Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart
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- Simon Maier
- vor 7 Jahren
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1 Informationsveranstaltung der IHK Region Stuttgart Erfahrungen des Luftfahrt-Bundesamtes Entwicklungen und häufige Fragen über den Zulassungsprozess Frank Beyer LBA Referat S4 - Zulassung bekannte Versender Frank.Beyer@LBA.de Folie 0
2 Themen Luftfahrt-Bundesamt 1 Einblick Sachstand im Referat S4 - Zulassung bekannte Versender 2 Ausgangspunkte für Unternehmen Rechtsgrundlagen Antragsprozess Zeitpunkte 3 Unternehmen im Zulassungsprozess Erfahrungen des LBA bei der Zulassung von Antragstellern 4 Ausblick Anpassung Luftsicherheitsgesetz Gebühren LBA Folie 1
3 1 Einblick Sachstand im Referat S4 - Zulassung bekannte Versender Regionale Verteilung zugelassener bekannter Versender Zur Anzeige wird der QuickTime Dekompressor benötigt. (Stand: ) Folie 2
4 1 Einblick Sachstand im Referat S4 - Zulassung bekannte Versender Regionale Verteilung von Betriebsstätten (Stand: ) Folie 3
5 1 Einblick Sachstand im Referat S4 - Zulassung bekannte Versender Kennzahlen zugelassener bekannter Versender Größe %-Anteil Konzern 38 Mittelstand 52 Kleinunternehmen 10 Luftfracht/Monat %-Anteil 0 2 bis 5 17 bis bis bis bis bis bis ab Geschäftsvorfälle Stuttgart %-Anteil Nachforderungen vor Audit 13 Auditierung möglich 22 Auditierung ohne Schulung 21 Nachforderungen nach Audit 8 Umzug 0 Zulassung 49 Geschäftsvorfälle München %-Anteil Nachforderungen vor Audit 24 Auditierung möglich 25 Auditierung ohne Schulung 11 Nachforderungen nach Audit 3 Umzug 0 Zulassung 38 (Stand: ) Folie 4
6 2 Ausgangspunkte für Unternehmen Gesetzesgrundlagen - Basisverordnung: VO (EG) Nr. 300/ Durchführungsverordnung: VO (EU) Nr. 185/ Leitlinen: Beschluss der Kommission vom K(2010)774 endgültig - Luftsicherheitsgesetz der BRD - Aktualisierung: VO (EG) Nr. 272/2009 und VO (EU) Nr. 173/2012 Folie 5
7 2 Ausgangspunkte für Unternehmen Antragsprozess 1. Einsicht Anforderungen Muster bekannte Versender-Sicherheitsprogramm Leitlinien nach K(2010)774 endgültig Musterlehrplan Benutzer: LBA Passwort: Versender Folie 6
8 2 Ausgangspunkte für Unternehmen Antragsprozess 2. Antrag stellen Formlos, mit Beschreibung Unternehmenszweck Alternativ: Antragsformular auf LBA.de A-Z Bekannter Versender 3. Eingangsbestätigung durch LBA Mitteilung regionale Zuständigkeit und Nennung Kontaktdaten Folie 7
9 2 Ausgangspunkte für Unternehmen Antragsprozess 4. Unternehmensinterne Regelungen Benennung Sicherheitsbeauftragter und ggf. Stellvertreter Veranlassung Zuverlässigkeitsüberprüfung und/oder beschäftigungsbezogene Überprüfung Schulung Sicherheitsbeauftragter und Personen mit Zugang zur Luftfracht Erstellung bekannte Versender-Sicherheitsprogramm und Bereitstellung aller notwendigen Dokumente (Pläne, Nachweis ZÜP, Schulung) Folie 8
10 2 Ausgangspunkte für Unternehmen Zeitpunkte 1. Unternehmen Beantragung Zuverlässigkeitsüberprüfung (Voraussetzung für 35h-Schulung) Terminierung Schulung (Eingangsbestätigung LBA-Antrag nicht notwendig) Alternativ: Genehmigung Schulungslehrplan nach ( 3+1-Schulung ) Einreichung der Dokumente an die regional zuständige Außenstelle Bearbeitungsdauer nach regionaler Außenstelle abhängig 2. Luftfahrt-Bundesamt Bearbeitungsreihenfolge der Anträge nach dem Zeitpunkt, zu dem die Unterlagen vollständig und prüffähig eingereicht wurden. Das gleiche gilt für die Reihenfolge der Vor-Ort-Termine Einreichung Schulungslehrpläne bei Referat S2: Zeitaufwand ca. 3 Monate Folie 9
