Leihvertrag. für die Ausstellung Studium mit Zukunft
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- Kevin Michel
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1 Leihvertrag für die Ausstellung Studium mit Zukunft Zwischen der Stiftung Universität Hildesheim, vertreten durch den Präsidenten, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang- Uwe Friedrich, Universitätsplatz 1, Hildesheim Ausführende Stelle: Gleichstellungsbüro der Stiftung Universität Hildesheim, vertreten durch die Gleichstellungsbeauftragte, Dr. Silvia Lange, - Leihgeber- und - Leihnehmer_in- über die Wanderausstellung Studium mit Zukunft -Leihgegenstand- Anhang 1: Fotodokumentation des Leihgegenstandes Anhang 2: Inventarliste Anhang 3: Mängelliste 1 Leihgegenstand (1) Der Verleiher überlässt dem/der Leihnehmer_in die im Anhang aufgeführten Leihgegenstände zum bestimmungsmäßigen Gebrauch. (2) Der Leihvertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft.
2 (3) Der Anhang ist von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen und ist Bestandteil dieses Leihvertrages. (4) Die Ausstellung ist Eigentum der Stiftung Universität Hildesheim. Sie besteht aus: * 12 Tafeln mit Digitaldruckfolie (800 x 1900mm) * 36 Verbindungselementen * 12 Transportkartons und * 2 Photohocker (Verleih auf Anfrage) Die Leihgegenstände haben insgesamt einen Wert in Höhe von 3.016,48 EUR 2 Leihgebühr (1) Die Ausleihe ist kostenfrei. Die Transport- bzw. Versandkosten trägt der/die Leihnehmer_in. 3 Leihzeitraum (1) 1 Woche 2 Wochen (2) optional. Der Leihzeitraum ist vom bis Der/die Leihnehmer_in garantiert die termingerechte Rückgabe. Er/Sie ist verpflichtet die Ausstellungsgegenstände nach Ablauf des Leihzeitraums bis zum auf seine/ ihre Kosten an den Leihgeber zurückzugeben. Um Mitteilung über den veranlassten Rückversand an das Gleichstellungsbüro wird gebeten (per ). 4 Eigentum (1) Der Verleiher bleibt Eigentümer der Vertragsgegenstände. Der/Die Leihnehmer_in unternimmt alles, um Eingriffe Dritter in das Eigentum des Verleihers abzuwehren. Er/Sie wird den Verleiher sofort benachrichtigen, wenn Dritte einen der Vertragsgegenstände beanspruchen. (2) Die Überlassung der Vertragsgegenstände an Dritte ohne Zustimmung des Leihgebers ist dem/der Leihnehmer_in nicht gestattet. 5 Übergabe, Transport (1) Der Leihgeber übergibt die Leihgegenstände in betriebsfähigem Zustand an den/die Leihnehmer_in. Verlade- und Transportrisiko trägt der/die Leihnehmer_in. (2) Der Leihgeber übergibt dem/der Leihnehmer_in alle Unterlagen, die zum vertragsmäßigen Gebrauch der Vertragsgegenstände erforderlich sind. (3) Die Tafeln sind für den Transport einzeln in Luftpolsterfolie zu wickeln und in die Transportkartons zu verpacken. Der Transport der Tafeln muss liegend erfolgen.
