MESSEINRICHTUNGEN MIT WANDLERMESSUNGEN
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1 Informationsblatt MESSEINRICHTUNGEN MIT WANDLERMESSUNGEN DE Allgemeines In diesem Informationsblatt finden Sie Erläuterungen über den Aufbau und die Ausstattung von Niederspannungshauptverteilungen mit Wandlermessungen. Sie dient als Zusatzinformation zu den in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) genannten Forderungen. Grundsätzlich ist der Aufbau der Zählereinrichtungen immer frühzeitig mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Die Bereitstellung und Inbetriebnahme der Messund Steuereinrichtungen erfolgt durch den Netzbetreiber. Diese werden, mit Ausnahme der Messwandler, vom Netzbetreiber eingebaut und angeschlossen. Wandlermessungen sind vorzusehen in Kundenabgängen mit einem Betriebsstrom > 100 A bzw. in Anlagen mit einer Nennspannung 1 kv. Aufbau und Ausstattung von Niederspannungswandlermessungen Die Wandlermessung besteht aus der Trennvorrichtung, dem Wandlerplatz, der Sekundärverdrahtung und dem Zählerschrank. Der Wandlermessung nachgeordnet befindet sich noch die zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage, welche ebenfalls den thermischen Schutz des Wandlermesssatzes gewährleisten muss. Der Einsatz von maximal zwei Abgangsschaltern, welche sich im gleichen Feld und in gemeinsamer Flucht mit den Messwandlern befinden, ist hinter den Messwandlern zulässig. Bei mehr als zwei Abgangsschaltern ist ein übergeordneter Haupt-Abgangsleistungsschalter vorzusehen. 1
2 Bei Kundenanlagen mit nur einer Messung wird der Zähler in einen Zählerschrank montiert, welcher von Creos, nach Auftragseingang durch den Kunden, zur Verfügung gestellt wird. Die Montage des Zählerschranks hat durch den Installateur zu erfolgen. Die Abmessungen des Wandzählerschranks sind wie folgt: B x H x T = 400 x 700 x 225 mm. Bei Großkunden mit nur einer Messung und einer vertraglichen festgelegten Leistung > 1 MVA ist entweder ein Wandzählerschrank mit den Abmessungen B x H x T = 780 x 900 x 225 mm oder ein Standschrank mit einer Breite von 800 mm erforderlich, da das Unterbringen eines zusätzlichen Vergleichszählers gewährleistet sein muss. Für den Einsatz in Kompaktstationen mit zwei Kundenmessungen und einer Kontrollmessung steht ein Zählerschrank mit abweichenden Abmessungen von B x H x T = 600 x 1200 x 300 mm zur Verfügung (Fabrikat RITTAL siehe Bilder). Wandzählerschrank Wandzählerschrank bei vertraglicher Leistung > 1 MVA RITTAL Zählerschrank für Kompaktstationen Bei Kundenanlagen mit nur einer Messung, welche als Kompaktstation ausgeführt sind, sowie bei Anlagen, wo die Mittelspannungsschaltanlage als auch die Niederspannungs-Hauptverteilung (NSHV) in einem gemeinsamen Raum aufgebaut sind, gilt der Mittelspannungs-Abgangsschalter als Trennvorrichtung vor dem Messwandlersatz. Bei begehbaren Stationen sind ab zwei Messungen Zählerstandschränke mit Sichttür und einer Höhe von 1800 mm (+ Sockel von 200 mm) für den Einbau der Zähler vorzusehen. Die Schränke werden von Creos, nach Auftragseingang durch den Kunden, zur Verfügung gestellt und können gemäß Ihrer Breite wie folgt bestückt werden: 800 mm => 5 Zähler 1000 mm => 7 Zähler Der Messspannungsabgriff hat mittels Leiteranschlussmuttern (z.b. Phoenix-Contact LA4-M10 resp. LA4-M12) vor den Messwandlern zu erfolgen. Der für die Messung erforderliche N-Leiter ist von der N bzw. PEN-Schiene bis zum Messwandlerplatz zu führen und auf einer Klemme anzuschließen. Die Schraube an der N bzw. PEN-Schiene ist plombierbar auszuführen. Jede Wandlermessung bestehend aus Trennvorrichtung und Wandlerplatz muss gegenüber dem Hauptsammelschienensystem als auch den Nachbarfeldern abgeschottet sein. Bei untenliegender Hauptsammelschiene ist auf eine robuste Ausführung der Abdeckungen zu achten (Bruchgefahr durch herunter fallendes Werkzeug). Jeder Messwandlersatz ist also so in der Anlage zu integrieren, dass er ohne eine Abschaltung der gesamten Anlage gewechselt oder ausgebaut werden kann. Abdeckungen müssen im Bereich der Messwandler transparent sein, so dass die Typenschilder im Betriebszustand gefahrlos ablesbar sind. Die einzuhaltenden Mindestfeldbreiten, abhängig von der Leistung, sind Plan 1 zu entnehmen. Eine vertikale Anordnung von Trennvorrichtung, Wandlerfeld und Überstromschutzeinrichtung hat für jeden Kundenabgang zu erfolgen um eine übersichtliche Strukturierung der NSHV zu gewährleisten. Sämtliche Abdeckungen der Wandlermessungen müssen leicht zu öffnen sein. Die jeweiligen Abgänge sind klar zu kennzeichnen (1 x auf der Abdeckung und 1 x auf der Montageplatte). Um die Sicherheit und einen schnellen Überblick zu gewährleisten, sind Schaltanlagen, bei denen die Hauptsammelschiene nicht sichtbar z.b. hinter der Montageplatte verläuft, mit einem Blindschaltbild auf den Schaltanlagentüren zu bestücken. 2
