Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Ahrensfelde, 24. März Jahrgang Ausgabe Nr. 3/ Woche I. Amtlicher Teil Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Ahrensfelde für das Haushaltsjahr 2009 Seite 1 Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Ahrensfelde (Einwohnerbeteiligungssatzung - EbetS) Seite 2 Aufstellungsbeschluss Änderung Bebauungsplan Gemeindezentrum Eiche, OT Eiche Seite 2 Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der Autobahn (A) 10 Seite 2 Bekanntmachung über Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A 10 Seite 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Gemeinde Ahrensfelde Seite 4 Amtliche Bekanntmachung über das Offenhalten von Verkaufsstellen Seite 4 Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen Seite 4 II. Nichtamtlicher Teil ab Seite 5 Informationen der Gemeindeverwaltung Informationen aus den Ortsteilen weitere Informationen Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Ahrensfelde, Der Bürgermeister Lindenberger Straße 1, Ortsteil Ahrensfelde, Ahrensfelde Tel.: (030) , Fax: (030) Internet: info@gemeinde-ahrensfelde.de Verantwortliche Redakteurinnen: S. Haack und W. Geilsdorf amtsblatt@gemeinde-ahrensfelde.de Das Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde erscheint bei Bedarf, mindestens 12 mal pro Jahr. Das Amtsblatt ist im Rathaus (Bürgerbüro) Lindenberger Straße 1, Ortsteil Ahrens felde, Ahrensfelde während der Geschäftszeiten kostenlos erhältlich. Satz, Verlag, Druck und verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Postfach , Berlin Tel.: (0 30) , Fax: (0 30) Abonnementpreis bei Postbezug: 1,80 Euro je Ausgabe I. Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Ahrensfelde für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 65 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ,00 Einzahlung aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 Auszahlung an Liquiditätsreserven 0,00 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0,00 festgesetzt. 3 2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf ,00 festgesetzt. 4 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 305,00 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420,00 v. H. 2. Gewerbesteuer 300,00 v. H.

2 Seite 2 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 0 festgesetzt. 3. Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die sich aus einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung ergeben, werden als nicht erheblich angesehen. Sonstige Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sind nicht erheblich, wenn sie in der Aufwandsart/ Auszahlungsart: 3.1. Personalaufwendungen/-auszahlungen bei überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen den Betrag von nicht überschreiten, 3.2. Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen/ -auszahlungen und sonstige ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen bei außer- und überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen den Betrag von im Einzelfall nicht überschreiten, 3.3. Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben den Betrag von im Einzelfall nicht überschreiten. Bei unerheblichen Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen entscheidet die Kämmerin. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um beim ordentlichen Ergebnis und b) bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen von der Aufwendungen oder Auszahlungen festgesetzt. 6 Haushaltssicherungskonzept - entfällt Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeister Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Ahrensfelde (Einwohnerbeteiligungssatzung - EbetS) Aufgrund von 13 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) und 3 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde vom hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde in ihrer Sitzung am folgende Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Ahrensfelde (Einwohnerbeteiligungssatzung EbetS) beschlossen: 1 Allgemeines Diese Satzung regelt die Ausgestaltung der in der Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde verbindlich festgelegten Formen der Einwohnerbeteiligung. 2 Einwohnerfragestunde (1) In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung sind alle Personen, die in der Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Einwohner), berechtigt, kurze mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder anderen Gemeindeangelegenheiten an die Gemeindevertretung oder den Hauptverwaltungsbeamten zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten (Einwohnerfragestunde). Die Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Jeder Einwohner kann sich im Regelfall zu bis zu drei unterschiedlichen Themen zu Wort melden. Die Wortmeldungen pro Einwohner sollen drei Minuten nicht überschreiten. Kann eine Frage nicht in der Sitzung mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort zugelassen. Die Einwohnerfragestunde soll vor den Beratungsgegenständen im öffentlichen Teil der Sitzungen durchgeführt werden. (2) Die Festlegungen des Absatzes 1 sind entsprechend auch auf die Sitzungen des Hauptausschusses, der Fachausschüsse der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte anzuwenden. 3 Einwohnerversammlung (1) Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck können Einwohnerversammlungen für das Gebiet und Teile des Gebietes der Gemeinde durchgeführt werden. (2) Der Hauptverwaltungsbeamte beruft unter Angabe der Tagesordnung und ggf. des Gebietes, auf das die Einwohnerversammlung begrenzt wird, die Einwohnerversammlung ein. