Novelle der EfbV Von der Deregulierung zur Re-Regulierung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Novelle der EfbV Von der Deregulierung zur Re-Regulierung"

Transkript

1 Novelle der EfbV Von der Deregulierung zur Re-Regulierung Referent: Thomas Prenzer Rendsburg, 24. November 2015

2 Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Arbeitsentwurf BMU Inhalt: 1) Änderung der Entsorgungsfachbetriebe- Verordnung (EfBV) 2) Änderung der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall 3) Anpassung weiterer Verordnungen

3 Änderung der EfbV - Bisheriger Rechtsstand - Rechtsgrundlagen 56, 57 KrWG haben 52 ff. KrW-/AbfG abgelöst. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung von 1996 (mit Änderungen) Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL) von 1996 (LAGA-Vollzugshilfe)

4 - Ziele der Novelle - Ziele laut Begründung des Verordnungsgebers: 1) Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Entsorgergemeinschaften und einzeln zertifizierte Unternehmen 2) Stärkung des Instruments EfB 3) Beseitigung von Unsicherheiten 4) Das bewährte Instrument weiter ausbauen 5) Rechts- und Anwendungsunsicherheiten abbauen 6) Vertrauen der Erzeuger in ihre Entsorger 7) Zertifizierung ist freiwillig 8) Verfahrensrechtliche Anreize für zertifizierte Unternehmen Ziele werden deutlich verfehlt

5 - Überblick - 1) Personelle Ausstattung 2) Betriebstagebuch 3) Zuverlässigkeit / Fachkunde 4) Überwachungsvertrag 5) Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft 6) Überwachungsausschuss 7) Anforderungen an die Mitgliedschaft 8) Sachverständige 9) Überprüfung 10) Inhalt des Überwachungsberichts 11) Gestaltung des Zertifikats

6 12) Kündigungspflicht - Überblick - 13) Entsorgungsfachbetriebe-Register 14) TÜOs und EG jetzt einheitlich in EfbV 15) teilweise Struktur, Begriffe wie in AfbAEV - Zuverlässigkeit einheitlich für alle Verantwortlichen ( 8 ArbE) - Fachkunde einheitlich in 9 ArbE 16) Sachverständige: Anforderungen an Qualifikation, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit

7 - Zuverlässigkeit 8 Abs. 3 / Fachkunde - Zuverlässigkeitserklärung ist bislang ausreichend Künftig Zuverlässigkeitsnachweis durch amtliche Dokumente Fachkundenachweis (Berufspraxis) muss bei jeder Prüfung vorgelegt werden. Fazit: Neuregelung ist aufwändiger ohne erkennbaren Nutzen

8 - Überwachungsvertrag 11 Abs. 2-1) Einstufung (Festlegung) der zu zertifizierenden Verwertungsmaßnahme durch TÜO/EG. vorbereitendes oder abschließendes Verfahren - Vorbereitung zur Wiederverwendung - Recycling - sonstige Verwertung Problem: Abstrakte Festlegung der Verwertungsebene kaum möglich, da markt- und technikabhängig.

9 - Überwachungsausschuss mit Anwesenheit der Behörde ( 14 Abs. 6 ArbE) - Die für die Anerkennung der Entsorgergemeinschaft zuständige Behörde ist berechtigt, an den Sitzungen des Überwachungsausschusses und der Unterausschüsse teilzunehmen. Verbesserung der Kommunikation zwischen Anerkennungsbehörde und EG ÜA kein Mediator oder Entscheidungsvermittler zwischen Behörde und Betrieb ( entstaatlichtes System )

10 - Überwachungsausschuss mit Anwesenheit der Behörde ( 14 Abs. 6 ArbE) - Die für die Anerkennung der Entsorgergemeinschaft zuständige Behörde ist berechtigt, an den Sitzungen des Überwachungsausschusses und der Unterausschüsse teilzunehmen. Keine Notwendigkeit: Überwachung der Betriebe schon nach KrWG, BImSchG, NachweisV etc. vorgeschrieben EG wird verpflichtet, die Termine des ÜA der Behörde mitzuteilen. Wenn nicht: OWi! Bußgeldrahmen: Bis ,00 Problem: Das System der Selbstüberwachung der Wirtschaft wird zurückgenommen. Fraglich, ob diese Regelung von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt und verfassungsgemäß ist

11 - Sachverständige 21 Abs. 2 - Neu: Die EG und die TÜO müssen der Behörde jährlich nachweisen, dass die SV die Anforderungen nach EfbV (Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit, Fach- und Sachkunde) erfüllen. Problem: Bürokratischer Aufwand. Bislang wurden SV stichprobenhaft überwacht.

