Informationsblatt zur Elektronischen Angebotsabgabe von Vergabeunterlagen (E-Vergabe) bei der Stadt Wuppertal

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1 Informationsblatt zur Elektronischen Angebotsabgabe von Vergabeunterlagen (E-Vergabe) bei der Stadt Wuppertal 1. Abgabe der Angebote Bieter können die Vergabeunterlagen als PDF-Datei runterladen und in Papierform abgeben. 2. Warum soll ich mein Angebot elektronisch abgeben? 1.) Kostenfreie Registrierung und Abgabe der Angebote Sowohl die Registrierung auf der Vergabeplattform als auch die elektronische Abgabe der Angebote ist für die Bieter kostenfrei. Desweiteren sparen die Bieter auch die Portokosten. 2.) Mehr Zeit für die Erstellung der elektronischen Angebote Bei einer elektronischen Abgabe der Angebote haben die Bieter im Vergleich zur Versendung mit der Post bzw. der persönlichen Abgabe der Angebote mehr Zeit für die Bearbeitung der Angebote, da sie keine Post- und Fahrwege berücksichtigen müssen. 3.) Keine Rechenfehler Bei der Erstellung von Angeboten in Papierform kommt es immer wieder zu Rechenfehlern. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote ermittelt das System die Summen automatisch korrekt und weist darauf hin, wenn vergessen wird, einen Preis im Leistungsverzeichnis anzugeben. So können Sie den Ausschluss Ihres Angebots wegen fehlender wesentlicher Preisangaben vermeiden. 4.) Änderungen bei den Ausschreibungsunterlagen Wenn die Bieter sich für die Abgabe eines elektronischen Angebots registrieren, haben Sie den Vorteil, dass sie automatisch über die Vergabeplattform informiert werden über Bieterfragen und Antworten sowie bei Änderungen der Ausschreibungsunterlagen. Ohne eine Registrierung müssen die Bieter eigenverantwortlich eventuelle Änderungen auf der Vergabeplattform nachhalten (Holschuld der Bieter), da die Stadt Wuppertal aufgrund des anonymen Zugriffs der Bieter diese nicht informieren kann. 3. In wenigen Schritten zur elektronischen Angebotsabgabe: Kostenlose Registrierung unter Einmaliger Download und Installation der Bietersoftware avasign (kostenlos) Ausfüllen des Angebots am PC und Beifügen (Hochladen) der ggf. verlangten Nachweise Elektronische Versendung des Angebots per Mausklick an die Zentrale Vergabestelle: -Zusendung des unterschriebenen Mantelbogens (wird automatisch erzeugt) an die Zentrale Vergabestelle per Post bzw. vorab per Fax zur Submission oder - mit qualifizierter Signaturkarte - zusätzlich bei Bauleistungen auch ohne Signaturkarte

2 Stadt Wuppertal Der Oberbürgermeister Amt Rechtsamt Johannes Rau Platz Wuppertal Ansprechpartner Zentrale Vergabestelle Stadt Wuppertal Wuppertal Telefon siehe VI. Telefax E Mail sb.zentrale Zimmer A 76 Bankverbindung Stadtsparkasse Wuppertal BIC WUPSDE33 IBAN DE Aufforderung zur Angebotsabgabe Vergabe Nummer: B Internet Sehr geehrte Damen und Herren, Newsletter hiermit bitte ich Sie, ein Angebot in deutscher Sprache zu der unten näher bezeichneten Ausschreibung abzugeben. I. Angaben zum Auftragsgegenstand: ServiceCenter Seite 1 von 7 Baumaßnahme: GMW Funktionsbereich 1 Art des Auftrags: Grundschule Ferdinand-Lassalle-Str , Baureinigung Ort der Ausführung: Wuppertal Art und Umfang der Leistung: siehe Hauptmassen bzw. Leistungsbeschreibung Angaben über den Zweck der baulichen Anlage / des Auftrags: Auftraggebende Stelle: Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Müngstener Straße 10, Wuppertal Voraussichtlicher Beginn der Bauleistungen: Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet sein sollen / Fertigstellungsfrist: Dauer des Bauleistungsauftrages: (Vertragstermine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und / oder den Besonderen Vertragsbedingungen BVB B)

