Konzept Pflegeversorgung. der. Gemeinde Oetwil am See

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1 der Gemeinde, 23. Oktober 2012

2 Vorwort Die Gemeinden sind laut der kantonalen Verordnung über die Pflegeversorgung verpflichtet, ein umfassendes Versorgungskonzept für Leistungen, die in Pflegeheimen oder bei den Leistungsbezügern zu Hause erbracht werden, zu erstellen. Die Angebote und Dienstleistungen, welche die Gemeinde zusammen mit dem Spitex-Verein, der Stiftung Loogarten und weiteren Organisationen zur Verfügung stellt, sollen die Pflegeversorgung für die gesamte Bevölkerung sicherstellen. Dieses Versorgungskonzept soll die Fragen beantworten, welche sich dem Leser bei einer stationären oder ambulanten Behandlung stellen können. Ein zentrales Element ist die Informationsstelle der Gemeinde. Details dazu sind im Kapitel 6 ersichtlich. Zweck Gestützt auf 5 Abs. 3 des Pflegegesetzes vom 27. September 2010 hat die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich verfügt: Der Leistungsauftrag legt das minimale Angebot der Gemeinden an Leistungen der Pflegeversorgung gemäss Art. 5 Abs. 2 Pflegegesetz fest (Standardangebot). Die Leistungen werden so festgelegt und erbracht, dass a. die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung von Personen mit Pflege- und Betreuungsbedarf gefördert, erhalten und unterstützt werden; b. stationäre Aufenthalte möglichst vermieden oder hinausgezögert und Pflegeheimaustritte nach Hause unterstützt werden. Gesetzliche Grundlagen Dieser Leistungsauftrag basiert insbesondere auf den folgenden Grundlagen: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) SR ( ) Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) SR ( ) Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ( ) Patientinnen- und Patientengesetz LS ( ) Gesundheitsgesetz (GesG) ( ) Pflegegesetz ( ) Verordnung über die Pflegeversorgung ( ) Dem Versorgungskonzept liegt im Übrigen auch das Altersleitbild der Gemeinde zu Grunde ( ). 1

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort Ziel des Konzepts Regelungen und Zuständigkeiten, Geltungsdauer Versorgungsauftrag Bevölkerungsentwicklung und Bedarfsplanung Strategie Informationsstelle Wohnen zu Hause Freizeitangebote Gesundheitsförderung und Prävention Beratung und Unterstützung Freiwilligenarbeit Dienstleistungen Ambulante Dienstleistungen Teilstationäre Dienstleistungen Stationäre Dienstleistungen Mobilität Versorgungskette, Vernetzung und Koordination Qualitätssicherung Massnahmen

4 1. Ziel des Konzepts Das vorliegende Konzept Pflegeversorgung zeigt die aktuelle Situation in auf. Es dient als Arbeitspapier in der Gemeinde zur Planung geeigneter ambulanter oder stationärer Pflege- oder Entlastungsmöglichkeiten sowie für den Aufbau zukünftiger Angebote, sowohl im stationären Bereich als auch in der Prävention. Die Angebote und Dienstleistungen sichern die Versorgung für die gesamte Bevölkerung, sowohl jüngere und ältere, vorübergehend oder dauernd pflegebedürftige Menschen. Im Konzept sind auch Massnahmen enthalten zur Gesundheitsförderung und Erhaltung der vorhandenen Ressourcen. 2. Regelungen und Zuständigkeiten, Geltungsdauer Mit dem geänderten Bundesgesetz über die Krankenversicherung und dem neuen kantonalen Pflegegesetz werden per 1. Januar 2011 die Finanzierung der Pflegeleistungen und die Leistungen der Akut- und Übergangspflege in Pflegeheimen und durch die spitalexterne Krankenpflege (Spitex) geregelt. Das Zürcher Pflegegesetz trägt dabei dem Grundsatz ambulant vor stationär Rechnung. Für die Festlegung der zuständigen Gemeinde ist der zivilrechtliche Wohnsitz einer Leistungsbezügerin/eines Leistungsbezügers massgebend. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet keine neue Zuständigkeit ( 9 Abs. 5 Pflegegesetz). Die Überprüfung sowie eine allfällige Anpassung des Konzeptes wird zusammen mit dem Altersleitbild durchgeführt. Die Prognosen werden aufgrund der aktuellen Zahlen neu gerechnet und die Angebote den Bedürfnissen und Entwicklungen angepasst. 3. Versorgungsauftrag Die Leistungen werden so festgelegt und erbracht, dass die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung von Personen mit Pflege- und Betreuungsbedarf gefördert, erhalten, unterstützt und stationäre Aufenthalte möglichst hinausgezögert werden. Der Versorgungsauftrag der Gemeinde umfasst das gesamte Leistungsspektrum der Pflegeversorgung nach 5 Abs. 2 Pflegegesetz. 3