12 - Jährliche Überprüfung 22 - Neu: 1. Mindestens alle drei Jahre witnessaudits. 2. Längstens alle zwei Jahre unangekündigte Vor-Ort- Termine. Diese sind bei der Behörde anzumelden. 3. Auswechseln des SV spätestens alle 5 Jahre. Problem: Aufwand und Kosten durch 1. und 2. steigen.

13 - Jährliche Überprüfung 22 - Folgende Beispiel-Rechnung legt einen Zeitraum von sechs Jahren zu Grunde: Audits Anzahl Jährliche Audits 6 Unangekündigte Kontrollen 3 Witness Audits mit einem zusätzlichen Sachverständigen 2 Sachverständigeneinsätze insgesamt 11 Seite 13

14 - Mindestinhalt von Überwachungsberichten 23 i.v.m. Anlage 2 - Der Überwachungsbericht muss künftig einen Mindestinhalt aufweisen. Genaueres steht noch nicht fest. Teilzertifizierung: - an einem Standort alles - alle Tätigkeiten an verschiedenen Standorten

15 - Gestaltung des Zertifikates 25 - Einführung eines Einheitszertifikats nach Anlage 3 zur EfbV. Nachteil: Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten / Wiederkennungseffekt für die EGs entfallen. Seite 15

16 Muster Einheitszertifikat Seite 16

17 - Mitteilungspflichten- Mitteilungspflichten Termine des ÜA ( 14 Abs. 6) Beginn/Ende der Mitgliedschaft ( 15 Abs. 3 ArbE) Änderungen der beauftragten SV ( 21 Abs. 1 ArbE) Qualifikation des SV / 21 Abs. 2 ArbE) Vor-Ort-Termine ( 22 Abs. 3) Zertifikat, Prüfbericht ( 28 Abs. 1 Nr. 1 ArbE) Entzug ( 28 Abs. 1 Nr. 2 ArbE) Ordnungswidrigkeit 29 Nr. 1 ArbE 29 Nr. 1 ArbE 29 Nr. 1 ArbE 29 Nr. 2 ArbE 29 Nr. 1 ArbE 29 Nr. 3 ArbE 29 Nr. 1 ArbE

18 - Entsorgungsfachbetriebe-Register 28 - Die Länder richten ein bundesweites, elektronisches Register aller Efb ein. Zertifikatserteilungen und -entzüge sind dort anzumelden.

19 Fragebogen Erfüllungsaufwand (Wirtschaft) (Zahlen immer bezogen auf das ganze Bundesgebiet) Nr. Frage Antwort Allgemein: 1. Wie viele Entsorgungsfachbetriebe gibt es? (absolute Zahl) a) Wie viele davon werden durch TÜO zertifiziert? (absolut oder in Prozent) b) Wie viele davon werden durch EntGem zertifiziert? (absolut oder in Prozent) 2. Wie viele zertifizierte Standorte von Entsorgungsfachbetrieben gibt es? (absolute Zahl) 3. Wie hoch ist die Zahl der Unternehmen, die sich jährlich neu als (absolute Zahl) Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen a) durch Überwachungsvertrag mit einer TÜO? (absolut oder in Prozent) b) durch Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft? (absolut oder in Prozent) Betriebstagebuch: 4. Wie hoch ist bisher der Zeitaufwand zur Führung des Betriebstagebuches? (Stunden im Jahr) 5. Wie hoch wird die die Zeitersparnis geschätzt, wenn zukünftig die Einzelblätter des Betriebstagebuchs statt täglich nur noch wöchentlich zusammengefasst werden müssen. (in Prozent)

