Vertragsentwurf über die Pacht der Schwimmhalle Birsfelden
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- Dagmar Baumann
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1 Einwohnergemeinde Birsfelden Hardstrasse Birsfelden Tel Fax Vertragsentwurf über die Pacht der Schwimmhalle Birsfelden zwischen der Gemeinde Birsfelden vertreten durch Christof Hiltmann Gemeindepräsident und Martin Schürmann Leiter Gemeindeverwaltung Hardstrasse Birsfelden im Folgenden bezeichnet mit Verpächter und der Firma xxx xxx xxx im Folgenden bezeichnet mit Pächter betreffend der Pacht der Schwimmhalle Birsfelden zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung.
2 1. Pachtgegenstand/Pachtobjekt Dem Pächter wird folgendes Pachtobjekt übertragen: - Schwimmhalle, 4127 Birsfelden - Garderoben der Schwimmhalle - Treppenhaus Schwimmhallengebäude Die Gemeinde nutzt kostenlos Wasserflächen und Zeiten gemäss Belegungsplan (Anhang 5) - Schulschwimmen - Clubtraining - Verein für die Schuljugend - Öffentliches Schwimmen 2. Vertragsbestandteile Integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertrages sind in nachstehender Rangfolge: - die vorliegende Vertragsurkunde; - das Pflichtenheft des Verpächters vom xx.xx.2015 (Anhang 1); - das Betriebskonzept des Pächters vom xx.xx.2015 (Anhang 2); - Pachtinventar (Anhang 3); - Antrittsprotokoll vom xx.xx.xxxx (Anhang 4); - Belegungsplanung (Anhang 5); - Badeaufsichtsplan (Anhang 6); Die Vertragsparteien bestätigen mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages, dass sie im Besitze der obgenannten Vertragsbestandteile sind und diese auch in der genannten Rangfolge anerkennen. Pachtvertrag Schwimmhalle Datum: Seite 2 von 8
3 3. Pachtzweck Der Pächter darf im Pachtobjekt nur eine Badeanstalt betreiben zum Zweck von Unterricht und Kurse im Wasser, Wassertraining und Baden. Eine Änderung des Pachtzweckes ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verpächters zulässig. 4. Beginn und Dauer der Pacht Der Pächter tritt die Pacht per an. Der Pachtvertrag wird unbefristet abgeschlossen. Die Mindestpachtdauer beträgt 3 Jahre. Das Pachtverhältnis endet nach vorangegangener 12 monatiger schriftlicher Kündigung auf Monatsende. Das Pachtverhältnis ist erstmals auf den kündbar. Aus wichtigen Gründen (insbesondere Zahlungsrückstand des Pächters) kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden. 5. Pachtzins Der Pachtzins beträgt pro Monat netto CHF xxxx.xx. Zusätzlich leistet der Pächter für die anfallenden Betriebs- und Nebenkosten monatliche Akontozahlungen von insgesamt CHF xxxx.xx. Der Verpächter rechnet jährlich über die Betriebs- und Nebenkosten ab. Der Pächter trägt die folgenden in der Liegenschaft und der Infrastruktur anfallenden Betriebs- und Nebenkosten für: - Badtechnik - Heizung - Allgemeinstrom - Hauswartung - Serviceabonnemente der Be- und Entlüftungsanlagen - Serviceabonnemente der Feuer- und Brandschutzanlagen - Kosten und Gebühren für Wasserverbrauch und Abwasserentsorgung (inkl. Wartung) - Kosten und Gebühren für Kehricht und Betriebskehricht - Antennen-, Kabel- und TV-Gebühren - Anteil an Gebäudeversicherung - Verwaltungshonorar von 3% des Abrechnungsbetragen (zzgl. MWST) Darüber hinaus trägt der Pächter sämtliche Gebühren, Abgaben und Kosten, die durch seinen Geschäftsbetrieb oder durch von ihm vorgenommene Pachtvertrag Schwimmhalle Datum: Seite 3 von 8
4 bauliche Einrichtungen verursacht werden, insbesondere die daraus entstehenden individuellen Strom- und Wasserkosten. Die Bruttopacht ist jeweils per 1. des jeweiligen Monats zum Voraus fällig und hat somit zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Verpächters gutgeschrieben zu sein. 6. Übergabe des Pachtobjekts / Pachtinventar Das Pachtobjekt wird am übergeben. Über den Zustand des Pachtobjekts wird ein Antrittsprotokoll verfasst. Über die zum Pachtobjekt gehörenden Installationen, Maschinen und Einrichtungsgegenstände, welche im Eigentum des Verpächters stehen, wird ein Pachtinventar erstellt. Dieses bildet integrierenden Bestandteil des Pachtvertrages. Mängel werden im Antrittsprotokoll festgehalten. Wenn im Protokoll keine Mängel erwähnt sind, wird angenommen, dass bei Pachtantritt keine Mängel bestanden sind. 7. Rechte und Pflichten Pächter Der Pächter ist zur persönlichen und korrekten Führung der Schwimmhalle unter dem Namen xxx verpflichtet. Zu den Zeiten, an welchen das Bad der Öffentlichkeit zugänglich ist, darf der Pächter Eintrittsgelder von den Benutzern verlangen. Die Höhe der Eintrittsgelder ist mit der Gemeinde zu vereinbaren. Der Pächter ist für die Beschaffung allfälliger notwendiger Bewilligungen zur Betreibung einer Schwimmhalle bis zum Pachtbeginn verantwortlich. Bei