3 Seite 2 von 7 Hinweispflichten nach den TVgG NRW Der Auftragnehmer unterliegt u. a. den Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue und Vergabegesetz NRW TVgG NRW) vom , da der Auftrag dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer Entsendegesetz / 4 Abs. 1 TVgG NRW unterliegt bzw. der geschätzte Netto Auftragswert über bzw. der geschätzte Netto Auftragswert über beträgt. Die oben aufgeführten, vom Auftraggeber geschätzten Netto Auftragswerte haben lediglich Bedeutung für die Beachtung von gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten für entsprechende Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW durch den Bieter in der Bietererklärung und den übrigen Vergabe und Vertragsunterlagen. Sie sind kein Hinweis auf die erwartete Auftrags bzw. Angebotshöhe. Nach fachkundiger Einschätzung des Auftraggebers könnten sog. sensible Produkte, Waren oder Gegenstände gem. 18 TVgG NRW i V m. 14 RVO TVgG bei dem Auftrag involviert sein, so dass die entsprechende Verpflichtungserklärung zu 18 TVgG durch den Bieter auszufüllen ist. Es wird auf folgendes hingewiesen: 1) Das TVgG NRW und die Verordnung Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen RVO TVgG NRW, die nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge wie auch die ILO Kernarbeitsnormen und sonstige wichtige Regelungen und Hinweise zum TVgG NRW und zur RVO TVgG finden Sie auf der Internetseite der Stadt Wuppertal 2) Gem. 8 Abs. 1 TVgG NRW wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren jeweilige Nachunternehmer, Nachnachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bekannt sind, spätestens vor Zuschlagserteilung die vertraglichen Verpflichtungserklärungen entsprechend dem TVgG NRW abzugeben haben. 3) Gem. 9 Abs. 3 TVgG NRW wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter verpflichtet werden, a) die von den jeweiligen Nachunternehmern, Nachnachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugebende vertragliche Verpflichtungserklärung entsprechend 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen, b) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den jeweiligen Nachunternehmern, Nachnachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung entsprechend 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden, c) den jeweiligen Nachunternehmern, Nachnachunternehmern und Verleiher von Arbeitskräften davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, d) bei der Weitergabe der Bauleistungen an den jeweiligen Nachunternehmer, Nachnachunternehmer die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom zum Vertragsbestandteil zu machen, e) den jeweiligen Nachunternehmern, Nachnachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden. 4) Nach dem TVgG NRW hat der öffentliche Auftraggeber umfangreiche Kontrollbefugnisse entsprechend der Regelung in 15 TVgG NRW mit dem Auftragnehmern und seinen jeweiligen Nachunternehmern, Nachnachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften zu vereinbaren und ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit der Kontrolle entsprechend 15 TVgG NRW hinzuweisen. Insofern wird im Einzelnen auf die Regelungen der zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB B) verwiesen. 5) Entsprechend 15 TVgG NRW weist der öffentliche Auftraggeber daraufhin, dass die Unternehmen oder die jeweiligen Nachunternehmer und Nachnachunternehmer der Auftraggeber sowie die Verleiher von Arbeitskräften oder die diese vertretenden Personen, bei juristischen Personen, Gesellschaften oder nicht rechtsfähigen Vereinen, die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Personen, die den Auftrag erhalten, verpflichtet sind, die verlangten Auskünfte, die in 15 Abs. 3 TVgG NRW im Einzelnen aufgeführt sind, zu erteilen, und die Prüfung dieser geschäftlichen Unterlagen sowie das Betreten von Geschäftsräumen und grundstücken während der üblichen Betriebs oder Geschäftszeiten zu dulden. 6) Zuwiderhandlungen gegen Verpflichtungen aus dem TVgG NRW können von der zuständigen Prüfbehörde als Ordnungswidrigkeit gem. 16 TVgG NRW verfolgt werden. Zudem können vertragliche Sanktionen (z. B. Kündigung aus wichtigem Grund, Verwirkung einer Vertragsstrafe, Vergabeausschluss) zusätzlich erfolgen.

4 Seite 3 von 7 Hinweispflichten nach den Vertrags und Vergabeordnungen Die wesentlichen Finanzierungs und Zahlungsbedingungen und ggf. geforderte Sicherheiten und Vertragsfristen sind in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB B) bzw. soweit Bestandteil der Ausschreibung in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB B) im Einzelnen aufgeführt. Soweit Besondere Vertragsbedingungen (BVB B) Bestandteil der Ausschreibungen sind, sind in diesen ggf. aufgeführt, ob eine Bietergemeinschaft über die Erklärung nach Anlage B zur Bietererklärung eine hinausgehende besondere Rechtsform nach der Zuschlagserteilung / Auftragsvergabe bilden muss. II. Angaben zum Vergabeverfahren: Nationale Ausschreibungen nach 3 VOB/A Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe EU weite Ausschreibungen nach 3 VOB/A EU Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Ausnahmsweise ist eine Ortsbesichtigung unter den folgenden Bedingungen möglich: Vergabe nach Losen: Nein Ja, Angebote können abgegeben werden für nur ein Los, ein oder mehrere Lose, alle Lose. (Art und Umfang der Lose ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung) Nebenangebote: nicht zugelassen ausnahmsweise zugelassen ausnahmsweise nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist auf eine Höchstzahl beschränkt (siehe Beiblatt/Leistungsbeschreibung). III. Angaben zu den Zuschlagskriterien: Das Zuschlagskriterium bei Haupt und Nebenangeboten ist das wirtschaftlichste Angebot bezüglich: Kriterium: Preis (Gewichtung 100 %) siehe Bekanntmachungstext / Beiblatt für die Gewichtung der Zuschlagskriterien Nachlass Berücksichtigung bei 16 d VOB/A bzw. 16 d VOB/A EU Wertung: Wertungsmöglichkeit nach Ziff. 3.5 ff. BB B bzw. Ziff. 3.5 ff. BB B EU keine Wertung möglich