5 4. Bevölkerungsentwicklung und Bedarfsplanung Grundlage für die Planung bilden die Bevölkerungsentwicklung (Demografische Entwicklung) und die gesellschaftlichen Entwicklungen. Ausgehend von den Prognosen des Statistischen Amtes des Kantons Zürich wurden die für den Bezirk berechneten Zahlen den Gegebenheiten von angepasst. Dabei berücksichtigt sind Standort, Wanderungsbewegungen, Bautätigkeit, stationäres Angebot und weitere Faktoren gemäss 8 Pflegegesetz. Gemäss Statistischem Amt des Kantons Zürich nimmt die Einwohnerzahl bis 2030 in der Region Pfannenstiel um 6.9 Prozent und im Bezirk Meilen um 6.2 Prozent zu. Auch die Bevölkerung von dürfte, ähnlich der Entwicklung der letzten Jahre, von Ende 2011 auf ca im Jahr 2030 wachsen. Das Bevölkerungswachstum der Gemeinde hängt von diversen Faktoren ab, insbesondere von der künftigen Wohnbautätigkeit. Die Altersstruktur der Bevölkerung wird sich in dieser Zeit ebenfalls verändern. Die Altersprognose der Gemeinde zeigt, verglichen mit der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung der Schweiz, folgendes Bild: Jahre Veränderung Ab % +72% +72% 80+ Jahre Veränderung Ab % +169% +278% Total Veränderung ab % +92% +114% Die Bevölkerung über 65 Jahre wird kontinuierlich zunehmen, wobei der Anstieg bei den über 80-Jährigen viel steiler verläuft als bei der Gruppe 65 bis 79 Jahre. Bis 2030 ist mit über einer Verdoppelung der über 80-Jährigen zu rechnen. 4

6 Nachdem der Pflegequotient (Anteil Pflegebedürftige gemessen an der Gesamtzahl der entsprechenden Alterskategorie) in den letzten Jahren fast unverändert blieb, prognostiziert die Gemeinde, dass gemäss Altersprognose bis 2020 im stationären Bereich mit einem steigenden Bedarf um einerseits etwa 10 Plätze und um weitere 10 bis 20 Plätze bis 2030 zu rechnen ist. Dem trägt der Neuausbau der Stiftung Loogarten im Jahr 2011 Rechnung. Sollte die Kapazität an Pflegebetten nicht mehr ausreichen, besteht die Möglichkeit, den Neubau um eine Etage aufzustocken. Es wurde vorgesehen, dass der Neubau jederzeit um eine Etage aufgestockt werden kann, sollte die Kapazität an Pflegebetten nicht mehr ausreichen. 5. Strategie Der Gemeinderat legt in Zusammenarbeit mit der Alterskonferenz die Strategie für die Umsetzung des Konzeptes in Form eines Massnahmenkataloges fest. Das Altersleitbild vom 24. November 2008, welches zur Zeit überarbeitet und an die aktuellen Verhältnisse angepasst wird, die Leistungsvereinbarung mit der Spitex vom 10. Mai 2011 und die Leistungs- sowie die Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Stiftung Loogarten vom 12. Dezember 2011 bilden dazu die Grundlage. 6. Informationsstelle In besteht eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle für das Angebot der ambulanten und stationären Pflegeversorgung ( 7 Pflegegesetz). Die gesamte Bevölkerung von kann sich bei Fragen rund um das Thema ambulante und stationäre Pflege an die nachstehende Adresse wenden. Anlauf- und Informationsstelle für ambulante und stationäre Pflege Gemeindeverwaltung Abteilung Soziales Frau Erika Hotz Willikonerstrasse Tel erika.hotz@oetwil.ch 5