11 3 Unternehmen im Zulassungsprozess Erfahrungen des LBA bei der Zulassung von Antragstellern 1. Praktische Informationen ISO-Zertifizierung bv-zulassung ISO: definiert genaue Vorgaben für die Zertifizierung bekannter Versender: Kernforderung Manipulationssicherheit Maßnahmen für die Luftfrachtsicherheit kann das Unternehmen anhand Unternehmensgegenstand, baulicher Voraussetzungen, Personalvorgaben, Effizienzgesichtspunkten, etc. selbst bestimmen Wahl in der Mittelfreiheit Interne Zusammenarbeit im Unternehmen Für die Zulassung sind verschiedenste interne Kreise betroffen. Frühzeitige Einbindung unterschiedlicher Abteilungen (z.b. Personalwesen, Logistik, Qualitätssicherung aber auch Betriebsrat) beschleunigt meist die Umsetzungszeit. Folie 10
12 3 Unternehmen im Zulassungsprozess Erfahrungen des LBA bei der Zulassung von Antragstellern Sicherheitsbeauftragter Jede Betriebsstätte benötigt für die Abwicklung sicherer Luftfracht einen Sicherheitsbeauftragten. Dieser muss vor Ort anwesend sein bzw. unmittelbar die Betriebsstätte erreichen können (Einzelfalllösung mit Abnahme durch LBA). Ein stellvertretender Sicherheitsbeauftragte kann von externen Unternehmen gestellt werden. Sicherheitsbeauftragte haften nicht persönlich. Weitergabe Luftfracht von bekannten Versendern an bekannte Versender Derzeit nicht möglich. Das LBA arbeitet mit Abstimmung der Ministerien an einer Lösung. Ziel ist es, die sichere Lieferkette durch Einbeziehung mehrerer bekannter Versender nicht unterbrechen zu lassen. Folie 11
13 3 Unternehmen im Zulassungsprozess Erfahrungen des LBA bei der Zulassung von Antragstellern Schulung Sicherheitsbeauftragte benötigen eine 35h-Schulung. Anmeldung bei Schulungsunternehmen nach positiv beschiedener ZÜP. Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht benötigt eine 3+1h- Schulung. Diese erfolgt bei Schulungsunternehmen. Alternativ kann der Sicherheitsbeauftragte die Schulung selbst durchführen. Grundlage ist der Kauf eines bereits genehmigten Schulungsprogramms bei einem Schulungsanbieter oder die Erstellung eines eigenen Schulungsprogramms anhand des Musterlehrplans. Das Schulungsprogramm wird durch das LBA genehmigt. Tipp: Fragen Sie bei reglementierten Beauftragten nach empfehlenswerten Schulungsanbietern. Folie 12
14 3 Unternehmen im Zulassungsprozess Erfahrungen des LBA bei der Zulassung von Antragstellern Leiharbeiter, externe Reinigungsdienstleister Fremdes Personal (z.b. Leiharbeiter) mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht ist vom bekannten Versender wie eigenes Personal zu behandeln. Voraussetzung: Schulung und beschäftigungsbezogene Überprüfung Statusprüfung reglementierter Beauftragter bekannte Versender müssen nicht den Status von reglementierten Beauftragten prüfen. Lediglich der abholende Fahrer muss anhand eines Lichtbildausweises identifiziert werden. Folie 13
15 3 Unternehmen im Zulassungsprozess Erfahrungen des LBA bei der Zulassung von Antragstellern AEO-S/-F Eventuell können für den AEO-S/-F installierte Sicherheitsmaßnahmen für die bekannte Versender-Zulassung mit genutzt werden. Sicherheitskontrollen Kontrollen bekannte Versender dürfen nur Sicherheitskontrollen durchführen, Kontrollmaßnahmen (z.b. Röntgen, händische Kontrolle) liegt im Aufgabenbereich des reglementierten Beauftragten. Folie 14