5 Seite 4 von 7 IV. Vertragsbestandteile Vertragsbestandteil im Falle einer Beauftragung werden folgende Unterlagen die Aufforderung zur Angebotsabgabe die Bietererklärung mit den Anlagen A und (nur) bei Bietergemeinschaften zusätzlich die Anlage B die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und Vorbemerkungen sowie mit Zeichnungen, Plänen, Skizzen mit statischen Berechnungen mit Probestücken mit Baugrundgutachten mit sonstigem : die Besonderen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, BVB B die Besonderen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, BTV B die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, ZVB B (Stand: ) die Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, ZTV B : sind dem LV vorgestellt. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB/B (Stand: 2016) die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), VOB/C (Stand: 2012) die folgenden sonstigen Unterlagen: Protokolle und Schreiben von Aufklärungsgespräche gemäß 15 VOB/A bzw. 15VOB/A EU Protokolle und Schreiben von Aufklärungsgespräche gemäß 10 Abs. 1, Abs. 2 TVgG NRW Schadstoffkataster des Gebäudes Vertragsbedingungen Abfall Formblatt 1 Abfall (Aufstellung vorgesehener Verwertungs u. Beseitigungsziele) Formblatt 2 Abfall (Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung) Entsorgungsnachweis Nr.: sonstiges : Aufgabenmatrix Bauabfallentsorgung, Bautagebuchmuster, Merkblatt Bauabfall, Abfallwirtschaftssatzung 2013 die CAD Richtlinien des Gebäudemanagements V. Fristen im Vergabeverfahren: Frist für Auskünfte zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen): Frist für den Eingang der Angebote: Bindefrist = Bindungsdauer Ihres Angebotes bis zum: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden: Datum: Datum, Uhrzeit: Datum, Uhrzeit: Datum: Datum, Uhrzeit , 10: , 10: , Nur im Fall der freiwilligen unentgeltlichen Registrierung auf net.de erhält der Bieter eine Benachrichtigung über Änderungspakete und Bieterfragen und Antworten. Ohne Registrierung ist der Bieter angehalten, sich selbständig und eigenverantwortlich unter net.de über die Aktualität der Vergabeunterlagen und etwaige Bieterfragen und deren Beantwortung zu informieren (Holschuld).

6 Seite 5 von 7 VI. Adressen und Kontaktstellen: Submissionsstelle: Stadtverwaltung Wuppertal Zentrale Vergabestelle, Zimmer A 76, Johannes Rau Platz Wuppertal Stelle an die Teilnahmeanträge zu stellen sind: siehe o.g. Submissionsstelle Bei Rückfragen zum Ausschreibungsverfahren: Ansprechpartner/in: Frau Pastner Telefon (0202) E Mail manuela.pastner@stadt.wuppertal.de Nachprüfungsstelle nach 21 VOB/A bei nationalen Ausschreibungen Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 34, Postfach , Düsseldorf Nachprüfungsbehörde nach 21 VOB/A EU bei EU weiten Ausschreibungen Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf über Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, Düsseldorf VII. Einzuhaltende Vergaberegelungen: Bei der Bearbeitung Ihres Angebots sind die Vorgaben der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/Abzw. VOB/A EU), die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BB B bzw. BB B EU) sowie die Bietererklärung einschließlich Anlage A, Erklärung über Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, Einhalten der Datenschutzklausel nach 12 DatenschutzG NRW, Anlage B, Erklärung bei Bietergemeinschaften Anlage C Aufforderung zur Vorlage von Eignungsnachweisen (Auflistung der verlangten Nachweise und Zeitpunkt für deren Vorlage für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers / des Bieters und bei Öffentlichen Ausschreibungen bzw. Offenen Verfahren zu beachten. VIII. Hinweis für präqualifizierte Unternehmen: Präqualifizierte Unternehmen können auf der Bietererklärung ihre Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) oder in einer sonstigen Präqualifizierungs Stelle eingetragen sind. IX. Abgabe von Angeboten über die elektronische Vergabeplattform: Angebote können über die elektronische Vergabeplattform net.de elektronisch und ohne weitere Kosten abgegeben werden. Eine elektronische Signatur zur Angebotsabgabe ist nicht erforderlich! Bei Abgabe über das Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei) ist auf dem Mantelbogen zu unterschreiben. Die Unterschrift auf dem Mantelbogen ersetzt die Unterschrift auf der Bietererklärung. Der rechtzeitige und vollständige Zugang des unterschriebenen Mantelbogens per Fax bei der Zentralen Vergabestelle bis zum Submissionstermin muss durch den Bieter sichergestellt sein. Auf Anforderung der ausschreibenden Stelle ist der Original Mantelbogen innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen. Mit der Unterschrift auf dem Mantelbogen wird auch rechtsverbindlich erklärt, dass alle auf der Bietererklärung erfolgten Verpflichtungen uneingeschränkt vom Bieter akzeptiert werden.