20 Fragebogen Erfüllungsaufwand (Wirtschaft) (Zahlen immer bezogen auf das ganze Bundesgebiet) Entsorgergemeinschaften: 6. Wie viele Entsorgergemeinschaften gibt es? (absolute Zahl) 7. Wie hoch sind die Kosten für eine eventuelle Satzungsänderung durch die neuen Vorgaben (vgl. 13 EfbV-ArbE). Kosten könnten z.b: sein Mitgliederversammlung Eintragung in das Vereinsregister, Notar, Benachrichtigung der Behörde) (Zahl in Euro) Überwachung der Betriebe 8. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine komplette Erstprüfung eines (Zahl in Euro) Betriebes? 9. Wie hoch ist der Zeitaufwand für die Mitteilung von Vor-Ort-Terminen an die Behörde durch die TÜO/EntGemG (vgl. 22 Abs. 3 S. 2 EfbV-ArbE) (Minuten pro Fall) 10. Wie viele Vor-Ort-Termine pro Betrieb gibt es jährlich (unter Zugrundelegung der derzeit geltenden Rechtslage)? (absolute Zahl) 11. Wie hoch sind die Kosten für die bisherige Übermittlung der Zertifikate und Prüfberichte in Papierform? a) Wie hoch ist der Zeitaufwand für die Bearbeitung (Minuten pro Fall) b) Wie hoch sind die Sachkosten (Briefporto) (Zahl in Euro pro Fall) 12. Um wieviel Prozent würden sich die Kosten reduzieren, wenn das Zertifikat zukünftig auf einfachem elektronischen Wege übersandt werden kann (keine qualifizierte elektronische Signatur) (in Prozent)

21 Fazit EfbV-Entwurf Deutliche Tendenz zu verstärkter behördlicher Kontrolle. Kostensteigerung bei den Betrieben durch Mehraufwand bei Audits. Kostensteigerung bei den Betrieben / den EGs durch Berichts- und Mitteilungspflichten. Vollzugsprobleme mit der alten EfbV (z.b. 7 Anforderungen bei Drittbeauftragung) werden teilweise nicht gelöst. Rechtfertigen die 20-jährigen Erfahrungen mit dem EfB die Verschärfungen?

22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab Stand: 09/06 Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab 01.02.2007 - HINWEISE I - Am 01.02.2007 treten in Kraft: das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung,

Mehr

Das bvse-qualitätssiegel Akten-/Datenträgervernichtung!

Das bvse-qualitätssiegel Akten-/Datenträgervernichtung! Das bvse-qualitätssiegel Akten-/Datenträgervernichtung! Aufbau und Organe der bvse-entsorgergemeinschaft e.v. Überwachungsausschuss Vorsitzender: Wolfgang Schreer Beisitzer : Barbara Grass Christian Rüsing

Mehr

Neue Pflichten für Unternehmen im Rahmen der neuen abfallrechtlichen Anzeige- und Erlaubnisverordnung

Neue Pflichten für Unternehmen im Rahmen der neuen abfallrechtlichen Anzeige- und Erlaubnisverordnung Umwelt Forum Saar 2014 Aktuelles aus Umweltrecht und -politik Neue Pflichten für Unternehmen im Rahmen der neuen abfallrechtlichen Anzeige- und Erlaubnisverordnung 08.04.2014 Landesamt für Umwelt- und

Mehr

Abfallrecht und Abfallwirtschaft

Abfallrecht und Abfallwirtschaft Abfallrecht und Abfallwirtschaft Entsorgergemeinschaft Bayern e.v. IHK für München und Oberbayern München 22.09.2015 Dr. Ralf Kaminski, Markus Figgen avocado rechtsanwälte spichernstraße 75-77 50672 köln

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft. Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen

Mehr

Vollzugshilfe zur Zertifizierung von Händlern und Vermittlern als Entsorgungsfachbetrieb gemäß 52 KrW-/AbfG Stand:

Vollzugshilfe zur Zertifizierung von Händlern und Vermittlern als Entsorgungsfachbetrieb gemäß 52 KrW-/AbfG Stand: VOLLZUGSHILFE Zertifizierung von Händlern und Vermittlern als Entsorgungsfachbetrieb gemäß 52 KrW-/AbfG Zustimmung zu Überwachungsverträgen und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften gem. 52 KrW-/AbfG