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Einwohnerversammlung entsprechend den Vorschriften für die Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung. Der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von diesem beauftragte Person leitet die Einwohnerversammlung. Alle Personen, die in der Gemeinde bzw. in dem begrenzten Gebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben in der Einwohnerversammlung Redeund Stimmrecht. Über die Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen und dem Hauptverwaltungsbeamten und der Gemeindevertretung zuzuleiten. (3) Die Einwohnerschaft kann beantragen, dass eine Einwohnerversammlung durchgeführt wird. Der Antrag muss schriftlich beim Bürgermeister eingereicht werden und die zu erörternde Gemeindeangelegenheit bezeichnen. Der Antrag darf nur Angelegenheiten angeben, die innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits Gegenstand einer Einwohnerversammlung waren. Antragsberechtigt sind alle Einwohner. Der Antrag muss von mindestens fünf vom Hundert der Einwohner der Gemeinde unterschrieben sein, soweit die wichtige Angelegenheit die gesamte Gemeinde betrifft. Bei Anliegen, die ausschließlich die Belange eines Ortsteils betreffen, muss der Antrag von mindestens fünf vom Hundert der Einwohner des Ortsteils unterschrieben sein. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeister Gemeinde Ahrensfelde - Der Bürgermeister - Lindenberger Straße Ahrensfelde BA04/03/09 Aufstellungsbeschluss Änderung Bebauungsplan Gemeindezentrum Eiche, OT Eiche Die Gemeinde Ahrensfelde hat in ihrer öffentlichen Gemeindevertretersitzung am folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Gemeindezentrum Eiche. Zielstellung der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Erweiterungsbau der Kita Eiche. Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeister Gemeinde Ahrensfelde Der Bürgermeister - Lindenberger Straße Ahrensfelde Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der Autobahn (A) 10 von östlich der Anschlussstelle (AS) Oberkrämer, km 161,625, bis westlich Auto-

3 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 3 bahndreieck (AD) Schwanebeck, km 193,700, ohne den Streckenabschnitt im Land Berlin von km 186,560 bis km 191,945 einschließlich Umbau der AS Birkenwerder und Mühlenbeck sowie Umbau des AD Pankow (A 10/A 114) einschließlich Ausbau der A 114 bis Landesgrenze Berlin-Brandenburg, km 0,711, einschließlich trassenferner landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in den Gemarkungen Vehlefanz, Eichstädt, Bärenklau (Gemeinde Oberkrämer), Velten, Falkenhagener-Forst (Stadt Velten), Leegebruch (Gemeinde Leegebruch), Borgsdorf, Bergfelde (Stadt Hohen Neuendorf), Birkenwerder (Gemeinde Birkenwerder), Mühlenbeck (Gemeinde Mühlenbecker Land), Wensickendorf (Stadt Oranienburg), Vogelsang (Stadt Zehdenick) im Landkreis Oberhavel sowie Schönerlinde, Schönwalde (Gemeinde Wandlitz), Schwanebeck (Gemeinde Panketal), Ladeburg (Stadt Bernau bei Berlin), Biesenthal (Amt Biesenthal-Barnim), Lindenberg (Gemeinde Ahrensfelde) im Landkreis Barnim im Land Brandenburg und im Bezirk Pankow des Landes Berlin Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Autobahn, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach 17 FStrG 1 und 73 VwVfGBbg 2 beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden u.a. Grundstücke in der Gemarkung Lindenberg in der Gemeinde Ahrensfelde im Landkreis Barnim beansprucht. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom bis während der Dienststunden Montag von Uhr bis Uhr Dienstag von 8.00 Uhr bis Uhr Mittwoch von Uhr bis Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Str. 1, Ahrensfelde, zur allgemeinen Einsichtsnahme aus. Hinweise: 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum , beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11 - Anhörungsbehörde, Lindenallee 51, Hoppegarten (Telefon: / , Fax: / oder / ) oder bei der Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Str. 1, Ahrensfelde, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 1138-AHB erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigungen erkennen lassen. Ebenfalls bis zum vorstehend genannten Termin können sich die nach 59 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 3 ) oder nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 60 BNatSchG anerkannten Vereine sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltschutzangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), zu dem Plan Stellung nehmen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( 17 Abs. 4 S. 1 FStrG in Verbindung mit 73 Abs. 4 S. 3 VwVfGBbg). 2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow- Str. 2 8, Potsdam) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 4 entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach 9 FStrG und die Veränderungssperre nach 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 9a Abs. 6 FStrG). Gehrke Bürgermeister 1 FStrG - Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206) 2 VwVfGBbg - Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I/04 S. 78); geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (GVBl. I/08 S. 42). 3 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz vom (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 666) 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom I 2873; 2008, 47) Gemeinde Ahrensfelde - Der Bürgermeister - Lindenberger Straße Ahrensfelde Bekanntmachung Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A 10 von westlich der Anschlussstelle Berlin-Weißensee bis östlich des Autobahndreiecks Schwanebeck (km 193,700 bis km 2,114) und den grundhaften Ausbau der Autobahn A 11 nördlich des Autobahndreiecks Schwanebeck (km 0,000 bis km 3,299) mit der Umgestaltung des Autobahndreiecks Schwanebeck unter Einbeziehung der Anschlussstelle Berlin-Weißensee und den Umbau der Landesstraße 200 zwischen der Anschlussstelle Berlin-Weißensee und dem Ortseingang Schwanebeck sowie die Ergänzung der Bundesstraße 2 und der Landesstraße 200 mit einem gemeinsamen Geh- und Radweg von Lindenberg bis Schwanebeck (ca m lang) einschließlich trassenferner landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in der Gemarkung Schwanebeck, Gemeinde Panketal, in den Gemarkungen Lindenberg und Blumberg, Gemeinde Ahrensfelde, in den Gemarkungen Bernau und Birkholz, Stadt Bernau bei Berlin, Landkreis Barnim, in den Gemarkungen Lehnitz und Wensickendorf, Stadt Oranienburg, in der Gemarkung Borgsdorf, Stadt Hohen Neuendorf, in der Gemarkung Vogelsang, Stadt Zehdenick, Landkreis Oberhavel Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Straßenbaumaßnahme wird ein Erörterungstermin durchgeführt. Die Erörterung findet statt am 27. und 28. April 2009 jeweils um Uhr im Sitzungssaal Ort Gemeinde Ahrensfelde Lindenberger Straße Ahrensfelde