7 Seite 6 von 7 X. Abgabe von schriftlichen Angeboten: Wird das Angebot schriftlich in Papierform abgegeben, so muss dieses der Submissionsstelle im Umschlag verschlossen der möglichst mit dem beigefügten Adressaufkleber gekennzeichnet ist unter folgender Adresse zugehen: Stadtverwaltung Wuppertal Zentrale Vergabestelle Zimmer A 76 Johannes Rau Platz Wuppertal Die Stadt übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Weiterleitung von Angeboten, die bei anderen Anschriften und Räumen der Stadtverwaltung als der nebenstehenden Anschrift eingehen. Insbesondere der Einwurf in den Fristenbriefkasten des Rathauses und / oder die Abgabe beim Pförtner etc. wahrt keine Angebotsfrist. Angebote, die aufgrund falscher Adressierung und / oder falschen Einwurfs zum Submissionstermin nicht an der nebenstehenden Adresse vorliegen, gelten als nicht rechtzeitig eingegangen und nehmen nicht am Verfahren teil. Das Angebot ist auf der Bietererklärung zu unterschreiben. Der Zugang eines Angebots in Papierform per Fax ist, mit Ausnahme einer freihändigen Vergabe im Wege einer Angebotseinholung, nicht zulässig. Der Bieter wird gebeten, seinem schriftlichen Angebot das Angebot auf Datenträger (CD) im Format GAEB.d84 beizulegen. Dies dient der Vereinfachung und der Vermeidung von Übertragungsfehlern bei der Angebotsauswertung. Die digitale Datei muss hinsichtlich der geforderten Eintragungen inhaltsgleich mit dem eingereichten Papierexemplar sein. Bei Abweichungen gilt das Papierexemplar. Bei der vorgenannten Adresse findet auch die Öffnung der Angebote (Submission) statt. Unter den Voraussetzungen der VOB/A ist eine Teilnahme an der Submission bei nationalen Ausschreibungen möglich. Mit freundlichen Grüßen i. A.

8 Seite 7 von 7 Aufkleber bitte auf den Umschlag kleben, wenn das Angebot in Papierform abgegeben wird! Angebot Bezeichnung der Vergabe: Grundschule Ferdinand-Lassalle-Str , Baureinigung Vergabe Nr.: B Anschrift: Stadtverwaltung Wuppertal Zentrale Vergabestelle Johannes Rau Platz 1 Zimmer A Wuppertal Submission am: (Datum 10:30 Uhrzeit) Uhr Absender (Firmenstempel): Eingang: Uhrzeit: Submissionsumschlag Bitte nicht öffnen!

9 Bietererklärung VOB Vergabe Nummer: B Bei elektronischer Angebotsabgabe ist eine Unterschrift auf der Bietererklärung nicht erforderlich. Angebote können über die elektronische Vergabeplattform ohne weitere Kosten abgegeben werden. Eine elektronische Signatur zur Angebotsabgabe ist nicht erforderlich! Bei Angebotsabgabe in Papierform ist die Bietererklärung vom Bieter zwingend zu unterschreiben. Bei Abgabe über das Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei) ist auf dem Mantelbogen zu unterschreiben. Die Unterschrift auf dem Mantelbogen ersetzt die Unterschrift auf der Bietererklärung. A. Vertragsumfang / bestandteile Die Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Ausschreibungsunterlagen sowie die Bewerbungsbedingungen (BB B bzw. BB B EU) liegen mir / uns vollständig vor und sind mir / uns bekannt. Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen die Unterlagen und Vertragsbedingungen gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Mir / uns ist bekannt, dass öffentliche Aufträge in Nordrhein Westfalen dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen TVgG NRW) vom und der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (Verordnung Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen RVO TVgG NRW) vom unterliegen. Die vorgenannten Gesetzestexte sowie die nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und die ILO Kernarbeitsnormen sowie die DAC Liste und Art. 24 Zollkodex 1 sind mir / uns bekannt und deren Umsetzung wird von mir / uns in den Bewerbungsbedingungen und den zusätzlichen Vertragsbedingungen anerkannt. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes. Wird das Angebot über die Vergabeplattform arriba net.de elektronisch abgegeben oder mittels Mantelbogenverfahren, so gilt dies entsprechend. Wird eine selbst gefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, ist auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt. Ich / Wir erkläre(n) weiterhin, dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt / Fabrikat Inhalt meines / unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir / uns keine Produkt / Fabrikatsangaben (Hersteller und Typbezeichnung) eingetragen wurden. B. Einzutragende Erklärungen I.) Angebotspreis Ich / Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EUR Preisnachlass ohne Bedingung auf die netto Abrechnungssumme in % 1 Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom , S. 1) 1

