Das bvse-qualitätssiegel Akten-/Datenträgervernichtung!

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1 Das bvse-qualitätssiegel Akten-/Datenträgervernichtung!

2 Aufbau und Organe der bvse-entsorgergemeinschaft e.v. Überwachungsausschuss Vorsitzender: Wolfgang Schreer Beisitzer : Barbara Grass Christian Rüsing Thorsten Franz Bernhard Jehle Geschäftsstelle Vorstand Vorsitzender: Peter Obieglo (C. Carbone Products GmbH) stellv. Vorsitzende(r): Monika Kattermann (Recycling Entsorgung & Logistik GmbH) Dr. Steffen Bieler (C.A.R.E. Biogas GmbH) Heribert Weraneck (HURT Aktenvernichtung GmbH) Beisitzer: Thomas Böschen (Resales GmbH) Maximilian Meckelburg (HURT Aktenvernichtung GmbH)) Sachverständigenpool: (bvse-esg e.v.) 18 Sachverständigenorganisationen 53 Sachverständige davon sind 15 freie Sachverständige Geschäftsführer Jörg Lacher Überwachung/ Koordination Jörg Lorenz Büroleitung Karin Kathol Buchhaltung/ Lohnbuchhaltung/ReWE Heike Schröder Kooperationspartner BLU Bundesverband Lohnunternehmen Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v.)

3 bvse-entsorgergemeinschaft e.v. Tochtergesellschaft bvse-zert GmbH

4 Grundlage der Zertifizierung

5 Zertifizierungsziel: Das Zertifikat wird verliehen für Anlagen die mindestens Schutzklasse 2 sowie Sicherheitsstufe 3 erfüllen.

6 Organisation des Zertifizierungsverfahrens Welche A&D-Unternehmen dürfen teilnehmen? - Alle A&D-Unternehmen, die bereits EfB-zertifiziert sind oder parallel eine Efb-Zertifizierung durchführen lassen - A&D-Unternehmen, die nicht in Deutschland tätig sind, müssen eine dem EfB vergleichbare Zertifizierung besitzen oder sie parallel durchführen lassen

7 Organisation des Zertifizierungsverfahrens Rahmenvertrag Überwachungsvertrag A&D Unternehmen

8 Organisation des Zertifizierungsverfahrens Ablauf der Zertifizierung: Das interessierte Unternehmen meldet sich beim bvse und bittet um die QS-Zertifizierung. Die Zustimmung durch den FVAD-Vorstand ist erforderlich, soweit es sich nicht um ein bvse-mitgliedsunternehmen handelt. Abschluss des Überwachungsvertrages zwischen A&D- Unternehmen und bvse-zert GmbH. Mit dem Abschluss des Überwachungsvertrages verpflichtet sich das Unternehmen auf das festgelegte Zertifizierungsverfahren und zur Erfüllung des Anforderungskataloges. Die Überwachung des Unternehmens durch die bvse-zert GmbH beginnt.

9 Organisation des Zertifizierungsverfahrens Ablauf der Zertifizierung: Das Audit im Unternehmen ist durch einen A&D-erfahrenen, behördlich anerkannten und qualifizierten EfbV-Sachverständigen durchzuführen. Die bvse-zert GmbH beauftragt den Sachverständigen. Die Eignung des SV wird von der bvse-zert GmbH regelmäßig überprüft. Der Sachverständige führt die Überprüfung nach Art und Maßgabe der bvse-zert GmbH durch. Die Überprüfung findet einmal in zwei Jahren statt und kann grds. im Rahmen der EfbV-Zertifizierung durchgeführt werden.

10 Organisation des Zertifizierungsverfahrens Ablauf der Zertifizierung: Innerhalb von zwei Jahren wird das Unternehmen auch einmal unangekündigt durch einen weiteren SV überprüft. Anlassbezogen kann die bvse-zert GmbH zusätzliche Überprüfung veranlassen. Unangekündigte Überprüfungen sollen insbesondere dem praktischen Prozess der Akten-/Datenträgervernichtung gelten. Sie haben in der Regel nicht den zeitlichen/inhaltlichen Umfang eines Regelaudits. Anlassbezogene Überprüfungen sind möglich durch: Befragung/Dokumentenüberprüfung /vor Ort Audit. Anlassbezogen heißt, dass substantiierten Hinweisen nachgegangen wird.

11 Organisation des Zertifizierungsverfahrens Ablauf der Zertifizierung Hat der SV die Überprüfung vorgenommen, wird der Auditbericht von ihm erstellt und von der Zertifizierungsstelle geprüft. Ist alles in Ordnung, wird ein entsprechendes Zertifikat erstellt. Fehlerhafte Abläufe bzw. Regelverstöße oder Unregelmäßigkeiten müssen innerhalb einer engen zeitlichen Frist korrigiert bzw. abgestellt werden (bei größeren Unstimmigkeiten). Kleinere Fehler müssen spätestens bis zum nächsten Audit behoben werden (analog Efb-Zertifizierung). Sind Regelverstöße festgestellt worden, die eine Zertifizierung zweifelhaft erscheinen lassen bzw. ausschließen und sind diese nicht fristgerecht korrigiert worden, wird der Auditbericht anonymisiert dem Qualitätsbeirat zur Entscheidung vorgelegt.

12 Kosten des Zertifizierungsverfahrens Es erfolgt eine Differenzierung der Kosten nach folgenden Kriterien: 1. bvse-mitgliedsunternehmen, die von der bvse-entsorgergemeinschaft zum Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert werden -> 250 /Standort/Jahr zzgl. MwSt. 2. bvse-mitgliedsunternehmen, die anderweitig zum Efb zertifiziert werden, sowie Mitglieder der bvse-entsorgergemeinschaft, die nicht bvse-mitglied sind -> 350 /Standort/Jahr zzgl. MwSt. 3. Alle anderen A&D-Unternehmen -> 900 /Standort/Jahr zzgl. MwSt. Hinzu kommen die Kosten des Sachverständigen für die regelmäßigen, unangekündigten oder anlassbezogenen Zusatz-Audits.

13 Qualitätssiegelzertifizierung im Überblick Qualitätsbeirat Beratung von Vorstand/Zertifizierungsstelle Entscheidung über Zertifizierung/Qualitätssiegelentzug in Zweifelsfällen Sachverständige Überprüfung der A&D-Unternehmen Regelmäßige Weiterbildung Zertifizierungsstelle bvse-zert GmbH Überwachung/Beratung der A&D-Unternehmen SV-Anerkennung Überprüfung der SV- Qualifikation Beauftragung/Kontrolle der SV Anonymisierung der Auditberichte QS- und Zertifikatsverleihung/ - entzug Vorstand des Fachverbandsvorstandes Festlegung der Prüfkriterien Ernennung der Mitglieder des Qualitätsbeirates A&D Unternehmen Einhaltung der QS-Kriterien Zulassung der Überwachung Einhaltung der weiteren vertraglichen Verpflichtungen

14 bvse-qualitätssiegel Akten- Datenträgervernichtung Gerne stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung. Jörg Lacher Geschäftsführer Tel.: 0228/

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