7 Die Informationsstelle bietet folgende Leistungen an: - Sie unterstützt Einwohnerinnen und Einwohner dabei, in ihrer Wohnung eine gute Wohn- und Lebenssituation zu schaffen, welche auch im hohen Alter Lebensqualität verspricht; - Sie begleitet Einwohnerinnen und Einwohner in ihrem Entscheidungsprozess, wenn sie an ihrer Wohn- und Lebenssituation etwas ändern wollen oder müssen; - Sie leistet Entscheidungshilfen für eine ambulante oder stationäre Pflege; - Sie beteiligt sich aktiv an der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz; - Sie vermittelt weitere Dienstleistungsanbieter aus dem kommerziellen und freiwilligen Sektor 7. Wohnen zu Hause Ältere Personen, aber auch jüngere wollen möglichst lange autonom und selbstständig zu Hause wohnen. Dies widerspiegelt sich im Grundsatz ambulant vor stationär. Die Gemeinde legt im Rahmen der Siedlungsplanung eine Wohnpolitik fest, die es Personen aus der Gemeinde ermöglicht, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben. Unter dem Namen "Genossenschaft für Alterswohnungen " (GfA) besteht, mit Sitz in 8618, eine im Handelsregister eingetragene Genossenschaft. Die politisch und konfessionell neutrale Genossenschaft bezweckt, in gemeinnütziger Weise, Genossenschaftern ab dem 60. Altersjahr, preiswerte Wohnungen zu verschaffen. Zu diesem Zweck besitzt die Genossenschaft die Liegenschaft an der Willikonerstrasse 26, die in den Jahren 2006/2007 innen und aussen renoviert wurde. Das Wohnangebot umfasst 17-Zwei-Zimmer-Wohnungen und 1 Drei-Zimmer-Wohnung mit hohem Ausbaustandard. Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen und Paare, die ihr Leben autonom gestalten und die täglichen Verrichtungen selbständig ausführen können. Für Menschen, die selbständig in einer Wohnung leben und gleichzeitig die Erleichterungen und die Sicherheit eines Alters- und Pflegezentrums geniessen möchten, bietet die Stiftung Loogarten neun Alterswohnungen an. 6