10 II. Preisnachlässe (Bitte ggfs. eintragen!) Zusätzlich wird ein Preisnachlass mit Bedingung für die Zahlungsfrist (Skonto) von 21 Kalendertagen nach Zugang der jeweiligen prüffähigen brutto Abrechnungssummen (Abschlags bzw. Schlussrechung) in Höhe von % gewährt. Auf die Ziff. 3.5 ff. BB B bzw. Ziff. 3.5 ff. BB B EU wird verwiesen. Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl: (Bitte eintragen) Der / die Preisnachlass / Preisnachlässe wird / werden auch auf etwaige Nebenangebote gewährt. Ja Nein III. Präqualifizierungsverzeichnis / Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE): Ich bin / Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer: PQ Stelle: (Bei Vorliegen der Präqualifizierung bitte hier eintragen.) Der Auftraggeber akzeptiert bei EU Vergabeverfahren als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). IV.) Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften Zur Ausführung der Leistungen erkläre(n) ich / wir: Ich / Wir werde(n) die Leistungen, im eigenen Betrieb ausführen. Ich / Wir werde(n) die Leistungen im Auftragsfall durch Nachunternehmer und / oder Verleiher von Arbeitskräften ausführen. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen werden die Art und der Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung wie folgt benannt: Leistungsbereich vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften auszuführende Leistung (Sollte der Platz für die Eintragungen nicht ausreichen, ist eine Aufstellung auf einem gesonderten Blatt beizufügen. Dies ist in obiger Tabelle zu vermerken.) Ich / wir werde(n) Nachunternehmer und / oder Verleiher von Arbeitskräften nur unter der Voraussetzung beauftrage(n), dass der jeweilige Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine gleichlautende Erklärung nach dem TVgG NRW sowie den Bewerbungsbedingungen (BB B bzw. BB B EU) und den zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB/B) unter Verwendung des Formulars aus Anlage 8 der ZVB B gegenüber mir / uns abgibt. Bei der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer nach 4 Abs. 8 VOB/B werde(n) ich / wir die vertraglichen Verpflichtungen nach dem TVgG NRW zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer bzw. zum Verleiher von Arbeitskräften zum Vertragsgegenstand machen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers. Auf Verlangen der ausschreibenden Stelle werde(n) ich / wir, - die vollständigen Firmennamen und ladungsfähige Anschriften der Nachunternehmer bzw. der Verleiher der Arbeitskräfte sowie deren Vertreter benennen, - deren entsprechende Eignungsnachweise zur Verfügung stellen und - die Verpflichtungserklärung(en) dazu vorlegen, dass die Leistungserbringung durch die gemeldeten Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften möglich ist, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen mir / uns Hauptunternehmer und diesem Nachunternehmen bzw. Verleiher bestehenden Verbindung. 2

11 Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir Leistungen, auf die mein / unsere Betrieb(e) und der genehmigten Nachunternehmer eingerichtet ist / sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an weitere Nachunternehmer und / oder Verleiher von Arbeitskräften übertragen darf / dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann / können. Die Regelungen in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB B) zum Nachunternehmereinsatz und zum Einsatz von Verleihern von Arbeitskräften nach Auftragsvergabe sind mir / uns bekannt. C. Besondere Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW / der RVO TVgG NRW Mir / uns ist bekannt, dass die vom Auftraggeber geschätzten Auftragswerte in der Angebotsaufforderung lediglich Bedeutung für die Beachtung von gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten für entsprechende Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG NRW haben. Diese sind kein Hinweis auf erwartete Auftrags bzw. Angebotshöhen. Für den Fall, dass von mir / uns das Angebot unter den geschätzten Auftragswert kalkuliert ist und / oder der Auftragswert bei Ausführung der Leistung unter die in der Angebotsaufforderung genannte Grenze oder Grenzen fällt, entbindet dies nicht von meiner / unseren Verpflichtung zur Beachtung der folgenden Verpflichtungen. Aufgrund der Anforderungen des TVgG NRW gebe(n) ich / wir folgende besonderen Verpflichtungserklärungen ab: I.) Vereinbarung zur Einhaltung bzw. Verpflichtungserklärung zur Beachtung der Tariftreue und Mindestentlohnung ( 4 TVgG NRW) Ich / Wir erkläre(n) und verpflichten mich / uns ausdrücklich, 1) meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG) vom (BGBl. I S.799) erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden und / oder durch Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes 2 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802 2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 818) für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind, 2) meinen / unseren Arbeitsnehmern bei Aufträgen, die nicht den Vorgaben der obigen Bestimmung unterliegen und / oder bei denen in der Angebotsaufforderung der Netto Auftragswert auf über geschätzt wurde, meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen wenigstens ein Mindeststundenentgelt gemäß 4 Absatz 3 Satz 1 TVgG NRW von derzeit 8,85 Euro zu zahlen 3. Ich / Wir gebe(n) die Art der tariflichen Bindung meines / unserer Unternehmen sowie die gezahlte Höhe der Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten wie folgt an: (Zutreffendes bitte angeben) keine tarifliche Bindung gezahlte Höhe der Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten (Bitte eintragen) 2 Ersetzt durch das Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348). 3 Dies gilt nicht für bevorzugte Bieterinnen bzw. Bieter gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453). 3