Mehr

Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes

Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes WEEE in Europa Frankfurt, 3. November 2015 Carina Dasenbrock Referat WR II 3 Branchenbezogene Prouktverantwortung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

Mehr

Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz

Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen Von Dr. Henning v. Koller 2., überarbeitete und erweiterte Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG A. INHALTSVERZEICHNIS Vorwort S. 3 B. Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen 3., neubearbeitete Auflage von Thomas Pschera, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt am Main/Mannheim, unter Mitarbeit

Mehr

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe

Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 36 Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe Überarbeitung der Vollzugshilfe Zustimmung zu Überwachungsverträgen/Anerkennung von Entsorgergemeinschaften

Mehr

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK -

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 9. 8. 2006-42-32570/2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Bezug: RdErl. des MW vom 5.3.2003 (MBI. 1.SA S. 215)

Mehr

Prozessorientierte Zertifizierung - Nachhaltigkeitsorientierte Zertifizierung Unterschied aus Sicht der Hersteller

Prozessorientierte Zertifizierung - Nachhaltigkeitsorientierte Zertifizierung Unterschied aus Sicht der Hersteller Prozessorientierte Zertifizierung - Nachhaltigkeitsorientierte Zertifizierung Unterschied aus Sicht der Hersteller 1 Die Normen Welche Normen und Verordnungen werden betrachtet? o DIN EN ISO 9001:2008

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen -

Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Regierungspräsidium Darmstadt Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Referent: Dipl. Ing. Gerd Hofmann MBA Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz

Mehr

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu?

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand

Mehr

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff Die Qualität von Produkten und Dienstleistungen ist ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Soll dauerhaft Qualität geliefert werden, ist die Organisation von Arbeitsabläufen

Mehr

Workshop 2 Vereinsrecht

Workshop 2 Vereinsrecht Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Schriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung

Schriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung eidas-verordnung und E-Justice / E-Government Symposium des Deutschen EDV-Gerichtstags e.v. Berlin, 30. Juni 2015 Schriftform und Vertrauensdienste nach der eidas-verordnung Matthias Frohn Inhalt 01 Anwendungsbereich

Mehr

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt B 161 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 437 Nr. 14 München, den 31. Juli 013 Datum Inhalt Seite Bayerisches Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Anerkennung sozialer

Mehr

Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Das Unternehmen Hellmich Recycling GmbH Industriestr. 57 31275 Lehrte hat gemäß 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.v.m. 57 KrWG die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb

Mehr

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit 71 SD 6 054 Revision: 1.0 27. Mai 2016 Geltungsbereich: Dieses Regel legt

Mehr

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische

Mehr

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 01 Name des Unternehmens: 02 Firmenanschrift: 03 Telefon:

Mehr

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Sims M+R GmbH

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Sims M+R GmbH ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 sowie des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vom 20.10.2015 für

Mehr

Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013

Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung. Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 Freifunk Oldenburg e.v.i.g. Satzung Beschlossen durch die Gründungsversammlung Oldenburg den 21. Juli 2013 1 Allgemeines 1) Der Verein trägt den Namen Freifunk Oldenburg 2) Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228) Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Mehr

Durchführung der eidas-verordnung - eidas-durchführungsgesetz

Durchführung der eidas-verordnung - eidas-durchführungsgesetz Durchführung der eidas-verordnung - eidas-durchführungsgesetz Sabine Maass Leiterin des Referates Rechtsrahmen Digitale Dienste, Medienwirtschaft Berlin, 7. November 2016 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 -

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0811 04.02.2013 Mitteilung zur Kenntnisnahme Elektronische Signatur Drucksache 17/0400 (II.A.14.3 e) und Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2

Mehr

Die Vereinsfusion. Erläutert am Beispiel der Schützenvereine Sulzbach/Kocher und Unterrot

Die Vereinsfusion. Erläutert am Beispiel der Schützenvereine Sulzbach/Kocher und Unterrot Die Vereinsfusion Erläutert am Beispiel der Schützenvereine Sulzbach/Kocher und Unterrot Schützenverein e.v. 1902 Sulzbach am Kocher - EOSM Peter Kraft - November 2010 Grundsätze der Umwandlung Verschmelzung

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Mehr

SATZUNG. des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg. Name und Sitz. Aufgaben

SATZUNG. des Vereins Kriminologische Initiative Hamburg. Name und Sitz. Aufgaben SATZUNG des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg 1 Name und Sitz Der Verein hat den Namen "Kriminologische Initiative Hamburg - Verein zur Förderung kriminologischer Aus- und Weiterbildung - ".