16 3 Unternehmen im Zulassungsprozess Erfahrungen des LBA bei der Zulassung von Antragstellern 2. bekannte Versender-Sicherheitsprogramm Nennung genauester Daten meist nicht nötig (z.b. Namen der Mitarbeiter) Konkrete Beschreibung der Betriebsstätte Betriebsstättenblätter Bei Zulassung mehrerer Betriebsstätten einzelne Dokumentation der spezifischen Lösungen (Bitte mit Revisionsangabe) Kapitel 4.1 Allgemeine Information Zeitliche Angabe, wann Luftfracht sicher abgewickelt wird Folie 15
17 3 Unternehmen im Zulassungsprozess Erfahrungen des LBA bei der Zulassung von Antragstellern Kapitel Interne Qualitätssicherung Ein internes Audit muss für jede Betriebsstätte einmal jährlich durchgeführt werden. Die Vorlage der Audit-Frageliste ist dem LBA zu übergeben. Mindestinhalte: Prüfung des bvsp, Prüfung praktische Prozesse, Mängelgewichtung, Abstellnachweis Kapitel 4.2 Spezieller Teil der Selbstdarstellung (baulich) Geoinformationsbild, Plan des Betriebsstättengeländes, Plan des Sicherheitsbereiches mit Zugängen Folie 16
18 3 Unternehmen im Zulassungsprozess Erfahrungen des LBA bei der Zulassung von Antragstellern Kapitel 4.3 Zugangs-, Alarm- und Sicherungsmaßnahmen Die Reinigung des Sicherheitsbereichs ist darzustellen. Kapitel 5 Personal Beschreibung Einhaltung von Wiederholungsfristen für Schulung und Zuverlässigkeitsüberprüfung, Nennung Landesluftsicherheitsbehörde, Beschreibung Durchführungsmodalitäten der beschäftigungsbezogenen Überprüfung Die Schulungsnachweise können in einer Liste zusammengefasst werden. Kapitel 6 Fremddienstleister Achtung: Neue Transporteurserklärung gem. VO (EU) 173/2012 mit Schulung Folie 17
19 3 Unternehmen im Zulassungsprozess Erfahrungen des LBA bei der Zulassung von Antragstellern Kapitel 7 Frachtabwicklung Kurze Beschreibung, wann, wie und wo Produkte der Betriebsstätte zu identifizierbarer Luftfracht werden. Es ist konkret zu beschreiben, welche Prozesse identifizierte Luftfracht bis zur Abgabe durchläuft (z.b. Produktion, Kommissionierung, Verpackung, Lagerung) und wie die Sicherungsmaßnahmen im Unternehmen greifen. Werden Prozesse an einen reglementierten Beauftragten ausgelagert, ist dieser im bvsp mit aufzuführen. Bei den entsprechenden Prozessen muss auf das Sicherheitsprogramm (LFSP) des externen Unternehmens verwiesen werden. Ebenso ist aufzuführen, welche Maßnahmen der bekannte Versender trifft, wenn das externe Unternehmen seinen Sicherheitsstatus verliert. Folie 18
20 4 Ausblick Ablauf der Übergangsfrist am ! Stand Gesetzgebungsverfahren Anpassung des deutschen Luftsicherheitsgesetztes derzeit in Abstimmungsphase. Regelung Gebührentatbestände Regelung Ordnungswidrigkeiten Regelung Schulungen Zeitpunkt in Kraft treten des Gesetztes kann nicht durch LBA benannt werden, 2012 fraglich Folie 19
21 4 Ausblick Ablauf der Übergangsfrist am ! Stand Sicherheitstechnik Einsatz von Spürhunden in Erprobungsphase am Flughafen Leipzig Dual-View-Röntgengeräte können derzeit nur als Single-View-Röntgengeräte genutzt werden Einsatz von Multichamber-Kontrollsystemen Folie 20
22 Kontakt LBA Außenstelle Region Stuttgart 0531/ / / / LBA Zentrale in Braunschweig Fragen zu Schulungen (Referat S2)? LBA.de Luftsicherheit Schulung von Personal Sammelpostfach bekannte Versender LBA.de Luftsicherheit Bekannte Versender BürgerServiceCenter 0531/ Mo.-Do. 9:00 16:00, Fr. bis 15:00 Uhr Folie 21
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