12 oder tarifliche Bindung im Rahmen der Leistungserbringung Art der tariflichen Bindung meines / unseres Unternehmens gezahlte Höhe der Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten (Bitte eintragen) (Sollte der Platz für die Eintragungen nicht ausreichen, ist eine Aufstellung auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Dies ist in obiger Tabelle zu vermerken. Eine Angabe ist nicht erforderlich, wenn eine Präqualifikation gem. 6 TVgG NRW oder 4 RVO TVgG NRW vorliegt.) 3.) wenn der Auftrag mehr als eine der in den vorangestellten Regelungen genannten Voraussetzungen erfüllt, die für die Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden, 4.) Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1417, ber. 2329) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung im Fall der oben genannten Ziff. C. I. 1. jeweils, im Übrigen, wenn in der Angebotsaufforderung der Netto Auftragswert auf über geschätzt wurde, für die gleiche Tätigkeit ebenso zu entlohnen, wie meine / unsere regulären Beschäftigten, 5.) im Übrigen, die in den Bewerbungsbedingungen (BB B bzw. BB B EU) und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB B) aufgeführten Anforderungen und Regelungen zu erfüllen. 6.) Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird, nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. II.) Vereinbarung zur Einhaltung bzw. Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen ( 18 TVgG NRW) immer auszufüllen unabhängig vom in der Angebotssaufforderung geschätzten Netto Auftragswert Der Auftrag ist gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der in den ILO Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Dies gilt auch für Waren, die im Rahmen der Erbringung von Bau oder Dienstleistungen verwendet werden. (1) Erklärung zur Produktkategorie und Produktherkunft Zutreffendes bitte ankreuzen 1(a) Erklärung zur Produktkategorie Für diesen Auftrag werden Produkte verwendet, die in eine bzw. mehrere der nachfolgenden Kategorie/ n fallen: 4

13 Ja, und zwar Bekleidung (zum Beispiel Arbeitskleidung, Uniformen), Stoffe und Textilwaren, Naturkautschuk Produkte (zum Beispiel Einmal /Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder), Landwirtschaftliche Produkte (zum Beispiel Kaffee, Kakao, Tomaten und Orangensaft, Pflanzen), Büromaterialien, die die Rohstoffe Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk enthalten, Holz, Lederwaren, Gerbprodukte, Natursteine, Spielwaren, Sportartikel (Bekleidung und Geräte), Teppiche oder Informations und Kommunikationstechnologie (Hardware) weiter mit 1(b) Nein. Weiter mit 2(b) 1(b) Erklärung zur Produktherkunft 4 Die Produkte, die für diesen Auftrag verwendet werden, werden in einem der in der DAC Liste 5 der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt: Ja, weiter mit 2(a) Nein, weiter mit 2(b) (2) Nachweisverfahren Angabe in 2(a) oder 2(b) zwingend erforderlich. Zutreffendes bitte ankreuzen. 2(a) Es werden für diesen Auftrag Produkte verwendet, die in einem der in der DAC Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind und in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer (1)a) fallen. Durch das Siegel, Zertifikat oder den gleichwertigen Nachweis (Zutreffendes bitte eintragen) (Zutreffendes bitte eintragen) kann ich/ können wir den Nachweis erbringen, dass die Produkte ohne Missachtung der in den ILO Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. 4 Die Festlegung des Herkunftslandes ist für die in Art. 24 Zollkodex, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom , S. 1), festgelegte Ebene der Be und Verarbeitung von Waren zu erbringen. Zur Beurteilung der Frage, aus welchem Land eine Ware stammt, ist auf das Zollrecht der Europäischen Union abzustellen ( 15 Abs. 5 Satz 4 RVO TVgG NRW). Nach Art. 24 Zollkodex gilt: Vollständig in einem Land gewonnene oder hergestellte Waren gelten als Ursprungswaren des betreffenden Landes. Somit dürfen insbesondere keine Materialien hinzugefügt werden, die ihren Ursprung in einem anderen Land haben. Sind hingegen an der Herstellung einer Ware mindestens zwei Länder beteiligt, so gilt nach die Ware als Ursprungsware des Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. 5 Die gültige DAC Liste der Entwicklungs und gebiete, die von der OECD herausgegeben wird, steht unter zum Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen als Download zur Verfügung. Nähere Erläuterungen zum Begriff des gleichwertigen Nachweises in der Bietererklärung unter (2(a) erste Ankreuzalternative) sind in 2 Abs. 3 VO Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen enthalten. 5

14 Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel, Zertifikat oder gleichwertigen Nachweis erbracht werden. Daher sichere/n ich/wir zu, dass ich mich/wir uns vergewissert haben, dass die Produkte ohne Missachtung der in den ILO Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel, Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis erbracht bzw. eine Zusicherung im v. g. Sinne kann nicht gegeben werden. Ich/Wir erkläre/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend 347 HGB wirksame Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Verwendung von Produkten zu vermeiden, die unter Missachtung der ILO Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. 2(b) Es werden für diesen Auftrag keine Produkte verwendet, die in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer 1(a) fallen und in einem der in der DAC Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind, oder zwar Produkte verwendet, die in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer 1(a) fallen, aber sie wurden nicht in einem der in der DAC Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt oder zwar Produkte verwendet, die in einem der in der DAC Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind, aber sie fallen nicht in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer 1(a) fallen. Ich/Wir gehe/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend 347 HGB davon aus, dass die in den ILO Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards bei der Gewinnung oder Herstellung der Waren beachtet wurden. 2(c) Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass, eine wissentlich oder schuldhaft falsche Abgabe einer der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann, nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. III.) Vereinbarung bzw. Verpflichtungserklärung zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familien im eigenen Unternehmen im Rahmen der Auftragsausführung sowie zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts (nur auszufüllen, wenn der Netto Auftragswert in der Angebotsaufforderung auf über geschätzt wurde) Ich erkläre / Wir erklären: Zutreffendes bitte ankreuzen 1.) Anwendbarkeit von 19 TVgG NRW Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer / innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten) Ja, weiter mit (2.) Nein (es sind keine weiteren Angaben erforderlich). 6