8 8. Freizeitangebote Ohne freiwilliges Engagement könnten viele Freizeitangebote in nicht durchgeführt werden. Die Gemeinde fördert Möglichkeiten zu sinnvoller Beschäftigung und zu positiven Sozialkontakten, welche zum Erhalt der geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten älterer Menschen beitragen (siehe dazu auch Altersleitbild der Gemeinde vom 24. November 2008). Die Mitwirkungsbereitschaft von Bewohnerinnen und Bewohnern in ist kennzeichnend für deren sozialen Zusammenhalt. Über die Freizeitangebote, insbesondere für ältere Menschen, orientiert einmal jährlich die Alterskommission in Form eines Versandes. Die Alterskonferenz hat in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung eine Altersbroschüre erstellt, welche ebenfalls einmal jährlich den Seniorinnen und Senioren, die neu ins Pensionsalter eintreten, verschickt wird. Bei Fragen über die verschiedenen und vielfältigen Angebote steht in der Gemeindeverwaltung die Fachstelle für Altersfragen, Tel.Nr , gerne zur Verfügung. Die Fachstelle gibt Auskunft über die verschiedenen Angebote in und ist nicht zu verwechseln mit der Anlauf- und Informationsstelle bezüglich ambulanter und stationärer Pflege (siehe auch Punkt 6). 9. Gesundheitsförderung und Prävention Gemäss 46 Abs. 1 im Gesundheitsgesetz (GesG) unterstützt die Gemeinde geeignete Massnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit ihrer Bevölkerung. Ausgehend vom Grundsatz aus der Verordnung über die Pflegeversorgung ( 1 Abs. 2) ambulant vor stationär zielen die gesundheitsfördernden und präventiven Massnahmen im Kontext des vorliegenden Konzepts auf den Erhalt von Lebensqualität und Selbstständigkeit und damit auf die Verhinderung bzw. den Aufschub von Pflegebedürftigkeit. Gesundheitsförderung und Prävention richten sich grundsätzlich an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde. Drei Zielgruppen sind aufgrund ihres vielversprechenden Wirkungspotenzials besonders zu beachten: Kinder und Jugendliche, sozioökonomisch schlechter gestellte Menschen und ältere Menschen. Über die Präventivangebote für ältere Menschen in der Gemeinde gibt die Fachstelle für Altersfragen unter der Telefonnummer Auskunft. Sie sind zudem in der Seniorenbroschüre aufgeführt. Weitere Dienste für alle Bevölkerungsgruppen (wie etwa Suchtprävention für Jugendliche) werden vom Sozial- sowie vom Gesundheitssekretariat der Gemeinde vermittelt. Die Gemeinde hat entsprechende Leistungsvereinbarungen mit dem Verein Samowar in Meilen, sowie mit der regionalen Stelle für Alkohol- und Suchtberatung ASBM in Meilen abgeschlossen. 7

9 Suchtprävention Aktionstage Bewegungsangebote Prävention am Krankenbett (Spitex) Informations- und Bildungsveranstaltungen Aufsuchende Beratung / präventive Hausbesuche Konzept Pflegeversorgung Bestehende und geplante Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in : Massnahmen Zielgruppe Gesamte Bevölkerung Kinder- und Jugendliche Sozioökonomisch schlechter gestellte Menschen -- Ältere Menschen vorhanden geplant -- weder vorhanden noch geplant 10. Beratung und Unterstützung Zur Vermittlung und gezielten Nutzung der Angebote gehören Beratungsstellen. Sie fördern die Selbständigkeit der Ratsuchenden in den Themen Lebensgestaltung, Finanzen, Recht, Beziehungen und dergleichen. Die unterstützenden Angebote stärken die Eigenkräfte der Personen, die auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind. Oetwil am See fördert die Beratung und Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Entlastungsangebote fördern die Angehörigenarbeit und die nachbarschaftlichen Netzwerke. Es stehen nachfolgende Stellen zur Verfügung: 8

10 Spitex Verein Abteilung Soziales, AHV-Zweigstelle und Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV Fachstelle für Altersfragen Stiftung Loogarten Pro Senectute (Zweigstelle der Pro Senectute Pfannenstiel, Meilen) Sozial- und Seelsorgedienste der reformierten und katholischen Kirche Jugendhaus Jugend- und Familienberatung, Meilen Verein Samowar, Meilen Alkohol- und Suchtberatung ASBM, Meilen Pro Juventute, Pro Infirmis, Krebsliga, Alzheimer Vereinigung, Aidshilfe etc. (alle in Zürich) 11. Freiwilligenarbeit Freiwilligenarbeit ergänzt die bezahlte Arbeit und ist ein unverzichtbarer Teil der allgemeinen Versorgung, Betreuung und Begleitung. Sie erhöht die Lebensqualität im unmittelbaren Umfeld und bietet Freiwilligen ein sinnvolles Engagement in der Gemeinde. Die Gemeinde legt Wert darauf, dass informelle und professionelle Versorgung Hand in Hand und auf Augenhöhe stattfinden. Sie fördert die Freiwilligenarbeit und anerkennt die Leistung für das Gemeinwesen, indem sie regelmässig Anlässe für Personen durchführt, welche unentgeltlich Leistungen für die Bevölkerung erbringen. Über die Angebote informieren die Fachstelle für Altersfragen, der jährliche Postversand der Alterskommission sowie die Homepage Dienstleistungen Die Gemeinde vermittelt Leistungen bzw. Leistungserbringer im Rahmen des Pflegegesetzes. Sie berücksichtigt dabei in erster Linie die mit der Gemeinde vertraglich gebundenen Institutionen. Wählt eine Person ein nicht von der Gemeinde beauftragtes 9