Mehr

Beck-Texte im dtv Abfallrecht: AbfR. Textausgabe. von Prof. Dr. Martin Beckmann. 14., überarbeitete Auflage

Beck-Texte im dtv Abfallrecht: AbfR. Textausgabe. von Prof. Dr. Martin Beckmann. 14., überarbeitete Auflage Beck-Texte im dtv 5569 Abfallrecht: AbfR Textausgabe von Prof. Dr. Martin Beckmann 14., überarbeitete Auflage Abfallrecht: AbfR Beckmann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren

eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren Nachweisverordnung Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen bestimmt die Art und den Umfang des Nachweises der Entsorgung von Abfällen

Mehr

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss

Mehr

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung katalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung Stand: September 2012 Der katalog wurde erarbeitet von einem Ad-hoc-Arbeitskreis unter Vorsitz des Landes Schleswig-Holstein und auf der

Mehr

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) EfbV Ausfertigungsdatum: 10.09.1996 Vollzitat: "Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1421),

Mehr

- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? -

- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - PALLAS SECURITY-BREAKFAST Köln, den 15. November 2016 Harald Eul HEC GmbH 50321 Brühl Tel 02232

Mehr

Auditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken

Auditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken Auditprogramm für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken der Apothekerkammer Berlin 1 Allgemeines 2 Ziele 3 Umfang 4 Kriterien 5 Verantwortlichkeiten 6 Ressourcen 7 Auditverfahren

Mehr

Ausbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel

Ausbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel Ausbildungsrichtlinie für Sportwarte der DMSB- Staffel Stand: 07.11.2012 Der Sportwart der DMSB-Staffel Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für weibliche

Mehr

Überwachungszertifikat

Überwachungszertifikat Nr. f-16-11311a In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen MSH Mückenhaupt KG am Standort Pfauenstraße 2, 33181 Bad Wünnenberg Haaren Entsorger-Nr.: E77474018 Beförderer-Nr.: E77480011 nachgewiesen,

Mehr

Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen.

Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen. Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen Inhalt Vorgabedokumente Matrix- oder Gruppenzertifizierung Anwendungsbereich Zertifizierungsprozess Planung, Berechnung Audit

Mehr

Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen

Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen Dr. Jan Viebrock-Heinken Berliner Energietage, 12. April 2016 Ausganssituation 2009 Prüfung und Überwachung der EnEV sollte nicht mehr im bauaufsichtlichen

Mehr

Vorschlag der Bundesregierung

Vorschlag der Bundesregierung Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und

Mehr

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4

Mehr

Praxisseminar: Abfallentsorgung an Hochschulen

Praxisseminar: Abfallentsorgung an Hochschulen Dr. Alexander Witthohn 1 Praxisseminar: Abfallentsorgung an Hochschulen Ausstieg aus der Überlassungspflicht noch immer ein Thema Dr. Alexander Witthohn 2 Gewerbeabfall 1995 2022 20.000.000 18.000.000

Mehr

Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart

Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart Erfahrungen des Luftfahrt-Bundesamtes Entwicklungen und häufige Fragen über den Zulassungsprozess Frank Beyer LBA Referat S4 - Zulassung bekannte Versender

Mehr

UMSETZUNG DER BIOABFALLVERORDNUNG IN DEN LÄNDERN - VOLLZUGSHINWEISE

UMSETZUNG DER BIOABFALLVERORDNUNG IN DEN LÄNDERN - VOLLZUGSHINWEISE UMSETZUNG DER BIOABFALLVERORDNUNG IN DEN LÄNDERN - Berlin, den 01.10.2013 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Einleitung Verwertung von Bioabfällen Bioabfallverordnung

Mehr

Malta. I. Rechtsgrundlagen

Malta. I. Rechtsgrundlagen - Malta I. Rechtsgrundlagen 1. Zustellung EG-Zustellungsverordnung vom 13. November 2007 (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 79) 2. Beweisaufnahme EG-Beweisaufnahmeverordnung vom 28. Mai 2001 (ABl. L 174 vom