3 Die Wärmeabfuhr der während dem Betrieb der Anlage entstehenden Verlustleistung ist zu gewährleisten und entsprechende Lüftungs- und Kühl elemente sind nach Bedarf vorzusehen. Die Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, sind hinter Schranktüren anzubringen, welche mittels Zylindereinsatz abgesperrt werden können. Die hierfür benötigten Zylinder werden vom Netzbetreiber gestellt und eingebaut. Die Bedienung des Haupteinspeiseschalters als auch der Kunden-Abgangsschalter muss folglich in den Fronttüren der Schaltschränke gewährleistet sein. Die Messwandler sind mittels Kupferlaschen bzw. Primärleiterschienen in das Sammelschienensystem zu integrieren, dass ein einfacher Wandlertausch gewährleistet ist. Die Ausführung der Kupfertraglaschen hat DIN (bis einschließlich 1000 A) zu entsprechen. Kupferlaschen bis Wandlergröße 600/5 A müssen eine Länge von 170 mm (Lochung 130 mm) aufweisen. Kupferlaschen der Wandler größe 1000/5 A müssen eine Länge von 250 mm mit 2-Loch-Anschluss (Lochung 130 und 210 mm) aufweisen. Ab Wandlergrößen > 1000/5 A hat das Bohrbild an den Anschlusspunkten den Vorgaben der DIN zu entsprechen. Die Laschen länge bleibt hierbei unverändert bei 250 mm. Die Verlegung der Messleitungen (Sekundärverdrahtung) hat vom Zählerschrank bis zu den Messwandlern zu erfolgen. Der Anschluss wird durch den Netzbetreiber ausgeführt. Auf genügend Reserve bei der Verlegung der Messleitungen ist zu achten. Strom- und Spannungsmessleitungen sind leicht zugänglich, mechanisch geschützt und separat von anderen Leitungssystemen zu verlegen. Weitere Angaben über zu verwendende Leitungen, Querschnitte und Längen finden Sie unter Kapitel 6.1 der TAB-MT. Zweiadrige Kabel sind pro Messwandler vorzusehen. Blitzstromableiter vom Typ 1 (nur Funkenstrecke) sind im plombierten Teil der Kundenanlage zulässig, wissentlich dass dem Kunden der Zugang zum Ableiter verwehrt ist. Ab drei Wandlermessungen (Kontrollmessung ausgenommen) ist ein Reserveabgang 160 A für eine zusätzliche Wandlermessung vorzusehen. Abgänge, welche Zählerschränke für Direktmessungen speisen, sind bei Ausführung als NH-Sicherungslasttrennschalter hinter einer plombierbaren Abdeckung anzubringen und dürfen nur durch den Netzbetreiber geschaltet werden. Werden Leistungsschalter eingesetzt, sind deren Antriebe in den Türen einzubauen, um eine Betätigen ohne Öffnen der Schaltschranktür zu gewährleisten. Diese können dann folglich durch den Kunden geschaltet werden. Die Inbetriebsetzung der Wandlermessung erfolgt in Anwesenheit vom Netzbetreiber gemeinsam mit dem Installateur. Bei der Inbetriebsetzung einer Kundenanlage ist zwecks Kontrolle der Zählerinstallation eine elektrische Last gemäß den Angaben des Netzbetreibers zur Verfügung zu stellen. Die Zählermontage erfolgt erst nach Erhalt der vom Kunden unterzeichneten Verträge (Netzanschluss-, Netznutzungsverträge, usw.). Bei Erzeugungsanlagen (EZA) ist zusätzlich, wenn die EZA betriebsfähig ist, die Fertigmeldung (Notification de fin de travaux) durch den Installateur einzureichen. Erst dann kann der Termin für die Zählermontage festgelegt werden. Die Prüfung der Messeinrichtung durch Rückspeisung mittels EZA muss gewährleistet sein. Die Vorgabe hinsichtlich der erforderlichen Netzschutzeinrichtungen beim Anschluss von Erzeugungs anlagen sind in der Abteilung Asset Management Power / Grid Calculation (Tel.: ) anzufordern. 3
4 Plan 1: Feldbreite (Mindestanforderungen) sowie Aufbau der Wandlermessungen. 4
5 Plan 2: Prinzipschaltbild (Empfehlung) über den Aufbau einer NSHV eines Bürogebäudes, welche eine Aufteilung der einzelnen Etagen auf mehrere oder nur einen einzelnen Kunden ermöglicht. 5
6 Mittelspannungswandlermessung (20 kv) Allgemeines Bei einer Mittelspannungsmessung sind grundsätzlich ab dem 1. September 2011 nur noch fabrikfertige, typgeprüfte Messzellen, welche vom Netzbetreiber zugelassen sind, einzusetzen. Eine Liste mit den genehmigten Messzellen finden Sie auf der Internet-Seite Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Asset Management Power MV/LV Grid. Der Einbau der Messwandler ist so auszuführen, dass in Energieflussrichtung VNB an den Kunden zuerst die Spannungswandler und dann die Stromwandler angeordnet sind. Die Standardbestückung sieht den Einbau von drei Stromwandlern und zwei 2-polig isolierten Spannungswandler vor. Die Wandler werden, nach Auftragseingang durch den Kunden, vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. Auf eine fachgerechte Handhabung (Lagerung, Transport, usw.) des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Materials ist zu achten. Die zulässigen Längen und Querschnitte der Messwandlersekundärleitungen sind dem Artikel 6.1 der Technischen Anschlussbedingungen (TAB-MT) zu entnehmen. Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandlern sind in jeweils getrennter Umhüllung zu führen. Plan 3: Verdrahtungsschema Mittelspannungswandlermessung. 6
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