15 2.) 2a) Unternehmensgröße Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte (Es sind mindestens vier der im Katalog unter 2b) aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2c) genannten Ausnahmen zutreffen). über 250 bis 500 Beschäftigte (Es sind mindestens drei der im Katalog unter 2b) aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2c) genannten Ausnahmen zutreffen). über 20 bis 250 Beschäftigte (Es sind mindestens zwei der im Katalog unter 2b) aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2c) genannten Ausnahmen zutreffen). 2b) Maßnahmenkatalog zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden für die bei der Abwicklung diesen öffentlichen Auftrages eingesetzten Mitarbeiter/ innen folgende Maßnahme/ n umgesetzt: Untersagung und Unterbindung eines Verhaltens verbaler und nicht verbaler oder physischer Art, welches bezweckt oder bewirkt, dass weibliche Beschäftigte lächerlich gemacht, eingeschüchtert, angefeindet oder in ihrer Würde verletzt werden, explizite Ermutigung von Frauen sich zu bewerben, wenn im Betrieb Ausbildungs und Arbeitsplätze in männerdominierten Berufsbereichen zu besetzen sind, Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil, Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitszeitwünschen, Auswertung einschließlich Einleitung von Umsetzungsschritten betreffend ihrer Tätigkeit, Angebot von Teilzeitarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen als Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Entwicklung und Umsetzung von Modellen vollzeitnaher Teilzeitarbeit für die Beschäftigen, Einrichtung bzw. Ausbau von Telearbeit für die Beschäftigen, Einrichtung von Eltern Kind Zimmern für die Beschäftigten, Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungs und Pflegemöglichkeiten, Angebot betrieblich organisierter Kinderbetreuung, Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses, Angebot von Ferienprogrammen zur Überbrückung der Betreuungslücke für Kinder berufstätiger Eltern in Kindergarten bzw. Schulferien, Unterstützung von Mitarbeitern mit pflegebedürftigen Angehörigen durch individuelle Betreuung und Hilfeleistung oder Abschluss einer Vereinbarung einer Familienpflegeteilzeit, Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit, Bereitstellung von innerbetrieblichen Paten und Patinnen für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente, Analyse der Entwicklung der Leistungsvergütung in den letzten 5 Jahren nach Geschlecht, Maßnahmen zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für ein betriebliches Praktikum, insbesondere in den männerdominierten Berufen sowie Angebot spezieller Bildungsmaßnahmen für Frauen, die diese auf die Übernahme von höherwertigen und leitenden Positionen vorbereiten. 7

16 2c) Ausnahmen (ggf. anzugeben) Ich/wir werden keine weiteren der im Maßnahmenkatalog zu 2b) genannten Maßnahmen anbieten, da mein/unser Unternehmen in den letzten 12 Monaten bereits durch Zuschlag zur Umsetzung von Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien im Rahmen des TVgG NRW verpflichtet worden ist. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/ n ich/wir die Durchführung oder Einleitung der Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor Zuschlagserteilung nachweisen. Ich/wir haben bereits alle der im Maßnahmenkatalog zu 2b) genannten Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien durchgeführt oder eingeleitet. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/ n ich/wir die Durchführung der umgesetzten Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisen. Ich/wir sind aus nachfolgend aufgeführten objektiv belegbaren Gründen nicht in der Lage, bei den im Rahmen der Durchführung dieses öffentlichen Auftrags eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen der Frauen und Familienförderung durchzuführen. Angabe der Gründe (ggf. gesonderte Anlage verwenden): Für mich/uns ist die Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen der Frauen oder Familienförderung im Hinblick auf das Volumen des öffentlichen Auftrags und/oder der Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Mitarbeiter im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Betriebes und/oder der gesamten Belegschaft des Betriebes unverhältnismäßig und unzumutbar. Erläuterungen (ggf. gesonderte Anlage verwenden) 3.) Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre/ n mich/uns darüber hinaus im Fall der konkreten Auftragsdurchführung mit folgenden Verpflichtungen einverstanden: Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers weise/ n ich/wir die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen in geeigneter Form nach. Ich/Wir werde/ n die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Zwecke der Überprüfbarkeit dokumentieren und im Betrieb bekanntgeben. Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus dieser Verpflichtungserklärung gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber führen können. 8