4 Seite 4 Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Für den 27. April 2009 ist die Erörterung der Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Am 28. April 2009 folgt die Erörterung der privaten Einwendungen. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11, Lindenallee 51, Hoppegarten) zu geben. Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen bleiben in diesem Fall vollständig aufrecht erhalten. Nicht fristgerecht, z. B. im Erörterungstermin erstmalig erhobene, Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung ist in geeigneter Weise nachzuweisen. Gehrke Bürgermeister Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Gemeinde Ahrensfelde Auf Grund des Artikel 1 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg vom (BbgLöG) (GVBl.I/06, [Nr. 15], S.158 und dem 26 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl.I/96, [Nr. 21], S.266), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 13], S.289, 294) erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Ahrensfelde als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom für das Gebiet der Gemeinde Ahrensfelde folgende ordnungsbehördliche Verordnung: 1 Aus Anlass der im Gemeindegebiet stattfindenden Weihnachtsmärkte dürfen Verkaufsstellen in allen Ortsteilen der Gemeinde Ahrensfelde an den vier Adventssonntagen in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein. 2 Termine für weitere verkaufsoffene Sonn- bzw. Feiertage aus Anlass von besonderen Ereignissen gibt der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde frei und macht diese ortsüblich bekannt. 3 Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern sind der 10 des BbGLöG, das Arbeitszeitgesetz, der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz zu beachten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen gemäß 10 Abs. 2 BbGLöG an höchstens 2 Adventssonntagen im Jahr beschäftigt werden. 4 Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ahrensfelde, den Gehrke Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Auf der Grundlage der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Ahrensfelde vom (Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde, Nr. 03/2009) dürfen die Verkaufsstellen 1. am Sonntag, dem 05. April 2009 aus Anlass eines Frühlingsmarktes in allen Ortsteilen der Gemeinde Ahrensfelde mit Ausnahme des Ortsteiles Eiche 2. am Sonntag, dem 4. Oktober 2009 aus Anlass einer Baumesse in allen Ortsteilen der Gemeinde Ahrensfelde 3. am Sonntag, dem 1. November 2009 aus Anlass eines Herbstfestes im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde jeweils in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein. Ahrensfelde, Gehrke Bürgermeister Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Heinrich Pavonet öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Vermessungsbüro H. Pavonet Koblenzer Straße 15 / Oranienburg Telefon : ( ) Telefax : ( ) Oranienburg, den 10. März 2009 Mein Zeichen: Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen die Grenzen des Flurstücks Karl-Marx-Straße Gemeinde: Ahrensfelde Gemarkung: Lindenberg Flur: 5 Flurstück: 122 sind vermessen worden. Gemäß 20 Abs. 5 des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I 1998 S. 2) in Verbindung mit 1 der Offenlegungsverordnung vom (GVBl. II S. 130) wird/werden das Ergebnis der Grenzermittlung und die Abmarkung ihrer Flurstücksgrenzen den Beteiligten, die am Grenztermin vom 09.März 2009 nicht teilgenommen haben, durch Offenlegung der Grenzniederschrift bekannt gegeben. Die Offenlegung erfolgt beim Vermessungsbüro Heinrich Pavonet, Koblenzer Straße 15/17, Oranienburg, in der Zeit vom 01. April 2009 bis 01. Mai Hinweis über Einwendungen gegen die Grenzermittlung Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einwendungen erhoben werden. Die Einwendungen sind bei Heinrich Pavonet, Koblenzer Strasse 15/17, Oranienburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorgenommene Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Heinrich Pavonet, Koblenzer Strasse 15/17, Oranienburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Ende der öffentlichen Bekanntmachungen Ende des amtlichen Teils

5 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Inform. der Gemeindeverwaltung Jubilare des Monats Herzlichen Glückwunsch Allen Jubilaren und Geburtstagskindern des Monats März übermitteln wir die herzlichsten Glückwünsche. Ihre Gemeindeverwaltung Die nächste Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Ahrensfelde erscheint am 21. April 2009 Beiträge können bis zum (Redaktionsschluss) bei Frau Haack oder Frau Geilsdorf abgegeben werden. amtsblatt@gemeinde-ahrensfelde.de Anzeigenschluss für private und gewerbliche Anzeigen: Anzeigentelefon: ( ) amtsblatt@gmx.net Sitzungstermine Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Ahrensfelde Montag, , Uhr Ort: Rathaus, Versammlungsraum Raum 106 (Hintereingang) Lindenberger Str. 1, Ahrensfelde Beachten Sie bitte die Aushänge in den Bekanntmachungskästen! Tourenpläne 2009 Hausmüllentsorgung - MGB Ortsteil Ahrensfelde (außer Straße Zur Rehwiese) + Mehrow , , , , , , , , , , , , Ortsteil Blumberg + Lindenberg Sa , Sa , Sa , , , , , , , , , , Ortsteil Ahrensfelde (nur Straße Zur Rehwiese) + Eiche , , , Sa , , , , , , , , , Restabfall MBG Alle Ortsteile (außer OT Ahrensfelde Str. Zur Rehwiese) - wöchentliche Leerung , , , Di , , , , , , , Di , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Sa , Ortsteil Ahrensfelde (außer Str. Zur Rehwiese) + Eiche + Mehrow (14 tägliche Leerung) , Di , , , , , , , , , , , , , , , , , , Sa Ortsteil Blumberg + Lindenberg (14 tägliche Leerung) , , , , , Di , , , , , , , , , , , , , , , Gelbe Säcke Ortsteil Ahrensfelde (mit Zur Rehwiese), Ortsteil Blumberg (ohne Elisenau), Ortsteil Eiche, Ortsteil Mehrow , Sa , , , Sa , Sa , , , , , , , , , , , , , , Ortsteil Blumberg (nur Elisenau) , Do , , , , , , , , , , , , , , , , , , Di Ortsteil Lindenberg , , , , , Di , , , , , , , , , , , , , , , Altpapier und Kartonage Ortsteil Ahrensfelde + Straße Zur Rehwiese , , , , , , , , , Ortsteil Blumberg (ohne Elisenau) + Ortsteil Lindenberg Do , , , , , , , , , Di Ortsteil Blumberg (nur Elisenau) , , Fr , , , , , , , , Ortsteil Eiche + Ortsteil Mehrow Sa , , Sa , , , , , , ,