11 Pflegeheim bzw. eine private Spitex-Organisation, leistet die Gemeinde die pauschalisierten gesetzlichen Beiträge gemäss 15 Pflegegesetz. Spitex-Verein, Zentrum Mühlegg, 8618, Tel Ambulante Dienstleistungen In 5 des Pflegegesetzes und 4, 7 und 8 der Verordnung über die Pflegeversorgung sind die Anspruchsgruppen und Pflichtleistungen für die pflegerischen und nichtpflegerischen Leistungen vorgeschrieben. Die Gemeinde hat für die Erbringung der Dienstleistungen mit dem Spitex-Verein eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Dieser wiederum arbeitet mit spezialisierten Dienstleistern (z.b. Onko Plus, kispex ) zusammen. Für nichtpflegerische Angebote, welche die Spitex nicht leistet, werden bei Bedarf Freiwillige des Rotkreuz-Fahrdienstes, der beiden Kirchen oder der Besuchsdienst vermittelt. Die Spitex bietet folgende Dienstleistungen an: Standardpflege im ambulanten Bereich, bei Bedarf Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachleuten (Wundambulatorien der Spitäler Männedorf und Uster, Lungenliga des Kantons Zürich etc.); Akut- und Übergangspflege, falls eine ambulante Behandlung angezeigt ist; Nichtpflegerische Leistungen - Haushalt (Waschen, bügeln, flicken, putzen etc.) - Ernährung (vorkochen, einkaufen etc.) - Mitmenschliche, begleitende Aufgaben (Entlastung von Angehörigen, administrative Aufgaben etc.); Mahlzeitendienst (3x wöchentlich); Rotkreuzfahrdienst; Mobilitätshilfen (Rollator, Gehstöcke, Rollstuhl etc.); Personen mit psychiatrischer Diagnose oder demenzieller Erkrankung Bei Bedarf arbeitet die Spitex mit für die Pflege von psychisch Erkrankten spezialisierten Fachkräften des Psychiatriezentrums Männedorf zusammen; 10

