Österreichische Bundesverfassung Artikel 87a BVG Rechtspflegergesetz

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3 AGENDA Der österreichische Rechtspfleger Allgemein Statistik Geschichte Ausbildung Stellung Wirkungsbereiche - Kompetenzen Zukunft Die Vereinigung der Rechtspfleger Österreichs 3

4 ALLGEMEIN GESETZLICHE GRUNDLAGEN Österreichische Bundesverfassung Artikel 87a BVG Rechtspflegergesetz WIRKUNGSBEREICHE Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen Grundbuchs- und Schiffsregistersachen Firmenbuchsachen 4

5 STATISTIK RechtspflegerInnen : 1050 Rpfl. in Verwendung Außerstreit Exekution Firmenbuch Grundbuch Insolvenz Streitsachen 5

6 STATISTIK Rechtspfleger - Verhältnis (Frauen:Männer) Frauen Männer 6

7 STATISTIK Rechtspfleger-Anwärter Außerstreit Exekution Grundbuch Firmenbuch 7

8 GESCHICHTE 8 Ende 19. Jh. Erste Diskussionen 1929: Fachbeamter mit erweitertem Wirkungskreis ständige Erweiterung und Veränderung ab 1944: Rechtspfleger 1962: Rechtspflegergesetz 87a BVG RpflG 1985

9 Der Rechtspfleger heute: Verfassungsrechtlich abgesichert Eigenständig 9

10 DIE AUSBILDUNG VORAUSSETZUNG FÜR DIE ZULASSUNG ZUR AUSBILDUNG Allgemeines Erfordernis für die Ernennung auf eine Planstelle des Gehobenen Dienstes Ablegung der Gerichtskanzleiprüfung Ablegung der Fachdienstprüfung Bedarf Körperliche und geistige Eignung DAUER DER AUSBILDUNG 3 Jahre 2 Jahre für ein weiteres Fachgebiet

11 DIE AUSBILDUNG GEGENSTAND DER AUSBILDUNG Theorie Absolvierung eines Grundlehrganges samt Prüfung (ausgenommen Ausbildung für ein weiteres Fachgebiet) - Theoretische und praktische Grundkenntnisse für alle Arbeitsgebiete Absolvierung eines Arbeitsgebietslehrganges samt Prüfung - Besondere Kenntnisse für den eigenen Wirkungsbereich Praxis 3 Monate in der Gerichtskanzlei bzw. 3 Monate als Gerichtsvollzieher bei der Ausbildung zum Rechtspfleger in Zivilprozess und Exekutionssachen Mindestens ½-tägige Tätigkeit in Rechtspflegerangelegenheiten bei einem oder mehreren Gerichten

12 DIE AUSBILDUNG LEHRGÄNGE Justizbildungszentrum Schwechat Teilnehmeranzahl nicht über 20 Personen Grundlehrgang gegen Ende des 1.Ausbildungsjahres Arbeitsgebietslehrgang innerhalb des letzten Ausbildungsjahres Klausuren schriftliche Übungen Lehrer Richter (Lehrgangsleiter) Rechtspfleger

13 DIE AUSBILDUNG - 4 PRÜFUNG Prüfungsurlaub 5 Arbeitstage beim Grundlehrgang 10 Arbeitstage beim Praxis Prüfungskommission Bestellung durch das Bundesministerium für Justiz auf die Dauer von 5 Jahren 2 Richter (Vorsitzender) und 1 Rechtspfleger Grundlehrgang mündlich Arbeitsgebietslehrgang schriftlich und mündlich Benotung Ausgezeichnet weit über dem Durchschnitt liegende hervorragende Kenntnisse und Fähigkeiten Sehr gut überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten Gut durchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten Nicht genügend unterdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten Wiederholung der Prüfung ist möglich Rechtspfleger-Diplom Der Bundesminister für Justiz stellt nach der Ablegung der Prüfung im Arbeitsgebiet ein Diplom aus 13

14 Allgemeiner Wirkungskreis Mahnverfahren Rechtskraft/Vollstreckbarkeit Verfahrenshilfe inländische Rechtshilfe Ordnungsstrafen bis EUR 200,-- Europäischer Vollstreckungstitel 14

15 Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen Hereinbringung von Geldforderungen - zw. Pfandrechtsbegründung - bewegl. Vermögen Sicherstellung Vermögensverzeichnisse Aufschiebungsanträge Vollzugsbeschwerden 15

16 Insolvenzsachen Konkurssachen vor dem Bezirksgericht - bis EUR ,-- Aktiva 16

17 Außerstreitverfahren Verlassenschaftssachen - bis EUR ,-- Aktiva Kindschafts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten Gerichtserlag 17

18 Grundbuchssachen Grundbuchsverfahren incl. Hinterlegung Schiffsregistersachen 18

19 Firmenbuchsachen alle mit seiner Führung zusammenhängenden Geschäfte umfangreicher Richtervorbehalt! 19

20 ZUKUNFT FACHHOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGER Moderne, fachorientierte, akademische Ausbildung Persönlichkeitsbildende und spartenspezifische Fortbildung 20

21 DIE VEREINIGUNG DER RECHTSPFLEGER ÖSTERREICHS VdRÖ Gründung im Jahre 1970 Bindung an die Personalvertretung 21

22 Die VdRÖ heute: Reaktivierung und Reorganisation 2004/2005 freiwillige Interessensvereinigung Unabhängig Unpolitisch Zur Zeit: Umbau der digitalen Basis. 22

23 Schwerpunkte der VdRÖ Informations- und Kommunikationsmanagement Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben Internationale Kontakte (EU) Seminare 23

24 HERZLICHEN DANK FÜR R IHRE AUFMERKSAMKEIT 24

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