6 Inform. der Gemeindeverwaltung Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 6 Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeindevertretung Gemeindevertretung jeden 3. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde Beginn um 19:00 Uhr Hauptausschuss jeden 1. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde Beginn um 19:00 Uhr Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur jeden 2. Dienstag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde Beginn um 19:00 Uhr Ausschuss für Finanzen jeden 1. Donnerstag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde Beginn um 19:00 Uhr Ausschuss für Soziales und Kultur jeden 2. Montag im Monat Näheres siehe Bekanntmachungskästen Sitzungstermine der Ortsbeiräte Ortsteil Ahrensfelde - jeden 4. Montag im Monat im Rathaus, Lindenberger Str. 1, Ortsteil Ahrensfelde Beginn um 19:00 Uhr Ortsteil Blumberg - jeden 3. Dienstag im Monat im Feuerwehrgebäude Berliner Str. 24, Ortsteil Blumberg Beginn um 19:00 Uhr Ortsteil Eiche - jeden 2. Mittwoch im Monat, im Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Ch. 35, Ortsteil Eiche Beginn um 19:00 Uhr Ortsteil Lindenberg - jeden 4. Donnerstag im Monat, im Ortszentrum K.-Marx-Str. 34, Ortsteil Lindenberg Beginn um 19:00 Uhr Hinweis zur Veröffentlichung der Sitzungstermine und der Tagesordnungen Aus verschiedenen Gründen können die im Amtsblatt angekündigten Sitzungstermine geändert werden. Wir bitten deshalb die Aushänge in den Bekanntmachungskästen zu beachten, da diese stets die aktuellen Termine ausweisen. Außerdem werden die aktuellen Tagesordnungen, Sitzungstermine und Sitzungsorte der einzelnen Sitzungen ins Internet gestellt. Internetadresse: Sie finden diese unter Ratsinformationen. Diese Veröffentlichungen haben nur informativen und keinen rechtlichen Charakter. Für die Gemeindevertretersitzung wird die Tagesordnung 7 Tage vor dem Sitzungstermin und für die Ausschuss- und Ortsbeiratssitzungen jeweils 3 Tage vor dem Sitzungstermin ins Internet gestellt.

7 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Inform. der Gemeindeverwaltung Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr.: 2009/02/01 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde bestätigt die Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung am Beschluss Nr.: 2009/02/02 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom Beschluss Nr.: 2009/02/03 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt aufgrund des Artikels 1 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg vom (BbgLöG) die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen in der Gemeinde Ahrensfelde. Beschluss Nr.: 2009/02/04 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Gemeindezentrum Eiche. Zielstellung der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Erweiterungsbau der Kita Eiche. Beschluss Nr.: 2009/02/05 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 sowie den produktorientierten Haushaltsplan (Ergebnisplan und Finanzplan) für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Ahrensfelde. Beschluss Nr.: 2009/02/06 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den Beschlussantrag der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern: - zu 6 Absatz 1 ist folgender Satz zu streichen: Der Anfragende kann eine Zusatzfrage stellen. Beschluss Nr.: 2009/02/07 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den Beschlussantrag der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern: Der 5 wird um den Absatz 4 mit nachfolgendem Wortlaut zu erweitert: Die Gemeindevertretung kann auf Antrag am Ende der Einwohnerfragestunde auch Nichteinwohnern der Gemeinde Ahrensfelde das Recht der Fragestellung einräumen. Beschluss Nr.: 2009/02/08 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde (GeschO). Beschluss Nr.: 2009/02/09 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag zur Änderung des Beschlussantrages - Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Ahrensfelde (Einwohnerbeteiligungssatzung - EbetS) wie folgt zu: 3 Absatz 3 wird am Ende wie folgt ergänzt:., soweit die wichtige Angelegenheit die gesamte Gemeinde betrifft. Bei Anliegen, die ausschließlich die Belange eines Ortsteils betreffen, muss der Antrag von mindestens fünf vom Hundert der Einwohner des Ortsteils unterschrieben sein. Beschluss Nr.: 2009/02/10 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Ahrensfelde (Einwohnerbeteiligungssatzung - EbetS). Beschluss Nr.: 2009/02/11 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, das Ingenieurbüro Bernau (IBB) mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen (Leistungsphase 1-4 HOAI) zur Erweiterung der KITA Eiche zu beauftragen. Beschluss Nr.: 2009/02/12 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Planungsleistung zum Umbau und zur Sanierung des Vereinshauses auf dem Sportplatz Ahrensfelde solange nicht in Auftrag zu geben, solange nicht durch die Gemeindevertretung eine Entscheidung zum konkreten Projekt getroffen wurde. Die Vorbereitung für diese Entscheidung wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur verwiesen. Beschluss Nr.: 2009/02/13 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Bürgermeister der Gemeinde Ahrensfelde zu beauftragen, den Landesbetrieb für Straßenwesen aufzufordern, die PowerPoint-Präsentation zur B158n den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen. Beschluss Nr.: 2009/02/14 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt der Antragstellung nicht zu, dass die sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen stimmberechtigt sind. Nichtöffentlicher Teil: Beschluss Nr.: 2009/02/15 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde bestätigt den nichtöffentlichen Teil der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung vom Beschluss Nr.: 2009/02/16 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Auftragsvergabe zum Abbruch der Gebäude und baulichen Anlagen zur Schaffung der Baufreiheit für den Erweiterungsbau der Grundschule Blumberg. Beschluss Nr.: 2009/02/17 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde lehnt einen Grundstücksverkauf ab.