12 Personen in palliativen Situationen Bei Bedarf arbeitet die Spitex zusammen mit der auf die Pflege von Krebspatienten spezialisierten mobilen Onkologie- und Palliativpflege Onko Plus (Leistungsvereinbarung) sowie dem ärztlichen Dienst des onkologischen Zentrums des Spitals Männedorf; Pädiatrische Leistungen Für die ambulante Behandlung von Kindern arbeitet die Spitex auf Grund einer Leistungsvereinbarung mit der Kinderspitex des Kantons Zürich, kispex zusammen Teilstationäre Dienstleistungen Stiftung Loogarten, Alters- und Pflegezentrum, Geschäftsleiter Karl Oberhauser, Im Loo 1, 8133 Esslingen, Tel , Die Stiftung Loogarten bietet für Betroffene und deren Angehörige Ferien- und Entlastungsangebote an. Ebenfalls ist es möglich einen Zwischenaufenthalt im Alters- und Pflegezentrum zu absolvieren, bis ein Platz im gewünschten Heim freigeworden ist. In den öffentlichen und privaten Heimen in der unmittelbaren Nachbarschaft bestehen ergänzende Angebote Stationäre Dienstleistungen Das Standardangebot an pflegerischen Leistungen im stationären und ambulanten Bereich umfasst die Pflichtleistungen gemäss 5 des Pflegegesetzes und 4, 5 sowie 6 der Verordnung. Weitere Richtlinien sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegt: Die Leistungen der Akut- und Übergangspflege können gemäss Art. 7 Abs. 2 und 3 KLV nach einem Spitalaufenthalt während längstens zwei Wochen erbracht werden. Die Leistungen der Pflegeheime sind über alle Stufen der Pflegebedürftigkeit hinweg sicherzustellen. Die Gemeinde bietet diese Leistungen in Zusammenarbeit mit dem Alters- und Pflegezentrum Loogarten an. Das Angebot umfasst 84 Pflegebetten in drei Pflege- und einer Demenzabteilung und zwar neben Langzeit-, auch Akut- und Übergangspflege. Das Dienstleistungsangebot ist in einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Alters- und Pflegezentrum geregelt. Kann innert angemessener Frist kein Pflegeplatz in der Stiftung Loogarten angeboten werden, vermittelt die Informationsstelle der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Heimleitung der Stiftung Loogarten einen anderen Leistungserbringer. 11

13 Im Bezirk Meilen ist ein breites Angebot an Heimen vorhanden, das von Oetwilerinnen und Oetwilern genutzt wird. Die stationäre Spitalpflege wird gemäss der kantonalen Spitalliste von den Spitälern Männedorf und weiteren Spitälern in der Region der Stadt Zürich abgedeckt. Das Alters- und Pflegezentrum Loogarten bietet folgende Dienstleistungen an: Standardangebot: pflegerische Leistungen über alle Leistungsstufen, Unterkunft und Verpflegung sowie Betreuung und Alltagsgestaltung; Akut- und Übergangspflege als Nachsorge nach einem Spitalaufenthalt; Personen mit demenziellen Erkrankungen werden im Alters- und Pflegezentrum so lange wie möglich betreut. Überschreitet die Selbst- bzw. Fremdgefährdung das Mass des Verantwortbaren im nichtspezialisierten Heim, oder ist die Lebensqualität nicht mehr garantiert, erfolgt in Absprache mit den Angehörigen eine Überführung in eine spezialisierte Demenzabteilung; Personen mit psychiatrischen Diagnosen werden nach Möglichkeit betreut. Überschreitet die Selbst- bzw. Fremdgefährdung das Mass des Verantwortbaren und ist eine räumliche Massnahme angezeigt, besteht eine Zusammenarbeit mit der psychiatrischen Klinik Clienia Schlössli AG in ; Patienten mit onkologischen Diagnosen werden gemäss dem Standardangebot betreut, dass die spezielle, onkologische Betreuung einschliesst. Die palliative Pflegeversorgung gehört im Alters- und Pflegezentrum Loogarten zum Standardangebot. Das Standardangebot umfasst im Einzelnen folgende Leistungen: Unterkunft: Vier Pflegeabteilungen mit insgesamt 84 Betten: Einzelzimmer, Doppelzimmer, Pflegeoasezimmer (2 Zimmer à 3 Betten für umfassend Pflegebedürftige bzw. palliative Pflege). Jedes Pflegezimmer ist mindestens ausgestattet mit Pflegebett, Pflegenachttisch, Schrank für Kleider oder Persönliches. Zimmer, sanitäre Anlagen im Zimmer bzw. im öffentlichen Bereich und öffentliche Räume werden täglich gereinigt und die Betten gemacht. Verpflegung: Drei Mahlzeiten pro Tag sowie ganztags Mineralwasser und Haustee auf der Abteilung, im Zimmer und im Speisesaal sind im Hotelleriepreis inbegriffen. Das Frühstück erfolgt in Form eines Buffets, Mittag- und Abendessen werden warm mit verschiedenen Wahlmöglichkeiten serviert. Weitere Getränke befinden sich zur Auswahl auf der Abteilung, im Speisesaal und im Restaurant, sind jedoch kostenpflichtig. 12