3 6 Pflichten des/der Leihnehmer_in (1) Der/Die Leihnehmer_in hat die Vertragsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln, vor Schaden zu bewahren und keiner Gefährdung auszusetzen. Die Leihgegenstände dürfen nur für den bewilligten Zweck in Anspruch genommen werden. Eine Überlassung an Dritte ohne Zustimmung des Leihgebers ist nicht gestattet. (2) An den Leihgegenständen dürfen keine Veränderungen oder Eingriffe vorgenommen werden (auch nicht zum Zweck der Befestigung). Der/Die Leihnehmer/in ist verpflichtet, die Leihgabe nach dem Eintreffen und vor der Rückgabe bzw. Weitergabe sorgfältig auf Mängel und Beschädigungen zu prüfen und darüber jeweils ein Übernahme bzw. Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Protokolle sind dem Gleichstellungsbüro unverzüglich per oder postalisch zuzuleiten. 7 Schadensanzeige, Art des Schadensersatzes (1) Der/Die Leihnehmer_in teilt dem Leihgeber Schäden an den Leihgegenständen unverzüglich mit. (2) Der/Die Leihnehmer_in haftet für den Verlust der Vertragsgegenstände, sowie für alle Schäden, die durch sein Verschulden an den Vertragsgegenständen entstanden sind. Dem/Der Leihnehmer_in wird empfohlen, bei solchen Vertragsgegenständen, deren Wert über 500,00 Euro übersteigt, eine Versicherung abzuschließen. Er hat auf Verlangen des Leihgebers für die Vertragsgegenstände eine ausreichende Versicherung abzuschließen und dem Leihgeber eine Kopie des Versicherungsscheins vorzulegen. Der Versicherungswert beträgt pro Tafel 182 EUR (*12= EUR) pro Verbindungselement 14 EUR (* 36= 504 EUR) pro Photohocker 56,72 EUR (*2= 113,44 EUR) pro Transportkarton 17,92 EUR (*12= 215,04 EUR) insgesamt 3.016,48 EUR (3) Der/Die Leihnehmer_in hat dem Verleiher im Schadensfall nach dessen Wahl für einen angemessenen Ersatz zu sorgen oder dem Leihgeber den dafür erforderlichen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der/Die Leihnehmer_in ist nach erfolgter Rücksprach mit dem Leihgeber freigestellt kleinere Schäden (Ausbesserungen) selbst oder von einem von ihm bestellten Service zu reparieren. (4) Wird ein Vertragsgegenstand nicht oder nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann der Leihgeber dem/der Leihnehmer_in den Wert des Vertragsgegenstandes in Rechnung stellen. 8 Kündigung, Vertragsende, Rückgabe (1) Der Leihgeber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der/die Leihnehmer_in die mit dem Leihnehmer vereinbarten Verpflichtungen und Termine nicht
4 einhält. (2) Bei Kündigung des Vertrages sind die Vertragsgegenstände unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, an den Leihgeber zurückzugeben. (3) Vor Abbau der Leihgegenstände erfolgt in der Regel vor Ort eine Abnahme und Prüfung der Vertragsgegenstände auf Schäden durch eine Mitarbeiterin des Gleichstellungsbüros. (4) Der/Die Leihnehmer_in hat die entliehenen Vertragsgegenstände mit allen dazugehörigen Unterlagen dem Leihgeber in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Leihvertrag endet mit der vollständigen und mangelfreien Rückgabe der Vertragsgegenstände. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leihnehmers ist ausgeschlossen. 9 Änderungen, Ergänzungen, anzuwendende Vorschriften (1) Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen und Verlängerungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform. 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges (1) Gerichtsstand ist Hildesheim. (2) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die in der in den unwirksamen Bestimmungen erhaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden und dem kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen. Hildesheim, Ort, Datum Ort, Datum Stiftung Universität Hildesheim (Leihgeber) (Leihnehmer)
5 Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Schiller Tel.: Weitere Informationen bietet die Website der Ausstellung: Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag per Post oder per zurück an: Universität Hildesheim, Gleichstellungsbüro, Projekt Frauen in MINT-Fächern, Charlotte Schiller, Universitätsplatz 1, Hildesheim
6 Anhang 1 Fotodokumentation des Leihgegenstandes
7 Anhang 2 Inventarliste Ausstellung: Tafeln mit Digitaldruckfolie Anzahl: 12 Stück Material: Aluminiumverbund, 6mm Format: 800 x 1900mm Motive: s. Liste sowie Fotodokumentation einseitiger Druck Wert pro Tafel: 182,00 Wert 12 Tafeln: 2.184,00 60 Plattenverbinder versilbert Anzahl: 36 Stück Wert pro Plattenverbinder: 14 Wert Plattenverbinder insgesamt: 504 Photohocker grün aus MDF (Mitteldichte Holzfaserplatte) Bestehend aus: 4 Seiten, 1 Deckel in der Farbe Grün Maße: 400 x 250mm Anzahl: 1 Wert: 56,72 Photohocker rot aus MDF (Mitteldichte Holzfaserplatte) Bestehend aus: 4 Seiten, 1 Deckel in der Farbe Rot Maße: 400 x 250mm Anzahl: 1 Wert: 56,72 Transportkartons: Anzahl: 12 Wert: 215,04
8 Anhang 3 Mängelliste Mängelbeschreibung Grund/Ursache Datum und Unterschrift
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