8 Inform. der Gemeindeverwaltung Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Seite 8 Informationen vom Bürgermeister Liebe Bürgerinnen und Bürger, am wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Haushalt 2009 für die Gemeinde Ahrensfelde beschlossen. Dies ist nunmehr der zweite Haushalt der unter den Bedingungen der doppelten Buchführung aufgestellt wurde und ermöglicht damit eine größtmögliche Transparenz der Einnahmen und Ausgaben aber auch der Gewinn- und Verlustrechnung im Vermögens- und Finanzhaushalt. Was haben wir uns nun in diesem Jahr vorgenommen? Insgesamt wollen wir 6,7 Mio. Euro investieren. Davon entfallen: 1,17 Mio. auf allgemeine Investitionen, 3,35 Mio. auf Hochbaumaßnahmen, 1,39 Mio. auf Tiefbaumaßnahmen und 0,78 Mio. auf sonstige Baumaßnahmen. Die wichtigsten Projekte möchte ich hier kurz vorstellen: a) Hochbaumaßnahmen Kita Eiche ca Aufgrund des hohen Bedarfes an Kindertagesplätzen wird in der Kita Eiche ein Anbau für 40 Plätze geschaffen. Schule Blumberg 2,39 Mio. Hier erfolgen der Anbau an die bestehende Turnhalle sowie der Erweiterungsbau eines Gebäudes für die Schule. 2 Jugendclubs in Ahrensfelde und Lindenberg , Der Jugendclub in Ahrensfelde wird fertig gestellt sowie mit dem Bau in Neu-Lindenberg in 2009 begonnen. Für das neue Ortzentrum in Ahrensfelde werden für die Planung ausgegeben. b) Tiefbaumaßnahmen Hier handelt es sich um folgende Straßenbaumaßnahmen: Der Gehweg in Lindenberg, Wartenberger Str. wird gebaut Ausbau der Alten Schulstr. in Lindenberg Beginn der Planung für den Bau eines Kreisverkehrs in Lin- Liebe Eltern, Kinder- und Jugendsprechstunde die monatliche Sprechstunde für Kinder und Jugendliche in unserer Gemeinde möchte ich nach den drei erfolgreich stattgefundenen Sprechstunden fortführen. Ich lade daher alle Kinder und Jugendliche herzlich dazu ein, mir Anregungen und Vorschläge, aber auch Sorgen und Kritiken mitzuteilen. Die nächsten drei Termine finden am Dienstag, dem 20. April, dem 18. Mai und dem 15. Juni 2009 jeweils in der Zeit von Uhr bis Uhr in der Grundschule Friedrich von Canitz, im Ortsteil Blumberg, Schulstraße 10, Konferenzraum statt. denberg Ausbau der Rosenstr. in Ahrensfelde Beginn der Planung des Ausbaus der Bahnstr. in Ahrensfelde Der Ausbau soll dann 2010 durchgeführt werden. In Blumberg erfolgt am Gutshof/Birkholzer Str. der Ausbau der Straße und des Gehweges incl. Beleuchtung Für die Börnicker Str. in Blumberg wird mit der Planung zum Bau der Straße und der Beleuchtung begonnen Der Bau erfolgt In Eiche wird ein Regenentwässerungskanal In den Wörden gebaut Der Dorfanger in Eiche soll umgestaltet werden werden dafür zur Verfügung gestellt. In Mehrow werden in diesem Jahr an Planungskosten für den Ausbau der Straße Am Walde ausgegeben. Die Baumaßnahmen sind dann 2010 geplant. Natürlich wird auch in unsere Vereine und Feuerwehren investiert. Hervorheben möchte ich hier die Anschaffung von zwei neuen Feuerwehrfahrzeugen im Wert von sowie den Anbau der Kegelbahn Lindenberg in Höhe von In den Medien war in den letzten Wochen zu erfahren, dass im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung auch alle Kommunen davon profitieren sollen. Leider kann ich an dieser Stelle noch nicht sagen, welche Bedingungen an die Ausgabe dieser Mittel geknüpft sind und in welcher Höhe diese Zahlungen an die einzelnen Kommunen erfolgen werden. Sie sehen, auch in diesem Jahr haben wir uns wieder anspruchsvolle Ziele gesetzt. In allen Ortsteilen geht es weiter voran, auch wenn nicht alle Wünsche erfüllt werden können. Ich möchte mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihren Hinweisen, Fragen und Vorschlägen an der Ausgewogenheit und Akzeptanz des aufgestellten Haushaltes beigetragen haben, ganz herzlich bedanken. Wir werden im Übrigen den Haushalt in diesem Jahr das erste Mal auf unserer Homepage: veröffentlichen. Ihr Wilfried Gehrke Ahrensfelde in Bewegung 2009 Am ist es wieder soweit: Die Gemeinde Ahrensfelde, die Bundespolizeiabteilung Blumberg sowie der Kreissportbund Barnim laden ein zum 3. Sportfest Ahrensfelde in Bewegung und alle Einwohner der Gemeinde Ahrensfelde sowie Sportbegeisterte über die Gemeindegrenze hinaus sind eingeladen teilzunehmen oder mitzuwirken. Wie in den beiden Jahren zuvor bieten wir die Möglichkeit, Wertungsprüfungen für das Deutsche Sportabzeichen abzulegen. Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Steffie Schmidt von der Gemeinde Ahrensfelde unter der Telefonnummer 030 / zur Verfügung. Dr. Thomas Jakobs Vorsitzender der Gemeindevertretung Bitte teilen Sie ihren Kindern dieses Angebot mit und unterstützen Sie sie dabei, dies auch wahr zu nehmen. Über eine große Resonanz werde ich mich auch weiterhin freuen. Ihr Wilfried Gehrke

9 Seite Amtsblatt für die Gemeinde Ahrensfelde Inform. der Gemeindeverwaltung Kehrplan als Anlage zur Straßenreinigungssatzung 2008 Anlage zum Kehrplan Straßenreinigungssatzung ab November 2008 Regelungen zum Kehrplan: 1. Die Straßenreinigung wird auf der Grundlage der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Laubentsorgung in der Gemeinde Ahrensfelde in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. 2. Der Kehrplan wird ausgesetzt: - in den Wintermonaten November bis März bei winterlichen Wetterverhältnissen (Straßenwinterdienst) - bei extremen Niederschlägen u. a. Wetterunbilden - bei Straßenbauarbeiten 3. Fällt der Reinigungstermin auf einen Feiertag oder aus unter Punkt 2 genannten Gründen aus, wird die Reinigung am nächsten Tag bzw. am Straßenreinigung OT Ahrensfelde Straßen April Ahrensfelder Dreieck August-Bebel-Straße Bahnstraße (ausgebauter Teil) Bernhard-Lichtenberg-Straße Clara-Zetkin-Straße Dorfstraße Ernst-Thälmann-Straße Fasanenstraße Feldstraße Friedenstraße(v.E.-Thälmann Geschwister-Scholl-Straße Heinestraße Herderstraße Kirschenallee Kutschersteig Lessingstraße Lindenberger Straße Mehrower Straße Neuer Schwanebecker Weg Rudolf-Breitscheid-Straße Schillerstraße Ulmenallee Straßenreinigung OT Blumberg Straßen April Am Bahnhof Bahnhofstraße Berliner Platz Berliner Str.von B Birkholzer Straße Chausseedreieck Ehrig-Hahn- Straße Freienwalder Chaussee Gartenstraße Grünstraße Henry-Kruse-Straße Kleine Bahnhofstraße Mittelstraße Mc Donalds-Straße Möbel-Hübner-Straße Parkstraße Schloßstraße Schulstraße Zeppelinstraße Straßenreinigung OT Eiche Straßen April Ahrensfelder Ch.(innerorts) Ahornzeile Am Luch Am Gehrenberg Am Graben An der Wiese Biberstraße Birkenring Eichner Chaussee Eichner Dorfstraße,incl.Buskehre Eichner Grenzweg nächsten freien Termin (in der Regel freitags) nachgeholt. 4. Der Kehrplan kann sich erweitern, wenn neu ausgebaute Straßen durch die Gemeinde fertig gestellt bzw. im Rahmen eines Erschließungsvertrages übernommen werden. 5. Um eine ordnungsgemäße Reinigung der Fahrbahnflächen zu den o. g. Terminen durchführen zu können möchten wir Sie hiermit um die Freihaltung der Straßen von Kfz u. ä. zu den entsprechenden Reinigungsterminen bitten. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der beauftragten Straßenreinigungsfirma Torsten Rahlf GmbH, Mehrower Dorfstraße 1, Ahrensfelde, Tel: / zur Verfügung. Eichner Spitze Gärtnerstraße Helgolandstraße Hellersdorfer Weg Immenweg In den Wörden Kirchweg Landsberger Chaussee Mehrower Chaussee Mehrower Weg Mühlenstraße Rheinstraße Ruhrstraße Saarstraße Straße der Arbeit Straße der Einheit Straße der Freundschaft Straße der Jugend Straße des Friedens Verbindungsweg Zur Wuhle Straßenreinigung OT Lindenberg Straßen April Ahrensfelder Straße Alte Schulstraße Ambossweg Asternstraße Bebelstraße Bernauer Straße Birkholzer Allee Brunhildstraße Bucher Weg Dietrichstraße Glaserwinkel Gudrunstraße Guntherstraße Hagenstraße Karl-Marx-Straße Krimhildstraße Nelkenstraße Ortwinstraße Rudolf-Diesel-Straße Siegfriedstraße Spenglerstraße Thälmannstraße Thomas-Münzer-Straße Turnerstraße Volkerstraße Wartenberger Straße Straßenreinigung OT Mehrow Straßen April Altlandsberger Weg Hönower Weg Hönwer Straße Krummenseer Weg bis Trappenf.str Mehrower Dorfstraße (innerorts) Robert-Stock-Straße Trappenfelder Straße