Mehr

1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren. Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH

1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren. Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH 1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren mit der DOGA Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH Ist-Zustand 1. April 2010: elektronische Nachweisund Registerführung

Mehr

Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen -

Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen - Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen - Eisenbahn-Bundesamt Referat 34 - GA 3461 - Heinemannstraße 6 Version 06 Stand: 26.01.2016

Mehr

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015

Mehr

Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen. Herne, 19. Januar 2016

Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen. Herne, 19. Januar 2016 Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen Herne, 19. Januar 2016 1 Erlaubnisvorbehalt für die Ausübung des ärztlichen Berufs Approbation ( 3 BÄO) zeitlich und

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

Die Komfortlösung für das elektronische Nachweisverfahren. eanv RECY CLE

Die Komfortlösung für das elektronische Nachweisverfahren. eanv RECY CLE Die Komfortlösung für das RECY CLE by tegos Die Komfortlösung by tegos zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Nachweisverfahrens Über by tegos Die Lösung by tegos zur Durchführung

Mehr

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,

Mehr

Kundencheckliste zur DIN EN ISO 9001

Kundencheckliste zur DIN EN ISO 9001 Kundencheckliste zur Forderung der QM-System 4.1 Sind in Ihrem Unternehmen ausgegliederte Prozesse vorhanden, die sie für Ihr QM- System (die Produkt- /Dienstleistungsqualität benötigen? Wie stellen Sie

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Beitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v.

Beitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v. Beitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v. 1 Grundlage (1) Die Beitragsordnung regelt verbindlich alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den

Mehr

Zertifizierungsprogramm für Tore

Zertifizierungsprogramm für Tore QM317/ Version 13-03 Produktqualität Tore EN 13241-1 Nr.: 249 XXXXXXX 1 Prüfgrundlagen 2 1.1 Zweck und Anwendungsbereich 2 1.2 Zertifizierungs- und Prüfgrundlagen 2 1.3 Begriffe 2 2 Verfahren und Inhalt

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Mehr

Rechtslage bei der Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen

Rechtslage bei der Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen Rechtslage bei der Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen Frank Grewsmühl, MLUR Rendsburg, 7.9.2007 Frank Grewsmühl, MLUR-SH 1 Gliederung des Vortrages 1. Begriff des Zwischenlagers 2. Rechtliche

Mehr

Vortrag anlässlich der Fachtagung "233 Tage eanv - Chaos oder professioneller Start?" am 19. November 2010 in Rostock Thomas Prenzer

Vortrag anlässlich der Fachtagung 233 Tage eanv - Chaos oder professioneller Start? am 19. November 2010 in Rostock Thomas Prenzer Die eanv Verbandslösung Vortrag anlässlich der Fachtagung "233 Tage eanv - Chaos oder professioneller Start?" am 19. November 2010 in Rostock Thomas Prenzer Benötigen Sie besondere Soft- oder Hardware?

Mehr

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 Fachgebiet Gefahrstoffe, Michael Piskorz 30.09.2015 Gefahrstoffverordnung - aktuell

Mehr

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare

Mehr

Die Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung

Die Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung Die Bedeutung der Qualitätssicherung in der klinischen Forschung Am Beispiel eines externen Qualitätsaudits Nadja Schachteli 1 Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, GCP 5.1.1 Der Sponsor ist für die

Mehr

Satzung Netzwerk Embryonenspende

Satzung Netzwerk Embryonenspende Satzung Netzwerk Embryonenspende 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen Netzwerk Embryonenspende und hat seinen Sitz in Dillingen a. d. Donau. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

Revisionssichere Speicherung in der Öffentlichen Verwaltung. Status Quo und neue Entwicklungen

Revisionssichere Speicherung in der Öffentlichen Verwaltung. Status Quo und neue Entwicklungen Revisionssichere Speicherung in der Öffentlichen Verwaltung Status Quo und neue Entwicklungen Jan Wilkens Geschäftsführer IMTB, Köln Microsoft Behördentag, 03./04.07.2012 IMTB Köln Theodor-Heuss-Ring 10

Mehr

ARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE THEMA:

