Kaufvertrag für den Verkauf eines neuen Kraftfahrzeuges
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- Nora Hausler
- vor 7 Jahren
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1 Kaufvertrag für den Verkauf eines neuen Kraftfahrzeuges Vertragsnummer XXXXXX Vertrag zwischen Clever-Autokauf.de - Bernhard Glück Bergäckerweg 8, Bad Wörishofen - nachfolgend als Verkäufer bezeichnet - und XXXXX - - nachfolgend als Käufer bezeichnet - Präambel Der Käufer ist über die Homepage des Verkäufers auf diesen aufmerksam geworden und hat den Kontakt zum Verkäufer aufgenommen. Der Käufer hat sodann nach Erhalt der allgemeinen Ablaufinformationen das Fahrzeug in seiner Wunschkonfiguration, an dem er ein Kaufinteresse hat, dem Verkäufer genannt, der die grundsätzliche Verfügbarkeit beim Hersteller abgefragt hat. Nach der unverbindlichen Zusage des Herstellers wurde dieser Vertrag dem Käufer angeboten. Danach vereinbaren die Parteien folgendes: Seite 1
2 1 Vertragsgegenstand (1) Vertragsgegenstand ist der Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs. Dieses ist in der Anlage 1, die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist, genau beschrieben. (2) Das Fahrzeug wird voraussichtlich XX Wochen nach Erhalt des Kaufpreises an den Kunden ausgeliefert. Der endgültige Liefertermin ergibt sich aus 3 Abs Kündigung / Rücktrittsrecht (1) Beide Vertragspartner haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, von diesem Kaufvertrag zurückzutreten. (2) Sollte der Kaufpreis nicht innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist bei dem Verkäufer eingehen, hat dieser das Recht, auch nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten. (3) Wird der Lieferzeitpunkt des 3 Abs. 2 um mehr als 8 Wochen überschritten kann der Käufer vom Vertrag entschädigungslos zurücktreten. (4) Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei. (5) Der Kaufpreis wird dem Kunden, soweit er bereits beim Verkäufer eingegangen ist, innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der rechtswirksamen Rücktrittserklärung unter Nennung einer Bankverbindung beim Verkäufer auf ein Konto seiner Wahl erstattet. (6) Der Rückzahlungsanspruch verzinst sich ab der Rücktrittserklärung des Verkäufers mit 4 % p.a. Voraussetzung für die Verzinsung ist, dass der Käufer dem Verkäufer ein Konto nennt. Beim Rücktritt durch den Käufer erfolgt keine Verzinsung. 3 Bestellung/Abwicklung (1) Der Verkäufer bestellt das Fahrzeug nach vollständiger Kaufpreiszahlung und nach Ablauf der 14- tägigen Rücktrittsfrist des 2. (2) Ca. 15 Tage nach der Bestellung des Fahrzeugs durch den Verkäufer erhält dieser die Mitteilung des Herstellers über den endgültigen Lieferzeitpunkt. Diesen teilt er dem Käufer unverzüglich mit. (3) Der Fahrzeugbrief wird dem Käufer ca. 2 Wochen vor dem endgültigen Liefertermin zugesandt. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug bis zum Abholungstermin auf sich zuzulassen. Seite 2
3 (4) Das Fahrzeug ist vom Käufer im Werk in XXX abzuholen. Der Abholungstermin ist rechtzeitig zwischen den Parteien abzustimmen. 4 Bankbürgschaft (1) Ein etwaiger Rückzahlungsanspruch des Käufers wird durch eine Bankbürgschaft gesichert. Die Bürgschaftserklärung wird dem Käufer nach Abschluss dieses Vertrages ausgehändigt. Die Bürgschaftserklärung wird wirksam, wenn mit dem Käufer dieser Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist und der Kaufpreis vollständig beim Verkäufer eingegangen ist. (2) Die Bankbürgschaftserklärung ist Zug um Zug mit Übergabe des Kraftfahrzeugs gem. 1 Abs. 1 zurückzugeben. (3) Rechte aus der Bankbürgschaft können frühestens X Wochen nach dem endgültigen Auslieferungstermin geltend gemacht werden. 5 Zusatzbestimmungen (1) Der Kunde verpflichtet sich, das von ihm erworbene Fahrzeug nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Auslieferung zu veräußern. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung oder gegen seine Verpflichtung aus 3 Abs. 3, wird eine einmalige Vertragsstrafe von 30 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs fällig. (2) Ergänzend gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen des Herstellers. Diese können unter XXX eingesehen/angefordert werden. (3) Gewährleistungsansprüche sind direkt gegen den Hersteller zu richten. Garantie- und Gewährleistungsansprüche des Verkäufers werden hiermit an Erfüllungsstatt an den Käufer abgetreten. Dieser nimmt die Abtretung an. (4) Wird die Lieferung des Fahrzeugs aufgrund von Umständen unmöglich, die allein der Hersteller zu vertreten hat oder kommt der Hersteller mit der Lieferung in Verzug, hat der Käufer Ansprüche, die ihm daraus gegen den Verkäufer erwachsen, gegen den Hersteller geltend zu machen. Hierzu tritt der Verkäufer sämtliche Ansprüche, die ihm gegen den Hersteller zustehen, an den Käufer ab. Dieser nimmt diese Abtretung an. Seite 3
4 (5) Bei Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Dort ist soweit ersichtlich insbesondere der Fahrzeugzustand zu dokumentieren, der Erhalt des Fahrzeugs und die Rückgabe der Bürgschaftserklärung zu protokollieren bzw. das Erlöschen der Bankbürgschaft zu dokumentieren. 6 Kaufpreis (1) Der Kaufpreis beträgt EUR XXXXXX incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%). (2) Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig. 7 Schlussbestimmung (1) Gerichtsstand ist Memmingen. (2) Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. (3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Zweck der gewollten Regelung möglichst nahe kommt. (4) Dieser Vertrag besteht aus X Seiten, alle vom Verkäufer gegengezeichnet..., den. Bad Wörishofen, den.. (Unterschrift Käufer) (Unterschrift Verkäufer) Seite 4
5 Bürgschaftserklärungszusatz: Die Bürgschaft wird nur wirksam, wenn der Kaufpreis aus dem unter Ziff. 1.4 bezeichneten Kaufpreis in voller Höhe auf einem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Mit der Auslieferung des Fahrzeugs erlischt die Bürgschaft. Seite 5
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