14 Alltagsgestaltung und Betreuung: Regelmässig finden Anlässe und Veranstaltungen wie Filmnachmittage, Musikanlässe, Stammtisch etc statt, welche für alle offen stehen und kostenlos sind. Zusätzlich finden wöchentlich verschiedene Aktivierungsgruppen wie Backgruppe, Kochgruppe, Gedächtnistraining etc statt, welche für die Teilnehmer ebenfalls kostenlos sind. Einmal monatlich fährt der Poschtibus für die rüstigeren Seniorinnen und Senioren in ein Einkaufszentrum in Stäfa. Besuche im Pflegezentrum Loogarten sind jederzeit möglich. 13. Mobilität Mobilität für alle Altersgruppen und die Zugänglichkeit zu den Angeboten sind unentbehrlich für die Versorgung, insbesondere der Personen, die zu Hause wohnen. Der Grundsatz ambulant vor stationär verpflichtet die Gemeinde zu einer guten Anbindung der Haushalte an den öffentlichen und privaten Verkehr. Zudem bestehen Angebote des Schweizerischen Roten Kreuzes, der Kirche und anderen. setzt Rahmenbedingungen, die es auch behinderten Personen ermöglicht, selbständig Angebote in Anspruch zu nehmen und soziale Kontakte zu pflegen. 14. Versorgungskette, Vernetzung und Koordination Alle Anbieter von Dienstleistungen bilden eine Versorgungskette. Die verschiedenen Angebote sind aufeinander abgestimmt und entsprechen dem Bedarf der Bevölkerung. Die Nahtstellen gemäss 3 Abs. 2 lit. a und b der Pflegeverordnung zwischen den Anbietern funktionieren möglichst überganglos. Die Informationsstelle, welche der Gemeinde angeschlossen ist, bildet in der Gemeinde die übergeordnete Stelle, welche die Pflegeversorgung in enger Zusammenarbeit mit der Leitung des Alters- und Pflegezentrums Loogarten, der Ärzteschaft, den regionalen Spitälern, Spitex sowie benachbarten Institutionen und Auskunftsstellen in den einzelnen Fällen praktisch koordiniert und sicherstellt. Die Nahtstelle zwischen ambulanter und stationärer Pflegeversorgung der Akut- und Übergangspflege und die Zusammenarbeit zwischen Akut- und Langzeitversorgung sind somit gewährleistet. Im informellen Bereich pflegt die Informationsstelle den Kontakt mit der Stiftung Loogarten, der Spitex, den Freiwilligenorganisationen, der Sozialkommission, der Alterskommission sowie mit der Alterskonferenz der Gemeinde. 13

15 15. Qualitätssicherung 9 der kantonalen Pflegeverordnung legt fest, dass die Gemeinde verantwortlich zeichnet für die Qualitätssicherung der Angebote und Dienstleistungen. Der Gemeinderat legt die qualitativen Kriterien in den Leistungsvereinbarungen mit den Anbietern fest und verpflichtet die Anbieter ein anerkanntes Qualitätssicherungs-System zu führen. 16. Massnahmen Grundsätze und konkrete Massnahmen des Konzepts Pflegeversorgung werden der Bevölkerung, in einem Artikel im vierteljährlich erscheinenden und in alle Haushaltungen gratis verteilten oetwiler, zugänglich gemacht. Zudem ist das Konzept auf der Home-page der Gemeinde einseh- und herunterladbar und kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Das vorstehende Konzept Pflegeversorgung der Gemeinde wurde vom Gemeinderat am 23. Oktober 2012 genehmigt., 23. Oktober 2012 Gemeinderat Ernst Sperandio Gemeindepräsident Sven Alini Gemeindeschreiber 14

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