17 D. Erklärung nach 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Nach 19 Abs. 1 MiLoG sollen Bewerberinnen oder Bewerber von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer, Bau oder Dienstleistungsauftrag der in 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Nach 19 Abs. 3 MiLoG müssen öffentliche Auftraggeber beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG anfordern oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Ich / Wir erkläre(n) ausdrücklich, dass die obigen Voraussetzungen für einen Ausschluss nach 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Mir/Uns ist bekannt, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung angefordert werden können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von Euro der öffentliche Auftraggeber für die Bieterin / den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a der Gewerbeordnung einholen muss. E. Sonstige Erklärungen und Verpflichtungen Ich / Wir erkläre(n) ausdrücklich, dass a) gegen mich / uns bei keinem öffentlichen Auftraggeber eine Vergabesperre wegen Korruptionsverfehlungen oder Preisabsprachen sowie illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften besteht und die Angaben aus der Anlage A zur Bietererklärung zutreffend sind, b) kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, c) sich das Unternehmen / oder ein Unternehmen der Bietergemeinschaft nicht in Liquidation sich befindet, d) das nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, e) die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, f) sich das / die Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft oder bei Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, bei dem zuständigen Versicherungsträger angemeldet hat / haben. An mein / unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung in der Bietererklärung meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Firmenanschrift (Stempel) und Telefon Nummer:... Ort, Datum und Unterschrift Bei der elektronischen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform arriba net.de entfällt die Unterschrift. Wird die Bietererklärung bei in Papierform abgegebenen Angeboten an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. 9

18 Anlage A Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften und Einhalten der Datenschutzklausel nach 12 DatenschutzG NRW) Zur Stärkung ihres Rechtsbewusstseins haben Bewerber und Bieter eine Erklärung darüber abzugeben, dass sie von einem öffentlichen Auftraggeber nicht bereits wegen Korruptions und anderer Verfehlungen von der Teilnahme an Wettbewerben ausgeschlossen sind und sie straf bzw. ordnungsrechtlich zurzeit wegen solcher Taten nicht verfolgt werden. Mit der Unterschrift auf dem beiliegenden Formblatt Bietererklärung erfolgt ausdrücklich auch die Bestätigung der Richtigkeit der unten stehenden Erklärung: Mir / Uns ist bekannt, dass die Stadt Wuppertal / die ausschreibende Stelle bislang noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines / unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen 1, die zu Eintragungen in das Vergaberegister/s des Landes NRW führen können ², eingeholt hat. Des Weiteren ist mir / uns bekannt, dass die Stadt Wuppertal / die ausschreibende Stelle über die (auch gemeinschaftlichen) Bieter und Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften eine Anfrage an das Vergaberegister des Landes NRW nach 8 des Korruptionsbekämpfungsgesetz vom und bei anderen Registern stellen wird. Ich / Wir versichere(n) hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen / unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten 1 oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten 2. Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle des Vergaberegisters nach sich ziehen kann. Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und diese vor Vertragsschluss bei einer Anforderung des Auftraggebers im Rahmen der Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen (siehe ZVB (B) / (L) Anlage 8). Mir / Uns ist bekannt, dass die von mir / uns erbetenen, personenbezogenen Angaben im Rahmen des Vergabeverfahrens gesammelt, gespeichert, verarbeitet und Dritten (z. B externen Architektur bzw. Ingenieurbüros) zur vergaberechtlichen Prüfung des Angebots zur Verfügung gestellt werden. Ich bin / Wir sind zusätzlich damit einverstanden, dass aufgrund von vergaberechtlichen Vorschriften nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und unter bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile des Angebotes mitgeteilt wird / werden und die Auftragsvergabe an mich / uns im Internet veröffentlicht wird. Die personenbezogenen Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebots im Rahmen der Vergabe und Vertragsordnungen VOB, VOL, VgV sowie des GWB und des TVgG NRW. Hinweis: Sofern Sie sich in einer der oben genannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes Ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung/ dem Angebot beizufügen. 1 Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten insbesondere: 1

19 - Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung auch im geschäftlichen Verkehr oder Vorteilsgewährung, - das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden. - Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u. a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten. 2 Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz KorruptionsbG) oder des Tariftreue und Vergabegesetz vorliegen. Danach liegt insbesondere eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung 1. Straftaten nach (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung), 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach 370 der Abgabenordnung, 2. nach 19, 20, 20 a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, 3. Verstöße gegen 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere nach 14 GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über die Teilnahme am Wettbewerb, 4. Verstöße gegen 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG) oder nach 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz führen können oder geführt haben, 6. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach 13 Abs. 1 und 2 oder 16 Abs. 1 Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind. Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne 5 Absatz 1 Nr. 1 5 KorruptionsbG (s.o. 1) ) 1. bei Zulassung der Anklage 2. bei strafrechtlicher Verurteilung 3. bei Erlass eines Strafbefehls 4. bei Einstellung des Strafverfahrens nach 153 a Strafprozessordnung (StPO) 5. nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids 6. für die Dauer der Durchführung eines Straf oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht. Ein Eintrag im Sinne 5 Abs. 1 Nr. 6 KorruptionsbG (s.o. 1)) richtet sich nach 13 Abs. 3, 16 Abs. 4 Satz 2 und 3 Tariftreue und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (v. g. Gesetz kann unter eingesehen werden). 2

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