10 VERANSTALTUNGSPLAN Seite J Veranstaltungskalender der Gemeinde Ahrensfelde für 2009 Fachdienst II.1 Ordnungsangelegenheiten Bearbeiterin: Frau St. Schmidt, Tel: 030 / , Fax: 030 / , st.schmidt@gemeinde-ahrensfelde.de Datum Ortsteil Verein Veranstaltung Ort KULTUR alle 14 Tage montags Uhr Lindenberg Siedlergemeinschaft Neu-Lindenberg 1929 e.v. Malkurs mit Acrylfarben dienstags Uhr Lindenberg Poker-Stammtisch Lindenberger Krug dienstags 14-tägig im Wechsel Eiche Ortsbeirat Eiche Spielnachmittag und Bastelgruppe jeden 2. Dienstag Uhr Lindenberg Siedlergemeinschaft Neu-Lindenberg 1929 e.v. Spiele-Nachmittag Siedlerhaus jeden 3. Dienstag Uhr Blumberg Blumberger Kulturverein von Canitz e.v. Spielnachmittag jeden Mittwoch Uhr Eiche Bürgerverein Eiche e. V. Chor Gemeindezentrum jeden Mittwoch Uhr Lindenberg Siedlergemeinschaft Neu-Lindenberg 1929 e.v. Französisch für Anfänger jeden 2. Mittwoch Mehrow Ortsteil Mehrow Seniorennachmittag Ahrensfelde AG Senioren Seniorennachmittag Uhr Blumberg Volkssolidarität Ortsgruppe Blumberg Seniorenkaffeenachmittag Schloßgelände Ahrensfelde Evangelische Kirchengemeinde Ahrensfelde/Mehrow Chorrüste Dahme Uhr Eiche Bürgerverein Eiche e.v. Eiche, damals und heute, was sich alles verändert hat - Ortschronist Hans Meusel Gemeindehaus Eiche Uhr Lindenberg Siedlergemeinschaft Neu-Lindenberg 1929 e.v. Jahreshauptversammlung Eiche Frühlingsfest mit Kita Ahrensfelde Evangelische Kirchengemeinde Ahrensfelde/Mehrow Jugendkreuzweg Uhr Ahrensfelde Landesverband der deutschen Siedler Brandenburg e.v. Gesamtvorstandssitzung Gemeindesaal Uhr Uhr Lindenberg Siedlergemeinschaft Neu-Lindenberg 1929 e.v. Frühjahrsputz Siedlerhaus Ahrensfelde Förderverein der Freiweilligen Feuerwehr Ahrensfelde e.v. Osterfeuer Ahrensfelde Evangelische Kirchengemeinde Ahrensfelde/Mehrow Besuch der WG Tannezweige Blumberg Volkssolidarität Ortsgruppe Blumberg Busfahrt zur Therme in den Spreewald Blumberg Blumberger Kulturverein von Canitz e.v. Spiele-Nachmittag Schloßgelände Uhr Ahrensfelde AG Kultur Kabarett mit Kießling und Gelbke Klasse verarscht! Rathaus Ahrensfelde Siedlergemeinschaft Ahrensfelde e.v. 9. Pflanzenbörse Uhr Uhr Blumberg Blumberger Kulturverein von Canitz e.v. Benefizkonzert - Swing-Combo des Polizeiorchesters Berlin-Brandenburg Schloßgelände Ahrensfelde AG Senioren Seniorennachmittag Blumberg Volkssolidarität Ortsgruppe Blumberg Seniorenkaffeenachmittag :00 Uhr Lindenberg Freiwillige Feuerwehr Lindenberg Maifeuer

11 Seite VERANSTALTUNGSPLAN Wahlhelfer für die Wahlen 2009 gesucht! Veranstaltungskalender der Gemeinde Ahrensfelde für 2009 (Fortsetzung) Datum Ortsteil Verein Veranstaltung Ort SPORT alle 14 Tage freitags Uhr Lindenberg Siedlergemeinschaft Neu-Lindenberg 1929 e.v. Treff der Line Dancer dienstags Uhr Uhr Mehrow Mehrower Varietè e.v. Seniorensport und Frauensport Gemeindesaal jeden Donnerstag Blumberg Volkssolidarität Ortsgruppe Blumberg Seniorengymnastik Sporthalle Blumberg jeden Mittwoch Uhr Lindenberg SG Lindenberg e.v. Jugendtraining Kegelbahn jeden Mittwoch Uhr Uhr Lindenberg Qi Gong Ortszentrum Lindenberg jeden Mittwoch und Freitag Uhr Lindenberg SG Lindenberg e.v. Training Kegeln Kegelbahn Uhr Ahrensfelde Schützenverein Ahrensfelde von 1993 e.v. Landesmeisterschaften Frankfurt/Oder Uhr Blumberg Ballspielvereinigung Blumberg e.v. 1. Kreisklasse: BSV Blumberg - Waldhof Spechthausen Sportplatz Uhr Ahrensfelde SV 1908 Grün-Weiss Ahrensfelde e.v. Mitgliederversammlung Sportlerheim Uhr Ahrensfelde