Missachtung wird er gegenüber dem Verpächter schadenersatzpflichtig. Der Pächter ist verpflichtet, den ordentlichen Unterhalt der Räume, Installationen, Maschinen und Einrichtungsgegenstände zu besorgen und zu revidieren. Darunter fallen insbesondere auch Wartungskosten und der Ersatz von Verbrauchsteilen. Grundsätzlich gelten Instandhaltungsarbeiten, welche im Einzelfall den Betrag von CHF nicht übersteigen als kleiner Unterhalt. Allfällige sich zeigende Mängel, für deren Behebung der Verpächter zuständig ist, hat der Pächter diesem sofort und schriftlich anzuzeigen. Sind sofortige Massnahmen nötig, so setzt sich der Pächter unverzüglich mit dem Verpächter in Verbindung und ergreift, sofern dies nötig ist und der Verpächter nicht vorgängig kontaktiert werden kann, Massnahmen zur Abwendung des drohenden resp. grösseren Schadens. Pachtvertrag Schwimmhalle Datum: Seite 4 von 8
5 Der Pächter hat die Pflicht, das Schwimmbecken während des öffentlichen Schwimmens durch eine brevetierte Person beaufsichtigen zu lassen. Die Badeaufsichtspflicht ist in den Ausschreibungsunterlagen, welche einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages bilden, geregelt. Der Pächter verpflichtet sich, die gesetzlichen Wasserqualitätsansprüche zu gewährleisten und die Kontrollen durch das kantonale Organ zu dulden. 8. Rechte und Pflichten Verpächter Der Verpächter hat denjenigen Unterhalt am Pachtobjekt (inkl. Mobiliar) durchzuführen, welcher den kleinen Unterhalt übersteigt. Für Schäden am Pachtobjekt infolge Verschuldens des Pächters, haftet dieser. Der Verpächter verpflichtet, sich die Anlagen und Infrastrukturen regelmässig im Sinne eines Substanzerhalts in Stand zu setzen bzw. zu erneuern. Schliessungen und Einschränkungen des Betriebes, welche aufgrund der Pflicht des Verpächters zum Unterhalt notwendig sind, hat der Pächter zu dulden. Für eine allfällige Herabsetzung des Pachtzinses sowie Schadenersatz finden Art. 259d und 259e OR sinngemäss Anwendung. Der Verpächter behält sich vor, angemeldet oder unangemeldet die Einhaltung der Vorschriften des Pächters zu überprüfen. 9. Bauliche Veränderungen Der Pächter darf nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Verpächters bauliche Änderungen irgendwelcher Art am Pachtobjekt ausführen oder ausführen lassen. Hat der Verpächter den Änderungen nicht vorgängig schriftlich zugestimmt, kann er die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen oder die Veränderung ohne Entschädigung übernehmen. 10. Versicherungen Der Pächter hat folgende Risiken auf eigene Rechnung zu versichern: - Betriebsunfallversicherungen für das Personal - Betriebshaftpflichtversicherung über CHF 5.0 Mio. 11. Unterpacht / Übertragung des Pachtverhältnisses auf Dritte Die Einsetzung eines Geranten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verpächters. Unterpacht und Übertragung des Pachtverhältnisses auf einen Dritten bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des Verpächters. Dieser kann die Zustimmung verweigern. Pachtvertrag Schwimmhalle Datum: Seite 5 von 8
6 12. Beendigung der Pacht Auf den Tag der Auflösung des Pachtvertrages sind das Pachtobjekt und die mitverpachteten Einrichtungsgegenstände, Maschinen und Apparate sauber und in einwandfreiem Zustand in gleicher Menge und Qualität (normale Abnützung vorbehalten) wie übernommen dem Verpächter resp. Nachpächter zu übergeben. Fehlende resp. beschädigte Inventargegenstände sind zum Betriebswert zu vergüten. Es wird ein Rückgabeprotokoll erstellt. 13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arlesheim. 14. Inkrafttreten / Vertragsänderungen Der vorliegende Vertrag tritt mit dessen Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Es bestehen keine mündlichen Abreden. 15. Unterzeichnung durch die Vertragsparteien Die vorliegende Vertragsurkunde wird zweifach ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält ein unterzeichnetes Exemplar. Pachtvertrag Schwimmhalle Datum: Seite 6 von 8
7 Für den Verpächter: Ort und Datum:.. Christof Hiltmann Gemeindepräsident Birsfelden Martin Schürmann Leiter Gemeindeverwaltung Unterschrift: Unterschrift:.. Für den Pächter Ort und Datum:.. Vorname Name Funktion: Vorname Name Funktion: Unterschrift: Unterschrift:.. Pachtvertrag Schwimmhalle Datum: Seite 7 von 8
8 16. Verzeichnis der Anhänge Die hiernach aufgeführten Anhänge sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages: 1 Ausschreibungsunterlagen erstellt durch die Gemeinde Birsfelden vom xx.xx Angebot des Pächters vom xx.xx Preisbereinigung vom xx.xx Antrittsprotokoll vom xx.xx.xxxx 5 Belegungsplanung 6 Badeaufsichtsplan Pachtvertrag Schwimmhalle Datum: Seite 8 von 8
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