich die Neuinitialisierung der Mobile ID auslösen. Bei Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte oder des Endgeräts inklusive der SIM-Karte muss der Kunde umgehend die SIM Karte sperren lassen. Das Endgerät muss grundsätzlich immer auf dem neuesten Stand gehalten werden und die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Updates, Upgrades, Service Packs und Hotfixes müssen installiert sein. Das Endgerät darf nicht unsachgemäss genutzt werden. Namentlich übernimmt der Kunde alle Risiken, welche durch die Veränderung oder das Ersetzen der vom Gerätehersteller installierten Gerätesoftware (z.b. durch einen «Jailbreak» oder andere Software, welche vom Hersteller vorgesehen Nutzungsbeschränkungen aufhebt) begünstig oder verursacht werden. Swisscom empfiehlt, keine Software aus nicht vertrauenswürdigen Quellen auf dem Endgerät des Benutzers zu installieren. Weitere Pflichten Für weitere Pflichten sowie die möglichen Folgen von Vertragsverletzungen wird auf die AGB verwiesen. 4. Bestätigung Mit der ersten Nutzung der Mobile ID bestätigt der Anschlussinhaber, dass ihm die Rechte und Pflichten bekannt sind und alle Pflichten von ihm befolgt werden. 5. Geräte- und Systemvoraussetzungen Die Nutzung der SIM-App und des Dienstes Mobile ID setzen kundenseitig ein Endgerät mit geeignetem SIM Application Toolkit voraus. Swisscom übernimmt keine Gewähr für das Vorhandensein eines geeigneten SIM Application Toolkits oder das korrekte Funktionieren der SIM-App oder dem Mobile ID- Dienst in Verbindung mit dem Endgerät des Mobile ID-Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die SIM-App und der Dienst Mobile ID mit einigen mobilen Endgeräten und/oder spezifischer Gerätesoftware auf Grund mangelnder Funktionsunterstützung durch die Gerätehersteller nicht oder nur eingeschränkt funktionieren kann. Bekannte Informationen zur geräteseitigen Unterstützung und entsprechenden Systemvoraussetzungen kann Swisscom auf ihrer Mobile ID Support Webseite bereitstellen. Swisscom ist berechtigt, diese Informationen jederzeit teilweise oder ganz zu ändern. Für die Nutzung des Dienstes Mobile ID wird eine aktive Verbindung zu den Telefonie- und SMS-Diensten im Netzwerk eines Mobilfunkdienstanbieters vorausgesetzt. Wird der zugrundeliegende Vertrag, welcher den Zugang zum Mobilfunknetz ermöglicht, gesperrt oder beendet, entfällt auch die Nutzungsmöglichkeit des Mobile ID-Dienstes.
4 6. Lizenz Die SIM-App-Software ist urheberrechtlich geschützt. Swisscom erteilt dem Mobile ID-Kunden für die Dauer der Bereitstellung durch Swisscom eine eingeschränkte, nicht ausschliessliche, unübertragbare, widerrufbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der SIM-App auf einem Mobile IDfähigen Gerät. Swisscom kann die Lizenz jederzeit durch Benachrichtigung oder Sperrung des Zugangs zur SIM-App-Software widerrufen. Der Kunde darf die von Swisscom lizenzierte Software weder modifizieren, adaptieren, übersetzen, mittels Reverse Engineering rekonstruieren, dekompilieren, disassemblieren noch anderweitig eine von der Software abgeleitete Arbeit erstellen oder in bestimmungsfremder Art und Weise auf die Software zugreifen. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen oder anderweitig zugreifbar machen. Swisscom kann die Lizenz jederzeit entziehen, wenn der Kunde gegen die Nutzungsbestimmungen oder die Lizenzbedingungen verstösst. Der Kunde muss für Verletzungen der Lizenzbestimmungen und entsprechende Ansprüche seitens Dritter einstehen; wird Swisscom eingeklagt, so stellt der Kunde die Swisscom von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. 7. Preise / Kosten Für das erstmalige Bestellen und Aktivieren der SIM-App sowie für das Benutzen der SIM-App erhebt Swisscom keine Gebühren. 8. Datenschutz Einwilligungen (zusätzlich zu den Datenschutzbestimmungen der AGB) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich im Weitern damit einverstanden, dass in Ergänzung zu den Bestimmungen der AGB auch folgende Daten zwecks Supports und Erarbeiten von Verbesserungsmassnahmen gesammelt und ausgewertet werden können: - das vom Kunden verwendete Endgerät (inkl. Hersteller und Gerätemodell) - das vom Kunden verwendete Betriebssystem des Endgeräts - die IP-Location (Land und Region) sowie vom Mobilfunknetzwerk-Provider zugewiesene IP-Adresse - die Provider-ID (Mobilfunk-Provider) des verwendeten Providers - Feedback-Kategorie sowie Datum und Uhrzeit bei Feedback im Kundenforum Falls der Kunde mit dieser Datenbearbeitung nicht einverstanden ist, darf er die Mobile ID-Applikation nicht nutzen. Datenspeicherung auf der SIM-Karte Die vom Benutzer definierte Mobile ID-PIN wird nur auf der SIM-Karte gespeichert. 9. Gewährleistung / Haftung Swisscom kann keinen unterbruchs- und fehlerfreien Betrieb der SIM-App, des Dienstes Mobile ID oder der Supportprozesse gewährleisten. Die Verwendung der SIM-App und des Mobile ID-Dienstes in Verbindung mit Anwendungen von angeschlossenen Service Providern erfolgt in der alleinigen Verantwortung und
5 ausschliesslich auf eigenes Risiko des Kunden. Beeinträchtigungen und Störungen durch die Aktivierung oder Anwendung der SIM-App können nicht ausgeschlossen werden. Im Übrigen wird auf die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der AGB verwiesen. 10. Änderungen Swisscom kann die SIM-App, den Mobile ID-Dienst und die Nutzungsbestimmungen jederzeit ändern. Die Änderungen werden in geeigneter Weise angezeigt. Indem der Kunde die SIM-App bzw. den Mobile ID- Dienst nach Inkrafttreten der Änderung weiterhin nutzt oder darauf zugreift, stimmt er den Änderungen zu. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er die SIM-App nicht weiter verwenden. Die Änderungen der AGB richten sich nach Ziffer 15 der AGB. 11. Inkrafttreten, Dauer und Beendigung Inkrafttreten, Vertragsverhältnis Der Vertrag über die Nutzung von Mobile ID kommt mit der Aktivierung des Mobile ID-Dienstes zustande und ist unbefristet. Der Vertrag für die Nutzung der SIM-App und den damit bereitgestellten Mobile-ID- Dienst kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und Swisscom zustande. Für die durch den Kunden mittels Mobile ID genutzten Leistungen der verbundenen Service Provider kommt der Vertrag ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Service Provider zustande. Dauer und Beendigung Der Kunde kann den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Swisscom beenden. Swisscom ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu beenden. Swisscom ist jederzeit berechtigt, ohne vorgängige Mitteilung an den Mobile ID Nutzer und ohne Angabe von Gründen die Dienstleistung teilweise oder vollständig einzustellen.
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