Schützenverein Ahrensfelde von 1993 e.v. Osterschießen Uhr Ahrensfelde MC Ahrensfelde e.v. Motoren anlassen Ahrensfelde Hundesportverein Ahrensfelde e.v. Hunderennen Uhr Ahrensfelde Schützenverein Ahrensfelde von 1993 e.v. Vereinsmeisterschaften Hoppegarten Uhr Ahrensfelde MC Ahrensfelde e.v. Frühjahrsrallye Uhr Ahrensfelde MC Ahrensfelde e.v. Frühjahrsputz Uhr Ahrensfelde Schützenverein Ahrensfelde von 1993 e.v. Vereinsmeisterschaften Hoppegarten Für die folgenden in diesem Jahr stattfindenden Wahlen suchen wir dringend Wahlhelfer für die Besetzung unserer Wahllokale: - 7. Juni Europawahl September Bundestags- und Landtagswahl. Wie immer sind wir auf die tatkräftige Unterstützung unserer Bürger angewiesen, um die Aufgaben in unseren 13 Wahllokalen zu bewältigen. Kenntnisse im Wahlrecht sind nicht erforderlich. Einzelheiten werden in einer Informationsveranstaltung Die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in Eberswalde führte bisher in der Gemeinde Ahrensfelde jeden 4. Mittwoch im Monat um 15:00 Uhr eine Sirenenprobe durch. Zukünftig soll im gesamten Landkreis Barnim eine zeitlich einheitliche Sirenenprobe erfolgen. Aus diesem Grund wird deshalb ab sofort jeden 4. Samstag im Monat um 12:00 Uhr die Sirenenprobe durch die Leitstelle durchgeführt. Die Sirenenalarmierung ist, neben Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde Ahrensfelde beabsichtigt ab auf allen Fahrbahnen der öffentlich gewidmeten Straßen und Wege auf denen der gemeindliche Winterdienst durchgeführt wurde, die Streugutaufnahme vornehmen zu lassen. In Hinblick darauf bitten wir darum, auf den Geh- und Radwegen auf bekanntgegeben werden. Alle Wahlhelfer bekommen ein Erfrischungsgeld sowie Speisen und Getränke. Wenn Sie uns gerne unterstützen möchten, melden Sie sich bei Frau Eckhof unter Tel.: 030/ bzw. Herr Stephan unter 030/ oder per unter k.eckhof@gemeinde-ahrensfelde.de. Fachdienst II.1 Ordnungsangelegenheiten Verwendung der Notrufe Sirenenprobe Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde Ahrensfelde verweist in jedem Amtsblatt unter der Rubrik Wichtige Rufnummern und Anschriften darauf, dass in Notfällen die Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes unter der Rufnummer 03334/ erreichbar ist. Der Grund für diese Verfahrensweise war ursprünglich, dass bei Wahl der bundeseinheitlichen Notrufnummer 112 im Telefonnetz der Ortsteile Ahrensfelde, Eiche und Lindenberg (Berliner Telefonnetz) die Notrufe bei der Leitstelle der Berliner Feuerwehr auflaufen und es dadurch unter Umständen zu Verzögerungen bei der Notrufabwicklung kommen kann. Der Landkreis Barnim weist jedoch jetzt darauf hin, dass Notrufe immer prioritär aufgeschaltet werden. Das heißt, dass immer erst solche Anrufe entgegengenommen werden, die über die Notrufnummer 112 auflaufen. Eine Anrufabwicklung über die normale Einwahlnummer der Leitstelle erfolgt deshalb nachrangig. Aus diesem Grund sollte in tatsächlichen Notfällen immer die 112 gewählt werden. Diese Verfahrensweise sollte auch in polizeilichen Notfällen (Notrufnummer 110) angewendet werden. Fachdienst II.1 Ordnungsangelegenheiten der Verwendung digitaler Funkmeldeempfänger, ein wichtiges Alarmierungsmittel für die Feuerwehr, so dass zur Sicherstellung der Funktionalität die regelmäßige Überprüfung der Sirene im Rahmen des Probealarmes erforderlich ist. Es wird deshalb um Ihr Verständnis gebeten. Fachdienst Ordnungsangelegenheiten - Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz - Streugutaufnahme nach Winterdienst denen die Anwohner nach der Straßenreinigungssatzung vom zur Durchführung des Winterdienstes verpflichtet sind, diese Streugutaufnahme vor Beginn der Arbeiten auf den Fahrbahnen vorzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Fachdienst II.2 Infrastruktur und Umwelt

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