ARD-MORGENMAGAZIN - SERVICE THEMA: 16.07.2013 THEMA: Autor: EXPERTE IM STUDIO: Funktion: DIE NEUE VERKEHRSSÜNDERDATEI Frank Aheimer Kay Rodegra Anwalt für Verkehrsrecht In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat die

Mehr

Begründung und Änderung von. Wohnungseigentum. Immobilien Fachtag 2012

Begründung und Änderung von. Wohnungseigentum. Immobilien Fachtag 2012 Begründung und Änderung von Dr. Walter Pisk Wohnungseigentum Immobilien Fachtag 2012 HAUPTVERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ÖSTERREICHS Landesverband Steiermark

Mehr

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) 06.03.15 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012

Häufig gestellte Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen ab dem 01.04.2012 6. September 2012 1. Allgemeine Fragen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen 1.1. Allgemeine Fragen Weshalb gibt es zukünftig für alle Träger der Arbeitsförderung die Pflicht zur Zulassung? Aus der Gesetzesbegründung

Mehr

Verordnung zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 des Umweltstatistikgesetzes

Verordnung zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 des Umweltstatistikgesetzes Bundesrat Drucksache 14/15 14.01.15 Verordnung der Bundesregierung U - In Verordnung zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 des Umweltstatistikgesetzes A. Problem und Ziel Die Erhebung nach 9 Absatz

Mehr

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016

Mehr

Waffenrecht und Schießstandsachverständige. Fortbildung für Schießstandsachverständige 2010

Waffenrecht und Schießstandsachverständige. Fortbildung für Schießstandsachverständige 2010 Waffenrecht und Fortbildung für 2010 Zur Erinnerung - Änderung WaffG 2008: Schießstandrichtlinien Anerkennung von SSV Fortbildung von SSV zukünftige öffentliche Bestellung Übergangsregelung 2013 zu finden

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Kreislaufwirtschaftsgesetz Überblick über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz IHK Karlsruhe, 31. Juli 2012 Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 54.2 Stuttgart, Geschichte der Abfallgesetze 1972 Abfallbeseitigungsgesetz 1986 Abfallgesetz

Mehr

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt:

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt: Bundesrat zu Drucksache 127/15 04.05.15 Berichtigung U - AS - Fz - In - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung

Mehr

Sitzung der Bewertungskommission am 11. November 2014

Sitzung der Bewertungskommission am 11. November 2014 Entwurf eines Gesetzes des Bundesrates zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen

Mehr

Tschechische Republik

Tschechische Republik - Tschechische Republik I. Rechtsgrundlagen 1. Zustellung EG-Zustellungsverordnung vom 13. November 2007 (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 79) 2. Beweisaufnahme EG-Beweisaufnahmeverordnung vom 28. Mai 2001

Mehr

Entwurf. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Entwurf. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Entwurf Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) A) Problem Mit Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009/2010 (Nachtragshaushaltsgesetz NHG

Mehr

56 57 24, D-68199 24, D-68199

56 57 24, D-68199 24, D-68199 ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die im Überwachungszeichen genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten

Mehr

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle

Mehr

Bundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesrat Drucksache 537/14 05.11.14 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Mehr

Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung

Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung Notfallsanitäter was NUN? Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung NUN-Abschlussveranstaltung Gesetzesfolgen Durch die Neuregelung der Ausbildung entstehen Mehrkosten. Diese verteilen sich auf unterschiedliche

Mehr

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG ZERTIFIKAT Das Unternehmen Zweckverband Müllverwertung Schwandorf und OVEG mbh, Ostbayerische Verwertungs- und erfüllt am Standort und den Standorten gemäß Anlage 1 die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Mehr

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH Dennhäuser Str. 118, DE Kassel

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH Dennhäuser Str. 118, DE Kassel ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort Erdwall Braunsberg, An der A 44, DE-34134 Kassel die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen

Mehr

DuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?

DuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? DuD 06 8. Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? Berlin, 4.06.06 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditor

Mehr

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes,

Mehr

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Rematec GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. Rematec GmbH. gemäß 56 und 57 KrWG. TÜV SÜD Umweltgutachter GmbH ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die im Überwachungszeichen genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten

Mehr